Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke erklärt zur Meldung, wonach Umweltminister Franz Untersteller von einem kräftigen Wachstum der Windenergie in Baden-Württemberg ausgeht:

„Es ist hochgradig unseriös von Umweltminister Untersteller, aus angeblichen Genehmigungen für neue Windräder schon heute einen höheren Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung vorherzusagen und diese Prognose mit den tatsächlichen Zahlen zu vermischen. Mit einem Anteil von nur etwa einem Prozent an der Bruttostromerzeugung und extremen witterungsbedingten Leistungsschwankungen ist die Windenergie im windschwachen Südwesten weit davon entfernt, einen nennenswerten Beitrag zur Energiewende darzustellen. Baden-Württemberg braucht einen sichere Energieversorgung und keinen Zufallsstrom.“

Zur Meldung, wonach der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall nach Ansicht von Umweltminister Franz Untersteller keine Gefahr für Anwohner darstelle und von Windkraftgegnern gezielt zu unsachlicher Angstmacherei genutzt werde, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die ständigen Hinweise von Minister Untersteller auf die Zahl der Genehmigungen für neue Windräder können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Grün-Rot beim Ausbau der Windenergie gescheitert ist. Im Jahr 2014 wurden gerade noch sieben neue Anlagen gebaut und gleichzeitig drei alte Anlagen wieder abgebaut. Unter dem Strich kamen also nur vier Windräder hinzu. Anstatt wie beispielsweise die dänische Regierung die gesundheitlichen Klagen der Anwohner von Windenergieanlagen über tieffrequenten Schall und Infraschall ernst zu nehmen und von Forschern umfassend über mehrere Jahre hinweg untersuchen zu lassen, scheint die grün-rote Landesregierung nun ein Jahr vor der Wahl in diesen Bürgern die passenden Sündenböcke für ihre verfehlte Energiewende zu suchen.“

Zur Meldung, wonach der drittgrößte deutsche Energieversorger EnBW unter den anhaltenden Belastungen der Energiewende im vergangenen Jahr in die roten Zahlen gerutscht sei, sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

 

„Die EnBW darf in der Energiepolitik des Landes keine Sonderrolle spielen – weder als ‚Flaggschiff der Energiewende‘ noch als Sorgenkind. Die Regierung hat die EnBW wie jeden anderen Marktteilnehmer zu behandeln und sich aus dem operativen Geschäft herauszuhalten. Nichtsdestotrotz gibt die Entwicklung der großen deutschen Stromkonzerne insgesamt Anlass zur Sorge. Es kann nicht im Interesse von Verbrauchern und Politik liegen, dass Gas- und Kohlekraftwerke der neuesten und emissionsärmsten Bauart auf Kosten der Versorgungssicherheit stillgelegt werden müssen, weil sie von der hoch subventionierten Wind- und Sonnenenergie regelmäßig aus dem Markt gedrängt werden. Wir brauchen dringend ein Ende der ungezügelten Milliarden-Förderung für die erneuerbaren Energien und eine marktwirtschaftliche Korrektur der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Strommarkt, damit auch witterungsunabhängiger gesicherter Kraftwerksleistung eine Chance ermöglicht wird. Hier müssen Union und SPD im Bund endlich liefern.“

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, hat in einer Aktuellen Debatte des Landtags über die Atompolitik der Landesregierung vier Jahre nach dem Erdbeben und der damit verbundenen Nuklearkatastrophe von Fukushima nach den Konsequenzen für die Energiewende in Baden-Württemberg gefragt: „Ich finde es angebracht, darüber zu sprechen, was die Konsequenzen dieser Tragödie für unser Handeln sind.“ Der beschleunigte Atomausstieg sei beschlossene Sache und werde von allen Parteien mitgetragen, stellte Glück klar. Wer aus der Atomenergie aussteige, müsse aber auch in andere Energien einsteigen und sagen, wie er die Versorgungssicherheit in Zukunft gewährleisten wolle.

An Umweltminister Franz Untersteller gerichtet sagte Glück: „Herr Minister, Sie haben im Oktober 2014 richtigerweise den Bayerischen Ministerpräsident Seehofer für die Blockade des Netzausbaus kritisiert und deutlich gesagt, sie seien nicht gewillt, unter dem Vorwand der Versorgungssicherheit wieder eine Debatte über die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zu führen. Jetzt frage ich, was tun Sie dafür, dass wir nicht wieder in diese Situation geraten?“. Der Zubau von gerade einmal 7 neuen Windenergieanlagen im Jahr 2014 bei gleichzeitigem Abbau von drei alten Anlagen biete keine ernsthafte Antwort auf die Frage der Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg, zumal die witterungsabhängige Windkraft ohne Speicherkapazitäten keine gesicherte Kraftwerksleistung ersetzen könne. „Gerade bei den technischen Innovationen für Speicher und Energieeffizienz kann und muss Baden-Württemberg viel mehr tun, damit der Atomausstieg gelingt und drohende Versorgungslücken abgewendet werden. Verantwortliche Atompolitik bedeutet, dass man die Energiewende in Baden-Württemberg voranbringt – da ist Ihre Bilanz verheerend“, sagte Glück.

Der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Andreas Glück hat die grün-rote Verschärfung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz als Sanierungsbremse kritisiert: „Wenn Sie die Anforderungen an den Heizungstausch und die energetische Gebäudesanierung immer weiter hochschrauben, führt dies nur dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Jahrzehnte alten Heizkessel lieber noch dreimal reparieren lassen, weil sie die hohen Investitionskosten scheuen. Das ist eine Sanierungsbremse auf Kosten des Klimaschutzes. Deshalb lehnen wir die Erhöhung des Pflichtanteils erneuerbarer Energien von 10 auf 15 Prozent und somit auch die ganze Gesetzesnovellierung ab.“ Glück fügte hinzu, mit den heutigen Erfahrungen über die mäßige Entwicklung der Zahlen beim Heizungstausch und Gebäudesanierung in Baden-Württemberg im Vergleich zu Bayern würde die FDP-Fraktion auch dem schwarz-gelben Erneuerbare-Wärme-Gesetz von 2007 nicht mehr zustimmen.

