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Impfquoten in Pflegeheimen höchst bedenklich, Land muss Hausaufgaben über den Sommer machen.


Die AG Corona unter Leitung des Sozialministeriums hat eine gemeinsame Erklärung zum künftigen Pandemiemanagement verabschiedet. Dazu sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Gut, dass sich Minister Lucha und die Experten der AG Corona frühzeitig Gedanken um die Bewältigung der Corona-Pandemie im Herbst machen. Doch wo sind konkrete Maßnahmen über die Sommerferien? Von einem über alle Ressorts abgestimmten Vorgehen ist nichts zu erkennen. Was passiert in den nächsten Wochen an Schulen und in Pflegeeinrichtungen? Was wird getan, um Bürokratie in Gesundheitseinrichtungen abzubauen, dem Personalmangel in öffentlichen Einrichtungen entgegenzuwirken und Menschen von einer Impfung zu überzeugen, die bisher nicht erreicht werden konnten? Von dem vor Wochen angekündigten digitalen Terminmanagementtool für Impfungen ist keine Rede mehr. Wenn man bedenkt, dass gemäß dem Infektionsschutzgesetz ab 1.Oktober nur noch als ‚vollständig geimpft‘ gilt, wer drei Impfungen vorweisen kann, sind die Zahlen von dreifach-geimpften Beschäftigten und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen in vielen Kreisen im Land mehr als bedenklich. Vierfach geimpft sind unter den Bewohnenden von Pflegeheimen trotz Impfempfehlung des RKI, die seit einigen Wochen vorliegt, insgesamt erst 29%.

 

Es ist bedenklich, dass Schulschließungen – trotz der vorliegenden Erkenntnisse hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche – in der gemeinsamen Erklärung nicht ausgeschlossen werden.

 

Bisher besteht trotz Sommerwelle keine Überlastung des Gesundheitswesens, das vom Sozialministerium entwickelte Modell zur Erweiterung der Krankenhauskapazitäten musste bislang nicht voll zum Tragen kommen –  es war also richtig, die Öffnungsschritte zu gehen. Diese Erkenntnis sollte auch bei weiteren Maßnahmen berücksichtigt werden.“

 

Die Fraktionen von SPD und FDP sehen dringenden Handlungsbedarf im Bereich Pflege und fordern vom Land, ein „Akutprogramm für Pflege“ aufzusetzen statt dauernder Einzelprogramme.

 

Andreas Stoch, Vorsitzender der SPD-Fraktion, sagt dazu:

„Mehr Personal, mehr Geld, mehr Ausbildung, mehr Verantwortung und mehr Digitales, das wurde 2019 beim Auftakt der Konzertierten Aktion Pflege im Bund vereinbart. Beteiligt waren neben den zuständigen Bundesministerien insbesondere auch die Länder, die Bundesagentur für Arbeit, die Pflegeberufsverbände, die Pflege- und Krankenkassen, die Tarifparteien und die Verbände der Einrichtungsträger. Nun liegen die ersten Berichte zur Umsetzung der Vereinbarungen vor und Baden-Württemberg sieht da nicht besonders gut aus. Aktuell gibt es im Land weniger Ausbildungseintritte als in 2019. Und das wenige Geld, das Minister Lucha überhaupt selbst für die Pflege ausgibt, landet in ‚Impulsen‘ statt in einer regelhaften Förderung der notwendigen Pflegeinfrastruktur. Die gesetzliche Zuständigkeit des Landes für die Pflegeplanung hat sich Minister Lucha mit seiner grün-schwarzen Koalition im Landtag gleich ganz streichen lassen. Besonders gut ist der zuständige Gesundheitsminister Lucha allerdings darin, Forderungen zur Pflege an den Bund und insbesondere an den Bundesgesundheitsminister zu richten. Dabei sind die Länder nach dem Sozialgesetzbuch für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur verantwortlich. So kann das nicht weitergehen. Das Land muss endlich wieder mehr Verantwortung in der Pflege übernehmen.“

 

Für die FDP/DVP-Fraktion sagt der Vorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ministerpräsident Kretschmann hat in den elf Jahren seiner Regierungszeit bisher kein besonderes Augenmerk auf die Bewältigung des demografischen Wandels gelegt. Jetzt ist die Situation in der Pflege dramatisch. Die Vernachlässigung der Pflege durch die Landesregierung ist symptomatisch für ihren Regierungsstil: Über einen Flickenteppich zeitlich befristeter Förderprogramme kommt die Landespolitik nicht hinaus. Bei der Flexibilisierung der Fachkraftquote etwa, so wie in unserem jüngst veröffentlichten Positionspapier zur Altenpflege gefordert, sei die Landesregierung nicht mehr zuständig. Da komme ich zum Schluss, dass es kein Verständnis für die aktuelle Situation gibt. Auf eine Strategie und Planungssicherheit auf Basis vernünftiger Vorausberechnungen wartet man vergeblich. Das ist ein Armutszeugnis und wird dem Einsatz der Pflege-Beschäftigten nicht gerecht.“

 

Florian Wahl, gesundheitspolitischer Sprecher SPD-Fraktion:

„Überall in Baden-Württemberg fehlen qualifizierte Beschäftigte in der Pflege. Deshalb ist es dringend notwendig, die Ausbildung attraktiver zu machen und die Zahl der Pflegekräfte damit zu erhöhen. Der Bund hat die Pflegefachkraftausbildung neu geregelt. Aber in der Umsetzung im Land hapert es noch deutlich. Zum Beispiel bestehen riesige Probleme in der Pflegefachkraftausbildung vor allem in den Praxisteilen bei der Kinderkrankenpflege. Für die Ausbildung unterhalb der Fachkraft sind direkt die Länder zuständig. Nachdem Minister Lucha die Neuordnung jahrelang verschoben hat, haben wir einen Gesetzentwurf Einführung zur Ausbildung zur Pflegeassistenzkraft in Baden-Württemberg in den Landtag eingebracht. Wir wollen und können auf die qualifizierte Arbeit der Menschen mit Hauptschulabschluss in der Pflege nicht verzichten, regeln dabei eine bessere sowie längere Ausbildung und räumen ihnen bei einem erfolgreichen Abschluss eigene Kompetenzen in der Pflege ein. Mit der heutigen landesrechtlich geregelten Ausbildung dürfen sie nur unter der Aufsicht einer Fachkraft arbeiten. Viele Umsetzungen der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission ‚Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten‘ stehen noch aus und ich befürchte, dass sie unter Minister Lucha ohne externen Impuls auch nicht mehr kommen. Minister Lucha hat sich in der Umsetzung das herausgesucht, was ihm passt. Die anderen teilweise ebenso guten Empfehlungen lässt er seit Jahren links liegen. Wir brauchen einen neuen Anlauf für die Pflege in Baden-Württemberg.“

 

Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, abschließend:

„Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst enorm, das Personal fehlt, der Mix verschiedener fachlicher Qualifikationen ändert sich, die Kosten steigen – das ist die heutige Situation in der Pflege im Land. Wir fordern eine sofortige Entlastungsoffensive für die Pflege und haben dazu ein „10-Punkte-Akut-Programm“ vorgelegt. Leider kommt Minister Lucha über Enttäuschungsbekundungen über unsere Vorschläge nicht hinaus. Was wir brauchen ist ein Pflegegipfel mit allen Akteuren, von dem aus eine konzertierte Aktion zur kurzfristigen Entlastung der Träger und Beschäftigten ausgeht: Entbürokratisierung, Flexibilisierung, Übergangsregeln, Bedarfsplanungen, Verfahrensbeschleunigungen, Digitalisierung, Ermessensspielräume – das Land kann an vielen Stellen schnell Abhilfe schaffen und tut es nicht!  Es muss jetzt ans Eingemachte gehen. Wir sind bereit, daran mitzuwirken, wirkliche Entlastungsmaßnahmen für die Pflege auf den Weg zu bringen. Unsere Hand ist ausgestreckt. Jetzt muss Minister Lucha liefern!“

Jochen Haußmann

Reform der Pflegehelferausbildung ist überfällig – Landesregierung bisher ohne Vorschlag.


