In einer Aktuellen Debatte über den Ökolandbau in Baden-Württemberg sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau sagt, das Land tue zu wenig für die Bio-Bauern. Die grüne Landesvorsitzende Sandra Detzer behauptet, Minister Hauk tue zu wenig für den Ökolandbau. Und der NABU-Landesvorsitzende fordert ohnehin dauernd agrarpolitische Maßnahmen, die landesrechtlich gar nicht möglich sind. Werfen wir einen Blick auf die Fakten:

  • Über das Agrarförderprogramm FAKT werden jedes Jahr etwa 100 Millionen Euro verteilt. Wenn man den FAKT-Teilbereich „D Ökologischer Landbau“ betrachtet und weitere Kombinationsmöglichkeiten überschlägt, dann wird klar, dass von den 100 Millionen Euro fast ein Drittel in den Ökolandbau fließt, der aber nur von etwa 10 Prozent der Landwirte betrieben wird. Eine klare Bevorzugung des Ökolandbaus!
  • Bei der landwirtschaftlichen Beratung werden Spezialmodule für den konventionellen Landbau fast durchgängig mit 50 Prozent bezuschusst, alle Grund- und Spezialmodule für den Ökolandbau erhalten einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent. Eine klare Bevorzugung des Ökolandbaus!
  • Mit den sogenannten „Bio-Musterregionen“ hat der Ökolandbau nun auch noch ein eigenes Förderprogramm für die Vermarktung. Auch hier: Eine klare Bevorzugung des Ökolandbaus!

Wir Freie Demokraten sind der Meinung, dass Grün-Schwarz den ständigen Nachforderungen aus dem Ökolandbau und aus den Reihen der grünen Landespartei einen Riegel vorschieben muss. Es wird Zeit, dass die Bio-Betriebe sich dem Markt stellen, wie alle anderen Betriebe auch. Von planwirtschaftlichen Zielsetzungen, in Deutschland 20 Prozent Ökolandbau zu erreichen und in Baden-Württemberg sogar 30 Prozent, halte ich nichts. Auch das Wachstum des Bio-Sektors muss marktwirtschaftlich und organisch geschehen

Zur Meldung, wonach die Große Koalition das Inkrafttreten der Betäubungspflicht bei der Kastration von Ferkeln abermals um zwei Jahre schieben will, erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Seit dem Jahr 2013 war das Datum 1.1.2019 bekannt. Seit Mitte 2015 haben wir als FDP/DVP-Fraktion im Landtag, unter anderem mit den Drucksache 16/17 und 16/3775 wieder und wieder darauf hingewiesen, dass gerade Baden-Württemberg mit seinen vergleichsweise kleinen Betriebsstrukturen im Schweinesektor und mit seinen Handwerksmetzgereien eine praktikable und bezahlbare Lösung braucht, wenn es nicht zu Produktionsverlagerungen in weniger tierschutzbewusste EU-Staaten kommen soll. Bis Anfang dieses Jahres hat dies aber niemanden wirklich gekümmert. Und nun peitscht Berlin gewissermaßen um 5 vor 12 eine Fristverlängerung durch. Am Beispiel der Ferkelkastration kann man die ganze Planlosigkeit der deutschen Agrarpolitik der vergangenen Jahre beobachten: Fernab jeglicher betrieblichen Praxis werden Regelungen erfunden, die das Gegenteil von dem bewirken was sie sollen, und am Ende muss die Politik dies auf Kosten der eigenen Glaubwürdigkeit wieder einkassieren. Ich wünsche mir mehr Weitblick, Praxisbezug und Ruhe bei der Gesetzgebung.“

In der Debatte zu einer nachhaltigen und zielorientierten Gemeinsamen Agrarpolitik im Interesse von bäuerlicher Landwirtschaft sagte der Sprecher für Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Mit der aktuellen Agrarpolitik – das wissen wir – ist eigentlich niemand so richtig zufrieden. Die Landwirte nicht, weil die Fördermaßnahmen im Augenblick in der ersten und in der zweiten Säule sehr unterschiedlich sind, die Naturschützer nicht, weil bei Boden, Wasser, Luft und Artenvielfalt in den agrarischen Intensivregionen bisher nicht der Erfolg erzielt worden ist, den man sich wünscht, und auch die Wissenschaftler nicht. Heute geht mein Blick aber vor allem noch zur Verwaltung und da gebe ich zu: auch die Verwaltung braucht dringend Regeln, damit man das alles umsetzen kann.  Aber dieser Bürokratismus! Der Ansatz ist zwar schon ganz gut, aber ich sehe noch nicht, dass wirklich weniger Bürokratie erzielt wird. Das wäre wirklich ein großartiger Erfolg, wenn man hier bei einer Reform oder auch bei einer Fortschreibung weniger Bürokratie hinbekäme!