„Wir wollen nicht, dass immer nur über Verpflichtungen gearbeitet wird, sondern über das Setzen von Anreizen. Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen wäre ein solcher Anreiz gewesen, aber diesen Anreiz haben SPD und Grüne 2012 im Bundesrat aus reiner Parteitaktik verhindert,“ sagte Glück. Im Land falle Grün-Rot nun nichts außer Zwang ein. „Anreize zu setzen ist der Landesregierung fremd. Die einzigen Instrumente lauten: Verbieten, Besteuern und Verpflichten“, sagte Glück.

Zum Widerstand des bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer gegen den Bau von neuen Stromtrassen vom Norden in den Süden Deutschlands sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die unmissverständliche Abgrenzung der CDU Baden-Württemberg vom Kurs der CSU ist zu begrüßen und überfällig. Bayerns Ministerpräsident Seehofer spielt mit der Versorgungssicherheit Süddeutschlands. Denn bis 2022 gehen die letzten Kernkraftwerke vom Netz. Deshalb brauchen wir jetzt Tempo beim Ausbau der Nord-Süd-Trassen! Seehofers sogenanntes Alternativkonzept, das den Bau neuer Gaskraftwerke vorsieht, ist angesichts der anhaltend schlechten Marktbedingungen für Gaskraftwerke genauso Träumerei wie der Plan der grün-roten Landesregierung, ausgerechnet im windärmsten Bundesland Baden-Württemberg zehn Prozent der Stromversorgung durch eigene Windräder decken zu können.“

Nach der Antwort des Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage des energiepolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, steht dem Neubau von nur sieben Windrädern im Jahr 2014 sogar noch ein Abbau von drei alten Anlagen gegenüber (siehe Anlage, Drucksache 15/6281). In seiner Stellungnahme bilanziert das Ministerium für den Windkraft-Zubau im vergangenen Jahr: „Der Gesamtbestand der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Windenergieanlagen ist insgesamt um vier Anlagen gestiegen.“ Aus Sicht Glücks zeichnet sich damit das Scheitern der grün-roten Energiewendeziele ab. Der FDP-Landtagsabgeordnete kritisierte zudem, dass die Landesregierung sich für die wenigen Auskünfte deutlich länger Zeit gelassen habe, als zur Beantwortung Kleiner Anfragen vorgesehen sei. „Man könnte erwarten, dass unser ‚Windkraftminister‘ Untersteller bei vier zusätzlichen Windkraftanlagen im Jahr 2014 noch den Überblick hat. Vermutlich hat die Beantwortung meiner Anfrage aber deshalb so lange gedauert, weil er sich nicht eingestehen kann, dass das grüne Ziel von 1200 Windkraftanlagen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 schon jetzt gescheitert ist“, sagte Glück.

Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ist mit der mageren Ausbeute von unter dem Strich nur vier neuen Windkraftanlagen im Jahr 2014 klar ersichtlich, dass Baden-Württemberg sich bei der Energiewende anderen Schwerpunkten zuwenden müsse als der Windkraft: „Wenn die Energiewende noch gelingen soll, brauchen wir einen verstärkten Einsatz für den Ausbau der Nord-Süd-Leitungen, um den wirtschaftlichen Windstrom von der Küste in den Süden zu bringen. Und es bedarf größerer Anstrengungen bei der Förderung von Forschung und Innovationen beim Einsparen von Energie sowie beim effizienten Nutzen von Energie. Hier liegen die Stärken des High-Tech-Standortes Baden-Württemberg“, so Glück. Der Rückbau von drei alten Anlagen zeige zudem, dass die Windenergie sich ohne Subventionen in Baden-Württemberg kaum rechne. Es mache daher wenig Sinn, politisch den Bau neuer Anlagen zu forcieren, wenn absehbar sei, dass ein Großteil dieser Windräder spätestens nach zwei Jahrzehnten wieder abgebaut werde, wenn die Ansprüche auf feste Einspeisevergütungen auslaufen, sagte Glück.

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, hat in der ersten Beratung über die grün-rote Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes vor einem Sanierungsstau durch überzogene Pflichten beim Heizungstausch gewarnt. „Alle Zahlen seit der Einführung des Pflichtanteils erneuerbarer Energien seit 2010 zeigen, dass überzogene Vorschriften lediglich dazu führen, dass die Hauseigentümer Sanierungen besonders lange hinausschieben, weil sie die hohen Kosten scheuen“, sagte Glück. Wenn der Heizungstausch in Bayern im Schnitt 9.000 Euro koste und in Baden-Württemberg wegen der umfassenden Pflichten fast 20.000 Euro, dann sei klar, warum die Heizungsanlagen im Freistaat schneller modernisiert werden, erklärte der Freie Demokrat. „Wir würden aus dieser Erfahrung heraus den Pflichtanteil von zehn Prozent erneuerbaren Energien heute auch nicht mehr mittragen. Eine weitere Erhöhung dieser Sanierungsbremse von 10 auf 15 Prozent ist aber ganz sicher der falsche Weg“, so der Energiepolitiker.

Als zweiten Kritikpunkt am grün-roten Gesetzentwurf nannte der FDP-Abgeordnete die Ausweitung der Pflichtanteilsregelung auf Nichtwohngebäude: „Die bisherige Unterscheidung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden ist nicht nur in der Praxis sinnvoll, weil ein Wohnhaus und ein Supermarkt eben einen grundverschiedenen Wärmebedarf haben. Dieses eindeutige Unterscheidungsmerkmal hat vielmehr auch in hohem Maße zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit beigetragen. Die unzähligen Ausnahmeregelungen, die der grün-rote Novellierungsentwurf nun enthält, sprechen an dieser Stelle ja für sich“, so Glück.

Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Einführung des gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans, also eine Masterplans für die energetische Sanierung eines Hauses, begrüßte Andreas Glück hingegen im Grundsatz. Es könne jedoch nicht sein, dass die grün-rote Landesregierung dieses Instrument erst in einer späteren Verordnung konkretisiere. „Hier versucht Grün-Rot wieder einmal die Rechte des Parlaments durch eine Ermächtigungsregelung zu umgehen. Wir lehnen dieses Vorgehen entschieden ab“, sagte Glück.

Zur Meldung, wonach Umweltminister Untersteller angesichts von 62 im Jahr 2014 neu genehmigten Windkraftanlagen „ordentlich Rückenwind“ für die Windkraft in Baden-Württemberg sieht, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der energiepolitische Sprecher FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„62 Genehmigungen sind noch keine 62 neu gebauten Anlagen. Ob die Windräder trotz Rotmilan, Flugsicherheit und anderen Eventualitäten überhaupt gebaut werden, steht in den Sternen. Nachdem im vergangenen Jahr wohl nur sieben Windräder neu gebaut wurden und gleichzeitig auch einige alte Windräder abgebaut wurden, ist offensichtlich, dass die Energiewende in Baden-Württemberg mit der Windkraft nicht zu bewerkstelligen ist. Grün-Rot sollte sich von diesen Luftschlössern verabschieden und stattdessen auf Energieeffizienz und Netzausbau setzen.“

Der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Andreas Glück, wirft Energieminister Franz Untersteller Ahnungslosigkeit und Untätigkeit bei der Marktaufsicht über Gas und Strom vor: “Noch Anfang Dezember konnte oder wollte Minister Untersteller die Anfrage der FDP/DVP-Fraktion (siehe Anlage Drucksache 15/6073), ob die Versorger die gesunkenen Gaspreise tatsächlich an die Endkunden weiterreichen, nicht die beantworten. Und nun beweist ausgerechnet eine Studie der grünen Bundestagsfraktion, dass Baden-Württemberg hier im Ländervergleich ein Negativbeispiel darstellt. Für Minister Untersteller ist das ein Offenbarungseid.”

Anlass für Glücks Kritik ist eine Meldung des Westdeutschen Rundfunks (siehe tagesschau.de), wonach eine Untersuchung ergeben hat, dass vor allem in Baden-Württemberg die Gasversorger ihre gesunkenen Einkaufspreise kaum an die Verbraucher weiterreichen. Demnach mussten die Haushalte in Baden-Württemberg im laufenden Jahr durchschnittlich 140 Euro zu viel für ihr Gas bezahlen. Glück: “Überteuerte Energiepreise sind unsozial, weil sie sowohl Familien als auch Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten. Wenn es auf dem Energiemarkt zu wenig Wettbewerb gibt, muss das Land deshalb prüfen, ob noch eine marktwirtschaftliche Preisbildung gegeben ist.”

Der FDP-Abgeordnete fordert Untersteller zu einer umfassenden Überprüfung der Gaspreise auf: “Als Energieminister hat Herr Untersteller die ordnungspolitische Aufgabe der Marktaufsicht und er verfügt zu diesem Zweck über eine sachkundige Energiekartellbehörde. Die letzten ausführlichen Prüfergebnisse stammen noch aus FDP-Zeiten. Im vierten Amtsjahr erwarte ich jetzt von Minister Untersteller, dass er die Energiepreise umfassend prüfen lässt.” Als Grund für Unterstellers Untätigkeit sieht Glück eine ideologische Haltung: “Der Minister beschäftigt sich grundsätzlich ungern mit fossilen Brennstoffen und übersieht dabei, dass Baden-Württemberg sich im Zuge der Energiewende auf Probleme bei der Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit einstellen muss.”

Zur Meldung, wonach der Energiekonzern EnBW nun doch wegen des dreimonatigen Kernkraft-Moratoriums im Jahr 2011 rechtlich gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg vorgehen wird, um Ersatzansprüche geltend zu machen, erklärten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Andreas Glück:

„Wir nehmen die Entscheidung der EnBW in Respekt vor ihrer unternehmerischen Freiheit zur Kenntnis. Mit dieser Kursänderung des EnBW-Vorstands wird allerdings klar ersichtlich, dass das bisherige Argument des EnBW-Vorstands gegen eine Klage in sich zusammenfällt. Die Position, die EnBW könne keine Verfassungsbeschwerde einlegen, weil sie sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befinde und ihr somit die Grundrechtsfähigkeit fehle, war ganz offensichtlich vorgeschoben und stand erkennbar unter dem politischen Druck des Aufsichtsrates. Wir fordern die grün-rote Landesregierung daher jetzt auf, die Karten auf den Tisch zu legen und jede weitere politische Einmischung in das operative Geschäft der EnBW tunlichst zu unterlassen. Man darf zudem gespannt sein, inwiefern der neue Kurs des EnBW-Vorstands sich auch auf die rechtliche Position des Unternehmens zur Brennelementesteuer auswirkt.“

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, hat in seiner Rede zum Umwelthaushalt 2015/2016 Minister Franz Untersteller vorgeworfen, zu viele Steuermittel für öffentliche Kampagnen und Gutachten auszugeben: „Sie geben ein Vermögen für Selbstdarstellung und zweifelhafte Gutachten und Beratungsleistungen aus. Allein Ihre verfehlte Werbekampagne ‚50 80 90 ­– Energiewende machen wir‘ kostet das Land gut 2,4 Millionen Euro. Das sind angesichts der begrenzten Mittel, die das Umweltministerium hat, Ressourcen, die bei Förderprogrammen für energetische Gebäudesanierungen und Energieeinsparungen fehlen.“ Mit zwei bis drei Millionen Euro zusätzlich etwa im Förderprogramm Klimaschutz-Plus ließe sich eine spürbare Minderung von Treibhausemmissionen erreichen, erklärte Glück.

