Archiv für die Kategorie: Soziales, Gesundheit und Integration

Gesundheit und Pflege

Gesundheitspolitik ist eine unserer Kernkompetenzen. Die große Bedeutung dieses Themas wird vielen Menschen erst so richtig bewusst, wenn es mit der eigenen Gesundheit hapert. Wir können auf unser Gesundheitssystem stolz sein. Der Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat sich bewährt. Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist eine wesentliche Säule, auf der unser innovatives und hoch qualitatives Gesundheitswesen basiert. Mit unseren Universitätsklinika und den Krankenhäusern in privater, öffentlicher und gemeinnütziger Trägerschaft verfügen wir über Garanten bis hin zur Maximalversorgung. Baden-Württemberg ist auch stark als Standort der Medizinproduktehersteller und der Pharmabranche. Nicht zu vernachlässigen ist die Rolle der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie die Herstellung alternativer und komplementärer Arzneimittel.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Klares Bekenntnis zum Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung – keine so genannte Bürgerversicherung
  • Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte stärken und zugleich Angebotsformen weiterentwickeln, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen und den Wünschen insbesondere jüngerer Ärztinnen und Ärzte berücksichtigen
  • Klare aktive Rolle des Landes in der Krankenhauspolitik mit der Setzung definierter Schwerpunkte
  • Digitalisierung und Telemedizin als zukünftigen Bestandteil der Regelversorgung stärken
  • Sektorenübergreifende Modelle voranbringen ohne die niedergelassenen Fachärzte infrage zu stellen
  • die Interessen der Medizinproduktehersteller insbesondere vor dem Hintergrund der Herausforderungen mit der europäischen Medizinprodukteverordnung zum Wohle der betroffenen Patientinnen und Patienten wahren
  • Baden-Württemberg als Pharmastandort stärken
  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker als bewährte Angebote im Gesundheitswesen erhalten
  • Die Rahmenbedingungen für Heilmittelerbringer (z.B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten) verbessern
  • Die Geburtshilfe stärken, damit Belegärztinnen und Belegärzte, Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie Hebammen erfolgreich für werdende und wachsende Familien qualitativ hochwertig wirken können

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Blog ~Mittendrin~


Woche der Gesundheits-und Pflegepolitik 2021

Gesundheit und Pflege sind weitaus mehr als Corona, auch wenn dieses Thema gerade alles überlagert. Daher haben wir in unserer Woche der Gesundheits- und Pflegepolitik 2021 unterschiedliche Gesprächspartner zum #GesundheitsTALK eingeladen, um über aktuelle Herausforderungen zu sprechen. Täglich gab es ein spannender neuer Talk zusammen mit unserem gesundheitspolitischen Sprecher, Jochen Haußmann.


Positionspapiere


Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz: Bilanz eines Auslaufmodells

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Akutprogramm Pflege

Jahresbilanz Koalition

Abgeordnete

Jochen Haußmann

Parlamentarischer Geschäftsführer & Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9320
Themen:Gesundheit

Mitarbeiter

Jana Lux

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft", Soziales und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9035

„Gesundheit ist ein hohes Gut. Mit dem Alter wächst das Bewusstsein hierfür“. Mit diesen Worten eröffnete der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, den 11. Liberalen Seniorentag mit dem Titel „Chancen für mehr Gesundheit – auch für mich?“.

Die Gesundheitswirtschaft sei mit rund 600.000 die beschäftigungsintensivste Branche von wirtschaftspolitisch herausragender Bedeutung. Die Digitalisierung führe zu fundamentalen Veränderung und biete viele Chancen. Die Chancen würden am heutigen Tage von zwei Seiten beleuchtet. BIOPRO für die wirtschaftliche Sichtweise, seitens der Kassenärztlichen Vereinigung von der Versorgungsseite her.

Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen Keck, betonte: „Es ist wichtig, konkret herauszuarbeiten, welche Weichenstellungen die Landespolitik vornehmen muss, damit wir auch in Zukunft eine gute Gesundheitsversorgung im Land haben und die unglaublichen Perspektiven, zum Nutzen des Einzelnen umsetzen können. Es geht hier um Innovationen mit konkretem Bezug zu einer gesünderen Zukunft. Der demografische Wandel führt klar vor Augen, dass Gesundheit ein noch wichtigeres Thema werden wird.“

In seinem Grußwort ging Dr. Allehoff, der Vorsitzende der Liberalen Senioreninitiative LSI auf die Begrifflichkeit der Gesundheit in der Bandbreite ihrer Ausprägungen und Merkmale ein. „Krankheit und Gesundheit liegen auf einem Kontinuum. Die Übergänge zwischen Gesundheit und Krankheit sind fließend“, sagte Dr. Allehof. Es gebe einen Wandel des allgemeinen Bilds vom Begriff „gesund.“ Er unterstrich die erhebliche Bedeutung der Gesundheitswirtschaft für die Volkswirtschaft.

Prof. Dr. Ralf Kindervater stellte in seinem Vortrag „Forum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg – Auf dem Weg in eine gesündere Zukunft“ die Landesgesellschaft BIOPRO vor, die seitens des Landes finanziert und vor 16 Jahren gegründet wurde. Deren Handlungsfelder seien Biotechnologie, Medizintechnologie, Pharmazeutische Industrie, Unterstützung des Aufbaus einer Bioökonomie und betreibe die Geschäftsstelle des Forums Gesundheitsstandort Baden-Württemberg. Wie dynamisch sich die Herausforderungen wandelten, verdeutlichte er mit folgendem Satz: „Wir sind mittlerweile die BIOPRO 5.0“. Er fuhr fort: „Wir betreuen 10 bis 20 Gründunge pro Jahr. Wir sind ein total leistungsfähiger Standort“. Die Gesundheitsindustrie sei eine Zukunftsbranche. 840 Unternehmen in der Medizintechnologie, 86 Unternehmen in der Pharmazeutischen Industrie und 174 Unternehmen im Bereich der Biotechnologie seien im Land angesiedelt. Im Folgenden stellte er den Weg einer Innovation dar. Große Bedeutung habe die Versorgungsforschung. Die so genannte translationale Forschung sei auf eine breite Datenbasis angewiesen. Ohne Arbeit an Daten funktioniert es nicht und hier biete die Digitalisierung große Chancen. Professor Kindervater ging auch auf die Gefahren für den Wirtschaftsstandort ein, namentlich die Medizinprodukteverordnung. Er verdeutlichte die Problematik mit einer Analogie mit dem Auto: „Das wäre, wie wenn an einem Tag ein Brief käme, alle Autos müssen sofort zum TÜV. Es gibt aber gar nicht genügende Prüfeinrichtungen um das durchzuführen. Das ist momentan eine Quadratur des Kreises.“ Womöglich könne man Mitte 2020 die Versorgung nicht mehr sicherstellen, weil bisher verwendete Medizinprodukte noch keine neue Zertifizierung durch Studien hätten. Hier brauche es dringend eine Fristverlängerung. Künstliche Organe und Teile von Organen mit eigenen Zellen seien herstellbar. „Innovationspolitik muss ganz straight nach vorne gehen. Da muss man dranbleiben, denn die anderen wollen auch was werden“, mahnte Prof. Kindervater. Zu nennen seien beispielhaft China medical city oder Biopolis in Singapur. „Geht nicht gibt’s nicht. Wir müssen uns den Herausforderungen stellen. Und das geht nur miteinander“, schloss Prof. Kindervater durchaus optimistisch.

