Archiv für die Kategorie: Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Gabriele Reich-Gutjahr

Dirigistisches Instrument verwaltet lediglich den Mangel.


Zur heutigen Verlängerung der Mietpreisbremse und der Pressemitteilung der Wirtschaftsministerin hierzu sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

 

„Mit dem dirigistischen Instrument der Mietpreisbremse werden private Investoren vom Wohnungsbau abgehalten. Deshalb halte ich die die Verlängerung für einen Fehler. Mit ihr wird lediglich der Mangel verwaltet und kein Beitrag zur Erhöhung des Wohnraumangebots geleistet. Vielmehr dürfte der Effekt gegenläufig sein, wenn sich immer mehr vermeintlich gierige Vermieter vom Markt zurückziehen. Die zusätzliche rückwirkende Rückzahlungspflicht wird das Übrige tun.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Sofortprogramm aus dem Staatsministerium strotzt vor handwerklichen Fehlern.


Zur Kritik der Wirtschaftsministerin an der Vorstellung eines Weiterbildungskonzeptes durch den Ministerpräsidenten sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

 „Die harsche Kritik der Wirtschaftsministerin an einem Weiterbildungskonzept aus dem Staatsministerium zeigt, dass diese Landesregierung eigentlich nicht mehr handlungsfähig ist. Ein Sofortprogramm für Beschäftigte der Automobilindustrie kann angesichts des umfassenden Strukturwandels in der Automobilindustrie sinnvoll sein, allerdings strotzt dieses vor handwerklichen Fehlern. Es kann doch nicht sein, dass die Profilierungssucht des Regierungschefs dazu führt, dass der Landesregierung die Fachlichkeit abgeht“, moniert Reich-Gutjahr.

„Nahezu einhellig kritisieren die Fachverbände den Vorstoß aus dem Staatsministerium, der offensichtlich nicht mit dem Wirtschaftsministerium abgestimmt war. Es mangele an der regionalen und branchenspezifischen Offenheit. Mit diesen Mängeln kann man den Strukturwandel im Automobilsektor sicherlich nicht gestalten. Die krisenhaften Umwälzungen in diesem Wirtschaftszweig, der das Rückgrat der hiesigen Wirtschaft bildet, dürfen auch nicht für naive Profilierungsversuche missbraucht werden. Es ist aber nicht das erste Mal, dass wir thematische Übergriffe der grünen Politiker in fremde Ressorts beobachten müssen. Auch der Streit der Wirtschaftsministerin mit dem Umweltminister um Stellen der Gewerbeaufsicht ist hier zu nennen. Es ist bezeichnend, dass sich Ministerin Hoffmeister-Kraut nun medial dagegen wehren muss, die fachliche Zuständigkeit für die Wirtschaftspolitik im Land entzogen zu bekommen. Es ist weder an der Zeit noch inhaltlich geboten, hier bereits in Wahlkampfgeplänkel einzusteigen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Bagatellgrenze für Kleinstbeträge wurde von FDP-Fraktion bereits beantragt.


Zur Meldung, dass mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland die Kassenbonpflicht ablehnen, sagte der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Bürger und Unternehmen sprechen sich in deutlicher Mehrheit gegen den Bürokratie- und Müllirrsinn der pauschalen Bonpflicht aus. Das ist nicht nur ein deutliches Signal an die Politik, sondern auch ein Argument für pragmatische Lösungen wie in Frankreich. Die dort eingeführte Bagatellgrenze von zehn Euro verhindert Bürokratie und dämmt die Ressourcenverschwendung ein. Und sie folgt auch der Einsicht, dass die fehlenden digitalen Alternativen und die bei uns sehr restriktiven Ausnahmemöglichkeiten unnötig Bürokratie aufbauen, die Bonflut aber nicht eindämmen können. Es ist mir noch immer unerklärlich, wie ignorant die Landesregierung den Vorschlag der FDP-Fraktion ablehnen konnte, mittels einer Bundesratsinitiative eine solche Bagatellgrenze für Kleinstbeträge auch in Deutschland einzuführen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Grüne Treibjagd auf den Verbrennungsmotor gefährdet Tausende von Arbeitsplätzen und hilft dem Klima überhaupt nicht.


