Angesichts der vom Umweltministerium bestätigten Sichtung eines Wolfs in Korntal-Münchingen (Landkreis Ludwigsburg) fordern der naturschutzpolitische Sprecher Andreas Glück und der Sprecher für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, die Landesregierung dringend zum Handeln auf.

„Statt sich bei jeder Wolfsmeldung reflexartig zu äußern, es werde sich schon nicht um einen echten Wolf, sondern um einen Hund gehandelt haben, sollten die Regierungsfraktionen endlich beginnen, die berechtigten Sorgen der Bürger im Land ernst zu nehmen“, so Glück und mahnt weiter:  „Dabei hilft es gerade nicht, wenn im Vorfeld ein Wahlkreisabgeordneter der Grünen beschwichtigt, ein echter Wolf wäre in der Region um Korntal-Münchingen aufgrund der dichten Besiedelung äußerst ungewöhnlich. Es müssen vielmehr Vorkehrungen getroffen werden für den Fall, dass ein Wolf tatsächlich zu einer Gefahr für Menschen oder Nutztiere wird. Wir bekräftigen daher unsere Forderung, den Wolf zunächst ohne Jagdzeit ins Landesjagdrecht aufzunehmen. Die Erfahrungen aus Brandenburg und Sachsen zeigen klar, dass die Möglichkeiten nach dem Bundesnaturschutzrecht bei Weitem nicht ausreichen, da dort teilweise bereits erteilte Abschussgenehmigungen nach Klagen von Umweltverbänden wieder zurück genommen wurden.“

„In einer Gefahrensituation hilft eine juristische Prüfung des Bundesnaturschutzrechts nicht weiter. Insofern ist es zu begrüßen, dass Landwirtschaftsminister Hauk jüngst Umweltminister Untersteller auf die in der Tat vorbildliche Wolfsverordnung des Landes Brandenburg hingewiesen hat“, stellen Glück und Bullinger fest und fordern: „Wenn eine konkrete Gefahr für Menschen oder Nutztiere besteht, muss eine rechtssichere Entnahme eines Wolfs rasch und unbürokratisch genehmigt werden können.“

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Umwelt, Klima und Energiewirtschaft der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück, hat die Haushaltsführung von Umweltminister Franz Untersteller als „maßlos und trickreich“ kritisiert. Der Etat des Umweltministeriums werde von 527 Millionen Euro im laufenden Jahr um satte 13 Prozent auf 594 Millionen Euro im Jahr 2019 aufgebläht und gleichzeitig spreche Untersteller von Minderausgaben und Konsolidierungsbeiträgen. „Wenn Sparen unter Grün-Schwarz heißt, dass man am Ende deutlich mehr Geld ausgeben kann als vorher, dann spart natürlich jeder gern“, sagte Glück.

Besonders scharf attackierte Glück die strukturelle Mehrbelastung des Landeshaushalts durch insgesamt 256 neue Stellen in der Umweltverwaltung. „Das bedeutet finanzielle Verpflichtungen über Jahrzehnte und anschließende Pensionsverpflichtungen“, warnte der Freie Demokrat. Unredlich sei auch der Versuch gewesen, 31 dieser Stellen im Kommunalen Finanzausgleich zu verstecken, in der Hoffnung die Opposition und der Koalitionspartner würden es nicht merken.

Die FDP/DVP Fraktion sei nicht grundsätzlich gegen neue Stellen, stellte Glück klar: „Wir sagen ja zu mehr Polizisten, zu mehr Lehrern, zu mehr Richtern und Staatsanwälten und auch in der Umwelt- und Naturschutzverwaltung kann man mit uns über punktuelle Verstärkungen reden, zum Beispiel bei der Marktüberwachung oder bei den beiden Biosphärengebieten.“ Aber man dürfe dabei nicht die Haushaltsdisziplin und die Verantwortung für den Landeshaushalt als Ganzes aus den Augen verlieren, forderte Glück. Ebenfalls kritisierte er die Methodik des Gutachtens, das Untersteller schon 2015 zur Rechtfertigung seiner Forderung nach zusätzlichem Personal für 140.000 Euro in Auftrag gegeben hatte. In Wirklichkeit gehe es den Grünen bei den 256 nur um einen politischen Ausgleich dafür, dass in den CDU-geführten Ressorts neue Lehrer und Polizisten eingestellt würden.

Glück forderte eine echte Aufgabenkritik in der Umweltverwaltung. „Anstatt 140.000 Euro für ein Gutachten auszugeben, dass mit einem fragwürdigen Ländervergleich und gleichermaßen fragwürdigen Interviews bei den Verwaltungsbediensteten unverhältnismäßige Stellenzuwächse rechtfertigt, hätte Herr Minister Untersteller einmal untersuchen lassen sollen, welche Bürokratie und Mehrbelastung die Gesetze und Verordnungen geschaffen haben, welche die grün-geführte Landesregierung seit 2011 auf den Weg gebracht hat,“ sagte der liberale Umweltpolitiker. Von Widersprüchen im Landesplanungsrecht und dem Windenergieerlass bis hin zu einem hoch bürokratischen „Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich“ habe Untersteller selbst nach Kräften vermeidbare Zusatzbelastungen für die Verwaltungsbehörden geschaffen und dürfe sich daher nun nicht beklagen.

Glück warnte davor, dass es in Zukunft auch wieder Haushaltsjahre geben werden, in denen die Konjunktur nachlasse oder mehr Geld für die Zinslast des Landes ausgegeben werden müsse. „Dann wird das Land Stellen kürzen müssen. Und diese Kürzungen werden unter dem Stichwort der Sozialverträglichkeit, wie üblich, wieder in denjenigen Bereichen angesetzt, in denen es die meisten Stellen gibt, das heißt an den Schulen und bei der Polizei. Wer heute die Umweltverwaltung unnötig aufbläht, verantwortet in Zukunft Kürzungen bei Polizisten und Lehrern“, sagte Glück, „und das machen wir nicht mit“. Die FDP/DVP Fraktion lehnte den Haushalt des Ressorts daher ab.

Zur Vorstellung des 30 Millionen Euro schweren „Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ der grün-schwarzen Landesregierung haben der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück, und sein für Agrarpolitik zuständiger Fraktionskollege, Dr. Friedrich Bullinger, vor „blindem Aktionismus“ und „grün-schwarzer Klientelpolitik“ gewarnt.

