Bullinger: Jagdgesetz-Entwurf verstößt gegen Eigentumsrechte und ist für Praxis untauglich
In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes“ sagte der Sprecher für den Ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:
„Die Anhörung zu dem überarbeiteten Gesetzentwurf hat gezeigt, dass alle anwesenden zwölf Experten mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Der überarbeitete Entwurf des Jagdgesetzes enthält bürokratische und praxisferne Verschlimmbesserungen. Er nimmt sowohl den Jägerinnen und Jägern als auch den von Wildschäden betroffenen Landwirten ihre Rechtsicherheit. Eine absurde Annahme ist, man könne bei der Wildschweinjagd während der Schonzeit im Wald einen Maximalabstand von exakt 200 Metern zum Waldaußenrand einhalten. Auch wenn die eine oder andere Regel gegenüber dem ersten Entwurf abgemildert wurde, ist das von Grün-Rot geplante Jagdrecht voller Ideologie, voller Misstrauen gegenüber den kundigen Jägern. Dieser Entwurf verstößt vor allem gegen die Eigentumsrechte. Deshalb hat die FDP-Landtagsfraktion erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das Jagdrecht ist in Deutschland ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht und steht somit unter dem Schutz von Art. 14 des Grundgesetzes. .
Zeitliche Jagdbeschränkungen und Jagdverbote können daher als enteignungsgleiche Eingriffe betrachtet werden, die im ungünstigsten Fall Ersatzansprüche auslösen.