In einer Aktuellen Debatte des Landtags hat der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die grüne Mobilitätspolitik scharf kritisiert. Zwar sei man sich mit den Grünen – wie auch mit SPD und CDU – einig, dass die AfD mit ihrer Leugnung des Klimawandels genauso schiefliege wie mit ihrer daraus folgenden These, man könne bei der Mobilität unbegrenzt weiter auf fossile Brennstoffe setzen. „Keineswegs einig gehen wir aber mit der grünen Hexenjagd auf den Verbrennungsmotor, dessen generelles Verbot etwa der Grünen-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Anton Hofreiter, fordert“, stellte Rülke klar. Wohin dieser Irrweg führe, zeige sich nun im Anstieg der Arbeitslosenzahl von 3,2 auf 3,5 Prozent. Die knapp zehn Prozent mehr Arbeitslosen als im Vorjahr werden von der Arbeitsagentur auf die Krise der Autoindustrie und der Zulieferer wegen des schleichenden Abschieds vom Verbrennungsmotor zurückgeführt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und sein grüner Landtags-Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz erklärten zwar immer die Wichtigkeit der Technologieoffenheit bei der Weiterentwicklung der Motoren. „Ich frage Sie aber: Ist das Verbot des Verbrennungsmotors Technologieoffenheit?“, so Rülke an die Adresse der Grünen gewandt.

Laut des Bosch-Chefs Volkmar Denner seien für die Herstellung von Diesel-Motoren zehn Arbeitsplätze notwendig, für ein Batteriefahrzeug nur einer, für einen umweltfreundlichen Verbrennungsmotor dagegen bis zu acht! „Ein solcher Kahlschlag bei Arbeitsplätzen, wie die batterieelektrische Mobilität dem Standort Baden-Württemberg zumutet, wäre bestenfalls zu vertreten, wenn dies klimapolitisch unabweisbar wäre“, so Rülke. Er erinnerte daran, dass er in der Debatte zum Haushalt des Ministerpräsidenten im Dezember drei Ziele für den Mobilitätsstandort Baden-Württemberg der Zukunft genannt hatte: Klimafreundlichkeit, Erhalt der Arbeitsplätze und der Erhalt der Individuellen Mobilität. Dazu hatte Ministerpräsident Kretschmann in der Debatte erklärt, er teile diese drei Ziele.

„Batterieelektrische Antriebe erreichen aber keines dieser drei Ziele“, stellte Rülke fest und zählte auf:

  1. sie vernichten 90 Prozent der Arbeitsplätze, wie schon Bosch-Chef Denner feststellte,
  2. sie schränken die individuelle Mobilität ein aufgrund der kurzen Reichweiten, der langen Ladezeit und des mangelnden Zugangs zu Lademöglichkeiten für breite Bevölkerungsschichten und
  3. sie sind alles andere als klimafreundlich wegen der ökologisch katastrophalen Lithiumgewinnung in Südamerika und der Kobaltgewinnung in Afrika mittels Kinderarbeit, der notwendigen Batterieaufladung mit polnischem Kohlestrom und der höchst problematischen Entsorgung der Batterien.

„Deshalb muss man auf den umweltfreundlichen Verbrennungsmotor der Zukunft setzen. Mit sauberem Diesel, mit synthetischen Kraftstoffen, mit der Brennstoffzelle beziehungsweise der Wasserstoffmobilität“, schlussfolgerte Rülke.

Er erinnerte daran, dass der grüne Fraktionschef Andreas Schwarz ja selbst die schlechte Ökobilanz der batterieelektrischen Mobilität im Interview mit der Pforzheimer Zeitung vom 24. Januar dieses Jahres eingeräumt habe. Schwarz hätte auf die Frage: “Und was ist mit der schlechten Ökobilanz von E-Autos?” gesagt:  “Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass die Batterie grüner wird” zitierte Rülke und sagte darauf wörtlich: „Also, lieber Kollege Schwarz, ist die Batterie eben nicht grün, sondern eine Zumutung für das Klima.“

Es gehe nach den Worten Rülkes deshalb um echte Technologieoffenheit und er folgert daraus fünf Forderungen:

  1. Weg mit der Hofreiter-Forderung nach einem Verbot des Verbrennungsmotors.
  2. Die CO2-Bilanz der batterieelektrischen Mobilität muss künftig entlang der gesamten Prozesskette betrachtet werden.
  3. Es muss Schluss sein mit einer Politik nach dem Motto: Wir erhöhen die Subventionen für die Batterie so lange, bis die Menschen sie endlich kaufen.
  4. Es muss Schluss sein mit politischen Restriktionen zur Verhinderung der synthetischen Kraftstoffe.
  5. Wer Ladestationen baut, der muss auch Wasserstofftankstellen bauen.

 

Rülke abschließend: “Das ist der Weg zu einer echten Technologieoffenheit. Dann hat der saubere Verbrenner eine Zukunft. Und somit können wir wirklich etwas fürs Klima tun, gleichzeitig die Arbeitsplätze erhalten und den Menschen die individuelle Mobilität garantieren!”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Einseitige Fokussierung auf die batteriegebundene Elektromobilität kostet viele Arbeitsplätze.


