Anlässlich einer Landtagsdebatte zur Finanzierung des Sports sprach sich der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher, für ein Kooperationsbudget Schule-Verein aus. Hoher sagte dazu:

„Wir Freie Demokraten halten die Ganztagsschule für eine der größten Herausforderungen gerade auch für die Sportvereine und –verbände. Die ehemalige grün-rote Regierung hat leider nur die verpflichtende Ganztagsschule ins Schulgesetz aufgenommen, bei der sich Unterricht und offene Phasen den Tag über abwechseln. Die FDP/DVP-Fraktion tritt hingegen dafür ein, dass zusätzlich zur verpflichtenden auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz kommt. Der Unterricht findet dann am Vormittag statt und am Nachmittag gibt es offene Angebote. Die offene Ganztagsschule liegt sehr im Interesse der Vereine, denn einerseits ist ein Nachmittagsangebot von Ehrenamtlichen meist leichter zu organisieren als ein Vormittagsangebot, anderseits haben Schüler und Eltern die freie Wahl, ob sie nachmittags in den Verein gehen oder in der Schule bleiben. Mit einem Kooperationsbudget für alle Schulen statt einer verpflichtenden Ganztagsschule für alle Schüler wäre ein echter Anreiz für die Schulen gegeben. Sie könnten gemeinsam mit den Sportvereinen vor Ort Ganztagsangebote auf den Weg zu bringen. Eine Schule offen für die Zivilgesellschaft und damit auch den Vereinssport: Das muss das Ziel sein.“

Dass zwischen Landesregierung und Sport wieder ein Solidarpakt vereinbart worden sei, finde laut Hoher die ausdrückliche Unterstützung der FDP-Fraktion.  „Die parteiübergreifende Tradition der Solidarpakte schafft einen verlässlichen Rahmen für die Arbeit von Verbänden und Vereinen. Das gilt gleichermaßen für den Breitensport wie für den Spitzensport. Gut ausgebildete Übungsleiter oder Trainer sichern das hohe Niveau im örtlichen Verein genauso wie in einem Olympiazentrum.“, so Hoher.

Die besondere Aufmerksamkeit der FDP-Fraktion gelte dem jüngsten Sportnachwuchs, betonte Hoher. „Kinder frühzeitig für den Sport zu begeistern, Talente und Neigungen früh zu fördern, das halten wir für eine zentrale Aufgabe der Landespolitik. Eine wichtige Grundlage für frühe Förderung im Kindergarten bildet der Orientierungsplan. Anders als ein Bildungsplan für die Schule ist der Orientierungsplan bislang aber nicht verbindlich. Die FDP/DVP-Fraktion tritt deshalb für die Verbindlichkeit ein – auch damit der Sport ein unverrückbarer Bestandteil der frühen Bildung wird.“, so Hoher abschließend.

Zur Meldung, dass Studenten in Heidelberg am heutigen Tag gegen die mögliche Wiedereinführung allgemeiner Studiengebühren demonstrieren, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Fünf Jahre nach Abschaffung der allgemeinen Studienbeiträge, für die sich die Grünen feiern ließen, regt sich studentischer Protest. Zu Recht, denn die Grünen haben die allgemeinen Studienbeiträge noch in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 verteufelt. Ministerin Bauer bittet nun die internationalen Studierenden zur Kasse und durchbricht damit Barrieren der grünen Ideologie einer kostenfreien Hochschulbildung.

Dieser grüne Tabubruch ist besonders deshalb absurd, weil die Beiträge nicht gezielt zur Verbesserung der Lehrqualität eingesetzt werden sollen, sondern nur der Konsolidierung des Landeshaushalts dienen.

Nach Auffassung der Liberalen ist eine diskriminierungsfreie Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums möglich – jedoch nur dann, wenn der studentische Geldbeutel während des Studiums geschont wird.

