Pressemitteilungen

Heiko Steglitz, Vorsitzender des Verbands privater Klinikträger äußert Unverständnis über die Landesregierung.


„Ich fordere die Landesregierung auf, sich bei den Hilfen für die Reha-Einrichtungen und die privaten Kliniken ein Beispiel an Bayern zu nehmen. Denn die bisherigen Regelungen haben deutliche Lücken. Wir müssen die Strukturen im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung für die Zeit nach Corona erhalten. Nicht alle Reha-Einrichtungen haben eine Kooperationsvereinbarung abschließen können, obwohl sie es angeboten haben. Ein großer Teil der Kapazitäten der Reha-Kliniken wird auf Wunsch des Landes vorgehalten, aber nicht refinanziert. In vielen Fällen wird von Krankenhäusern nur ein kleiner Teil der im Kooperationsvertrag vereinbarten Betten in Anspruch genommen, da viele Krankenhäuser derzeit selbst – wie vorgesehen – viele freie Betten haben, für die sie allerdings eine Finanzierung vom Bund erhalten. Die Reha-Einrichtungen, die schließlich auch Erkrankte behandeln, gehen weitestgehend leer aus. Es muss wie in Bayern für die Vorsorge- und Rehakliniken in Ergänzung der Leistungen des Bundes eine Vorhaltepauschale von 50 Euro am Tag und Bett geben. Nur so können wir unsere gute Gesundheitsversorgung sichern und dazu beitragen, dass wir das Bäderland Nummer 1 bleiben. Denn wir sind zu recht Stolz auf unsere Heilbäder und die Kliniklandschaft, die auch eine starke private Säule hat. Wir haben aber den Eindruck, dass Minister Lucha seiner Verantwortung nicht gerecht wird und damit die Versorgungsstrukturen in Baden-Württemberg gefährdet.

Dies sagten der Vorsitzende der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Hans-Ulrich Rülke übereinstimmend mit dem gesundheitspolitischen Sprecher Jochen Haußmann im Zusammenhang mit der Diskussion um die Rahmenbedingungen zur Sicherung der Reha-Einrichtungen.

Heiko Stegelitz, Vorsitzender des Verbandes privater Klinikträger in Baden-Württemberg, mahnt: „Es ist vollkommen unverständlich, dass unsere Landespolitik bis heute keine nennenswerten Anstrengungen unternommen hat, um „ihre“ Vorsorge- und Reha-Kliniken aktiv finanziell zu unterstützen, müsste dies doch im ureigensten Interesse des Landes sein.“

Rülke und Haußmann resümierten: „Eine wichtige Landesaufgabe ist die klinische Versorgung. Es reicht in der jetzigen Situation nicht aus, auf die Möglichkeit der Kooperationsvereinbarungen zu verweisen und alle finanziellen Themen auf den Bund zu übertragen. Baden-Württemberg braucht einen Rettungsschirm für die Reha-Einrichtungen und die privaten Kliniken, der den Namen verdient.“

Bußgeld-Problematik für die Heime lösen.


Im Zusammenhang mit der diskutierten Änderung der Corona-Verordnung zur Ermöglichung von Besuchen in Pflegheimen sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck:

„Es ist eine gute Entwicklung, wenn unter Sicherstellung der gebotenen Sicherheitsvorkehrungen nun endlich wieder in besonderen Fällen Besuche von Angehörigen in Pflegeheimen ermöglicht werden sollen. Mir ist es besonders wichtig, dass dabei sichergestellt wird, dass es auch Klarheit bei den Bußgeldregelungen zur Corona-Verordnung gibt. Wenn nämlich die Heimleitungen oder Träger möglicherweise ohne böses Zutun in eine Bußgeldfalle tappen könnten, dann würde das zarte Pflänzchen Besuchsmöglichkeit im Keim erstickt.“

 

 

