Pressemitteilung

05.Februar 2026 - Mittelstand und Handwerk / Unternehmen / Wirtschaft
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Schweickert: Soforthilfen-Gesetz ist nur die Spitze des Eisbergs aus sechs Jahren Pleiten, Pech und Pannen der Regierung

Gesetz kann vielleicht Fehler heilen – aber die Schmerzen davor waren beispiellos


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, sagt anlässlich der ersten Lesung des „Gesetzes über einen Ausgleich im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen“ im Landtag von Baden-Württemberg:

„Es ist richtig, dass wir diesen Gesetzesentwurf nun diskutieren – viel zu lange haben wir leider darauf warten müssen. Ebenso ist es richtig, dass wir ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren mit Anhörung, Ausschuss und angemessenen Beratungszeiträumen ermöglichen – nach viel Druck aus den Reihen der Opposition. Vielleicht kann er nun eklatante Fehler bei der Landesregierung heilen.

Das ist aber auch schon alles, was hier richtig läuft. Denn wo etwas zu heilen ist, gab es vorher Schmerzen – und diese waren hier beispiellos.

Denn dieser Gesetzesentwurf ist viel zu lange überfällig – schon im Herbst 2024 haben drei Verwaltungsgerichte Handlungsbedarf aufgezeigt. Schon im Oktober 2025 hat der VGH diese Urteile bestätigt. Und seit November liegen die Begründungen dazu vor. Doch weder Landesregierung noch Regierungsfraktionen haben ein Gesetz hinbekommen. Erst als wir zusammen mit der SPD wöchentliche Wirtschaftsausschusssitzungen angekündigt haben, ist man mit einem Gesetz um die Ecke gekommen.

Dabei ist das Gesetz nur die Spitze des Eisbergs von sechs Jahren Coronasoforthilfen-Missmanagement. Ein unklares Rückmeldeverfahren, die fehlerhafte Festlegung des Dreimonatszeitraums und fehlende Planungssicherheit für die Wirtschaft sind seit dem Frühjahr 2020 wesentlicher Bestandteil der Regierungsarbeit zu den Soforthilfen. 14 Berichtsanträge meiner Fraktion, sieben Regierungsbefragungen oder aktuelle Debatten und über 30 Pressemeldungen zeigen deutlich, welche Fehler die Landesregierung hier begangen hat.

Auffallend sind aber die im Gesetzesentwurf genannten Kosten: Die Landesregierung kalkuliert diese mit fast 800 Millionen Euro – bei rund 440 Millionen Euro Rückzahlungen und weitere Erstattungen. Haben wir also Verwaltungskosten im dreistelligen Millionenbereich? Welches Bürokratiemonster kommt da auf uns zu? Das wird noch zu klären sein und wir verlangen hier Antworten in der Ausschusssitzung!“

 

 

 

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