Der Vorsitzende des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Dr. Metke ging in seinem Vortrag „Ersetzt digitale Medizin den Arzt vor Ort?“ auf die Herausforderung für die medizinische Versorgung ein. Es gebe eine sehr hohe Zahl von Behandlungsfällen. „Warum Fernbehandlung? Weil wir ein völliges Chaos haben und keine Steuerung. Wir meinen, dass eine gewisse Steuerung ins System muss. Und das ist mit der Digitalisierung gut möglich“, sagte Dr. Metke. Hier kämen die Terminservicestellen und das Telemedizinprojekt docdirekt ins Spiel. Viele Menschen könnten sich andere Formen des Kontakts vorstellen als der direkte Arzt-Patienten-Kontakt. „Die digitale Gesellschaft ist da. Die Bürger scheinen es zu wollen. Vieles kann telemedizinisch geklärt werden“, so Dr. Metke. Er schilderte den Ablauf: „Nach dem Anruf und der Beratung wird ein so genanntes Ticket erstellt. Das Beschwerdebild geht an eine von 62 Praxen im Land, die Zeit hat. Dann wird entschieden, ob telemedizinisch oder vor Ort behandelt werden kann.“ Es gebe einen festen Abfragealgorhythmus. Die Telemedizin könne nur eine Ergänzung sein. Es brauche auch in Zukunft den Arzt-Patienten-Kontakt resümierte Dr. Metke.

Zur Meldung, wonach die CDU-Landtagsfraktion fordere, in Baden-Württemberg ein Familiengeld nach bayerischem Vorbild einzuführen, das mit Kosten von rund 600 Millionen Euro jährlich verbunden wäre, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Dass klappern zum Handwerk gehört, weiß jeder. Was jetzt aus der CDU zu hören ist, erinnert mich eher an angsterfülltes Zähneklappern vor der Kommunalwahl. Denn die CDU hat sich mit dieser Forderung in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen können, genausowenig wie beim Diesel-Thema. Jetzt vor der Kommunalwahl mit einem nicht gegenfinanzierten 600-Millionen-Euro-Paket herauszukommen, erstaunt schon sehr. Das Thema gehört ohnehin auf die Bundesebene. Und hier ist der Vorschlag der Freien Demokraten mit einem „Kindergeld 2.0“ allemal zielführender.“

Zur Pressemitteilung des Sozialministeriums, wonach aktuell über die Hälfte der Pflegeheimträger die Vorgaben zum Einzelzimmerstandard in bestehenden Heimen erfüllten bzw. eine Fristverlängerung oder Befreiung hätten, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Leider sehe ich unsere Befürchtungen bestätigt. Die Verbände der Leistungserbringer haben am 5. Februar glasklar vorgerechnet, dass akut 9.750 Pflegeheimplätze durch die Pflicht zu Einzelzimmern in bestehenden Pflegeheimen wegfallen. 6.636 sollen neu gebaut werden, so dass 3.100 unterm Strich wegfallen. Das empfinde ich als besorgniserregend. Es ist doch klar, dass ein schwindendes Angebot bei steigender Nachfrage die Preise erhöht. Pflege muss aber für die Betroffenen und ihre Angehörigen bezahlbar bleiben. Da nützen die ganzen Versuche der Schönfärberei des Sozialministers nichts. Er versteckt sich hinter wohlklingenden Worthülsen. Vor allem im Ländlichen Raum befürchte ich eine Unterversorgung an Pflegeplätze. Deshalb hat die FDP in der Enquete-Kommission des Landtags klare Hinweise auf Probleme und Lösungsansätze gegeben. Wir brauchen eine offene Diskussion zu den Problemen der Träger mit der Herstellung des Einzelzimmerstandards in bestehenden Heimen. Nordrhein-Westfalen zeigt aktuell beispielsweise mit der Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes, wie flexibel eine Landesregierung agieren kann.“

Bei einer Landtagsdebatte über Ernährung hat der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Verbraucherschutz, Klaus Hoher, dem CDU-geführten Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vorgeworfen, nicht sauber zwischen Verbraucherinformation und der Absatzförderung für regionale Erzeugnisse zu trennen: „Wir sehen es bei der Streuobstkonzeption, im Rahmen des Gemeinschaftsmarketings oder auch bei der Ernährungskampagne ‚Mach’s Mahl‘ die CDU-Minister Peter Hauk von seinem grünen Amtsvorgänger Alexander Bonde übernommen hat, um die Bürgerinnen und Bürger zu ‚gutem Essen‘ zu erziehen: Sie vermischen andauernd gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen und Werbung für regionale Produkte“. Stets sei unklar, wann das Verbraucherschutzministerium spreche und wann das Landwirtschaftsministerium.

Klaus Hoher führte als Beispiel eine Supermarkteröffnung in Stuttgart im vergangenen Jahr an, wo die Staatssekretärin für Verbraucherschutz den neuen Laden in einem schriftlichen Grußwort als Teil des „Genießerlandes Baden-Württemberg“ willkommen hieß. Auch in der heutigen Debatte habe Hauk wieder den Anschein erweckt, die regionale Herkunft von Lebensmitteln bringe zwangsläufig eine höhere Qualität im Vergleich mit nicht-regionalen Produkten mit sich. „Auch ich persönlich bin ein großer Freund regionaler Produkte, aber ein Minister für Verbraucherschutz muss zwischen Herkunftsbezeichnungen und Produktqualität differenzieren“, forderte Hoher. Beides sei wichtig, aber eben grundverschieden.

