Anlässlich der Stellungnahme der Landesregierung zu seiner Kleinen Anfrage „Arbeitskreise und Gesprächsgruppen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz rund um das Jagdrecht“ (Drucksache 16/5715) erklärt der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum, Klaus Hoher: „Die Antworten von Minister Hauk auf meine Fragen zur dringend nötigen Korrektur der durch Grün-Rot verunstalteten Wildschadensregelungen grenzen an Arbeitsverweigerung.“

Die CDU sei 2016 mit dem Versprechen in die Landtagswahl gezogen, im Falle einer Regierungsbeteiligung innerhalb des ersten Jahres das Jagdrecht insgesamt zu novellieren, die Beteiligung der Landwirte an Wildschäden bei Mais abzuschaffen und einen gesetzlichen Rahmen für die Etablierung kommunaler oder jagdlicher Wildschadenskassen zu setzen, erinnerte Hoher. Inzwischen seien schon fast drei Jahre verstrichen und abgesehen von zahllosen Arbeitskreissitzungen zum Thema habe Minister Hauk nichts zustande gebracht, beklagte Hoher. Durch die Abschaffung des kommunalen Vorverfahrens zur Feststellung von Wildschäden blieben einerseits die Landwirte auf den Schadenssummen sitzen. Andererseits sei auch den Jägerinnen und Jägern nicht geholfen, wenn die Landwirte nicht aktiver zur Mitwirkung an der Wildschadensprävention ermuntert würden. „Die jetzige Rechtsunsicherheit bringt letztlich keine Seite weiter“, meint Hoher. Hauk müsse jetzt bis zur Sommerpause 2019 einen Entwurf für die Anpassung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes liefern.

In seiner Stellungnahme zur Kleinen Anfrage von Hoher hatte Hauk geantwortet, eine Arbeitsgemeinschaft stimme zurzeit einen Entwurf zur Neuregelung der Geltendmachung von Wildschäden ab (§ 57 JWMG). Hinsichtlich des ursprünglich versprochenen Rechtsrahmens für solidarische Wildschadenskassen berichtete Hauk indessen nur von der Prüfung „mehrerer denkbarer Umsetzungsmodelle“ – aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion zu wenig.

Der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher, hat die grün-schwarze Landesregierung dazu aufgefordert, den umstrittenen Entwurf für das neue Forstreformgesetz einstweilen zu stoppen und sich die nötige Zeit für einen Dialog mit den Waldeigentümern zu nehmen. „In Zeiten des Klimaschutzes und der Rettung der Artenvielfalt kann es das Land sich nicht leisten, auf maximalen Konfrontationskurs mit 240.000 privaten und kommunalen Waldbesitzern zu gehen“, mahnte Hoher. Vielmehr brauche das Land die Waldbewirtschafter zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben in einer Partnerschaft auf Augenhöhe. Forstminister Hauk müsse daher jetzt die Notbremse ziehen und den Zeitplan für das Gesetzesvorhaben überdenken, forderte Hoher.

Derzeit wird die Erste Beratung des Gesetzentwurfs im Landtag am Mittwoch, dem 20. März, erwartet. Nach der massiven bisherigen Kritik aus der Verbändeanhörung sei dieser frühe Zeitpunkt aber keine gute Idee, findet Hoher. Denn seit voriger Woche läuft neben den Protesten der Verbände und Forstbetriebsgemeinschaften auch eine Online-Petition gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung, siehe:

https://www.openpetition.de/petition/online/keine-forstreform-in-baden-wuerttemberg-zulasten-des-privatwaldes

Die FDP/DVP Fraktion hatte den bisherigen Stand des Gesetzentwurfs schon am 28. Dezember 2018 umfassend kritisiert und als eigentumsfeindlich, bevormundend und bürokratieaufbauend bewertet, siehe:

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/hoher-hauks-entwurf-fuer-das-forstreformgesetz-ist-eine-kapitulationserklaerung-gegenueber-den-gruenen/

Klaus Hoher warnte vor einer „Gesetzgebung im Hauruckverfahren“. Was passiere, wenn eine Landesregierung breite Bedenken der Betroffenen an einem Gesetzentwurf nicht ernst nehme, habe zum Beispiel Grün-Rot 2014 und 2015 beim Jagd- und Wildtiermanagementgesetz erfahren, erinnerte der FDP-Politiker. Damals kamen mehrere Tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Demonstrationen auf dem Stuttgarter Schlossplatz zusammen.

In der heutigen öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses wurde ein Antrag der FDP/DVP zum islamischen Religionsunterricht diskutiert. Mit Blick auf das von Ministerpräsident Kretschmann initiierte Stiftungsmodell für den Religionsunterricht sagen der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, und der stellvertretende Obmann der FDP/DVP im Bildungsausschuss, Klaus Hoher:

„Das Stiftungsmodell der Landesregierung für den islamischen Religionsunterricht wirft viele weiteren Fragen auf, zumal dem Landtag weder die Stiftungssatzung noch der Vertrag mit den islamischen Verbänden vorliegt. Beides haben wir heute eingefordert.“

„Die flächendeckende Einführung des islamischen Religionsunterrichts“, so Klaus Hoher, „wird in Gesellschaft und Politik angeregt debattiert. Eine Diskussion im Landtag zu ihrem Stiftungsmodell scheut die Landesregierung jedoch. Nur so ist zu verstehen, dass sie zwar bereits im Juli 2018 die Koalitionsfraktionen informierte, die Opposition aber bis heute außen vorhielt.“

Nico Weinmann führt weiter aus: „Grundvoraussetzung einer jeden Zusammenarbeit ist für uns die Verfassungstreue der islamischen Verbände. Hier darf die Landesregierung in ihrem Bemühen, islamische Verbände als Mitglieder des Stiftungsbeirats einzubinden, nicht blauäugig agieren. Für leichtsinnig halten wir daher den nahezu völligen Verzicht auf staatlichen Einfluss. Die Landesregierung verzichtet ausdrücklich auf jegliche Einmischung in religiösen und pädagogischen Fragen. Dagegen wirken selbst beim christlichen Religionsunterricht Staat und Kirche zusammen. Bei der Besetzung der Gremien der Stiftung muss noch nicht einmal in allen Fällen das Einvernehmen mit der Landesregierung hergestellt werden. Diese Konstruktion stärkt die Verbände unnötig. Denn es hätte die Möglichkeit gegeben, der Landesregierung in Personalsachen ein Veto zuzubilligen und beispielsweise die Schiedskommission mit unabhängigen Fachleuten zu besetzen.