Zum starken Anstieg der Arbeitslosenzahlen in Baden-Württemberg mit der Begründung der Zurückhaltung in den Schlüsselbranchen der Autoindustriezulieferer sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die steigende Arbeitslosigkeit im Land ist die Folge einer verfehlten Industriepolitik der grün-schwarzen Landesregierung. Gerade die grüne Hetzjagd auf den Verbrennungsmotor rächt sich nun. Der Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg als Automobilland zeigt nun die Folgen der ideologischen Irrwege, gerade der Grünen, unter denen sich nicht wenige finden, die wie Anton Hofreiter den Verbrennungsmotor am liebsten verbieten wollen. Die Unternehmen müssen mit einer jahrelangen Durststrecke in der Autobranche rechnen. Dabei stellen die Automobilhersteller und die zahlreichen Zulieferbetriebe im Land als Schlüsselindustrie einen ganz wesentlichen Teil der Arbeitsplätze. Die einseitige Fokussierung auf die batteriegebundene Elektromobilität wird aufgrund der geringen Wertschöpfungstiefe und des Entwicklungsvorsprungs andernorts noch viele Arbeitsplätze im Land kosten. Wir müssen im Interesse des Standorts dringend umsteuern, hin zum umweltfreundlichen Diesel, zur Zulassung und Nutzung synthetischer Kraftstoffe, zur Wasserstoffmobilität. Der Verbrennungsmotor muss im Land eine Zukunft haben und wird damit Arbeitsplätze erhalten.“

Bagatellgrenze oder selbst die Belegausgabe nur auf Kundenwunsch würden Abhilfe schaffen


Zu den Protesten von Bäckern gegen die seit diesem Jahr geltende Kassenbon-Ausdruckpflicht sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Mit der Bonausgabepflicht wird die Sozialkontrolle durch den Kunden zum Instrument gegen Steuerhinterziehung gemacht. Ein fairer Wettbewerb kann aber auf bergeweise Papiermüll verzichten, wenn technische Lösungen verfügbar und praktikabel sind. Auch eine Bagatellgrenze würde das Handwerk stark entlasten. Die pauschale Ausgabepflicht jedoch widerspricht nicht nur dem Prinzip der Müllvermeidung unseres Kreislaufwirtschaftsgesetzes, sondern verursacht bei den betroffenen Unternehmen auch erhebliche Kosten. Dabei hat selbst der Bundeswirtschaftsminister noch im Dezember in einem Schreiben an den Bundesfinanzminister darauf hingewiesen, dass ursprünglich nur die Belegausgabe auf Kundenwunsch vorgesehen war. Selbst eine so banale Ausgestaltung könnte dazu beitragen, diesen Müllirrsinn zu beenden.“

Be- statt Entlastungen für Einzelhändler und Umwelt

Schauen Sie auf den Kassenzettel, wenn Sie Ihr Sonntagsbrötchen für 35 Cent beim Bäcker kaufen, die Zeitschrift für 1,40 € vom Kiosk um die Ecke holen oder eine Kugel Eis für 1,50 € bei der Eisdiele bestellen? Nein?

Dann gehören Sie zu den weit über 90% der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die den Bon bei Kleinstbeträgen nicht mitnehmen. Und dennoch hat die Bundesregierung zum 01.01.2020 die Bonpflicht eingeführt – zum Leidwesen der Einzelhändler und Handwerksbetriebe.

Denn für die Betriebe bedeutet die Bonpflicht vor allem: mehr Müll, mehr Bürokratie, mehr Kosten und nicht recycelbare Abfälle.

Was besagt die Bonpflicht und wer ist betroffen?

Nach der gesetzlichen Grundlage (§ 146a AO) müssen alle Einzelhändler mit elektronischen Kassensystemen ab dem 01.Januar 2020 für jeden Verkaufsvorgang einen Beleg ausstellen. Friseure, Döner-Verkäufer, Kiosk-Besitzer, Bäcker, Metzger und andere Einzelhändler und Kleinstbetriebe müssen somit unabhängig vom Betrag bei jedem Geschäftsvorfall einen Bon ausdrucken. Zudem müssen dieses Jahr die elektronischen Kassen – und Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, wodurch alle Verkäufe aufgezeichnet und Manipulationen an der Kasse erheblich erschwert werden. Zur Umsetzung wird den Betrieben eine Übergangsfrist bis Ende September 2020 gewährt.

Welche Motive stecken hinter der Einführung der Bonpflicht?

Mit der Einführung der Bonpflicht soll der Steuerbetrug in Deutschland bekämpft werden. Jährlich entgehen dem Fiskus nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs zehn Milliarden Euro durch Barzahlungen, die nicht korrekt verbucht wurden. Dies entspricht mehr als ein Fünftel des Bundeshaushalts 2020. Durch die Bonpflicht soll sichergestellt werden, dass alle Einnahmen in der elektronischen Kasse erfasst werden, der Kunde dies nachvollziehen und der Steuerprüfer leichter die Richtigkeit der Kasse ermitteln kann. Ob dadurch aber letztlich Steuerbetrug vermieden werden kann, ist fraglich. Vielmehr wird die bargeldintensive Branche unter Generalverdacht gestellt und der Kunde zum verlängerten Arm des Finanzamtes gemacht. Zudem werden durch die Um- bzw. Nachrüstung der Kassensysteme die Umsätze bereits vor nachträglicher Manipulation geschützt. Eine Bonpflicht ist vor diesem Hintergrund redundant.

