Pressemitteilung

07.Mai 2020 - Fahrverbote

Haußmann: Ende weiterer Fahrverbote muss jetzt beschlossen werden

CDU darf sich vom grünen Verkehrsminister nicht weiter vorführen lassen.


Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg auf Antrag der FDP/DVP Landtagsfraktion mit dem Titel „Weitere Fahrverbote jetzt abwenden – klare politische Entscheidungen der grün-schwarzen Landesregierung statt taktischer Manöver des Verkehrsministers“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die grün-schwarze Landesregierung muss jetzt umgehend nachholen, was sie bereits für April verbindlich vorgesehen hatte: Über die Einführung weiterer Diesel-5-Fahrverbote in Stuttgart zu entscheiden. Weil die Luftmesswerte bereits vor dem coronabedingten Verkehrsrückgang wetterbedingt drastisch gesunken sind, hat der grüne Verkehrsminister sehr trickreich sich mehr Zeit erkauft. Nachdem nun klar wurde, dass das Wetter in Gestalt des Windes und luftchemischer Prozesse die wesentlichen Stellschrauben sind, hofft der grüne Verkehrsminister offenbar auf Bedingungen, die für höhere Immissionswerte günstig sind. Wäre es dieser Regierung mit ihren Lippenbekenntnissen ernst, dass sie keine weiteren Fahrverbote will, hätte sie handeln müssen. So oder so sind weitere Fahrverbote völlig unverhältnismäßig.

Der grüne Verkehrsminister selbst gibt zu, dass einzelne Maßnahmen nicht hinreichend wissenschaftlich mit exakten Wirkungen bewertet werden könnten. Er gesteht zu, dass der Verkehrsrückgang durch die Corona-Krise kaum Einfluss auf die Messwerte hatte. Welchen Einfluss sollen dann bitte Fahrverbote in der so genannten kleinen Umweltzone haben, wenn bereits heute an den Haupteinfallstraßen ein streckenbezogenes Fahrverbot gilt? In anderen Ländern ist die DUH wesentlich kompromissbereiter. Hier im Land entsteht der Eindruck, dass die DUH ministerielle Unterstützung hat. Die CDU darf sich vom grünen Verkehrsmister nicht weiter vorführen vorführen lassen. Die Fahrverbote in der so genannten kleinen Umweltzone wären eine nicht zu rechtfertigende faktische Enteignung von Fahrzeugbesitzern. Denn diese könnten innerhalb dieser Zone ihre Autos in keiner Weise mehr nutzen. Sozusagen eine Zwangsverschrottung von Autos, die völlig legal bis ins Jahr 2015 hinein gekauft werden konnten. Es gab einen Verkehrsrückgang seit dem so genannten Lockdown ab 17. März von werktags um ungefähr 40% und am Wochenende um ungefähr 60%. Man sollte vermuten, dass die NO2 Messwerte am Neckartor und anderen Messstellen zurückgehen. Doch weit gefehlt! Der Mittelwert der ersten sechs Wochen vor dem Lockdown 2020 lag am Neckartor bei 37 Mikrogramm, der Mittelwert in sechs Wochen seit dem Lockdown bis Ende April: 41 Mikrogramm. Die Messwerte lagen im Februar bei 36 und im März bei 37 Mikrogramm Stickoxid.

Bemerkenswert ist auch, dass nun das Umweltbundesamt seine Argumentation angesichts der Corona-Krise überarbeitet hat. Neben dem Verkehr liest man nun von weiteren, über das gesamte Stadtgebiet verteilte Quellen, wie z.B. Industrieanlagen, Kraftwerke, verarbeitendes Gewerbe, private Haushalte, die zu einer mittleren Grundbelastung von 20 bis 30 Mikrogramm – im Jahresmittel – in Stadtgebieten führen. Das war so bisher nicht zu lesen. Vor diesen Hintergründen sind weitere Fahrverbote nicht zu rechtfertigen, da sie völlig unverhältnismäßig wären. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in jedem Fall zu beachten, wie es auch das Bundesverwaltungsgericht völlig zutreffend festgestellt hat.“