Der FDP-Abgeordnete kritisierte darüber hinaus die Konzeptlosigkeit der grün-roten Energiepolitik: „Sie haben mit dem sogenannten Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept ein Papier vorgelegt, das die Bezeichnung Konzept nicht verdient. Sie stopfen über hundert verschiedene Maßnahmen auf 200 Seiten. Es gibt weder Schwerpunktsetzungen noch eine Planung auf der Zeitachse. Und zum Thema Versorgungssicherheit, das durch den Atomausstieg in den kommenden Jahren zum massiven Problem zu werden droht, haben Sie keine andere Antwort als immer nur Windkraft, Windkraft, Windkraft.“ Dabei sei absehbar, dass die Windkraft im windarmen Südwesten keine Versorgungssicherheit biete. Gebaut worden seien 2011 dreizehn Anlagen, 2012 neun, 2013 zwölf und 2014 bisher nur zwei. Glück forderte daher eine Konzentration auf den Netzausbau, die Förderung von Energieeffizienz, Speicherforschung, Innovation und energetische Sanierungen. Dabei solle Grün-Rot jedoch nicht mit Pflichten, Bürokratie und neuen Kosten für die Verbraucher arbeiten, wie es beim Erneuerbare-Wärme-Gesetz wieder der Fall sei, sondern mit Anreizen, forderte der FDP-Politiker.

Kritik übte Glück auch an der Einnahmekalkulation im Kapitel „Wasser und Boden“: „Sie rechnen hier schon mit Zusatzeinnahmen aus der geplanten Erhöhung des Wasserpfennigs. Vielleicht sind Sie der Meinung, dass es den Kohl nicht fett macht, wenn Sie den Wasserpfennig für private Verbraucher von 5,1 auf 10 Cent pro Kubikmeter anheben. Wenn Sie aber eine mehrere Hundert Millionen Euro schwere angebliche Sanierungsrücklage für den Wahlkampf horten können, dann müssen Sie auch nicht unter Verweis auf den Hochwasserschutz den Bürgerinnen und Bürgern mehr Geld aus der Tasche ziehen.“

Die Tatsache, dass Grün-Rot auch den Wasserpfennig für Oberflächenwasser erhöhe, sei ein Schlag für die Wettbewerbsfähigkeit sowohl der wasserintensiven Steine- und Erdenindustrie als auch heimischer Kraftwerke, sagte Glück. „Baden-Württemberg droht in wenigen Jahren in eine Stromlücke zu laufen und Sie wollen tatsächlich Kraftwerke, die eine gesicherte Leistung bringen, zusätzlich belasten. Herr Minister Untersteller, Ihr Hinweis, Baden-Württemberg sei eines der wenigen Länder, das den Wasserpfennig noch nie erhöht habe, ist ein Witz. Hessen, Bayern, Frankreich und die Schweiz haben ihn gar nicht und das sind die direkt mit uns konkurrierenden Wirtschaftsstandorte.“

„Wir wünschen uns weniger Show, mehr Konzept und mehr Verständnis für die Wettbewerbssituation unserer heimischen Arbeitgeber, Herr Minister. Bilden Sie energiewirtschaftliche Schwerpunkte bei der Energieeffizienz und der Innovation aus, konzentrieren Sie die begrenzten Mittel und ermutigen Sie Verbraucher und Unternehmen mit wirtschaftlichen Anreizen, anstatt sie wie beim Erneuerbare-Wärme-Gesetz mit Bürokratie und starren Pflichten zu gängeln“, sagte Glück abschließend.

Zur von Ministerpräsident Kretschmann und Umweltminister Untersteller vorgestellten Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Andreas Glück:

„Bereits der seit 2010 beim Heizungstausch bestehende Pflichtanteil erneuerbarer Energien in Höhe von 10 Prozent hat sich rückblickend leider als Sanierungsbremse erwiesen. Er führt lediglich dazu, dass Hauseigentümer alte Heizkessel lieber noch dreimal flicken, bevor sie eine teure Sanierung wagen. Doch anstatt aus diesen Erfahrungen zu lernen, zieht Grün-Rot die Sanierungsbremse noch weiter an.“ Aus Sicht der FDP-Fraktion behindere diese Verschärfung die Energiewende im Wärmesektor und somit wirksamen Klimaschutz.

Kritik übten Rülke und Glück auch an der Ausdehnung der starren Pflicht auf Nichtwohngebäude: „Die Unterscheidung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden war nicht nur wegen der unterschiedlichen Wärmebedarfe der Gebäudetypen sinnvoll, sie war vor allem auch rechtssicher und praxisnah. Um die nun drohenden Rechtsunsicherheiten zu begreifen, muss man im grün-roten Gesetzesentwurf nur auf die eineinhalb Seiten lange Liste von Ausnahmeregelungen blicken.“

Positiv nahmen Rülke und Glück zur Kenntnis, dass sich Grün-Rot bei Bioöl und Biogas als Erfüllungsoptionen noch ein wenig bewegt habe: „Zumindest für Haushalte mit geringem Einkommen soll dies nun möglich bleiben. Allerdings zeigen die Detailregelungen bei der Nutzung von Biomasse oder auch von Kaminen und Öfen, dass diese Gesetzesnovellierung einen Wust von Bürokratie und unrealistischen Nachweispflichten nach sich ziehen wird.“

In der Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich“ hat der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, die grün-rote Landesregierung abermals aufgefordert, nun endlich das bereits im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2011 angekündigte Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen: „Wir haben im vergangenen Jahr einen eigenen Entwurf für ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Dieser wurde am 12. Juni 2013 mit grün-roter Mehrheit abgeklatscht“, so Glück.