Welche Auswirkungen hat die Regelung auf die Betriebe?

Die neue gesetzliche Regelung stellt die Betriebe vor enormen Herausforderungen. Für die Umstellung der Kassensysteme fallen für die Betriebe nach ersten Kostenschätzungen zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse an. Da eine Vielzahl an Kassen jedoch nicht umgerüstet werden kann, sondern neu erworben werden muss, bewegen sich die Kosten zuweilen im vierstelligen Bereich. In Metzgereibetrieben, in denen Waage und Kasse miteinander verbunden sind, können gar fünfstellige Beträge für eine neue Kasse anfallen. Auf kleine Handwerksbetriebe kommen somit beträchtliche Summen zu.

Neben den Kosten für die technische Umstellung fallen durch die Bonpflicht jährlich beträchtliche Papierkosten an. Das deutsche Bäckerhandwerk rechnet mit fünf Milliarden Papier-Bons pro Jahr. Laut Berechnungen des Handelsverbands Deutschland ergeben die zusätzlichen Kassenbons aneinandergereiht jährlich eine Strecke von zwei Millionen Kilometern. Das ist eine Strecke, die fünf Mal so lang ist wie von der Erde zum Mond. Da der Großteil der Kunden die Belege nicht mitnimmt, entstehen für die Betriebe folglich hohe Müllberge, die es zu entsorgen gilt.

Die Bonpflicht schafft somit zusätzlichen Bürokratieaufwand und kostet den Einzelhändlern vor allem viel Zeit und Geld.

Warum ist die Bonpflicht problematisch für den Umweltschutz?

Neben den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen ist die Bonpflicht unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kritisch zu sehen. Auf eine Anfrage unseres Abgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert zur Kassenbon-Pflicht verteidigt die grün-schwarze Landesregierung die neue Regelung zwar, räumt jedoch ökologische Schäden durch die Kassenzettelflut ein. So könne das Altpapier zukünftig „verstärkt mit Schafstoffen verunreinigt sein“. Denn: Das Papier der Kassenbons ist ein bisphenolhaltiges Thermopapier, d.h. es kann nicht recycelt werden und muss über den Restmüll entsorgt werden. Dies geschieht jedoch häufig nicht, sodass das Papier im Altpapier landet und diesen verunreinigt. Bisphenol A ist laut EU-Verordnung zudem ein „besonders besorgniserregender Stoff“. Und auch dessen Ersatzstoff Bispehnol S gilt als hormonaktive Substanz, d.h. bereits geringe Mengen könnten das Gesundheitssystem von Lebewesen schädigen. Aufgrund dieser problematischen Zusammensetzung des Kassenbonpapiers erscheint es irrsinnig, Gesetze zu erlassen, die die Produktion von nicht-recycelbaren und womöglich gesundheitsschädigenden Papier fördern.

Hinzu kommt: Da die Kunden die Kassenzettel nicht mitnehmen, werden diese direkt für den Mülleimer produziert. Die Bonpflicht kommt somit einer riesigen Papierverschwendung gleich, für die laut Forschern des wissenschaftlichen Instituts des Handels EHI jährlich etwa 8500 Fichten gefällt werden müssen. Das entspricht ca. 12,5 Millionen Kilogramm Holz für die Herstellung des Papiers – eine Menge Holz! Wenn tagtäglich von Umwelt- und Ressourcenschutz sowie Abfallvermeidung gesprochen wird, dann jedoch eine Vorschrift eingeführt wird, durch welche riesige Papiermüllberge entstehen, klafft ein erheblicher Widerspruch zwischen Worten und Taten. Es zeigt sich: Ein Beitrag zu nachhaltigem Umweltschutz ist die Bonpflicht gewiss nicht!

Was muss die (Landes-)Politik jetzt tun?

Die Bonpflicht darf in dieser Form auf keinen Fall bestehen bleiben. Selbstverständlich muss die Betrugsbekämpfung unterstützt werden, aber ohne bürokratischen und umweltpolitischen Unsinn. Daher sollte der Verkauf von Kleinstwaren und Dienstleistungen von der Bonpflicht ausgenommen werden. Die FDP/DVP Fraktion plädiert deshalb für eine Bagatellgrenze von 10 Euro. Hierdurch würde die Belegausgabepflicht für alle Beträge unter 10 Euro entfallen und die Einzelhändler spürbar entlastet. Wir fordern die grün-schwarze Landesregierung auf, mit einer Bundesratsinitiative unseren Vorschlag zu folgen und die Einzelhändler zu stärken.


