Koalition hat hohes Arbeitstempo vorgelegt – Ziel Netto-Neuverschuldung Null – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, nimmt zur Umfrage von Infratest dimap wie folgt Stellung:

„Nach einem Jahr Regierungszeit steht die Opposition in den meisten Umfragen vergleichweise gut da – das gilt vor allem für die Grünen, die bundesweit in keiner Re-gierung mehr vertreten sind. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat zusammen mit ihrem CDU-Regierungspartner ein hohes Arbeitstempo vorgelegt und dabei auch harte Sparauflagen beschlossen, um das Ziel der Netto-Neuverschuldung Null in absehbarer Zeit zu erreichen. Der augenblickliche Umfragewert für die FDP ist eine solide Basis, um mit unserer erfolgreichen Politik wieder zweistellige Werte zu erreichen. Hans Ilg, Pressesprecher

Führungskräfte sollen mentale Blockaden lösen / Justizministerium beispielhaft – „Da wurde eine gute Idee überwiegend schlecht umgesetzt.“ Auf diese Kurzformel bringt Michael Theurer, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion und Mitglied im Finanzausschuss des Landtags, die Ergebnisse einer umfangreichen Un-tersuchung des Projekts „Neue Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung“ (NSI) durch den Landesrechnungshof. Die Untersuchung fördere, so Theurer, eklatante Umsetzungsdefizite zu Tage, die die schnelle Modernisierung der Landesver-waltung akut gefährdeten.

Besonders bemerkenswert ist nach den Worten von Michael Theurer, dass die Führungskräfte in den meisten Ministerien und Landesbehörden NSI nicht zur Chefsache gemacht hätten. So stelle der Rechnungshof unter anderem fest: „Der bisher geringe Erfolg der NSI lässt sich auch darauf zurückführen, dass ihre Umsetzung in vielen Bereichen nicht als Führungsaufgabe verstanden wurde und sie daher eher zurückhaltend gefördert wurden.“ Es sei schon früher aufgefallen und von ihm im Unteraus-schuss NSI des Landtags bemängelt worden, so Theurer, dass NSI in weiten Teilen der Landesverwaltung „völlig ohne Herzblut“ angegangen worden sei. Dagegen verweist Theurer auf die großen Fortschritte der Kommunen bei der Umstellung auf betriebswirtschaftliche Steuerungssysteme: „Es ist völlig unverständlich, dass bestimmte Ministerien nicht hinbekommen, was in vielen Städten und Gemeinden heute Standard ist!“ Theurer fordert die Führungskräfte in den Chefetagen der Landesverwaltung auf: „Löst endlich die mentalen Blockaden!“ Private Unternehmen überzeugten durch das Kostenbewusstsein der Kaufleute und die Kreativität der Entwick-lungsabteilungen. Daran sollte sich die Landesverwaltung ein Beispiel neh-men. Die Untersuchung des Rechnungshofs liefere keine Anhaltspunkte dafür, dass die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungssysteme beim Land prinzipiell in Frage gestellt werden sollte. Im Gegenteil hebt der Rechnungshof die positiven Erfah-rungen des von der FDP geführten Justiz-Ressorts hervor. Die baden-württembergische Justiz könne mittlerweile bundesweit als Leuchtturm für die vorbildliche Einführung modernen Verwaltungsmanagements bezeichnet werden, betont Theurer. Sie könne insbesondere hinsichtlich der ressortspezifischen Ausgestaltung als Orientierung für andere Ministerien dienen. Angesichts der bis Ende 2005 angefallenen Projektkosten von NSI in Höhe von 220 Mio. Euro müsse die Landesregierung NSI dringend neu positionieren und zum Durchbruch verhelfen. Der Landtag müsse darauf bestehen, dass die durch eine konsequente Anwendung von NSI möglichen Effizienzgewinne in den Haushalt zurückfließen. Dazu könne der Landtag selbst einen wichtigen Beitrag leisten, indem sich alle Ausschüsse intensiver als bisher mit dem neuen Produkthaushalt und den damit verbundenen Zielsetzungen beschäftigen. Hans Ilg, Pressesprecher

Regelung fürs ganze Land – Fortführung der Grundschulfremdsprache gewährleistet – In der Diskussion über die Fortführung der Grundschulfremdsprache an den Gymnasien, die vor allem in der Grenzregion zu Frankreich geführt wird, schlägt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, vor: „In ganz Baden-Württemberg soll die Entscheidung zwischen Englisch und Französisch als erste Pflichtfremdsprache den einzelnen Gymnasien überlassen werden. Damit wird den Eltern echte Wahlfreiheit für die erste Pflichtfremdsprache im Gymna-sium ermöglicht.

