Archiv für die Kategorie: Soziales, Gesundheit und Integration

Im Rahmen einer aktuellen Debatte auf Antrag der SPD Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel: „Droht der Pflegenotstand in baden-württembergischen Kliniken? Was kann die Politik tun?“  sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Hinsichtlich der Pflege liegen spätestens seit der Enquete-Kommission alle Erkenntnisse auf dem Tisch. Ein Impulsprogramm Pflege ist jetzt das Gebot der Stunde. Ein solches muss an den Ursachen ansetzen und nicht an den Symptomen herumdoktern. Deshalb helfen gesetzliche Mindest-Pflege-Schlüssel nichts. Die Kliniken wissen selbst am besten, welches Personal sie brauchen. Hierfür fehlt es am nötigen Geld, nicht am Willen. Deshalb ist es ein verhängnisvoller Fehler, wenn die Landesregierung die Investitionsförderung drastisch reduziert. Das Argument, man müsse sparen, hat einen mehr als schalen Beigeschmack, wenn man sieht, wie in anderen Bereichen diese Landesregierung das Geld mit beiden Händen ausgibt. Das ist im Bereich der Umweltverwaltung mit 225 neuen Stellen und den gestern bekannt gewordenen zweistelligen Millionensummen für entsprechende Programme eindrucksvoll zu besichtigen. Die Absenkung bei den Krankenhausinvestitionen führt dazu, dass laufende Betriebsgelder, mit denen das Personal zu zahlen wäre, für Investitionen umgeleitet werden muss. Ebenso ist es ein unhaltbarer Zustand, wie Baden-Württemberg beim Landesbasisfallwert und den Ausschüttungen aus dem Morbi-RSA (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) abschneidet. Es kann nicht sein, dass wir hier ein weit überdurchschnittliches Lohn- und Kostenniveau haben, Milliarden von Euro an Solidarität mit anderen Bundesländern leisten und dann unter dem Strich schlechter dastehen. Diese Probleme müssen nun kraftvoll angegangen werden. Im Verbund mit einer Imagekampagne für die Pflegeberufe wären dies die richtigen Bausteine. Gesetzliche Mindestschlüssel sind hingegen Augenwischerei, die zu erheblicher Bürokratie führt, die bekanntlich viel Geld kostet.“

Anlässlich des „Internationales Tags der Pflege“ am 12. Mai rief der sozialpolitische Sprecher der FDP Fraktion, Jürgen Keck, dazu auf, die Pflege stärker in die Mitte der Gesellschaft einzubeziehen.

So sei es nach seinen Aussagen bedauerlich, dass sich der Staat um die rechtliche Grauzone der Betreuung in der eigenen Häuslichkeit herumdrücke. „Millionen von älteren Menschen nehmen heute Unterstützung und Betreuung zu Hause oftmals durch Arbeitskräfte aus dem Ausland in Anspruch. Der Staat reagiert bisher mit Wegsehen, was arbeitsrechtlich faire und sichere Bedingungen angeht. Die FDP hat einen Vorschlag gemacht, wie eine 24-h-Betreuung gefördert und abgesichert werden kann. Das darf nicht länger aufgeschoben werden“, so Keck.

Der Abgeordnete rief dazu auf, die Türen für Ausbildungen im Pflegebereich weit offen zu halten. „Wir sollten uns über jeden Menschen freuen, der seine berufliche Perspektive in der Verantwortung eines Pflegedienstes sieht“, so Keck. Momentan sei allerdings die politische Tendenz zu beobachten, durch Akademisierung und Allgemeinausbildung vor allem jungen Menschen den Einstieg zu erschweren, kritisierte Keck. „Pflege als Dienst am Menschen braucht alle Menschen“, stellte der Abgeordnete fest.

Hochwertige Pflege ginge aber nicht nur die Pflegekräfte an, sondern liege nach Ansicht Kecks auch in der Verantwortung jedes einzelnen. „Zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zählt auch die Aufgabe jedes einzelnen, die Möglichkeit der Pflegebedürftigkeit immer im Auge zu haben. Private Vorsorge ist angesichts der Altersentwicklung unserer Gesellschaft weiter unabdingbar“, so Keck.

Im Zusammenhang mit der heute stattfindenden ersten Sitzung des runden Tisches Geburtshilfe sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Staatssekretärin Mielich sehe ich in der Pflicht, einen konkreten Umsetzungsfahrplan der bekannten vielschichtigen Herausforderungen vorzulegen. Ich sehe die Gefahr, dass sich sonst der runde Tisch um sich selbst dreht, Betroffenheiten eingebracht, aber keine Lösungen vorgelegt werden. Vor der Landtagswahl hat die Staatssekretärin als damalige gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen unter anderem eine eigene landesweite Versorgungsstruktur vorgeschlagen. Ich habe in einem Landtagsantrag zentrale Aussagen von ihr abgefragt, die jedoch abschlägig beschieden wurden. Das betrifft in erster Linie die Versicherungsproblematik.“ Haußmann zeigte sich davon überzeugt, dass auch eine Anpassung der Gebührenordnung notwendig sei. Dies sei auch deshalb wichtig, weil im Rahmen der Qualitätssicherung auch über die Zahlen an Geburten je Hebammen diskutiert wird.

Hinweis: Der erwähnte Antrag lautet „Hebammenleistungen in Baden-Württemberg“ (Landtags-Drucksache 16/561) und ist wie folgt abrufbar

http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0561_D.pdf

„Wer eine Landespressekonferenz dazu verwendet, um lediglich darüber zu informieren, dass Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden zu nochmals neuen Beratungsstrukturen stattfinden, hat wenig Substantielles zu bieten.“ Das sagte der Integrationsexperte der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen Keck, im Nachgang zur heutigen Landespressekonferenz von Minister Manfred Lucha, in der es um einen Pakt für Integration mit den Kommunen gehen sollte.