Quelle: Baden-TV

Denn: Wir brauchen nicht mehr Bürokratie und Belastungen für unsere Betriebe, sondern weniger!

Davon profitieren letztlich alle: die Betriebe, die Kunden und die Umwelt!

Die Bonpflicht geht an der Lebensrealität der Menschen vorbei

Gute Gesetze sollten praxistauglich sein und sich am Alltag und der Lebenswirklichkeit der Menschen orientieren. Dass die Bonpflicht ein solches Gesetz wahrlich nicht ist, demonstrierte unser Abgeordneter Prof. Dr. Erik Schweickert vor dem baden-württembergischen Landtag zusammen mit Bäckern aus der Region. Knapp eine halbe Million Kassenbons – in Zahlen 500.000 – haben sich in nicht einmal einem Monat in Stuttgarter und Pforzheimer Bäckereien angesammelt. Alles Bons, die kein Kunde und kein Bäcker haben möchten.

Für ihren Protest brachten die Bäcker ihre gesammelten Kassenzettel im Vorfeld der Sitzung des Wirtschaftsausschusses zum Landtag. Sie zeigten: Die Bonpflicht produziert Müllberge ohne erkennbaren Nutzen. Kurz vor Beginn der Ausschutzsitzung war der Müllberg auf mehrere Dutzend prallgefüllter Säcke mit Kassenzetteln angewachsen. Gemeinsam mit den Bäckern entleerten die FDP/DVP Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert und Gabriele Reich-Gutjahr die Säcke und Tonne um Tonne füllte sich. Am Ende waren es acht große Mülltonnen und sechs kleinere mit einem Gesamtfassungsvermögen von mehreren tausend Litern.

Wirtschaftsausschuss lehnt FDP/DVP Vorschlag zur Entlastung der Betriebe und der Umwelt ab

Doch das waren noch nicht einmal alle Kassenzettel, denn Schweickert nahm sechs Säcke voller Kassenbons in die Ausschusssitzung mit. Auf diese Weise sollte den Landtagsabgeordneten veranschaulicht werden, welche konkreten Auswirkungen die Bonpflicht auf die Betriebe und die Umwelt hat. Im Ausschuss warben Schweickert und Reich-Gutjahr für den Antrag der FDP/DVP Fraktion, eine Bagatellgrenze von 10€ einzuführen.

Erfolglos!

Trotz Kritik aus allen Reihen an der Bonpflicht lehnten Grüne, CDU und SPD unseren Vorschlag ab. Statt sich über eine Bundesratsinitiative für eine Verbesserung des Gesetzes stark zu machen, toleriert die grün-schwarze Landesregierung demnach weiterhin den Bürokratie– und Müllirrsinn der Bonpflicht. Mit der Lebensrealität der Menschen hat dies nichts zu tun

Unsere Aktion in den sozialen Medien

Zum aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Öffnungs- und Verkaufszeiten von Bäckereibetrieben an Sonntagen sagt er Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Der BGH hat mit dem heutigen Urteil den handwerklichen Bäckereibetrieben den Rücken gestärkt. In Zeiten wachsender Konkurrenz durch Backshops und Fertigware in Tankstellen ist dies ein wichtiges Signal an das Bäckerhandwerk. Allerdings reicht dieser höchstrichterliche Befund nicht so weit, als dass die weiteren Fragen geklärt wären, die die hiesige Bäckerschaft umtreibt. Denn wie lange die Backwaren am Sonntag produziert werden dürfen und wie die arbeitszeitrechtlichen Herausforderungen zu lösen sind bleibt weiterhin offen.“

In der heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs zum Bürokratieabbau der FDP/DVP Fraktion sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Wegen der schlechteren konjunkturellen Entwicklung, aber auch dem Strukturwandel in der Automobilindustrie sind viele Unternehmen im Land gezwungen, Kurzarbeit und Stellenabbau in Blick zu nehmen. Im Konjunkturbericht der L-Bank vom Oktober 2019 heißt es: ‚Konjunkturstimmung im Südwesten sinkt auf den tiefsten Stand seit der Finanzkrise.‘ Umso wichtiger erscheint es daher, dass die Landespolitik wirtschaftsfreundliche Impulse aussendet und die Unternehmen endlich bei den aktuellen Herausforderungen unterstützt. Mit einem Gesetzesentwurf zur Bürokratieentlastung der Unternehmen im Land haben wir deshalb einen ersten Vorschlag auf den Weg gebracht, um unnötige Belastungen abzubauen. Der Abbau mittelstandsfeindlicher und unnötiger Bürokratie ist das Gebot der Stunde, damit sich die Unternehmer wieder auf ihr Geschäft und nicht auf überflüssige staatliche Formalismen konzentrieren können. Als solche, unnötig belastende Bürokratie auf Landesebene haben wir sowohl das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) als auch das Bildungszeitgesetz (BzG BW) identifiziert. Bereits die Evaluationen der beiden Gesetze haben deutlich aufgezeigt, dass deren gesetzgeberisches Ziel verfehlt wurde und der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Unternehmen im Land nicht gerechtfertigt ist. Auch die Expertenanhörung bestärkt uns in diesem Kurs, denn zahlreiche Verbände sprechen den Gesetzen ihre Existenzberechtigung ab. Die Wirtschaftsministerin wäre gut beraten, wenn sie sich dieser Expertise nicht verschließt und die Landesgesetze zeitnah beerdigt. Denn anders als die bürokratischen Belastungen aus Brüssel und Berlin sind die Probleme mit dem LTMG und dem BzG hausgemacht und können schnell und einfach behoben werden.“