Glück erinnerte daran, dass Umweltminister Franz Untersteller am 19. März 2014 in einer Aussprache über das Umweltinformationsrecht zugesagt habe, dass noch vor der Sommerpause mit dem Entwurf eines Informationsgesetzes zu rechnen sei.   Inzwischen sei es jedoch Spätherbst. Glück: „Die Frist für den Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetzes wurde von Grün-Rot inzwischen schon öfter gebrochen als sämtliche Weltuntergangstermine von Nostradamus und dem Maya-Kalender zusammen – wobei ich klar stellen möchten, dass ich das Informationsfreiheitsgesetz für dringlicher halte.“

Mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich lege Grün-Rot nun eine abzulehnende und abgespeckte Ökovariante des Informationsfreiheitsgesetzes vor. Glück: „Nicht nur, dass Sie nicht Wort halten und ein umfassendes Gesetz vorlegen – in dem vorliegenden Gesetzentwurf findet sich auch eine Reihe von Mängeln und Milchmädchenrechnungen. So zum Beispiel die Behauptung, die Mittel, die man in der Planungsphase für eine starre Bürgerbeteiligung zusätzlich bräuchte, könne man in der Umsetzungsphase locker wieder einsparen. Dies kann im Optimalfall so laufen, aber man kann doch nicht davon ausgehen, dass dies in jedem Fall so läuft.“

Glück sagte, das grün-rote Umweltverwaltungsrecht mache eigentlich keinen Unterschied bei der Bürgerbeteiligung: „Die Bürgerbeteiligung in Atdorf hat es auch ohne Ihr Gesetz gegeben und den Ärger um Stuttgart 21 hätte auch Ihr Gesetz nicht aufzuhalten vermocht.“ Das unausgegorene und selektive Umweltinformationsgesetz lasse aber darauf schließen, dass das große Vorhaben der grün-roten Koalition, nämlich ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz, in der laufenden Legislaturperiode wohl nicht mehr umgesetzt werde, sagte Glück. Der FDP-Abgeordnete forderte Innenminister Reinhold Gall auf, diesbezüglich endlich Farbe zu bekennen und Klartext zu reden.

 

 

 

Zur Berichterstattung, wonach der Energiekonzern EnBW konkrete Pläne für einen Stellenabbau im mittleren dreistelligen Bereich habe, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Politik macht es in den vergangenen Jahren den Energieversorgern in Deutschland nicht leicht. Die EnBW reagiert mit Verschlankung auf die Herausforderungen und scheut dafür auch keinen Stellenabbau. Nun ist es an der Politik, ihre Hausaufgaben zu machen und endlich verlässliche Vorgaben und Perspektiven für den Energiemarkt zu geben. Baden-Württemberg steht da gegenüber der EnBW in der besonderen Pflicht, ideologische grüne Wunschträume hintanzustellen und endlich zu einem realistischen Kurs statt Windrädchen-Politik zu finden.“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, hat die grün-rote Landesregierung dazu aufgefordert, endlich konkrete Pläne für einen moderierten Bürgerdialog zum Ausbau der Stromtrassen vorzulegen: „Man muss dieses Rad nicht neu erfinden. Schleswig-Holstein und die Deutsche Umwelthilfe haben beim Bürgerdialog zur Westküstenleitung vorgemacht, wie man den Dialog mit den Bürgern im Dienste einer Verfahrensbeschleunigung nutzen kann.“ Die FDP-Fraktion habe den Eindruck, dass die Übertragungsnetzbetreiber anstatt allgemeiner Absichtserklärungen nun konkrete Schritte erwarteten. Anlass für die Forderung war eine Landtagsdebatte über einen gemeinsamen Entschließungsantrag von SPD, Grünen und FDP, in dem die drei Fraktionen die Blockadehaltung des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) zum Netzausbau scharf kritisierten. „Die Abschaltung der letzten Kernkraftwerke in Süddeutschland bei einem gleichzeitig unvollendeten Ausbau der Nord-Süd-Trassen ist eine Operation am offenen Herzen der Energieversorgung. Deshalb ist die Blockadetaktik, welche der bayerische Ministerpräsident Seehofer betreibt, ein brandgefährliches Spiel“, sagte Haußmann.

Haußmann bekräftigte seitens der FDP ein klares „Ja zum Netzausbau“. Bei den von der schwarz-gelben Bundesregierung auch unter Mitwirkung der CSU festgelegten Trassenprojekten im Bundesbedarfsplangesetz handele es sich um energiewirtschaftlich notwendige und verbindlich festgelegte Vorhaben. Süddeutschland sei in Zukunft darauf angewiesen, dass es über die neuen Trassen kostengünstig erzeugten Windstrom von der Küste beziehen könne, weil der Ausbau der Windkraft im Süden sich mangels ausreichender Windgeschwindigkeiten nicht rechne. Andernfalls liefen Baden-Württemberg, Bayern und Südhessen in eine Stromlücke, die beispielsweise durch eine erhöhte Zahl von Stromausfällen zu Produktions- und Arbeitsplatzverlagerungen sowie volkswirtschaftlichen Milliardenverlusten führen könnten.

Der umwelt- und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, hat Umweltminister Franz Untersteller vorgehalten, unter Erinnerungslücken zu leiden. Anlass ist die Stellungnahme des Ministers zu einem Antrag der FDP-Landtagsfraktion zur von Grün-Rot geplanten Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts (siehe Anlagen, Drucksache 15/5688). Darin behauptet Untersteller die angekündigte schrittweise Verdopplung des Wasserentnahmeentgelts für Grund- und Oberflächenwasser von 5,1 auf 10 Cent je Kubikmeter Wasser bzw. die Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern von 1 auf 1,5 Cent je Kubikmeter Wasser bis 2019 bedeute für die wasserintensiven Industrien in Baden-Württemberg keine nennenswerte Zusatzbelastung.