Die Beiträge sollten sozialverträglich durch nachlaufende Studiengebühren nach dem australischen Modell erhoben werden. Diese werden erst fällig, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.“

Zur Meldung, dass die Grünen im Bundestag vor neuen Länder-Debatten über eine “Campus-Maut“ warnen, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Im Arbeitsbereich von Wissenschaftsministerin Bauer sollen über 95 Millionen Euro eingespart werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die ausländischen Studenten zur Kasse gebeten werden. Mit diesem Vorhaben exkludiert sich die grüne Ministerin, insbesondere in der eigenen Partei.

Gegenwind kommt nun auch aus Berlin, wo die geplanten Beiträge als kontraproduktive Weichenstellung kritisiert werden. Die Grünen als Verfechter einer kostenfreien Hochschulbildung – als Voraussetzung für eine gerechtere Wissensgesellschaft – wagen damit in Baden-Württemberg den Tabubruch und wollen mit den Studienbeiträgen Haushaltslöcher stopfen.

Nur dieses unlautere Motiv macht die Einschätzung verständlich, dass private Studienbeiträge keinen Mehrwert für die Hochschulfinanzierung darstellen. Denn diese versickern im Haushalt des Ministeriums, anstatt unmittelbar der Qualität der Lehre an den Hochschulen zugutezukommen. Wir bleiben deshalb bei unserem Vorschlag der sozialverträglichen, nachlaufenden und allgemeinen Beiträge.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, und der Sprecher für berufliche Bildung, Klaus Hoher, unterstützen den Berufsschullehrerverband (BLV) in seiner Kritik am Ausstieg des Landes aus der Jugendberufshilfe.

Kern: „Mit dieser Entscheidung vereitelt die grün-schwarze Landesregierung ernstzunehmende Berufs- und Lebenschancen. Die grün-schwarze Landesregierung verkennt offenbar völlig die Bedeutung der Jugendberufshelfer: sowohl für Betriebe als auch für benachteiligte junge Menschen. Sie ebnen benachteiligten jungen Menschen den Weg in Ausbildung und Beruf und tragen maßgeblich dazu bei, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen. Angesichts der aktuellen Herausforderung, Zuwanderer in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren, besteht aus Sicht der FDP-Fraktion eher ein zusätzlicher Bedarf an Jugendberufshilfe.“

Hoher: „Einerseits will Grün-Schwarz den Naturschutzetat in dieser Legislaturperiode schrittweise von 60 auf üppige 90 Millionen aufblähen und andererseits die Jugendberufshilfe mit einem jährlichen Fördervolumen von 827.000  Euro kippen. Da die Kommunen die Jugendberufshelfer mitfinanzieren, stehen sie nun vor der Wahl, für die Finanzierung allein einzustehen oder ganz auszusteigen. Dabei will die Landesregierung die Kommunen ohnehin schon um 200 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich bringen. Auch an dieser Stelle zeigt sich, dass Grün-Schwarz die falsche Prioritätensetzung der grün-roten Vorgängerregierung fortsetzt und die CDU nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Kurs zu ändern.“

Zur Meldung, dass die Landesregierung zum Wintersemester 2017/2018 Studiengebühren von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten erheben wolle, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„In der Not, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung aus dem Budget des Wissenschaftsministeriums zu bringen, bricht die grüne Ministerin Bauer Tabus.

In der Landtagswahl haben sich die Grünen für die Abschaffung der Studiengebühren feiern lassen. Nun sollen ausländische Studierende mit bis zu 1500 Euro zur Kasse gebeten werden.

Die FDP-Landtagsfraktion hält eine Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums grundsätzlich für zielführend – wenn sie unmittelbar der Qualität der Lehre an den Hochschulen zugutekommen. Diese sollten sozialverträglich, orientiert an dem australischen Modell, nach Studienabschluss erhoben werden. Fällig würde sie erst, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.

Die Haushaltskonsolidierung halten wir aber für ein unlauteres Motiv für die Erhebung von Studiengebühren“, betont Hoher.

