Archiv für die Kategorie: Soziales, Gesundheit und Integration

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zumindest Ende des Beherbergungsverbots als Mutter allen Unsinns.

Die heutigen Ausführungen des Ministerpräsidenten in der Regierungsinformation im Nachgang zur Ministerpräsidentenkonferenz zur Corona-Epidemie erwiderte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Wir dürfen uns nicht zu Sklaven einer Zahl machen, die zwangsläufig in einen Lockdown führt. Die Entwicklung der Pandemie erfordert eine nachvollziehbare und kraftvolle Reaktion der Politik. Ein Fokus auf vulnerable Gruppen ist richtig, eindringliche Appelle an die Bevölkerung sind nötig und die staatliche Durchsetzung von Maßgaben muss konsequent sein. Wir müssen Corona-Hotspots in Blick nehmen, um zu vermeiden, dass aus diesen ein Flächenbrand entsteht. Aber die Fokussierung auf die plakative Zahl der positiv Getesteten und Inzidenz wird unvermeidlich in einen zweiten Lockdown führen. Um dem Infektionsgeschehen effektiv begegnen zu können müssen wir den Blick weiten auf die Symptome, das Geschehen bei den vorgehaltenen Intensivbetten und die Intensität der Infektionen.

Wir müssen auch erkennen, dass die Regelungen für private Zusammenkünfte eine verfassungsmäßige Güterabwägung wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung erforderlich machen, die bereits einige Bundesländer nicht mittragen wollen und der föderale Flickenteppich bestehen bleiben wird. Das gilt auch für das Beherbergungsverbot, das für mich die Mutter allen Unsinns darstellt. Zum Glück hat der Verwaltungsgerichtshof diesem Unsinn nun ein schnelles Ende bereitet. Denn das Beherbergungsverbot gängelte nicht nur ein weiteres Mal die Gastronomen und Hoteliers, sondern war auch überhaupt nicht zu rechtfertigen. Es hätte nur dazu getaugt, das Vertrauen der Bevölkerung in eine besonnene Politik zu verspielen.“

 

Jürgen Keck

Wahlrechtausschlüsse werden dauerhaft aufgehoben.

Im Zusammenhang mit den zweiten Beratungen von Gesetzentwürfen von FDP/SPD (Drucksache 16/8191) und Grüne/CDU zur Einführung des inklusiven Wahlrechts in Baden-Württemberg sagte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jürgen Keck:

„Es ist heute ein guter Tag, um auf dem Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einen Schritt weiter zu kommen. Auch für Fälle, in denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt ist, ist nun endlich dauerhaft die Ausübung des Wahlrechts möglich. Die Freude wird nur insofern getrübt, als dass die Regierungsfraktionen nicht bereit waren, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen und sie erst aktiv wurden, als unserer eingebracht wurde. Auch die Sonderregelung für Bürgermeisterwahlen wäre aus unserer Sicht nicht nötig gewesen. Wir glauben, die Bürgerinnen und Bürger im Land können sehr genau entscheiden, welchen Bürgermeisterkandidaten sie wählen wollen. Einen Ausschluss vom passiven Wahlrecht, also der Wählbarkeit, hätte es nicht gebraucht.“

Jürgen Keck

Gute Erfolge – gleichwohl bleibt noch viel zu tun.

Im Zusammenhang mit der Beratung des Antrags der Fraktion der Grünen mit dem Titel „Aktionsplan ‚Für Akzeptanz und gleiche Rechte Baden-Württemberg‘: Umsetzung und Zukunftsperspektiven für ein Land der Vielfalt“ sagte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jürgen Keck:

„Gleichstellung ist erreicht, wenn Vielfalt als Normalität wahrgenommen wird und jegliche Form von Diskriminierung und Benachteiligung unterbleibt. Es ist noch gar nicht so lange her, dass entscheidende Schritte auf diesem Weg getan wurden. Erst seit drei Jahren dürfen gleichgeschlechtliche Paare ganz normal auf dem Standesamt heiraten. Das Aktionsjahr 2019 für Akzeptanz und gleiche Rechte hat wichtige Schlaglichter auf die Vielfalt der Lebensentwürfe und die Herausforderungen geworfen. Noch immer ist es zwei Männern verwehrt, eine Familie durch Adoption eines Kindes zu werden. Noch immer findet ein automatischer Blutspendeausschluss statt, auch wenn es keine relevanten Risikofaktoren gibt. Und auch wer aus ernstesten Gründen meint, im falschen Körper zu leben, braucht mehrere Gutachten und einen bürokratischen Hürdenlauf, um seine geschlechtliche Identität ändern zu dürfen. Ich fasse es so zusammen: Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen sich an die Vielfalt der Lebensentwürfe anpassen, nicht die Menschen an eine überkommene Bürokratie.“

 

Ausweitung des Vergleichsmaßstabs erforderlich.

Zur Meldung, wonach ein Großteil der Intensivbetten im Land belegt sei und 31 Menschen beatmet würden, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann:

„Ich kritisiere, dass mit der Meldung, ein Großteil der Intensivbetten im Land sei belegt, womöglich Angst und Panik erzeugt wird. Ein unbedarfter Leser kann anhand der Überschrift den Eindruck gewinnen, es herrsche eine Knappheit, und das Gesundheitssystem könne eventuell auftretende schwere Krankheitsverläufe nicht aufnehmen. Entscheidend ist, dass es eine Gesamt-Reserve von derzeit 2.423 Plätzen gibt. Aktuell befinden sich 66 intensiv behandelte und davon 31 künstlich beatmete SARS-CoV-2-Patientinnen und Patienten in den Kliniken des Landes Baden-Württemberg. Es darf durch derartige Schlagzeilen auch nicht der Eindruck entstehen, dass Menschen mit anderen schweren Erkrankungen nicht mehr zur wichtigen Behandlung ins Krankenhaus gehen.

 

Generell muss zur Beurteilung der tatsächlichen Lage bei Corona der Blick über reine Laborzahlen hinaus deutlich geweitet werden. Das betonen auch Wissenschaftler. Die weiteren Fragen sind doch, wie viele erkranken in Relation zu den Getesteten wirklich? Wie ist die Auslastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen? Erst dann ergibt sich ein wirklich valides Bild. Und selbstverständlich muss anhand der lokalen Geschehnisse entschieden werden. Wichtig dabei ist, dass gemäß Pandemieplan der Schutz vulnerabler Gruppen stärker in den Blick genommen wird.“

Jochen Haußmann

Tatsächliches Gesundheitsgeschehen als Maßstab nehmen

Im Zusammenhang mit den verschärften Auflagen für private Feiern, den Reiseauflagen und die Ausrufung der zweiten Pandemiestufe sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:

„Wir fordern die Landesregierung auf, von ihrer Zahlenfixierung der positiven Laborergebnisse bei COVID-19 weg zu kommen. Es können nicht positive Ergebnisse eines PCR-Tests dafür genutzt werden, die Freiheitsrechte derart einzuschränken. Das kann nur bei einer echten Gesundheitsgefahr verhältnismäßig sein. Dabei geht es dann um deutliche Symptome und schwere Krankheitsverläufe bis hin zur Krankenhausbehandlung. Die unübersichtlichen Reiseregelungen berücksichtigen in keiner Weise die besonderen Situationen in einem Landkreis. Ein lokales Ereignis führt zu nicht nachvollziehbaren Einschränkungen für viele Personen. Hinzu kommt, dass wir die Testkapazitäten für diejenigen, die sie benötigen, unnötig einschränken, wenn auf der anderen Seite zu expansiv agiert wird.