Untersteller argumentiert, die Tarifänderung für die Verwendung von Wasser aus oberirdischen Gewässern bleibe auch mit 1,5 Cent je Kubikmeter noch immer unter dem bis 2010 geltenden Tarif von 2,045 Cent je Kubikmeter. Der liberale Umweltpolitiker Glück widerspricht: „Das ist leider nur die halbe Wahrheit und zeigt wieder einmal, dass Minister Untersteller zur Vergesslichkeit neigt. Zwar stimmt, dass der reguläre Tarif bei gut 2 Cent lag, bevor ihn Schwarz-Gelb im Jahr 2010 halbiert hat. Herr Untersteller verschweigt aber, dass es bis 2010 für wasserintensive Branchen erhebliche Ermäßigungen gab, die im Zuge der Tarifvereinheitlichung ersatzlos gestrichen wurden.“ So habe etwa die Steine- und Erdenindustrie, die produktionsbedingt einen vergleichsweise hohen Wasserverbrauch habe, bis 2010 noch von einer Regelermäßigung in Höhe von 50 Prozent profitiert, erklärte Glück. „Man kann jetzt nicht einerseits den Tarif in alte Höhen zurückführen und andererseits auf die damaligen Ermäßigungen für wasserintensive Branchen verzichten. Auf diese Weise schafft man landesspezifische Zusatzbelastungen für Arbeitgeber, die im nationalen und internationalen Wettbewerb stehen. Herr Untersteller riskiert mit seinen Abgabeplänen, dass heimische Arbeitsplätze zum Beispiel nach Bayern verloren gehen“, sagte Glück.

 

 

Die FDP-Fraktionsvorsitzenden der Landtage von Baden-Württemberg und Hessen, Dr. Hans-Ulrich Rülke und Florian Rentsch, haben auf der gemeinsamen Tagung ihrer Fraktionen in Stuttgart die Landesregierungen in Stuttgart und Wiesbaden aufgefordert, die von der Bundesregierung geschaffene Länderöffnungsklausel für die Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen zu nutzen: „Wir fordern eine Regelung, wonach der Abstand zur Wohnbebauung das Zehnfache der Höhe der jeweiligen Windkraftanlage betragen muss, mindestens aber 1.000 Meter“, sagten Rülke und Rentsch. Die Einführung der länderspezifischen Mindestabstände müssten jedoch zeitnah umgesetzt werden, da die Öffnungsklausel zeitlich bis Ende 2015 begrenzt ist.

Auch insgesamt fordern Rülke und Rentsch eine Abkehr von einem politisch gesteuerten Ausbau der Windkraft in Süddeutschland: „Es ist weder volkswirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll, mit Subventionen in Milliardenhöhe sämtliche süddeutschen Mittelgebirgslagen mit bis zu 200 Meter hohen Schwachwindanlagen zuzupflastern und den Schutz von Anwohnern, Immobilienwerten, Landschaften und Natur den Profitinteressen der grünen Öko-Klientel zu opfern.“ Rülke und Rentsch warfen der schwarz-roten Bundesregierung mit Blick auf die jüngste EEG-Reform vor, eine Chance vertan zu haben: „Deutschland muss aus der Planwirtschaft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes raus. Die Explosion der Energiekosten muss gestoppt und die Solar- und Windenergie muss schnellstmöglich in den normalen Wettbewerb geführt werden.“

Rülke und Rentsch rechneten vor, dass Baden-Württemberg und Hessen als Standorte für Windräder mit einer durchschnittlichen Auslastung der Anlagen von 1.252 beziehungsweise 1.422 Jahresvolllaststunden denkbar ungeeignet seien, wenn man in Norddeutschland auf mehr als 2.000 und in Offshore-Parks auf weit über 4.000 Jahresvolllaststunden komme. Das Argument, die Erschließung von mittelmäßigen bis schlechten Windkraftstandorten im Süden trage zur Versorgungssicherheit und Netzstabilität bei, wiesen Rülke und Rentsch zurück: „Wer schon einmal einen Blick auf eine Wetterkarte geworfen hat, der weiß, dass ein windarmes Azorenhoch sich nicht auf Rhön, Westerwald, Schwarzwald oder Schwäbische Alb beschränkt, sondern ganz Mitteleuropa erfasst“, sagten Rülke und Rentsch.

„Der Ausbau der Windkraft muss unter Wahrung des Schutzes von Mensch und Natur dort vonstatten gehen, wo wirtschaftlich interessante Windstärken erreicht werden. Und diese Standorte finden sich vorzugsweise in Küstennähe und – soweit die Offshore-Windkraft ihre Stromgestehungskosten bis 2020 wie geplant senken kann – perspektivisch auf der offenen See“, erklärten Rülke und Rentsch.

Mit Blick auf die Landtagswahl im Jahr 2016 warnte Rentsch die Bürger in Baden-Württemberg vor falschen Erwartungen an die CDU: „Viele hessische CDU-Abgeordnete haben sich noch kurz vor der Wahl mit Bürgerinitiativen getroffen und vor einem unverhältnismäßigen Ausbau der Windkraft gewarnt. Doch kaum saßen CDU und Grüne in Wiesbaden gemeinsam am Kabinettstisch, haben sie beschlossen, den Anteil der Windkraft innerhalb von nur fünf Jahren zu verdreifachen. Man wird die hessische Landschaft 2018 nicht wiedererkennen.“ Rülke fügte hinzu, langfristig würden die Grünen auch in Baden-Württemberg weitere Windräder anstreben als die derzeit für 2020 ausgegebene Zielmarke von 1.200 Anlagen.