„Sieht man einmal davon ab, dass Ministerpräsident Kretschmann die Windschutzscheibe seines Autos zu sauber findet, was im Übrigen auch an Fortschritten der Aerodynamik im Fahrzeugbau liegen könnte, so gibt es bedauerlicherweise noch keine einzige methodisch belastbare Untersuchung über den Umfang und die Ursachen des Insektenschwunds in Baden-Württemberg oder Deutschland“, sagte Glück. Dies habe Umweltminister Franz Untersteller selbst eingeräumt.

So schreibt Untersteller in der Stellungnahme zum FDP-Antrag 16_2165_D, „Rückläufige Insektenpopulationen – Erklärungsansätze und Handlungsmöglichkeiten in Landwirtschaft und Landschaftspflege“ wörtlich: „Für das Land Baden-Württemberg liegen keine langfristigen, systematisch erhobenen Daten vor, die eine Aussage zur Entwicklung der Insektenarten und Fluginsekten-Biomasse zulassen.“ Vor diesem Hintergrund sei zwar das angekündigte Monitoring zur Bestandsaufnahme der Arten im Südwesten ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Glück, weite Teile des heute vorgestellten 30-Millionen-Euro-Sonderprogramms seien jedoch „blinder Aktionismus auf Kosten der Steuerzahler“.

Die geplante Aufstockung des Agrarumweltweltförderprogramms FAKT begrüßte Bullinger im Grundsatz. „Es ist unstrittig, dass wir in Baden-Württemberg den Trend zu ausgeräumten Landschaften stoppen müssen, wie wir ihn aus Ost- und Norddeutschland kennen. Die Artenvielfalt braucht strukturreiche Kulturlandschaften mit Hecken, Feldrainen, Tümpeln und Blühwiesen“, sagte Bullinger. Ein falsches Signal an die Landwirte und ehrenamtlichen Landschaftspflege sei es jedoch, wenn Grün-Schwarz im Doppelaushalt 2018/2019 einen zusätzlichen zweistelligen Millionenbetrag für den Aufkauf von Flächen und die Pflege von Biotopen einstelle. „Hier geht es augenscheinlich nicht um gezielte Verbesserungen bewährter Förderprogramme und um das bewährte Prinzip ‚Schützen durch Nützen‘, sondern um eine massive Klientelpolitik zugunsten den Grünen nahe stehender Natur- und Umweltschutzverbände“, sagte Bullinger.

Der Sprecher für naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, und sein für Agrarpolitik zuständiger Fraktionskollege, Dr. Friedrich Bullinger, haben sich mit Blick auf den nach dem grün-roten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) im Jahr 2018 anstehenden Wildtierbericht des Landes klar für eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ausgesprochen.

„Der erste Nutztierriss durch den Wolf im Kreis Heilbronn ist nun dokumentiert“, so Glück und forderte „ein praktikables Instrumentarium für Monitoring und Management, bevor wir flächendeckend Probleme wie in Brandenburg bekommen.“ Der Wolf gehöre daher wie schon heute der Luchs mit ganzjähriger Schonzeit ins sogenannte „Schutzmanagement“ des JWMG aufgenommen. „Es muss rasch und rechtssicher gehandelt werden können. wenn ein einzelner Wolf eben keine Scheu vor dem Menschen zeigt und Probleme bereitet“, so Glück und sieht mit der langwierigen Genehmigungskette unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für Abschussgenehmigung nach dem Naturschutzrecht als wenig geeignet an.

Bullinger wies auf die Auswirkungen der Rückkehr des Wolfes auf die Nebenerwerbslandwirtschaft und die Offenhaltung der Kulturlandschaften hin. Es sei heute schon schwer genug, junge Leute dafür zu begeistern, im Schwarzwald oder auf der Schwäbischen Alb neben dem eigentlich Beruf noch eine kleine Mutterkuhherde oder eine Handvoll Schafe zu halten, um die artenreichen Wacholderheiden zu pflegen, so Bullinger und warnte: „Diese Nebenerwerbslandwirte, die für unsere Landschaften so wichtig sind, kaufen sich nicht für mehrere Tausend Euro einen Herdenschutzhund oder Schutzzäune. Sie geben nach dem ersten Wolfsriss einfach auf“.

Glück erinnerte daran, dass der brandenburgische Wolfsexperte Gregor Beyer in der Anhörung, die der Landtag am 26. Oktober durchgeführt hat, ausdrücklich vor einem Irrglauben an technische Herdenschutzmaßnahmen gewarnt hatte. Wörtlich hatte Beyer gesagt: „Sie werden den Rüstungswettbewerb mit dem Wolf verlieren.“ Es brauche daher jetzt ein praktikables Instrumentarium für ein Wolfsmanagement, bevor eine Häufung von Nutztierrissen auftrete, oder der Wolf wie in Berlin, Brandenburg und Sachsen in den Vorgärten nach Mülltonnen und Haustieren Ausschau halte, forderten Glück und Bullinger.

Der Sprecher für naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, warnte in der zweiten Beratung der Änderungen beim Naturschutzgesetz davor, mit falschen Regelungen wichtige Grundlagen zu schädigen. Insbesondere das uneingeschränkte Vorkaufsrecht beim Verkauf einzelner landwirtschaftlicher Flächen bringe die Gefahr eines Flickenteppichs mit einzelnen herausgelösten Naturschutzflächen mit sich. „Naturnahe Bewirtschaftung und artenreiche Kulturlandschaften benötigen aber zusammenhängende Fläche“, so Glück und unterstrich damit die ablehnende Haltung seiner Fraktion.

Als „höchst problematisch“ bezeichnete Glück außerdem die vorgesehene Aufnahme weiterer Pflanzengemeinschaften wie „Land-Schilfröhrichte“ und „Staudensäume trockenwarmer Standorte“ in die Liste gesetzlich geschützter Biotope. „Wer das Niveau hier immer anspruchsvoller macht, muss sich nicht wundern, wenn die Einrichtung freiwilliger Biotope im Rahmen des Vertragsnaturschutzes nicht mehr stattfinden“, warnte Glück. „Sie legen hier mit überzogenen Ansprüchen und Regeln mehr Biotope trocken als Sie schaffen werden“, so Glück abschließend an die Adresse der Regierung.