In der Debatte im Landtag im Rahmen einer Beratung des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion über die Einführung einer Ausbildung zur Pflegeassistenz sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wir begrüßen den Vorstoß der SPD, die Pflegehelferausbildung zu novellieren und an das neue System der generalistischen Pflegeausbildungen anzupassen. Das ist längst überfällig und wäre eigentlich Aufgabe der Regierung gewesen. Die FDP-Landtagsfraktion hat sich ebenfalls intensiv mit der Pflegeausbildung beschäftigt. Nach unserer Bewertung halten wir die einjährige Pflegeassistenzausbildung für sinnvoller. Extremer Personalmangel, schnellere Anschlussfähigkeit zur generalistischen Ausbildung und Förderung durch die Agentur für Arbeit sind wichtige Gründe für die einjährige Pflegehelferausbildung.

 

Gleichzeitig brauchen Einrichtungen dringend Übergangsregeln der Personalbemessung zum neuen Qualifikationsmix. Hier hat das Sozialministerium bisher nichts getan, um Trägern Planungssicherheit zu geben.  Im Gegenteil, sie sieht sich nicht mehr zuständig.

 

Die Pflegebranche bewährt sich im Kampf um Arbeitskräfte nur, wenn die Arbeitsbedingungen und Ausbildungsstrukturen attraktiver werden. Wir fordern, dass Ausbildungszahlen erhöht, die notwendigen Ausbildungsstrukturen und –inhalte für die neue Personalbemessung entwickelt und Teilzeitausbildungen ermöglicht werden.“

 

Die Situation in der Pflege ist inzwischen dramatisch. Minister Lucha sollte einen Pakt für Pflegeberufe mit der Arbeitsagentur zur Förderung der Aus- und Weiterbildung abschließen und gleichzeitig die Anerkennungsverfahren für ausländische Arbeitskräfte beschleunigen. Es kann nicht sein, dass Bürokratie die schnelle Integration in einen ohnehin schon leer gefegten Arbeitsmarkt noch stärker belastet.“

 

Umfassenden Forderungen für eine konzertierte Aktion Pflege 2.0 in Baden-Württemberg finden Sie zusammen gefasst im „10-Punkte-Akut-Programm zur Altenpflege“ der FDP/DVP-Landtagsfraktion:

https://fdp-landtag-bw.de/10-punkte-akut-programm-zur-altenpflege/

Akutprogramm für Altenpflege notwendig statt dauernder „Projektitis“.


In der Landespressekonferenz der FDP/DVP-Fraktion zum Thema „10-Punkte-Akut-Programm der FDP-Landtagsfraktion für den Bereich Altenpflege“, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Altväterkoalition um Ministerpräsident Kretschmann sollte schon aus eigenem Interesse alles tun, um die Altenpflege bei ihren enormen Herausforderungen zu unterstützen. Tatsächlich hat Ministerpräsident Kretschmann in den elf Jahren seiner Regierungszeit bisher jedoch kein besonderes Augenmerk auf die Bewältigung des demografischen Wandels gelegt. Jetzt ist die Situation in der Altenpflege dramatisch. Über einen Flickenteppich zeitlich befristeter Förderprogramme im Pflegebereich kommt die Landespolitik nicht hinaus. Struktur und Planungssicherheit auf Basis vernünftiger Vorausberechnungen für die Altenpflege lassen sich nicht erkennen. Wir brauchen endlich mehr landespolitische Impulse.“

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, fordert:

„Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt enorm an, das Personal fehlt, der Mix verschiedener fachlicher Qualifikationen ändert sich, die Kosten steigen – das ist die heutige Situation in der Altenpflege im Land. Wir fordern eine sofortige Entlastungsoffensive für die Altenpflege und ein Ende der „Projektitis-Politik“ in Form zeitlich befristeter Förderprogramme. Die Altenpflege braucht mehr Entbürokratisierung und Flexibilität bei der Umsetzung ihres Pflegeauftrags. Wir fordern, die Fachkraftquote zu flexibilisieren, rein quantitative Besetzungsvorgaben auszusetzen und Einrichtungen Übergangsregeln der Personalbemessung zum neuen System zuzugestehen. Die geltende Landesheimbauverordnung und das Wohn-, Teil- und Pflegegesetz ist ein Korsett, das der notwendigen Flexibilität und Innovation keinen Raum lässt und schnellstens an neue Wohnformen angepasst werden muss.

 

Die Landesregierung hat den demografischen Wandel komplett verschlafen und muss jetzt endlich mehr gegen den pflegerischen Personalmangel tun. Ohne Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften nach Baden-Württemberg sind die Herausforderungen der kommenden Jahre nicht zu stemmen. Dafür müssen Anwerbeprogramme aufgelegt und Anerkennungsverfahren für ausländische Beschäftigte vereinfacht werden, denn: Bürokratie darf nicht zum Verhinderungsgrund für eine zügige Integration in einen stark belasteten Arbeitsmarkt führen. Wir fordern außerdem, dass Ausbildungszahlen erhöht und Teilzeitausbildungen ermöglicht werden.

Die Pflegebranche bewährt sich im Kampf um Arbeitskräfte nur, wenn die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege attraktiver werden.

 

Bei der Anwendung digitaler Innovationen hinken wir bei der Pflege anderen Ländern hinterher – sowohl im Unterstützungsbereich als auch beim Bürokratieabbau. Wir fordern, dass die Landesregierung das geltende Landesrecht auf Digitalisierungspotential überprüft, telepflegerische Projekte unterstützt, digitale Kompetenzen in den Ausbildungsverordnungen verankert und endlich die Vielzahl bestehender Pflegeangebote auf einer übersichtlichen digitalen Plattform bündelt.

 

In Baden-Württemberg werden 80% der pflegebedürftigen Menschen zu Hause gepflegt, Tendenz steigend. Ist das Land darauf vorbereitet? Unklar. Wir fordern eine Bedarfsplanung für die tages- und Kurzzeitpflege sowie die Weiterentwicklung der befristeten Förderung von Kurzzeit- und Tagespflegeplätze, um pflegende Angehörige zu entlasten.