Zum heutigen 8. Spitzengespräch der Wohnraum-Allianz in Stuttgart sagt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Um zu erkennen, dass wir allein in der Region Stuttgart Wohnraummangel und zahlreiche Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten haben, hätte es eines Gutachtens nicht bedurft. Vor allem gehen die Schlussfolgerungen in die absolut falsche Richtung. Die Mietpreisbremse macht private Vermietung unattraktiv und verhindert Investitionen. Auf Bundesebene gab es eine Evaluation durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung und einen klaren Befund: die Zeit seit Inkrafttreten der Mietpreisbremse wurde politisch nicht für wirksame Maßnahmen gegen Wohnungsknappheit genutzt. Andere Länder, wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, wollen die Mietpreisbremse abschaffen. Denn mit planwirtschaftlichen Elementen wie der Mietpreisbremse verwaltet man den Mangel, baut Bürokratie auf, schafft aber keine einzige neue Wohnung. Die Mietpreisbremse ist nicht mehr als eine Symptombehandlung und vergrößert die Unsicherheit von Mietern, Vermietern und Investoren.“

Zum Thema Einrichtung eines Bodenfonds sagte die Sprecherin für Wohnungsbaupolitik der FDP/DVP Fraktion Gabriele Reich-Gutjahr:

„Vor einem Jahr war es die CDU-Wirtschaftsministerin, die beglückt die Bereitschaft der Grünen begrüßte, einen Bodenfonds einrichten zu wollen. Nun treibt die grüne Fraktion im Landtag das Thema eilig an und mahnt in Richtung der Ministerin, nun endlich zu Potte zu kommen. Dieser Eiertanz ist nicht nur lächerlich, sondern führt auch in die vollkommen falsche Richtung. Denn der Rückgriff auf planwirtschaftliche Elemente wie den Bodenfonds, durch den Kommunen Mittel für die Bevorratung von Grundstücken erhalten, verzerrt und stört den privaten Grundstücksmarkt noch weiter.
Die Grünen mahnen nun zur Eile, um die millionenschweren Mittelreste aus dem Landeswohnraumförderprogramm, die nicht abgerufen wurden, vermeintlich sinnvoll zu parken. Eine seriöse Wohnraumpolitik sieht definitiv anders aus als dieser fortwährende Koalitionszoff.“

Liberale Landtagsfraktionen fordern Maßnahmen zur Stärkung des Standorts Deutschland

Eine gemeinsame Klausursitzung der drei FDP-Landtagsfraktionen aus Baden-Württemberg, Hessen und Bayern stand ganz im Zeichen der inhaltlichen Arbeit. In thematisch gegliederten Panels wurde über die zukünftige politische Ausrichtung diskutiert und die Vernetzung der drei Fraktionen auf Arbeitsebene intensiviert.

So wurde u.a. im Bereich Digitalisierung über die Ausgestaltung eines Digitalisierungsministeriums oder im Bereich Bildung über Ganztagsschulen und Strategien zur Lehrergewinnung gesprochen.

Im Fokus standen aber die Zukunftsthemen Mobilität, Energiepolitik und Automobilwirtschaft.

Die zu besprechenden Handlungsfelder im Bereich Mobilität waren:

  • Wahlfreiheit statt Verbotspolitik
  • Shared Mobility
  • Innovationen für eine dekarbonisierte, klimaneutralen Mobilität
  • Digitalisierung und autonome Fortbewegung
  • Datenschutz
  • Selbstbestimmte Fortbewegung in jeder Lebenslage und Barrierefreiheit
  • Leistungsfähige Infrastruktur
  • Beseitigung regulatorischer Hürden

Unsere beschlossenen Impulse zur Mobilität der Zukunft.

Die Diskussionen im Bereich Energiepolitik standen unter dem Motto: „Politischer Realismus statt Symbolpolitik“.