Der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, nahm die Teile des Naturschutzgesetzes, die ich mit dem „Landestariftreue- und Mindestlohngesetz“ beschäftigen, zum Anlass, die Abschaffung dieser Regelung zu fordern. Er erinnerte daran, dass dieses Gesetz, das parallel zum Mindestlohngesetz des Bundes bestehe, die einzelnen Betriebe also mit zusätzlicher Bürokratie überziehe. Schweickert forderte vor allem an die Adresse der CDU gerichtet: „Sie wollen eine langwierige Evaluation bis 2018. Sie kündigen in Reden immer wieder an, Handwerk und Mittelstand entlasten zu wollen. Heute haben sie die Chance, schnell ihre Versprechen einzulösen und mit dieser für viele  Betriebe  im Land überflüssige Regel Schluss zu machen.“

Zur Debatte über den künftigen Umgang mit Wölfen erklärten der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück, und der agrarpolitische Sprecher, Dr. Friedrich Bullinger, gemeinsam:

„Wir fordern die Landesregierung auf, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, damit eine rasche und dennoch rechtssichere Entnahme von Problemtieren möglich wird. Der Wolf ist nun definitiv nach Baden-Württemberg zurückgekehrt und dies hat für die ökologisch wichtige Weidehaltung von Nutztieren schon jetzt unübersehbare Folgen. Umweltminister Franz Untersteller hat uns noch in Landtags-Drucksache 16/787 vor einem Jahr auf unseren Antrag hin mitgeteilt, dass sich die Überführung des Wolfs aus dem reinen Naturschutzrecht in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes des Landes Baden-Württemberg nicht stelle, da dies eine dauerhafte Rückkehr der Tierart erfordere. Nach dem dokumentierten Wolfsriss ist diese Aussage nunmehr obsolet. Mit Wölfen ist auch bei uns zukünftig zu rechnen. Wir fordern die Oberste Naturschutzbehörde und die Oberste Jagdbehörde daher nun im Vorfeld des gesetzlich gebotenen Wildtierberichts 2018 dazu auf, den Wolf analog zum Luchs zunächst bei Zuweisung einer ganzjährigen Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen. Dies würde durch die Einbindung der Jägerschaft erstens ein engmaschiges Monitoring des Wolfs ermöglichen und zweitens rechtssichere Hegeabschüsse einzelner Problemtiere.“

Bei der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der grün-schwarzen Landesregierung zur Änderung des Naturschutzgesetzes warnte die umweltpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, vor der von Grünen und CDU geplanten Ausweitung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts:

„Wenn das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht künftig uneingeschränkt bei der Veräußerung einzelner landwirtschaftlicher Flächen greifen soll, untergraben Grüne und CDU damit aber nun die jahrzehntelangen Bemühungen um eine Verbesserung der Agrarstruktur. Wer die Entwicklung hin zu einem Flickenteppich landwirtschaftlicher Flächen begünstigt, schadet damit den viel gepriesenen bäuerlichen Strukturen, die wir in Baden-Württemberg noch haben, und somit letztlich auch einer naturnahen Bewirtschaftung unserer artenreichen Kulturlandschaften“, sagte Reich-Gutjahr. Die FDP/DVP-Fraktion lehne dies entschieden ab.

Ein Schritt in die richtige Richtung sei indessen der Versuch, die naturschutzrechtliche Genehmigungspflicht für Werbeanlagen landwirtschaftlicher Betriebe zu entbürokratisieren. Hierzu kündigte Reich-Gutjahr an, dass die FDP/DVP-Fraktion noch Präzisierungsvorschläge liefern werde, um den von Grünen und CDU angedachten Bürokratieabbau rechtssicherer und praxisnäher zu gestalten. Als „höchst problematisch“ bezeichnete Reich-Gutjahr wiederum die vorgesehene Aufnahme weiterer Pflanzengemeinschaften wie „Land-Schilfröhrichte“ und „Staudensäume trockenwarmer Standorte“ in die Liste gesetzlich geschützter Biotope. „Wir müssen aufpassen, dass wir durch starre Unterschutzstellungs-Mechanismen nicht die Attraktivität des freiwilligen Vertragsnaturschutzes untergraben“, sagte die FDP-Umweltpolitikerin. Doch genau dies drohe bei Biotopen, die üblicherweise dort entstünden, wo die Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von geförderten Brache- oder Greening-Maßnahmen vorübergehend extensiv wirtschafte. Wenn erfolgreicher Vertragsnaturschutz für die Landnutzer zu dauerhaften Beschränkungen des Eigentumsrechts führe, werde er uninteressant, so Reich Gutjahr abschließend.

Zur Zumeldung des NABU-Landesvorsitzenden Johannes Enssle zu einer Pressemitteilung, die unter anderem vom NABU-Bundesverband herausgegeben wurde, erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Der NABU scheint keine Geld- und Personalnöte zu haben, wenn er nun schon eigene Pressemitteilungen mit weiteren Pressemitteilungen kommentiert. Unabhängig davon greifen mir die Äußerungen von Herrn Enssle auch inhaltlich zu kurz. Frankreich und Spanien investieren seit Jahrzehnten in verschiedene Herdenschutzmaßnahmen und dennoch hat der Wolf in Frankreich allein im Jahr 2015 rund 9000 Nutztiere gerissen. Es führt kein Weg an einem praktikablen Wolfsmanagement vorbei. Der Wolf sollte wie der Luchs mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufgenommen werden, damit sowohl ein flächendeckendes Monitoring als auch rechtssichere und rasche Hegeabschüsse verhaltensauffälliger Problemtiere möglich werden. Alles andere ist grüne Romantik.“

Zur heutigen Pressemitteilung des Umweltministeriums zum zweiten Jahrestag des folgenschweren Unglücks an der Jagst erklärt der fischereipolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Ich bezweifle stark, dass der grüne Umweltminister Franz Untersteller seine heutige Pressemitteilung zur Bewältigung der Schäden an der Jagst selbst für voll nimmt. Untersteller und sein damaliger Kabinettskollege Alexander Bonde hatte an Ort und Stelle rasche und unbürokratische Hilfe des Landes versprochen. Tatsächlich hat das Land den betroffenen Kreisen die Kosten für die Hilfseinsätze bis heute nicht erstattet. Den Fischereivereinen entlang der Jagst wurde seinerzeit ein praktikables Kormoranmanagement in Aussicht gestellt. Statt einer kormoranfreien Zone kam jedoch eine Perlenkette von Schutzgebieten, in denen dem Kormoran keine Feder gekrümmt werden darf. Die Angler haben es satt, statt Fischen schwarze Vögel zu füttern. Die grün-geführte Landesregierung hat sich bei der Bewältigung des Jagst-Unglücks keineswegs mit Ruhm bekleckert und versucht jetzt noch einmal mit schrägen Behauptungen Wahlkampf zu betreiben.“