 

Minister Lucha sorgt mit seinem Druck auf die Stadt- und Landkreise bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht dafür, dass sich die Versorgungsengpässe im Gesundheitswesen noch mehr zuspitzen. Deshalb fordern wir ihn auf, dass das Land auf den Ermessensspielraum durch die Gesundheitsämter hinweist, damit wir keine weiteren Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich verlieren.“

 

10-Punkte-Akut-Programm zur Altenpflege der FDP-Landtagsfraktion:

  1. Personalbemessungsverfahren: Flexibilisierung der Fachkraftquote und mehrjährige Übergangsregelung der Personalbemessung; Entwicklung der notwendigen Ausbildungsstrukturen und –inhalte für die neue Personalbemessung und Umsetzung von Teilzeitausbildungsmodellen
  2. Impulse für die Gewinnung von in- und ausländischen Pflegehilfs- und Pflegefachkräften: Pakt für Pflegeberufe mit der Arbeitsagentur zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, einfachere und schnellere Anerkennungsverfahren, Beibehaltung der einjährigen Pflegeausbildung und Erhöhung der Ausbildungszahlen
  3. Digitalisierung, Alters-Assistenzsysteme und Pflege-Innovationen: Entwicklung einer landesweiten digitalen Informationsplattform, Integration digitaler Kompetenzen in Ausbildungsverordnung und Förderung telepflegerischer Projekte.
  4. Keine Beschäftigungsverbote im Gesundheitswesen durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht: Verständigung auf eine einheitliche Umsetzung durch die Gesundheitsämter unter Ausübung ihres Ermessensspielraums zur Abwendung von Beschäftigungsverboten
  5. Harmonisierung der Prüfungen des Medizinischen Dienstes und der Heimaufsicht:  Entbürokratisierung und Flexibilisierung der Doppelprüfungen und aufgrund der aktuellen Personalsituation Ankündigung ihrer Besuche bis mindestens 31.12.2022
  6. Novellierung der Landesheimbauverordnung und des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes: Steigerung der ambulant betreuten Wohngruppen sowie Ermöglichung innovativer Wohnformen durch flexiblere Regelungen
  7. Beteiligung der Pflegevertretungen zur Stärkung des Berufsstandes der Pflegekräfte und Zurückstellung des geplanten Gesetzentwurfes zur Landespflegekammer zugunsten einer Befragung aller professionell Pflegenden wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen.
  8. Prüfung des Bedarfs von Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen und strukturelle Regelförderung dieser Plätze
  9. Stärkung der häuslichen Pflege durch Evaluierung der bestehenden Entlastungsangebote und Verlängerung des Entlastungsbetrags für Hilfen von Nachbarn
  10. Aktuelle Kostenentwicklung in der Pflege antizipieren und prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, außerordentliche Kostensteigerungen bei Pflegeeinrichtungen abzumildern.

 

 

Impfung einer Person

Minister Lucha muss Gesundheitsämter zu einer pragmatischen Umsetzung auffordern.


Das Sozialministerium hakt per Umfrage bei den Gesundheitsämtern nach, wie viele Bußgelder drei Monate nach Beginn der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Seniorenheimen und Kliniken verhängt worden sind. Dazu sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Statt den Bußgeldstatus bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu kontrollieren, sollte sich Minister Lucha dafür einsetzen, dass der Pflegenotstand nicht noch zusätzlich vergrößert wird. Mit Druck auf die Stadt- und Landkreise erreicht er genau das Gegenteil, nämlich leere Pflegeplätze und eine Verschlechterung der medizinischen und pflegerischen Versorgung im Land. Minister Lucha sollte sich die Forderungen des Landkreispräsidenten Walter zu eigen machen und die Gesundheitsämter zu einer Umsetzung mit Augenmaß auffordern, statt mit der Brechstange Bußgelder zu verhängen. Finanzielle Auflagen werden ungeimpfte Beschäftigte nicht zum Impfen bringen, sondern aufgrund der wenig einheitlichen Umsetzung im Land das Unverständnis der Branche weiter schüren. Das können wir uns nicht leisten. Die Situation beim Personal in Gesundheitseinrichtungen im Land ist schon jetzt dramatisch.“

Sozialministerium muss Pflegeeinrichtungen an ganz anderen Stellen unterstützen.


Zur Meldung, wonach das Sozialministerium einen Wettbewerb für Ideen zum Verbleib und Wiedereinstieg in den Pflegeberuf auslobt, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Gute Ideen für die Bindung von Fachkräften zu suchen ist ja lobenswert. Noch hilfreicher für Träger und Einrichtungen wäre die politische Unterstützung bei den neuen Personalbemessungsverfahren und eine pragmatische Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Dort drückt in der Pflege tatsächlich der Schuh. Doch dabei lässt Minister Lucha Einrichtungen völlig allein im Regen stehen. Das löst große Frustration unter Pflegeeinrichtungen hervor. Die Situation in der Branche ist schon jetzt dramatisch. Viele Einrichtungen haben derzeit ganz andere Sorgen, als an Ideenwettbewerben teilzunehmen.“

 

Sozialministerium muss Qualifizierungsoffensive im Pflegebereich starten.


Zur Meldung des Sozialministeriums wonach die EU-Kommission ein rund 218 Millionen Euro umfassendes Programm des Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021-2027 für Baden-Württemberg genehmigt hat, sagt Niko Reith, sozial- und wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Die berufliche Ausbildung ist essentiell für die Zukunft unseres Landes. Es ist daher sehr begrüßenswert, dass die Europäische Union dafür Mittel zur Verfügung stellt und die Landesregierung damit quasi zum Handeln zwingt. Zu lange hat diese Landesregierung sich nämlich einer echten Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung verweigert – es wird höchste Zeit, dass sich daran etwas ändert.

 

Insbesondere den Fokus der ESF-Förderung auf Projekte für eine assistierte Ausbildung von Pflegehelfenden kann ich nur begrüßen. Sie unterstützt Menschen mit besonderem Förderbedarf, die eine Ausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich anstreben. Wenn nun sogar die EU Mittel für die Ausbildung im Bereich Pflege zur Verfügung stellt, hat Minister Lucha wirklich keine Ausrede mehr, endlich eine Qualifizierungsoffensive im Pflegebereich zu starten. Die Landesregierung muss dringend aktiver werden, Träger und Ausbildungsstellen dabei zu unterstützen, mehr Pflegekräfte zu qualifizieren, um die neuen Personalbemessungsverfahren in Baden-Württemberg umzusetzen. Die mit den EU-Mitteln geförderte Qualifizierung von Pflegehilfskräften ist dafür ein wichtiger Baustein.“

 

Impfung einer Person

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ändert nichts an Problemen bei der Umsetzung.


Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückzuweisen und die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal als rechtens zu erklären, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht für Klarheit bei der rechtlichen Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gesorgt hat. An der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes habe ich nie gezweifelt. Die Gerichtsentscheidung ändert aber nichts daran, dass die praktische Umsetzung dieser Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen enorme Probleme mit sich bringt. Ein Ärgernis ist die völlig unterschiedliche Handhabung in den Stadt- und Landkreisen.

 

Wenn es jetzt zu Beschäftigungsverboten kommt, wird sich der Pflegenotstand in Baden-Württemberg noch weiter verschärfen. Ich fordere Minister Lucha auf, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Regelungen pragmatisch und im Rahmen des zulässigen Ermessensspielraums großzügig umgesetzt werden, damit sich die dramatische Situation, insbesondere in der Pflege im Land, nicht noch weiter verschärft.“

Jochen Haußmann

Neuausrichtung der Helfer- und Assistenzausbildungen sowie Übergangsregelung.