Dazu im Einzelnen: • Die Fremdsprache der Grundschule wird in Klasse 5 als eine der in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen nach Entscheidung der Schule als erste oder zweite gymnasiale Pflichtfremdsprache fortgeführt. • Ist die Fremdsprache der Grundschule am Gymnasium erste Pflichtfremdsprache (Kernfach mit mehr als zwei Wochenstunden), beginnt die andere nach Entscheidung der Schule in Klasse 5 oder zu Beginn der Klasse 6. • Ist die Fremdsprache der Grundschule zweite gymnasiale Fremdsprache, wird sie in Klasse 5 mit mindestens zwei Wochenstunden und gegebenenfalls nicht versetzungserheblich fortgeführt, ab Beginn der Klasse 6 als Kernfach mit mindestens drei Wochenstunden. Aus guten Gründen ist den Gymnasien in Baden-Württemberg die Möglichkeit eröffnet worden, mit der zweiten Fremdsprache nicht bereits in Klasse 5 beginnen zu müssen. Sie selbst können sich für einen Beginn erst mit Klasse 6 entscheiden. Für den Beginn bereits in Klasse 5 steht ihnen die Möglichkeit eines „gleitenden Einstiegs“ offen (Beginn mit dem zweiten Halbjahr von Klasse 5; zweite Fremdsprache nicht versetzungsrelevant). Als erste (gymnasiale) Fremdsprache soll allerdings die Grundschulfremdsprache verbindlich vorgegeben sein. Die FDP will die Entscheidung über erste und zweite gymnasiale Fremdsprache dem einzelnen Gymnasium überlassen. Durch Entscheidung der Schule soll in Klasse 5 des Gymnasi-ums auch mit der nicht in der Grundschule unterrichteten Fremdsprache als erster Fremdsprache (= Kernfach mit mindestens 3 Wochenstunden) begonnen werden können. Die Fremdsprache der Grundschule ist dann zweite Fremdsprache, muss also erst ab Beginn der Klasse 6 als Kernfach unterrichtet werden. Zur Sicherung und Vertiefung der in die-ser Sprache bereits in der Grundschule erworbenen Kompetenzen muss sie jedoch in Klasse 5 mit mindestens 2 Wochenstunden fortgeführt werden, und zwar gegebenenfalls nicht ver-setzungserheblich und vorrangig genutzt zur Übung in der praktischen Anwendung (Konversationstraining). Der wünschenswerte „nahtlose Anschluss“ der Grundschulfremdsprache im Gymnasium ist auch durch diese Form der Fortführung in Klasse 5 gewährleistet. Auch im badischen Landesteil werden Eltern dann ein Gymnasium in erreichbarer Nähe wählen können, das in Klasse 5 schwerpunktmäßig mit Englisch beginnt. Hierdurch werden nicht zuletzt Probleme des Wohnortwechsels zwischen beiden Landesteilen weitestgehend entspannt. Gleichzeitig werden damit zum Beispiel im württembergischen Landesteil auch die Probleme derjenigen Gymnasien gelöst, die ihr bereits bestehendes Angebot von Französisch ab Klasse 5 fortführen wollen.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Ehrgeiziges Ziel wird bis Jahr 2011 nur mit weiteren harten Einsparungen erreicht – „Netto-Neuverschuldung Null ab dem Haushaltsjahr 2011 bei gleichzeitig fairem Umgang des Landes mit seinen Beschäftigten.“ Dies ist nach den Worten des FDP/DVP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Ulrich Noll eine der Leitlinien der Liberalen für den Doppelhaushalt.

In der Landtagsdebatte über den „Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2007/2008“ sagte Noll, dass sich diese Dialogorientierung mit den Personal-vertretungen, Berufsverbänden und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes bei der Planung des Haushalts bewährt habe. Dieser enthalte eine ganze Reihe von strukturell wirksamen Maßnahmen, die auch die Haushalte der nächsten Jahre entlasteten. Noll: „Aber wir werden auch in den Haushalten für 2009 und die folgenden Jahre noch jeweils eine Milliarde Euro einsparen müssen, um das Ziel ‚Netto-Neu Null’ punktgenau erreichen zu können.“ Wie Noll weiter ausführte, verankert die Regierungskoalition mit Wirkung ab 2011 ein Verbot der Neuverschuldung in der Landeshaushaltsordnung. „Die heutige Regel, dass die Neuver-schuldung nicht höher sein darf als die Summe der Investitionen und Investitionen fördernden Ausgaben, wird dann zur Ausnahme, die nur noch bei gravierenden Störungen des ge-samtwirtschaftlichen Gleichgewichts Anwendung finden darf. Dies ist ein erster, wichtiger Schritt einer Selbstbindung des Staates – aber er wird nicht der letzte sein“, so Noll. Auch die Verankerung des Verbots der Neuverschuldung in der Verfassung werde noch in dieser Legislaturperiode kommen – „so ist es vereinbart und so wird es umgesetzt“. Hans Ilg Pressesprecher

Streichungen von der FDP nie intendiert / Finanzausschuss beschließt Antrag – „Mit dem heute im Finanzausschuss beschlossenen Antrag der Fraktionen von FDP und CDU sind die Kürzungen, die einen Teil der Schulkindergärten in freier Trägerschaft in den Jahren 2007 und 2008 betroffen hätten, vom Tisch.“ Dies sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Ulrich Noll, der selbst in einer Behinderten-Selbsthilfeorganisation engagiert ist. Er zeigte sich erleichtert, dass die Rücknahme der Kürzungen auf diesem Weg gelungen ist.

Noll: „Wichtig ist uns die Feststellung, dass diese Kürzungen von der Seite der FDP/DVP-Landtagsfraktion nie intendiert waren. Dass es dennoch beinahe hierzu gekommen wäre, liegt vielmehr an derzeit bestehenden rechtlichen Unterschieden zwischen Schulkindergärten in freier Trägerschaft, die innerhalb einer Heimsonderschule geführt werden, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist. Aus diesen Unterscheidungen wäre – von uns unbeabsichtigt und zunächst auch unbemerkt – gefolgt, dass freie Schulkindergärten außerhalb von Heimsonderschulen von der für sonstige so genannte Ergänzungsschulen vorgesehenen Kürzung mit betroffen ge-wesen wären. Im Ergebnis hätte dies eine – von der Sache her ganz und gar unbegründete – Ungleichbehandlung nicht nur gegenüber staatlichen Schulkindergärten, sondern auch gegenüber „zufällig“ anders organisierten Schulkindergärten in freier Trägerschaft bedeutet. Noll: „Nachdem nun für die beiden kommenden Jahre durch den Haushaltsantrag der Koalitionsfraktionen eine Lösung herbeigeführt werden konnte, wollen wir dafür Sorge tragen, dass die skizzierten Unstimmigkeiten hinsichtlich der staatlichen Förde-rung frei getragener Schulkindergärten durch entsprechende Änderung des Privatschulgesetzes beseitigt werden. Wir sind guten Mutes, dass uns auch diese an der Wurzel des Problems ansetzende und damit dauerhaft wirksame rechtliche Änderung gelingt.“ Hans Ilg Pressesprecher