In der heutigen Landtagsdebatte zur Erhaltung biologischer Vielfalt in Baden-Württemberg kritisierte der FDP/DVP-Fraktionsvorsitze, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die wolkigen Einlassungen des Ministerpräsidenten und der Fraktionsvorsitzenden von Grünen und CDU:

„Der Artenschutz ist zweifelsohne ein wichtiges Thema, bei dessen Zielen in diesem Parlament viel Konsens besteht, aber angesichts der vielen poetischen Exkurse bringt diese Landtagsdebatte keinen Erkenntnisgewinn.“ Zudem grenzten die Grünen aus ihrem Verständnis von Artenschutz viele Bürgerinnen und Bürger aus, die tagtäglich Großes für die Erhaltung der Biodiversität leisteten. „Ich hätte mir heute von unserem Ministerpräsidenten beispielsweise auch ein Bekenntnis  zur konventionellen Landwirtschaft gewünscht, nicht nur zum Ökolandbau.  Genauso vergessen wurden Jäger und Angler, die wertvollen Naturschutz  betreiben; im Gegensatz zu den meisten Grünen sind Jäger und Angler sogar staatlich geprüfte Naturschützer.“ Mit Kritik begegnete Rülke auch der Bemerkung des Grünen-Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz, ökologische Schäden seien implizite Schulden. „Sie wollen eine Logik durchsetzen, nach der das Land überall dort Schulden hat, wo Sie gerade Geld ausgeben möchten.“

Der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Naturschutz, Andreas Glück, hatte zuvor kritisiert, auch unter Grün-Schwarz dominierten weiterhin eigentumsfeindliche Zwangsmaßnahmen und nicht der bewährte und auf Kooperation setzende Vertragsnaturschutz. „Wir sind in Baden-Württemberg lange sehr gut damit gefahren, das bewährte Prinzip ‚Schützen durch Nützen‘ anzuwenden. Aber unter denen Grünen, ganz gleich mit welchem Juniorpartner, geht der Trend zum Totalreservat, zur Flächenstilllegung und zur künstlich hergestellten Wildnis.“ Inzwischen gelte die Devise „Zaun drum herum und keiner darf mehr herein, außer den Grünen und den von ihnen ernannten Aufpassern.“ Den Grünen mangele es auch am Respekt vor dem Recht am Grundeigentum, kritisierte Glück. „Egal ob Gewässerrandstreifen, landesgesetzliches Grünlandumbruchverbot oder Beschränkung des Jagdrechts – Grün-Schwarz macht bei der Gängelung des Eigentumsrechts gerade dort weiter, wo Grün-Rot aufgehört hat“, so der liberale Naturschutzsprecher.

Der von den Grünen nun schon zum wiederholten Male gewählte Debattentitel „Erhalten was uns erhält“ bedeute im Kern nichts anderes als Nachhaltigkeit. „Nur vergessen die Grünen immer, dass Nachhaltigkeit im modernen Sinne sich nicht nur auf Artenvielfalt und Ressourceneffizienz beschränkt, es bedeutet auch beste Bildung, wirtschaftliche Entwicklung und Haushaltsdisziplin, damit wir nicht auf Kosten unserer Kinder und Enkel leben.“ Zu diesem Prinzip passen die jüngsten Parteitagsbeschlüsse der Grünen aus Glücks Sicht nicht. „Der Verbrennungsmotor, insbesondere der Diesel, hat Baden-Württemberg wohlhabend gemacht. Anstatt diese Stärke im Sinne des Klimaschutzes weiterzuentwickeln, wollen die Grünen nun mit einem ideologischen Technologieverbot den Ast absägen, auf dem wir sitzen.“

Doch auch wer den Nachhaltigkeitsbegriff enger fasse, komme unweigerlich zu dem Schluss, dass die Grünen hier eine schlechte Figur machten. Anstatt die sieben Naturparke, die etwa ein Drittel der Landesfläche umfassten, weiterzuentwickeln, oder den nunmehr zwei Biosphärengebieten im Land die von der UNESCO geforderte personelle Mindestausstattung zu ermöglichen, versenke die grün-schwarze Landesregierung in ihrem Prestigeprojekt „Nationalpark Schwarzwald“ eine Steuermillion nach der anderen, unter anderem für eine Holzfassade aus nordamerikanischer Alaskazeder. „Das Prinzip ‚Koste es, was es wolle‘, dem die Grünen anscheinend beim Bau des inzwischen schon 37 Millionen teuren Nationalpark-Besucherzentrums folgen, passt nicht zum Anspruch der Nachhaltigkeit“, sagte Glück.

Zur Meldung der Bundesnetzagentur, dass bei der ersten Ausschreibungsrunde für die Windenergie an Land kein einziges Gebot aus Baden-Württemberg zum Zug gekommen ist und von insgesamt 70 Zuschlägen 63 nach Norddeutschland gingen, erklärte die umweltpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Das Ergebnis zeigt, dass Baden-Württemberg im Wettbewerb der Regionen mit Abstand am uninteressantesten für die Windenergie ist. Die Herren Kretschmann und Untersteller müssen ihr ideologisches Ziel, bis 2020 zehn Prozent der Bruttostromerzeugung aus heimischer Windenergie bereitzustellen, nun wohl endgültig begraben und vernünftige Alternativen für eine verlässliche Stromversorgung des Wirtschaftsmotors Baden-Württemberg vorlegen.“

Zwar sei für das laufende Jahr bereits die Ausbaugrenze für das sogenannte Netzausbaugebiet in Teilen Norddeutschlands überschritten und zwei weitere Ausschreibungsrunden folgten noch bis Jahresende, so Reich-Gutjahr: „Es bleibt aber angesichts der klaren Ergebnisses dabei: Windräder in Baden-Württemberg sind so sinnvoll wie Ananasanbau auf Grönland.“

Zur Aktuellen Debatte zum Klimawandel und dessen Folgen erklärte der klimapolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück: „Es ist unstrittig, dass wir sowohl einen wirksamen Klimaschutz benötigen als auch eine wirksame Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Aber bei der Wahl der richtigen Mittel haben wir Freie Demokraten eine andere Sicht der Dinge als Grüne und CDU.“

Glück stellte dar, dass es seit 1980er Jahren einen Trend zu mehr Naturkatastrophen gibt. Die Zahl der Stürme habe ebenso zugenommen wie die Zahl der Dürren und Hitzeperioden. Gleichzeitig sei die Zahl der Eistage pro Jahr rückläufig. Besonders hart treffe dieses Auf und Ab die Land- und Forstwirtschaft. Im Juni 2014 seien es Hagelschäden gewesen, im August 2015 Trockenschäden und nun im April 2017 verheerende Frostschäden. „Unsere Landwirte brauchen nicht nur Notgroschen und warme Worte, sondern bessere Rahmenbedingungen zur eigenverantwortlichen Risikovorsorge. Mit Blick auf die Ermöglichung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft muss sich jetzt endlich Bundesfinanzminister Schäuble von der CDU bewegen“, forderte Glück.

