Migration ist immer noch das zentrale Problem der Staaten der Europäischen Union und insbesondere Deutschlands. Das derzeitige Asylsystem ist untauglich, die Krise zu bewältigen. Viele Personen kommen aus asylfremden Gründen nach Europa und werden vom derzeitigen System nicht davon abgehalten, sich Deutschland als ihr Ziel auszusuchen. Deren Absicht ist es, hier möglichst lange bleiben zu können.
Nach aktuell gelebter Praxis prüft Deutschland gemäß der Dublin-III-Verordnung nach erfolgtem Grenzübertritt, welcher Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, es beginnt ein langwieriges Verfahren. In den meisten Fällen können die betroffenen Personen einen rechtlich anerkannten Asylgrund allerdings offenkundig nicht geltend machen. Sie stützen sich damit in rechtsmissbräuchlicher Weise auf das Recht. Schließlich kommen sie auf dem Landweg zwangsweise aus einem sicheren Mitgliedsstaat der EU.
Diese oft illegale, rechtswidrige Migration, die das Asylrecht zweckentfremdet, hat zu einem praktischen Scheitern des europäischen Grenz- und Aufenthaltsregimes geführt.