Pressemitteilung

02.Februar 2024 - Naturschutz / Umwelt
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Bonath: „Grüner Maßnahmenstau“ im Wassersschutz muss aufgehoben werden

Trotz Verdopplung der Ministeriumsstellen sind Fristverlängerungen unvermeidlich.

Heute geht es auch um einen Antrag der Grünen-Fraktion zum Thema Oberflächengewässer in Baden-Württemberg unter dem Aspekt der EU-Regelungen. Dazu äußerte sich der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

„Der Maßnahmenstau bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist ein schlechtes Zeichen für den Wasserschutz in Baden-Württemberg. Trotz der Verdopplung der Stellen im Umweltministerium auf über 420 Stellen, zeigen sich kaum Fortschritte. Genau diese Ineffizienz im Wasserwirtschaftsbereich war auch Thema in der Denkschrift des Rechnungshofes und damit im Finanzausschuss.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist ein effektives politisches Instrument, an dem wir Freie Demokraten weiter festhalten wollen. Doch es ist offensichtlich, dass Baden-Württemberg die wasserpolitischen Ziele bis 2027 nicht erreichen wird. Daher plädieren wir für eine einmalige Fristverlängerung, um die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

Allerdings darf eine Fristverlängerung nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Landesregierung keinen klaren wasserpolitischen Kurs verfolgt. Damit der ‚grüne Maßnahmenstau‘ schnell beseitigt werden kann, muss das Umweltministerium nun in Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien und den unteren Naturschutzbehörden an der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs arbeiten und die europäischen Zielvorgaben erreichen. Wir werden daher den kommenden Zwischenbericht im Jahr 2025 genau prüfen, um festzustellen, wie groß der Maßnahmenstau wirklich ist und ob bis wann eine Fristverlängerung sinnvoll erscheint.“

 

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