Vielfalt der Pflegeangebote und Entbürokratisierung wichtiger

Im Zusammenhang mit der Landespressekonferenz am 16. Januar 2020 zur VdK-Aktion „Pflege macht arm!“ sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„So einleuchtend die Forderung nach einer Wiederaufnahme der staatlichen Investitionsförderung für Pflegeheimplätze auch sein mag – das ist deutlich zu kurz gesprungen. Wenn jetzt das Land neue Plätze wieder fördern würde, brächte dies für die jetzt oder in naher Zukunft pflegebedürftigen Menschen gar nichts. Denn es ginge nur um erst noch neu zu bauende Plätze, bei denen die Rechenbeispiele des VdK in der Theorie zum Tragen kommen könnten. Darüber hinaus hatte es sich bei der früheren Pflegeheimförderung gezeigt, dass es teilweise wenig Preisunterschiede zwischen geförderten und nicht geförderten Pflegeheimen gab. Nachdem Pflegebedürftigkeit in der Regel erst im Alter eintritt, ist eine frühzeitige Altersvorsorge, wie sie mit dem so genannten Pflege-Bahr eingeführt wurde besonders wichtig. Im Übrigen wäre eine staatliche Investitionsförderung auch nicht sozial ausgewogen, da alle gleichermaßen davon profitieren würden, auch solche, die darauf gar nicht angewiesen sind. Darüber hinaus muss das Land überbordende Vorschriften und Bürokratie abbauen. Mit dem Gesetzentwurf der FDP/DVP Landtagsfraktion zu einem neuen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz wurden entsprechende Vorschläge in den Landtag eingebracht. Es braucht eine deutlich höhere Gründungsdynamik auch von ambulanten Wohnformen. Und es war ein Fehler, mit dem Beharren auf den Einzelzimmerstandard im Bestand teure Investitionen und einen Rückgang von Pflegeplätzen zu verursachen. Denn das hat zusammen mit den immer höheren Qualitätsanforderungen die Preisdynamik beschleunigt. Meine Forderung ist seit jeher: Pflege muss bezahlbar bleiben. Und wir brauchen nicht nur gut ausgebildetes und motiviertes Pflegepersonal, sondern mehr Innovationen und Investitionen.“

Zur Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung vom 31. August 2019, wonach das Sozialministerium entgegen der bisherigen Auffassung nun doch im Bereich der Kurzzeitpflege bereits vorhandene Doppelzimmer in Pflegeheimen weiterhin nutzbar machen möchte, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Es freut mich, dass das Sozialministerium im Bereich der Kurzzeitpflege auf den Kurs der FDP einschwenkt. Ich fordere seit Jahren, dass es zur Vermeidung einer Pflegeplatzknappheit erforderlich ist, vorhandene Doppelzimmer weiterhin zu nutzen, vor allem im Bereich der Kurzzeitpflege. Noch im April wurde mir auf meine Initiative vom Amtschef des Ministeriums detailliert erklärt, warum meine Forderung nicht umgesetzt werden kann. Heute bin ich froh, dass im Sinne der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen pragmatische Lösungen Platz greifen sollen. Es nützt nämlich niemandem, wenn man stur auf Vorschriften beharrt, die dann dazu führen, dass bewährte Angebote nicht mehr genutzt werden können. Die jetzt vom Sozialministerium gezeigte neue Flexibilität sollte nun auch beispielgebend für die Handhabung der Übergangsvorschriften für bestehende Pflegeheime sein.“

Hinweis: Der erwähnte Brief ist beigefügt.