Hoher warf zudem die Frage auf, wieweit Ernährung überhaupt Gegenstand von Politik sein dürfe und was im Sinne von Artikel 2 des Grundgesetzes Sache der persönlichen Lebensführung bleiben müsse. Ernährung sei gewiss insofern ein politisches Thema, als dass etwa ein Drittel des EU-Haushaltes in die Agrarförderung fließe. Selbstredend könne die Politik auch nicht wegschauen, wenn es um volkswirtschaftliche Schäden infolge ungesunder Ernährung gehe. Bei der Wahl der politischen Mittel seien Freie Demokraten aber zurückhaltender als Grüne und Christdemokraten. „Grüne und CDU reden in der Verbraucherpolitischen Strategie der Landesregierung vom Einsatz verhaltenswissenschaftlicher Interventionen. Dahinter steckt die Idee, der Staat müsse den Bürgern einen Schubs in die richtige Richtung geben. Ich nenne so etwas Bevormundung, meine Damen und Herren!“, protestierte Hoher in Richtung der Koalitionsfraktionen. Tatsächlich erklärte Minister Hauk während der Debatte abermals, über das grundlegende Thema Ernährung ließen sich die Menschen „in Richtungen lenken, die gewollt sind.“

Klaus Hoher kritisierte hinsichtlich dieser politischen Grundhaltung auch den Regierungschef. Mit Blick auf die Idee eines fleischlosen „Veggie-Days“ habe Ministerpräsident Winfried Kretschmann 2016 in der Zeitung „Die Zeit“ die Frage aufgeworfen, ob seine Grünen es nicht mit „dem Glauben an die Erziehbarkeit des Menschen“ übertrieben hätten. „Herr Ministerpräsident, es geht nicht um Übertreibung. Der Staat soll mündige Bürgerinnen und Bürger überhaupt nicht erziehen“, stellte der Liberale klar. Aufgabe der Politik sei es vielmehr, die Erfüllung rechtsstaatlicher Pflichtaufgaben beim gesundheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten, unabhängige Institutionen wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung oder die Verbraucherzentralen zu unterstützen und den Themen Ernährung und Sport ausreichenden Raum in den schulischen Bildungsplänen einzuräumen, erklärte Hoher.

Grundsätzlich halte er es für begrüßenswert, dass Medien, Bürger und auch die Politik den Themen Ernährung und Lebensmittel heute wieder mehr Aufmerksamkeit und Wertschätzung entgegenbrächten, unterstrich Hoher. Dies dürfe aber nicht in Panikmache ausarten. Denn noch nie in der Geschichte Deutschlands seien die für den Normalbürger erhältlichen Lebensmittel so gut, so gesund, so reichhaltig und so engmaschig überwacht gewesen wie heute. Und jede Entdeckung eines sogenannten „Skandals“ sei letztlich auch immer ein Beleg für erfolgreiche Kontrollen. „In diesem Sinne einen herzlichen Dank an unsere Lebensmittelüberwachung und ein mindestens ebenso herzliches Dankeschön an die vielen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugerinnen und Erzeuger, die uns Tag ein, Tag aus mit guten und sicheren Lebensmitteln versorgen“, sagte Klaus Hoher.

Anlässlich der Schließung der Geburtshilfe im Stuttgarter Charlottenhaus zum 1. Januar 2019 kritisierte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, die Gleichgültigkeit des Landes gegenüber der stetig sinkenden Zahl der Belegärzte. Haußmann hierzu:

„Ich habe den Eindruck, dass sich die Landesregierung eher beschwichtigend an das Problem der belegärztlichen Geburtshilfe macht. Wenn in Stuttgart die Kapazitäten für rund 1 000 Geburten wegfallen, kann man nicht so tun, als sei das ohne weiteres zu kompensieren. Dabei ist offensichtlich, dass die Haftpflichtprämien für belegärztliche Geburtshilfe heute schon so hoch sind, dass sich die Tätigkeit in den Krankenhäusern für sie nicht mehr lohnt. Wie aus einer Stellungnahme des Sozialministeriums zu einem FDP-Antrag hervorgeht, muss ein Facharzt für Frauenheilkunde, der eine Geburt leitet, jährlich 242 Geburten betreuen, um die Haftpflichtprämie zu erwirtschaften (Landtags-Drucksache 16/4885). Die Hebammen erhalten seit dem Jahr 2015 Zuschläge von den Krankenkassen, mit denen sie die Prämien für die Haftpflichtversicherungen bezahlen können. Nach Ansicht der FDP/DVP Fraktion muss das Land die Ärztinnen und Ärzte in der Geburtshilfe aber genauso im Blick haben wie die Hebammen, um die Situation im Land zu verbessern. Die Situation ist alarmierend. Der Runde Tisch Geburtshilfe der Landesregierung sollte schnelle Ergebnisse liefern.“

Hier der Link zum erwähnten Antrag auf der Website des Landtags: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4885_D.pdf

Im Zusammenhang mit der zweiten Beratung (ohne Aussprache) des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen und zur Änderung des Landespflegegesetzes (Drucksache 16/5175) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Für unsere Fraktion bleibt klar: Diesem Gesetz mit seinen vielen unbestimmten und zudem unnötigen Regelungen können wir nicht zustimmen. Es werden Selbstverständlichkeiten in Gesetzesform gegossen, die schon heute möglich sind, siehe Digitalisierungsprojekte und kommunale Pflegekonferenzen. Ein weiteres Gesetz neben das bereits vorhandene Landespflegegesetz zu stellen, erschwert die Anwendung und bläht die Normendichte unnötig auf, zumal es keinen konkreten Mehrwert gibt. Wir hätten eine fundierte beratene Änderung am bestehenden Landespflegegesetz als Ergebnis einer öffentlichen Anhörung begrüßt. Hierzu war die grün-schwarze Landesregierung nicht bereit. Vielleicht hängt das auch damit zusammen, dass die Regierung fast zwei Jahre seit Inkrafttreten des Pflegestrukturgesetzes III verbummelt hat. Denn bis Jahresende müssen die Rechtsgrundlagen für die Modellkommune Pflege geschaffen sein. Andernfalls verfallen die Bundesmittel. Deshalb haben wir diesen Paragraphen in Verantwortung für Land und Kommunen auch zugestimmt.“

Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen und zur Änderung des Landespflegegesetzes (Drucksache 16/5175) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck:

