Zur Vorstellung der Eckpunkte für einen Bürgernationalpark durch die CDU-Landtagsfraktion sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der agrar- und tourismuspolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:

„Nach wie vor lehnt die FDP-Landtagsfraktion den von Grün-Rot konzipierten Nationalpark ab, da er gegen die Bürger vor Ort geplant ist und ein ökologischer sowie ökonomischer Nutzen nicht ersichtlich ist. So sind beispielsweise die zu erwartenden Besucherzahlen, die für eine Belebung des Tourismus sorgen sollen, nicht seriös berechnet. Weiter ist der Nationalpark mit Schulden finanziert, so soll dazu bis zum Jahr 2020 ein Finanzbedarf von 40 Millionen Euro notwendig sein. Dazu kommen rund 23 Millionen Euro für das geplante Besucherzentrum.

Der von der CDU-Landtagsfraktion vorgestellte Bürgernationalpark kommt dem Anliegen der FDP näher, dass ein Nationalpark nur mit Unterstützung der Bürger vor Ort eingerichtet werden kann. Es bleibt aber bei einem klaren Nein der FDP, solange die Bürger vor Ort den Nationalpark mit über 80 Prozent Nein-Stimmen wie zum Beispiel in Enzklösterle ablehnen.“

Weiter warnt die FDP-Landtagsfraktion Landwirtschaftsminister Bonde davor, mit gezinkten Karten zu spielen. So sei es gerade nicht so, dass es eine rechtlich bindende Vorschrift gibt, die eine Mindestgröße eines Nationalparks von 10.000 Hektar  erfordert. Ebenso wenig erfordern das Bundes- oder das Landesnaturschutzgesetz einen Kernzonenanteil von 75 Prozent der Nationalparkfläche. Der Bundesgesetzgeber hat in §22 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ausdrücklich nur davon gesprochen, dass die Erklärung zum Nationalpark im Benehmen – das heißt nicht im Einvernehmen – mit dem Bundesumwelt- sowie Bundesverkehrsministerium zu ergehen hat.

Wirtschaftsminister hat die ländlichen Räume wohl schon abgeschrieben – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der agrarpolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger kritisierten die Äußerung des Wirtschaftsministers Schmid, dass es auf einen Bauern mehr oder weniger nicht ankomme, als eine „unglaubliche Entgleisung“.

Damit mache Schmid deutlich, was er vom ländlichen Raum halte und dass er die ländlichen Regionen wohl schon abgeschrieben habe. Rülke und Bullinger: „Um die Stärke unserer ländlichen Räume beneiden uns alle anderen Bundesländer. Grün-Rot ist auf dem besten Wege, diese stabilen Strukturen herunterzuwirtschaften.“

Biologische und konventionelle Agrarwirtschaft unter Aspekt des Umweltschutzes fördern – Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, forderte Landwirtschaftsminister Bonde auf, bevor er die Bundesregierung in unge-rechtfertigter Weise kritisiere, seine einseitige Agrarpolitik zu korrigieren. Bullinger: „Es kann nicht sein, rein ideologisch zwischen ‚guter‘ biologischer und ‚schlechter‘ konventioneller Anbauweise zu unterscheiden. Beide Arten der Bewirtschaftung müssen unter Aspekten des Umweltschutzes gefördert werden“, sagte Bullinger.

Baden-Württemberg ist Pionierland – Konventionelle Anbauweise ist gleichberechigt – Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat den Grünen vorgeworfen, sich zu Unrecht zum Erfinder des ökologischen Landbaus aufzuschwingen. In einer Landtagsdebatte mit dem Titel „Chancen des Ökolandbaus in Baden-Württemberg nutzen“ sagte Bullinger: „Guten Morgen, liebe Kollegen von der grünen Fraktion, wir Baden-Württemberger nutzen die Chancen des ökologischen Landbaus längst – und zwar schon bevor es die Grünen gab.“