Keck bemängelte, dass Minister Lucha neben den bereits vorhandenen Integrationsbeauftragten so genannte Case Manager installieren möchte. Die genaue Anzahl und die Finanzierungsaufteilung seien Gegenstand der Verhandlungen. Das Ergebnis solle zusammen mit dem Haushalt präsentiert werden. „Für die Kommunen sehe ich so gut wie keinen Verhandlungsspielraum, wenn das ‚Was‘ und das ‚Wann‘ bereits unumkehrbar feststehen“, so Keck. Die Konzeption des Case Managements erinnere sehr stark an die sonstigen Hilfestrukturen in der Gemeindepsychiatrie und Eingliederungshilfe. Minister Lucha selbst habe von einem „Hilfeplan“ gesprochen.

„Es erstaunt mich schon sehr, dass der Integrationsminister die Augen vor Missbrauch von Leistungen und mangelnder Motivation verschließt. Ich hätte mir nach den Vorkommnissen im Sommer, mit Belästigungen und Übergriffen auf junge Frauen und Mädchen, im Bereich der Vermittlung unserer kultureller Gepflogenheiten und Stringenz in der Integration deutlich mehr vom heutigen Tag erwartet“, resümierte Keck.

Im Rahmen einer Aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel „Integration gescheitert? – Lehren für Baden-Württemberg aus Nizza und aus dem Türkei-Putschversuch?“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen Keck:

„Die in jüngster Zeit schrecklich aufbrandende Welle des Terrors darf nicht dazu führen, den Pfad der Integration zu verlassen. Für uns Freie Demokraten sind Spracherwerb und die Einbindung in den Arbeitsmarkt die wesentlichen Faktoren für gelingende Integration.

Die weit überwiegende Mehrheit der in den letzten Jahrzehnten hierher zugewanderten Menschen hat sich gut integriert. Dieses ist auch unserer starken Wirtschaft sowie dem vielfältigen ehrenamtlichen Engagement zu verdanken. Das hat sich insbesondere in der Flüchtlingskrise, die auf das unkoordinierte Handeln der Bundeskanzlerin zurückgeht, gezeigt. Ohne die vielen Ehrenamtlichen hätte das nicht bewältigt werden können.

Mit dem Integrationsgesetz wurden einige wichtige Forderungen der Freien Demokraten umgesetzt: Verbesserungen des Angebots an Integrations- und Sprachkursen, schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt und gesicherter Aufenthalt bei Ausbildung sowie im Anschluss daran. Ein flächendeckender Islamunterricht in deutscher Sprache kann auch dazu beitragen, fanatischen Hinterhof-Imamen das Handwerk zu legen.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Es gilt unverrückbar unser freiheitliches Menschenbild, unsere Traditionen und unser Rechtsstaat sowie die in Jahrzehnten entwickelte Gleichstellung der Frau. Wer das nicht akzeptieren möchte, oder meint, er könne sich gegen unseren Staat stellen, der muss die Härte des Gesetzes spüren. Wer Integration verweigert, muss zuverlässig wieder abgeschoben werden können.

Mit wachem Auge müssen wir den Herausforderungen begegnen und deshalb auch unsere Sicherheitsorgane unterstützen und stärken. Hüten wir uns im Übrigen davor, den Terror mit einer bestimmten Religion in Verbindung zu bringen. Das wäre der Anfang von Ausgrenzungen und Diskriminierungen. Verblendete Irrgeister gab es schon in jeder Religion und wird es leider immer geben.“

In einer Landtagsdebatte über den Abschlussbericht der Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten (Pflege)“, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Durch den umfassenden Abschlussbericht der Enquetekommission wird deutlich, wie viele Aspekte das Thema hat. Pflege ist ein Zukunftsthema, nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels. Ich hoffe, dass es uns gelingen kann, dieses Thema gesellschaftlich stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen. Die Anhörungen und Diskussionen in der Enquetekommission haben gezeigt, dass dieses Thema von allen Fraktionen mit großem Ernst und sachorientiert behandelt wurde. Als FDP-Fraktion konnten wir durchgehend unsere Schwerpunkte setzen. Für uns ist Pflege ein gesamtgesellschaftliches Thema, aber schon aufgrund der Struktur der Pflegeversicherung als Teilversicherung bleibt die Eigenvorsorge nach wie vor ein wichtiges Element. Die seinerzeit unter der CDU/FDP-Bundesregierung eingeführte staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (‚Pflege-Bahr‘) war ein Schritt in die richtige Richtung. Zur Steigerung und Absicherung von Attraktivität und Qualität der Ausbildung plädieren wir für eine Überführung der Pflegeausbildung in das reguläre duale Ausbildungssystem. Bei der geplanten Einführung einer zusammengefassten („generalistischen“) Pflegeausbildung haben wir durch ein Votum deutlich gemacht, dass wir diese als Ergänzung, nicht aber als Ersatz für die spezifischen Bildungswege im Pflegebereich sehen. Es dürfen aus unserer Sicht im Hinblick auf dringend benötigte Fachkräfte keine Ausbildungskapazitäten verloren gehen. Die individuellen Interessen der Auszubildenden und die Rahmenbedingungen der Ausbildungsstätten insbesondere im Ländlichen Raum müssen berücksichtigt bleiben.

Besonders unbefriedigend ist aus unserer Sicht der Zustand der Betreuung von älteren Menschen in der eigenen Häuslichkeit durch externe Kräfte. Diese sind häufig weiblich und aus Osteuropa. Momentan sind nach Schätzungen bundesweit bis zu 300.000 Betreuerinnen im Einsatz. Wir appellieren dringend dafür, diesen Bereich mittels eines Fördermodells nach österreichischem Vorbild aus der rechtlichen Grauzone zu führen. Unser Vorschlag schafft eine Angebotserweiterung und schließt damit Versorgungslücken in der Betreuung älterer Menschen. Der Abschluss der Pflege-Enquete wäre für alle Parteien ein guter Zeitpunkt, konkrete Lösungsvorschläge zu machen.