Zur Pressemitteilung des Sozialministeriums, wonach aktuell über die Hälfte der Pflegeheimträger die Vorgaben zum Einzelzimmerstandard in bestehenden Heimen erfüllten bzw. eine Fristverlängerung oder Befreiung hätten, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Leider sehe ich unsere Befürchtungen bestätigt. Die Verbände der Leistungserbringer haben am 5. Februar glasklar vorgerechnet, dass akut 9.750 Pflegeheimplätze durch die Pflicht zu Einzelzimmern in bestehenden Pflegeheimen wegfallen. 6.636 sollen neu gebaut werden, so dass 3.100 unterm Strich wegfallen. Das empfinde ich als besorgniserregend. Es ist doch klar, dass ein schwindendes Angebot bei steigender Nachfrage die Preise erhöht. Pflege muss aber für die Betroffenen und ihre Angehörigen bezahlbar bleiben. Da nützen die ganzen Versuche der Schönfärberei des Sozialministers nichts. Er versteckt sich hinter wohlklingenden Worthülsen. Vor allem im Ländlichen Raum befürchte ich eine Unterversorgung an Pflegeplätze. Deshalb hat die FDP in der Enquete-Kommission des Landtags klare Hinweise auf Probleme und Lösungsansätze gegeben. Wir brauchen eine offene Diskussion zu den Problemen der Träger mit der Herstellung des Einzelzimmerstandards in bestehenden Heimen. Nordrhein-Westfalen zeigt aktuell beispielsweise mit der Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes, wie flexibel eine Landesregierung agieren kann.“

Im Zusammenhang mit der zweiten Beratung (ohne Aussprache) des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen und zur Änderung des Landespflegegesetzes (Drucksache 16/5175) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Für unsere Fraktion bleibt klar: Diesem Gesetz mit seinen vielen unbestimmten und zudem unnötigen Regelungen können wir nicht zustimmen. Es werden Selbstverständlichkeiten in Gesetzesform gegossen, die schon heute möglich sind, siehe Digitalisierungsprojekte und kommunale Pflegekonferenzen. Ein weiteres Gesetz neben das bereits vorhandene Landespflegegesetz zu stellen, erschwert die Anwendung und bläht die Normendichte unnötig auf, zumal es keinen konkreten Mehrwert gibt. Wir hätten eine fundierte beratene Änderung am bestehenden Landespflegegesetz als Ergebnis einer öffentlichen Anhörung begrüßt. Hierzu war die grün-schwarze Landesregierung nicht bereit. Vielleicht hängt das auch damit zusammen, dass die Regierung fast zwei Jahre seit Inkrafttreten des Pflegestrukturgesetzes III verbummelt hat. Denn bis Jahresende müssen die Rechtsgrundlagen für die Modellkommune Pflege geschaffen sein. Andernfalls verfallen die Bundesmittel. Deshalb haben wir diesen Paragraphen in Verantwortung für Land und Kommunen auch zugestimmt.“

Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen und zur Änderung des Landespflegegesetzes (Drucksache 16/5175) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck:

„In größter Zeitnot beraten wir heute den Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landeregierung. Obwohl vor fast zwei Jahren das Pflegestärkungsgesetz III die Modellkommune Pflege eingeführt und das Land zu ergänzenden Bestimmungen aufgefordert hat, ist nichts passiert. Jetzt droht zum Jahresende der Verfall der Mittel und nun hat sich das Ministerium in Bewegung gesetzt. Endlich! Anstatt aber einfach sinnvoll das Landespflegegesetz zu ergänzen wird ein eigenes Gesetz mit hochtrabendem Titel geschaffen. Schaut man sich dieses hübsch verpackte Geschenk, das in das vorweihnachtliche Schaufenster der Landespolitik gestellt wird, genauer an oder packt es womöglich aus, merkt man, dass es überwiegend heiße Luft enthält. Es wird beschrieben, was eine Gemeinde und das Land alles freiwillig machen können. Nur, das geht schon heute, dafür braucht es kein Gesetz. Folgerichtig benennt der Gesetzentwurf auch keine Kostenfolgen, denn es bleibt alles offen und ins Belieben gestellt. Die Frage ist, wird durch dieses Gesetz die Pflegesituation im Land verbessert. Die Antwort heißt nein. Denn jede Gemeinde kann heute schon freiwillig Pflegekonferenzen machen. Die kommunalen Gesundheitskonferenzen sollen sich im Übrigen bereits heute schon gem. § 5 Landesgesundheitsgesetz mit der Beratung, Koordinierung und Vernetzung von Fragen der Pflege befassen. Es braucht also keine zusätzlichen bürokratischen Strukturen. Das Land des Weiteren heute bereits Projekte der Digitalisierung fördern. Der beste Beweis sind die aktuellen Aktivitäten. Kurzum: Dieses Gesetz hätte es so nicht gebraucht, es erschwert auch mit dem beabsichtigten Nebeneinander mit dem bisherigen Landespflegegesetz die Rechtsfindung. Dass so nebenbei der Landespflegeplan und die Kreispflegeplanung abgeschafft werden ist ein Fehler. Kurzum: Dieses Gesetz ist falsch und zu spät.“

