Kern: Schule und Unterricht beruhen auf offener Kommunikation
Schulen brauchen Rechtssicherheit – Bereits im Jahr 2016 hatte die FDP/DVP Fraktion einen Gesetzentwurf für ein Vollverschleierungsverbot vorgelegt, den die Koalition ablehnte.
Zur Ankündigung der Kultusministerin, ein Vollverschleierungsverbot an Schulen herbeiführen zu wollen, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:
„Der Vorstoß der Kultusministerin zu einem Vollverschleierungsverbot an Schulen ist richtig. Schule und Unterricht beruhen auf offener Kommunikation. Und offene Kommunikation ist sowohl auf Sprache als auch auf nonverbale Wege der Verständigung wie Mimik oder Blickkontakt angewiesen. Eine Vollverschleierung des Gesichts verhindert diese Verständigung und schränkt die offene Kommunikation damit in erheblichem Maße ein. Um an den Schulen und in anderen Bereichen, in denen dies nach unserer Auffassung erforderlich ist, für Rechtssicherheit hinsichtlich des Vollverschleierungsverbots zu sorgen, hat die FDP/DVP Fraktion bereits im Oktober 2016 einen Entwurf für ein ‚Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit‘ (Drucksache 16/896) vorgelegt. Damals konnte die CDU allerdings trotz Sympathiebekundungen für den FDP-Gesetzentwurf nicht gegen den Koalitionspartner durchsetzen und lehnte ihn zusammen mit den Grünen bei der Abstimmung im Landtag ab. Dass nun jüngst das Hamburgische Oberverwaltungsgericht ein von der Schulbehörde verhängtes Vollverschleierungsverbot wegen fehlender Rechtsgrundlage aufgehoben hat, bestätigt im Nachhinein die FDP/DVP Fraktion bei der Vorlage des Gesetzentwurfs. Den Handlungsbedarf hat nun auch die Kultusministerin erkannt. Es bleibt zu hoffen, dass sie dieses Mal erfolgreicher mit dem Koalitionspartner verhandelt hat als im Jahr 2016. Es schafft kaum Rechtsfrieden, wenn Schulen ein Vollverschleierungsverbot verhängen auf die Gefahr hin, dass es vor Gericht später nicht standhält. Und schließlich steht das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats auf dem Spiel, wenn für wichtig erkannte Grundsätze wie die offene Kommunikation an der Schule nicht umgesetzt werden können.“