Aus Sicht der FDP-Fraktion bleibt zudem die ausreichende Anzahl an qualitativen Pflegeplätzen im stationären Bereich ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung. Bauliche Anforderungen im Bereich der Landesheimbauverordnung dürfen durch rigoros gehandhabte Übergangsvorschriften nicht gefährdet werden. Hier bleibt das Sozialministerium aufgerufen, die Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf im Blick zu haben. Unter diesem Aspekt sehen wir auch Anpassungsbedarf beim Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz. “

Zur heute stattfindenden Kundgebung „Mehr Zeit für Pflege“ seitens der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft sowie des Bundesverbands privater Anbieter, die im Zusammenhang mit der Sitzung der Enquete-Kommission des Landtags von Baden-Württemberg steht, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Impulse der Kundgebung ‚Mehr Zeit für Pflege‘ müssen in die Arbeit der Enquete-Kommission einstrahlen. Es braucht einen Zukunftsplan Pflege, der alle Handlungsfelder im Sinne einer konzertierten Aktion aufgreift.

Die Pflegenden brauchen mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben. Deshalb muss endlich die überbordende Dokumentationsbürokratie über Bord geworfen werden. Wie wäre es zum Beispiel, wenn nur noch dokumentiert würde, wenn etwas schief läuft, statt dass am Tag hunderte von Häkchen gemacht werden? Es wäre auch schon viel gewonnen gewesen, wenn man bei der Erarbeitung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes unseren Vorschlag aufgegriffen hätte, dass die Prüfbereiche des MDK und der Heimaufsicht streng voneinander abgegrenzt werden und die Prüftermine abgestimmt werden müssen.

Mir ist es aber auch sehr wichtig, dass die Pflege in Zukunft bezahlbar bleibt. Deshalb brauchen wir eine großzügige Anwendung der Übergangsfrist bei der Landesheimbauverordnung. Heute gut arbeitende Heime dürfen nicht wegen zu starrer Vorgaben vom Markt gedrängt werden, nur weil sie noch ein paar Doppelzimmer vorhalten. Sonst droht eine Unterversorgung mit Pflegeplätzen.

Wir brauchen auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege, wie bessere Fort- und Weiterbildungsangebote oder Perspektiven für Akademisierung mit der Übertragung weiterer Verantwortung. Wenn die in den Pflegeberufen Tätigen sinnvolle Entwicklungsperspektiven haben, dann bleiben sie auch länger in diesem Berufsbereich. Dem Fachkräftemangel kann man nur wirksam begegnen, wenn die Pflegeberufe attraktiv gestaltet werden. Diesen Leitgedanken wünsche ich mir auch für die Reform der Pflegeberufeausbildung, für die der Bund verantwortlich ist.

Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege hingegen kann das Land durch die Initiierung passgenauer Kinderbetreuungsangebote aktiv werden. Wir brauchen Antworten für die Problematik der Schichtdienste.

Als High-Tech-Land müssen wir uns aber auch aufgeschlossen zeigen für die Digitalisierung. Diese bietet weit mehr Chancen als Risiken. Eine sinnvolle Technikunterstützung kann zudem eine Vielzahl von erheblichen körperlichen Belastungen vermindern.

Zentral ist aber auch, bei jedem Einzelnen ein Bewusstsein für zukünftige Herausforderungen zu schaffen. Durch die Pflegereform der großen Koalition werden die Leistungen für Menschen, die ab 2017 ins Pflegeheim kommen, sinken. So gibt es derzeit in Pflegestufe I 1064 Euro. Nach der Reform wird es im neuen Pflegegrad II nur noch 770 Euro geben. Diese Kürzung in Höhe von rund einem Drittel ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Da die Pflegeversicherung von Anfang an als eine Teilversicherung konzipiert war wird die private Vorsorge immer wichtiger.“

Zum heutigen Flüchtlingsgipfel in Stuttgart sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der integrationspolitische Sprecher Andreas Glück:

„Nicht nur im Rahmen des Gipfels halten wir den gemeinsamen Dialog zur gesamtgesellschaftlichen Herausforderung der Flüchtlingsaufnahme für unabdingbar. Bedauerlich ist aber, dass die Landesregierung erneut offenbaren musste, das Thema Flüchtlingsaufnahme schlicht verschlafen zu haben. Nun versucht die Regierung hektisch, die selbstverschuldete Entwicklung einzudämmen. Der Gipfel ist ein Gipfel der Selbstverteidigung“, sagte Rülke wörtlich.

Nach den Worten von Rülke kamen zahlreiche konstruktive Vorschläge zu Gehör. Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Schmidt etwa sagte in aller Deutlichkeit, das Problem sei der Westbalkan. Man müsse dafür sorgen, dass die Einreise von dort unterbunden wird. „Auch wir stehen klar hinter dem Vorschlag, weitere sichere Herkunftsstaaten zu benennen“, so Rülke. Eine schnelle Rückführung der Personen aus diesen Herkunftsstaaten sei notwendig, diese Flüchtlinge dürften nicht auf die Kreise und Kommunen verteilt werden. Schließlich müsse die Zuwanderung unattraktiv gemacht werden, indem wir den Leistungen in der Erstaufnahme den Anreiz für Wirtschaftsflüchtlinge nehmen, so Rülke. Umso bedauerlicher sei es, so Rülke weiter, dass sich Kretschmann nach wie vor weigere, sich in absehbarer Zeit für eine Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten auf den ganzen Westbalkan einzusetzen. Flüchtlinge aus diesen Staaten hätten praktisch keine Aussicht auf Anerkennung im Asylverfahren. „Wenn diese Erweiterung nicht passiert, dann bekommen wir das Problem nicht in den Griff“, so Rülke.

Nach den Worten von Glück werden hohe Zugangszahlen weiterhin einen Ausbau der Erstaufnahmekapazitäten erforderlich machen. Denn schon heute würden Flüchtlinge aufgrund der Überbelegung in den Erstaufnahmestellen zu schnell auf die Kreise weiterverteilt. Damit verlagere die Landesregierung ihre Verantwortung auf die Kreise. Gleichzeitig betone sie, dass die Erstaufnahme besser in der Regie des Bundes aufgehoben wäre. „So kann die Flüchtlingspolitik der Landesregierung nicht funktionieren“, sagte Glück. Es sei schon beachtlich, dass das einzige Land mit eigenständigem Integrationsministerium sein eigenes Scheitern eingestehen müsse. Ministerin Öney räume selbst ein, dass Ablaufe effizienter gestaltet werden müssten als in der Vergangenheit. „Letztlich wurde die Lenkungsgruppe auch nur deshalb erforderlich, weil das Integrationsministerium seinen Aufgaben nicht gerecht wurde“, so Glück.

