Pressemitteilung

04.März 2020 - Mittelstand und Handwerk

Schweickert: Inhaltliche Debatte zum Bildungszeitgesetz bereits geschehen

Prof. Dr. Erich Schweickert

Ausstehender Gesetzesentwurf der Landesregierung wird an Evaluationsergebnissen und nicht zuletzt den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu messen sein.


In er heutigen Debatte zum weiteren Umgang mit dem Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Der Gesetzesentwurf der AfD zur Abschaffung des Bildungszeitgesetzes kommt zur Unzeit. Den pathologischen Zustand dieses Gesetzesentwurfs bildet schon das Ergebnis der Anhörung ab – denn lediglich die kommunalen Landesverbände haben sich zurückgemeldet und verweisen in Ihrer Stellungnahme darauf, dass sie bereits zum Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion im vergangenen Herbst umfassend Position gegen das Bildungszeitgesetz bezogen haben. Damit wird bereits deutlich, dass die inhaltliche Debatte zur Zukunft des Bildungszeitgesetzes im Parlament längst geschehen ist. Die Landesregierung hat mit ihrer Ablehnung unseres Gesetzesentwurfs bereits perpetuiert, dass Sie nicht willens ist, dieses Gesetz abzuschaffen, obwohl die Evaluation desselben genug Anlass dazu geben würde. Zum heutigen Tag könnte man höchstens auf den Wankelmut der CDU beim Thema Bildungszeit setzen, die schon einmal eine 180-Grad-Wendung ihrer Position vollzogen hat. In der Antwort aus dem Wirtschaftsministerium auf meinen jüngsten Antrag zur Zukunft des Bildungszeitgesetzes wurde nochmal deutlich, dass ‚die Landesregierung anstrebt, das Bildungszeitgesetz nicht grundlegend zu ändern. Vielmehr sollen durch Anpassungen die positiven Auswirkungen des Gesetzes weiter verstärkt werden´. Wir werden uns nun auf die Suche nach diesen positiven Auswirkungen machen und den ausstehenden Gesetzesentwurf der Landesregierung nicht nur daran messen, sondern auch an den Evaluationsergebnissen, den Nebenabreden zum Koalitionsvertrag, den zahlreichen Verlautbarungen der Regierungsfraktionen und nicht zuletzt an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich mit Streitigkeiten im Betrieb und vor Gericht auf Grund dieses untauglichen Gesetzes konfrontiert sehen.“

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