 

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Winfried Kretschmann „irgendwann“ die durch das Land Baden-Württemberg erworbenen Anteile an der EnBW wieder verkaufen wolle, erklärten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Die FDP hat sich von Anfang an dafür ausgesprochen, den Kauf der EnBW-Anteile nur als Zwischenlösung zu begreifen und zeitnah eine Wiederveräußerung des Aktienpakets anzustreben. Insofern findet das Ansinnen von Ministerpräsident Kretschmann unsere Unterstützung. Allerdings stellen wir uns dafür eine konkrete zeitliche Perspektive vor und kein „irgendwann“. Außerdem muss die Regierung Kretschmann-Schmid mit Blick auf einen Wiederverkauf die EnBW-Schiedsklage beenden und aufhören, den Wert der erworbenen Aktien nachträglich künstlich kaputtzureden, wenn schon nicht im Dienste der Ehrlichkeit, dann doch wenigstens im ureigensten Geschäftsinteresse.“

 

 

 

Zur Meldung, wonach Umweltminister Untersteller zur Finanzierung des Hochwasserschutzes bis 2019 das Wasserentnahmeentgelt für Oberflächen- und Grundwasser „moderat“ von 5,1 auf 10 Cent je Kubikmeter Wasser sowie das Wasserentnahmeentgelt für die Entnahme von Flusswasser von 1 auf 1,5 Cent erhöhen will,      erklärten der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück und der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer:

„Dies ist keine moderate Erhöhung, sondern eine glatte Verdopplung, die eben nicht nur die von Minister Untersteller angeführten Privathaushalte mit geringem Wasserverbrauch trifft, sondern vor allem wasserintensive Produktionszweige in der Landwirtschaft, Papiererzeugung, chemischen Industrie oder im Energiesektor. Hier trifft man kleine und mittlere Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Anstatt immer weiter an der Steuer- und Abgabenschraube zu drehen und wichtige Arbeitgeber zur Abwanderung in benachbarte Länder zu drängen, sollte Grün-Rot die notwendigen Investitionen in einen hochwertigen Hochwasserschutz aus Haushaltsmitteln finanzieren und diese nicht bei teuren Prestigeprojekten, sinnfreien Gutachten und unnützen Werbekampagnen zur Energiewende verplempern.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, haben die Forderung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel nach der Einrichtung zusätzlicher Verwaltungsposten zur Beschleunigung des Windkraftausbaus zurückgewiesen:

Wenn in den vergangenen sechs Monaten in Baden-Württemberg nur eine einzige neue Anlage errichtet wurde, dann lässt sich dies nicht allein mit einem angeblichen Genehmigungsstau erklären. Es ist billig, wenn Herr Schmiedel die Verantwortung für die Flaute beim Windkraftausbau nun auf das Verwaltungspersonal schiebt. Die Gründe sind zum Teil von Grün-Rot hausgemacht, zum Teil schlicht naturgegeben: Erstens hat Grün-Rot mit der Neuregelung des Landesplanungsgesetzes ein Zuständigkeitschaos verursacht, zweitens hat Schmiedels Genosse und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit seiner unausgegorenen Reform der Ökostromförderung die Windkraftbranche nachhaltig verunsichert und drittens erkennen die Investoren zusehends, dass an den allermeisten noch verfügbaren Standorten in Baden-Württemberg einfach zu selten ausreichend Wind weht, um Windkraftanlagen wirtschaftlich betreiben zu können. Die physikalischen Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen lassen sich auch von zusätzlichen Personalstellen nicht beeindrucken. Viele Windparks in Baden-Württemberg sind in den vergangenen Jahren hinter den erwarteten Erträgen zurückgeblieben. Der Beitrag Baden-Württembergs zur Energiewende liegt schlicht nicht in der Windkraft, sondern auf den Feldern Innovation und Energieeffizienz.“

Zur Meldung, wonach der Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg immer noch stockt und im ersten Halbjahr 2014 eine neue Anlage errichtet wurde,sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Das Ausbauziel der von den Grünen geführten Landesregierung ist utopisch, bedeutet es doch, dass man in den nächsten fünf Jahren jeden zweiten Tag eine Windkraftanlage von der Höhe des Stuttgarter Fernsehturms fertigstellen müsste. Wenn Ministerpräsident Winfried Kretschmann selbst jetzt seine Ausbauziele nicht als unrealistisch erachtet, zeigt dies, dass die Landesregierung zur Energiewende in Baden-Württemberg bis auf gebetsmühlenartige Worte zur Windkraft nichts beizutragen hat. Durch Effizienzsteigerungen könnten wir mit einem Bruchteil der Kosten mehr Energie einsparen als wir Strom mit Windkraftanlagen erzeugen können, denn eine nicht verbrauchte Kilowattstunde Strom ist sogar besser, als eine Kilowattstunde Strom aus Erneuerbaren Energien.“

Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, hat der grün-roten Landesregierung in der Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich“ vorgeworfen, gemessen an den eigenen Ankündigungen zu versagen. Schon in der Koalitionsvereinbarung hatte Grün-Rot ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz angekündigt. Einen Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion für ein Informationsfreiheitsgesetz hatte die Koalition im Juni 2013 abgelehnt und für die zweite Jahreshälfte einen eigenen Entwurf angekündigt, der aber nicht vorgelegt wurde. Am 19. März 2014 hatte Umweltminister Franz Untersteller auf Glücks Nachfrage in einer Landtagsdebatte erklärt, der grün-rote Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz werde bis zur Sommerpause eingebracht. Der FDP-Abgeordnete fragte daher heute in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause: „Wo ist es denn geblieben, das Informationsfreiheitsgesetz? Herr Minister Untersteller, entweder Sie haben etwas falsch verstanden und den Mund zu voll genommen, oder Innenminister Gall hat Ihnen Märchen erzählt.“

Den vorliegenden Entwurf für ein „Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich“ bezeichnete Glück als „abgespeckte Ökovariante des Informationsfreiheitsgesetzes“. Der Gesetzesentwurf verfolge zwar für den Bereich der Umweltinformationen grundsätzlich begrüßenswerte Ziele, bei einigen Punkten gehe die FDP-Landtagsfraktion jedoch mit erheblicher Skepsis in die weiteren Beratungen.