Hinsichtlich eines wirksamen Klimaschutzes stellte Glück das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Frage. „Nicht jedes Land der Erde kann es sich leisten, die Verbraucher mit jährlich 23 Milliarden Euro für teils unwirtschaftliche Windräder und überförderte Photovoltaikanlagen zu belasten. Zudem steigt unser CO2-Ausstoß nach Jahren der Stagnation aktuell wieder.“ Die Ökostromumlage müsse abgeschafft und durch Marktwirtschaft ersetzt werden, sagte Glück. Eine Chance dazu biete die Reform des europäischen Emissionshandels. „Der Weltklimarat hat 2014 kritisiert, dass kontinentale Emissionshandelssysteme nicht wie gewünscht funktionieren, wenn, wie in Deutschland, auf nationaler Ebene der Ausbau der erneuerbaren Energie zusätzlich subventioniert wird. Diese Kritik richtet sich gegen das EEG. Das muss man doch endlich einmal zur Kenntnis nehmen“, sagte Glück. Der unkoordinierte Alleingang Deutschlands bei der Energiewende müsse daher zugunsten einer europäischen Lösung beendet werden.

In einer Landtagsdebatte über den Antrag der FDP/DVP-Fraktion „Kostenentwicklung beim Nationalpark-Besucherzentrum“ (Drucksache 16/436) hat deren finanz- und naturschutzpolitischer Sprecher, Andreas Glück, die grün-schwarze Landesregierung scharf kritisiert:

„Der Nationalpark Schwarzwald wirbt mit dem Slogan ‚eine Spur wilder‘. Das trifft den Nagel auf den Kopf. Denn genauso wild wie die Entstehungsgeschichte dieses Prestigeprojekts war, das sieben Städte und Gemeinden in Bürgerbefragungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt haben, ganau so chaotisch und wild ist nun die Kostenentwicklung. Die Kosten für das Besucherzentrum sind inzwischen wilder als der Nationalpark drum herum.“

Glück erinnerte daran, dass die grün-rote Landesregierung ursprünglich einmal 20 Millionen Euro für das Ausstellungsgebäude veranschlagt hatte. In der ersten Grobkostenkalkulation sei dann von 22,5 Millionen und nach Ergänzung eines Risikopuffers von 25,5 Millionen Euro die Rede gewesen. „Der Landesregierung ist dann völlig überraschend aufgefallen, dass man bei einem Gebäude in einem abgelegenen Waldgebiet auch Erschließungskosten einkalkulieren muss. So kamen nachträglich abermals 4 Millionen hinzu“, erläuterte Glück. Der Miniatur-Baumwipfelpfad, der hinzu kommen soll, koste nochmals 1,5 Millionen Euro. „Der Gipfel aber ist, dass die Landesregierung erst später auf die Idee gekommen ist, dass sie für die Besucher auch einen Parkplatz brauchen. So mussten Sie weitere 2,2 Millionen nachlegen und nochmals 3 Millionen, weil ein Ausstellungsgebäude auch eine Ausstellung benötigt“, sagte Glück. Inzwischen sei das Land bei Kosten in Höhe von 37,17 Millionen Euro angelangt, bevor überhaupt am kommenden Samstag der erste Spatenstich getan werde. „Von 20 auf 37,17 Millionen Euro – die grünen Ministerien für Naturschutz und Finanzen haben sich also allein in der Projektierungsphase fast eine Verdopplung der Kosten genehmigt. Man bekommt den Eindruck, dass das Besucherzentrum die baden-württembergische Antwort auf den Berliner Hauptstadtflughafen ist.“

Eine weitere Unglaublichkeit hat laut Glück eine Kleine Anfrage seines Fraktionskollegen Klaus Hoher zutage gefördert. Demnach leistet sich das Land für die 6500 Quadratmeter umfassende Außenfassade des Turms handgefertigte Holzschindeln für etwa 617.500 Euro. „Nicht nur, dass die grün-geführte Landesregierung sich statt für eine kostengünstige Stülpschalung oder für maschinell gefertigte Schindeln für handgefertigte Schindeln entschieden hat, sie verwendet hierfür auch noch teure, importierte Alaskazeder statt heimischer Fichte.“ Wenn die Grünen Holz aus Nordamerika in den Schwarzwald importierten, sei dies so sinnvoll, wie Eulen nach Athen zu tragen oder Kuckucksuhren aus China zu importieren.

Abschließend richtete Glück einen Appell an die finanzpolitische Verantwortung der grün-schwarzen Landesregierung: „Liebe Grüne, liebe CDU, grünes Prestigeprojekt hin oder her, ich fordere Sie auf, ziehen Sie endlich einen Kostendeckel ein, lassen Sie überflüssigen Quatsch und denken Sie daran: Für das Geld, das Sie ausgeben, haben die Bürgerinnen und Bürger hart gearbeitet.“

In einer Landtagsdebatte über den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg hat der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, die vielen beschleunigten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gegen Jahresende 2016 kritisiert: „Der Betriebsstopp, den das Verwaltungsgericht Stuttgart am 15. März für eine Anlage im Windpark Braunsbach aus artenschutzrechtlichen Zweifeln nachträglich verhängt hat, zeigt, dass bei den Vorprüfungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen im Jahr 2016 nicht überall sauber gearbeitet wurde.“

In der Eile, welche die Windkraftlobby mit Blick auf die Vergütungsänderungen zum 1. Januar 2017 an den Tag gelegt habe, habe die Qualität der Verfahren in einigen Landratsämtern augenscheinlich gelitten. Dies sei inakzeptabel, sagte Glück. Rechtsstaatliche Rahmenbedingungen hätten auch beim Windenergieausbau zu gelten. Es dürfe auch für erneuerbare Energien kein „Naturschutzrecht light“ geben.