Corona muss ernst genommen werden. Ein Alarmismus anhand von unreflektierten Zahlen trägt jedoch nur zur Verunsicherung bei. Statt operativer Hektik braucht es einer klaren Kommunikationsstrategie. Was derzeit geschieht führt bereits zu einem schleichenden zweiten Lockdown, weil viele Ereignisse nicht mehr stattfinden. Wir sind uns sicher: Wir werden uns mit dem Corona-Virus noch einige Zeit beschäftigen müssen. Hierfür sind klare Vorsichtsmaßnahmen und tragfähige Hygienekonzepte die richtige Antwort. Ein Wettlauf um die Einschränkung von Freiheitsrechten hilft nicht weiter. Warum soll es keine privaten Feierlichkeiten mit Vorsichtsmaßnahmen geben, wenn sich gleichzeitig im öffentlichen Personenverkehr Menschen ohne Abstandskonzepte aufhalten dürfen? Dort vertraut man auf die Mund-Nasen-Bedeckung, an anderer Stelle nicht. Regelungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie logisch und nachvollziehbar sind. Die Landesregierung wäre gut beraten, endlich umzusteuern.“

Pflegekammer gestoppt –Zeit für echte Verbesserungen!

Mit ihrem unermüdlichen Einsatz haben die Pflegekräfte in der schwersten Krise der deutschen Nachkriegszeit einen Kollaps in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen verhindert. Mit viel Applaus in der Corona-Krise wurden ihnen dafür Dank und Respekt entgegengebracht. Das ist wichtig. Doch ebenso wichtig ist es, dass wir in Baden-Württemberg endlich für substantielle Verbesserungen in der Pflegebranche sorgen. Die grün-schwarze Landesregierung wollte lange Zeit eine Pflegekammer in Baden-Württemberg einführen. Doch diese hätte genau das Gegenteil bewirkt. Eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft und Zwangsbeiträgen hätte nicht nur keinen Einfluss auf die Qualität, Bezahlung und Arbeitsbedingungen gehabt, sondern die Pflegerinnen und Pfleger auch noch zusätzlich finanziell belastet. Erst applaudieren, nun abkassieren!? – Wir haben uns gegen diese Politik der Landesregierung gestellt – mit Erfolg. Die Kammer kommt vorerst nicht. Jetzt brauchen wir echte Verbesserungen für die Pflegebranche!

Das hatte es mir der Pflegekammer der grün-schwarzen Landesregierung auf sich:


Instagram Live mit der sozialpolitischen Sprecherin der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Sylvia Bruns und Jochen Haußmann


Kurzum: Die Pflegekammer ist ein kostspieliges Bürokratiemonstrum, welches die Pflegekräfte viel kostet, ohne einen Nutzen zu bringen. Ihre Einführung beruht auf einer zweifelhaften Befragungsmethode. Die Kammer macht den Pflegeberuf letztlich nicht attraktiver und trägt somit nicht zur Stärkung des Pflegeberufs bei

Jochen Haußmann

Wir lehnen die Kammer jedoch nicht per se ab, sondern vielmehr das fragwürdige Vorgehen der grün-schwarzen Landesregierung. Die Konsequenzen der Einführung der Pflegekammer mit der Pflichtmitgliedschaft und dem verpflichtenden Kammerbeitrag wurden nicht deutlich genug gemacht. Auch kritisieren wir die zweifelhafte Befragungsmethode. Wenn eine Vollbefragung bei voller Transparenz ergibt, dass eine Mehrheit eine Kammer wünscht, würden wir dem nicht entgegenstehen.

Wir haben diese Punkte immer und immer wieder vorgebracht und wurden augenscheinlich gehört: Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf vorerst zurückgezogen. Sicherlich haben neben unserer Oppositionsarbeit auch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern als mahnendes Beispiel für die grün-schwarze Landesregierung fungiert. So wird beispielsweise die erst 2017 gegründete Pflegekammer in Niedersachsen nach nur drei Jahren wieder aufgelöst. Eine überwältigende Mehrheit von 70,6% der Pflegekräfte hatte sich gegen den Fortbestand der Kammer ausgesprochen.

Fachkräftemangel bekämpfen

2018 waren nach offiziellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit über 39.000 Stellen in der Pflege unbesetzt. Der Schlüssel für den Abbau dieses Fachkräftemangels liegt darin, den Pflegeberuf aufzuwerten und die Ausbildungsbedingungen zu verbessern:


  • Keine Anrechnung von Auszubildenden auf den Personalschlüssel: Auszubildende sind Lernende und dürfen nicht wie vollwertige Pflegekräfte eingesetzt werden.

  • Schaffung eines Systems der verschiedenen Ausbildungspfade: Durch klar definierte Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten und damit Durchlässigkeit wird wird ein sinnvoller Qualifikationsmix in der Pflege erreicht.

Arbeitsbedingungen verbessern

Hierbei geht es vor allem um den Abbau psychischer und physischer Belastungen, von Zeitdruck und um Entbürokratisierung gerade bei der Dokumentation.

Weniger Bürokratie, mehr Zeit für die Pflege und Zuwendung am Menschen!

Dokumentation und Arbeitslogistik machen mehr als ein Fünftel der Arbeitszeit der Pflegekräfte aus. Diese Zeit fehlt für Zuwendung und die Pflege am Menschen. Daher müssen die Dokumentationspflichten überprüft, gebündelt und auf das Notwendigste reduziert werden. Auch digitale Lösungen für die Dokumentation müssen etabliert werden.


  • Mehr Eigenständigkeit und mehr Kompetenzen: Wir unterstützen die erweiterte Delegation von ärztlichen Leistungen an Pflegekräfte. Pflegekräfte sollen außerdem Verordnungskompetenzen für definierte Heil- und Hilfsmittel erhalten.

  • Angemessene Vergütung: Die Politik muss auf Pflegesätze drängen, die den Pflegeeinrichtungen und -diensten die Zahlung angemessener Löhne bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Tragfähigkeit ermöglichen.

Den digitalen Wandel in der Pflege gestalten

Die Digitalisierung bietet die Möglichkeit, Pflegende bei Routineaufgaben und der Arbeitslogistik zu entlasten. Auch dem Fachkräftemangel kann durch Digitalisierung teilweise entgegengewirkt werden. Dennoch bedarf es gerade in einem sensiblen Bereich wie der Pflege der Klärung ethischer Fragen.


  • Vermittlung digitaler Kompetenzen bereits in der Ausbildung: Deswegen soll sie stärker in der Ausbildungsverordnung abgebildet werden, auch hinsichtlich entsprechender Fort- und Weiterbildungskurse.

Digitalisierung in der Pflege:


Die pflegenden Angehörigen stärken

Angehörige von Pflegebedürftigen leisten einen massiven Beitrag zur Entlastung der professionellen Pflege. Nach Umfragen stehen ca. 185.000 pflegende Angehörige kurz vor dem Rückzug aus der privaten Pflege. Ein Ausscheiden dieser Personen würde die professionelle Pflege vor große Probleme stellen.


  • Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und als Anreiz für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Häusliche Betreuungskräfte, die im Haushalt der Pflegebedürftigen leben, erleichtern den Angehörigen die Pflege. Viele dieser Beschäftigungsverhältnisse laufen allerdings im Grau- oder Schwarzbereich.