FDP/DVP-Fraktion gibt mit Humor gewürzten Geburtstagsempfang mit vielen Gästen – „In Dir brennt ein liberales Feuer.“ Dieses Kompliment machte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, auf dem Geburtstagsempfang der liberalen Fraktion für den FDP-Landtagsabgeordneten und Horber Oberbürgermeister Michael Theurer, der am 12. Januar 40 Jahre alt geworden ist. Rund 60 Gäste, dar-unter die FDP-Landesvorsitzende Birgit Homburger, die beiden Minister Professor Dr. Ulrich Goll und Ernst Pfister, derzeitige und ehemalige Mitglieder der FDP/DVP-Landtagsfraktion sowie Abgeordnete der Fraktionen von CDU, SPD und den Grünen erlebten samt den Fraktionsmitarbeitern eine kurzweilige und humorvolle Feier.

„In Dir brennt ein liberales Feuer.“ Dieses Kompliment machte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, auf dem Geburtstagsempfang der liberalen Fraktion für den FDP-Landtagsabgeordneten und Horber Oberbürgermeister Michael Theurer, der am 12. Januar 40 Jahre alt geworden ist. Rund 60 Gäste, darunter die FDP-Landesvorsitzende Birgit Homburger, die beiden Minister Professor Dr. Ulrich Goll und Ernst Pfister, derzeitige und ehemalige Mitglieder der FDP/DVP-Landtagsfraktion sowie Abgeordnete der Fraktionen von CDU, SPD und den Grünen erlebten samt den Fraktionsmitarbeitern eine kurzweilige und humorvolle Feier.

Begleitung durch Erwachsenen wichtige Unterstützung für junge Fahrer und Fahrerinnen – Die stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, begrüßte das Modellprojekt der Landesregierung, „für das ich mich seit Jahren eingesetzt habe“.

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion sei überzeugt, dass das so genannte begleitete Fahren die Unfallzahlen bei Jugendlichen senken könne. „Gerade auf den ersten wichtigen Kilometern kann die Begleitung durch einen Erwachsenn für den noch unerfahrenen Neuling eine wichtige Hilfe sein, damit es erst gar nicht zu brenzligen Situationen im Straßenverkehr kommt“, so Berroth. Auch andere europäische Länder, wie beispielsweise die Schweiz, hätten mit dem begleiteten Fahren gute Erfahrungen gemacht. Hans Ilg Pressesprecher

Dreikönigstreffen der Liberalen 2007

Die Redebeiträge der Landtagsabgeordneten finden Sie im Weblog der Website der Landes-FDP:

http://www.weblog.fdp-bw.de

Bewährte Förderung des Sports, der Kunst, Kultur und des Sozialen fortführen – In der Landtagsdebatte über die „Zukunftsperspektive des Lotteriewesens“ sagte die stellvertretende FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende Heiderose Berroth: „Das Thema Lotterien und Wetten ist in den Focus geraten durch Gerichtsurteile und Aktivitäten der Kartellbehörde. Teilweise treten dabei durchaus unterschiedliche Rechtspositionen zutage. Mit unserem Antrag wollen wir die aktuelle Situation sowie Entwicklungsperspekti-ven abklären und Wege zu sach- und zeitgerechten Lösungen aufzeigen.