Anlässlich des Internationalen Tags der Pflege am 12.Mai, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Auf Baden-Württemberg rast der Zug der neuen Personalbemessung ab 1.7.2023 zu. Diese geht mit einem drastischen Mehrbedarf von 74 Prozent bei Assistenzkräften einher. Das Land muss jetzt dringend die richtigen Weichenstellungen vornehmen, damit die Pflege eine gute Zukunft hat und nicht aus der Spur gerät. Schon jetzt ist klar, dass die Umsetzung bis zu diesem Termin unmöglich ist, denn die Einrichtungen haben bisher keinerlei Informationen. Es fehlt an einem klaren Fahrplan über die konkrete Umsetzung des Qualifikationsmixes.

 

Minister Lucha muss dringend klären, wie der Übergang von der Fachkraftquote hin zur neuen Systematik der Qualifikationsmixe in Baden-Württemberg vollzogen werden soll – und zwar nicht nur für die Pflegeeinrichtungen, sondern auch als Handlungsleitfaden für die Heimaufsichtsbehörden. Außerdem brauchen Einrichtungen Unterstützung bei der Organisations- und Personalentwicklung. Erst jetzt hat Minister Lucha eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Dabei hat die FDP-Landtagsfraktion bereits im Sommer 2021 in einem Antrag auf das Problem aufmerksam gemacht. Minister Lucha verweist auf die Pflegeselbstverwaltung und schiebt den Schwarzen Peter von sich. Es ist ein Unding, wie Minister Lucha die baden-württembergischen Pflegeeinrichtungen im Regen stehen lässt.

 

Woher die zusätzlichen Assistenzkräfte in Baden-Württemberg kommen sollen, steht in den Sternen. Fachleute gehen davon aus, dass die Kapazitäten im Bereich der Assistenzausbildung um ein vierfaches aufgestockt werden muss. Doch wie die erheblichen zusätzlichen Ausbildungskapazitäten aufgebaut und finanziert werden sollen, ist bisher völlig unklar. Es braucht dringend einer mehrjährigen Übergangsregelung. Ich fordere Minister Lucha auf, hier auch auf den Bund einzuwirken und endlich selbst in die Gänge zu kommen, moderne und zielgruppenspezifische Ausbildungsformate im Assistenzbereich umzusetzen und die Kapazitäten zu erhöhen.

 

Der Frust in den Einrichtungen ist groß. Das sehe ich mit großer Sorge. Die Pflege verdient deshalb mehr politische Aufmerksamkeit und Aktivität im Land. Ich bedanke mich herzlich für den beeindruckenden Einsatz der Pflegenden.“

Impfung einer Person

Sicherstellung der pflegerischen und medizinischen Versorgung muss im Vordergrund stehen.


Zur Meldung, wonach knapp zwei Monate nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Behörden im Südwesten noch keine Bußgelder gegen ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheitsbereich verhängt haben, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Für uns ist steht bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiterhin die gesundheitliche Versorgung und der Schutz kranker und pflegebedürftiger Personen im Vordergrund. Deshalb empfehle ich auch, sich impfen zu lassen. Aber es darf jetzt nicht zu Versorgungsengpässen durch Zehntausende von Berufsverboten durch überzogene Maßnahmen kommen. Die Personalsituation ist sehr angespannt. Das muss bei Ermessensentscheidungen durch die Gesundheitsämter einbezogen werden.

 

Minister Lucha muss jetzt sicherstellen, dass Gesundheitsämter diese Ermessensspielräume entsprechend nutzen und die Vorgaben einheitlich umsetzen. Wenn jetzt ein Flickenteppich durch unterschiedliche Handhabungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entsteht, führt das verständlicherweise zu unnötigem Unmut bei den Beschäftigten und Arbeitgebern. Das kann sich das Land nicht leisten.“

Jochen Haußmann

Sicherstellung der pflegerischen und medizinischen Versorgung muss im Vordergrund stehen.


Zur Meldung wonach drei Wochen nach Einführung der Teil-Impfpflicht laut Gesundheitsministerium knapp 32.000 Beschäftigte noch nicht geimpft sind, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Zahlen der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und im medizinischen Bereich, die ungeimpft sind oder bei denen Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise bestehen, sind sehr viel höher als gedacht. Wenn Gesundheitsämter im Land nun knapp 32.000 Meldungen verarbeiten müssen, sind das keine Kinkerlitzchen. Wir erwarten, dass Minister Lucha die angekündigte Unterstützung der Ämter gewährleistet, damit Träger und Beschäftigte schnell Klarheit über ein etwaiges Tätigkeitsverbot haben.

 

Wie viele von den zweifach geimpften Beschäftigten keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, bleibt bei den heute vorgelegten Zahlen offen. Das wird Minister Lucha erklären müssen, denn an der Impfbereitschaft kann es bei diesen Personen nicht gelegen haben.

 

Dass nur etwa die Hälfte der Träger das komplexe digitale Portal zur Meldung ihrer ungeimpften Beschäftigten genutzt hat, ist ein Armutszeugnis für das Sozialministerium. Es zeigt, dass die Umsetzung der Teil-Impfpflicht in Baden-Württemberg mit heißer Nadel gestrickt wurde. Gerade diese stark beanspruchten Einrichtungen müssen entlastet und nicht mit noch mehr Bürokratie belastet werden.

 

Für uns ist steht weiterhin die gesundheitliche Versorgung und der Schutz kranker und pflegebedürftiger Personen im Vordergrund. Es darf nicht zu Versorgungsengpässen kommen. Die Situation ist jetzt bereits angespannt. Das muss bei Ermessensentscheidungen durch die Gesundheitsämter einbezogen werden. Minister Lucha muss jetzt sicherstellen, dass Gesundheitsämter diese Ermessensspielräume entsprechend nutzen.“

 

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Land muss Träger von Pflegeheimen für nächste Welle im Herbst wappnen.


Im Rahmen der aktuellen Debatte zur Coronalage in den baden-württembergischen Pflegeheimen sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Impfquote unter Beschäftigten und Betreuten in den Pflegeheimen steigt erfreulicherweise. Jetzt gilt es, diesen Trend fortzusetzen. Jetzt ist nicht die Zeit, mit dem Finger auf Träger von Pflegeheimen zu zeigen und falsche Korrelationen zwischen Trägerschaft und Impfquote anzustellen, sondern den Blick auf den kommenden Herbst zu richten. Minister Lucha muss jetzt – weniger als eine Woche vor Beginn der gesetzlichen Nachweispflicht – dafür sorgen, dass alle Einrichtungen und Gesundheitsämter im Land in der Lage sind, die gesetzlich erforderlichen Daten zum Impfstatus zu erheben und zu bearbeiten. Außerdem darf dies nicht dazu führen, dass wir im Bereich Gesundheit und Pflege Einschränkungen in der Versorgung haben. Die Situation ist jetzt bereits angespannt.

Gleichzeitig ist jetzt der Moment, Vorkehrungen zu treffen, um einen zukünftigen Anstieg der Infektionsindikatoren abzufangen. Die Coronapolitik der Landesregierung benötigt dringend einen Digitalisierungsschub, um mehr Daten nicht nur über Impfungen, sondern auch über Infektionsherde und den individuellen Immunstatus insbesondere bei vulnerablen Personengruppen in Erfahrung zu bringen. Nur mit mehr Wissen über das Infektionsgeschehen und einem stärker evidenzbasierten Politikstil kann eine nächste Infektionswelle im Herbst und Winter frühzeitig abgefangen werden.“

Impfung einer Person

Land muss endlich Klarheit schaffen bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.