Man spricht auch von einem Deckel im Gesamtbereich der Finanzierung. Aber man muss auch die Ausgestaltung in der zweiten Säule sehen. Da bin ich mit allen Rednern hier einig: dass man die Leistungen besser honoriert, aber die Grundsicherung des Einkommens insbesondere auch von kleineren und mittleren Betrieben aufgrund der Wettbewerbssituation im Blick behält. Die dürfen am Anfang auch durchaus Geld für die Grundsicherung und die Leistungen bekommen. Bloß müssen wir die Degression so gestalten, dass es unten für diejenigen, die überleben wollen und überleben können, auch wirklich spürbar mehr gibt.“

In einer Landtagsdebatte über den Ökolandbau in Baden-Württemberg hat der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, vor einer einseitigen Bevorzugung der Bio-Betriebe in der Agrarpolitik gewarnt. „Wer die Zahl der Öko-Betriebe und den Umfang der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Baden-Württemberg von 2005 bis 2015 betrachtet, der sieht einen behutsamen und über die Jahre hinweg sehr steten Wachstumspfad“, sagte Bullinger. Die verschiedenen Regierungswechsel und die damit einhergehenden Kurswechsel in der Förderpolitik hätten daran nichts geändert. Auch die von Grün-Rot noch auf Jahre festgeschriebene Konzentration von etwa einem Drittel der jährlich 90 Millionen Euro des Förderprogramms Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) auf die Ökobetriebe, die nur 8 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe ausmachen, habe zu keinem Wachstumssprung geführt. Als ausschlaggebend für das Wachstum des Ökolandbaus sieht Bullinger daher nicht die Politik, sondern das Wachstum der Vermarktungsstrukturen.

Der Löwenanteil des Öko-Wachstums spiele sich im Milchsektor ab, weil die betriebliche Umstellung hier vergleichsweise einfach und der preisliche Anreiz der Bio-Milch besonders hoch sei. „Ob ein Familienbetrieb umstellt oder nicht, hängt im Wesentlichen davon ab, ob er eine aufnahmebereite Molkereigenossenschaft mit Bio-Zertifizierung findet“, sagte Bullinger. Subventionen spielten bei der Entscheidung eine Nebenrolle. Dass die Genossenschaften hier auf ein sehr behutsames Wachstum setzen, sei auch kein kritikwürdiges Problem, sondern im Kern das Erfolgsrezept für das höhere Preisniveau der Bio-Erzeugnisse.

Klaus Hoher


Sprecher für Naturschutz, Land-, Wald- und Forstwirtschaft

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Bodensee

Als gelernter Landwirt im eigenen Betrieb bin ich schon mein Leben lang mit Leidenschaft draußen in der Natur tätig. Die heimische Nahrungsmittelproduktion und die Entwicklung des ländlichen Raumes bilden den Mittelpunkt meines politischen und privaten Wirkens. Landwirte als Landschaftspfleger und Bewahrer unserer Heimat brauchen Unterstützung, um sich in der globalisierten Welt mit undurchsichtigen Märkten zu behaupten. Dazu gehört auch der Kampf gegen den Klimawandel, dem mit innovativen Ideen begegnet werden muss und nicht mit ideologisch gefärbten Verboten.

Ihr Klaus Hoher

  • Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Wahlkreis:

67-Bodensee

Ansprechpartner:

Adresse:

Spießhalden 4
88682 Salem-Mittelstenweiler

Telefon:

+49 7544 9679922 oder +49 176 57942745

Fax:

E-Mail:

klaus.hoher.mdl@nc-online.de

Bürozeiten:

Geboren am 15. Mai 1968 in Überlingen; verheiratet, zwei Kinder.

Landwirt. Staatlich geprüfter Wirtschafter im Landbau. Seit 1986 selbständiger Unternehmer (Pferdepension, Reitschule und Gastronomie).

Seit 2002 FDP-Mitglied

Seit 2009 FDP-Gemeinderat in Salem

Vorsitzender FDP-Bezirk Bodensee-Oberschwaben

Delegierter für den Bundesparteitag und den Landesparteitag

Beisitzer im FDP-Landesvorstand Baden-Württemberg

Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg seit 10. April 2016.

Vorsitzender des Reit- und Fahrclubs Grasbeuren e. V. und Mitglied des Fördervereins der Stiftung Alten- und Pflegeheim Wespach e. V.,

Selbständiger Land- und Forstwirt (Schwerpunkt). Selbständiger Gastronom (Reiterstüble in Salem). Inhaber des Reit- und Fahrstalls Hoher (Pferdepension, Reitunterricht).