Vom Bundesverfassungsgericht wurden am 28. März 2006 zwei Wege aufgezeigt: • die Sicherstellung einer konsequenten Suchtbekämpfung unter staatlicher Obhut (Monopol) – das ist der Weg, den die Landesregierung zu gehen versucht, • zum Anderen eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung einer gewerblichen Veranstaltung durch private Wettunternehmen. Ein wichtiger Punkt ist das Suchpotenzial. Aus der Stellungnahme der Landesregierung auf die parlamentarische Initiative der FDP/DVP-Landtagsfraktion lässt sich aus der Antwort der Landesregierung zusammenfassen, dass 55 Prozent des Glücksspielmarkt-Volumens auf Formen des Glücksspiels entfallen, denen ein hohes Suchtpotenzial zugeschrieben wird. Das sind Glücksspiele an Automaten und in Kasinos. Gerade diese Bereiche aber sind privat-gewerblicher Betätigung zugänglich. So bleibt es für mich widersprüchlich, in den Berei-chen des Glücksspielmarkts mit dem höchsten Suchtpotential eine privat-gewerbliche Betätigung zuzulassen, aber andererseits Bereiche mit einem deutlich geringeren Suchtpotential einem staatlichen Monopol zu unterwerfen, weil dies schon eine lange Tradition hat. Diese Regelung wurde zu Zeiten eingeführt, in denen es nur einer ganz bestimmten Schicht im Land überhaupt möglich war, ins Spielkasino zu gehen, und die Automaten bei weitem nicht so verbreitet waren wie heute. Auch das Thema der möglichen Begleitkriminalität bei Sportwetten wurde uns im letzten Jahr bereits praktisch vorgeführt – in der Realität und unter staatlichem Monopol. Andererseits dürfen fiskalische Aspekte in diesem Zusammenhang eigentlich keine Rolle spielen. Aber der Aspekt, der über das Monopol eingeworbenen Wettmittel, die vor allem zur Förderung des Sports, der Kunst, Kultur und des Sozialen verwendet werden, darf auch nicht einfach außer Acht gelassen werden. Das heißt, eine für die Zukunft tragfähige Lösung sollte sicherstellen, dass solche Unterstützung weiter hin möglich ist. Hier besteht aber eine deutliche Diskrepanz: Je strenger die suchtpräventive Ausgestaltung des Wettmonopols ausfällt, desto mehr ist mit gravierenden Einnahmeausfällen zu rechnen. Fallen sie weniger streng aus, wächst das rechtliche Risiko einer Überprüfung eines künftigen Staatsvertrags durch das Bundesverfassungsgericht beziehungsweise den Europäischen Gerichtshof. Hierzu ein Zitat eines Experten auf den Münchner Medientagen: „Glücksspielverbote stärken Anbieter im Ausland.“ Der Geschäftsführer des Deutschen Sportfernsehens sagt: „Wenn hier weiter verboten wird, wird es einen wahnsinnigen Graumarkt geben.“ Wohl deshalb steht in der Protokollerklärung der Bundesländer Baden-Württemberg, Rhein-land-Pfalz und Schleswig-Holstein zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. Juni 2006 – die zunächst den Haupttenor hat, das staatliche Lotteriemonopol aufrecht zu erhalten – dass es diese Länder „unter Einbeziehung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben und praktischer Marktentwicklungen mittel- und langfristig für Ziel führender halten, eine begrenzte Konzessionierung in diesem Bereich vorzubereiten.“ In der Stellungnahme des Finanzministeriums fehlt eine Begründung dafür, warum die baden-württembergische Landesregie-rung diese Protokollerklärung für erforderlich gehalten hat. Der dezente Hinweis, das Festhalten am Lotteriemonopol schließe jedoch längerfristig alternative Modelle – wie beispielsweise eine beschränkte Konzessionierung – nicht aus, reicht für die Begründung der Proto-kollerklärung nicht. Zur Einschätzung der Entwicklung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben hätten wir gern etwas mehr erfahren, insbesondere vor dem Hintergrund des vom zuständigen EU-Kommissar Charly Mc Creevy betriebenen Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland und vor dem Hintergrund der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur sehr knapp behandelten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Gambelli- und Lindman-Urteile). Im Lindman-Urteil hat der EuGH darauf hingewiesen, dass die von einem Mit-gliedsstaat für die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit geltend gemachten Rechtfertigungsgründe von einer Untersuchung zur Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der von diesem Staat erlassenen beschränkenden Maßnahmen begleitet werden müssen. Ob in dieser Formulierung Risiken in Bezug auf die Behandlung von Glücksspielen mit geringerem Suchtpotential liegen, ist noch näher zu klären. Der Frage nach Modellen einer gesetzlich normierten und kontrollierten Zulassung privater Anbieter von Sportwetten und Lotterien wird vom Finanzministerium nicht besonders konkretisiert. Dabei ist das Risiko ist nicht zu übersehen, dass bei einer Zulassung privater Anbieter eine Verlagerung in diejenigen Gebiete der Europäischen Union stattfinden könnte, die die niedrigste abgaberechtliche Belastung der Spieleinsätze aufweisen und damit höhere Gewinnquoten anbieten können. Wenn wir auch künftig ein staatlich überwachtes Lotteriewesen wollen – wofür vieles spricht – und auch die Förderung des Sports, der Kunst, Kultur und des Sozialen in bewährter Weise weiterführen möchten, sollten wir uns zügig daran machen al-ternative Modelle zu entwickeln und die gesetzlichen Voraussetzung dafür zu schaffen. Ich möchte Ihnen meine ganz persönliche Position zum Glücksspiel mitteilen. Ich selbst gewinne seit Jahrzehnten jede Woche im Lotto, nämlich genau den Einsatz, den ich nicht spiele. Das hat sich in der Zwischenzeit ganz schön aufsummiert. Aber die Fakten am Markt sind anders. „Glücksspiel ist ein hart umkämpftes Geschäft – private Vermittler drängen auf den Markt“, titelte die Heilbronner Stimme diese Woche. Andererseits sah sich das Finanzministerium jetzt veranlasst, das Internetlotto zu sperren. Ein derart in seinem Geschäftsgang ein-geschränkter Lotteriebetrieb verliert die Konkurrenzfähigkeit. Ich fürchte, dass sich das Monopol trotzdem nicht halten lässt. Deswegen müssen wir darauf achten. Es wird faktisch nicht durchsetzbar sein. Das Internet ist nur ein Weg, und dann haben wir wirklich keinen Einfluss mehr. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion bedauert deshalb, dass die Frage nach Modellen einer gesetzlich normierten und kontrollierten Zulassung, nämlich einer Konzessionierung von privaten Anbietern von Sportwetten und Lotterien, vom Finanzministerium nicht konkret beantwortet wurde. Aber nur so kann man aus unserer Sicht wirksam gegen Sucht vorgehen. Wenn es einerseits ein die Sucht berücksichtigendes und vermeidendes staatliches System gibt und daneben ein nicht offizielles, auf das man überhaupt keinen Einfluss hat, dann ist der Sucht eben nicht mehr vorgebeugt. Ich sehe durchaus das Risiko, dass bei einer erzwungenen Zulassung privater Anbieter- das Risiko, dass sie kommt ist groß -, eine Verlagerung in diejenigen Gebiete der Europäischen Union stattfinden könnte, die die niedrigste ab-gabenrechtliche Belastung der Spieleinsätze aufweisen und damit höhere Gewinnquoten anbieten können. Wir brauchen eine Lösung, die eine Abgabe am Standort verlangt – dort, wo der Einsatz getätigt wird. Nur dann bleibt uns das, was alle Redner gefordert haben: dass wir die Förde-rung von Sport, Kultur und Sozialem in bewährter Weise weiterführen können. Dazu wollen wir auch künftig ein staatlich überwachtes Lotteriewesen. Gerade deshalb sollten wir uns zügig daranmachen, alternative Modelle zu entwickeln und dann vor allem die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Ich spreche im Übrigen bewusst von einer Abgabe, die bei der Tätigung des Wetteinsatzes zu leisten ist, und nicht von einer Steuer. Das ist der Punkt: Das ist bisher nicht geregelt, deswegen müssen manche Wettanbieter auch nichts zahlen. Wir müssen Wege finden – deshalb haben wir beispielsweise auch Gespräche mit „bwin“ geführt. Die Firma hat erklärt, dass sie zu konstruktiven Lösungen bereit ist. Auch dass muss klar sein, immer nur abzuwehren und „Beelzebub“ zu rufen, wird nicht weiterführen. Eines will ich zum Schluss feststellen: Wir wollen keine Liberalisierung um jeden Preis, sondern, wir wollen ein gezieltes und gesteuertes Vorgehen.“