Zur Entscheidung von Landwirtschaftsminister Peter Hauk, mit Blick auf die unter anderem am Bodensee grassierende Vogelgrippe, die Stallpflicht für Geflügel jetzt auch auf ganz Baden-Württemberg auszudehnen, erklärten der FDP-Abgeordnete des Bodenseekreises und Agrarpolitiker, Klaus Hoher, sowie der landwirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Wir begrüßen, dass Minister Hauk heute schließlich doch noch den Forderungen nach einer landesweiten Stallpflicht für Geflügel nachgekommen ist. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, wo der Erreger H5N8 zur gleichen Zeit wie bei uns am Bodensee festgestellt wurde, hatten dies bereits am Dienstag vergangener Woche und am Montag dieser Woche getan. Der Vogelzug richtet sich nun einmal nicht nach oberschwäbischen Landkreisgrenzen. Insofern war diese entschlossene landesweite Vorkehrung überfällig.“

Zur Meldung, dass die Landesregierung mit einer Gesetzesänderung zukünftig Studiengebühren von internationalen Studenten erheben wolle, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Die grün-schwarze Doppelmoral und die Schizophrenie der Grünen finden erneut Ausdruck im nun begonnenen Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung. Im Jahr 2012 haben sich die Grünen für die Abschaffung der Studiengebühren feiern lassen und dies auch in ihrem Wahlprogramm 2016 betont – nun sollen sie über die Hintertreppe wieder eingeführt werden um, den Landeshaushalt zu konsolidieren. Die Landes-CDU hatte sich im Wahlprogramm gegen die Wiedereinführung von allgemeinen Studiengebühren gestellt und nutzt nun das sprachliche Schlupfloch, nicht allgemeine, sondern, nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion, ganz klar diskriminierende Studiengebühren einzuführen.

Wir Liberalen halten grundsätzlich eine Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums für möglich – wenn sie sozialverträglich durch nachlaufende Studiengebühren nach dem australischen Modell erhoben wird. Diese werden erst fällig, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet und belasten den studentischen Geldbeutel nicht schon während des Studiums.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, und der Sprecher für berufliche Bildung, Klaus Hoher, äußerten sich erfreut darüber, dass die FDP-Fraktion ihren Antrag zur Unterbringung von auswärtigen Berufsschülern im Bildungsausschuss des Landtags zurückziehen konnte.

Kern wörtlich: „Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof hat das Land verpflichtet, die Finanzierung der Wohnheim-Unterbringung von Berufsschülern während ihrer Ausbildung zu verbessern. Die FDP-Fraktion hat deshalb beantragt, beginnend mit dem anstehenden Haushalt 2017, auf das bayerische Vorbild hinzuarbeiten, das – exklusive eines Eigenanteils der Schüler für häusliche Ersparnis – eine vollständige Kostenübernahme für die Wohnheim-Unterbringung garantiert. In der heutigen Sitzung des Landtags-Bildungsausschusses wurde über den Antrag beraten. Von diesen Beratungen in der nichtöffentlichen Sitzung dürfen wir nur über das Ergebnis berichten. Der FDP-Antrag ist mittlerweile gegenstandlos geworden, weil das Problem als solches begriffen und bald gelöst zu werden verspricht.“

Hoher wörtlich: „In den vergangenen Jahren wurden 500 Kleinklassen im Bereich der dualen Ausbildung eingespart. Dadurch sind hier einerseits Mittel in erheblichem Umfang frei geworden. Andererseits müssen deutlich mehr Auszubildende längere Schulwege zurücklegen und häufig auswärts übernachten. Die Finanzierung der Unterbringung zu verbessern, ist deshalb längst an der Zeit.“

Link zum Antrag: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0553.pdf

Zur heute vorgestellten Stipendienvergabe des Baden-Württemberg-Programms sagten der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, und der hochschulpolitische Sprecher, Klaus Hoher:

„Die FDP-Fraktion begrüßt das Engagement der Unternehmen für die Bildungschancen von Flüchtlingen aus Syrien. Die steigenden Bewerberzahlen zeigen das hohe Potential, das die Geflüchteten mitbringen. Der formale Hochschulzugang darf aber nicht durch Probleme bei der Studienfinanzierung konterkariert werden.“

Nico Weinmann betont: „Es war die richtige Entscheidung, den Hochschulzugang vom Aufenthaltsstatus des Geflüchteten zu entkoppeln. So werden die Jahre der Flucht für den qualifizierten Flüchtling keine verloren Jahre in seiner Bildungshistorie. Wir müssen aber darauf achten, dass niemand aufgrund seiner Herkunft oder finanziellen Verhältnisse von einem Studium ausgeschlossen wird.“