  • Entlastung pflegender Angehörige durch Kurzzeit- und Tagespflege für eine Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Aktuell können aber nur wenige Pflegebedürftige entsprechende Plätze in Anspruch nehmen. Dies liegt vor allem daran, dass die Kurzzeitpflege für Pflegeeinrichtungen kaum wirtschaftlich tragfähig möglich ist. Deswegen setzen wir uns für eine wirtschaftliche Vergütung ein, um einen bedarfsgerechten Ausbau dieser Angebote zu fördern. Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind vollständig zusammenzuführen, um eine flexible Nutzung zu ermöglichen.


Unser Impulspapier zur Einführung eines Fördermodells zur 24-Stunden-Betreuung in der eigenen Häuslichkeit


Häusliche Pflege stärken und erleichtern

Pflegende Angehörigen sind sehr oft hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt und brauchen dringend auch mehr psychosoziale Unterstützung, nicht nur von ambulanten Pflegediensten, sondern beispielsweise auch durch niedrigschwellige Angebote im Bereich der Hauswirtschaft und vor allem für die Kurzzeitpflege.


  • Die häusliche Pflege durch Angehörige muss analog zu Kindererziehungszeiten rentenrechtlich stärker berücksichtigt werden.

  • Schaffung eines flächendeckenden Netzes an verfügbaren Kurzzeitpflegeplätzen, sowie deren wirtschaftlich tragfähige Vergütung.

  • Zusammenführung der Leistungen von Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit dem Ziel einer flexiblen und unbürokratischen Inanspruchnahme sowie eine Neugestaltung des Entlastungsbudgets weg vom Gießkannenprinzip hin zu einer bedarfsgerechten und zielgenauen Unterstützung.

Finanzierung der stationären Pflege

Wir Freie Demokraten betrachten die steigenden Eigenanteile für stationär untergebrachte Pflegebedürftige mit großer Sorge. Zur Senkung der Eigenanteile fordern wir:


  • Überführung der medizinischen Behandlungspflege in stationären Einrichtungen in den Leistungsbereich des SGB V (wie in der ambulanten Pflege auch).

  • Regelhafte und faire Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung.

  • Flächendeckende Abschaffung von Umlagen für Ausbildungskosten auf Heimbewohner.

Weitere Ideen zur Pflege der Zukunft:


Unsere Ansprechpartner


Abgeordnete

Jochen Haußmann

Parlamentarischer Geschäftsführer & Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9320
Themen:Gesundheit

Mitarbeiter

Jana Lux

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft", Soziales und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9035

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Masken können grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung sein, als Hinweis auf die Gefahrenlage, die sich am besten durch genügend Abstand abwenden lässt.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, weist darauf hin, dass sein Statement zur Wirksamkeit von Masken gegen das Corona-Virus verkürzt wiedergegeben wird:

„Ich bin in der Tat der Überzeugung, dass Alltagsmasken keinen hinreichenden Schutz gegen das Corona-Virus bieten, wohl aber FFP2-Masken. Das sinngemäße „Ein Schal tut’s auch“ des Ministerpräsidenten habe ich von Anfang an für falschen Aktionismus gehalten, aber nie in Abrede gestellt, dass Masken grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung sein können. Und sei es nur als Hinweis auf die Gefahrenlage, die sich am besten durch genügend Abstand abwenden lässt. Gegen hohe Aerosolkonzentration in Räumen, die ich für wesentlich gefährlicher halte, wirkt aber am besten ausreichendes Lüften und gegebenenfalls eine FFP2-Maske, aber eben keine grobstoffigen Alltagsmasken, in denen maximal große Tropfen hängen bleiben.“

Jochen Haußmann

Attraktivität des Berufs ist entscheidender Hebel.

 

Zur Meldung, wonach die Landesregierung nächsten Dienstag über die konkrete Ausgestaltung der Landarztquote beim Medizinstudium mit 75 Plätzen entscheiden wolle und die eine Strafzahlung von 250.000 Euro bei Nichteinhaltung der 10-Jahres-Verpflichtung zur Tätigkeit Landarzt vorsehe, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Die Landarztquote löst keine Probleme, sondern ist reine Symbolpolitik. Völlig unnötig wird eine zusätzliche Bürokratie mit weiteren Kosten aufgebaut, die im Übrigen auch sozial unausgewogen ist. Die gerade mal 75 Plätze, die nächstes Jahr angeboten werden und in 12 bis 15 Jahren dann in die Praxis kommen, sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wer zudem von jungen Menschen schon zu Beginn des Studiums verlangt, dass sie wissen, wie ihr Leben in eben diesen 12 bis 15 Jahren aussieht, verkennt die Lebenswirklichkeit. Für uns Liberale liegt die bessere Lösung in der Wiederherstellung der Attraktivität des Arztberufs. Angebotsformen, die den Interessen nach Work-Life-Balance und Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerecht werden und endlich den bürokratischen Dschungel lichten. Über 80 Formulare in der Arztpraxis sind ein Irrsinn. Die Ärztinnen und Ärzte wollen Zeit für ihre originäre Arbeit und nicht, um sich in bürokratischen Fallstricken zu verheddern.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Aktuelle und langfristige Themen gleichermaßen im Mittelpunkt der Beratungen.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte die Ergebnisse der Klausurtagung in Villingen-Schwenningen zum Ende der Sommerpause vor. „Bei unserer Fraktionssitzung haben wir ausführlich aktuelle sowie mittel- und langfristige, strategische Themen beraten“, berichtete Rülke. Dabei seien alle Diskussionen vom Bewusstsein geprägt gewesen, dass die FDP/DVP Fraktion bereit sei, verantwortlich die Politik in Baden-Württemberg mitzugestalten. „Für uns ist das kommende halbe Jahr bis zur Landtagswahl keinesfalls eine verlorene Zeit“, so Rülke. Es sei jetzt vor dem Hintergrund der Corona-Krise „vielleicht wichtiger denn je“, Themen beherzt anzupacken. „Eine Wartezeit bis zum Wahltag darf es jetzt nicht geben“, so der Fraktionsvorsitzende.

 

Aus aktuellem Anlass beschäftigte sich die Fraktion mit den Vorbereitungen und geplanten Maßnahmen der Landesregierung für eine „zweite Welle“ von COVID-19-Infektionen. „Wir halten es für einen Fehler, die Infektionszahlen absolut zu setzen und an ihnen alleine die Maßnahmen auszurichten. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, zudem müssen auch die Zahl der Todesfälle, der schweren Verläufe und die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt werden“, so Rülke. Er verwies auf diesbezügliche Aussagen des Virologen Professors Hendrik Streeck und anderen. „Wir haben gelernt, dass die Maßnahmen zum Schutz vor Viren teilweise erhebliche negative Folgen in anderen Bereichen haben“, so Rülke und nannte als Beispiele die ökonomischen oder persönlichen Schäden bei Betriebs- und Ladenschließungen oder Unterrichtsausfällen. „Die Bekämpfung des Virus ist eine wichtige Aufgabe. Aber sie darf nicht die Aufgabe sein, unter die wir das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben total unterordnen“, so Rülke.

