Kern: Wir wollen die passende Schule für jedes Kind
Eine verbindliche Grundschulempfehlung erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen stark.
Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung sagte der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Timm Kern:
„Drei Bundesländer halten sich in den bundesweiten Vergleichen der Schülerleistungen seit Jahren im Spitzenfeld: Bayern, Sachsen und Thüringen. Früher haben sich auch die baden-württembergischen Schülerleistungen durchgängig im Spitzenfeld bewegt. Doch mit dem Jahr 2015 stieg unser Land im Ländervergleich in dramatischer und beispielloser Weise ab. Was Bayern, Sachsen und Thüringen auszeichnet, ist nicht nur ein vielgliedriges und differenziertes Schulsystem. Vielmehr verfügen sie als einzige Bundesländer über eine verbindliche Grundschulempfehlung für die weiterführende Schulart nach Klasse 4. Auch in Baden-Württemberg gab es lange Jahre eine verbindliche Grundschulempfehlung. Als eine ihrer ersten größeren bildungspolitischen Amtshandlungen schaffte die damalige grün-rote Landesregierung die verbindliche Grundschulempfehlung ab. In der Folge schnellten die Sitzenbleiberquoten in der Klasse 5 der Realschule von 0,7% im Jahr 2012 auf 3,3% im Jahr 2013 und an den Gymnasien von 0,5% im Jahr 2012 auf 1,2 % im Jahr 2013 bzw. auf 1,5% im Jahr 2015 hoch. Die FDP/DVP Fraktion machte damals deutlich, dass wir die Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung nicht scheuen, wenn sich die hochgeschnellten Sitzenbleiberquoten trotz Akutmaßnahmen nicht spürbar senken lassen.“
Die derzeitige grün-schwarze Landesregierung habe zwar laut Kern eine verpflichtende Vorlage der Grundschulempfehlung bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule eingeführt und damit einer von der FDP/DVP Fraktion geforderten Akutmaßnahme entsprochen. Kern: „Dieser Schritt muss angesichts des dringenden Handlungsbedarfs insgesamt als nicht ausreichend angesehen werden. Dies zeigt sich beispielsweise bei den Übergängen aufs Gymnasium zum Schuljahr 2018/19, als die Vorlage der Grundschulempfehlung erstmals verbindlich war. Hatten im Schuljahr 2017/18: 87,2 % der Schüler eine Gymnasialempfehlung, waren es im Schuljahr 2018/19: 88,5% und 2019/20: 88,8%. Der Anteil der Schüler mit Realschulempfehlung fiel um rund einen Prozentpunkt auf 10,3 bzw. 10,1%, der Anteil der Schüler mit Haupt-/Werkrealschulempfehlung um 0,4 Prozentpunkte auf 1,1%. Dies könnte für eine gewisse, aber zugleich auch begrenzte Wirksamkeit dieser Maßnahme sprechen. Wir haben uns deshalb entschlossen, für die Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung einzutreten und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.“
Kern betonte, dass der FDP/DVP bei einer verbindlichen Grundschulempfehlung eine Möglichkeit ihrer Überprüfung wichtig sei. „Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Schüler auch durch Bestehen einer Aufnahmeprüfung an einer Schule der gewünschten Schulart aufgenommen werden kann. Für die Durchführungsbestimmungen favorisiert die FDP/DVP Fraktion eine Aufnahmeprüfung auf der Grundlage einheitlicher Standards an der weiterführenden Schule, für die sich der Schüler bewirbt. Besteht er die Prüfung, gilt die Aufnahme nur für die betreffende Schule“, so Kern. Und weiter: „Wir Freie Demokraten wollen nicht die ‚Eine-Schule-für-alle‘, sondern die passende Schule für jedes Kind. Eine verbindliche Grundschulempfehlung erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen stark. Dies wiederum ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass jeder Schüler bestmöglich gefördert werden kann.“