„Der Bericht der Landesregierung für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege hat gezeigt, dass es Verbesserungsbedarf gibt. Dies belegen auch die geringen Zahlen der neuen Wohnform in Baden-Württemberg. Mit dem Gesetzentwurf der FDP/DVP-Landtagsfraktion wollen wir das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) von bürokratischem Ballast erleichtern und die Flexibilität herstellen, die für eine gesteigerte Gründungsdynamik ambulant betreuter Wohnformen erforderlich ist.“ Dies sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Zusammenhang mit der Einstellung des Gesetzentwurfs in das Beteiligungsportal des Landes. Jeder könne nun den Entwurf im Detail einsehen und seine Bewertung eingeben. Damit werde die Transparenz ermöglicht, die für einen offenen Diskussions- und Entwicklungsprozess nötig ist.

Der Gesetzentwurf weist Änderungen an folgenden bisherigen Regelungsinhalten des Gesetzes auf:

  • Verbot der Einrichtung einer ambulant betreuten Wohnform unter dem Dach einer stationären Einrichtung;
  • Verbot von mehr als zwei Wohngemeinschaften des gleichen Anbieters in unmittelbarer räumlicher Nähe;
  • restriktive Möglichkeit des Anbietens von Pflegeleistungen durch den Anbieter der ambulant betreuten Wohngemeinschaft;
  • verpflichtende fachliche Qualifizierungen für zusätzlich erforderliche Beschäftigte bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner von mehr als acht;
  • Pflicht von Präsenzkräften von zusätzlich mindestens 12 Stunden bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner von mehr als acht;
  • Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK);
  • Erprobungsregelung

„Die Beratung des Berichts der Landesregierungen zu den Erfahrungen mit dem bisherigen WTPG aus dem Jahr 2014 haben mich in meiner damals schon geäußerten Kritik bestätigt. Wir greifen mit unserem Gesetzentwurf zentrale Punkte auf und wollen so für mehr Angebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf sorgen. Das ist im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Der nötige Schutz wird beibehalten. Ich freue mich auf rege Rückmeldungen im Beteiligungsportal“, so Haußmann abschließend.

Abrufbar ist der Gesetzentwurf wie folgt: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/anhoerungen-des-landtags/wohn-teilhabe-und-pflegegesetz-fdpdvp/

Im Rahmen einer aktuellen Debatte auf Antrag der SPD Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel: „Droht der Pflegenotstand in baden-württembergischen Kliniken? Was kann die Politik tun?“  sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Hinsichtlich der Pflege liegen spätestens seit der Enquete-Kommission alle Erkenntnisse auf dem Tisch. Ein Impulsprogramm Pflege ist jetzt das Gebot der Stunde. Ein solches muss an den Ursachen ansetzen und nicht an den Symptomen herumdoktern. Deshalb helfen gesetzliche Mindest-Pflege-Schlüssel nichts. Die Kliniken wissen selbst am besten, welches Personal sie brauchen. Hierfür fehlt es am nötigen Geld, nicht am Willen. Deshalb ist es ein verhängnisvoller Fehler, wenn die Landesregierung die Investitionsförderung drastisch reduziert. Das Argument, man müsse sparen, hat einen mehr als schalen Beigeschmack, wenn man sieht, wie in anderen Bereichen diese Landesregierung das Geld mit beiden Händen ausgibt. Das ist im Bereich der Umweltverwaltung mit 225 neuen Stellen und den gestern bekannt gewordenen zweistelligen Millionensummen für entsprechende Programme eindrucksvoll zu besichtigen. Die Absenkung bei den Krankenhausinvestitionen führt dazu, dass laufende Betriebsgelder, mit denen das Personal zu zahlen wäre, für Investitionen umgeleitet werden muss. Ebenso ist es ein unhaltbarer Zustand, wie Baden-Württemberg beim Landesbasisfallwert und den Ausschüttungen aus dem Morbi-RSA (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) abschneidet. Es kann nicht sein, dass wir hier ein weit überdurchschnittliches Lohn- und Kostenniveau haben, Milliarden von Euro an Solidarität mit anderen Bundesländern leisten und dann unter dem Strich schlechter dastehen. Diese Probleme müssen nun kraftvoll angegangen werden. Im Verbund mit einer Imagekampagne für die Pflegeberufe wären dies die richtigen Bausteine. Gesetzliche Mindestschlüssel sind hingegen Augenwischerei, die zu erheblicher Bürokratie führt, die bekanntlich viel Geld kostet.“