Denn in keinem anderen Politikfeld prallen derzeit die politischen Ankündigungen und Realität so hart aufeinander wie in der Energie- und Klimapolitik. Wir bekennen uns selbstverständlich zum Pariser Abkommen von 2015 und der Umsetzung der Klimaschutzziele. Wir verwahren uns aber gegen eine Instrumentalisierung dieses Abkommens im Sinne der Verbots- und Umerziehungskultur, sondernd sehen die Lösung in Freiheit, wissenschaftlichem Fortschritt und Technologien.

In unserem Impulspapier CO² schnell und wirksam reduzieren – Energiepolitik neu denken haben wir die gemeinsamen Überzeugungen zusammengefasst.

Auch die Automobilwirtschaft, als umsatzstärkste Branche in Deutschland, beschäftigt uns weiterhin.

Aufgrund der hohen Beschäftigungszahl leistet die Automobilindustrie einen wichtigen Beitrag zur Arbeitsmarktlage und für unseren Wohlstand. Die Transformation der Mobilität prägt schon heute die Zukunft der Industrie und es stellt sich die Frage, wie sich der Wandel auf die Wertschöpfung und die Beschäftigten auswirken wird. In welchen Feldern wir Handlungsbedarf sehen, um die individuelle Mobilität sicherzustellen, können Sie hier nachlesen.

Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Versorgungsempfänger. Allerdings wurde dies der Landesregierung vom Bundesverfassungsgericht auch vorgegeben.

Beamtinnen und Beamte mit Familie in niedrigen Besoldungsstufen haben in Ballungsgebieten immer stärker das Problem, dass sie den steigenden Kosten nicht mehr gewachsen sind. Auch hier macht das Verfassungsgericht Vorgaben, es muss mindestens 15% über dem Sozialhilfeniveau verdient werden. Die Landesregierung gibt sich große Mühe, um nachzuweisen, dass das noch so ist, allerdings ist absehbar, wann diese Grenze unterschritten wird. Hier muss die Landesregierung dringend nachsteuern, wenn sie nicht wieder von Gerichten dazu gezwungen werden will.

Fachkräftemangel gibt es nicht nur in der Wirtschaft, sondern verstärkt auch im öffentlichen Dienst. Daher muss es Verbesserungen auch im nicht-monetären Bereich geben, denn übers Geld werden wir in Berufen mit extremer Nachfrage mit der freien Wirtschaft nicht mithalten können. Daher ist es dringend geboten, dass auch bei den Fragen nachgebessert werden muss, wo die Wirtschaft heute schon punktet: Flexiblere Arbeitsbedingungen, etwa über Lebensarbeitszeitkonten oder bessere Möglichkeiten beim Home Office.“

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Landesbauordnung im Landtag sagte die Sprecherin für Wohnungsbau der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Es ist die Novelle der verpassten Chancen, die heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen im Landtag beschlossen wurde. Für mich und die zahlreichen sachverständigen Experten in der Gesetzesanhörung ist klar, dass die nun beschlossenen Änderungen der Landesbauordnung nicht ausreichen werden, um den Wohnungsbedarf im Land zu stillen und das Bauen tatsächlich günstiger, schneller und einfacher zu machen.

Die Landesregierung verpasste die Chance, die Landesbauordnung von Kostentreibern zu befreien und schafft neue Risiken für Bauherrn, die im vereinfachten Verfahren um eine rechtssichere Baugenehmigung gebracht werden. Man sollte den Bauherren weiterhin die Wahlmöglichkeit belassen, in jedem Bauvorhaben den zwar längeren und teureren, aber verlässlichen Weg zu gehen, eine valide Baugenehmigung zu erhalten. Die Behörden würden zwar diesbezüglich entlastet, bekommen aber den schwarzen Peter zugeschoben, wenn es um die Fahrradabstellplätze geht. Dies hätte man durch eine gänzliche Abschaffung der Erstellungspflicht vermeiden und dadurch einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten können. Wegen der langen Übergangsfristen bleibt auch noch fraglich, ob die gewünschten Beschleunigungseffekte im behördlichen Verfahren schnell Realität werden. Schließlich wurde eine Verordnungsermächtigung zur Förderung der Elektromobilität geschaffen, obwohl noch gar nicht klar ist, wie sich die tatsächlichen Bedarfe und vor allem die Brandrisiken bei häuslichen Ladestationen darstellen. Eine Überprüfung dieser neuen Regeln zu gegebener Zeit würde verhindern, dass erneut dauerhaft Verpflichtungen geschaffen werden, die sich in der Praxis als nicht erforderlich erweist.

Wir haben der Landesregierung mit einigen Änderungsanträgen die Gelegenheit gegeben, die Versäumnisse noch heute auszuräumen. Mit der Ablehnung dieser Impulse hat Grün-Schwarz bewiesen, dass man die Ideologie nicht für einen schneller, günstigen und einfacheren Wohnungsbau zu opfern bereit ist.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Zur Vorstellung der Tourismuskonzeption der Landesregierung erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Es ist gut, dass die Landesregierung die Tourismuskonzeption neu erstellt und erdacht hat. Neue Trends im Tourismus brauchen eine darauf ausgerichtete Tourismuspolitik, und auch die aktuellen Probleme müssen innovativ angegangen werden. Der Tourismus, das wird häufig unterschätzt, ist eine Leitökonomie in Baden-Württemberg.