„In größter Zeitnot beraten wir heute den Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landeregierung. Obwohl vor fast zwei Jahren das Pflegestärkungsgesetz III die Modellkommune Pflege eingeführt und das Land zu ergänzenden Bestimmungen aufgefordert hat, ist nichts passiert. Jetzt droht zum Jahresende der Verfall der Mittel und nun hat sich das Ministerium in Bewegung gesetzt. Endlich! Anstatt aber einfach sinnvoll das Landespflegegesetz zu ergänzen wird ein eigenes Gesetz mit hochtrabendem Titel geschaffen. Schaut man sich dieses hübsch verpackte Geschenk, das in das vorweihnachtliche Schaufenster der Landespolitik gestellt wird, genauer an oder packt es womöglich aus, merkt man, dass es überwiegend heiße Luft enthält. Es wird beschrieben, was eine Gemeinde und das Land alles freiwillig machen können. Nur, das geht schon heute, dafür braucht es kein Gesetz. Folgerichtig benennt der Gesetzentwurf auch keine Kostenfolgen, denn es bleibt alles offen und ins Belieben gestellt. Die Frage ist, wird durch dieses Gesetz die Pflegesituation im Land verbessert. Die Antwort heißt nein. Denn jede Gemeinde kann heute schon freiwillig Pflegekonferenzen machen. Die kommunalen Gesundheitskonferenzen sollen sich im Übrigen bereits heute schon gem. § 5 Landesgesundheitsgesetz mit der Beratung, Koordinierung und Vernetzung von Fragen der Pflege befassen. Es braucht also keine zusätzlichen bürokratischen Strukturen. Das Land des Weiteren heute bereits Projekte der Digitalisierung fördern. Der beste Beweis sind die aktuellen Aktivitäten. Kurzum: Dieses Gesetz hätte es so nicht gebraucht, es erschwert auch mit dem beabsichtigten Nebeneinander mit dem bisherigen Landespflegegesetz die Rechtsfindung. Dass so nebenbei der Landespflegeplan und die Kreispflegeplanung abgeschafft werden ist ein Fehler. Kurzum: Dieses Gesetz ist falsch und zu spät.“

Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte auf Antrag der Grünen mit dem Titel „Gewalt gegen Frauen geht uns alle an“ sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Bundesweit rund 140.000 registrierte Fälle von Gewalt gegen Frauen mit 147 schrecklichen Todesfällen sind in Verbindung mit der zu vermutenden sehr hohen Dunkelziffer ein dramatisches Alarmzeichen. Es braucht deshalb ein gutes Angebot an Schutz- und Beratungsstrukturen. Ich danke allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die sich in diesem Bereich mit großem Engagement einsetzen. Nach Gesprächen mit dem Fraueninformationszentrum und dem Bündnis gegen Menschenhandel stellt sich schon die Frage, was aus den angekündigten Maßnahmen im Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz wurde: Wo ist die neue Förderrichtlinie, mit der die Arbeit der Frauenhäuser sichergestellt und eine Mindestplatzzahl festgelegt wird? Wo sind die angekündigten Notaufnahmeplätze für von Zwangsheirat betroffene Mädchen und Frauen? Wo ist der Ausbau der verfahrensunabhängigen Beweissicherung für Opfer von Gewalt in darauf spezialisierten Gewaltambulanzen? Wo sind die konkreten Ergebnisse des Runden Tisch ‚Prostitution‘? Was ist mit der Wiederaufnahme der Arbeit des runden Tisches ‚Menschenhandel‘? Das spät umgesetzte Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz gehört evaluiert. Die Grünen haben heute diese aktuelle Debatte beantragt. Wenn sie als maßgebende Regierungsfraktion jetzt keine konkreten Maßnahmen vorlegen, dann ist das mehr als enttäuschend. Die Plakataktion des Sozialministeriums ‚jede vierte Frau‘ wirkt dann leider – trotz aller guter Absicht – wie ein Feigenblatt.“

Den  heutigen 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland nimmt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zum Anlass, eine Verbesserung des Landtagswahlrechts mit Blick auf einen höheren Frauenanteil im baden-württembergischen Parlament zu fordern.

„Es ist uns ein dringendes Anliegen, mehr Frauen in den Landtag von Baden-Württemberg zu bringen“, so Rülke und zeigte sich enttäuscht, dass die grün-schwarze Koalition nicht bereit ist, sich einer diesbezüglichen Diskussion zu stellen. „Wir kämpfen an der Seite des Landesfrauenrats dafür, dass die Landtagspräsidentin ein Bürgerforum einsetzt, das über eine frauenfreundliche Reform des Landtagswahlrechts nachdenkt“, so Rülke. Mit dem Landesfrauenrat und der FDP/DVP Fraktion hatte es bereits im Mai dazu ein Gespräch gegeben. Er sicherte zu, mit diesem Anliegen nochmals auf die Landtagspräsidentin Muhterem Aras zuzugehen. „Der Landtag mit seinen Fraktionen sollte den heutigen Tag nutzen, um ein Zeichen zu setzen“, so Rülke abschließend.

 

 

Zur Meldung, wonach das Sozialministerium Baden-Württemberg vor einer Zuspitzung des Ärztemangels bei den Gesundheitsämtern gewarnt und darauf hingewiesen habe, dass sich die Situation in den letzten Jahren verstärkt hätte und als Hauptgrund die schlechtere Bezahlung im Umfang von monatlich 1.000 Euro bis 2.000 Euro im Vergleich zu einer Tätigkeit im Krankenhaus sei, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Das Sozialministerium macht es sich mit der bloßen Warnung über die Zuspitzung des Ärztemangels deutlich zu einfach. Es ist oberster Dienstherr der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und hätte es damit innerhalb der Landesregierung in der Hand, für den nötigen Ausgleich zu sorgen. Das Land ist also, wenn es ihm ernst ist, gefordert, über entsprechende Zuschläge die beklagte Lücke im Gehalt zu schließen.“

Zur Meldung der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft vom heutigen Tage, wonach im Rahmen des seitens des Bundes geplanten Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes ein Mittelabfluss von 20 Millionen Euro jährlich drohte, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Es muss endlich Schluss damit sein, dass Reformen zu Lasten des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg gehen. Wenn die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft heute vorrechnet, dass durch die angebliche Verbesserung im Land ein Minus von 20 Millionen entsteht, dann ist das ein Alarmsignal, das in Berlin gehört werden muss. Darüber hinaus muss es endlich um eine Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs gehen (Morbi-RSA). Es kann nicht sein, dass aus dem Land wegen der hohen Wirtschaftskraft Milliarden abfließen und wir nach den ganzen Ausgleichssystemen aufgrund der hohen Lohn- und Grundstückskosten schlechter dastehen, als Bundesländer, die von unserem Geld leben. Solidarität ja, Übervorteilung nein.“

Zur Meldung, Justizminister Wolf übe Kritik an der Türkei, dieses Land sei auf dem Weg in die klassische Diktatur, Erdogan missbrauche Menschen als Faustpfand, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Feststellungen von Justizminister Wolf sind richtig. Leider fehlt aber der CDU und der Landesregierung die Kraft, hieraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen. So weigert sich insbesondere Innenminister Strobl weiterhin, die Kooperation der Landesregierung mit DITIB, dem Arm Erdogans in Deutschland, zu beenden. Obwohl dort unverhohlen ein integrations- und demokratiefeindlicher türkischen Nationalismus propagiert wird, setzt die Landesregierung in Fragen von Integration, Religions- und Sprachunterricht auf DITIB.“