Anlässlich des „Internationales Tags der Pflege“ am 12. Mai rief der sozialpolitische Sprecher der FDP Fraktion, Jürgen Keck, dazu auf, die Pflege stärker in die Mitte der Gesellschaft einzubeziehen.

So sei es nach seinen Aussagen bedauerlich, dass sich der Staat um die rechtliche Grauzone der Betreuung in der eigenen Häuslichkeit herumdrücke. „Millionen von älteren Menschen nehmen heute Unterstützung und Betreuung zu Hause oftmals durch Arbeitskräfte aus dem Ausland in Anspruch. Der Staat reagiert bisher mit Wegsehen, was arbeitsrechtlich faire und sichere Bedingungen angeht. Die FDP hat einen Vorschlag gemacht, wie eine 24-h-Betreuung gefördert und abgesichert werden kann. Das darf nicht länger aufgeschoben werden“, so Keck.

Der Abgeordnete rief dazu auf, die Türen für Ausbildungen im Pflegebereich weit offen zu halten. „Wir sollten uns über jeden Menschen freuen, der seine berufliche Perspektive in der Verantwortung eines Pflegedienstes sieht“, so Keck. Momentan sei allerdings die politische Tendenz zu beobachten, durch Akademisierung und Allgemeinausbildung vor allem jungen Menschen den Einstieg zu erschweren, kritisierte Keck. „Pflege als Dienst am Menschen braucht alle Menschen“, stellte der Abgeordnete fest.

Hochwertige Pflege ginge aber nicht nur die Pflegekräfte an, sondern liege nach Ansicht Kecks auch in der Verantwortung jedes einzelnen. „Zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zählt auch die Aufgabe jedes einzelnen, die Möglichkeit der Pflegebedürftigkeit immer im Auge zu haben. Private Vorsorge ist angesichts der Altersentwicklung unserer Gesellschaft weiter unabdingbar“, so Keck.

In einer Landtagsdebatte über den Abschlussbericht der Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten (Pflege)“, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Durch den umfassenden Abschlussbericht der Enquetekommission wird deutlich, wie viele Aspekte das Thema hat. Pflege ist ein Zukunftsthema, nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels. Ich hoffe, dass es uns gelingen kann, dieses Thema gesellschaftlich stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen. Die Anhörungen und Diskussionen in der Enquetekommission haben gezeigt, dass dieses Thema von allen Fraktionen mit großem Ernst und sachorientiert behandelt wurde. Als FDP-Fraktion konnten wir durchgehend unsere Schwerpunkte setzen. Für uns ist Pflege ein gesamtgesellschaftliches Thema, aber schon aufgrund der Struktur der Pflegeversicherung als Teilversicherung bleibt die Eigenvorsorge nach wie vor ein wichtiges Element. Die seinerzeit unter der CDU/FDP-Bundesregierung eingeführte staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (‚Pflege-Bahr‘) war ein Schritt in die richtige Richtung. Zur Steigerung und Absicherung von Attraktivität und Qualität der Ausbildung plädieren wir für eine Überführung der Pflegeausbildung in das reguläre duale Ausbildungssystem. Bei der geplanten Einführung einer zusammengefassten („generalistischen“) Pflegeausbildung haben wir durch ein Votum deutlich gemacht, dass wir diese als Ergänzung, nicht aber als Ersatz für die spezifischen Bildungswege im Pflegebereich sehen. Es dürfen aus unserer Sicht im Hinblick auf dringend benötigte Fachkräfte keine Ausbildungskapazitäten verloren gehen. Die individuellen Interessen der Auszubildenden und die Rahmenbedingungen der Ausbildungsstätten insbesondere im Ländlichen Raum müssen berücksichtigt bleiben.