Es ist mehr als ärgerlich, dass sich die grün-schwarze Landesregierung bei ihren Überlegungen in den Ministerien verschanzt hat, statt das Gespräch und das Fachwissen aller Fraktionen im Parlament zu nutzen. Ein mit breiter parlamentarischer Unterstützung getragenes Stiftungsmodell wäre möglich gewesen. Wir werden die Pläne von Grün-Schwarz weiter beleuchten, Fehler bei der Ausgestaltung des islamischen Religionsunterrichts kann sich das Land auch mit Blick auf die integrative Bedeutung des Unterrichts nicht leisten.“

Zur Stellungnahme des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu einem Antrag der FDP/DVP-Fraktion, die Korrektursignale für den hochpräzisen Dienst des Satellitenpositionierungsdienstes der deutschen Landesvermessung (SAPOS) wie in Rheinland-Pfalz und Sachsen zeitnah gebührenfrei für die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen (siehe Drucksache 16/5452), erklärt der Sprecher für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Dank der digitalen Präzisionslandwirtschaft ist es heute möglich, Saatgut, Dünger und Pflanzenschutzmittel in höchstem Maße bedarfsgerecht und effizient auszubringen. Dies ermöglicht sowohl Chancen bei der Einsparung von Betriebsmitteln als auch bei der Verringerung von Umweltbelastungen. Voraussetzung dafür sind jedoch satellitenbasierte Korrekturdienste, wie bespielweise SAPOS. Wenn dieser Fortschritt jedoch rasch in der Fläche ankommen soll, brauchen die Landwirte einen gebührenfreien Zugang. Die Landesregierung hat zwar zu Jahresbeginn ein Modellprojekt gestartet, welches 100 landwirtschaftlichen Nutzern die Gebühren erlässt. Eine allgemeine Freigabe will Grün-Schwarz aber laut der Antwort von Minister Hauk frühestens im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021 ermöglichen. Es stellt sich mir schon die Frage, weshalb Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Hauk das Zukunftsthema SAPOS erst im Jahr 2019 mit einem begrenzten Modellprojekt angeht, wenn sein FDP-Amtskollege Volker Wissing diese Entwicklung in Rheinland-Pfalz bereits Mitte 2017 Jahr abgeschlossen hat und auch der Freistaat Sachsen schon 2018 nachgezogen ist. Das lässt sich wohl nur damit beantworten, dass die Landesregierung abermals geschlafen hat als es darum ging, die Digitalisierung im Land voranzutreiben.“

Bei einer Landtagsdebatte über Ernährung hat der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Verbraucherschutz, Klaus Hoher, dem CDU-geführten Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vorgeworfen, nicht sauber zwischen Verbraucherinformation und der Absatzförderung für regionale Erzeugnisse zu trennen: „Wir sehen es bei der Streuobstkonzeption, im Rahmen des Gemeinschaftsmarketings oder auch bei der Ernährungskampagne ‚Mach’s Mahl‘ die CDU-Minister Peter Hauk von seinem grünen Amtsvorgänger Alexander Bonde übernommen hat, um die Bürgerinnen und Bürger zu ‚gutem Essen‘ zu erziehen: Sie vermischen andauernd gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen und Werbung für regionale Produkte“. Stets sei unklar, wann das Verbraucherschutzministerium spreche und wann das Landwirtschaftsministerium.

Klaus Hoher führte als Beispiel eine Supermarkteröffnung in Stuttgart im vergangenen Jahr an, wo die Staatssekretärin für Verbraucherschutz den neuen Laden in einem schriftlichen Grußwort als Teil des „Genießerlandes Baden-Württemberg“ willkommen hieß. Auch in der heutigen Debatte habe Hauk wieder den Anschein erweckt, die regionale Herkunft von Lebensmitteln bringe zwangsläufig eine höhere Qualität im Vergleich mit nicht-regionalen Produkten mit sich. „Auch ich persönlich bin ein großer Freund regionaler Produkte, aber ein Minister für Verbraucherschutz muss zwischen Herkunftsbezeichnungen und Produktqualität differenzieren“, forderte Hoher. Beides sei wichtig, aber eben grundverschieden.

Hoher warf zudem die Frage auf, wieweit Ernährung überhaupt Gegenstand von Politik sein dürfe und was im Sinne von Artikel 2 des Grundgesetzes Sache der persönlichen Lebensführung bleiben müsse. Ernährung sei gewiss insofern ein politisches Thema, als dass etwa ein Drittel des EU-Haushaltes in die Agrarförderung fließe. Selbstredend könne die Politik auch nicht wegschauen, wenn es um volkswirtschaftliche Schäden infolge ungesunder Ernährung gehe. Bei der Wahl der politischen Mittel seien Freie Demokraten aber zurückhaltender als Grüne und Christdemokraten. „Grüne und CDU reden in der Verbraucherpolitischen Strategie der Landesregierung vom Einsatz verhaltenswissenschaftlicher Interventionen. Dahinter steckt die Idee, der Staat müsse den Bürgern einen Schubs in die richtige Richtung geben. Ich nenne so etwas Bevormundung, meine Damen und Herren!“, protestierte Hoher in Richtung der Koalitionsfraktionen. Tatsächlich erklärte Minister Hauk während der Debatte abermals, über das grundlegende Thema Ernährung ließen sich die Menschen „in Richtungen lenken, die gewollt sind.“

Klaus Hoher kritisierte hinsichtlich dieser politischen Grundhaltung auch den Regierungschef. Mit Blick auf die Idee eines fleischlosen „Veggie-Days“ habe Ministerpräsident Winfried Kretschmann 2016 in der Zeitung „Die Zeit“ die Frage aufgeworfen, ob seine Grünen es nicht mit „dem Glauben an die Erziehbarkeit des Menschen“ übertrieben hätten. „Herr Ministerpräsident, es geht nicht um Übertreibung. Der Staat soll mündige Bürgerinnen und Bürger überhaupt nicht erziehen“, stellte der Liberale klar. Aufgabe der Politik sei es vielmehr, die Erfüllung rechtsstaatlicher Pflichtaufgaben beim gesundheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten, unabhängige Institutionen wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung oder die Verbraucherzentralen zu unterstützen und den Themen Ernährung und Sport ausreichenden Raum in den schulischen Bildungsplänen einzuräumen, erklärte Hoher.