FDP-Fraktionsvorsitzender warnt vor Einführung der elektronischen Gesundheitskarte – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, hat sich auf dem 20. Liberalen Jugendtag der FDP/DVP-Landtagsfraktion, kritisch zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte durch das Bundesgesundheitsministerium geäußert. „Wenn es zur Datenspeicherung der gesamten Krankheitsgeschichte von Millionen von Versicherten kommen sollte, dann erinnert mich das stark an einen unseligen Sozialismus, der seine Bürger bis in den Intimbereich durchleuchten will“, sagte Noll auf der Veranstaltung im Stuttgarter Landtag, die unter dem Thema „Schützen wir unsere Freiheit zu Tode?“ stand. Noll: „Es geht hier um die existenzielle Frage, ob hier für Dauer alle persönlichen Patientendaten abgespeichert werden sollen.“

Nach den Worten von Noll sollte bei der Erhebung von elektronischen Daten grundsätzlich immer kritisch hinterfragt werden, ob diese Maßnahme mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger bringe oder ob zu sehr in ihre demokratischen Freiheitsrechte eingegriffen werde.

Noll: „Im Zweifel plädiere ich für die Freiheit.“ Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll sagte, liberale Rechtspolitik wende sich gegen alle Bestrebungen, die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig einzuschränken und räume dem Schutz der Grund- und Freiheitsrechte der Einzelnen Priorität ein. In Baden-Württemberg sei diesem Umstand durch zahlreiche Initiativen auf Bundes- und Landesebene Rechnung getragen worden – „und der Erfolg hat uns Recht gegeben“, sagte Goll. Der Justizminister erinnerte an den baden-württembergischen Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz der Intimsphäre, der 2004 in das Strafgesetzbuch als Paragraph 201 a StGB eingefügt wurde. Hier wird die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen unter Strafe gestellt und damit eine „nicht hinnehmbare Strafbarkeitslücke geschlossen“.

Goll: Die Problematik hatte durch die so genannten „Handy-Spanner“ in den vergangenen Jahren eine solche Dimension erreicht, dass der Gesetzgeber handeln musste. Dies sei eines der Beispiele, das auf den Schutz des Einzelnen durch den Staat verweise. Weiter habe das Justizministerium über den Bundesrat erreicht, dass Bürgerinnen und Bürger vor beharrlichen Belästigungen besser geschützt werden sollen. Das so genannte Stalking sei eine ernst zu nehmende Straftat. Es sei zu hoffen, dass der Bundestag den Gesetzentwurf baldmöglichst beschließe. Nach den Worten von Ulrich Goll ist der so genannte Platzverweis, bei dem häuslicher Gewalt durch Polizeieinsatz ein Ende bereitet werde, ein baden-württembergisches Erfolgsmodell, das auf Initiative der Liberalen auf den Weg gebracht wurde. Nach dem Verursacherprinzip muss der Täter – und nicht wie bis dahin das Opfer – die gemeinsame Wohnung verlassen.

Die Jahr für Jahr ansteigende Zahl der erteilten Platzverweise zeige, dass sich der Platzverweis inzwischen als gängiges polizeiliches Handlungsinstrument etabliert hat. Im Jahr 2004 wurden laut Polizeistatistik landesweit insgesamt 2559 Platzverweise erteilt. Goll: „In 80 Prozent der Fälle waren auch Kinder betroffen, was zusätzlich belegt, dass hier ein dringender Handlungsbedarf gegeben war.“ Als Beispiel für den Schutz des Einzelnen vor dem Staat nannte Goll, dass es gegen den Widerstand einiger von der CDU regierten Länder gelungen sei, die notwendige Aufklärung von Gewaltverbrechen im Wege der Identitätsfeststellung durch Spurenabgleich über die DNA-Datei nicht als Standardmaßnahme, beispielsweise wie einen Fingerabdruck, einzuführen. DNA-Dateien sollen lediglich bei einer schweren Straftat oder bei einer Summe von erheblichen Delikten angelegt werden.

Der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz, Johannes Schmalzl, plädierte für einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Sicherheitsbedürfnissen der Allgemeinheit und den Freiheitsrechten des Einzelnen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit in einer freien Gesellschaft wie der unseren setze voraus, dass der Staat die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger garantieren könne. Deshalb müsste den Sicherheitsbehörden auch die Möglichkeit gegeben werden, um die Gesellschaft vor terroristischen Anschlägen (wie beispielsweise im Juli 2005 in London mit 56 Toten und über 700 Verletzten) zu schützen. Denn die Gefahr, die durch den „islamistischen Terrorismus“ drohe, bestehe in Deutschland unvermindert fort. Ebenso bedeutend sei das Engagement der Sicherheitsbehörden gegen Rechtsextremismus. Denn Rechtsextremisten versuchten weiterhin, vor allem Jugendliche über die Skinheadmusikszene zu rekrutieren.