Staatsministerin Krebs habe als Moderatorin deutlich gezeigt, dass die Bereitschaft der Landesregierung, die konstruktiven Vorschläge aufzunehmen, nicht wirklich bestehe. Gegenüber den hiesigen Stadt- und Landkreisen wirkte ihre Darstellung, dass in Nordrhein-Westphalen Flüchtlinge bereits nach zwei Tagen in die Kreise verlegt würden, wie eine Drohung. Dort blieben auch 30 Prozent der Kosten an den Kommunen hängen.

Zur Meldung, wonach das Sozialministerium Baden-Württemberg am grundsätzlichen Verbot von Doppelzimmern in der Pflege und einer maximalen Größe von 100 Bewohnerinnen und Bewohnern festhalten wolle, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Sozialministerin verschließt die Augen vor der Realität. Baden-Württemberg steuert auf deutlich steigende Zahlen von pflegebedürftigen Menschen zu, für die wir politisch die Verantwortung tragen. Wir müssen die Aussagen der erfahrenen Experten in unserem Land ernst nehmen, die auf die Problematik der kompromisslosen Anwendung der Übergangsfristen der Landesheimbauverordnung mit dem Stichtag 01.09.2019 hinweisen. Wenn die Sozialministerin bei den Übergangsfristen für die Doppelzimmer und die Beschränkung der Platzzahl nicht mit Fingerspitzengefühl agiert, trägt sie allein die Verantwortung für eine drohende Unterversorgung stationärer Pflegeplätze in Baden-Württemberg ab 2019. Allein in Stuttgart würden im Jahr 2019 über 1.500 Pflegeplätze wegfallen. Dabei brauchen wir rund 500 Plätze mehr. Gute und bewährte Angebote sollten eine angemessene Übergangsfrist erhalten, wie sie das Gesetz vorsieht. Ansonsten trifft dies vor allem diejenigen, die sich die dadurch stark steigenden Pflegeheimkosten nicht mehr leisten können. Ich fordere eine angemessene Übergangszeit für bestehende Pflegeheime, um das Angebot insgesamt zu sicheren und die Pflege bezahlbar zu halten.“

Zur Pressekonferenz der CDU mit der Forderung nach einer modernen Integrationspolitik sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Baden-Württemberg braucht eine sachliche Diskussion darüber, wie Flüchtlingspolitik und Integration funktionieren können. Noch immer leistet sich die Integrationsministerin Öney  zahlreiche Baustellen. Die Hilfestellung der Behörden ist  häufig zu unübersichtlich oder schlicht nicht vorhanden. Es zeigt sich, dass der integrationspolitische Flickenteppich dringend strukturiert werden muss. Ministerin Öney muss endlich liefern – wobei das von ihr geplante Partizipations- und Integrationsgesetz aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ungeeignet erscheint. Entscheidend ist der enge Schulterschluss mit den Kommunen, wo die Integration schließlich stattfindet. Wesentliche Fragen wie die Finanzierung müssen im Vorfeld geklärt werden. Wir brauchen keine symbolische Integrationspolitik mit Finanzierungsvorbehalt. Genau an dieser Stelle wird sich entscheiden, ob aus dem Gesetz mehr als ein wirkungsloser Papiertiger wird.“

 

Zur Meldung, wonach der Chef der AOK Baden-Württemberg, Christopher Hermann, den Gesundheitskompromiss zwischen Union und SPD unter anderem deshalb begrüßt habe, weil die „sozial ungerechte Kopfpauschale einer einkommensbezogenen Erhebung weichen soll“, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann :

 „Die bekannt gewordene Einigung zur Finanzreform ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion keine gute Nachricht für die Baden-Württemberger. Weil das Land besonders leistungsstark Land ist, werden unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Prozentzuschläge auf die Gehälter überproportional belastet. Die Beiträge sollen weiterhin vom bundeseinheitlichen Gesundheitsfonds verschlungen werden. Es ist bereits die Rede von Ausgleichsmechanismen für Kassen mit geringer verdienenden Versicherten. Kassen, die ihren Beitragssatz wie von Schwarz-Rot geplant auf 14,6 Prozent absenken könnten, können das dann eben nicht, sondern müssen wieder einmal Finanzhilfe leisten. Die Zusatzprämien nach Euro und Cent waren systemgerechter und sozialer. Zum einen gibt es keinen Grund, fixe Ausgaben wie Arztrechnungen oder Krankenhauskosten an den Lohn zu koppeln. Zum anderen – und das ist der zentrale Punkt – gab es beim Zusatzprämiensystem der FDP einen Sozialausgleich nach Bedürftigkeit. Hier wurden alle Einkünfte zur Prüfung herangezogen. Warum soll jemand, der nur Teilzeit arbeitet, aber ansonsten wohlhabend ist, sich auf die Solidarität mit einem gut verdienenden Familienvater berufen dürfen, der von seinem Bruttolohn noch ein Haus abzahlt? Hier ist einmal mehr eine große Koalition der Sozialromantiker am Werk. Die Zeche zahlen unsere fleißigen Baden-Württemberger.“

 

 

Zur heutigen Pressekonferenz der CDU sagten der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt den Vorstoß der CDU zu einer menschlicheren Flüchtlingspolitik. Insbesondere die aktuellen tragischen Ereignisse im Mittelmeerraum müssen zu einer neuen Diskussion über die Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg, in der Bundesrepublik und in Europa führen. Mit 65 000 aufgenommenen Asylbewerbern im Jahr 2012 leistet Deutschland bereits heute einen wesentlichen Beitrag zu den Herausforderungen des stetigen Flüchtlingszustroms nach Europa. Besonders gefordert sind hier die Kommunen, die die Asylsuchenden aufnehmen und die Geld-und Sachleistungen an diese weitergeben. Wir dürfen die Kommunen mit dieser Aufgabe nicht überfordern. Die Zahl der Asylbewerber übersteigt schon heute die Prognosen. Gleichzeitig kommen die kommunalen Haushalte aufgrund zu geringer Mittel an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Die Landesregierung ist aufgefordert, die Flüchtlingsversorgung vor Ort durch angemessene Vergütung sicherzustellen. Gleichzeitig muss sie bei der Wohnraumversorgung einen praktikablen Weg aufzeigen, denn diese ist schon heute unzureichend.