Grundsätzlich halte er es für begrüßenswert, dass Medien, Bürger und auch die Politik den Themen Ernährung und Lebensmittel heute wieder mehr Aufmerksamkeit und Wertschätzung entgegenbrächten, unterstrich Hoher. Dies dürfe aber nicht in Panikmache ausarten. Denn noch nie in der Geschichte Deutschlands seien die für den Normalbürger erhältlichen Lebensmittel so gut, so gesund, so reichhaltig und so engmaschig überwacht gewesen wie heute. Und jede Entdeckung eines sogenannten „Skandals“ sei letztlich auch immer ein Beleg für erfolgreiche Kontrollen. „In diesem Sinne einen herzlichen Dank an unsere Lebensmittelüberwachung und ein mindestens ebenso herzliches Dankeschön an die vielen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugerinnen und Erzeuger, die uns Tag ein, Tag aus mit guten und sicheren Lebensmitteln versorgen“, sagte Klaus Hoher.

Der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für ländliche Räume, Klaus Hoher, hat den schwarz-grünen Entwurf für das Forstreformgesetz als „Minister Hauks forstpolitische Kapitulationserklärung gegenüber den Grünen“ kritisiert. „Es bleibt zu hoffen, dass sich die CDU die berechtigte Kritik am Anhörungsentwurf zu Herzen nimmt und zumindest den gröbsten Unfug noch vor der Einbringung in den Landtag streicht“, sagte Hoher. Sein Optimismus halte sich jedoch in Grenzen. Dass Hauk einen solchen Entwurf überhaupt in die Anhörung gegeben habe zeige, dass er nicht mehr Herr im eigenen Haus sei. Wenn die Landesregierung nicht nachbessere, müsse sie mit massiven öffentlichen Protesten rechnen, wie es sie zuletzt bei der grün-roten Jagdrechtsnovelle gegeben habe, meint Hoher.

Unfairer Wettbewerb: Der künftig aus der Einheitsforstverwaltung ausgegliederte Staatsforst wird nach Ansicht Hohers im Gesetzentwurf gegenüber Privat- und Kommunalwald bevorzugt. Während Grün-Schwarz den Privat- und Kommunalwald im § 14 mit umfangreichen neuen waldbaulichen Pflichten bevormunden wolle, ohne dafür einen besonderen Ausgleich vorzusehen, betone die Landesregierung an anderen Stellen des Gesetzentwurfs und seines Begründungstexts stets, dass viele Leistungen der landeseigenen ForstBW „nicht zu den originären Aufgaben eines forstwirtschaftlichen Unternehmens“ gehörten und daher unabhängig von der Ertragslage auf Steuerzahlerkosten aus dem Landeshaushalt zu vergüten seien. „Das geht überhaupt nicht. Entweder erkennt das Land an, dass alle Waldbesitzarten bei Umweltschutz, Klimaschutz, Naherholung und Wasserhaushalt Leistungen für das Gemeinwohl erbringen und eine entsprechende Förderung verdienen, oder aber man nimmt alle gleichermaßen ordnungsrechtlich in die Pflicht“, findet Hoher. Zudem müsse der Staatsforst gesetzlich dazu verpflichtet werden, durch eine vernünftige Abrundungs- und Verpachtungspolitik eine wirksame Schwarzwildbejagung zu ermöglichen. Es könne nicht länger angehen, dass ForstBW sich finanziell einen schlanken Fuß mache und immer weitere Feldjagdanteile abstoße. Auch die Öffnung des Marktes für Betreuungsdienstleistungen für den Privatwald komme zu kurz.

Eigentumsfeindlichkeit: Der scheinbar allgemeine und unscharfe § 22 birgt nach Einschätzung der Freien Demokraten viele Aushöhlungen des Eigentumsrechts. „Absatz 2 fordert gesetzlich einen hinreichenden Totholzanteil ein, er definiert aber erstens nicht was hinreichend ist und zweitens untergräbt diese neue gesetzliche Pflicht den bewährten und eigentumsfreundlichen Vertragsnaturschutz beim Alt- und Totholzmanagement“, kritisiert Hoher. Dadurch dass die Naturschutzstrategie des Landes und die Waldnaturschutzstrategie im Gesetz als „wichtige Grundlage“ verankert würden, drohten den Waldeigentümern umfangreiche Naturschutzpflichten auf Kosten der Holzproduktion. Auch würden Managementpläne in Gebieten des Natura 2000-Netzes durch den Paragraphen rechtlich allgemeinverbindlich. Zudem laufe der neue Absatz 4 auf umfangreiche Überwachungsbefugnisse der Forstbehörden im Privat- und Kommunalwald hinaus.

Waldbauliche Bevormundung: Neben einer verschärften Überwachung drohe vor allem in § 14 eine massive Bevormundung der Waldbesitzer. „Bei all den Nachhaltigkeitsgedanken, die ursprünglich aus der Forstwirtschaft selbst kommen, muss doch der Waldeigentümer noch Möglichkeiten haben, seinen Wald wirtschaftlich zu entwickeln“, klagt Hoher an. Es komme einer Enteignung gleich, wenn der Landesgesetzgeber den Waldbesitzern von der Baumsortenwahl bis hin zur Naturverjüngung alles vorschreibe.

Bürokratieaufbau: Ein Beispiel für den Bürokratieaufbau, der drohe, sei der neue § 64a zur gesetzlichen Regulierung von „Waldpädagogik“. Darin wird das Ministerium für Ländlichen Raum ermächtigt, in Abstimmung mit dem Umweltministerium ein waldpädagogisches Bildungsangebot zu entwickeln und einen „Qualifizierungslehrgang zur staatlich zertifizierten Waldpädagogin oder zum staatlich zertifizierten Waldpädagogen“ anzubieten. „Hier sollen anscheinend wieder auf Kosten der Steuerzahler Jobs für grüne Parteigänger geschaffen werden“, vermutet Hoher. Gewiss sei es sinnvoll, gerade Stadtkindern in Kindertagesstätten und Schulen einen Zugang zu Wald und Natur zu ermöglichen. „Aber für diesen Zweck muss man nicht einen solch bürokratischen Popanz aufbauen“, findet der Forstpolitiker der FDP/DVP-Fraktion. Vollends unklar sei im Gesetzentwurf, welche Funktion der neue „Landeswaldverband“ haben soll, den die Landesregierung in § 77a vorsehe. Im Gesetzentwurf heißt es lapidar: „Der Landeswaldverband hat die Aufgabe, die Stellungnahmen seiner Mitglieder zu koordinieren.“ Nach Ansicht der Freien Demokraten jedoch ist die Zahl der forstpolitischen Interessensvertretungen in Baden-Württemberg nicht derart unübersichtlich, dass ein gesetzlich verankerter Dachverband gebraucht werde. „Anscheinend strebt Grün-Schwarz wieder einmal an, ein regierungsnah geführtes Gremium einzurichten, das allen Beteiligten vorgaukelt gehört zu werden“, mutmaßt Klaus Hoher.