Klaus Hiller, Präsident des Landeskriminalamtes, sagte, mit dem Thema „Innere Sicherheit und Freiheitsrecht im Spannungsfeld“ habe es die baden-württembergische Polizei Tag für Tag in der Praxis zu tun. Hiller: „Die Bürgerinnen und Bürger verlassen sich darauf, dass wir von Ihnen Schaden abwenden. So haben unsere Beamtinnen und Beamten eine besondere Verantwortung – deshalb ist unser Handeln von Recht und Gesetz bestimmt, wie es im Leitbild für die Polizei in Baden-Württemberg aufgenommen worden ist.“ Der Terror sei in Europa schon seit langer Zeit grenzüberschreitende Verbrechenswirklichkeit. Um ihn wirksam bekämpfen zu können, bedürfe es einer europaweiten Kooperation der Sicherheitsbehörden unter Einbeziehung personenbezogener Daten.

Die Terro-rismusbekämpfung sei zu einer vorrangigen Aufgabe aller Mitgliedsstaaten geworden. Im Haager Programm habe der Europäische Rat seine Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass für die Stärkung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein „innovatives Konzept für den grenzüberschreitenden Austausch von strafverfolgungsrelevanten Informationen erforderlich ist”. Wie Hiller weiter sagte, falle Terrorismusbekämpfung wie auch Katastrophen- und Heimatschutz zwar in den Aufgabenbereich der Mitgliedstaaten, allerdings spiele die EU bei Terrorismusbekämpfung und Heimatschutz eine zentrale koordinierende Rolle. Hiller: „Baden-Württemberg hat als Land im Herzen Europas großes Interesse an einer engen, harmonischen Zusammenarbeit im Rahmen klarer, praxistauglicher Regelungen. So viel Freiheit wie möglich, so viel Sicherheit wie notwendig! Dies ist für das Landeskriminalamt eine Richtschnur, nach der wir uns ausrichten.“

Leif Schubert, der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen, sagte, es sei gut gewesen, dass die Organisatoren der Fußballweltmeisterschaft nicht auf manche Scharfmacher gehört hätten, die am liebsten Panzer vor die Stadien gestellt hätten. „Überlegen Sie, was Deutschland für ein Bild vor der Welt abgegeben hätte, wenn in den fröhlichen Autocorsos auch noch Schützenpanzer mitgefahren wären“, so der Juli-Vorsitzende.

Hans Ilg, Pressesprecher

FDP/DVP-Landtagsfraktion trägt Föderalismusreform mit – Leichtes Chancenplus trotz zahlreicher Bedenken „Die FDP/DVP-Fraktion trägt die Föderalismusreform als ersten Schritt zur notwendigen Entflechtung von Kompetenzen und zu mehr Wettbewerb zwischen den Bundesländern mit. Um es vorweg zu sagen: die Föderalismusreform, die nach jahrelangen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern und vor allem nach dem Tauziehen innerhalb der schwarz-roten Koalition in Berlin nun verabschiedet werden soll, erfüllt die Erwartungen nicht. Die Reform ist eine realistische Verbesserung – aber nicht der große Wurf.