Klaus Hoher knüpft daran an: „Gerade mit Blick auf die Pläne der Wissenschaftsministerin, von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten Studiengebühren zu erheben, müssen wir das Stipendienprogramm auch kritisch beleuchten. Nur ein Siebtel der Bewerber erhält eine Studienförderung. An der Studienfinanzierung, etwa durch BAföG, einen Studienkredit oder idealerweise durch ein sozialverträgliches Modell der nachlaufenden Studienfinanzierung, darf das Hochschulstudium eines geeigneten Flüchtlings nicht scheitern. Denn sonst müsste man sich eingestehen, dass es sich beim Baden-Württemberg-Programm nur um Symbolpolitik handelt.“

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Nico Weinmann, und der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Klaus Hoher, kritisierten den Vorschlag der Wissenschaftsministerin, ausländische Studenten, aber auch Studenten, die ein Zweitstudium aufnehmen, mit Studiengebühren zu belasten.

Weinmann wörtlich: „Der jetzt unternommene Vorstoß ist ein Paradebeispiel für das opportunistische Regieren der grünen Wissenschaftsministerin. Frau Bauer selbst hat sich als Wissenschaftsministerin der vormaligen grün-roten Regierungskoalition für die Abschaffung der Studiengebühren im Jahr 2012 feiern lassen. Den Vorschlag der FDP-Fraktion, ein sozialverträgliches Modell für Studenten zu erarbeiten, lehnte Grün-Rot damals ab. Vier Jahre später findet nun die Einführung von Studiengebühren über die Hintertreppe statt. Ausländische Studenten werden mit Gebühren belegt oder Studenten dafür bestraft, ein Zweitstudium aufzunehmen. Sollte ein Master-Studium als Zweitstudium gelten, würde die Umstellung auf Bachelor und Master ad absurdum geführt.“

Hoher betonte: „Wir Freien Demokraten treten dafür ein, dass niemand aufgrund seiner Herkunft oder finanziellen Verhältnisse von einem Studium ausgeschlossen wird. Gleichzeitig halten wir jedoch eine Eigenbeteiligung der ehemaligen Studenten an den Kosten ihres Studiums für eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Viele verdanken es ihrem Studium, dass sie später über gute Einkommen verfügen. Deshalb schlagen wir vor, von Australien zu lernen. Dort wird die Eigenbeteiligung eines ehemaligen Studenten erst fällig, wenn sein Einkommen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.“

Zur Kritik des Berufsschulehrerverbands an der Unterrichtsversorgung durch die Landesregierung sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher für die beruflichen Schulen, Klaus Hoher:

„Der Berufsschulehrerverband hat Recht. Die beruflichen Schulen bringen nicht nur zahlreiche junge Menschen in Ausbildung und Beruf, sondern haben einen entscheidenden Anteil an der Integration von Flüchtlingen. Trotzdem lässt die grün-schwarze Koalition wie bereits ihre grün-rote Vorgängerin die beruflichen Schulen im Regen stehen. Es kommt nicht von ungefähr, dass von 672 noch unbesetzten Lehrerstellen zum Schuljahr 2016/17 allein 250 auf das Konto der beruflichen Schulen gehen. Wenn es bei diesem Missstand bleibt, werden Unterrichtsausfall und fachfremd erteilter Unterricht in den Schulen vor Ort an der Tagesordnung sein. Die FDP-Fraktion fordert die Kultusministerin auf, ihrer vorrangigsten Aufgabe nachzukommen und die Unterrichtsversorgung an allen Schulen gleichermaßen sicherzustellen.“