Bei der Debatte über die Große Anfrage der FDP/DVP-Fraktion, „Forst- und Holzwirtschaft in Baden-Württemberg“ (Drucksache 16/1775), hat der forstpolitische Sprecher der Freien Demokraten im Landtag, Klaus Hoher, die Kurzsichtigkeit von Grün-Schwarz kritisiert:

„Die Landesregierung redet über Klimaschutz durch aktive Kohlenstoffbindung im Holz, sie redet über den Ersatz klimaunfreundliche Baustoffe durch Holz, die Landesregierung will die Bioökonomie vorantreiben und setzt auf Biomasse bei der Energiewende – und das alles mit Recht. Aber dann muss die Landesregierung auch für die Rohstoffe der kommenden Generationen sorgen, anstatt immer mehr Wald aus der Nutzung zu nehmen, unter Prozessschutz zu stellen und in Wildnis-Biotope zu verwandeln.“ Hoher forderte abermals eine „Nadelholzstrategie 2100“, um der Gefahr vorzubeugen, dass eine einseitige Bevorzugung von Laubholzvorräten in den Mischwäldern zu einer Rohstoffverknappung führe.

Zudem griff Hoher den Entwurf der Landesregierung für Änderungen am Landeswaldgesetz an, der sich derzeit in der Anhörungsphase befindet. „Der neue Paragraph 14 atmet den Geist der Bevormundung.“ Die Landesregierung wolle den Waldbesitzern darin vorschreiben, wie sie die Waldverjüngung zu betreiben haben, wie sie den Boden schützen müssen und sie schränke die Schädlingsbekämpfung ein. „Begreifen Sie doch endlich einmal, dass die Waldbesitzer selbst ein Interesse an einem gesunden Wald haben und keine gesetzliche Belehrung brauchen“, forderte Hoher von Grün-Schwarz. Auch der im Gesetzentwurf vorgesehene Paragraph 22 geht laut Hoher in die falsche Richtung, weil er Maßnahmen, die bisher über den flexiblen und eigentumsfreundlichen Vertragsnaturschutz gelaufen seien, in bürokratische, gesetzliche Pflichten umwandle.

Zur Handreichung des Kultusministeriums zu Klassenfahrten erklären die beiden freidemokratischen Mitglieder des Landtags-Bildungsausschusses, Dr. Timm Kern und Klaus Hoher:

Hoher: „Das Land stellte im Jahr 2017 für außerunterrichtliche Veranstaltungen pro Schüler im Durchschnitt nicht einmal zwei Euro zur Verfügung. Genauer gesagt sind es nur 1,84 Euro. Kein Wunder, dass die Mittel nicht reichen. Offenbar müssen sich die Schulen respektive die Eltern bei der Finanzierung von Klassenfahrten selbst helfen. Jetzt hat die Kultusministerin anstatt die Sätze anzupassen einfach den schwarzen Peter den Schulleitern hingeschoben, die jetzt restriktiv Anträge für Klassenfahrten ablehnen müssen.

Kern: „Bei Klassenfahrten handelt es sich für die begleitenden Lehrer eindeutig um eine Dienstreise. Jetzt müssen die Schüler und auch die Lehrer die Unfähigkeit der Landesregierung ausbaden, sich nicht auf eine angemessene Anhebung von Reisekosten und den entsprechenden Schulbudgets einigen zu können. Schon in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage im Sommer wusste das Kultusministerium bei dieser Frage nicht mit Einfallsreichtum zu glänzen – einen Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern fand wohl nicht statt.

Klassenfahrten erweitern den Horizont, stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl und sollten für alle Schüler finanzierbar sein. So wie hier sieht weltoffene Bildungspolitik ganz sicher nicht aus..“

Anlässlich der Vorstellung des Waldzustandsberichts des Landes, der von sorgenvollen Berichten über die forstwirtschaftlichen Dürreschäden in diesem Sommer geprägt ist, erklärte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Dass die Fichte gerade in niedrigeren Lagen mit den Dürrephasen und Temperaturspitzen des gewandelten Klimas hierzulande nicht mehr zurechtkommt, ist inzwischen unübersehbar. Es reicht aber nicht, wenn Grün-Schwarz den Anteil der Douglasie im Staatswald etwas erhöht und Prospekte über schicke Holzbauten aus Weißtanne herausgibt. Wir brauchen jetzt eine echte Zukunftsstrategie für die Nadelholzversorgung der kommenden zwei, drei Generationen. Ich fordere Forstminister Hauk dazu auf, noch in dieser Regierungsperiode eine ‚Nadelholzstrategie 2100‘ vorzulegen und die kurzsichtige Bevorzugung des Laubholzes bei der Jungbestockung zu stoppen.

Bei einem so dramatischen Wandel und Produktionszyklen von 60 bis 120 Jahren können wir uns nicht einseitig von ein oder zwei Nadelbaumsorten abhängig machen. Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Baumsorten flächendeckend Probleme mit spezifischen Schädlingen oder Pilzen bekommen. Das war bei der Ulme so und es ist bei den Eschen und Kastanien so. Wir müssen deshalb heute eine möglichst breite Palette von klimatisch anpassungsfähigen Nadelbäumen etablieren, um in 30 oder 40 Jahren bei möglichen Kalamitäten noch einmal nachsteuern zu können. Es passt nicht zusammen, wenn man in Koalitionsverträgen einerseits über die Förderung des Holzbaus, über nachhaltige Werkstoffe der Bioökonomie oder über die Energiegewinnung aus Biomasse schwadroniert und sich andererseits nicht vorausschauend und zupackend um die entsprechende Rohstoffbasis kümmert.“

