Pressemitteilung

22.Juni 2022 - Einzelhandel / Mittelstand und Handwerk / Unternehmen
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Schweickert: Fehler bei Ausgestaltung der Corona-Soforthilfe muss von Unternehmen ausgebadet werden

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Gleiches Programm führt zu unterschiedlichen Ergebnissen in verschiedenen Bundesländern.


In der heutigen Regierungsbefragung hat Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, das Wirtschaftsministerium zum Thema „Anpassung des Betrachtungszeitraums für die Coronasoforthilfe: Was ist im Wirtschaftsministerium passiert?“ befragt.

Nachdem Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nach Ansicht Schweickerts erneut nicht stichhaltig erklären konnte, wie es zur Schlechterstellung baden-württembergischer Unternehmen beim Betrachtungszeitraum der Soforthilfe kam, kritisiert er: „Was im Bundesland A möglich war, war im Bundesland B wie Baden-Württemberg also nicht möglich. Bei der Ausgestaltung des vom Bund vorgegebenen Rahmens wurde also im hiesigen Wirtschaftsministerium ein Fehler gemacht, der nachträglich nicht mehr geändert werden konnte. Ausbaden müssen es jetzt unsere Unternehmen. Beim Verweis auf andere Bundesländer räumt die Ministerin zwar ein, dass man sich zwar gefragt habe, auf welcher Grundlage diese anderen Regelungen umgesetzt hätten. Das Gespräch mit ihren Ministerkolleginnen und -kollegen hat sie aber nicht gesucht.

Wer noch Anfang Februar behauptet, man wisse auch beim Thema Betrachtungszeitraum der Coronasoforthilfe, wo die Nöte der Unternehmen liegen, sollte seinen Fehler jetzt zumindest einräumen. Aber eine Fehlerkultur gibt es in diesem Ministerium offensichtlich nicht. Das lässt Schlimmes für die Zukunft erahnen.“

Zum Hintergrund: Am 24. Mai 2022 verkündete das Wirtschaftsministerium, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums für die Corona-Soforthilfe nicht mehr möglich sei. Dies habe ein juristisches Gutachten eindeutig ergeben. Eine solche Prüfung hatte Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut im Rahmen einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte am 3. Februar 2022 zugesagt.

Damit ergibt sich die Situation, dass der Betrachtungszeitraum der Corona-Soforthilfe in einigen anderen Bundesländern beim ersten des Monats der Beantragung beginnen konnte, während in Baden-Württemberg der Tag der Antragstellung gilt. Die landesspezifische Umsetzung des eigentlich gleichen Corona-Hilfsprogramms war also unterschiedlich. Nachdem die Wirtschaftsministerin in der aktuellen Debatte aber klar erklärt hatte, dass sie die Unternehmen in Baden-Württemberg so gut wie möglich unterstützen will, wollte die FDP-Fraktion nun im Rahmen der Regierungsbefragung in Erfahrung bringen, welcher Fehler bei der Corona-Soforthilfe wo gemacht wurde und was für Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.

In ihrer Antwort führte die Wirtschaftsministerin nun aus, dass man alle Möglichkeiten evaluiert habe, um die Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Rechtlich sei es allerdings nicht möglich, den Berechnungszeitraum für die Corona-Soforthilfe rückwirkend anzupassen. Hier seien die Hände gebunden.

Weitere Informationen zum Thema Rückzahlung der Coronasoforthilfe und den Initiativen der FDP-Fraktion dazu finden Sie auf unserer Themenwebseite unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

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