Mitglied stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; Mitglied im Ausschuss Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

In einer Debatte über die Agrarpolitik des Landes kritisierte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger die einseitige Bevorzugung des Ökolandbaus unter der grün-roten Landesregierung:

„Von den jährlich 90 Millionen Euro des FAKT-Programms fließt ein Drittel in den Ökolandbau, obwohl nur etwa 8 Prozent der Betriebe Ökolandbau betreiben. Grün-Rot hat die Flurneuordnungsverfahren, welche die Betriebe im Wettbewerb stärken sollen, ganz dem Prinzip des ökologischen Mehrwerts untergeordnet. Das Agrarinvestitionsförderprogramm ist bürokratisch an Tierwohlauflagen geknüpft. Und auch bei der Förderung der einzelnen Module in der landwirtschaftlichen Beratung werden wettbewerbs- und vermarktungsorientierte Angebote systematisch gegenüber ökologischen benachteiligt.“

Mit Blick auf die Verlautbarungen der Regierungsfraktionen, das Wachstum des heimischen Ökolandbaus müsse zur allgemeinen Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln aufschließen, warnte Bullinger vor Illusionen: „Baden-Württemberg ist keine Insel. Auch der Ökolandbau steht im europäischen Wettbewerb. Wenn man die durchschnittlichen Betriebsgrößen von Ökolandbau-Betrieben in der Slowakei und auch die niedrigeren Produktionskosten in anderen osteuropäischen Ländern sieht, wird deutlich, dass höhere Fördermittel alleine nicht reichen. Letztlich muss der Verbraucher entscheiden, ob er tatsächlich bereit ist für Produkte aus der Heimat einen höheren Preis zu zahlen.“

Zur Vorstellung der Eckpunkte für einen Bürgernationalpark durch die CDU-Landtagsfraktion sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der agrar- und tourismuspolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:

„Nach wie vor lehnt die FDP-Landtagsfraktion den von Grün-Rot konzipierten Nationalpark ab, da er gegen die Bürger vor Ort geplant ist und ein ökologischer sowie ökonomischer Nutzen nicht ersichtlich ist. So sind beispielsweise die zu erwartenden Besucherzahlen, die für eine Belebung des Tourismus sorgen sollen, nicht seriös berechnet. Weiter ist der Nationalpark mit Schulden finanziert, so soll dazu bis zum Jahr 2020 ein Finanzbedarf von 40 Millionen Euro notwendig sein. Dazu kommen rund 23 Millionen Euro für das geplante Besucherzentrum.

Der von der CDU-Landtagsfraktion vorgestellte Bürgernationalpark kommt dem Anliegen der FDP näher, dass ein Nationalpark nur mit Unterstützung der Bürger vor Ort eingerichtet werden kann. Es bleibt aber bei einem klaren Nein der FDP, solange die Bürger vor Ort den Nationalpark mit über 80 Prozent Nein-Stimmen wie zum Beispiel in Enzklösterle ablehnen.“

Weiter warnt die FDP-Landtagsfraktion Landwirtschaftsminister Bonde davor, mit gezinkten Karten zu spielen. So sei es gerade nicht so, dass es eine rechtlich bindende Vorschrift gibt, die eine Mindestgröße eines Nationalparks von 10.000 Hektar  erfordert. Ebenso wenig erfordern das Bundes- oder das Landesnaturschutzgesetz einen Kernzonenanteil von 75 Prozent der Nationalparkfläche. Der Bundesgesetzgeber hat in §22 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ausdrücklich nur davon gesprochen, dass die Erklärung zum Nationalpark im Benehmen – das heißt nicht im Einvernehmen – mit dem Bundesumwelt- sowie Bundesverkehrsministerium zu ergehen hat.

Wirtschaftsminister hat die ländlichen Räume wohl schon abgeschrieben – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der agrarpolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger kritisierten die Äußerung des Wirtschaftsministers Schmid, dass es auf einen Bauern mehr oder weniger nicht ankomme, als eine „unglaubliche Entgleisung“.

Damit mache Schmid deutlich, was er vom ländlichen Raum halte und dass er die ländlichen Regionen wohl schon abgeschrieben habe. Rülke und Bullinger: „Um die Stärke unserer ländlichen Räume beneiden uns alle anderen Bundesländer. Grün-Rot ist auf dem besten Wege, diese stabilen Strukturen herunterzuwirtschaften.“

Biologische und konventionelle Agrarwirtschaft unter Aspekt des Umweltschutzes fördern – Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, forderte Landwirtschaftsminister Bonde auf, bevor er die Bundesregierung in unge-rechtfertigter Weise kritisiere, seine einseitige Agrarpolitik zu korrigieren. Bullinger: „Es kann nicht sein, rein ideologisch zwischen ‚guter‘ biologischer und ‚schlechter‘ konventioneller Anbauweise zu unterscheiden. Beide Arten der Bewirtschaftung müssen unter Aspekten des Umweltschutzes gefördert werden“, sagte Bullinger.