In einer Aktuellen Debatte über den Ökolandbau in Baden-Württemberg sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau sagt, das Land tue zu wenig für die Bio-Bauern. Die grüne Landesvorsitzende Sandra Detzer behauptet, Minister Hauk tue zu wenig für den Ökolandbau. Und der NABU-Landesvorsitzende fordert ohnehin dauernd agrarpolitische Maßnahmen, die landesrechtlich gar nicht möglich sind. Werfen wir einen Blick auf die Fakten:

  • Über das Agrarförderprogramm FAKT werden jedes Jahr etwa 100 Millionen Euro verteilt. Wenn man den FAKT-Teilbereich „D Ökologischer Landbau“ betrachtet und weitere Kombinationsmöglichkeiten überschlägt, dann wird klar, dass von den 100 Millionen Euro fast ein Drittel in den Ökolandbau fließt, der aber nur von etwa 10 Prozent der Landwirte betrieben wird. Eine klare Bevorzugung des Ökolandbaus!
  • Bei der landwirtschaftlichen Beratung werden Spezialmodule für den konventionellen Landbau fast durchgängig mit 50 Prozent bezuschusst, alle Grund- und Spezialmodule für den Ökolandbau erhalten einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent. Eine klare Bevorzugung des Ökolandbaus!
  • Mit den sogenannten „Bio-Musterregionen“ hat der Ökolandbau nun auch noch ein eigenes Förderprogramm für die Vermarktung. Auch hier: Eine klare Bevorzugung des Ökolandbaus!

Wir Freie Demokraten sind der Meinung, dass Grün-Schwarz den ständigen Nachforderungen aus dem Ökolandbau und aus den Reihen der grünen Landespartei einen Riegel vorschieben muss. Es wird Zeit, dass die Bio-Betriebe sich dem Markt stellen, wie alle anderen Betriebe auch. Von planwirtschaftlichen Zielsetzungen, in Deutschland 20 Prozent Ökolandbau zu erreichen und in Baden-Württemberg sogar 30 Prozent, halte ich nichts. Auch das Wachstum des Bio-Sektors muss marktwirtschaftlich und organisch geschehen

Zur Meldung, wonach die Große Koalition das Inkrafttreten der Betäubungspflicht bei der Kastration von Ferkeln abermals um zwei Jahre schieben will, erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Seit dem Jahr 2013 war das Datum 1.1.2019 bekannt. Seit Mitte 2015 haben wir als FDP/DVP-Fraktion im Landtag, unter anderem mit den Drucksache 16/17 und 16/3775 wieder und wieder darauf hingewiesen, dass gerade Baden-Württemberg mit seinen vergleichsweise kleinen Betriebsstrukturen im Schweinesektor und mit seinen Handwerksmetzgereien eine praktikable und bezahlbare Lösung braucht, wenn es nicht zu Produktionsverlagerungen in weniger tierschutzbewusste EU-Staaten kommen soll. Bis Anfang dieses Jahres hat dies aber niemanden wirklich gekümmert. Und nun peitscht Berlin gewissermaßen um 5 vor 12 eine Fristverlängerung durch. Am Beispiel der Ferkelkastration kann man die ganze Planlosigkeit der deutschen Agrarpolitik der vergangenen Jahre beobachten: Fernab jeglicher betrieblichen Praxis werden Regelungen erfunden, die das Gegenteil von dem bewirken was sie sollen, und am Ende muss die Politik dies auf Kosten der eigenen Glaubwürdigkeit wieder einkassieren. Ich wünsche mir mehr Weitblick, Praxisbezug und Ruhe bei der Gesetzgebung.“

Zur Nachricht über zwei bestätigte Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in Südbelgien erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Ankunft der Afrikanischen Schweinepest in Westeuropa gleicht einer Katastrophe. Jahrelang haben wir gehofft, dass diese agressive Tierseuche im Osten Polens und Tschechiens gestoppt wird, um nun festzustellen, dass sie Süddeutschland anscheinend schon durchquert hat. Es geht jetzt um nicht weniger als um die Existenz der süddeutschen Schweinemastbetriebe. Ich fordere die grün-schwarze Landesregierung daher auf, die allgemeine Jagdruhe im März und April für die Schwarzwildbejagung nunmehr dauerhaft, das heißt über das Jahr 2018 hinaus, auszusetzen, das Verbot der Kirrung (Lockfütterung) ebenfalls dauerhaft zu lockern und ein umfassendes Konzept für verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen in den infektionsgefährdeten Tierhaltungssystemen vorzulegen. Ideologische Befindlichkeiten gegenüber einem praktikablen Jagdrecht und Ankündigungen der grünen Landespartei, wonach sie weitere Ausnahmen und Lockerungen verhindern werde, müssen jetzt zurückstehen. Wir brauchen jetzt die Jägerschaft für die Tierseuchenabwehr. Die Lage ist ernst.“

Zur Einigung der Großen Koalition auf die Entfristung der Regelung nach dem vierten Sozialgesetzbuch, wonach Saisonkräfte und Erntehelfer bis zu 70 Tage geringfügig und ohne reguläre Sozialversicherung beschäftigt werden können, erklärte der Agrarpolitiker der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Es ist zu begrüßen, dass sich die Union hier innerhalb der Großen Koalition über das ‚Nein‘ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hinweggesetzt hat. Vor allen die landwirtschaftlichen Sonderkulturbetriebe im Südwesten – ganz gleich ob im Anbau von Spargel, Erdbeeren, Wein oder Tabak – wie auch die Betriebe der ländlichen Gastronomie sind auf attraktive Beschäftigungsverhältnisse für Saisonkräfte existenziell angewiesen. Es geht dabei überhaupt nicht um Inländer, die sich um Sozialversicherungskosten drücken wollen. Diese Jobs, über die wir hier reden, machen heute vielmehr fast nur noch Rumänen und Polen, weil sie bei uns als Saisonkräfte über den Sommer so viel verdienen, wie sie im Rest des Jahres in ihren regulären Arbeitsverhältnissen zu Hause bekommen. Das ist keine Aushöhlung des deutschen Sozialstaats, sondern echte Aufbauhilfe für unsere osteuropäischen Partnerländer. Denn dieser Lohn wird zu Hause üblicherweise sofort in die Bildung der Kinder oder ins eigene Geschäft investiert. Mit Blick auf die glücklicherweise anziehende Wirtschaftsleistung in den osteuropäischen EU-Ländern brauchen wir perspektivisch Saisonarbeiter-Abkommen mit Drittstaaten wie der Ukraine.“