Rülke kritisierte die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit der CDU gegenüber dem grünen Koalitionspartner. „Trotz wortreicher Versprechen im Wahlkampf setzt nun die CDU die grün-rote Ungleichbehandlung der Schularten fort. Die CDU-Kultusministerin scheint nicht willens und in der Lage, die Privilegierung der Gemeinschaftsschule konsequent auf den Prüfstand zu stellen. Die geplanten Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen sind nicht nur überaus kostspielig, sondern machen den Beruflichen Gymnasien sinnlos Konkurrenz. Die dreijährige Oberstufe der Beruflichen Gymnasien hat seit Jahrzehnten Schüler mit Mittlerer Reife zur Hochschulreife geführt. Aus Sicht der FDP-Fraktion hätten die beruflichen Schulen statt einer Schwächung durch die Landesregierung eine echte Rückendeckung verdient.“

Hoher verwies auf die zahlreichen fundierten Vorschläge des Berufsschullehrerverbands zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung, darunter eine eigene Vertretungsreserve für jede Schule, die eigenständige Auswahl der Lehrer durch die jeweilige Schule, eine frühzeitigere Einstellungszusage für die angehenden Lehrer oder Zulagen für weitere Mangelfächer beispielsweise im Bereich Naturwissenschaften und Technik. Diese Vorschläge verdienen aus Sicht der FDP-Fraktion eine ernsthafte Prüfung durch das Kultusministerium. Wir werden die Landesregierung daran messen, inwieweit es ihr gelingt, dem Besorgnis erregenden Mangel bei der Versorgung der Schulen mit qualifizierten Lehrern wirksam entgegenzusteuern.“

Die beiden Mitglieder der FDP-Fraktion im Bildungsausschuss des Landtags, Dr. Timm Kern und Klaus Hoher kritisierten die Kultusministerin für ihre Weigerung,  das von ihrem SPD-Vorgänger erlassene Verbot grafikfähiger Taschenrechner im Abitur zu überprüfen. „Einen von uns gestellten Antrag auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten tat die Ministerin als ‚nicht erforderlich‘ ab und erklärte, an der Neuregelung der Vorgängerregierung zum Einsatz digitaler Hilfsmittel im Mathematikunterricht und in der Abiturprüfung festhalten zu wollen (Landtags-Drucksache 16/385). Dabei stuften in einer im Jahr 2014 gemeinsam von den Fraktionen der CDU und der FDP/DVP durchgeführten Anhörung alle Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis sowie alle Vertreter der betroffenen Fachverbände die Neuregelung als rückwärtsgewandt und höchst problematisch ein. Der Umgang mit dem Taschenrechnerverbot der grün-roten Vorgängerregierung ist ein erneuter Beleg dafür, dass der CDU-Kultusministerin der Koalitionsfrieden mit den Grünen wichtiger ist als die Belange von Schule und Unterricht.“

Hoher kündigte an, dass die FDP-Fraktion den Antrag auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten im Plenum des Landtags zur Abstimmung stellen wolle. „An den beruflichen Gymnasien ist der grafikfähige Taschenrechner bereits ab der Abiturprüfung 2017 verboten. Die allgemeinbildenden Gymnasien haben noch Schonfrist bis 2019. Das Taschenrechner-Verbot muss umgehend auf den Prüfstand. Sollten sich die Argumente der Landesregierung als hinfällig erweisen, muss die technikfeindliche Regelung so schnell wie möglich zurückgenommen werden.“

Zur Haltung der FDP-Fraktion sagte Kern: „Bedenkenswert erschien uns bereits in der letzten Legislaturperiode vor allem der Einwand der Fachleute, dass der Einsatz von unterschiedlichen Geräten im Unterricht und in der Abiturprüfung pädagogisch kontraproduktiv sei. Zukünftig wird ein Teil der Abiturprüfung in Mathematik ohne Hilfsmittel zu schreiben sein, was die FDP-Fraktion ausdrücklich unterstützt. Gerade deshalb ist aber aus unserer Sicht das Argument hinfällig, dass ein Taschenrechner mit Grafikfunktionen seinem Nutzer in der Prüfung unerwünschte Vorteile verschaffen könnte. Die grün-schwarze Landesregierung hat ihrem Koalitionsvertrag unter das Motto ‚Verlässlich. Nachhaltig. Innovativ‘ gestellt. Die Kultusministerin sollte dieser Ankündigung ihrer Koalition Taten folgen lassen und den Mut aufbringen, für falsch erkannte Regelungen der grün-roten Vorgängerregierung wieder abzuschaffen.“