 

Ebenfalls aus dem aktuellen Anlass der Expertenanhörung zur geplanten Reform des Polizeigesetzes schilderte Rülke das geplanten Vorgehen der FDP/DVP Fraktion bei der bevorstehenden Behandlung im Landtag: „Die vernichtende Kritik nahezu aller Rechtswissenschaftler bei der öffentlichen Anhörung hat gezeigt, dass zentrale Teile der Novelle des Polizeigesetzes von Innenminister Strobl verfassungswidrig sind. Wir werden Änderungsanträge einbringen, um das Gesetz an diesen Stellen zu verbessern und rechtssicher zu machen. Zum einen verlangen wir die ersatzlose Streichung der geplanten Befugnisse bei Identitäts- und Durchsuchungsrechten der Polizei. In der jetzigen Form kann faktisch jeder Bürger bei jeder größeren Veranstaltung von der Polizei ohne Anlass kontrolliert und durchsucht werden. Das lehnen wir ab. Die bestehenden Regeln, mit denen die Polizei anlassbezogen bei jeder größeren Veranstaltung tätig werden kann, reichen völlig aus.

 

Mit dem zweiten Änderungsantrag wird die Nutzung der Bodycams in Wohnungen für unzulässig erklärt. Eine solche Ausweitung verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch der praktische Mehrwert ist kaum vorhanden: mehrere Studien zeigen, dass bei häuslicher Gewalt die Straftaten schon vorbei sind, wenn die Polizei am Ort eintrifft. Bei den oftmals alkoholisierten Tätern hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Gleichzeitig erlaubt unser Änderungsantrag unter strengeren Anforderungen den Kameraeinsatz in Geschäftsräumen und Arbeitsstätten. So muss die Polizei bei Ereignissen wie der Krawallnacht in Stuttgart bei der Verfolgung eines Täters auch in einem Ladengeschäft weiterfilmen können. Außerdem werden wir noch weitere Anpassungen im Bereich des Datenschutzes prüfen“, so Rülke.

Ein weiteres Thema war die Frage der Einführung einer sogenannten „Pflegekammer“ in Baden-Württemberg, die Sozialminister Lucha ab dem kommenden Frühjahr einleiten will. In Niedersachsen war diese eingeführt worden. „Unsere Skepsis gegenüber einer solchen Einführung hierzulande wurde durch die klare Ablehnung der Betroffenen bei einer Abstimmung darüber in Niedersachsen bestätigt“, so Rülke. Dort wird die Pflegekammer nun wieder abgewickelt.

„Wir sind gegen das Vorhaben des Sozialministers, der eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft in Baden-Württemberg ohne eine ehrliche und offene Abstimmung aller Pflegekräfte auf den Weg bringen will“, so Rülke. Wirkliche substantielle Vorteile seien durch eine solche Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und –beiträgen nicht zu erwarten, sondern lediglich eine zusätzliche Kostenbelastung der Beschäftigten. Rülke verwies auf das von der Fraktion aktuell beschlossene Papier zu Verbesserungen in der Pflege. „Einer überstürzten Einführung, wie sie Lucha jetzt plant, werden wir uns klar entgegenstellen“, kündigte Rülke an.

 

Die Haushaltslage des Landes nach der aktuellen Steuerschätzung von dieser Woche und die bevorstehenden Beratungen zum außerordentlichen Nachtragshaushalt wurden eingehend diskutiert. Rülke stellte fest, dass momentan belastbare Zahlen und eindeutige Angaben über Vorhaben der Landesregierung für die Haushaltsplanung fehlten. „Wir sind uns aber einig, dass wir einem maßlosen Marsch in die Verschuldung entgegentreten werden“, so Rülke und wies darauf hin, dass in Baden-Württemberg die Schuldenbremse gälte. „Wir werden sehr genau prüfen, ob die geplanten Ausgaben auch wirklich mit der Corona-Krise zu erklären sind. Die Landesregierung wird im Parlament die Neuverschuldung sehr genau begründen müssen“, so Rülke. Es dürfe auf keinen Fall sein, dass diese die Krise als Begründung nutze „alte, unerfüllte Wunschlisten der Ministerien“ zu befriedigen. Sollte die Landesregierung die Begründungen schuldig bleiben, kündigte Rülke an, auch den Gang vor die Gerichte nicht zu scheuen, gegebenenfalls mit der Fraktion der SPD.

 

„Das bevorstehende halbe Jahr bis zur Landtagswahl wird für das Parlament die Zeit der intensiven Arbeit“, so Rülke und kündigte in vielen Bereichen Initiativen an, so in den Bereichen Bildung und Digitalisierung, in denen der erhebliche Aufholbedarf des Landes in den vergangenen Monaten deutlich sichtbar geworden wäre, wie er abschließend feststellte.

 

Pflegepapier 202009

Jochen Haußmann

Ergebnis der Befragung in Niedersachsen ist klarer Fingerzeig.


Zu der deutlichen Ablehnung einer Pflegekammer nach der Vollbefragung aller Pflegekräfte in Niedersachsen in Höhe von rund 70 Prozent, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Das Ergebnis in Niedersachsen ist ein klarer Fingerzeig auch für Baden-Württemberg. Die dortige Vollbefragung aller Pflegekräfte hat eine Ablehnung von rund 70 Prozent zum Ergebnis gehabt. Ich fordere Sozialminister Lucha vor diesem Hintergrund auf, sein bisheriges Gesetzesvorhaben umgehend zu stoppen. Die bloße minimale Überarbeitung ist nur ein Trostpflaster. Bevor nicht eine Vollbefragung aller Pflegekräfte durchgeführt wird und im Ergebnis zu einem deutlichen Votum führt, ist ein Gesetz zur verpflichtenden Pflegekammer in Baden-Württemberg nicht zu verantworten. Zumal diese auf tarifliche Rahmenbedingungen keinerlei Einfluss hat.“

Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!

Teil 2: Bildung, Polizei, Pflege

Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.

Im zweiten Teil blicken wir heute auf die Themen Bildung, Polizei und Pflege. Bei allen negativen Konsequenzen für unser Bildungswesen hat die Corona-Pandemie auch eines bewirkt: Das allgemeine Bewusstsein für den Wert der Bildung zu schärfen. Das individuelle und das soziale Lernen in Einklang zu bringen, ist nach unserer Überzeugung eine Aufgabe, die einer liberalen Bildungspolitik geradezu auf den Leib geschneidert ist.

Neben der Corona-Krise stellen uns alle aber auch andere aktuelle Entwicklungen vor Herausforderungen. Die Krawallnacht in Stuttgart hat gezeigt, wie fragil die Gesellschaft ist und wie schnell Entwicklungen unkontrolliert eskalieren können. Es ist geboten, nach Gründen zu fragen und diese dann auch anzugehen. Dabei darf es keine Tabus geben. Klare rechtsstaatliche Maßnahmen, beispielsweise zur Bekämpfung von Jugendkriminalität und des Missbrauchs von Aufenthaltsrechten, müssen in die Tat umgesetzt werden. Es geht jetzt nicht nur darum, hinter der Polizei zu stehen, sondern ihr auch den Rücken zu stärken – mit besserer Ausstattung, Organisation und Personal.

Auch die Pflege steht vor großen Herausforderungen: Die grün-schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen einzurichten. Die Pflegekammer hat aber keinerlei Einfluss auf die unmittelbaren Arbeitsbedingungen, wie vor allem das Gehalt. Wir  meinen: Verbesserungen für die Pflege: Ja! Neue bürokratische Strukturen mit hohen Kosten: Nein!