Baden-Württemberg ist Pionierland – Konventionelle Anbauweise ist gleichberechigt – Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat den Grünen vorgeworfen, sich zu Unrecht zum Erfinder des ökologischen Landbaus aufzuschwingen. In einer Landtagsdebatte mit dem Titel „Chancen des Ökolandbaus in Baden-Württemberg nutzen“ sagte Bullinger: „Guten Morgen, liebe Kollegen von der grünen Fraktion, wir Baden-Württemberger nutzen die Chancen des ökologischen Landbaus längst – und zwar schon bevor es die Grünen gab.“

Nach den Worten von Bullinger ist Baden-Württemberg das Pionierland des ökologischen Landbaus schlechthin. Und es ist das erste Bundesland, das den ökologischen Landbau gezielt finanziell unterstützte: „Auch hierzu bedurfte es keines grünen Ministers.“ Der agrarpolitische Sprecher warnte davor, die konventionelle und ökologische Produktion gegeneinander auszuspielen. „Beide haben ihre Berechtigung, was besser passt, hängt von der geschäftlichen und familiären Situation in den bäuerlichen Betrieben ab.“ Jeder Landwirt müsse als freier Unternehmer selbst über seine Produktionsweise entscheiden können. Festzustellen sei, noch nie gab es so rückstandsarme Nahrungsmittel wie heute. „Der ökologische Landbau ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, sagte Bullinger. Und: „Sein größter Verdienst ist, dass der ökologische Landbau lange Zeit ein Pfahl im Fleisch der konventionellen Landwirtschaft war.“ Damit habe er letztendlich dazu beigetragen, dass einige wenige erfreuliche Entwicklungen im konventionellen Landbau korrigiert wurden. Das Motto bei Düngung und Pflanzenschutzeinsatz „Viel hilft viel“ gehöre schon aus ökonomischen Gründen längst der Vergangenheit an.

Landesregierung unterstützt weitere Initiativen – Von der Möglichkeit besondere Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit Herkunftsbezeichnung europarechtlich zu schützen, wird in Baden-Württemberg zu wenig Gebrauch gemacht, bestätigte die Landesregierung auf eine parlamentarische Initiative des wirtschaftspolitischen Sprechers der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke. „Damit vergibt Baden-Württemberg wirtschafts- und tourismuspolitische Potentiale“, sagte Rülke. „Wie in fast allen Wirtschaftsbereichen ist auch bei Agrarerzeugnissen das Bemühen, Produkte rechtlich zu schützen nur unzureichend ausgeprägt“.

Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit Herkunftsbezeichnung würden durch ein EU-Siegel nicht nur besser geschützt, sondern auch aufgewertet, wie Rülke in einem Antrag an die Landesregierung feststellt. In anderen Ländern sei das Bestreben, regional bedeutsame und traditionelle Produkte vor Nachahmung zu schützen ausgeprägter als in Deutschland. So seien beispielsweise in Deutschland vier Käsesorten geschützt, in Frankreich dagegen 45, in Italien 34 und in Griechenland immerhin noch 20. Bei Fleischerzeugnissen seien in Deutschland nur acht Produkte geschützt, in Italien seien es 29, in Portugal sogar 31. Seit 1992 gibt es die Regeln „zum Schutz und zur Aufwertung von besonderen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsbezeichnung“. Mit der Schaffung dieses Siegels hat die Europäische Union eine unter internationalen Organisationen einzigartige Anstrengung unternommen, regional bedeutsame und traditionelle Produkte vor Nachahmung zu schützen.Folgende Agrarprodukte oder Lebensmittel mit Herkunftsbezeichnung aus Baden-Württemberg sind bereits geschützt: 1. Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)a) Allgäuer Bergkäse g.U.b) Allgäuer Emmentaler g.U.2. Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)a) Gögginger Bier (g.g.A.)b) Feldsalat von der Insel Reichenau (g.g.A.)c) Gurken von der Insel Reichenau (g.g.A.)d) Salate von der Insel Reichenau (g.g.A.)e) Tomaten von der Insel Reichenau (g.g.A.)f) Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch (g.g.A.)g) Schwarzwälder Schinken (g.g.A.)h) Schwarzwaldforelle (g.g.A.)„Aufgrund seiner vielfältigen regionalen Spezialitäten wird in Baden-Württemberg durchaus noch ein weiter ausbaufähiges und schutzwürdiges Potenzial gesehen“, so das Landwirtschaftsministerium. Auf Landesebene seien derzeit verschiedene Akteure in der Diskussion und gegebenenfalls schon in der Abstimmung, um weitere Produkte entsprechend schützen zu lassen.