Nach Sicht des agrarpolitischen Sprechers der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger und seines Fraktionskollegen Klaus Hoher droht beim Grünlandumbruchverbot der nächste Wortbruch von Seiten der CDU. „Vor der Landtagswahl hat die CDU den Landwirten noch die ersatzlose Aufhebung des landesgesetzlichen Grünlandumbruchverbotes in die Hand versprochen. Inzwischen ist Minister Hauk in dieser Sache argumentativ aber voll auf die Linie seines grünen Amtsvorgängers Alexander Bonde eingeschwenkt“, beklagt Bullinger.

Anlass ist die Antwort des Agrarministers auf einen Antrag der FDP-Fraktion (siehe Drucksache 16/230). Auf die Frage der Freien Demokraten, welche Gründe angesichts der Greening-Vorgaben und des wirksamen Schutzes der Grünlandfläche in Deutschland überhaupt noch gegen eine Streichung des eigentumsfeindlichen Paragraphen 27 a des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes spreche, antwortete Hauk ähnlich wie in den Jahren zuvor Bonde, dass die landesgesetzliche Regelung weiterhin erforderlich sei, da Öko-Betriebe, Kleinerzeuger und Betriebe, die keine Direktzahlungen in Anspruch nehmen, sonst nicht erfasst würden. Hoher kritisierte diese Herangehensweise. „Hier stellt Grün-Schwarz finanzielle Förderanreize mit eigentumsfeindlichen gesetzlichen Beschränkungen auf eine Stufe“, sagte Hoher.

Hauk wiederholte die Ankündigung aus dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag, wonach geprüft werden soll, ob den vom landesgesetzlichen Grünlandumbruchverbot betroffenen „Betrieben unter Wahrung der Schutzziele eine flexiblere Entwicklung ermöglicht werden kann.“ Was diese Prüfung konkret beinhalte, teilte Hauk nicht mit.

Unterdessen zeichnet sich auch bei der bürokratischen Reglementierung von Weihnachtsbaumkulturen durch das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz keine Entlastung ab. Hauk antwortete auf die entsprechenden Fragen der FDP-Fraktion, „die derzeitige Fassung des § 25 b LLG und das Genehmigungsverfahren ermöglichen auch in Zukunft in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage sowie in Abstimmung mit den zuständigen Behörden ein geordnetes Wachstum.“ Dazu sagte Bullinger, es sei sowohl ökologischer als auch ökonomischer Unfug, die heimische Produktion von Weihnachtsbäumen zu schikanieren und stattdessen auf den massenhaften Import von skandinavischen Nordmanntannen zu setzen, aber auch hier könne sich die CDU anscheinend nicht mehr an frühere Überzeugungen erinnern.

Als „unzureichend“ und als „kosmetische Änderungen“ haben der jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger und sein Fraktionskollege Klaus Hoher die von der grün-schwarzen Landesregierung geplanten ersten Korrekturen am grün-roten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz kritisiert. „Die Taktik, nun jedes Jahr ein paar kleine Details zu ändern und die Korrektur der großen Systemfehler dieses Gesetzes auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben, wird den Bedürfnissen der Jägerschaft sowie der Land- und Forstwirte nicht gerecht“, sagte Bullinger. Die Argumentation, die Absenkung der Mindestfläche für Wildfütterungskonzeptionen für Rehwild von derzeit 2.500 auf künftig 1.500 Hektar erlaube ein kleinräumigeres Vorgehen, sei hanebüchen. „Hier waren wieder einmal Bürokraten am Werk. Der unzumutbare Genehmigungsaufwand entsteht nicht nur durch die Mindestgröße, sondern allein schon durch das kropfunnötige Fütterungsverbot“, sagte Bullinger. Hoher äußerte sich zur geplanten Änderung, wonach es zukünftig erlaubt sein soll, dass Schwarzwild bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke im März auch im Wald bejagt werden kann. Im Begründungstext des Gesetzentwurfs heißt es dazu: „Eine durchbrochene Schneedecke liegt nach der Definition der World Meteorological Organization, die auch vom Deutschen Wetterdienst zugrunde gelegt wird, bei einem Schneebedeckungsgrad von mindestens 50 Prozent vor.“ Dazu der FDP-Abgeordnete aus dem Bodenseekreis: „An dieser Stelle wird schon deutlich, dass die Regelung ebenso wenig praktikabel wie rechtssicher ausfallen wird.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher für die berufliche Bildung, Klaus Hoher, kritisierten die Absicht des Kultusministeriums, Oberstufen an Gemeinschaftsschulen einrichten zu wollen.