Für ein Recht auf beste Bildung

Bei allen negativen Konsequenzen für unser Bildungswesen hat die Corona-Pandemie auch eines bewirkt: Das allgemeine Bewusstsein für den Wert der Bildung zu schärfen. Während zuvor junge Menschen auf Kosten ihrer Schulbildung streikten, gehen mittlerweile Eltern für die Bildungschancen ihrer Kinder auf die Straße. Auch die FDP/DVP Fraktion sieht eine ihrer Kernaufgaben darin, einem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen, das bis vor kurzem nach allgemeinem Verständnis als Selbstverständlichkeit galt: dem Recht auf Bildung. Dabei gilt es nach unserer Auffassung nicht nur dafür zu sorgen, dass der Unterricht auch unter Pandemiebedingungen im vorgesehenen Umfang stattfinden kann, sondern auch, dass er höchsten Qualitätsansprüchen genügt. Wir haben deshalb ein Positionspapier vorgelegt mit dem Ziel, das Veränderungspotenzial der Krise für eine erstklassige Bildung zu nutzen.


Neben fünf Akutforderungen, die unsere Schulen für Krisen wetterfest machen sollen, ziehen wir auch fünf grundlegende Schlussfolgerungen. Einerseits gilt es, insbesondere die Digitalisierung für die bestmögliche Entfaltung jedes einzelnen Schülers zu nutzen. Andererseits wurde durch die Schulschließungen noch einmal deutlich, dass weder die Mitlernenden noch der Lehrer in einem gelingenden Lernprozess ersetzbar sind. Das individuelle und das soziale Lernen in Einklang zu bringen, ist nach unserer Überzeugung eine Aufgabe, die einer liberalen Bildungspolitik geradezu auf den Leib geschneidert ist.



Unsere Ideen zur Bildung, damit wir #wiederspitzewerden

Wirksame Mittel für unsere Polizei statt nur Placebo

Seit rund zwei Jahren forciert Innenminister Strobl weitere Verschärfungen im Polizeigesetz. Der Entwurf liegt seit einigen Monaten vor. Er enthält beispielsweise eine Ausweitung der Nutzung von Bodycams in Wohnungen, das Recht auf eine weitgehend anlasslose Identitätsfeststellung und Durchsuchung bei Großveranstaltungen und eine kaum eingegrenzte verdeckte Kennzeichenerfassung. Organisationen wie der Anwaltsverband äußerten bereits „durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“ hinsichtlich einzelner Maßnahmen.


Zufällig beginnen die Gesetzesberatungen nur wenige Wochen nach der Stuttgarter Krawallnacht und schon fordern CDU-Politiker mit Verweis hierauf die bedingungslose Unterstützung für das Vorhaben ein. „Wir müssen aber genau auseinanderhalten, was echten Mehrwert für die Polizeiarbeit hat und was reines Placebo ist“, warnt unser innenpolitischer Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll.

Dass wir heute weniger Polizei auf der Straße als 2016 haben, weil der Innenminister seine Einstellungsoffensive zu spät begann oder sich zehn Polizisten ein Smartphone teilen müssen, sind die wirklichen Probleme für die Polizei – und nicht unzureichende Gesetze.


 „Herr Strobl wollte die Polizeireform zunächst klammheimlich innerhalb von drei Wochen noch vor der Sommerpause durch den Landtag peitschen. Das haben wir verhindert, weil es aus unserer Sicht zwingend einer öffentlichen Expertenanhörung bedarf“

Prof. Dr. Ulrich Goll



Die Expertenanhörung soll voraussichtlich nach der Sommerpause stattfinden. Die FDP/DVP Fraktion wird danach Änderungsanträge einbringen, um sicherzustellen, dass Bürgerrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Pflegekammer

Die grün-schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Pflegekammer einzurichten. Hierzu wurde im Jahr 2018 eine Umfrage durchgeführt, die jedoch nur selektiv erfolgte. Dabei waren die Fragen aus unserer Sicht auch so gestellt, dass man fast schon automatisch zu einer positiven Einschätzung über die Wirkung einer Pflegekammer kommen musste. Einen ausdrücklichen Hinweis, dass es um eine Pflichtmitgliedschaft mit Pflichtbeiträgen geht, hat auf dem Fragebogen selbst gefehlt. Auch wurde nicht klar benannt, dass die Pflegekammer selbst eben gerade keine Tarifvertragspartei ist und deshalb auf die unmittelbaren Arbeitsbedingungen, wie vor allem das Gehalt, keinerlei Einfluss hat. Wir als FDP/DVP Landtagsfraktion meinen, dass die Pflege ein sehr wichtiger Bereich ist, der gestärkt werden soll. Hierzu haben wir ein umfassendes Papier anhand von sechs Schwerpunktbereichen erarbeitet, das in unserem Internetauftritt einsehbar ist.



Verbesserungen für die Pflege:

Ja!

Neue bürokratische Strukturen mit hohen Kosten:

Nein!



Alles Weitere zur Pflegekammer finden Sie hier.

Jochen Haußmann

Massive Proteste und Demos der dortigen Pflegekräfte zeigen, dass die Zwangskammer ein Irrweg ist.

 

Zu Plänen des baden-württembergischen Sozialministers Manfred Lucha zur Einführung einer Pflegekammer sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

 „Bereits in der Enquete-Kommission Pflege habe ich für die FDP-Landtagsfraktion immer darauf hingewiesen, dass eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft zwingend eine Befragung aller Pflegekräfte voraussetzt. Ohne eine überzeugende Zustimmung eines Großteils der Pflegekräfte ist die Einführung einer verpflichtenden Pflegekammer nicht zu verantworten. Das hat Minister Lucha immer abgelehnt.

Wenn man gerade in der heutigen Zeit immer betont, man nehme die Sorgen und Nöte der Pflegekräfte ernst, dann darf es nicht sein, zum Ende der Legislaturperiode ein Gesetz zur Zwangspflegekammer durchzudrücken. Nach wie vor wissen Zehntausende von Pflegekräften nicht, dass in Baden-Württemberg eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft vorgesehen ist. Eine Online-Veranstaltung Ende Juli der FDP-Landtagsfraktion zur Pflegekammer hat dies auch eindrucksvoll bestätigt, dass die meisten Pflegekräfte nicht wissen, was das Land geplant hat.

Nun droht der Landesregierung der Pflegekammer dasselbe Schicksal wie in Niedersachsen. Hier gibt es massive Proteste und Demos der Pflegekräfte gegen die Zwangskammer. Soweit sollte es Minister Lucha in Baden-Württemberg nicht kommen lassen. Die jetzt geplante Änderung des Gesetzes ist ein Eingeständnis, dass gerade in der jetzigen Zeit die Zwangskammer ein Irrweg ist. Ich fordere ihn auf, den nicht zu verantwortenden Gesetzentwurf zurückzunehmen und den Weg frei zu machen für wirkliche Verbesserungen der Situation der Pflegekräfte. Die FDP-Landtagsfraktion hat dazu im Juli 2020 ein Positionspapier verabschiedet, dass die pflegerische Versorgung nachhaltig stärkt.“

 

Das Positionspapier der FDP/DVP Fraktion zur nachhaltigen Stärkung der pflegerischen Versorgung finden Sie unter:

https://fdp-landtag-bw.de/downloads/2020/07/die-pflege-der-zukunft-die-pflegerische-versorgung-nachhaltig-staerken.pdf/

 

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Anreiz statt Quote ist der bessere Weg


Zur heutigen Meldung, wonach der CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart dem grünen Koalitionspartner eine Verschleppung der Landarztquote vorwirft, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Beim Streit um die Landarztquote zeigt sich wiederholt, dass die Landesregierung nur bedingt handlungsfähig ist. Statt den beschlossenen Kompromiss zeitnah umzusetzen, ist die grün-schwarze Komplementärregierung wiederholt mit sich selbst beschäftigt.