Zur Ankündigung von Landwirtschaftsminister Peter Hauk, nach der Bundesregierung werde auch das grün-schwarze Landeskabinett über finanzielle Hilfen für dürregeschädigte landwirtschaftliche Betriebe beraten, erklärt der Agrarpolitiker der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Dass Bund und Länder die landwirtschaftlichen Betriebe in dieser Situation nicht allein lassen dürfen, steht völlig außer Frage. Ich wiederhole aber nochmals, was wir Freien Demokraten schon im Jahr 2017 wegen des Hilfspaketes für die Frostschäden gesagt haben: Aus öffentlichen Haushalten finanzierte Hilfspakete aus Steuerstundungen, zinsverbilligten Darlehen und Hunderten Millionen Euro schweren Beihilfen sind auf Dauer weder den Steuerzahlern noch den Landwirten zuzumuten. Es ist unredlich, dass CDU und CSU in ihrem Bundestagswahlprogramm auf Seite 17 großspurig die Ermöglichung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage für Landwirte gefordert haben und dann in Regierungsverantwortung auf Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion erklären, hier nicht liefern zu wollen. Das ist ein Wortbruch und die systematische Verhinderung eigenverantwortlicher, unternehmerischer Risikovorsorge durch die Landwirtschaft. Hier kann Minister Hauk in der eigenen Partei etwas tun, wenn er die zunehmenden Witterungsschäden wirklich ernst nimmt.“

Nach der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der FDP/DVP Fraktion zu Klassenfahrten durch die Landesregierung stellten die beiden freidemokratischen Mitglieder des Landtags-Bildungsausschusses, Dr. Timm Kern und Klaus Hoher Handlungsbedarf fest.

Hoher: „Das Land stellte im Jahr 2017 für außerunterrichtliche Veranstaltungen pro Schüler im Durchschnitt nicht einmal zwei Euro zur Verfügung. Genauer gesagt, sind es nur 1,84 Euro. Kein Wunder, dass die Mittel gar nicht vollständig abgerufen werden. Offenbar müssen sich die Schulen respektive die Eltern bei der Finanzierung von Klassenfahrten selbst helfen. Und auch die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums sieht für die Begleitlehrer so niedrige Sätze vor, dass sie zwangsläufig auf einem Gutteil ihrer Reisekosten sitzenbleiben. Es sei denn, sie erhalten vom Reiseveranstalter einen Freiplatz angeboten. Das macht die Reise für die Schüler in der Gesamtrechnung aber oft nicht günstiger, oder der Platz fehlt für Schüler ohne entsprechende finanzielle Mittel. Das ist ein schlechter Zustand.“

Kern: „Bei Klassenfahrten handelt es sich für die begleitenden Lehrer eindeutig um eine Dienstreise. Nicht nur aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart sollte das Kultusministerium in einem ersten Schritt zumindest seine Reisekostenrichtlinien für Lehrer überarbeiten und Erstattungssätze auf der Höhe der Zeit festlegen. Dabei könnte auch der Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern hilfreich sein, über den das Kultusministerium in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage leider nichts zu berichten hatte. Schließlich erweitern Klassenfahrten den Horizont, stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl und sollten für alle Schüler finanzierbar sein.“

Bei der Beratung eines grün-schwarzen Entschließungsantrags zum geplanten staatlichen Tierwohl-Label sagte der Agrarpolitiker der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Der Antrag von Grünen und CDU im Landtag zeigt, dass sie sich im Detail gar nicht mit dem Thema befasst haben. Die Forderung, in Deutschland anstelle eines freiwilligen staatlichen Tierwohl-Label ein verpflichtendes einzuführen, ist schlicht europarechtswidrig. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, im Übrigen von der CDU, hat wiederholt erklärt, dass eine verpflichtende Tierwohl-Zertifizierung nach Vorbild der europäischen Eierkennzeichnung eben eine einheitliche Regelung der Europäischen Union für den gesamten Binnenmarkt erfordern würde. Zumindest die Landtagsfraktion der CDU hätte sich über diese rechtlichen Rahmenbedingungen informieren können, bevor sie einen solchen Antrag mitträgt. Wir Freie Demokraten sind gerne bereit dazu, über die Ausgestaltung eines vernünftigen Tierwohl-Labels zu diskutieren, aber wir können einem fachlich unausgegorenen Entschließungsantrag mit europarechtswidrigen Forderungen nicht zustimmen. Vielleicht sollten Grüne und CDU sich im Landtag auch besser wieder auf landespolitische Aufgaben konzentrieren. Dort gibt es in der Koalition genügend ungelöste Baustellen, auch und gerade bei der Nutztierhaltung und dem Vollzug von Tier- und Verbraucherschutzrecht.“

Der Sprecher für berufliche Bildung der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher, sagte zur Bilanz des Ausbildungsbündnisses und zur Vorstellung eines neuen Landeskonzepts zur Beruflichen Orientierung:

„Dass die Berufsorientierung an den Schulen einen höheren Grad der Verbindlichkeit bekommen soll, unterstützen wir Freie Demokraten ausdrücklich. Vor allem von Praktika in Betrieben versprechen wir uns, dass junge Menschen die Chancen erkennen, die ihnen mancher Beruf für ihr Leben eröffnet. Dass eine Untersuchung ergeben hat, dass nur 28 Prozent der Abgänger von Haupt-, Werkreal- und Realschulen direkt in eine Berufsausbildung übergehen, sollte die Landesregierung zu einem grundlegenderen Umdenken veranlassen. Die ehemalige grün-roten Regierungskoalition hat ihre Bildungspolitik dem Ziel verschrieben, ‚dass mittelfristig mindestens 50 Prozent eines Altersjahrgangs im Lauf ihres Lebens ein Hochschulstudium abschließen‘. Die Gemeinschaftsschule wurde deshalb mit dem Versprechen eingeführt, dass hier alle Abschlüsse einschließlich Abitur erworben werden könnten. Leider führt die jetzige grün-schwarze Landesregierung diese Politik der Vorgängerregierung weitgehend fort und führt nun beispielsweise Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen ein. Solange Grüne und CDU durch ihr Handeln weiterhin das Signal aussenden, das Menschsein fange erst beim Abitur oder gar erst bei einem Studienabschluss an, können wir ihnen nicht abnehmen, dass sie sich ernsthaft für die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung einsetzen.“

 