Im Nachgang einer digitalen Informationsveranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht des Landesgesundheitsministeriums sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Es kann nicht sein, dass das Sozialministerium immer noch nicht alle Fragen zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geklärt hat. Die gesetzliche Nachweispflicht beginnt in 19 Tagen und noch immer ist für manche Einrichtungen ungeklärt, ob sie unter die Teil-Impfpflicht fallen oder nicht. Minister Lucha läuft die Zeit davon. Wenn am 15. März nicht völliges Chaos herrschen soll, muss im Ministerium jetzt der Turbo angeworfen werden.“

Ministerpräsident Kretschmann stellt ideologisches Impfpflicht-Projekt über Interessen des Landes.


Zur Meldung, wonach die Spitzen der Koalition von Grünen und CDU ihren Streit über die Umsetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Heimen und Kliniken vorerst beigelegt haben, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Die Pantoffelhelden von der CDU sind in der Koalition gerade noch für einen 24-Stunden-Aufstand gut. Es ist immer noch unklar, was passiert, wenn die Teil-Impfpflicht in Bayern nicht umgesetzt wird und unsere Pflegekräfte dann dorthin abwandern. Schauen wir dann einfach zu? Der drohende Pflegenotstand durch Mitarbeitende, die sich nicht impfen lassen wollen, wird auch mit einer Arbeitsgruppe, die es im Übrigen schon seit Wochen im Sozialministerium gibt, nicht behoben.

 

Ministerpräsident Kretschmann stellt wieder einmal sein ideologisches Impfpflicht-Projekt über die Interessen des Landes. Er sollte sich die Forderung des Landkreistags Baden-Württemberg zu Herzen nehmen, der eine Länderinitiative gegenüber dem Bund zur einheitlichen Aufklärung offener Fragen vorschlägt.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Umsetzungsprobleme bei dieser Impfpflicht zeigen mangelnde Sinnhaftigkeit der allgemeinen Impfpflicht.


Zur Meldung, wonach sich auch CDU-Landeschef Thomas Strobl für eine Aussetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen ausgesprochen hat, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

„Ich kann Minister Strobl hier ausnahmsweise nur unterstützen. So lange es Bundesländer gibt, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht – wie vorgesehen – zum 15.03.2022 umsetzen, fordere ich die Landesregierung auf, auch in Baden-Württemberg so lange die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht zu vollziehen. Es ist zu befürchten, dass Pflegekräfte, die sich nicht impfen lassen wollen, nach Bayern abwandern werden und sich hier in Baden-Württemberg der Pflegenotstand verschärft.

 

Die jetzt auftretenden Probleme und das Einsehen seines Regierungspartners sollte Ministerpräsident Kretschmann zum Anlass nehmen, um einzusehen, dass die Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht noch weit größere Fragen aufwirft. Spätestens jetzt sollte er eingestehen, dass die allgemeine Impfpflicht erst recht keinen Sinn ergibt und die Haltung der Landesregierung hier eindeutig klären. Was gilt jetzt? Das Wort des Ministerpräsidenten, der gestern noch erklärt hat, die einrichtungsbezogene Impfpflicht komme; oder das seines Stellvertreters, der heute erklärt, sie müsse ausgesetzt werden? Bei Grün-Schwarz geht es zu wie bei Hempels unterm Sofa!“

Impfung einer Person

Probleme bei dieser Impfpflicht lassen größere Schwierigkeiten bei allgemeiner Impfpflicht befürchten.


Zur Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen bis auf Weiteres in Bayern noch nicht umzusetzen, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

„So lange es Bundesländer gibt, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht wie vorgesehen zum 15.03.2022 umsetzen, fordere ich die Landesregierung auf, auch in Baden-Württemberg so lange die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht zu vollziehen. Es ist zu befürchten, dass Pflegekräfte, die sich nicht impfen lassen wollen, nach Bayern abwandern werden und sich hier in Baden-Württemberg der Pflegenotstand verschärft.

 

Die jetzt auftretenden Probleme sollte Ministerpräsident Kretschmann zum Anlass nehmen, um einzusehen, dass die Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht noch weit größere Fragen aufwirft. Spätestens jetzt sollte er eingestehen, dass die allgemeine Impfpflicht keinen Sinn macht.“

Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht muss in den lokalen Kontext gesetzt werden.


Zur Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Söder, die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen bis auf Weiteres nicht umzusetzen, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Ich sehe große Probleme bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf uns zukommen. Denn aktuell ist die Datenlage zur Impfquote in Einrichtungen völlig heterogen. Es ist zu befürchten, dass einige Träger ganze Heime schließen müssen oder in Praxen die ambulante Versorgung nicht mehr ausreichend abgedeckt werden kann. Die Landesregierung tut gut daran, zügig zu klären, wie die sich dann zuspitzende Personalsituation abgemildert werden kann und welche Ermessensspielräume die Gesundheitsämter haben.“

 

Die FDP/DVP-Fraktion hat sich bereits am 24.01.2022 mit einem Antrag an die Landesregierung gewandt, um offene Fragen zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu klären. Sie können die Fragen hier abrufen können, die Beantwortung steht noch aus:

 

https://fdp-landtag-bw.de/wp-content/uploads/2022/01/24-01-2022-auswirkungen-der-einrichtungsbezogenen-impfpflicht-auf-baden-wuerttemberg.pdf

 

Impfung einer Person

Große Herausforderungen bei Versorgung.


Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, sagt zur aktuellen Corona-Situation in Pflegeheimen und dem heutigen Bericht des Gesundheitsministers Lucha dazu:

 

„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt und das Land befindet sich in völliger Unkenntnis. Erst jetzt wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Datenlage zur Impfquote in Einrichtungen ist völlig heterogen. Es ist völlig unklar, ob die bisher Ungeimpften unter Bewohnenden und beim Personal tatsächlich impfunwillig sind oder einfach bisher kein zeitnahes Angebot bekommen haben. Ich fordere von Minister Lucha mehr Klarheit über die Impfsituation Beschäftigter von Alten- und Pflegeheimen – und zwar bevor die einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt. Dabei sollte er sich ein Beispiel am Krisenstab der Bundesregierung nehmen.

 

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht zeigt bereits die großen Herausforderungen, vor der wir stehen bei der Versorgung der Bewohnenden. Schon dabei sehen wir, dass die Impfquote zu wünschen übriglässt. Wenn die Frist im März kommt, werden Träger ganze Heime schließen. Das Ministerium spielt hier auf Zeit, dass Berufsverbote nicht mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden. Minister Lucha soll dies zur Chef-Sache machen und zügig klären, wie die sich dann zuspitzende Personalsituation abgemildert werden kann.“

Minister Lucha muss jetzt eine differenzierte Impfoffensive mit Booster-Impfungen starten.


Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher, sagt angesichts der verhältnismäßig geringen Quoten bei Booster-Impfungen in Alten- und Pflegeheimen:

„Die Vorfälle in verschiedenen Alten- und Pflegeheimen zeigen, dass noch lange nicht alle Möglichkeiten, einen flächendeckenden Impfschutz herzustellen, ausgeschöpft sind. Es braucht von Seiten des Sozialministeriums noch mehr zielgenaue Bemühungen, gerade die vulnerablen Bevölkerungsgruppen mit Booster-Impfungen zu versorgen. Minister Lucha muss sich endlich das Thema zu eigen machen und jetzt eine differenzierte Impfoffensive mit Booster-Impfungen starten, um gerade Alten- und Pflegeheime bei den Impfungen unterstützen. Ein nachträglicher Appell reicht hier nicht aus.“

Ständiger massiver Stellenaufbau ist nicht mehr tragbar.