 

 

 

Zu den aktuellen Plänen von Integrationsministerin Öney zur Erstellung eines Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg sagt der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

 

„Die FDP-Fraktion begrüßt es grundsätzlich, dass das Integrationsministerium aus seiner Lethargie erwacht. Über zwei Jahre hat es gedauert, bis Integrationsministerin Öney erkannt hat, dass sie in Baden-Württemberg einen integrationspolitischen Flickenteppich gestrickt hat. Und erst jetzt kommt ihr das Berliner Integrationsgesetz aus der Feder ihres politischen Mentors Ehrhart Körting wieder in den Sinn, das dort 2010 beschlossen wurde, als Öney selbst noch Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus war.

 

Es stellt sich aber die Frage, ob es Sinn macht, die vielschichtigen Möglichkeiten und Rechte von Migranten zur Teilhabe am öffentlichen Leben in einem Gesetz festzuschreiben. In Nordrhein-Westfalen gelang es mit beträchtlichem finanziellen Aufwand, dem Gesetz mit der Einrichtung eines Netzwerks von Beratungsstellen auf kommunaler Ebene zu bescheidenem Erfolg zu verhelfen. In Berlin bleiben messbare Erfolge noch aus, wie sich aus den Umsetzungsberichten dort ersehen lässt. Das hiesige Integrationsgesetz wäre das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt würde, wenn wesentliche Vorfragen wie etwa die Finanzierung noch nicht geklärt sind. Wir brauchen sicherlich keine Integrationspolitik mit Finanzierungsvorbehalt.“

 

Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, merkt hierzu an: „Dieser Vorstoß von Öney ist kein Schritt hin zu einer echten Willkommenskultur, sondern ein weiteres Paradebeispiel grün-roter Symbolpolitik. Öney gibt die Vorarbeiten zu einem Gesetz in Auftrag, das den zukünftigen integrationspolitischen Kompass darstellen soll. Dass daraus mehr als ein wirkungsloser Papiertiger entstehen wird, glaubt jedoch selbst die Ministerin wohl nicht. Bereits als Berliner Abgeordnete merkte sie zum dortigen Integrationsgesetz an, dass ein komplexer Vorgang wie Integration sich wohl nicht in ein Gesetz zwingen lasse[1]. Die FDP-Fraktion stimmt Frau Öney hierbei vollkommen zu. Den richtigen Weg hatte bereits 2007 der damalige Integrationsbeauftragte Prof. Dr. Goll mit dem Integrationsplan für Baden-Württemberg aufgezeigt. Dieser vielgelobte Wegweiser für eine erfolgreiche Integration ist umfassend und adäquat und vermeidet die starren Vorgaben eines formalen Gesetzes.“



[1] Artikel in „Die Welt“ vom 5. Mai 2010, abgerufen am 27. August 2013 unter www.welt.de/7490195

Als erneuten Beleg für die Handlungsunfähigkeit der grün-roten Landesregierung bewertet der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke den “Eiertanz” von Innenminister Reinhold Gall in der Frage des Alkoholverbots auf öffentlichen Plätzen.

Gall versuche durch substanzloses Windmachen davon abzulenken, dass diese Koalition vollkommen gelähmt und handlungsunfähig sei, so Rülke.

 

„Eine positive Entwicklung der Anteile von Frauen in Kommunalparlamenten im Land kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor zu wenige Frauen in den Gremien vertreten sind. Dies ist besonders deshalb unerfreulich, weil die Kommunalpolitik genau die Themen betrifft, die die Lebensqualität von uns allen ausmachen: Wohnen, Arbeiten, Leben, Familie, Umwelt, Stadtentwicklung, Integration, Kultur, Sport und vieles mehr“. Dies sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, anlässlich einer Plenardebatte zu Frauen in Gemeinderäten und Kreistagen von Baden-Württemberg.

Die Einführung einer Quote lehnt Haußmann als den falschen Weg ab. „Die Entscheidung, wer in die Gemeinderäte und Kreistage gewählt wird, liegt letztendlich bei den Wählerinnen und Wählern. Das baden württembergische Kommunalwahlrecht wird durch die Persönlichkeitswahl geprägt. Auf dieses bürgernahe Wahlrecht sind wir zu Recht stolz. Die Wählerinnen und Wähler können durch Kumulieren und Panaschieren den Frauenanteil im Gremium wesentlich beeinflussen. Auf das Wahlverhalten der Wählerinnen und Wähler darf aufgrund der staatlichen Neutralitätspflicht bei Wahlen keinen Einfluss genommen werden“, so Haußmann. Auch nach Auffassung des Innen- und des Justizministeriums sei die Einführung einer gesetzlichen Quote nicht mit der derzeit geltenden Verfassung vereinbar, weil die oben beschriebenen Grundrechtseingriffe eben nicht durch den Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 gerechtfertigt werden könnten.

Für die Kommunen sei ein höherer Frauenanteil im ureigenen Interesse. Vor Ort gebe es daher bereits eine Vielzahl von Aktivitäten zur Förderung und Motivation von Frauen für die Kandidatur. Als gutes Beispiel sei hier der überparteiliche Verein „Politik mit Frauen e.V.“ genannt, der Netzwerke, Mentoring-Programme und kommunalpolitische Kompetenzen für Frauen schaffe. Haußmann: „Auch die FDP führt Schulungsprogramme für politikinteressierte Frauen gemeinsam mit den Liberalen Frauen durch, es gibt individuelle Hilfestellungen für die kommunalpolitische Arbeit und sie weist auf eine möglichst ausgewogene Geschlechterverteilung auf kommunalen Listen hin.“ Dies habe zu einer sukzessiven Erhöhung des Frauenanteils auf den Listen über die letzten Kommunalwahlen hinweg geführt.