 

Wir sind die Meinung, dass statt einer Quote vielmehr die Arbeitsbedingungen für Mediziner im ländlichen Raum deutlich attraktiver gestaltet werden müssen. Denn mit den von der CDU durchgesetzten Verpflichtungsquoten werden weder die angehenden Mediziner glücklich werden, bei denen zu befürchten ist, dass sie als Ärzte zweiter Klasse angesehen werden, noch die Menschen im ländlichen Raum, die auf die innere Motivation ihrer Ärzte angewiesen sind, und nicht diejenigen, die auf eine Steigerung der Attraktivität des Ärzteberufes beispielsweise bei der Vereinbarung von Familie und Beruf schon lange drängen.

 

Wir setzen auf Anreize statt auf Quoten.“

Sozialminister Lucha muss die Praxis solcher Androhungen unverzüglich unterbinden


Nach den Berichten über die Androhung der Stadt Bruchsal, Kinder mit einem Verdacht auf Corona unter Quarantäne zu setzen und unter Umständen von ihren Eltern zu trennen, verlangen die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann und Nico Weinmann in einem Brief von Sozialminister Manfred Lucha Aufklärung.

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion, erklärt, dass es natürlich wichtig sei, bei Coronaverdachtsfällen Maßnahmen zum Schutz weiterer potentiell gefährdeter Personen einzuleiten. „Dabei ist jedoch die konkrete Situation zu beachten und das verlangt gerade in Zeiten größerer Beunruhigung ein wohlüberlegtes Verwaltungshandeln. Dieses vermissen wir in der aktuellen Situation immer wieder.“ Die Verfügung der Stadt Bruchsal, die der FDP/DVP Fraktion vorliege, „zeigt wenig Bürgernähe und verkennt die Extremsituation der Eltern“.

 

Der rechtspolitische Sprecher seiner Fraktion Nico Weinmann gibt zu bedenken, dass ein Kindesentzug „vollkommen unverhältnismäßig“ wäre. „Gerade bei einer schweren Erkrankung brauchen die Kinder die Unterstützung ihrer Eltern. Eine Trennung der Eltern von ihren minderjährigen Kindern ist mit dem elterlichen Erziehungsrecht unvereinbar.“ Aus familiengerichtlichen Verfahren sei auch bestens bekannt, was für eine menschlich einschneidende Maßnahme der Kindesentzug sei. „Auch die zweifellos wichtige Eindämmung der Covid-19-Pandemie stellt keine Rechtfertigung dafür dar, dass andere essentielle Grundrechte dahinter zurücktreten.“ Sozialminister Lucha muss daher rasch veranlassen, dass derartige Androhungen unterbleiben.

Jochen Haußmann

Kosten für Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten sollten selbst getragen werden.

Zu Aussagen des Ministerpräsidenten in der Regierungspressekonferenz zu Fragen einer Teststrategie für Reiserückkehrer erklärt der stv. Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Der Bund hat entschieden, dass Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten sich auf das Virus testen lassen müssen. In erster Linie ist deshalb am Flughafen Stuttgart eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen. An anderen Flughäfen bieten sich sicherlich Kooperationen mit dem ambulanten Bereich an.

Dass aber noch keinerlei Strategie erkennbar ist und der Ministerpräsident erst zu Ferienbeginn überhaupt anfängt, mit der Kultusministerin über das Thema zu sprechen, ist verantwortungslos.

Dazu kann ich jedoch keinerlei Notwendigkeit erkennen, weshalb die gesetzlichen Krankenkassen diese Testkosten übernehmen sollten. Hier sollte in Rücksicht auf das Solidarprinzip der Aufwand nachträglich in Rechnung gestellt werden. Urlaub ist zwar schön, aber eine freiwillige Angelegenheit für deren Kosten und Nebenkosten der mündige Bürger auch aufkommen muss. Es kann nicht ewig weiter Geld ausgegeben werden, als gäbe es kein Morgen.“

Jochen Haußmann

Übergangsregelung sinnvoll aber gegen Wortlaut des Gesetzes.


Im Zusammenhang mit der zweiten Beratung zum Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Der heute mit grün-schwarzer Mehrheit beschlossene Gesetzentwurf ist für Physiotherapeuten Murks ab Werk. Es wird ein Fördersatz ins Gesetz geschrieben, der sofort wieder ausgehebelt wird. An sich ist es positiv, dass es bei der berechtigten Zahlungshöhe bleibt und der Kahlschlag vermieden wird. Es ist jedoch ein bedenkliches Konstrukt, ein Gesetz zu beschließen und es gleich wieder außer Kraft zu setzen. Dies bietet auch keinerlei Planungssicherheit. Denn wer garantiert den Schulen in freier Trägerschaft, dass nicht nach der Landtagswahl doch eine Absenkung auf die im Gesetz stehenden Sätze erfolgt? Die FDP/DVP hätte einen professionellen Umgang mit den Ergebnissen der Anhörung und eine transparente Regelung begrüßt. So bleibt ein vager und unschöner Verdacht, dass sich Grün-Schwarz über die Landtagswahl am 14. März 2021 retten will. Besonders ärgerlich empfinde ich es, dass die Problematik der Ergotherapie wieder nicht aufgegriffen wurde. Vor über einem Jahr gab es in Stuttgart eine große Protestkundgebung, auf der auch der grüne Gesundheitsminister Lucha gesprochen und gewisse Hoffnungen geweckt hat. Es wäre jetzt wahrlich genügend Zeit gewesen, das Thema aufzugreifen. Insofern ist das Gesetz nicht nur Murks ab Werk, sondern auch Stückwerk.“

Jochen Haußmann

Öffnungsperspektiven für Wirtschaft, Kultur, Schulen und Vereine dringend geboten.


Im Zusammenhang mit einer von der Fraktion der AfD beantragten Aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel „Coronakrise – Staatshilfe oder Entschädigung nach Rechtslage?“ sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Es ist jetzt an der Zeit, dass die Landesregierung Lehren aus der Corona Krise zieht und engagiert handelt. Die Wirtschaft, insbesondere der Handel und die Veranstaltungsbranche, aber auch Kultur, Schulen und Vereine brauchen dringend Öffnungsperspektiven. Der Pandemieplan ist fortzuschreiben und es braucht eine Bevorratungsstrategie mit Schutzausstattungen, falls eine zweite Welle kommt. Dann helfen nur wirkliche Medizinprodukte, um nicht wieder einen Lockdown zu riskieren. Denn ein solches Szenario wäre kaum durchzuhalten, erst recht nicht in finanzieller Hinsicht. Deshalb geht die Debatte der AfD auch am wirklichen Problem vorbei. Fragen der Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz gehören auf die Ebene des Bundes. Wir Freien Demokraten haben im Land ein stimmiges Konzept vorgelegt. Unter dem Titel „Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise – ein Kompass der Konjunkturimpulse“ haben wir die wesentlichen Handlungsfelder benannt. Es geht aber auch um die Bildung. Verlässlicher Unterricht ist das Stichwort. Die Schulpflicht muss wieder auch von Seiten des Staates erfüllt werden. Und zwar auch in den Bereichen Musik und Gesang, denn Kultur gehört zum Menschsein dazu. Eine wesentliche Lehre aus der Corona-Krise muss die Landesregierung auch ziehen: Die Zeit von Verordnungen mit so tiefgreifenden Eingriffen in Freiheitsrechte muss vorbei sein. Wir haben als erste Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Ich appelliere: Lassen sie uns gemeinsam ein gutes Gesetz machen, damit die demokratische Kontrolle sichergestellt wird.“

Jochen Haußmann

Anreize statt Bestrafungen.


