Es wurde ein Haushalt verabschiedet, den auch der Rechnungshof als verfassungswidrig bezeichnet. 2,5 Milliarden Volumen, davon 1,2 Milliarden Schulden, und das bei über 20 Milliarden an vorhandener Liquidität. Seit 2011 hat man die Zahl der Regierungsbeamten von 2900 auf 4000 erhöht. Und man hat aus Koalitionsarithmetik ein zusätzliches Tiny-House-Ministerium sowie eine Rekordzahl an Staatssekretären geschaffen. Wir werden gegen diesen Nachtrag Klage beim Verfassungsgerichtshof einreichen.
Der Ministerpräsident will die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen nicht mehr gewährleisten und stellt somit die Gewaltenteilung in Frage. Wir bekennen uns zum Prinzip der Verhältnismäßigkeit und zur Gewaltenteilung.
Der Bildungsbereich hat also seit Jahren eine Vielzahl von Baustellen. Auch Grundsatzentscheidungen, die den Menschen im Land Sicherheit geben, wie die Abgabe einer Bildungsgarantie fehlen. Eine landesweite Erhebung der Lernrückstände fehlt, das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ kommt erst nach den Herbstferien. Die Lernbrücken sind, wenig flexibel, nur für die letzten beiden Wochen geplant. Dafür entlässt man weiter in den Sommerferien Lehrer. Bei den mobilen Luftfiltern fand man diese monatelang für unnötig, dann legt man auf massiven politischen Druck ein halbherziges Förderprogramm auf, welches hinten und vorne nicht reichen wird. Und falls sie beschließen sollte, wieder ins Homeschooling zu gehen, fehlt die Software – eine Alternative zum untersagten Microsoft 365 fehlt weiter.
Im Digitalbereich kann die Landesregierung weiterhin nur Bescheide übergeben – Geld fehlt aber trotzdem. Innovative Ideen wie der Gigabit-Voucher wird dagegen nicht umgesetzt. Vom angekündigten Masterplan ist noch nichts zu sehen, die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes wird man absehbar reißen. Man hat die Chance verpasst, dieses Thema mit einem eigenen Ministerium stärker voranzubringen.
Die Regierung hat eine Kennzeichnungspflicht und ein Antidiskriminierungsgesetz als Kriegserklärung an die Polizei auf den Weg gebracht. Noch nie gab es so viel Vertrauensverlust bei den Staatsdienern. Wir wollen unseren Polizisten so etwas ersparen.
Beim Klimaschutz wurde der falsche Fokus gesetzt. Dieser kann nur auf europäischer und globaler Ebene gelingen. Dafür brauchen wir Instrumente wie den Emissionshandel und CO2-Mengenziele, die einen CO2-Preis zum Ziel haben, der deutlich spürbarer ist als im Moment. Außerdem müssen wir die Menschen mitnehmen. Das heißt, sie brauchen eine Wohlstandsperspektive. Mit Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen können die Arbeitsplätze in der Automobil- und Zulieferindustrie erhalten werden und gleichzeitig das Klima geschützt werden. Eine reine Fokussierung auf die batterieelektrische Mobilität vernichtet Arbeitsplätze und hilft dem Klima nicht. Reine kosmetische Maßnahmen, die dirigistisch erzwungen werden, wie eine Solarpflicht auf allen Dächern in Baden-Württemberg sowie Windräder an Stellen wo kein Wind weht bringen nichts und verärgern nur die Bevölkerung. Hier ist die Landesregierung auf dem Holzweg.
Ministerpräsident Kretschmann wollte die Inzidenz als entscheidendes Kriterium erhalten, Minister Lucha wollte sie abschaffen. Ministerpräsident Kretschmann wollte Tests für Ungeimpfte kostenpflichtig machen, Herr Habeck will sie weiter kostenlos anbieten. Was gilt nun? Wir setzen auf Impf- und Hospitalisierungsquoten, nicht auf Inzidenzen. Es darf keine Einschränkungen mehr an Freiheitsrechten für Geimpfte und Genesene geben. Wenn jeder ein Impfangebot hat, dann können Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen nicht mehr verlangen, dass die Solidargemeinschaft die Tests finanziert. Aber wir wollen keine Impfpflicht. Unser Ziel ist klar: Kein Lockdown mehr.
Das Thema Wahlalter 16 wurde erst einmal verschlafen, und es bleibt abzuwarten, wie es mit der eigentlich laut Koalitionsvertrag mit als erstes umzusetzenden Reform des Landtagswahlrechts in dieser Legislaturperiode weitergeht.
Beispiel 1: Herabsetzung der Anzahl an Fahrradstellplätze, die zu schaffen sind
Beispiel 2: Das Bildungszeitgesetz könnte komplett abgeschafft werden. Alternativ könnte die Zahl an Freistellungstagen (aktuell 5 pro Jahr) reduziert werden, nur eine Förderung für berufliche Qualifizierungen berücksichtigt werden oder Arbeitnehmer verpflichtet werden, Bildungsurlaub durch eigene Urlaubstage zu ergänzen („Matchingpflicht“).
Beispiel 1: Pflicht zur Schaffung von wettergeschützten Fahrradstellplätzen; erhöht Platzbedarf und steigert damit Baukosten
Beispiel 2: Das Recht auf Bildungsurlaub, gerade auch für Qualifizierungsmaßnahmen fernab des Berufs (bspw. fürs Ehrenamt, für Demokratiebildung), verursacht bei den Unternehmen hohe Kosten, ohne dass diese einen Nutzen davon haben, sowie ermuntert dazu, Bildungsurlaub auch als freizeitorientierte Maßnahme zu nehmen.
Beispiel 1: Landesbauordnung, §37, Abs. 2
Beispiel 2: Bildungszeitgesetz insgesamt
Beispiel 1: Bauen, betroffen sind damit Bauherren, geregelt wird es durchs Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Beispiel 2: Recht auf Bildungszeit, betrifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber
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