Studien zufolge seien außerdem Impulse von außen für die Kandidatur von Frauen besonders wichtig, sagte Haußmann. Ehrenamtliches Vereinsengagement biete ebenfalls gute Möglichkeiten, einen Einstieg in die Kommunalpolitik zu finden. Zudem seien Frauen mittlerweile, was Ausbildung und Studium angeht, zahlenmäßig an den Männern vorbeigezogen, dafür verließen Frauen oft auch ihren Wohnort früher. „Männer sind“, so Haußmann augenzwinkernd, „die deutlich größeren ‚Nesthocker‘“. Sie wohnten häufiger und länger im Elternhaus – und damit auch im Heimatort – als junge Frauen. Die kommunale Identifizierung sei deshalb bei jungen Frauen gegenüber jungen Männern eher weniger ausgeprägt. Der Zugang von Frauen zur Kommunalpolitik werde daher oft erst in späteren Jahren stärker.

Festzuhalten bleibe, dass Kreativität bei der Gewinnung und Motivierung von Frauen für Kandidaturen gegenüber jeder Quotenregelung vorzuziehen sei, von juristischen Bedenken gegen eine Quote ganz abgesehen.

Zur Antwort der Landesregierung auf den FDP-Antrag „Anwendung der Verlängerungsoption zur Herstellung des Einzelzimmerstandards gemäß Landesheimbauverordnung“ (DS 15/2967) erklärten der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann und der Sprecher für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Wir halten es für bedenklich, wenn durch die zügige Einführung des Einzelzimmerstandards für bestehende Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg bis zu 18.800 Plätze verloren gingen. Viele kleine, familiär geführte Einrichtungen kämen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wenn sie nur noch Einzelzimmer anbieten dürften. Sie müssten dann unter Umständen schließen. Gerade im Ländlichen Raum könnte das die Versorgung vor Ort gefährden. Dabei ist es doch übereinstimmender Wunsch, dass Pflegebedürftige in ihrem Umfeld bleiben können. In keinem anderen Bundesland gibt es eine so strenge Pflicht, Einzelzimmer zur Verfügung zu stellen. Aber auch bei Neubauten ist uns nicht klar, warum es nur noch Einzelzimmer geben darf. Es gibt zahlreiche Experten mit der Meinung, dass es gerade für demenzkranke Menschen besser sei,  wenn sie nicht ganz auf sich alleine gestellt sind. Die Frage der Wohnform ist eine persönliche Entscheidung der betroffenen Menschen und Angehörigen. Warum hier der Staat mit Zwang etwas vorschreiben muss, erschließt sich uns nicht. Und die Landesregierung muss  sich schon die Frage gefallen lassen, ob es angesichts der demografischen Entwicklung und der absehbaren Finanzierungsproblematik im Bereich der Pflege richtig ist, als einziges Bundesland einen Standard vorzugeben, der wohl nicht mehr zu steigern ist. Die bisherige Ausnahmeregelung, nach der eine Bestandseinrichtung bis zu 25 Jahre auch mit Mehrbettzimmern weitergeführt werden darf, wird zu streng angewandt. Dass ein Betreiber nachweisen muss, dass er durch einen schnellen Umbau zu nur noch Einzelzimmern quasi Pleite geht, ist nicht angemessen. Diese Regelung muss überdacht werden.“

Die FDP-Landesvorsitzende Birgit Homburger und der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke zeigten sich vom Runden Tisch im Staatsministerium, der unter Vorsitz des Ministerpräsidenten Kretschmann Strategien gegen Alkoholexzesse auf öffentlichen Plätzen entwickeln wollte, enttäuscht. „Das Treffen im Staatsministerium ging aus wie das Hornberger Schießen“, sagten Homburger und Rülke. Und: „Der unter großem öffentlichen Echo einberufene Runde Tisch im Staatsministerium brachte keine greifbaren Ergebnisse.“ So habe es weiterhin keine Einigung darüber gegeben, ob öffentliche Alkoholexzesse gesetzlich verboten werden könnten. Der Vorschlag der Grünen, Platzverweise gegen Einzelpersonen auszusprechen, treffe auf die Skepsis des Innenministers. Reinhold Gall sei jedoch zu einer vertieften Prüfung bereit, so Homburger und Rülke. Nach den Worten der beiden FDP-Politiker wurde auch darüber gesprochen, welche Präventionsmaßnahmen  den Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen. Die Vertreter der Kommunen trugen vor, dass sie bereits die Möglichkeiten nutzen. Nach den Worten von Rülke und Homburger habe sich erneut gezeigt, dass es keine Patentrezepte gibt. Die FDP werde aber auch weitere Vorschläge, die auf den Tisch kommen, „unvoreingenommen prüfen.“

Zur Meldung, die SPD-Landessozialministerin Altpeter wolle nicht nur in jeder Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht vorlegen, sondern auch einen Landesbeirat für Armutsbekämpfung und -prävention zur Dauereinrichtung machen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Bei der Armutsfrage haben wir kein Erkenntnisproblem, sondern einen Umset-zungsbedarf. Steuergelder für Arbeitsgruppen und Berichte auszugeben, ist verfehlt. Ich denke von der Ursache her. Deshalb brauchen wir eine Qualifizierungsoffensive und die volle Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Und es ist schon bemerkenswert, welche Krokodilstränen die Landessozialministerin vergießt. Sie selbst gehört dem grün-roten Kabinett an, das die Hand dafür gehoben hat, dass jungen Beamtenfamilien bis zu 300 Euro netto im Monat genommen werden. So sieht öko-soziale Politik der Armutsbekämpfung also in der Praxis aus – unsozial und unsolidarisch.“

Zu: Öney weist CDU-Kritik der Klientelpolitik zurück. Zur Meldung, dass sich Integrationsminsterin Öney zu sehr auf einzelne Migrantengruppen fokussiere, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück: “Die Rechtfertigung der Ministerin, sie befasse sich nicht nur mit türkischstämmigen Migranten, sondern auch zum Beispiel mit solchen italienischer Herkunft, greift für uns Liberale zu kurz.

