Pressemitteilung

11.August 2023 - Frühkindliche Bildung / Schule
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Birnstock: Wenn die Ministerin das Steuer nicht in die Hand nimmt, dann knallt es beim Thema Ganztag

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab 2026 kommt immer näher – und die Landesregierung steuert unkontrolliert darauf zu.


Zur Meldung, wonach die Kommunen bezweifeln, dass der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen umgesetzt werden kann, sagt der Sprecher für Ganztag der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Bereits in drei Jahren haben mit dem Schuljahr 2026/2027 alle Erstklässlerinnen und Erstklässler einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Die Landesregierung steuert unkontrolliert auf diesen Anspruch zu – ohne jeglichen Zeit- und Maßnahmenplan. Weder sind die Richtlinien des Investitionsprogramms Ganztagsausbau auf den Weg gebracht worden, um die notwendigen Fördermittel des Bundes abrufen zu können, noch erfolgten Qualitätsvorgaben für die notwendigen Betreuungsangebote oder die Beteiligung der für die Umsetzung relevanten Akteure. Ganz zu schweigen von der Frage, wo die zusätzlich benötigten pädagogischen Fach- und Lehrkräfte hergenommen werden sollen. Statt eine Gesamtstrategie zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs zu entwickeln, kommt vom grün-geführten Kultusministerium: Nichts. Angesichts dieser Arbeitsverweigerung warnen die Kommunen zurecht davor, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nicht einzuhalten sein wird. Dabei darf der Rechtsanspruch nicht zu einer zusammengeschusterten Not-Betreuung werden, sondern muss ein qualitativ hochwertiges Bildungs-, Betreuungs- und Beteiligungsangebot sein!

 

Ich fordere die Landesregierung und insbesondere Kultusministerin Schopper daher dringend auf, endlich das Steuer in die Hand zu nehmen, um einen ungebremsten Knall in 2026 zu verhindern. Es braucht dringend den ernsthaften Einbezug aller relevanten Akteure, eine sinnvolle Gesamtstrategie mit einem konkreten Fahrplan sowie die überfällige Erstellung der für die Fördermittel notwendigen Verwaltungsvorschrift.“