Abermals kritisierte Glück die CDU dafür, dass sie bei den Koalitionsverhandlungen keine einzige ihrer Wahlversprechen gegen die Grünen durchgesetzt habe. „Die Vorsorgeabstände sind unverändert niedrig, das Planungsrecht ist unverändert chaotisch und die Zielvorgabe, 10 Prozent der Bruttostromerzeugung bis 2020 aus baden-württembergischen Windrädern zu beziehen, ist ebenso unverändert unsinnig geblieben. Die CDU hat die Menschen im Land, die einen ungezügelten Windenergieausbau ablehnen, im Stich gelassen“, sagte der Freie Demokrat.

Nachdem der Landtagsausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in seiner Sitzung am Mittwoch den Antrag der FDP/DVP-Fraktion auf Durchführung einer öffentlichen Expertenanhörung zur Deponierung sogenannter „freigemessener Abfälle“ aus Kernkraftwerken mehrheitlich abgelehnt hat, erklärten die umweltpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, und ihr für Energiepolitik zuständiger Fraktionskollege, Andreas Glück:

„Wir bedauern diese Mehrheitsentscheidung und glauben, dass der Ausschuss eine wichtige Chance zur Information und Aufklärung verpasst hat. Die Deponierung freigemessenen Bauschutts aus dem Rückbau von Kernkraftwerken wird viele Jahre dauern und das Thema wird in den bereits heute betroffenen Kreisen Ludwigsburg und Neckar-Odenwald sehr viel kontroverser diskutiert, als die Landespolitik in Stuttgart es wahrnimmt. Der Landtag hätte ein neutrales Forum für die Anhörung eines ausgewogenen Expertentableaus bieten und zu einer transparenten Debatte über die offenen Fragen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger beitragen können. Des Weiteren hätten auch Bedenken ausgeräumt werden können. Dennoch danken wir denjenigen Abgeordneten aus anderen Fraktionen, die unser Anliegen geteilt und für den Antrag gestimmt haben.“

Zur aktuellen Diskussion über die Einlagerung sogenannter „freigemessener Abfälle“ aus dem Rückbau von Kernkraftwerken, unter anderem in Deponien bei Buchen im Neckar-Odenwald-Kreis sowie bei Vaihingen an der Enz-Horrheim und Schwieberdingen im Landkreis Ludwigsburg, erklärten die umweltpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, und ihr für Energiepolitik zuständiger Fraktionskollege, Andreas Glück:

„Nachdem das baden-württembergische Umweltministerium zwischenzeitlich ein Moratorium für die Deponierung freigemessener Abfälle verhängt hatte und auch ein externes Gutachten dazu eingeholt hat, sollte der Umweltausschuss des Landtages nun auch die Möglichkeit erhalten, sich ein kritisches Bild von unterschiedlichen Expertenmeinungen zu machen, bevor auf den Deponien im Land Fakten geschaffen werden“, sagte Reich-Gutjahr. Die FDP/DVP-Fraktion werde daher zum Thema eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss beantragen, bis zu deren Durchführung keine weiteren Schritte zur Verbringung der Abfälle auf die Deponien mehr veranlasst werden sollten.

Die Verunsicherung in den betroffenen Städten und Gemeinden über die Praxis des Freimessens von Kraftwerksabfällen und über die Unabhängigkeit der entsprechenden Kontrollen sei nach wie vor erheblich, pflichtete Glück bei. „Wenn das Land diese Befürchtungen jetzt einfach übergeht, führt dies zu gefährlicher Politikverdrossenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern. Wir sollten uns mit Blick auf die Bedeutung des Themas die nötige Zeit für einen öffentlichen Faktencheck und maximale Transparenz nehmen“, sagte Glück. Er hoffe deshalb, dass die Grünen sich noch an ihren früheren Anspruch erinnern, für eine Politik des Gehört-werdens zu stehen, und eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss nicht blockieren.

In den Haushaltsberatungen zum Einzelplan 10, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, erklärte der Arbeitskreisvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion für Umwelt und Energiewirtschaft, Andreas Glück: „Der geplante Umwelthaushalt 2017 ist letztlich ein durch und durch grüner Haushalt. Die CDU hat es bisher versäumt, in diesem Ressort nennenswerte Akzente zu setzen.“ Die einzige Änderung, welche die Christdemokraten durchgebracht hätten, sei ein Stopp der 2,7 Millionen Euro teuren und inhaltlich unsinnigen Imagekampagne „50-80-90 Energiewende machen wir“. Mittel für eine Nachfolgekampagne seien gleichwohl bereits in den Haushalt eingeplant, sagte Glück. Im Gegenzug hätten die Grünen für den langjährigen NABU-Vorsitzenden Dr. Baumann einen zusätzlichen Staatssekretärsposten erhalten.

Die Zuständigkeiten für den Naturschutz seien jetzt zwischen Umweltministerium und dem Ministerium für Ländlichen Raum zerstückelt. „Der Nationalpark und die Biosphärengebiete sind jetzt im Umweltministerium. Die Naturparks und Teile des Vertragsnaturschutzes verbleiben hingegen bei der Landwirtschaft. Ihnen ist anscheinend wichtiger, dass jeder sein Spielwieschen hat als dass es eine sinnvolle Ressortaufteilung gibt.“

In seiner Haushaltsrede kritisierte Glück abermals die zahlreichen gebrochenen Wahlversprechen der CDU zum Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg: „Die CDU wollte das Ausbauziel von 10 auf 5 Prozent der Bruttostromerzeugung senken. Fehlanzeige. Die CDU wollte das Landesplanungsgesetz und den Windenergieerlass novellieren. Fehlanzeige. Die CDU wollte sich im Bundesrat für eine neue Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch einsetzen, damit die Länder wieder gesetzliche Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauungen festsetzen können. Fehlanzeige.“ Die CDU habe sich als Juniorpartner umwelt- und energiepolitisch letztlich ganz dem ideologischen Diktat der Grünen ergeben.