Der Generalsekretär der Südwest-CDU Manuel Hagel schreibt dem Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke eine Nähe zur AFD zu, weil dieser von Fußball-Nationalspielern das Mitsingen der Nationalhymne erwartet. Dazu sagt die FDP-Landtagsfraktion mit Blick auf Äußerungen führender Unionspolitiker zum selben Thema:

„Mit dieser Fundamentalkritik trifft Herr Hagel führende Vertreter seiner eigenen Partei. So beispielsweise den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier am 02.07.2012 in der BILD-Zeitung: „Es sollte zum guten Ton gehören, dass die Spieler die Hymne mitsingen. Sie spielen schließlich für die deutsche Nationalmannschaft und nicht für sich selbst! Peinlich genug, dass wir darüber diskutieren müssen, eigentlich müssten die Spieler von selbst darauf kommen!“ So der sich derzeit im Wahlkampf befindliche hessische Ministerpräsident. Die FDP-Fraktion fragt sich, als wie hilfreich es Volker Bouffier wohl empfindet, in dieser Situation von der baden-württembergischen CDU in die Nähe der AFD gerückt zu werden?

Nicht anders ergeht es dem bayrischen Innenminister Joachim Hermann von der CSU. In derselben Ausgabe der BILD-Zeitung wird er mit folgendem Satz zitiert: „Zum Länderspiel und zur Nationalmannschaft gehört die Nationalhymne. Wer dazu keine Lust hat, sollte in seinem Verein bleiben.“ Offensichtlich sehe Generalsekretär Hagel auch den zweiten wahlkampfführenden Landesverband der Union in AFD-Nähe. Die FDP-Fraktion geht davon aus, dass die Wahlkämpfer aus München und Wiesbaden den Zwischenruf aus Stuttgart mit ähnlicher Dankbarkeit entgegen nehmen werden wie die Kieler Empfehlung vom Wochenende, doch über Koalitionen mit der Linkspartei nachzudenken.

Abschließend richtet die FDP-Fraktion noch ein beruhigendes Wort an CDU-Generalsekretär Hagel: „Wer so engagiert in der Disziplin des Eigentors glänzt, der muss sich keine Sorgen machen. Das Mitsingen der Nationalhymne droht ihm weder auf dem Fußballplatz noch in der Politik. Kein Trainer der Welt stellt einen solchen Spieler auf!“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die Absage der Kultusministerin an Veränderungen beim muttersprachlichen Unterricht.

Kern: „Dass die Kultusministerin sich hartnäckig weigert, den muttersprachlichen Unterricht in staatliche Verantwortung zu übernehmen, halten wir Freie Demokraten für einen schweren bildungs- und integrationspolitischen Fehler. Im bisherigen Konsularmodell trifft das Kultusministerium zwar eine Kooperationsvereinbarung mit dem betreffenden Land, das den Unterricht in seiner Landessprache durchführt. Bei der Konzeption und Durchführung des Unterrichts hat das Kultusministerium jedoch keine Mitwirkungsmöglichkeit. Dass die Kultusministerin in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung des Erwerbs der deutschen Sprache verweist, geht am Problem vorbei. Die FDP/DVP Fraktion unterstützt Frau Dr. Eisenmann ausdrücklich bei Ihren Bemühungen im Bereich der Sprachförderung des Deutschen. Wir treten aber auch dafür ein, staatlich anerkannten muttersprachlichen Unterricht der Schulaufsicht unterstellen. In einem ersten Schritt sollte der außerhalb der Schule organisierte Unterricht an unsere Schulen angebunden werden. Neben Deutsch als weiterer Unterrichtssprache müssen entsprechende Qualifizierungsmöglichkeiten für die Lehrkräfte geschaffen und gemeinsam mit den Beteiligten Bildungspläne erarbeitet werden, die unseren verfassungs‐ und schulrechtlichen Normen entsprechen und deren Einhaltung die Schulaufsicht überprüft. Denn schließlich ist der muttersprachliche Unterricht stets nicht nur Sprachunterricht, sondern auch Werteerziehung.“

„Der Bericht der Landesregierung für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege hat gezeigt, dass es Verbesserungsbedarf gibt. Dies belegen auch die geringen Zahlen der neuen Wohnform in Baden-Württemberg. Mit dem Gesetzentwurf der FDP/DVP-Landtagsfraktion wollen wir das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) von bürokratischem Ballast erleichtern und die Flexibilität herstellen, die für eine gesteigerte Gründungsdynamik ambulant betreuter Wohnformen erforderlich ist.“ Dies sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Zusammenhang mit der Einstellung des Gesetzentwurfs in das Beteiligungsportal des Landes. Jeder könne nun den Entwurf im Detail einsehen und seine Bewertung eingeben. Damit werde die Transparenz ermöglicht, die für einen offenen Diskussions- und Entwicklungsprozess nötig ist.

Der Gesetzentwurf weist Änderungen an folgenden bisherigen Regelungsinhalten des Gesetzes auf:

  • Verbot der Einrichtung einer ambulant betreuten Wohnform unter dem Dach einer stationären Einrichtung;
  • Verbot von mehr als zwei Wohngemeinschaften des gleichen Anbieters in unmittelbarer räumlicher Nähe;
  • restriktive Möglichkeit des Anbietens von Pflegeleistungen durch den Anbieter der ambulant betreuten Wohngemeinschaft;
  • verpflichtende fachliche Qualifizierungen für zusätzlich erforderliche Beschäftigte bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner von mehr als acht;
  • Pflicht von Präsenzkräften von zusätzlich mindestens 12 Stunden bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner von mehr als acht;
  • Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK);
  • Erprobungsregelung

„Die Beratung des Berichts der Landesregierungen zu den Erfahrungen mit dem bisherigen WTPG aus dem Jahr 2014 haben mich in meiner damals schon geäußerten Kritik bestätigt. Wir greifen mit unserem Gesetzentwurf zentrale Punkte auf und wollen so für mehr Angebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf sorgen. Das ist im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Der nötige Schutz wird beibehalten. Ich freue mich auf rege Rückmeldungen im Beteiligungsportal“, so Haußmann abschließend.