Besonders unbefriedigend ist aus unserer Sicht der Zustand der Betreuung von älteren Menschen in der eigenen Häuslichkeit durch externe Kräfte. Diese sind häufig weiblich und aus Osteuropa. Momentan sind nach Schätzungen bundesweit bis zu 300.000 Betreuerinnen im Einsatz. Wir appellieren dringend dafür, diesen Bereich mittels eines Fördermodells nach österreichischem Vorbild aus der rechtlichen Grauzone zu führen. Unser Vorschlag schafft eine Angebotserweiterung und schließt damit Versorgungslücken in der Betreuung älterer Menschen. Der Abschluss der Pflege-Enquete wäre für alle Parteien ein guter Zeitpunkt, konkrete Lösungsvorschläge zu machen.

Aus Sicht der FDP-Fraktion bleibt zudem die ausreichende Anzahl an qualitativen Pflegeplätzen im stationären Bereich ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung. Bauliche Anforderungen im Bereich der Landesheimbauverordnung dürfen durch rigoros gehandhabte Übergangsvorschriften nicht gefährdet werden. Hier bleibt das Sozialministerium aufgerufen, die Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf im Blick zu haben. Unter diesem Aspekt sehen wir auch Anpassungsbedarf beim Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz. “

Zur heute stattfindenden Kundgebung „Mehr Zeit für Pflege“ seitens der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft sowie des Bundesverbands privater Anbieter, die im Zusammenhang mit der Sitzung der Enquete-Kommission des Landtags von Baden-Württemberg steht, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Impulse der Kundgebung ‚Mehr Zeit für Pflege‘ müssen in die Arbeit der Enquete-Kommission einstrahlen. Es braucht einen Zukunftsplan Pflege, der alle Handlungsfelder im Sinne einer konzertierten Aktion aufgreift.

Die Pflegenden brauchen mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben. Deshalb muss endlich die überbordende Dokumentationsbürokratie über Bord geworfen werden. Wie wäre es zum Beispiel, wenn nur noch dokumentiert würde, wenn etwas schief läuft, statt dass am Tag hunderte von Häkchen gemacht werden? Es wäre auch schon viel gewonnen gewesen, wenn man bei der Erarbeitung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes unseren Vorschlag aufgegriffen hätte, dass die Prüfbereiche des MDK und der Heimaufsicht streng voneinander abgegrenzt werden und die Prüftermine abgestimmt werden müssen.

Mir ist es aber auch sehr wichtig, dass die Pflege in Zukunft bezahlbar bleibt. Deshalb brauchen wir eine großzügige Anwendung der Übergangsfrist bei der Landesheimbauverordnung. Heute gut arbeitende Heime dürfen nicht wegen zu starrer Vorgaben vom Markt gedrängt werden, nur weil sie noch ein paar Doppelzimmer vorhalten. Sonst droht eine Unterversorgung mit Pflegeplätzen.

Wir brauchen auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege, wie bessere Fort- und Weiterbildungsangebote oder Perspektiven für Akademisierung mit der Übertragung weiterer Verantwortung. Wenn die in den Pflegeberufen Tätigen sinnvolle Entwicklungsperspektiven haben, dann bleiben sie auch länger in diesem Berufsbereich. Dem Fachkräftemangel kann man nur wirksam begegnen, wenn die Pflegeberufe attraktiv gestaltet werden. Diesen Leitgedanken wünsche ich mir auch für die Reform der Pflegeberufeausbildung, für die der Bund verantwortlich ist.

Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege hingegen kann das Land durch die Initiierung passgenauer Kinderbetreuungsangebote aktiv werden. Wir brauchen Antworten für die Problematik der Schichtdienste.

Als High-Tech-Land müssen wir uns aber auch aufgeschlossen zeigen für die Digitalisierung. Diese bietet weit mehr Chancen als Risiken. Eine sinnvolle Technikunterstützung kann zudem eine Vielzahl von erheblichen körperlichen Belastungen vermindern.

Zentral ist aber auch, bei jedem Einzelnen ein Bewusstsein für zukünftige Herausforderungen zu schaffen. Durch die Pflegereform der großen Koalition werden die Leistungen für Menschen, die ab 2017 ins Pflegeheim kommen, sinken. So gibt es derzeit in Pflegestufe I 1064 Euro. Nach der Reform wird es im neuen Pflegegrad II nur noch 770 Euro geben. Diese Kürzung in Höhe von rund einem Drittel ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Da die Pflegeversicherung von Anfang an als eine Teilversicherung konzipiert war wird die private Vorsorge immer wichtiger.“

Zur Meldung, wonach das Sozialministerium Baden-Württemberg am grundsätzlichen Verbot von Doppelzimmern in der Pflege und einer maximalen Größe von 100 Bewohnerinnen und Bewohnern festhalten wolle, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Sozialministerin verschließt die Augen vor der Realität. Baden-Württemberg steuert auf deutlich steigende Zahlen von pflegebedürftigen Menschen zu, für die wir politisch die Verantwortung tragen. Wir müssen die Aussagen der erfahrenen Experten in unserem Land ernst nehmen, die auf die Problematik der kompromisslosen Anwendung der Übergangsfristen der Landesheimbauverordnung mit dem Stichtag 01.09.2019 hinweisen. Wenn die Sozialministerin bei den Übergangsfristen für die Doppelzimmer und die Beschränkung der Platzzahl nicht mit Fingerspitzengefühl agiert, trägt sie allein die Verantwortung für eine drohende Unterversorgung stationärer Pflegeplätze in Baden-Württemberg ab 2019. Allein in Stuttgart würden im Jahr 2019 über 1.500 Pflegeplätze wegfallen. Dabei brauchen wir rund 500 Plätze mehr. Gute und bewährte Angebote sollten eine angemessene Übergangsfrist erhalten, wie sie das Gesetz vorsieht. Ansonsten trifft dies vor allem diejenigen, die sich die dadurch stark steigenden Pflegeheimkosten nicht mehr leisten können. Ich fordere eine angemessene Übergangszeit für bestehende Pflegeheime, um das Angebot insgesamt zu sicheren und die Pflege bezahlbar zu halten.“

Zur Antwort der Landesregierung auf den FDP-Antrag „Anwendung der Verlängerungsoption zur Herstellung des Einzelzimmerstandards gemäß Landesheimbauverordnung“ (DS 15/2967) erklärten der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann und der Sprecher für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Wir halten es für bedenklich, wenn durch die zügige Einführung des Einzelzimmerstandards für bestehende Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg bis zu 18.800 Plätze verloren gingen. Viele kleine, familiär geführte Einrichtungen kämen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wenn sie nur noch Einzelzimmer anbieten dürften. Sie müssten dann unter Umständen schließen. Gerade im Ländlichen Raum könnte das die Versorgung vor Ort gefährden. Dabei ist es doch übereinstimmender Wunsch, dass Pflegebedürftige in ihrem Umfeld bleiben können. In keinem anderen Bundesland gibt es eine so strenge Pflicht, Einzelzimmer zur Verfügung zu stellen. Aber auch bei Neubauten ist uns nicht klar, warum es nur noch Einzelzimmer geben darf. Es gibt zahlreiche Experten mit der Meinung, dass es gerade für demenzkranke Menschen besser sei,  wenn sie nicht ganz auf sich alleine gestellt sind. Die Frage der Wohnform ist eine persönliche Entscheidung der betroffenen Menschen und Angehörigen. Warum hier der Staat mit Zwang etwas vorschreiben muss, erschließt sich uns nicht. Und die Landesregierung muss  sich schon die Frage gefallen lassen, ob es angesichts der demografischen Entwicklung und der absehbaren Finanzierungsproblematik im Bereich der Pflege richtig ist, als einziges Bundesland einen Standard vorzugeben, der wohl nicht mehr zu steigern ist. Die bisherige Ausnahmeregelung, nach der eine Bestandseinrichtung bis zu 25 Jahre auch mit Mehrbettzimmern weitergeführt werden darf, wird zu streng angewandt. Dass ein Betreiber nachweisen muss, dass er durch einen schnellen Umbau zu nur noch Einzelzimmern quasi Pleite geht, ist nicht angemessen. Diese Regelung muss überdacht werden.“