Rülke wörtlich: „An den Gemeinschaftsschul-Oberstufen wird immer deutlicher, in welchem Maß die Grünen die CDU bei den Koalitionsverhandlungen über den Tisch gezogen haben. Zunächst brüstete sich die CDU noch damit, eine Obergrenze von zehn Gemeinschaftsschul-Oberstufen vereinbart zu haben. Im Koalitionsvertrag findet sich jedoch nur eine Prognose: Die Koalition gehe davon aus, ‚dass bis zum Ende dieser Legislaturperiode an nicht mehr als 10 Standorten Schülerinnen und Schüler an den Oberstufen der Gemeinschaftsschule unterrichtet werden.‘ Ein weiterer Satz im Koalitionsvertrag sorgt dafür, dass es trotz der vorgegebenen Mindestschülerzahl 60 mehr als zehn Standorte geben könnte: Es sollen ‚auch die zugangsberechtigten Schülerinnen und Schüler benachbarter Schulen‘ berücksichtigt werden. So könnten Sammel-Oberstufen an Gemeinschaftsschulen entstehen, die der Berufsschullehrerverband zu Recht kritisiert.“

Hoher erneuerte für die FDP-Fraktion die Forderung, für die Gemeinschaftsschul-Oberstufen keine Mittel vorzusehen. „Die Gemeinschaftsschul-Oberstufen sind lediglich ein kostspieliges Prestigeprojekt der ehemaligen grün-roten Landesregierung und machen den beruflichen Gymnasien sinnlos Konkurrenz. Dabei bieten die beruflichen Gymnasien den idealen dreijährigen Oberstufen-Anschluss für Schülerinnen und Schüler mit Mittlerer Reife. Wir Freien Demokraten wollen die Mittel besser dafür einsetzen, dass jedem Schüler und jeder Schülerin bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Platz auf einem beruflichen Gymnasium bekommt – wenn möglich, in der gewünschten Fachrichtung. “

Zur Bilanz des Ausbildungsbündnisses 2015 durch die Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und die Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann sagte der Sprecher für berufliche Bildung der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

Wir sehen in der Integration von Flüchtlingen vor allem im Arbeitsmarkt und der beruflichen Bildung die größten Chancen.

Ebenfalls hält die FDP/DVP-Fraktion eine Erweiterung des Konzeptes der dualen Ausbildung für eine große Chance. Die FDP/DVP-Fraktion hat bereits im Januar dieses Jahres dazu einen Vorschlag gemacht. Als Bestandteil des dualen Bildungsweges sieht dieser eine Ergänzung des dualen Ausbildungssystems vor, dessen Kernbestandteile eine anrechnungsfähige kompakte einjährige Ausbildung sowie der fokussierte Erwerb von Sprachkenntnissen sind.

Angesichts der tausend unbesetzten Lehrstellen in Baden-Württemberg wäre eine höhere Flexibilität bei den dualen Ausbildungswegen dringend geboten.