Abrufbar ist der Gesetzentwurf wie folgt: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/anhoerungen-des-landtags/wohn-teilhabe-und-pflegegesetz-fdpdvp/

Im Zusammenhang mit der heutigen Landespressekonferenz, in der Sozialminister Lucha das Jahreskrankenhausbauprogramm vorstellte und die Höhe der Förderung sowie den Umstand, dass alle beantragten Projekte gefördert wurden, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Zunächst einmal ist es erfreulich, dass sich das Land im Vergleich mit den anderen Ländern in der Krankenhausfinanzierung ganz passabel schlägt. Es ist damit als Einäugiger somit König unter Blinden. Es ist nämlich bei Weitem keine Erfindung der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaften, dass insgesamt bei den Investitionsförderungen eine Unterdeckung vorliegt. Minister Lucha muss sich daran erinnern lassen, dass er 30 Mio. Euro aus dem Doppelhaushalt gestrichen hat. Sein Verweis auf die fast 97 Prozent Förderquote überzeugt nicht. Man muss nur genügend Positionen als nicht förderfähig aus der Gesamtinvestition heraus rechnen, um ein schönes Bild zu erreichen. Offen bleiben die Strukturfrage und die Einführung von Qualitätsindikatoren. Der erforderliche Transformationsprozess wird über den Strukturfonds des Bundes mit gefördert. Hier fordere ich schon heute Minister Lucha auf, dass er dieses Mal wirklich zusätzliches Geld bereit stellt und nicht einfach ohnehin vorhandene Mittel umetikettiert.“

Im Rahmen einer aktuellen Debatte auf Antrag der SPD Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel: „Droht der Pflegenotstand in baden-württembergischen Kliniken? Was kann die Politik tun?“  sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Hinsichtlich der Pflege liegen spätestens seit der Enquete-Kommission alle Erkenntnisse auf dem Tisch. Ein Impulsprogramm Pflege ist jetzt das Gebot der Stunde. Ein solches muss an den Ursachen ansetzen und nicht an den Symptomen herumdoktern. Deshalb helfen gesetzliche Mindest-Pflege-Schlüssel nichts. Die Kliniken wissen selbst am besten, welches Personal sie brauchen. Hierfür fehlt es am nötigen Geld, nicht am Willen. Deshalb ist es ein verhängnisvoller Fehler, wenn die Landesregierung die Investitionsförderung drastisch reduziert. Das Argument, man müsse sparen, hat einen mehr als schalen Beigeschmack, wenn man sieht, wie in anderen Bereichen diese Landesregierung das Geld mit beiden Händen ausgibt. Das ist im Bereich der Umweltverwaltung mit 225 neuen Stellen und den gestern bekannt gewordenen zweistelligen Millionensummen für entsprechende Programme eindrucksvoll zu besichtigen. Die Absenkung bei den Krankenhausinvestitionen führt dazu, dass laufende Betriebsgelder, mit denen das Personal zu zahlen wäre, für Investitionen umgeleitet werden muss. Ebenso ist es ein unhaltbarer Zustand, wie Baden-Württemberg beim Landesbasisfallwert und den Ausschüttungen aus dem Morbi-RSA (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) abschneidet. Es kann nicht sein, dass wir hier ein weit überdurchschnittliches Lohn- und Kostenniveau haben, Milliarden von Euro an Solidarität mit anderen Bundesländern leisten und dann unter dem Strich schlechter dastehen. Diese Probleme müssen nun kraftvoll angegangen werden. Im Verbund mit einer Imagekampagne für die Pflegeberufe wären dies die richtigen Bausteine. Gesetzliche Mindestschlüssel sind hingegen Augenwischerei, die zu erheblicher Bürokratie führt, die bekanntlich viel Geld kostet.“

Anlässlich des „Internationales Tags der Pflege“ am 12. Mai rief der sozialpolitische Sprecher der FDP Fraktion, Jürgen Keck, dazu auf, die Pflege stärker in die Mitte der Gesellschaft einzubeziehen.

So sei es nach seinen Aussagen bedauerlich, dass sich der Staat um die rechtliche Grauzone der Betreuung in der eigenen Häuslichkeit herumdrücke. „Millionen von älteren Menschen nehmen heute Unterstützung und Betreuung zu Hause oftmals durch Arbeitskräfte aus dem Ausland in Anspruch. Der Staat reagiert bisher mit Wegsehen, was arbeitsrechtlich faire und sichere Bedingungen angeht. Die FDP hat einen Vorschlag gemacht, wie eine 24-h-Betreuung gefördert und abgesichert werden kann. Das darf nicht länger aufgeschoben werden“, so Keck.

Der Abgeordnete rief dazu auf, die Türen für Ausbildungen im Pflegebereich weit offen zu halten. „Wir sollten uns über jeden Menschen freuen, der seine berufliche Perspektive in der Verantwortung eines Pflegedienstes sieht“, so Keck. Momentan sei allerdings die politische Tendenz zu beobachten, durch Akademisierung und Allgemeinausbildung vor allem jungen Menschen den Einstieg zu erschweren, kritisierte Keck. „Pflege als Dienst am Menschen braucht alle Menschen“, stellte der Abgeordnete fest.

Hochwertige Pflege ginge aber nicht nur die Pflegekräfte an, sondern liege nach Ansicht Kecks auch in der Verantwortung jedes einzelnen. „Zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zählt auch die Aufgabe jedes einzelnen, die Möglichkeit der Pflegebedürftigkeit immer im Auge zu haben. Private Vorsorge ist angesichts der Altersentwicklung unserer Gesellschaft weiter unabdingbar“, so Keck.

Im Zusammenhang mit der heute stattfindenden ersten Sitzung des runden Tisches Geburtshilfe sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Staatssekretärin Mielich sehe ich in der Pflicht, einen konkreten Umsetzungsfahrplan der bekannten vielschichtigen Herausforderungen vorzulegen. Ich sehe die Gefahr, dass sich sonst der runde Tisch um sich selbst dreht, Betroffenheiten eingebracht, aber keine Lösungen vorgelegt werden. Vor der Landtagswahl hat die Staatssekretärin als damalige gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen unter anderem eine eigene landesweite Versorgungsstruktur vorgeschlagen. Ich habe in einem Landtagsantrag zentrale Aussagen von ihr abgefragt, die jedoch abschlägig beschieden wurden. Das betrifft in erster Linie die Versicherungsproblematik.“ Haußmann zeigte sich davon überzeugt, dass auch eine Anpassung der Gebührenordnung notwendig sei. Dies sei auch deshalb wichtig, weil im Rahmen der Qualitätssicherung auch über die Zahlen an Geburten je Hebammen diskutiert wird.

Hinweis: Der erwähnte Antrag lautet „Hebammenleistungen in Baden-Württemberg“ (Landtags-Drucksache 16/561) und ist wie folgt abrufbar

http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0561_D.pdf

„Wer eine Landespressekonferenz dazu verwendet, um lediglich darüber zu informieren, dass Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden zu nochmals neuen Beratungsstrukturen stattfinden, hat wenig Substantielles zu bieten.“ Das sagte der Integrationsexperte der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen Keck, im Nachgang zur heutigen Landespressekonferenz von Minister Manfred Lucha, in der es um einen Pakt für Integration mit den Kommunen gehen sollte.