Imagekampagne des Landes ist das Eine – Verhalten im Bundesrat das Andere – Zur Absicht der Sozialministerin, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ weiter zu forcieren und eine Werbekampagne für Pflegeberufe zu starten, sagte der gesund-heitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Das Land muss die Herausforderungen der Pflege und des demografischen Wandels auch im Hinblick auf die gesetzliche Pflegeversicherung umfassend angehen. Die Steigerung der Attraktivität von Pflegeberufen ist dabei ein wichtiger Baustein. Das noch unter Schwarz-Gelb verabschiedete Landespflegegesetz hat mit den Zu-gangsvoraussetzungen zu Helferberufen und bezüglich der Durchlässigkeit bis hin zum Studium Maßstäbe gesetzt. Ich fordere die Landesregierung auf, im Bundesrat Verantwortung zu übernehmen. Das heißt für mich, sich konstruktiv zu verhalten, wenn es mit der privaten Pflegevorsorge ernst wird. Eine Blockadehaltung des Landes im Bundesrat wäre damit unvereinbar. Jeder kann an einer Hand abzählen, dass das momentane Finanzierungskonzept scheitern muss, wenn der demografische Wandel mit voller Kraft wirksam wird. Deshalb brauchen wir eine solide kapitalgedeckte ergänzende Vorsorge.“

Weiterentwicklung unter dem Leitbild des gemeindeintegrierten Lebens – Zu seinem parlamentarischen Antrag „Angebotsentwicklung in der Pflege“ (Drucksache 15/350) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„In den vergangenen zehn Jahren wurde bei der Entwicklung der Angebotsstrukturen in der Pflege Herausragendes geleistet. Wie in keinem anderen Bundesland wurden in Baden-Württemberg gemeinde- und stadteilbezogene Versorgungsstrukturen konsequent ausgebaut und gefördert. Vor allem niederschwellige Betreuungsangebote haben sich annähernd versechsfacht. Die Unterstützung von Ehrenamt und Selbsthilfe sowie von Modellvorhaben sind wichtig für die Sicherstellung eines gemeindeintegrierten Lebens. Mit Sorge sehe ich, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in den letzten zehn Jahren um 17 Prozent gestiegen ist, wohingegen die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII (frühere Sozialhilfe) um 30 Prozent gestiegen ist. Auch wenn der Vergleich wegen statistischer Unschärfen nur sehr grob angestellt werden kann, ist es aus meiner Sicht unverzichtbar, bei der Weiterentwicklung der Pflege und erst Recht im Zusammenhang mit dem geplanten neuen Heimgesetz sehr weitblickend vorzugehen. Wir müssen aufpassen, dass das Qualitätsniveau angemessen bleibt. Es darf nicht passieren, dass wir bei bester Absicht zu hohe Standards schaffen, die weite Teile der Bürgerinnen und Bürger bei Pflegebedarf in die Sozialhilfe drängen. Da ist das Land auch den Kommunen und Landkreisen gegenüber, die diese Leistungen zu finanzieren haben, in der Verantwortung. Vernetzungen und innovative Ansätze, wie zum Beispiel technikunterstützte Assis-tenzsysteme (AAL – Ambient Assisted Living) können entlastend wirken. Bereits die alte Landesregierung hat deshalb für Modellprojekte in diesem Bereich vier Millionen Euro bereitgestellt.“