Nach den Worten von Bullinger ist Baden-Württemberg das Pionierland des ökologischen Landbaus schlechthin. Und es ist das erste Bundesland, das den ökologischen Landbau gezielt finanziell unterstützte: „Auch hierzu bedurfte es keines grünen Ministers.“ Der agrarpolitische Sprecher warnte davor, die konventionelle und ökologische Produktion gegeneinander auszuspielen. „Beide haben ihre Berechtigung, was besser passt, hängt von der geschäftlichen und familiären Situation in den bäuerlichen Betrieben ab.“ Jeder Landwirt müsse als freier Unternehmer selbst über seine Produktionsweise entscheiden können. Festzustellen sei, noch nie gab es so rückstandsarme Nahrungsmittel wie heute. „Der ökologische Landbau ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, sagte Bullinger. Und: „Sein größter Verdienst ist, dass der ökologische Landbau lange Zeit ein Pfahl im Fleisch der konventionellen Landwirtschaft war.“ Damit habe er letztendlich dazu beigetragen, dass einige wenige erfreuliche Entwicklungen im konventionellen Landbau korrigiert wurden. Das Motto bei Düngung und Pflanzenschutzeinsatz „Viel hilft viel“ gehöre schon aus ökonomischen Gründen längst der Vergangenheit an.

Landesregierung unterstützt weitere Initiativen – Von der Möglichkeit besondere Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit Herkunftsbezeichnung europarechtlich zu schützen, wird in Baden-Württemberg zu wenig Gebrauch gemacht, bestätigte die Landesregierung auf eine parlamentarische Initiative des wirtschaftspolitischen Sprechers der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke. „Damit vergibt Baden-Württemberg wirtschafts- und tourismuspolitische Potentiale“, sagte Rülke. „Wie in fast allen Wirtschaftsbereichen ist auch bei Agrarerzeugnissen das Bemühen, Produkte rechtlich zu schützen nur unzureichend ausgeprägt“.

Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit Herkunftsbezeichnung würden durch ein EU-Siegel nicht nur besser geschützt, sondern auch aufgewertet, wie Rülke in einem Antrag an die Landesregierung feststellt. In anderen Ländern sei das Bestreben, regional bedeutsame und traditionelle Produkte vor Nachahmung zu schützen ausgeprägter als in Deutschland. So seien beispielsweise in Deutschland vier Käsesorten geschützt, in Frankreich dagegen 45, in Italien 34 und in Griechenland immerhin noch 20. Bei Fleischerzeugnissen seien in Deutschland nur acht Produkte geschützt, in Italien seien es 29, in Portugal sogar 31. Seit 1992 gibt es die Regeln „zum Schutz und zur Aufwertung von besonderen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsbezeichnung“. Mit der Schaffung dieses Siegels hat die Europäische Union eine unter internationalen Organisationen einzigartige Anstrengung unternommen, regional bedeutsame und traditionelle Produkte vor Nachahmung zu schützen.Folgende Agrarprodukte oder Lebensmittel mit Herkunftsbezeichnung aus Baden-Württemberg sind bereits geschützt: 1. Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)a) Allgäuer Bergkäse g.U.b) Allgäuer Emmentaler g.U.2. Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)a) Gögginger Bier (g.g.A.)b) Feldsalat von der Insel Reichenau (g.g.A.)c) Gurken von der Insel Reichenau (g.g.A.)d) Salate von der Insel Reichenau (g.g.A.)e) Tomaten von der Insel Reichenau (g.g.A.)f) Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch (g.g.A.)g) Schwarzwälder Schinken (g.g.A.)h) Schwarzwaldforelle (g.g.A.)„Aufgrund seiner vielfältigen regionalen Spezialitäten wird in Baden-Württemberg durchaus noch ein weiter ausbaufähiges und schutzwürdiges Potenzial gesehen“, so das Landwirtschaftsministerium. Auf Landesebene seien derzeit verschiedene Akteure in der Diskussion und gegebenenfalls schon in der Abstimmung, um weitere Produkte entsprechend schützen zu lassen.