Seit Jahren wird die Reformblockade zwischen Bundesregierung und Bundestag einerseits, Ländern beziehungsweise Bundesratsmehrheit andererseits beklagt. Seit Jahren fordern Fachleute, die Entscheidungsebenen zu entflechten, Kompetenzen entweder ein-deutig dem Bund oder den Ländern zuzuordnen. Im Ziel waren sich dabei alle Beteiligten einig, dass nur durch diesen Neuzuschnitt der Zuständigkeiten, die Transparenz politischer Entscheidungen erhöht, Verantwortlichkeiten besser zugeordnet werden können und so notwendige Reformen erleichtert und vor allem beschleunigt werden können. In der konkreten Ausgestaltung der Reform gingen und gehen die Meinungen jedoch weit auseinander. Herausgekommen ist ein Kompromiss. Dieser Kompromiss ist nach Ansicht der FDP-Landtagsfraktion ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Führende Vertreter der FDP Baden-Württemberg gehörten zu den ersten, die eine grundlegende Reform des deutschen Föderalismus gefordert haben. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat deshalb die Föderalismusreform mit ihren Möglichkeiten nach Kräften gefördert. Nach einer nüchternen sachlichen Abwägung der nun vorliegenden Reform sehen wir ein leichtes Chancenplus trotz erheblicher Bedenken und weiterer Handlungsbedarf besteht fort. Die Vorteile liegen in einer Entflechtung der Aufgaben von Bund und Ländern. Waren bisher ca. 60% aller Gesetztenwürfe auf Bundesebene im Bundesrat zustimmungspflichtig, so wird dies durch die Reform auf 35-40% reduziert, ein Gutachten des wissenschaftli-hen Dienstes des Deutschen Bundestags spricht sogar von 25%. Die Länder geben also eine ganze Reihe von Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkei-ten an den Bund ab. Ganz auf den Bund gehen zum Beispiel die Zuständigkeiten bei der Terrorismusbekämpfung, die Kompetenz für Naturschutz und Landschaftspflege, sämtliche Zuständigkeiten beim Melde- und Ausweiswesen, der Schutz des deutschen Kulturguts, das Waffen- und Sprengstoffrecht sowie die Kernenergie über. Dafür erhalten die Länder mehr Kompetenzen im Beamtenrecht und neue Kompetenzen im Demonstrationsrecht, beim Strafvollzug, Heim-, Ladenschluss- und Gaststättenrecht. Von zentral wichtiger Bedeutung ist vor allem jedoch, dass die Länder weitgehende Entscheidungsbefugnis in ihrem schon jetzt originären Bereich, der Schul- und Hochschulpolitik erhalten. Positiv ist zu vermerken, dass der Bund künftig die Möglichkeiten der Länder nicht mehr durch ein Hochschulrahmengesetz beschränken darf und dass auch die Ge-meinschaftsaufgabe für den Hochschulbau beendet wird. Bedauerlicherweise jedoch bleibt der Goldene Zügel des Bundes im Forschungsbereich erhalten – das ist eine eindeutig verpasste Chance. Die FDP-Landtagsfraktion ist zutiefst davon überzeugt, dass die Landesregierung und der Landtag die neu gewonnen Handlungs- und Entscheidungsspielräume kreativ und innovativ ausnutzen wird, um die Spitzenstellung des Landes im Wettbewerb der Bundesländer und auch im Vergleich zu anderen europäischen Regionen zu halten und weiter auszu-bauen. Ein großes Manko, wenn nicht der Webfehler dieser Reform schlechthin, ist jedoch, dass die dringend erforderliche Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern einerseits und zwischen den Bundesländern andererseits nicht Gegenstand der aktuellen Reform ist, genauso wenig wie die von Ministerpräsident Oettinger in seiner Regierungserklärung zu Recht angesprochenen und von der FDP-Landtagsfraktion seit Jah-ren geforderten Länderneugliederung. Positiv ist zwar, dass künftig Städten und Gemeinden durch Bundesgesetze keine Kosten mehr übertragen werden dürfen. Im Ansatz positiv ist auch, dass mit der Reform die Länder auch in den europäischen Stabilitätspakt eingebunden sind und so die Haushaltskonsolidierung auch von dieser Seite Unterstützung erfährt. Die so dringend erforderliche Neuordnung der Finanzbeziehungen bleibt aber der zweiten Stufe der Föderalismusreform vorbehalten. Aber wir brauchen dringend eine Reform des Länderfinanzausgleichs. Es kann nicht sein, dass Baden-Württemberg und andere Nettozahlerländer ihre Haushalte unter Schmerzen konsolidieren und andere Länder durch die Transfers aus dem Finanzausgleich und noch zusätzlichen Bundesergänzungszuweisungen aus dem Bundeshaushalt Wohltaten an die Bürger verteilen. Es ist unerhört, wenn von rund 300 Millionen Euro Steuermehreinnahmen im Jahr 2005 lediglich 24 Millionen Euro beim Land verbleiben. Dies ist in Baden-Württemberg niemandem mehr zu vermit-teln. Solche Schieflagen sind auf Dauer auch eine Gefahr für das demokratische Gefüge und den Zusammenhalt in Deutschland. Man braucht hierzu nicht unbedingt den Blick nach Italien zu richten, wo die innenpolitischen Entscheidungen genau vor dem Hintergrund solcher Fragen zu schweren Verwerfungen geführt haben. Mein Fazit: – die Föderalismusreform ist notwendig, um die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern zu entflechten und Deutschland wieder reform- und handlungsfähig zu machen – die Länder verzichten auf eine ganze Reihe von Mitwirkungs- und Mitentschei-dungsrechten – die Stärkung der Länderzuständigkeit, insbesondere im Schul- und Hochschulbereich, aber auch bei Strafvollzug, Notariatswesen und im Gaststätten und Ladenschlussrecht stärkt den Landtag und das Land Baden-Württemberg und wird ausdrücklich begrüßt – die Reform ist aber lediglich ein erster Schritt in die richtige Richtung, es besteht weiterer dringender Handlungsbedarf. Die notwendige Neuordnung der Finanzbe-ziehungen zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern untereinander ist unbedingt erforderlich und muss unverzüglich angepackt werden. Die Reform des Länderfinanzausgleichs ist unbedingt erforderlich!

Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Baden-Württemberg sichern – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, forderte in der Landtagsdebatte über die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten eine Konzentration auf die Konsolidierung des Haushalts und auf eine Politik, die vor allem Bildung und Betreuung, Wissenschaft und Forschung Rechnung trage. Noll: „Dies zusammen stellt die zentrale Herausforderung der Landespolitik der nächsten Jahre dar“.

Nach den Worten von Ulrich Noll muss klar gemacht werden, dass es die Regierungskoalition mit der Netto-Neuverschuldung Null im Jahr 2011 ernst meine. Die „Netto-Neu Null“ lasse sich nur in Schritten erreichen – aber es müssten erkennbare und große Schritte sein. „Es muss unser Ziel sein, mit dem Haushaltsjahr 2008, also schon mit dem kommenden Doppelhaushalt, eine Neuverschuldung von weniger als einer Milliarde Euro zu erreichen“, sagte Noll. Dies vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer gegen den Widerstand der FDP Gesetz geworden sei, und „dass wir verabredet haben, das Mehraufkommen in vollem Umfang zur Absenkung der Neuverschuldung einzusetzen“. Wie Noll weiter sagte, benötige der Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg der besonderen Zuwendung der Landespolitik. Dies sei eine elementare Voraussetzung auch für die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg. Der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim, Professor Franz, habe dies auf dem Hochschulkongress der Landesregierung in deutlichen Worten formuliert: „Wenn die Politik heute nicht damit beginnt, noch verstärkter in Bildung zu investieren und die Effizienz des Bildungssystems zu erhöhen, ist der künftige wirtschaftliche Abstieg Deutschlands einschließlich des Landes Baden-Württemberg in die Drittklassigkeit vorprogrammiert.“ Noll sagte weiter, dass vor diesem Hintergrund die Steigerung der Zahl der Hochschulabsolventen angesichts der weiteren Internationalisierung der Märkte eine zwingende Voraussetzung ist, um im Wettbewerb bestehen zu können. „Denn die Dynamik der wissenschaftlich-technischen Entwicklung und die Verschärfung des globalen Wettbewerbs erhöhen beständig die Bedeutung von Bildung und Wissenschaft, von Forschung und Entwicklung gerade auch für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unseres Landes. Es geht somit vor allem um die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und damit letztlich für die Zukunftschancen der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg“, so Noll. Voraussetzung für Lernen und Studieren mit Freude und Motivation an den Schulen und Hochschulen ist nach den Worten von Noll, dass die große Bedeutung der Kindergärten für die frühkindliche Entwicklung von allen Gesellschaftsschichten noch mehr erkannt werde. Es gehe um die Persönlichkeitsentwicklung und die Aneignung von Grundkompetenzen, es gehe vor allem um die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz. „Bildung beginnt nicht mit dem ersten Schultag. Gerade in den ersten Lebensjahren sind Kinder in besonderem Maße aufnahme- und lernfähig“, so Noll. Mit all den Initiativen, die die Regierungskoalition im Bereich der Kinderbetreuung in die Wege geleitet habe, „tragen wir zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei, so Noll. Hans Ilg Pressesprecher