Aufgabe der Integrationsministerin ist weder die Fokussierung auf die eine noch auf die andere Migrantengruppe. Vielmehr sollte die Ministerin verstärkt Kontakte zur baden-württembergischen Wirtschaft oder zu Bildungs- und Sozialeinrichtungen suchen, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Wenn sie schon ein eigenes Ministerium für diese wichtige Aufgabe beschäftigt, sollten die Bekämpfung des Fachkräftemangels ebenso wie soziale Herausforderungen mit allen betroffenen Gruppen ausführlich diskutiert werden. Hier sehen wir den Blick der Ministerin nach ihrer eigenen Aussage auf die Kontaktpflege mit Migrantengruppen begrenzt. Damit wird sie der wichtigen Querschnittsaufgabe absolut nicht gerecht.“

Jochen  Haußmann


Parlamentarischer Geschäftsführer & Stv. Fraktionsvorsitzender


Sprecher für Gesundheit

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Schorndorf

Der Landtag braucht Abgeordnete mit Profil, gesundem Menschenverstand und wirtschaftlichem Know-how. Aus meiner beruflichen, kommunalpolitischen, familiären und persönlichen Erfahrung weiß ich, wie wichtig eine erfolgreiche, innovative, wirtschaftliche Entwicklung und die Erhaltung unserer Wettbewerbsfähigkeit sind. Nur so können wir ein gutes soziales Miteinander in unserer Gesellschaft erreichen. Aus meiner langjährigen Kreistagstätigkeit habe ich gelernt, dass eine bürgernahe kommunale Selbstverwaltung eine angemessene Finanzausstattung benötigt. Seit 2011 bin ich Abgeordneter der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und setze mich für Ihre Interessen ein.

Ihr Jochen Haußmann

  • Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration

Wahlkreis:

16-Schorndorf

Ansprechpartner:

Adresse:

Werkstraße 24
71384 Weinstadt-Endersbach

Telefon:

+49 7151 5028-697

Fax:

E-Mail:

Bürozeiten:

Geboren am 14. Juli 1966 in Esslingen; evangelisch, verheiratet, drei Kinder.

1985 Abitur am Staufer-Gymnasium in Waiblingen.

Wehrdienst in Walldürn.

1986 bis 1989 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Dualen Hochschule Stuttgart (Berufsakademie) sowie Ausbildung bei den Technischen Werken der Stadt Stuttgart AG.

2000 bis 2001 Weiterbildungsstudium zum Projektmanagement-Fachmann (RKW/GPM) an der Bauhaus-Universität Weimar.

1990 bis 1998 Verwaltungsleiter der Werksniederlassungen Stuttgart, Freiburg und Reutlingen der STILL GmbH Hamburg.

1999 bis 2002 Prokurist und Leiter Personal, Marketing, Controlling und Organisation der PAyR GmbH Industriebau, Remshalden.

Seit 2003 Prokurist und kaufmännischer Leiter der Unternehmensgruppe SCHATZ in Schorndorf, seit Dezember 2011 stellv. kaufmännischer Leiter in Teilzeit (Tätigkeit ruht seit Juli 2012).

Seit 2004 stellv. Fraktionsvorsitzender der FDP/FW-Kreistagsfraktion im Rems-Murr-Kreis. Mitglied der Liberalen Initiative Mittelstand e.V., Landesverband Baden-Württemberg.

Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg seit 12. April 2011.

Mitglied des Beirats der Stiftung Familie in Not. Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Kinderland Baden-Württemberg gGmbH. Beisitzer im Vorstand des Instituts für Sportgeschichte Baden-Württemberg e.V. Mitglied des Landeskuratoriums des Internationalen Bundes in Baden-Württemberg. Mitglied des Beirats des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Landesverband Baden-Württemberg e.V. Mitglied des Vereinsausschusses des Akkordeon-Orchesters Rommelshausen e.V. Mitglied des Sportkreisrats im Sportkreis Rems-Murr e.V. Mitglied der Initiative Sicherer Landkreis Rems-Murr e.V.

Freiberufliche Tätigkeit als beratender Betriebswirt. Stellv. kaufmännischer Leiter der Unternehmensgruppe SCHATZ in Schorndorf (Arbeitsverhältnis ruht). Mitglied des Aufsichtsrats der Rems-Murr-Kliniken gGmbH. Präsident des Deutschen Harmonika-Verbandes e.V.

Mitglied in den Ausschüssen Verkehr; Soziales und Integration

Zeitlich begrenztes Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen löst keine gesellschaftlichen Probleme – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke wirft Ministerpräsident Winfried Kretschmann in der Frage eines Alkoholverbots auf öffentlichen Plätzen Naivität vor. “Die Vorstellung, Gewalt gegen Polizisten dadurch auszuschließen, dass man an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten ein Alkoholverbot verhängt ist geradezu kindlich naiv.” Durch eine solche Maßnahme werde der Alkoholkonsum bestenfalls verlagert. Das Ergebnis bleibe das Gleiche. Wer derartige Probleme angehen wolle müsse sehr viel tiefergehend und sehr viel umfassender vorgehen. Kretschmann bleibe seiner Neigung treu, seine Politik auf untaugliche Symbolhandlungen zu beschränken.

– Zum wachsenden Widerstand in der SPD gegen das von Innenminister Gall favorisierte Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir begrüßen die Einsicht der SPD, dass es sich um eine rein populistische Forderung handelt, die in der Praxis nicht wirklich weiterhilft und höchstens die Falschen trifft.“

Im Landtag diskutieren Experten mit Senioren über Chancen des demografischen Wandels – „Der FDP-Landtagsfraktion ist es ein wichtiges Anliegen, mit der älteren Generation in den Dialog zu treten.“ Dies sagte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke auf dem Liberalen Seniorentag im vollbesetzten Plenarsaal des Landtags. Nach den Worten von Rülke müssten angesichts des demografischen Wandels die Älteren noch mehr in den Fokus der Landespolitik rücken. Deshalb werde auf dem Kongress auch die Frage diskutiert, was zur Stärkung der Mitbestimmungsrechte der älteren Menschen getan werden könne. Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion und Moderator des Seniorentags, Jochen Haußmann, sagte, ein Modell wie das Altenparlament in Mecklenburg-Vorpommern könnte auch für das Land Baden-Württemberg wichtige Impulse setzen.

