Pressemitteilung

11.Januar 2019 - Klimaschutz

Glück: Die CDU hat sich in der Koalition mit den Grünen energiepolitisch vollends verrannt

Zu Forderungen aus der CDU-Landtagsfraktion in der heutigen Stuttgarter Zeitung, im Klimaschutzgesetz des Landes bis zum Jahr 2030 noch höhere Minderungsziele für Treibhausgas-Emissionen festzulegen, als es das grün-geführte Umweltministerium in seinem Entwurf vorsieht, erklärt der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Energiewirtschaft und Klimapolitik, Andreas Glück:

„Jetzt hat sich die CDU energiepolitisch vollends verrannt. Erst hat die grün-schwarze Landesregierung im August fünf Jahre nach der Einführung des damals schon sinnfreien Landesgesetzes für Klimaschutz eingeräumt, dass Baden-Württemberg die Klimaschutzziele für 2020 voraussichtlich um 2 bis 6 Prozentpunkte verfehlen wird, weil das Land anders als der Bund und die Europäische Union die zentralen Stellschrauben des Klimaschutzes gar nicht in der Hand hat. Dann schlägt der grüne Umweltminister Untersteller trotzig neue landesgesetzliche Minderungsziele für 2030 vor und nun meint ausgerechnet die CDU, dies noch übertrumpfen zu müssen. Was Grün-Schwarz hier treibt, ist ein skurriles Schauspiel.“

Glück bleibt bei seiner Einschätzung, dass das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg überflüssig sei. Das Land könne weder den europäischen Emissionshandel gestalten noch die Emissionsvorgaben der EU für die Automobilhersteller regeln. Das Land könne nicht das Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes ändern, oder die Ausschreibungen der Bundesnetzagentur gestalten. Und das Land könne leider auch nicht die dringend erforderliche steuerliche Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungen beschließen, die in Bundestag und Bundesrat immer wieder an schwarzen oder grünen Spielchen scheitere. Insofern seien gesetzliche Selbstverpflichtungen des Landes pure Augenwischerei, findet Glück.

Ebenfalls falsch sei die Forderung der CDU, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes fortzuschreiben und um zusätzliche Erfüllungsoptionen zu erweitern. „Richtig ist die Beobachtung, dass das EWärmeG in seiner jetzigen Fassung eine Klimaschutz-Bremse ist, weil seine Auflagen den Tausch des Heizkessels stark verteuern und somit dazu führen, dass Hauseigentümer nicht auf hoch effiziente Brennwertkessel umsteigen, sondern den alten Kessel noch zig Mal reparieren lassen“, erläutert Glück. Die plausible Schlussfolgerung daraus könne aber nicht sein, das EWärmeG noch weiter zu verkomplizieren. „Dieses Gesetz hat sich nicht bewährt und gehört deshalb einfach abgeschafft“, fordert der Energiepolitiker der Freien Demokraten.