„Es ist eine Milchmädchenrechnung zu behaupten, dass bei Bauvorhaben eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung zwar in der Planungsphase Kosten verursache, diese Kosten aber auf jeden Fall später in der Umsetzungsphase durch eine erhöhte Akzeptanz wieder gespart werden. Es kann so laufen, es muss aber nicht zwangsläufig so sein. Es kann deshalb nicht sein, dass man wie selbstverständlich davon ausgeht, dass diese Mehrkosten vollumfänglich vom Vorhabenträger zu leisten sind“, sagte Glück. Wenn man eine verbesserte Transparenz will, muss man sich eingestehen, dass diese Geld kosten werde. Die Kostenfrage lasse die Landesregierung aber unbeantwortet, kritisierte Glück. Die Landesregierung müsse aufpassen, dass sie durch solche Sonderregelungen nicht Investoren vom Standort Baden-Württemberg abschrecke und nach Bayern oder Hessen vergraule, forderte Glück.

 

Zur Meldung, dass die baden-württembergische Landesregierung im Bundesrat mit den anderen Ländern das Gesetzespaket zur Ökostrom-Reform gebilligt hat, sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Die EEG-Reform 2014 ist eine Reform der verpassten Chancen. Der Einstieg in die verpflichtende Direktvermarktung von Ökostrom wird weit in die Zukunft geschoben. Der unsinnige Fördermechanismus von Windkraftanlagen an windschwachen Standorten im Südwesten bleibt bestehen. Eigenstromerzeuger werden durch die Ökostromumlagenpflicht künftig für ihre Investitionen benachteiligt. Statt Anreize zu setzen, werden nun Speicherung und Verbrauch von eigens erzeugtem Strom abgestraft. Warum eigens erzeugter und gespeicherter Strom, der am Ort der Erzeugung wieder verbraucht wird, mit einer EEG-Umlage belastet werden soll, erschließt sich mir nicht. Die Verantwortung für diesen Missstand tragen CDU, SPD und Grüne in Bund und Ländern gemeinsam.“

 

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, hat die grün-rote Landesregierung scharf für die finanzielle Förderung unnötiger und teurer Doppelstrukturen bei der Energieeffizienzberatung kritisiert, unter anderem auf der Schwäbischen Alb: „Vor der Wahl hat Franz Untersteller als grüner Oppositionspolitiker noch gewettert, das Land tue zu wenig für die Energieagenturen der Landkreise und bei vielen der Beratungsstellen brenne es finanziell schon lichterloh. Doch anstatt diese bewährten Strukturen nun als Umweltminister konsequent zu stärken, steckt er Millionen in sinnlose Öffentlichkeitskampagnen und Konkurrenzangebote mit Versorgungsposten für die grüne Klientel.“

Ein aktuelles Beispiel sieht Glück auf der Schwäbischen Alb. Dort wies Minister Untersteller dem BUND Landesmittel in Höhe einer halben Million Euro zu, um in Münsingen ein „Koordinierungsbüro“ zur Durchführung des Aktionsplans „Energieeffizienz Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ einzurichten. Die im Aktionsplan dargestellten Maßnahmen decken sich jedoch weitgehend mit den Angeboten der bestehenden regionalen Energieagenturen in den Landkreisen Reutlingen, Esslingen und Alb-Donau: Information und Motivation der Verbraucher zum Energiesparen, Stärkung von Energieanalysen und Hilfestellungen bei der Erschließung einschlägiger Fördermittel.

Der liberale Energiepolitiker Glück hatte im Landtag deswegen einen kritischen Antrag zu „Doppelstrukturen bei der Energieeffizienzberatung auf der Schwäbischen Alb“ eingereicht (siehe Drucksache 15/5331). In seiner Stellungnahme behauptet Minister Untersteller, der Mehrwert der neuen Einrichtung liege in ihrer „koordinierenden und kommunikativen“ Tätigkeit, welche die bestehenden Angebote miteinander vernetze. Glück hält dieses Argument für vorgeschoben: „Die regionalen Energieagenturen in den Landkreisen sind sowohl untereinander als auch mit den regionalen Partnern der Energiewende hervorragend vernetzt. Zu diesem Zweck wurden sie ja überhaupt erst gegründet. Als Münsinger freut es mich natürlich immer, wenn Landesmittel in die Stadt fließen. Aber auch die Stadt Münsingen hätte als Gesellschafterin der Klimaschutzagentur Landkreis Reutlingen eher ein Interesse daran, dass erst einmal deren bestehende Beratungsangebote nachhaltig finanziert werden.“

Zudem betreibe die landeseigene Klima- und Energieagentur Baden-Württemberg bereits eine Stelle zur Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit der regionalen Energieagenturen. Auch für die vielfach als überflüssig kritisierte landesweite Imagekampagne „50 – 80 – 90, Energiewende machen wir“, die unter anderem für das Energiesparen werben soll, gebe Untersteller fast drei Millionen Euro aus. Der FDP-Abgeordnete Glück sagte: „Man sollte nicht nur Energie effizient einsetzen, sondern auch Steuermittel. Wenn die grün-rote Landesregierung die ganzen Millionen, die sie für überflüssige Eigenwerbung und sinnfreie Doppelstrukturen ausgibt, direkt in die Finanzierung der Energieagenturen der Landkreise stecken würden, wäre das wirtschaftlich wie ökologisch eine deutlich bessere Investition in die Energiewende. Doch stattdessen versorgt man lieber grüne Parteigänger mit öffentlichen Aufträgen.“