Ich fordere die Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und die Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann auf, die Erweiterung der dualen Ausbildung im Sinne der Integration von Flüchtlingen endlich voran zu bringen.“

Zur Absichtserklärung von Landwirtschaftsminister Peter Hauk, die Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg stärker für den Kauf regionaler Produkte sensibilisieren zu wollen, erklärten der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger und sein Fraktionskollege Klaus Hoher:

„Die Marketingoffensive von Minister Hauk für Regionalität ist gewiss ein richtiger Schritt, aber die großen Stellschrauben liegen weiterhin im Bund. Es kann nicht sein, dass ein aus der gleichen Landes-CDU wie Minister Hauk stammender Bundesfinanzminister seit Jahr und Tag die Möglichkeit blockiert, dass Betriebe der Land- und Forstwirtwirtschaft endlich über eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage besser selbst für die branchentypischen Krisen vorsorgen können. Außerdem muss die Bundesregierung bei einem siebzigprozentigen Anteil der Genossenschaftsmolkereien an der deutschen Milcherfassung endlich an das deutsche Genossenschaftsgesetz heran. Unsere Milchbauern brauchen ebenso wie die Molkereien mehr Flexibilität und Wettbewerb in ihren Lieferbeziehungen. Andernfalls können die Marktpreise nicht ihre Signalwirkung auf Angebot und Nachfrage entfalten. Auch hier haben CDU, CSU und SPD jahrelang geschlafen.“

 

Zu Verlautbarungen von Grünen und CDU, wonach die Landesregierung von Baden-Württemberg am morgigen Freitag im Bundesrat einer Initiative für die Ermöglichung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zustimmen werde, erklärten der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger und sein Fraktionskollege Klaus Hoher:

„Schon am 30. April 2014 hat der Landtag von Baden-Württemberg auf Antrag der FDP-Fraktion einstimmig die Landesregierung aufgefordert, eine Initiative für eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage in den Bundesrat einzubringen. Auf unsere wiederholten Anfragen hin, haben erst die grün-rote Landesregierung und zuletzt auch Minister Hauk für die grün-schwarze Landesregierung geantwortet, man führe in der Länderkammer Gespräche, bringe aber noch keine Initiative ein, da die Finanzminister von Bund und Ländern gegen eine solche Entlastung der Landwirte seien. Selbst die CDU-Fraktion hat eingeräumt, dass Bundesfinanzminister Schäuble für eine solche Regelung nicht zu gewinnen sei. Und nun, da das Land Brandenburg endlich die Initiative ergreift, wollen sich Grüne und Schwarze dafür auf die Schulter klopfen lassen, dass man im Bundesrat einem entsprechenden Antrag zustimmt. Auf diese Weise wird man weder der Verantwortung für unsere Landwirte noch der Vorreiterrolle Baden-Württembergs gerecht.“ (Zum einstimmigen Landtagsbeschluss siehe Drucksache 15/5124).

Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fischereirechts in den Landtag eingebracht (siehe Anlage). Dr. Friedrich Bullinger, fischereipolitischer Sprecher der Landtags-FDP, und sein Fraktionskollege Klaus Hoher erklärten dazu gemeinsam:

„Die Fischerinnen und Fischer leisten bei Hege und Gewässerpflege wertvolle Arbeit im Dienste der Natur. Dies ist gerade auch im Nachgang zur Jagst-Katastrophe abermals deutlich geworden. Sie haben es deshalb verdient, dass überkommene Regelungen im Fischereirecht entbürokratisiert, angepasst oder gestrichen werden.“

Konkret fordern die Freien Demokraten die Abschaffung des allgemeinen Nachtangelverbotes, das es in seiner jetzigen Form nur noch in Baden-Württemberg gibt und in den übrigen Ländern bereits beseitigt wurde. Zu diesem Zweck will die FDP die einschlägige Verordnungsermächtigung streichen. Darüber hinaus soll das Mindestalter für den so genannten Jugendfischereischein von derzeit zehn auf künftig sieben Jahre abgesenkt werden, um den Fischereiverbänden eine frühzeitige naturnahe Nachwuchsarbeit zu ermöglichen. Der Jugendfischereischein berechtigt Heranwachsende zur Fischerei unter Beaufsichtigung durch einen volljährigen Inhaber des regulären Fischereischeins. „Wir hoffen bei diesem Gesetzentwurf auf die Unterstützung sowohl aus den Reihen der Opposition als auch aus der Regierung. Zumindest die Absenkung des Mindestalters für den Jugendfischereischein auf 7 Jahre war ein klares Wahlversprechen sowohl von CDU als auch von SPD“, gaben sich Bullinger und Hoher zuversichtlich.