In einer Aktuellen Debatte des Landtags über die Auswirkungen des neuerlichen Anstiegs der Ökostromumlage auf einen Rekordwert zum Jahr 2017 sagte der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) war als Instrument zur Markteinführung gedacht, ist aber zu einer teuren und planwirtschaftlichen Dauereinrichtung geworden. Inzwischen ist das zarte Pflänzchen EEG zu einer großen Hecke herangewachsen, die den anderen Pflanzen Licht und Wasser entzieht.“ Glück nannte als Beispiel die Regelungen zum Solarstrom vom eigenen Dach, der einerseits inzwischen auch dank der Förderpolitik marktfähig sei, andererseits nun aber durch die Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage wieder ausgebremst werde. Zudem steuerten der Gesetzgeber und die Bundesnetzagentur weiterhin planwirtschaftlich von Jahr zu Jahr die Ausbaupfade der einzelnen Technologien wie Windenergie und Fotovoltaik.

„Wir brauchen endlich einen technologieoffenen und marktwirtschaftlichen Mechanismus, in dem sich die effizientesten Lösungen im Wettbewerb der Technologien durchsetzen“, forderte Glück. „Deshalb gehört das EEG unter Wahrung des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes für Altansprüche ausgesetzt und abgelöst. Die Ideallösung wäre aus Sicht von uns Freien Demokraten ein nach 2019 reformierter und gestärkter Emissionshandel mit einem wirksamen Preis für jede ausgestoßene Tonne CO2“, sagte Glück. Sollte dies auf europäischer Ebene noch nicht zu erreichen sein, sei auch ein Quotenmodell wie in Schweden vorstellbar. Dabei gibt der Gesetzgeber den Energieversorgern zwar einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien vor, überlässt die Wahl der Erzeugungstechnologien aber dem freien Markt. „Das Modell EEG hat sich überlebt“, erklärte Glück.

In einer Landtagsdebatte über das Klimaschutz-Netz von mehr als 120 Regionen und Städten, dem neben Baden-Württemberg auch Kalifornien und Mexico-City angehören, erklärte der klimapolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Ein solches Bündnis ist durchaus erfreulich. Denn die teilnehmenden Regionen können es nutzen, um in ihren Nationalstaaten für die gemeinsamen Ziele werben. Sie können es nutzen, um Erfahrungen auszutauschen, mit welchen Instrumenten man die Ziele am besten erreicht. Sie können es aber vor allem auch nutzen, um sich selbst für die Sichtweisen anderer Ländern zu sensibilisieren, die eben nicht immer dem vermeintlichen Musterschüler Deutschland folgen, wie wir am vergangenen Wochenende am Beispiel des ,Nein‘ der Schweizer zum vorzeitigen Atomausstieg sehen konnten.“

Glück forderte Grün-Schwarz auf, die Allianz „Under2MOU“ anders als bisher zu nutzen: „Anstatt die Partner in Brasilien und China über den Bau von Fahrradwegen zu belehren und sich mit nicht einmal 7.000 zugelassenen Elektroautos als ‚Vorreiter der Elektromobilität‘ darzustellen, sollten sie dieses globale Netz von Kontakten dazu nutzen, das einzig wirklich globale Instrument des Klimaschutzes voranzubringen, nämlich einen marktwirtschaftlichen CO2-Zertifikatehandel. Dazu kommt von Grün-Schwarz im Under2MOU-Steckbrief Baden-Württembergs aber zu wenig.“

In einer Debatte über den Hochwasserschutz und Starkregenereignisse in Baden-Württemberg sagte die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„In der uns vorliegenden Stellungnahme der Landesregierung zum Thema Hochwasser betont die grün-schwarze Landesregierung einseitig den Klimawandel als Erklärung für die verheerenden Starkregenereignisse und Fluten. Allein den Klimawandel als Erklärung heranzuziehen halten wir Freie Demokraten jedoch für etwas zu kurz gesprungen. Auch früher gab es immer wieder Wetterphasen mit häufigen Starkregenereignissen, so Mitte der 1950er oder auch Mitte der 1980er Jahre. Was aber immer weiter vorangeschritten ist, sind die Flächenversiegelung, die Bodenverdichtung und die Kanalisierung natürlicher Wasserläufe. Im stark geschädigten Ort Braunsbach, Landkreis Schwäbisch Hall, scheint die unterirdische Verdohlung zweier Bäche ein Teil des Problems gewesen zu sein.

Wir würde es sehr begrüßen und unterstützen, wenn die Landesregierung bei der Prävention von solchen Hochwasserereignissen den Blick jenseits des Klimawandels etwas weitet, den Einsatz für Gewässerrenaturierungen verstärkt und mehr gegen die zunehmende Flächenversiegelung tut.“

In einer Debatte über die Windenergie hat der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, der CDU vorgeworfen, in der Koalition mit den Grünen trotz früherer Wahlversprechen keine Korrektur am Kurs von Grün-Rot durchgesetzt zu haben:

„Die Menschen empfinden das ungebremste Aufstellen immer größerer Windräder zusehends als rücksichtslos. Und es gab Zeiten, da sah die CDU-Fraktion das auch so.“ Glück erinnerte an die CDU-Forderung, das Ziel von Grün-Rot, bis 2020 zehn Prozent der Stromversorgung Baden-Württembergs aus heimischer Windenergie bereitzustellen, auf fünf Prozent zu halbieren. „Ihr Spitzenkandidat Guido Wolf hat sogar im August 2015 eingeräumt, selbst fünf Prozent seien im windarmen Baden-Württemberg noch ehrgeizig. Recht hatten Sie, Herr Minister Wolf“, sagte Glück. Auch in ihrem Wahlprogramm habe die CDU mit Recht noch kritisiert: „Die Novelle des Landesplanungsgesetzes und der neue Windkrafterlass durch Grün-Rot haben für planungsrechtliches Chaos gesorgt, das es dringend zu beseitigen gilt.“

Doch im Koalitionsvertrag finde sich von all dem kein Wort mehr. „Daher haben wir in einem Antrag gefragt, was sich denn nun überhaupt geändert hat. Die Antwort von Umweltminister Untersteller fällt eindeutig aus: Gar nichts! Weder das Ausbauziel, noch das Planungsrecht, noch der Vorsorgeabstand von nur 700 Metern zwischen Windrädern und Wohnbebauung“, sagte Glück. Der Liberale forderte eine Korrektur des ideologischen Windenergieausbaus und stattdessen mehr Einsatz des Landes für Innovationen und Energieeffizienz bei Strom und Wärme. Glück: „Herr Kollege Wacker, Sie haben bei einer CDU-Veranstaltung Anfang November gesagt, bei der Windkraft – ‚einem wirtschaftlichen Blödsinn und einem Eingriff in die Bewahrung der Schöpfung‘, so Ihre Worte – habe man Federn gelassen. Herr Kollege, bei der Windkraft hat die CDU nicht nur ein paar Federn gelassen, sondern erinnert an eine säuberlich gerupfte Weihnachtsgans. Hören Sie auf, den Grünen hinterherzulaufen und setzen Sie endlich Ihre Wahlversprechen um.“