Im Zusammenhang mit der Aussprache zum Entwurf des Haushalts des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith:

 

„Die Corona-Pandemie ist das derzeit alles überlagernde Phänomen, nicht nur, wenn man auf das Sozialministerium blickt. Das völlig unzureichende Krisenmanagement von Minister Lucha, dem der frühere Amtschef des Verkehrsministeriums in einer Art Notoperation zur Seite gestellt wurde, war mehrfach Thema hier im Landtag. Das will ich heute bei der Haushaltsaussprache aber gar nicht wieder alles anführen. Jedenfalls braucht es endlich eine vorausschauende Planung, die Festlegung von konkreten Zielen, eine tragfähige Strategie und eine zielgerichtete Organisation. Also echtes Management statt bloßer Reaktionen.

 

Bei Gesundheit in Landesverantwortung geht es in erster Linie um die Krankenhausplanung und Investitionsförderung. Auch hier braucht es mehr Anstrengungen, was die Lehren aus Corona sein werden. Und es braucht endlich klare Antworten auf die Frage, welche Angebote das Land in welcher Qualität an welchen Standorten in welcher Höhe fördern wird. Hier braucht es eine Neuausrichtung, die wir Freien Demokraten beharrlich einfordern.

 

Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung vor Ort ist eine zentrale Aufgabe. Hier erwarte ich mir vom guten Koalitionsvertrag der Ampel in Berlin wichtige Impulse. Besondere Bedeutung haben für mich die Digitalisierung und der dringend erforderliche Bürokratieabbau. Ärztinnen und Ärzte wollen für die Patientinnen und Patienten da sein und nicht für den Amtsschimmel.

 

Die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist auch uns Freien Demokraten ein wichtiges Anliegen. Den Stellenaufbau in diesem Bereich tragen wir ausdrücklich mit. Ich fordere wiederholt, dass die Einschulungsuntersuchungen der Gesundheitsämter wieder planmäßig laufen und Ausgefallenes verbindlich nachgeholt wird. Was wir in aller Klarheit jedoch ablehnen, ist der seit Jahren betriebene deutliche Stellenaufbau in dem grün geführten Ministerium.“

Neuausrichtung der Helfer- und Assistenzausbildungen sowie Übergangsregelung.


Im Zusammenhang mit der Beratung seines Antrags „Pflegeausbildung und Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg“ (Drucksache 17/644) im Sozialausschuss des Landtags sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Auf Baden-Württemberg rast der Zug der neuen Personalbemessung ab 1.7.2023 zu. Diese geht mit einem drastischen Mehrbedarf von 74 Prozent bei Assistenzkräften einher. Das Land muss jetzt dringend die richtigen Weichenstellungen vornehmen, damit die Pflege eine gute Zukunft hat und nicht aus der Spur gerät. Es braucht dringend eine Übergangsregelung, wie bis zur Umstellung auf das neue System verfahren wird. Andernfalls drohen Beanstandungen der Heimaufsicht wegen Problemen in der Einhaltung der derzeit noch geltenden Fachkraftquoten und damit Sanktionen und Aufnahmestopps. Es gilt, den Übergang aktiv und konstruktiv zu gestalten. Hier ist der Sozialminister dringend aufgefordert, tätig zu werden.

Von größter Bedeutung ist ebenso, dass jetzt endlich die generalisierte Helfer- und Assistentenausbildung umgesetzt wird. Wie soll der drastische Mehrbedarf gedeckt werden, wenn es derzeit viel zu wenig Qualifikationsmöglichkeiten gibt? Bei der Neukonzeption ist die Anschlussfähigkeit an die höheren Qualifikationsniveaus zu wahren und so auszugestalten, dass eine gemeinsame Ausbildung im ersten Jahr möglich ist. Dringend beantwortet werden muss auch die Frage nach einer Ausbildungsumlage, um tragfähige Lösungen sicherzustellen. Wir Freien Demokraten wollen eine Attraktive Pflege. Das bedeutet für uns, dass Aufstiegswege ermöglicht werden. Denn jeder Beruf braucht Perspektiven.“

Hinweis: Der Antrag ist wie folgt abrufbar: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/0000/17_0644_D.pdf

Austausch mit Unternehmen zur Vermittlung von Betreuungskräften.


Nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts muss den oft aus Osteuropa kommenden Haushaltshelfern und -helferinnen der Mindestlohn gezahlt werden – auch für Bereitschaftszeiten. Was bedeutet das für die sogenannte „24-Stunden-Pflege“, in der in Deutschland schätzungsweise bis zu 500.000 Betreuerinnen und Betreuer tätig sind?

Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann, im Gespräch mit Oliver Weiss, Geschäftsführer der Firma Mecasa, einem Unternehmen im Bereich der Vermittlung von Betreuungskräften aus dem europäischen Ausland für den Bedarf von Privathaushalten nach Qualitätsstandards.

Haußmann: Bei uns geht es aktuell um die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, das gerade für Furore über viele Verbände hinaus gesorgt hat. Viele sagen: das führt jetzt zu großen Schwierigkeiten im Bereich der Häuslichen Betreuung. Wie schätzen Sie die Auswirkungen dieses Urteils ein?

Weiss: Ehrlich gesagt war das, was das Gericht hier entscheiden hat, eigentlich schon geltendes Recht. Für mich ist das insofern nichts Neues. Ich begrüße das Urteil, das ist absolut wünschenswert. Das zeigt unserer Branche, was wichtig und richtig ist, vor allen Dingen angesichts dessen, dass es so viele Schwarze Schafe gibt. In diese Richtung geht auch das Urteil. Es sind sehr viele, die schwarz arbeiten oder sich in einer Grauzone bewegen. Die sich eben nicht klar um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bemühen. Außerdem bringt es mehr Aufmerksamkeit in diese Branche.

Sie und die FDP-Fraktion haben sich dieses Themas schon angenommen, aber viele andere Parteien haben das bisher vermieden und jetzt nimmt natürlich der öffentliche Druck zu. Das ist erfreulich.

Haußmann: Ich kann das nur unterstreichen. Wir haben 2014 in der FDP-Landtagsfraktion ein Positionspapier zur Häuslichen Pflege entwickelt. Ich war in der vorletzten Legislaturperiode Mitglied in der Enquetekommission „Pflege“ des Landtags. Wir haben uns mit dem Thema intensiv beschäftigt. Ich war damals in Österreich und habe mir das Modell der dortigen Regierung angeschaut. Daraus haben wir ein Positionspapier entwickelt, in dem es eben darum geht, diese Grauzone, die Sie gerade auch beschrieben haben, durch ein Fördermodell zunächst mal kenntlich zu machen: indem man klar die Tätigkeitsfelder der Betreuungskräfte definiert und indem man den Mut hat zu sagen, was man beispielsweise beim Arbeitszeitgesetz ändern muss, wie es Österreich gemacht hat.

In der Enquetekommission haben wir damals keine Mehrheit dafür gefunden. Wir haben es in der letzten Legislaturperiode dann nochmal aufgerufen. Durch das Urteil nun wird die Situation in der bestehenden Grauzone, bei der 24-Stunden-Kräfte zum Teil rund um die Uhr tätig sind, wieder stärker in den Blick genommen.