Gerade im „Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen“ sollte das Ziel einer Kultur des aktiven Alterns unter Einbeziehung aller Altersgruppen verstärkt in den Blick genommen werden.Für die Selbstbestimmung älterer Menschen setzte sich der Vorsitzende der Liberalen Senioren Initiative (LSI), Dr. Kurt Sütterlin ein. „Die Senioren haben das Recht, selbst zu entscheiden, wo und wie sie sich für eine Sache einsetzen wollen. Die häu-fig eingeschränkte Selbstbestimmung im Beruf sollte nicht durch neuen – diesmal moralischen – Zwang ersetzt werden“, sagte Sütterlin. Der LSI-Vorsitzende warb dafür, „sich angemessen politisch zu engagieren.“ Denn die Verantwortung für die kommenden Generationen „kann uns wohl keiner abnehmen“. Roland Sing, der Vorsitzende des Landesseniorenrats Baden-Württemberg, appellierte an die gesellschaftlichen Kräfte, die Herausforderung des demografischen Wandels anzunehmen. Den Fachkräftemangel könnten auch ältere Arbeitnehmer abmildern. Doch dazu bedürfe es altersgerechter Arbeitsplätze und flexibler Entgelt-formen, die die Tarifpartner ermöglichen sollten. „Denn Arbeit hat viel mit persönlicher Sinnstiftung zu tun“, so Sing. Die Diplompsychologin Inge Nestele legte als Vertreterin des Internationalen Bundes (IB) die Chancen dar, die sich für Seniorinnen und Senioren aus den Angeboten des Bundesfreiwilligendienstes ergeben.Brigitte Paetow informierte als Vorsitzende des Landesseniorenbeirats Mecklenburg-Vorpommern über das dort im Jahr 1999 kreierte Altenparlament, das sich zu einem anerkannten Gremium der älteren Generation gegenüber dem Parlament, der Landesregierung und den Kommunen entwickelte. Das Engagement des Altenparlaments habe in der Politik des Landes Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise mit einem Seniorenmitwirkungsgesetz seinen Niederschlag gefunden.

Imagekampagne des Landes ist das Eine – Verhalten im Bundesrat das Andere – Zur Absicht der Sozialministerin, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ weiter zu forcieren und eine Werbekampagne für Pflegeberufe zu starten, sagte der gesund-heitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Das Land muss die Herausforderungen der Pflege und des demografischen Wandels auch im Hinblick auf die gesetzliche Pflegeversicherung umfassend angehen. Die Steigerung der Attraktivität von Pflegeberufen ist dabei ein wichtiger Baustein. Das noch unter Schwarz-Gelb verabschiedete Landespflegegesetz hat mit den Zu-gangsvoraussetzungen zu Helferberufen und bezüglich der Durchlässigkeit bis hin zum Studium Maßstäbe gesetzt. Ich fordere die Landesregierung auf, im Bundesrat Verantwortung zu übernehmen. Das heißt für mich, sich konstruktiv zu verhalten, wenn es mit der privaten Pflegevorsorge ernst wird. Eine Blockadehaltung des Landes im Bundesrat wäre damit unvereinbar. Jeder kann an einer Hand abzählen, dass das momentane Finanzierungskonzept scheitern muss, wenn der demografische Wandel mit voller Kraft wirksam wird. Deshalb brauchen wir eine solide kapitalgedeckte ergänzende Vorsorge.“

Armuts- und Reichtumsbericht ändert nichts an den Ursachen von relativer Armut – In einer Landtagsdebatte über den Antrag der Grünen und SPD eine „Armuts- und Reichtumsberichterstattung auch in Baden-Württemberg“ einzuführen (Landtags-Drucksache 15/1070) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Das Risiko relativer Armut ist in Baden-Württemberg im Bundesvergleich am zweitniedrigsten. Dennoch gibt es auch hier relative Armut. Diese ist gegeben, wenn das Einkommen weniger als 60 Prozent des Durchschnitts erreicht. Bereits heute gibt es eine Vielzahl von Daten und Statistiken zur relativen Armut in Baden-Württemberg wie auch zur Einkommens- und Reichtumsverteilung. Nicht zu vergessen ist der Bericht auf Bundesebene.Die grün-rote Landesregierung möchte nun einen weiteren Bericht erstellen. Aus meiner Sicht ist dies ein unnötiger bürokratischer Akt, der den von Armut Betroffenen in keiner Weise nützt. Wir haben nämlich kein Erkenntnisproblem. Die Ursachen von Armut sind bekannt: Erwerbslosigkeit, fehlende Bildungsabschlüsse und mangelnde berufliche Qualifikation. An diesen Stellschrauben muss angesetzt werden. Es muss in die Menschen statt in Bürokratie investiert werden. Immer mehr Berichte nützen den Menschen gar nichts. Das Ansinnen eines zusätzlichen Armuts-und Reichtumsberichts ist vor dem Hintergrund des nötigen Aufgaben- und Bürokratieabbaus in der Verwaltung verfehlt. Wenn nach Aussagen von Herrn Schmiedel 15.000 Stellen in der Verwaltung wegfallen sollen, können nicht ständig neue Aufgaben dazukommen. Im Übrigen ist der Vorschlag, weitere Nahrung für eine völlig verfehlte Neiddiskussion. Wir wollen selbstbestimmte und freie Bürger. Deshalb muss den Ursachen von relativer Armut begegnet werden. Ich erinnere an die Worte des designierten Bundespräsidenten Joachim Gauck hier im Landtag am Dienstag dieser Woche: Während es an Gerechtigkeits- und Neiddebatten nicht mangele, scheine die Freiheitsdebatte als Grundlage unseres Demokratieverständnisses, nach der die Menschen Verantwortung trügen, zu gering ausgeprägt. “