In einer Aktuellen Debatte des Landtags über die grün-schwarzen Pläne für mehr Ressourceneffizienz sagte die Sprecherin der FDP-Fraktion für Kreislaufwirtschaft und Umwelt, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Ressourcensparende Produktionsweisen sind ein zukunftsweisendes Thema. Die grün-schwarze Landesregierung darf dabei aber nicht aus dem Blick verlieren, dass entsprechende Innovationen, bei einem durchschnittlichen Anteil von Material und Energie an den Produktionskosten von 45 Prozent, im ureigenen Interesse des verarbeitenden Gewerbes liegen. Damit aus Steuermitteln finanzierte Förderprogramme nicht zu reinen Mitnahmeeffekten führen, müssen sie deshalb mittelstandsorientiert und vor allem technologieoffen bleiben.“

Die Politk, so Reich-Gutjahr weiter, dürfe Anreize und Impulse für einen geringeren Ressourcenverbrauch setzen; es sei aber nicht ihre Aufgabe zu entscheiden, ob die Zukunft dem Elektromotor oder dem Verbrennungsmotor gehöre. So übersteuere man die Wirtschaft nur.

Zur Absichtserklärung der grün-schwarzen Koalition, gemeinsam mit der Wirtschaft das Konzept einer „Ultraeffizienzfabrik“ weiterentwickeln zu wollen, sagte Reich-Gutjahr: „Zentral für eine innovationsstarke und ressourceneffiziente Wirtschaft, gerade in Zeiten der Digitalisierung und Just-in-time-Logistik, ist und bleibt die Daten- und Verkehrsinfrastruktur. Wir fordern Sie daher auf, schaffen Sie in erster Instanz eine Ultraeffizienz-Infrastruktur!“

Zum grün-schwarzen Koalitionsstreit über Windkraftabstände und die Verpachtung landeseigener Windkraftflächen durch den Landesbetrieb ForstBW erklärten der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Nachdem die CDU es in den Koalitionsverhandlungen vollständig vermasselt hat, auch nur eine einzige ihrer Forderungen zur nötigen Korrektur des Windkraftkurses durchzusetzen, hat es Forstminister Hauk nun durch die Hintertür probiert – und ist damit kläglich gescheitert. Für die vom ideologischen Windkraftausbau im windarmen Baden-Württemberg geplagten Anwohner ist dies ernüchternd.“

Rülke bewertet die ,Windkraft-Streitigkeiten‘ als Hinweis darauf, wie sich die Machtverhältnisse in der Koalition wirklich gestalten: „Einmal mehr zeigt sich die totale Kapitulation der CDU vor den Grünen bei den Koalitionsverhandlungen.“

Auch Glück sieht Hauks Position und Einfluss im Kabinett erheblich in Frage gestellt: „Die Tatsache, dass Ministerpräsident Kretschmann und Minister Untersteller ihren CDU-Kabinettskollegen Peter Hauk jetzt wie einen Schuljungen vorführen, verheißt nichts Gutes. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Minister Untersteller mit seiner neuen Zuständigkeit für Naturschutz auch in die restlichen Bereiche des Landwirtschaftsministeriums hineinfunkt und Hauks Stellung weiter schwächt.“

Das von Umweltminister Franz Untersteller vorgestellte Gutachten zur vorgeblich mangelhaften Personalausstattung der Umweltverwaltung und die daraus resultierenden Forderungen von BUND und NABU sind aus Sicht der beiden Umweltpolitiker der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück und Gabriele Reich-Gutjahr weder plausibel noch angemessen:

„Das ist offensichtlich ein abgekartetes Spiel im Vorfeld der anstehenden Beratungen zum Landeshaushalt 2017/2018. Der Minister hat dieses Gutachten im Oktober 2015 bei vier Wissenschaftlern seiner Wahl in Auftrag gegeben. Diese haben dann Bedienstete von Regierungspräsidien und Landratsämtern gefragt, ob sie sich überlastet fühlten. Pünktlich vor den Haushaltsberatungen sind nun die Professoren zu der wenig überraschenden Schlussfolgerung gekommen, dass die Umweltverwaltung weit mehr Stellen benötigt als bisher. Da Herr Untersteller diese Forderung nicht selbst aussprechen will, spielt er diesen Ball seinen Freunden bei BUND und NABU zu. Dieses Manöver ist allzu durchsichtig. Wirklich interessant wäre neben einer gründlichen Aufgabenkritik innerhalb der Umweltverwaltung, inwieweit die bürokratieintensive Umweltgesetzgebung unter Grün-Rot eine gravierende Arbeitsbelastung zur Folge hatte. Angesichts der Kritik des Rechnungshofes an der „Gutachteritis“ der Landesregierung wäre es spannend zu erfahren, wie viele Tausend Euro dieses zweifelhafte Auftragsgutachten die Steuerzahler nun wieder einmal gekostet hat.“

Zu den Aussagen des Umweltministers Franz Untersteller, wonach in Baden-Württemberg in den kommenden Jahren mit steigenden Abfallgebühren zu rechnen sei, sagte die Zuständige für Umwelt und Klima bei der FDP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Angesichts ständig steigender Müllgebühren ist jetzt die Zeit gekommen, um über die Sinnhaftigkeit mancher Maßnahmen in der Entsorgungswirtschaft nachzudenken. Es stellt sich die Frage, ob Mülltrennung durch private Haushalte angesichts neuer technologischer Möglichkeiten einer professionellen Abfalltrennung noch optimal ist. Jede private Fahrt zum Recyclinghof belastet die CO2-Bilanz. In einer parlamentarischen Initiative hat die FDP-Landtagsfraktion beim Umweltministerium unter anderem nachgefragt,  ob sogar „Müllimporte“ zum wirtschaftlichen Betrieb bei Müllerbrennungsanlagen notwendig sind. Es ist bemerkenswert, dass der Umweltminister beim Biomüll auf Zwang setzen muss bei einigen Kommunen. Offenbar überzeugen seine bisherigen Argumente diese nicht.

Wir erwarten von der grün-schwarzen Landesregierung ein professionelles Entsorgungsmanagement statt stetig steigender Müllgebühren!“