Sie haben sich intensiv mit Qualitätskriterien bei der 24-Stunden-Betreuung beschäftigt. Ihre Rolle als Vorreiter Ihrer Branche kam auch groß in den Medien. Was waren da Ihre Ansätze?

Weiss: Als wir mit der Firma Mecasa starteten haben wir festgestellt, dass in dieser Branche eigentlich Zustände herrschen wie im Wilden Westen. Wir haben uns gefragt, was wir verbessern können und ob wir das auch als kleiner Anbieter durchsetzen können. Wir haben uns dann mit dem Deutschen Institut für Normen in Berlin zusammengetan und dort einen DIN-Standard für die Branche initiiert. Den haben wir dann zusammen mit Pflegewissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen, Stiftung Warentest, Juristinnen und Juristen über eineinhalb Jahre lang entwickelt und er wurde jetzt im Februar veröffentlicht. Er gibt damit zum ersten Mal ganz klare Richtlinien vor: Für Vermittlungsunternehmen, aber auch für die ausländischen Dienstleistungserbringer selbst.

Haußmann: Das ist ein Modell, das Schule machen sollte und das wichtig ist für den Eintritt anderer Unternehmen in diesen Bereich.

Wenn wir jetzt auf die Pflege insgesamt schauen, dann haben wir die demografische Entwicklung, die wir jetzt schon absehen können. Wir wissen jetzt schon, wie sich die Zahl der Pflegebedürftigen entwickeln wird und haben die Herausforderungen beim Pflegepersonal. Die Corona-Pandemie hat das nochmal deutlich gezeigt.

Können Sie die Herausforderungen auch aus Ihrer Sicht aufzeigen und sagen, wie Sie die Lösungsansätze in der Pflege insgesamt sehen?

Weiss: Sie haben es schon angesprochen: Die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt stark zu. Die geburtenstarken Jahrgänge kommen dabei ja erst noch. Gleichzeitig haben wir einen riesigen Mangel an Pflegepersonal, also an ausgebildeten Fachkräften in Deutschland. Diese Lücke kriegen wir trotz aller Bemühungen nicht so schnell geschlossen. Aus meiner Sicht wird es daher immer mehr darauf ankommen, informelle Formen der Pflege zuzulassen und einzubinden. Sei es in Form der pflegenden Angehörigen, die derzeit sowieso schon eine Riesenlast schultern, aber eben auch durch Personal aus anderen Ländern, das fortgebildet wird, aber eben kein Fachpersonal mit einer umfangreichen Ausbildung ist. Der Ansatz sollte sein, vor allem Integration zu schaffen, das heißt verschiedene Versorgungsformen in einem Pflegenetzwerk zu bündeln. Mit ambulantem Pflegedienst, mit Tagespflege, mit Betreuungskräften aus dem Ausland, mit Angehörigen, die ein wenig übernehmen können. In dieser Art und Weise sollte dann die Versorgung gesichert werden, am besten auch mit Einbeziehung digitaler Lösungen, z.B. mit DiPAs, den neuen digitalen Pflegeanwendungen, die der Bund ins Leben gerufen hat und die von der Pflegekasse finanziert werden. Es muss der Ansatz für die Zukunft sein, da organisierte Lösungen zu schaffen und geschickt auf den Schultern zu verteilen.

Haußmann: Für uns ist es ein Anliegen, diese Thematik in die bevorstehende Enquetekommission des Landtags zur Analyse der Corona-Pandemie mit aufzunehmen. Im Einsetzungsantrag wird die Ausrichtung bereits definiert und für uns ist es ein wichtiger Ansatz, nicht nur den stationären klinischen Bereich in den Blick zu nehmen, sondern eben auch den pflegerischen Bereich. Insofern ist es ein guter Ansatz, hier diese Thematik nochmals aufzugreifen neben anderen Schwerpunkten, die wir als Fraktion im Blick haben.

Vielen Dank für Ihren Impuls. Ich bin sicher, dass wir dieses Thema in den kommenden Wochen und Monaten nochmals vertiefen werden. Es ist beeindruckend, wie Sie mit Ihrem jungen Unternehmen in einer Branche hineingehen und zeigen, dass es hier gute Ansätze gibt, die für Angehörige, für Pflegebedürftige und eben auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflege und Betreuung sehr wichtig sind.

Weiss: Vielen Dank für die Einladung und Ihre Bemühungen um das Thema Pflege. Es ist gut, einen Partner und Unterstützer auf der politischen Seite zu haben.

 

Zur Aufnahme des Gesprächs.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Aktuelle und langfristige Themen gleichermaßen im Mittelpunkt der Beratungen.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte die Ergebnisse der Klausurtagung in Villingen-Schwenningen zum Ende der Sommerpause vor. „Bei unserer Fraktionssitzung haben wir ausführlich aktuelle sowie mittel- und langfristige, strategische Themen beraten“, berichtete Rülke. Dabei seien alle Diskussionen vom Bewusstsein geprägt gewesen, dass die FDP/DVP Fraktion bereit sei, verantwortlich die Politik in Baden-Württemberg mitzugestalten. „Für uns ist das kommende halbe Jahr bis zur Landtagswahl keinesfalls eine verlorene Zeit“, so Rülke. Es sei jetzt vor dem Hintergrund der Corona-Krise „vielleicht wichtiger denn je“, Themen beherzt anzupacken. „Eine Wartezeit bis zum Wahltag darf es jetzt nicht geben“, so der Fraktionsvorsitzende.

 

Aus aktuellem Anlass beschäftigte sich die Fraktion mit den Vorbereitungen und geplanten Maßnahmen der Landesregierung für eine „zweite Welle“ von COVID-19-Infektionen. „Wir halten es für einen Fehler, die Infektionszahlen absolut zu setzen und an ihnen alleine die Maßnahmen auszurichten. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, zudem müssen auch die Zahl der Todesfälle, der schweren Verläufe und die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt werden“, so Rülke. Er verwies auf diesbezügliche Aussagen des Virologen Professors Hendrik Streeck und anderen. „Wir haben gelernt, dass die Maßnahmen zum Schutz vor Viren teilweise erhebliche negative Folgen in anderen Bereichen haben“, so Rülke und nannte als Beispiele die ökonomischen oder persönlichen Schäden bei Betriebs- und Ladenschließungen oder Unterrichtsausfällen. „Die Bekämpfung des Virus ist eine wichtige Aufgabe. Aber sie darf nicht die Aufgabe sein, unter die wir das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben total unterordnen“, so Rülke.

 

Ebenfalls aus dem aktuellen Anlass der Expertenanhörung zur geplanten Reform des Polizeigesetzes schilderte Rülke das geplanten Vorgehen der FDP/DVP Fraktion bei der bevorstehenden Behandlung im Landtag: „Die vernichtende Kritik nahezu aller Rechtswissenschaftler bei der öffentlichen Anhörung hat gezeigt, dass zentrale Teile der Novelle des Polizeigesetzes von Innenminister Strobl verfassungswidrig sind. Wir werden Änderungsanträge einbringen, um das Gesetz an diesen Stellen zu verbessern und rechtssicher zu machen. Zum einen verlangen wir die ersatzlose Streichung der geplanten Befugnisse bei Identitäts- und Durchsuchungsrechten der Polizei. In der jetzigen Form kann faktisch jeder Bürger bei jeder größeren Veranstaltung von der Polizei ohne Anlass kontrolliert und durchsucht werden. Das lehnen wir ab. Die bestehenden Regeln, mit denen die Polizei anlassbezogen bei jeder größeren Veranstaltung tätig werden kann, reichen völlig aus.