Zur gemeinsamen Pressemitteilung des Sozialministeriums und des Wissenschaftsministeriums, wonach nun doch nicht die Bereitschaft zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs zum Einstellungskriterium an einer Universitätsklinik gemacht werde, sagte der gesundheits- und frauenpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Das Zurückrudern der grünen Staatssekretärin Mielich in der Frage, ob die Bereitschaft zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs zum Einstellungskriterium an einer Universitätsklinik gemacht werden sollte, war überfällig. Es ist schlicht unerträglich, wie hier erwogen wurde, mit Druck und Sanktionierung einen Mangel zu beseitigen. Es ist allemal der klügere Weg, sich mit den Beteiligten zusammenzusetzen und die Sachlage zu analysieren. Dann braucht es sinnvolle Anreize. Wer sich wie zuvor Mielich auf den Weg macht, zukünftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Art Gesinnungs-TÜV zu unterziehen, bewegt sich auf rechtlich äußerst dünnem Eis und muss sich auch fragen lassen, von welchem Menschenbild man geprägt ist.“

Jochen Haußmann

Kürzung der Förderung nicht tragbar – Schuldgeldfreiheit jetzt.


Im Zusammenhang mit der ersten Beratung zum Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Bärendienst für die Physiotherapeuten. Die geplante deutliche Kürzung der Landesförderung für die Schulen in freier Trägerschaft darf im Landtag keine Mehrheit finden. Es kann nicht angehen, dass fundierte Argumente aus dem Anhörungsverfahren geradezu nonchalant vom Tisch gefegt werden.

Die FDP/DVP Fraktion wird eine öffentliche Anhörung des Gesetzentwurfs beantragen, damit die Argumente ausführlich erörtert werden können. Wir verschaffen Gehör, wenn schon von der viel zitierten Politik des Gehörtwerdens nichts mehr übrig ist. Denn nach dem heutigen Stand lässt Grün-Schwarz die Physiotherapeuten im Regen stehen. Auch in Baden-Württemberg sollte es im Vorgriff auf eine Bundesregelung so wie in anderen Bundesländern endlich auch eine Schulgeldfreiheit geben. Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass angehende Physiotherapeuten, Podologen, Logopäden und Ergotherapeuten im wahrsten Sinne des Wortes noch Lehrgeld bezahlen müssen. Ich fordere die Landesregierung auf, eine umfassende Lösung vorzulegen. Insbesondere die strukturelle Benachteiligung der Ergotherapeuten muss endlich überwunden werden. Seit Langem ist der Fachkräftemangel offenkundig. Es gilt jetzt, kraftvolle Entscheidungen zu dessen Überwindung zu treffen, statt kleinteilige Lösungsansätze vorzulegen. Es ist jetzt auch an der Zeit und die besondere Chance, in ein landesweites Gesundheitsmonitoring einzusteigen.“

Nico Weinmann

Den Hass zu durchbrechen ist die dauerhaft große Herausforderung unserer Zeit.


„Wir müssen lernen, entweder als Brüder miteinander zu leben oder als Narren unterzugehen.“ Mit diesem Zitat von Martin Luther King umschrieb der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann im Landtag im Rahmen einer aktuellen Debatte das Grundproblem rassistischen Gedankenguts. Der Rassismus sei dabei kein amerikanisches Problem, sondern auch bei uns wesentlich ausgeprägter, als es vielfach vermutet werde. So finde sich Rassismus nicht nur bei politischen Extremisten, sondern trete auch im Alltag regelmäßig auf.

Gleichzeitig mahnte er eine sachliche und konstruktive Auseinandersetzung mit den Problemen an. „Statt Denkmäler zu stürzen, ist es beispielsweise besser, Kulturschaffende aus den ehemaligen Kolonien einzuladen und gemeinsam Gegendenkmäler zu entwickeln“, sagte Weinmann mit Blick auf beschädigte und gestürzte Denkmäler historischer Protagonisten des Kolonialismus. „Wir müssen uns mit unserer Vergangenheit befassen, um die Absurdität und Gefahr von Rassismus besser zu verstehen.“ Auf der anderen Seite warnte der Liberale davor, jedes Handeln vorschnell als rassistisch zu brandmarken, wie es etwa das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz tue. „Es ist ein Dilemma für Polizeibeamte, wenn bei jeder Kontrolle oder Festnahme die von der Maßnahme Betroffenen sofort die Rassismus- oder Nazikarte ziehen.“

Trotz dieser Probleme blickt Weinmann optimistisch in die Zukunft. „Ich vertraue darauf, dass unser Rechtsstaat die Kraft besitzt, Rassismus in aller Entschiedenheit den Kampf anzusagen und in die Schranken zu weisen. Aber, und das lehrt uns die Geschichte, es braucht einen langen und stetigen Atem.“

Initiative zur Änderung des Wahlrechts wäre besser vom Parlament gekommen.


Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum inklusiven Wahlrecht erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir freuen uns, dass unser Gesetzentwurf den entscheidenden Anstoß für die Landesregierung gab, selbst einen Gesetzentwurf einzubringen. Wir hätten es aber begrüßt, wenn Änderungen des Wahlrechts in solch einem grundlegenden Punkt nicht von der Landesregierung kämen, sondern vom Parlament. Die Fraktionen von Grünen und CDU haben aber sämtliche Gesprächsangebote der Oppositionsfraktionen ausgeschlagen. Sobald uns der Gesetzentwurf vorliegt, werden wir prüfen, worin sich dieser von unserem unterscheidet. Auf jeden Fall ist dies eine sehr gute Entwicklung für betreute Menschen im Land.“

Jochen Haußmann

Angekündigte Lockerungen bisher teilwiese rechtlich nicht fundiert.