Zur Forderung des Verbands der Lehrerinnen und Lehrer an den beruflichen Schulen (BLV) nach einer besseren Ausstattung der beruflichen Schulen mit Lehrkräften sagte der Sprecher für die berufliche Bildung der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Der Berufsschullehrerverband macht zu Recht darauf aufmerksam, dass die Landesregierung den beruflichen Schulen deutlich mehr Anstrengungen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung schuldig ist. Es wirkt wie ein Akt der Hilfslosigkeit, wenn die Kultusministerin auf rückgängig gemachte Stellenstreichungen verweist. Zum einen fordert der BLV 445 zusätzliche Lehrerstellen, um die derzeitigen Engpässe bei der Unterrichtsversorgung zu beseitigen. Zum anderen wären neue Wege bei der Lehrergewinnung dringend erforderlich. Hierzu gehört unter anderem mehr Eigenverantwortung der Schulen vor allem im Personalbereich, die gerade auch für die beruflichen Schulen von großem Nutzen wären. Wenn Schulen ihre Lehrer selbst auswählen und selbständig Personalentwicklung betreiben könnten, könnten sie ihren Bewerbern attraktive Perspektiven eröffnen. Auch sollte es flexiblere Möglichkeiten für Quereinsteiger und Spätentschlossene geben, in den Schuldienst einzutreten. Und schließlich machen die erzwungene Sommerferienarbeitslosigkeit bei befristet angestellten Lehrern und Referendaren sowie der Beförderungsstau bei den Fachlehrkräften und Technischen Lehrkräften den Lehrerberuf auch nicht gerade attraktiver. Die FDP/DVP Fraktion fordert die CDU-Kultusministerin auf, endlich die Politik Benachteiligung der beruflichen Schulen aufzugeben, wie sie sie von ihrer Vorgängerregierung übernommen hat. Mit der Einführung der Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen hat Grün-Schwarz nämlich eine weitere Entscheidung gegen die beruflichen Schulen getroffen.“

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe bei Medizinern sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die gute Abiturnote allein macht noch keinen guten Mediziner. Das Urteil war aus meiner Sicht überfällig, um die heutige Schwerpunktsetzung auf die Abiturnote weiterzuentwickeln und an aktuellen Bedürfnissen zu orientieren. Denn nicht nur der Landärztemangel sollte Anlass zum Umdenken geben. Nun können auch weitere Kriterien besser berücksichtigt werden, wie etwa eine einschlägige Vorbildung als Rettungsassistent. Es muss endlich ein Ende haben, dass geeignete Bewerber jahrelang in der Warteschleife hängen, während in den ländlichen Regionen die Ärzte fehlen.“

In der traditionell im Rahmen der Haushaltsberatungen stattfindenden Landtagsdebatte zum Sport bekannte sich der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher, zum Solidarpakt Sport und forderte erneut, die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen.

Hoher: „Planungssicherheit und Verlässlichkeit – an diesen Grundsätzen muss sich ein Haushalt nach Auffassung der FDP-Fraktion messen lassen. Das gilt in besonderer Weise für den Kultushaushalt, aus dem ehrenamtliches Engagement im Sport, in der Musik, in der Kunst und teilweise noch in der Jugendarbeit gefördert wird. Gerade das Ehrenamt ist darauf angewiesen, dass sich die Zuschüsse nicht mit jedem Haushaltsjahr ändern. Eine lebendige Vereins- und Verbandstätigkeit sowie die Möglichkeit, Engagement zum Beispiel mit der Übungsleiterpauschale zu honorieren, sind wichtige Voraussetzungen für die ehrenamtliche Arbeit.“

Umgekehrt seien die Zuschüsse an den Vereinssport laut Hoher erstklassige Investitionen. „25 Millionen Euro kosten die Aus- und Fortbildung sowie die Übungsleiterpauschale von mittlerweile 2,50 Euro pro Stunde. Damit wird das Engagement von 42 000 Personen freigesetzt. Die FDP-Fraktion unterstützt ausdrücklich den Solidarpakt Sport. Zu Recht garantiert er dem Sport bis zum Jahr 2021 Mittel in Höhe von rund 87 Millionen Euro jährlich. Der Solidarpakt Sport verkörpert unser aller Dank und unsere Ankerkennung für die Leistungen des Breiten- und des Spitzensports.“, so Klaus Hoher.

Der sportpolitische Sprecher merkte an, in der FDP-Fraktion werde die Entwicklung bei der Ganztagsschule mit großer Sorge gesehen. Hoher: „Seit Jahren treten wir Freie Demokraten für mehr Wahlfreiheit beim Ganztag ein. Deshalb wollen wir neben der verpflichtenden auch die offene Ganztagsschule im Schulgesetz verankern. Bei der offenen Ganztagsschule findet der Unterricht am Vormittag statt. Am Nachmittag können freiwillige Angebote gewählt werden – wegen der Planungssicherheit selbstverständlich für ein Schuljahr oder Schulhalbjahr verbindlich. Durch die einfache Zeitstruktur und den freiwilligen Grundcharakter bietet sich die offene Ganztagsschule als gute Partnerin für die Vereine an.“

Die FDP-Fraktion halte es für einen Fehler, dass die ehemalige grün-rote Landesregierung nur die verpflichtende Ganztagsschule ins Schulgesetz geschrieben hat. Auch die so genannte „Wahlform“ dort bedeute nur die Wahl zwischen Ganztag oder gar nicht Ganztag. Hoher weiter: „Die jetzige Kultusministerin hat sich zwar zur Wahlfreiheit bekannt. In ihrem Konzept kommt aber die offene Ganztagsschule nicht wirklich vor. Neben der verpflichtenden Ganztagsschule soll es künftig nur noch die Halbtagsschule geben – mit kommunalen Betreuungsangeboten am Nachmittag. So kann keine offene Ganztagsschule aus einem Guss entstehen. Wir Freie Demokraten fordern die Kultusministerin auf, beim Ganztag statt zweier Klassen zwei echte Alternativen zuzulassen. Das wäre nicht nur für die Eltern, sondern auch für die Vereine und für das gesamte gesellschaftliche Umfeld der Schulen eine echte Hilfe.“