 

Mit dem zweiten Änderungsantrag wird die Nutzung der Bodycams in Wohnungen für unzulässig erklärt. Eine solche Ausweitung verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch der praktische Mehrwert ist kaum vorhanden: mehrere Studien zeigen, dass bei häuslicher Gewalt die Straftaten schon vorbei sind, wenn die Polizei am Ort eintrifft. Bei den oftmals alkoholisierten Tätern hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Gleichzeitig erlaubt unser Änderungsantrag unter strengeren Anforderungen den Kameraeinsatz in Geschäftsräumen und Arbeitsstätten. So muss die Polizei bei Ereignissen wie der Krawallnacht in Stuttgart bei der Verfolgung eines Täters auch in einem Ladengeschäft weiterfilmen können. Außerdem werden wir noch weitere Anpassungen im Bereich des Datenschutzes prüfen“, so Rülke.

Ein weiteres Thema war die Frage der Einführung einer sogenannten „Pflegekammer“ in Baden-Württemberg, die Sozialminister Lucha ab dem kommenden Frühjahr einleiten will. In Niedersachsen war diese eingeführt worden. „Unsere Skepsis gegenüber einer solchen Einführung hierzulande wurde durch die klare Ablehnung der Betroffenen bei einer Abstimmung darüber in Niedersachsen bestätigt“, so Rülke. Dort wird die Pflegekammer nun wieder abgewickelt.

„Wir sind gegen das Vorhaben des Sozialministers, der eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft in Baden-Württemberg ohne eine ehrliche und offene Abstimmung aller Pflegekräfte auf den Weg bringen will“, so Rülke. Wirkliche substantielle Vorteile seien durch eine solche Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und –beiträgen nicht zu erwarten, sondern lediglich eine zusätzliche Kostenbelastung der Beschäftigten. Rülke verwies auf das von der Fraktion aktuell beschlossene Papier zu Verbesserungen in der Pflege. „Einer überstürzten Einführung, wie sie Lucha jetzt plant, werden wir uns klar entgegenstellen“, kündigte Rülke an.

 

Die Haushaltslage des Landes nach der aktuellen Steuerschätzung von dieser Woche und die bevorstehenden Beratungen zum außerordentlichen Nachtragshaushalt wurden eingehend diskutiert. Rülke stellte fest, dass momentan belastbare Zahlen und eindeutige Angaben über Vorhaben der Landesregierung für die Haushaltsplanung fehlten. „Wir sind uns aber einig, dass wir einem maßlosen Marsch in die Verschuldung entgegentreten werden“, so Rülke und wies darauf hin, dass in Baden-Württemberg die Schuldenbremse gälte. „Wir werden sehr genau prüfen, ob die geplanten Ausgaben auch wirklich mit der Corona-Krise zu erklären sind. Die Landesregierung wird im Parlament die Neuverschuldung sehr genau begründen müssen“, so Rülke. Es dürfe auf keinen Fall sein, dass diese die Krise als Begründung nutze „alte, unerfüllte Wunschlisten der Ministerien“ zu befriedigen. Sollte die Landesregierung die Begründungen schuldig bleiben, kündigte Rülke an, auch den Gang vor die Gerichte nicht zu scheuen, gegebenenfalls mit der Fraktion der SPD.

 

„Das bevorstehende halbe Jahr bis zur Landtagswahl wird für das Parlament die Zeit der intensiven Arbeit“, so Rülke und kündigte in vielen Bereichen Initiativen an, so in den Bereichen Bildung und Digitalisierung, in denen der erhebliche Aufholbedarf des Landes in den vergangenen Monaten deutlich sichtbar geworden wäre, wie er abschließend feststellte.

 

Pflegepapier 202009

Jochen Haußmann

Ergebnis der Befragung in Niedersachsen ist klarer Fingerzeig.


Zu der deutlichen Ablehnung einer Pflegekammer nach der Vollbefragung aller Pflegekräfte in Niedersachsen in Höhe von rund 70 Prozent, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Das Ergebnis in Niedersachsen ist ein klarer Fingerzeig auch für Baden-Württemberg. Die dortige Vollbefragung aller Pflegekräfte hat eine Ablehnung von rund 70 Prozent zum Ergebnis gehabt. Ich fordere Sozialminister Lucha vor diesem Hintergrund auf, sein bisheriges Gesetzesvorhaben umgehend zu stoppen. Die bloße minimale Überarbeitung ist nur ein Trostpflaster. Bevor nicht eine Vollbefragung aller Pflegekräfte durchgeführt wird und im Ergebnis zu einem deutlichen Votum führt, ist ein Gesetz zur verpflichtenden Pflegekammer in Baden-Württemberg nicht zu verantworten. Zumal diese auf tarifliche Rahmenbedingungen keinerlei Einfluss hat.“

Jochen Haußmann

Massive Proteste und Demos der dortigen Pflegekräfte zeigen, dass die Zwangskammer ein Irrweg ist.

 

Zu Plänen des baden-württembergischen Sozialministers Manfred Lucha zur Einführung einer Pflegekammer sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

 „Bereits in der Enquete-Kommission Pflege habe ich für die FDP-Landtagsfraktion immer darauf hingewiesen, dass eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft zwingend eine Befragung aller Pflegekräfte voraussetzt. Ohne eine überzeugende Zustimmung eines Großteils der Pflegekräfte ist die Einführung einer verpflichtenden Pflegekammer nicht zu verantworten. Das hat Minister Lucha immer abgelehnt.

Wenn man gerade in der heutigen Zeit immer betont, man nehme die Sorgen und Nöte der Pflegekräfte ernst, dann darf es nicht sein, zum Ende der Legislaturperiode ein Gesetz zur Zwangspflegekammer durchzudrücken. Nach wie vor wissen Zehntausende von Pflegekräften nicht, dass in Baden-Württemberg eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft vorgesehen ist. Eine Online-Veranstaltung Ende Juli der FDP-Landtagsfraktion zur Pflegekammer hat dies auch eindrucksvoll bestätigt, dass die meisten Pflegekräfte nicht wissen, was das Land geplant hat.

Nun droht der Landesregierung der Pflegekammer dasselbe Schicksal wie in Niedersachsen. Hier gibt es massive Proteste und Demos der Pflegekräfte gegen die Zwangskammer. Soweit sollte es Minister Lucha in Baden-Württemberg nicht kommen lassen. Die jetzt geplante Änderung des Gesetzes ist ein Eingeständnis, dass gerade in der jetzigen Zeit die Zwangskammer ein Irrweg ist. Ich fordere ihn auf, den nicht zu verantwortenden Gesetzentwurf zurückzunehmen und den Weg frei zu machen für wirkliche Verbesserungen der Situation der Pflegekräfte. Die FDP-Landtagsfraktion hat dazu im Juli 2020 ein Positionspapier verabschiedet, dass die pflegerische Versorgung nachhaltig stärkt.“

 

Das Positionspapier der FDP/DVP Fraktion zur nachhaltigen Stärkung der pflegerischen Versorgung finden Sie unter:

https://fdp-landtag-bw.de/downloads/2020/07/die-pflege-der-zukunft-die-pflegerische-versorgung-nachhaltig-staerken.pdf/