Zur Meldung des Staatsministeriums, wonach es weitere Lockerungen gebe und beispielsweise 20 Personen sich im Außenbereich einer Gaststätte treffen dürften, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Die Landesregierung verheddert sich endgültig im Dickicht ihrer Coronaverordnungen und veröffentlicht Pressemitteilungen, die sich nicht in den Verordnungen wiederfinden. Die behauptete Lockerung für 20 Personen im Außenbereich der Gastronomie ist bisher nämlich ausdrücklich nicht geregelt. Das Sozialministerium hat zwar eine Verordnungsermächtigung, eine solche Verordnung gibt aber noch nicht. Offenbar führt der Streit zwischen Grün-Schwarz dazu, dass die Öffentlichkeit nicht mehr richtig informiert wird. Und das Chaos wird noch bunter: Im Innenbereich der Gastronomie dürfen sich nun zehn Personen treffen, die aus bis zu zehn Haushalten kommen dürfen. Draußen zum Wandern dürfen sich aber weiterhin nur Angehörige von bis zu zwei Haushalten treffen. In die Gastronomie zu zehnt, zum Wandern aber nicht – wer soll das verstehen? Was macht das nun für das Infektionsrisiko für einen Unterschied? Es ist allerhöchste Zeit, dass das Parlament beteiligt wird und Verordnungen nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Die FDP/DVP-Fraktion hat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der in der nächsten Sitzung am 17. Juni im Parlament beraten wird. Die Vielzahl von Ausnahmen vom Verbot machen überdeutlich, dass es einen anderen Ansatz braucht: Generelle Rückkehr zu den Freiheitsrechten der Bürger und nur dort, wo es zwingend nötig ist, ergänzende Auflagen. Die noch verbleibenden Einschränkungen müssen dann in sich widerspruchsfrei sein, zum Infektionsschutz auch wirklich erforderlich und verhältnismäßig sein.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Strenge Maßnahmen in Baden-Württemberg sind durch Infektionsgeschehen nicht mehr gerechtfertigt.


Zur Meldung, wonach Thüringen Anfang Juni die allgemeinen Corona-Beschränkungen beenden will, dies aber nach Auskunft eines Sprechers der Landesregierung für Baden-Württemberg nicht in Betracht käme, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir haben mittlerweile in Baden-Württemberg weniger Infizierte als freie Intensivbetten. So langsam muss man auch die wirtschaftlichen und sozialen Kosten der Shutdown-Politik in den Blick nehmen. Die strengen Maßnahmen in unserem Land sind durch das Infektionsgeschehen einfach nicht mehr gerechtfertigt. Es ist falsch, dass der Ministerpräsident einzig und allein das Ziel verfolgt, Infektionsübertragungen zu bekämpfen, dabei aber die Wirtschaft, das Wohl der Kinder und die Freiheitsrechte der Bürger opfert.

Es wäre klug, einen Blick nach Thüringen zu richten. Eine eher regionale Bekämpfung der wenigen verbliebenen Infektionen wäre weit besser, als Kretschmanns beharrlicher Kampf um die Rolle des Letzten Mohikaners des Shutdown.“

Fraktionsvorsitzendenkonferenz der FDP beschloss entsprechendes Positionspapier.


Im Zusammenhang mit dem am 5. Mai 2020 von der Arbeitsgruppe Frauen und Gleichstellung in der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz erarbeiteten Positionspapier “Infrastruktur der Frauenhilfe in Deutschland krisenfest aufstellen”, das ein umfassendes Paket mit Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Deutschland umfasst, sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

“Die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erhöhen das Risiko häuslicher Gewalt. Leider sind in Deutschland die Vorgaben der Istanbul-Konvention noch lange nicht umgesetzt. Bereits die ersten Zahlen sind alarmierend, das wahre Ausmaß dürfte bald mit der schrittweisen Lockerung der Einschränkungen sichtbar werden. Darum wollen wir die Infrastruktur der Frauenhilfe in Deutschland endlich krisenfest aufstellen. Dafür müssen kurzfristig die Kapazitäten erhöht werden. Diese freien Kapazitäten müssen in einem länderübergreifenden Online-Register erfasst und die Kooperation zwischen den Ländern erleichtert werden. Außerdem benötigen wir den Ausbau von 24/7-Hilfetelefonen, sowohl für Opfer als auch für potenzielle Täter. Möglichst viele Angebote sollen digital gemacht werden. Für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Herausforderungen ist ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern unbedingt notwendig.”

Hintergrund

Diese Sofortmaßnahmen sind wichtig und dringend, denn auch in Deutschland deutet sich mittlerweile ein erhöhtes Gewaltrisiko gegenüber Frauen und Kindern an. Das deutschlandweite Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” verzeichnete zuletzt eine um 17,5% gestiegene Nachfrage von Beratung. In Berlin sind die Notrufe wegen häuslicher Gewalt um bis zu 40% gestiegen, wie die Polizeipräsidentin berichtete. Ähnliche Entwicklungen sehen wir auch in anderen Ländern. In Wuhan soll sich während der Ausgangssperre die Zahl der Anrufe bei Hilfetelefonen verdreifacht haben, auch die Polizei verzeichnete doppelt so viele Notrufe wegen häuslicher Gewalt. Im Großraum Paris verzeichnete die Polizei einen Anstieg um 36 Prozent von Einsätzen wegen häuslicher Gewalt (Frankreich +32%). Grundsätzlich müssen wir sogar davon ausgehen, dass die tatsächlichen Fallzahlen um einiges höher liegen, die die von Gewalt bedrohten oder betroffenen Personen können viel schlechter die üblichen Hilfeangebote nutzen bzw. die Polizei kontaktieren. Auch die mittelbare Beobachtung der Taten ist durch geschlossene Kitas und Schulen sowie verminderte soziale Kontakte schwierig.

 

Über die AG Frauen und Gleichstellung

Infos finden Sie unter https://www.fdp-fraktionen.de/personen/arbeitsgruppen/

Das genannte Papier ist wie folgt abrufbar: https://fdp-landtag-bw.de/downloads/2020/05/infrastruktur-der-frauenhilfe-in-deutschland-krisenfest-aufstellen.pdf/

Antrag zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“: Antrag Umsetzung Bundesprogramm

Nicht die Zeit für Verteilungskämpfe, sondern für nachhaltige Modernisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.


Gabriele Reich-Gutjahr, die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, erklärte heute in der aktuellen Debatte des Landtags zum Thema „Solidarität mit Corona-Heldinnen und -Helden – auch nach der Krise!“:

„Die Corona-Krise hat viele Heldinnen und Helden in allen Bereichen unserer Gesellschaft hervorgebracht. Leider wird diese Krise aber wohl noch unbestimmte Zeit andauern und weitere Anstrengungen von uns allen verlangen. Um Arbeitsplätze zu sichern, Unternehmen zu stärken und Insolvenzen zu vermeiden, muss der Shutdown zügig beendet werden. Solidarität müssen wir alle zeigen, indem wir uns an die Hygienevorschriften und Abstandsregeln halten, um eine zweite Infektionswelle zu vermeiden.

Die Corona-Krise ist nicht die Zeit für Verteilungskämpfe und Neiddebatten. Stattdessen gilt es, den Blick nach vorne zu richten und die Krise auch als Chance zu begreifen. Not macht erfinderisch und die Menschen in unserem Land haben gezeigt, wie innovativ und veränderungsbereit sie die Situation gestalten. Diese Dynamik gilt es zu bewahren. Wir müssen Neues wagen und unsere Gesellschaft fit für die Zukunft machen. Dazu gehört eine stringente Entbürokratisierung von Wirtschaft und Verwaltung, die kraftvolle Fortsetzung der Digitalisierung mit einer Verbreiterung der dafür notwendigen Infrastruktur sowie eine Beschleunigung von Prozessen und Entscheidungen in Politik und Behörden. Eine der Lehren aus der Corona-Krise muss aber auch sein, dass wir eine starke Gesundheitswirtschaft brauchen: Am Schnittpunkte von Medizin, Biotechnologie, Informatik und Automatisierung werden die Grundlagen für die medizinische Erforschung und Bekämpfung des Virus gelegt. Hier hat die Krise Potentiale sichtbar gemacht und dieser Weg muss fortgesetzt werden.“