Zur heutigen Vorstellung einer Studie zu den Studienabbruchzahlen durch Wissenschaftsministerin Bauer sagte der hochschul- und berufschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Der Mensch fängt nicht erst beim Akademiker an. Jedes Jahr bleiben zahlreiche Ausbildungsplätze vakant, obwohl der Arbeitsmarkt nach Fachkräften dürstet. Ursächlich sehen wir ganz klar die Bildungspolitik der Landesregierung. In der vergangenen Legislaturperiode hatte sich Grün-Rot im Koalitionsvertrag eine fünfzigprozentige Akademikerquote zum Ziel gesetzt. Ein Fehlanreiz, der die berufliche Bildung immer unattraktiver macht. Mit der Einführung der gymnasialen Oberstufe an Gemeinschaftsschulen setzt die aktuelle Landesregierung diesen Irrweg fort und steht nun vor dem Scherbenhaufen steigender Studienabbrecherzahlen.“

Zur Aussage der Kultusministerin, dass die berufliche Bildung als gleichwertig mit der akademischen Bildung wahrgenommen werden solle, sagte der Sprecher für berufliche Bildung der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Die FDP-Fraktion begrüßt, dass die Kultusministerin sich dem Ziel der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung verschrieben hat. Dabei handelt es sich nicht zuletzt um eine alte liberale Forderung. Der Einsatz der Kultusministerin für die berufliche Bildung sollte sich aber nicht darin erschöpfen, das Gleichwertigkeitsziel zum schmuckvollen Wahlspruch für die Amtszeit von Frau Eisenmann als Präsidentin der Kultusministerkonferenz zu erheben. Vielmehr sehen wir Freien Demokraten im Landtag die Kultusministerin in der Pflicht, ihren Worten Taten folgen zu lassen. Dringend notwendig ist eine Berufsorientierung an allen Schulen, welche die Chancen der dualen Ausbildung für junge Menschen greifbar macht.  Das neue Fach „Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung“ sollte den Schülern vor allem Einblicke in die Praxis unserer Betriebe gewähren. Auch die Forderung der Industrie- und Handelskammern und der Handwerksammern nach einem allgemeinen Tag der beruflichen Bildung an allen weiterführenden Schulen verdient es, umgesetzt zu werden. Überdies  sollte die Kultusministerin alles unterlassen, was die beruflichen Schulen schwächt.

In den vergangenen Jahren wurden nach Angaben des Berufsschullehrerverbands rund 500 Kleinklassen an den Berufsschulen geschlossen. Diese massive Schließ-Serie muss im Interesse eines wohnortnahen Ausbildungsangebots landesweit  ein Ende haben. Besser wäre es, den Berufsschulen die Personalmittel zu lassen, so dass sie attraktive Zusatzqualifikationen zur dualen Ausbildung anbieten können.

Außerdem sollte die grün-schwarze Koalition auf die geplanten gymnasialen Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen verzichten. Diese machen nicht nur den beruflichen Gymnasien sinnlos Konkurrenz. Vielmehr wird hierdurch ein weiteres Mal das verhängnisvolle Signal ausgesandt, der Mensch fange erst beim Abiturienten an. Wem es ernst ist mit der Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung, muss auch dafür eintreten, dass sowohl beruflich Qualifizierte als auch Akademiker ihren festen Platz in unserer Gesellschaft haben.“

Zum Vorhaben der EU-Kommission, die Zulassung des bewährten Pflanzenschutzmittels Glyphosat zu verlängern, erklärte Klaus Hoher, Vertreter der FDP/DVP-Fraktion im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz:

„Die von den Grünen angezettelte und in Baden-Württemberg in den grün-schwarzen Koalitionsvertrag hineinverhandelte Glyphosat-Debatte war von Anfang an unsachlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat zu keinem Zeitpunkt Probleme hinsichtlich einer sachgerechten Anwendung des Wirkstoffs gesehen. Insofern ist die Nachricht aus Brüssel ein Sieg der naturwissenschaftlichen Vernunft. Was nach wie vor von einer Doppelmoral der Grünen zeugt ist, dass sie das eine Phosphonat, nämlich Glyphosat, verteufeln, während sie bei Kaliumphosphonat von Brüssel die Wiederzulassung als Pflanzenstärkungsmittel für den Ökolandbau fordern.“

Zur Meldung, dass laut einer Stichprobe nur rund 56 Prozent des Sportunterrichts an Grundschulen von ausgebildeten Sportlehrern erteilt werde, sagte der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Der erschreckend hohe Mangel an ausgebildeten Sportlehrern an den Grundschulen muss für die Landesregierung Anlass sein, ihre Bemühungen bei der Gewinnung von qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern zu verstärken.

Neben einer gestärkten Eigenverantwortung der Schulen bei der Personalauswahl und -entwicklung sollte in Mangelbereichen qualifizierten Bewerbern der Quereinstieg in den Lehrerberuf erleichtert werden. Entscheidend ist aus Sicht der FDP-Fraktion, dass für Personen ohne Lehramtsausbildung – aber mit fachlicher Qualifikation und Interesse an einer Lehrtätigkeit – genügend Nachqualifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Wir werden darauf achten, inwieweit  die grün-schwarze Landesregierung in diesem Zusammenhang aktiv wird.“

Der Sprecher für berufliche Bildung der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher, begrüßte die Ankündigung der Kultusministeriums, das Projekt „Jugendberufshelfer“ entgegen der ursprünglichen Planungen nun doch weiter zu bezuschussen.

Hoher wörtlich: „Die FDP-Fraktion begrüßt, dass die Landesregierung bei den Jugendberufshelfern Lernfähigkeit erkennen lässt. Die grün-schwarze Regierungsmehrheit hatte noch im kürzlich verabschiedeten Haushalt für das Jahr 2017 die vollständige Streichung des Landeszuschusses für das Projekt „Jugendberufshelfer“ durchgesetzt – allen Einwänden und Sachargumenten zum Trotz. Auch einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion, mit dem wir einen zielgerichteten, effizienten Einsatz der finanziellen Mittel im Bildungsbereich und unter anderem auch die Fortsetzung der Jugendberufshelfer-Förderung forderten, lehnte Grün-Schwarz ab. Dabei liegt die Bedeutung der Jugendberufshelfer sowohl für die Bildungs- und Lebenschancen benachteiligter junger Menschen als auch für die Betriebe auf der Hand. Jugendberufshelfer ebnen benachteiligten jungen Menschen den Weg in Ausbildung und Beruf und tragen maßgeblich dazu bei, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen. Angesichts der Herausforderung, zahlreiche Zuwanderer in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren, dürfte noch mehr Verantwortung auf den Schultern der Jugendberufshelfer ruhen.“