Keck bemängelte, dass Minister Lucha neben den bereits vorhandenen Integrationsbeauftragten so genannte Case Manager installieren möchte. Die genaue Anzahl und die Finanzierungsaufteilung seien Gegenstand der Verhandlungen. Das Ergebnis solle zusammen mit dem Haushalt präsentiert werden. „Für die Kommunen sehe ich so gut wie keinen Verhandlungsspielraum, wenn das ‚Was‘ und das ‚Wann‘ bereits unumkehrbar feststehen“, so Keck. Die Konzeption des Case Managements erinnere sehr stark an die sonstigen Hilfestrukturen in der Gemeindepsychiatrie und Eingliederungshilfe. Minister Lucha selbst habe von einem „Hilfeplan“ gesprochen.

„Es erstaunt mich schon sehr, dass der Integrationsminister die Augen vor Missbrauch von Leistungen und mangelnder Motivation verschließt. Ich hätte mir nach den Vorkommnissen im Sommer, mit Belästigungen und Übergriffen auf junge Frauen und Mädchen, im Bereich der Vermittlung unserer kultureller Gepflogenheiten und Stringenz in der Integration deutlich mehr vom heutigen Tag erwartet“, resümierte Keck.

Im Rahmen einer Aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel „Integration gescheitert? – Lehren für Baden-Württemberg aus Nizza und aus dem Türkei-Putschversuch?“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen Keck:

„Die in jüngster Zeit schrecklich aufbrandende Welle des Terrors darf nicht dazu führen, den Pfad der Integration zu verlassen. Für uns Freie Demokraten sind Spracherwerb und die Einbindung in den Arbeitsmarkt die wesentlichen Faktoren für gelingende Integration.

Die weit überwiegende Mehrheit der in den letzten Jahrzehnten hierher zugewanderten Menschen hat sich gut integriert. Dieses ist auch unserer starken Wirtschaft sowie dem vielfältigen ehrenamtlichen Engagement zu verdanken. Das hat sich insbesondere in der Flüchtlingskrise, die auf das unkoordinierte Handeln der Bundeskanzlerin zurückgeht, gezeigt. Ohne die vielen Ehrenamtlichen hätte das nicht bewältigt werden können.

Mit dem Integrationsgesetz wurden einige wichtige Forderungen der Freien Demokraten umgesetzt: Verbesserungen des Angebots an Integrations- und Sprachkursen, schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt und gesicherter Aufenthalt bei Ausbildung sowie im Anschluss daran. Ein flächendeckender Islamunterricht in deutscher Sprache kann auch dazu beitragen, fanatischen Hinterhof-Imamen das Handwerk zu legen.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Es gilt unverrückbar unser freiheitliches Menschenbild, unsere Traditionen und unser Rechtsstaat sowie die in Jahrzehnten entwickelte Gleichstellung der Frau. Wer das nicht akzeptieren möchte, oder meint, er könne sich gegen unseren Staat stellen, der muss die Härte des Gesetzes spüren. Wer Integration verweigert, muss zuverlässig wieder abgeschoben werden können.

Mit wachem Auge müssen wir den Herausforderungen begegnen und deshalb auch unsere Sicherheitsorgane unterstützen und stärken. Hüten wir uns im Übrigen davor, den Terror mit einer bestimmten Religion in Verbindung zu bringen. Das wäre der Anfang von Ausgrenzungen und Diskriminierungen. Verblendete Irrgeister gab es schon in jeder Religion und wird es leider immer geben.“

In einer Landtagsdebatte über den Abschlussbericht der Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten (Pflege)“, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Durch den umfassenden Abschlussbericht der Enquetekommission wird deutlich, wie viele Aspekte das Thema hat. Pflege ist ein Zukunftsthema, nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels. Ich hoffe, dass es uns gelingen kann, dieses Thema gesellschaftlich stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen. Die Anhörungen und Diskussionen in der Enquetekommission haben gezeigt, dass dieses Thema von allen Fraktionen mit großem Ernst und sachorientiert behandelt wurde. Als FDP-Fraktion konnten wir durchgehend unsere Schwerpunkte setzen. Für uns ist Pflege ein gesamtgesellschaftliches Thema, aber schon aufgrund der Struktur der Pflegeversicherung als Teilversicherung bleibt die Eigenvorsorge nach wie vor ein wichtiges Element. Die seinerzeit unter der CDU/FDP-Bundesregierung eingeführte staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (‚Pflege-Bahr‘) war ein Schritt in die richtige Richtung. Zur Steigerung und Absicherung von Attraktivität und Qualität der Ausbildung plädieren wir für eine Überführung der Pflegeausbildung in das reguläre duale Ausbildungssystem. Bei der geplanten Einführung einer zusammengefassten („generalistischen“) Pflegeausbildung haben wir durch ein Votum deutlich gemacht, dass wir diese als Ergänzung, nicht aber als Ersatz für die spezifischen Bildungswege im Pflegebereich sehen. Es dürfen aus unserer Sicht im Hinblick auf dringend benötigte Fachkräfte keine Ausbildungskapazitäten verloren gehen. Die individuellen Interessen der Auszubildenden und die Rahmenbedingungen der Ausbildungsstätten insbesondere im Ländlichen Raum müssen berücksichtigt bleiben.

Besonders unbefriedigend ist aus unserer Sicht der Zustand der Betreuung von älteren Menschen in der eigenen Häuslichkeit durch externe Kräfte. Diese sind häufig weiblich und aus Osteuropa. Momentan sind nach Schätzungen bundesweit bis zu 300.000 Betreuerinnen im Einsatz. Wir appellieren dringend dafür, diesen Bereich mittels eines Fördermodells nach österreichischem Vorbild aus der rechtlichen Grauzone zu führen. Unser Vorschlag schafft eine Angebotserweiterung und schließt damit Versorgungslücken in der Betreuung älterer Menschen. Der Abschluss der Pflege-Enquete wäre für alle Parteien ein guter Zeitpunkt, konkrete Lösungsvorschläge zu machen.

Aus Sicht der FDP-Fraktion bleibt zudem die ausreichende Anzahl an qualitativen Pflegeplätzen im stationären Bereich ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung. Bauliche Anforderungen im Bereich der Landesheimbauverordnung dürfen durch rigoros gehandhabte Übergangsvorschriften nicht gefährdet werden. Hier bleibt das Sozialministerium aufgerufen, die Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf im Blick zu haben. Unter diesem Aspekt sehen wir auch Anpassungsbedarf beim Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz. “

Zur heute stattfindenden Kundgebung „Mehr Zeit für Pflege“ seitens der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft sowie des Bundesverbands privater Anbieter, die im Zusammenhang mit der Sitzung der Enquete-Kommission des Landtags von Baden-Württemberg steht, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Impulse der Kundgebung ‚Mehr Zeit für Pflege‘ müssen in die Arbeit der Enquete-Kommission einstrahlen. Es braucht einen Zukunftsplan Pflege, der alle Handlungsfelder im Sinne einer konzertierten Aktion aufgreift.