Heiderose Berroth gleichzeitig zur neuen Parlamentarischen Geschäftsführerin gewählt – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat auf ihrer Klausurtagung in Überlingen den stellvertretenden Fraktionsvorstand gewählt. Erste Stellvertreterin und Parlamentarische Geschäftsführerin ist Heiderose Berroth. Sie setzte sich im zweiten Wahlgang mit zehn zu fünf Stimmen gegen Dieter Kleinmann durch. Als zweiter stellvertretender Fraktionsvorsitzender wurde ohne Gegenkandidaten mit 15 Stimmen Michael Theurer gewählt. Damit stimmte die Fraktion einstimmig für den Horber Oberbürgermeister und stellvertretenden FDP-Landesvorsitzenden. Dritter Stellvertreter wurde mit acht Stimmen Dr. Friedrich Bullinger, der sich gegen Hagen Kluck durchsetzte. Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Ulrich Noll war schon kurz nach der Landtagswahl in seinem Amt einstimmig bestätigt worden.

Hans Ilg Pressesprecher

Alle 15 Abgeordneten geben ihre Ja-Stimme – Gewicht der liberalen Fraktion weiter verstärken – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat ihren Fraktionsvorsitzenden Dr. Ulrich Noll mit großer Mehrheit im Amt bestätigt. Alle 15 Fraktionsmitglieder gaben dem seit Juni 2004 amtierenden Vorsitzenden ihre Ja-Stimme.

Damit ist Ulrich Noll einstimmig gewählt. Noll: „Ich freue mich sehr über dieses eindeutige Ergebnis. Es ist für mich Bestätigung meiner bisherigen Arbeit und zugleich Ansporn, in Zukunft das Gewicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion weiter zu verstärken.“ Hans Ilg Pressesprecher

Großartiger Erfolg der Liberalen bringt Steigerung der Mandate um 50 Prozent – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, bewertet das Abschneiden der FDP bei den baden-württembergischen Landtagswahlen als “großartigen Erfolg” der Liberalen. “Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat von zehn auf 15 Abgeordnete zugelegt – das ist eine Steigerung um 50 Prozent”, sagte Noll. “Ich gratuliere allen neu und wiedergewählten Abgeordneten auf das Herzlichste.”

Ulrich Noll dankte allen Wählerinnen und Wählern, die durch ihre Stimme das Gewicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion weiter verstärkt haben. “Wir wollen die erfolgreiche Regierungskoalition mit der CDU fortsetzen”.

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion werde sich in der kommenden Legislaturperiode unter anderem für die Schaffung von mehr Arbeitsplätzen in der Wirtschaft, für den Schuldenabbau im Landeshaushalt, den Abbau hemmender Bürokratievorschriften, die Fortentwicklung der Betreuungsangebote in Kindergärten und Schulen sowie für die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung und der Hochschulen einsetzen.  Zum Regierungsprogramm der FDP gehöre auch der Ausbau des Straßen – und Bahnnetzes, um die Mobiliät der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaftsunternehmen zu stärken.

Noll: “Weiter ist für uns die Seniorenpolitik mehr als die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung alter, kranker, hilfs- und pflegebedürtiger Menschen – wir wollen die politische Mitverantwortung der Seniorinnen und Senioren stärken.”

Die Landtagsfraktion hat nun folgende Mitglieder:

Dr. Birgit Arnold (Wahlkreis Weinheim: 6053 Stimmen, 10,2 Prozent)

Dietmar Bachmann (WK Stuttgart II: 8497 St., 14,5 %)

Heiderose Berroth (WK Leonberg: 10522 St., 13,4 %)

Dr. Friedrich Bullinger (WK Schwäbisch Hall: 8534 St., 14,4 %)

Monika Chef (WK Bietigheim-Bissingen: 8334 St., 11,4 %)

Dieter Ehret (WK Emmendingen: 6943 St., 11,7%)

Beate Fauser (WK Calw: 7466 St., 12,6 %)

Prof. Dr. Ulrich Goll (WK Waiblingen: 8342 St, 14,1 %)

Dieter Kleinmann (WK Rottweil: 7695 St. 14,0 %)

Hagen Kluck (WK Reutlingen: 8442 St., 11,9 %)

Dr. Ulrich Noll (WK Nürtingen: 10856 St., 13,8 %)

Ernst Pfister (WK Tuttlingen-Donaueschingen: 10760 St., 16,4 %)

Dr. Hans-Ulrich Rülke (WK Enzkreis: 10047 St., 13,8 %)

Michael Theurer (WK Freudenstadt: 9093 St., 19,8 %)

Dr. Hans-Peter Wetzel (WK Bodensee: 8376 St., 11,6 %).