Die Pflegenden brauchen mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben. Deshalb muss endlich die überbordende Dokumentationsbürokratie über Bord geworfen werden. Wie wäre es zum Beispiel, wenn nur noch dokumentiert würde, wenn etwas schief läuft, statt dass am Tag hunderte von Häkchen gemacht werden? Es wäre auch schon viel gewonnen gewesen, wenn man bei der Erarbeitung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes unseren Vorschlag aufgegriffen hätte, dass die Prüfbereiche des MDK und der Heimaufsicht streng voneinander abgegrenzt werden und die Prüftermine abgestimmt werden müssen.

Mir ist es aber auch sehr wichtig, dass die Pflege in Zukunft bezahlbar bleibt. Deshalb brauchen wir eine großzügige Anwendung der Übergangsfrist bei der Landesheimbauverordnung. Heute gut arbeitende Heime dürfen nicht wegen zu starrer Vorgaben vom Markt gedrängt werden, nur weil sie noch ein paar Doppelzimmer vorhalten. Sonst droht eine Unterversorgung mit Pflegeplätzen.

Wir brauchen auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege, wie bessere Fort- und Weiterbildungsangebote oder Perspektiven für Akademisierung mit der Übertragung weiterer Verantwortung. Wenn die in den Pflegeberufen Tätigen sinnvolle Entwicklungsperspektiven haben, dann bleiben sie auch länger in diesem Berufsbereich. Dem Fachkräftemangel kann man nur wirksam begegnen, wenn die Pflegeberufe attraktiv gestaltet werden. Diesen Leitgedanken wünsche ich mir auch für die Reform der Pflegeberufeausbildung, für die der Bund verantwortlich ist.

Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege hingegen kann das Land durch die Initiierung passgenauer Kinderbetreuungsangebote aktiv werden. Wir brauchen Antworten für die Problematik der Schichtdienste.

Als High-Tech-Land müssen wir uns aber auch aufgeschlossen zeigen für die Digitalisierung. Diese bietet weit mehr Chancen als Risiken. Eine sinnvolle Technikunterstützung kann zudem eine Vielzahl von erheblichen körperlichen Belastungen vermindern.

Zentral ist aber auch, bei jedem Einzelnen ein Bewusstsein für zukünftige Herausforderungen zu schaffen. Durch die Pflegereform der großen Koalition werden die Leistungen für Menschen, die ab 2017 ins Pflegeheim kommen, sinken. So gibt es derzeit in Pflegestufe I 1064 Euro. Nach der Reform wird es im neuen Pflegegrad II nur noch 770 Euro geben. Diese Kürzung in Höhe von rund einem Drittel ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Da die Pflegeversicherung von Anfang an als eine Teilversicherung konzipiert war wird die private Vorsorge immer wichtiger.“

Zum heutigen Flüchtlingsgipfel in Stuttgart sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der integrationspolitische Sprecher Andreas Glück:

„Nicht nur im Rahmen des Gipfels halten wir den gemeinsamen Dialog zur gesamtgesellschaftlichen Herausforderung der Flüchtlingsaufnahme für unabdingbar. Bedauerlich ist aber, dass die Landesregierung erneut offenbaren musste, das Thema Flüchtlingsaufnahme schlicht verschlafen zu haben. Nun versucht die Regierung hektisch, die selbstverschuldete Entwicklung einzudämmen. Der Gipfel ist ein Gipfel der Selbstverteidigung“, sagte Rülke wörtlich.

Nach den Worten von Rülke kamen zahlreiche konstruktive Vorschläge zu Gehör. Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Schmidt etwa sagte in aller Deutlichkeit, das Problem sei der Westbalkan. Man müsse dafür sorgen, dass die Einreise von dort unterbunden wird. „Auch wir stehen klar hinter dem Vorschlag, weitere sichere Herkunftsstaaten zu benennen“, so Rülke. Eine schnelle Rückführung der Personen aus diesen Herkunftsstaaten sei notwendig, diese Flüchtlinge dürften nicht auf die Kreise und Kommunen verteilt werden. Schließlich müsse die Zuwanderung unattraktiv gemacht werden, indem wir den Leistungen in der Erstaufnahme den Anreiz für Wirtschaftsflüchtlinge nehmen, so Rülke. Umso bedauerlicher sei es, so Rülke weiter, dass sich Kretschmann nach wie vor weigere, sich in absehbarer Zeit für eine Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten auf den ganzen Westbalkan einzusetzen. Flüchtlinge aus diesen Staaten hätten praktisch keine Aussicht auf Anerkennung im Asylverfahren. „Wenn diese Erweiterung nicht passiert, dann bekommen wir das Problem nicht in den Griff“, so Rülke.

Nach den Worten von Glück werden hohe Zugangszahlen weiterhin einen Ausbau der Erstaufnahmekapazitäten erforderlich machen. Denn schon heute würden Flüchtlinge aufgrund der Überbelegung in den Erstaufnahmestellen zu schnell auf die Kreise weiterverteilt. Damit verlagere die Landesregierung ihre Verantwortung auf die Kreise. Gleichzeitig betone sie, dass die Erstaufnahme besser in der Regie des Bundes aufgehoben wäre. „So kann die Flüchtlingspolitik der Landesregierung nicht funktionieren“, sagte Glück. Es sei schon beachtlich, dass das einzige Land mit eigenständigem Integrationsministerium sein eigenes Scheitern eingestehen müsse. Ministerin Öney räume selbst ein, dass Ablaufe effizienter gestaltet werden müssten als in der Vergangenheit. „Letztlich wurde die Lenkungsgruppe auch nur deshalb erforderlich, weil das Integrationsministerium seinen Aufgaben nicht gerecht wurde“, so Glück.

Staatsministerin Krebs habe als Moderatorin deutlich gezeigt, dass die Bereitschaft der Landesregierung, die konstruktiven Vorschläge aufzunehmen, nicht wirklich bestehe. Gegenüber den hiesigen Stadt- und Landkreisen wirkte ihre Darstellung, dass in Nordrhein-Westphalen Flüchtlinge bereits nach zwei Tagen in die Kreise verlegt würden, wie eine Drohung. Dort blieben auch 30 Prozent der Kosten an den Kommunen hängen.