Und dieser muss die entsprechende Aufmerksamkeit entgegengebracht werden, gerade mit ihren Problemen. Leider fehlen noch die Flexibilisierungen im Bereich Arbeitszeit für Hotel und Gastronomie, um dieser Branche beim Überleben zu helfen. Jeder kann sehen, wie Gastronomen ihre Öffnungszeiten reduzieren, weil sie kein Personal mehr dafür beschäftigen können. Das führt auch zur Aufgabe von Gasthäusern im ländlichen Raum, und beschleunigt damit die Landflucht. Stirbt das Gasthaus, stirbt der Ort. Hier brauchen wir alle Anstrengungen der Politik, um Standorte im ländlichen Raum attraktiv zu halten.
Keine Frage, nachhaltiger Tourismus wird stärker nachgefragt, darauf müssen wir reagieren. Aber in der Diskussion konnte man den Eindruck gewinnen, dass manche meinen, das der ökologisch nachhaltigste Tourist der ist, der gar nicht erst kommt! Das kann nicht das Ziel sein.“

Wirtschaft

Die Wirtschaft ist die Basis für den Wohlstand in Baden-Württemberg. Eine besondere Rolle hat dabei der Mittelstand. Die sogenannten KMU, also kleine und mittlere Unternehmen, erwirtschaften jeden zweiten Euro Umsatz und schaffen zwei Drittel der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze im Land. Neben der Bürokratie und nicht mehr zeitgemäßen Arbeitszeitvorgaben muss man die fortschreitende Digitalisierung als größte Herausforderung für die Wirtschaft und insbesondere den Mittelstand identifizieren. Nur wenn alle Unternehmen gleichermaßen an diesem Wandel teilhaben können Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze erhalten werden.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die Wirtschaft muss von Bürokratielast und den zahlreichen Informationspflichten befreit und die Chancen der Digitalisierung gerade beim Behördenkontakt genutzt werden.
  • Wir müssen Innovationen unterstützen und die unternehmerische Förderung weiter ausbauen – dazu zählen gezielte Innovationszuschüsse, die Förderung neuer Technologien und die Ausbildung von exzellenten Fachkräften.
  • Beruflich ausgebildete Fachkräfte bilden das Rückgrat der Wirtschaft, gerade auch der produzierenden Industrie. Wir brauchen daher endlich eine echte Gleichberechtigung und gleiche Wertschätzung von beruflicher und akademischer Bildung sowie ergebnisoffene Berufsberatung. Auch an Gymnasien kann für eine Ausbildung geworben werden.

Aktuelles


Positionspapiere


Liberale Handwerkspolitik für Baden-Württemberg

Anforderungen an ein Fördersystem für die Wirtschaft

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Start-ups in Baden-Württemberg

Einzelhandel

Der lokale Handel befindet sich im größten Wandel seiner Geschichte. Die Digitalisierung, der Trend zum Online-Versandhandel und Strukturveränderungen bei Verkehr, Wohnen und durch Homeoffice stellen die Städte und damit auch den Einzelhandel vor enorme Herausforderungen. Es drohen leerstehende Geschäfte und verödete Innenstädte, Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste können die Folge sein.

Wir wollen jedoch auch in Zukunft lebenswerte Innenstädte und einen florierenden Einzelhandel haben. Dazu müssen aber jetzt die passenden Rahmenbedingungen geschaffen oder Kommunen in die Lage versetzt werden, nachhaltige Stadtentwicklung zu betreiben.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die Zukunft der Innenstädte liegt in der Diversifizierung: Wir brauchen Fußgängerzonen, die Einkaufen und Freizeit, Arbeit und Wohnen miteinander kombinieren. Dafür müssen die planerischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
  • Die Attraktivität von Einkaufsorten hängt wesentlich mit der Erreichbarkeit zusammen. Daher sind flächendeckende Fahrverbote und mangelnde Parkflächen Gift für den Einzelhandel. Jede Stadt braucht eine individuelle Lösung für ihre Verkehrsfragen – eine „one-size-fits-all“ Lösung aus Stuttgart für ganz Baden-Württemberg ist nicht sachgerecht.
  • Wir brauchen eine unbürokratische und niedrigschwellige Unterstützung des Einzelhandels – gerade auch des inhabergeführten Fachhandels – bei den Zukunftsherausforderungen wie Digitalisierung oder Stadtgestaltung. Dem Fachhandel fehlt aber oft Zeit und Investitionsmittel, um sich mit damit zu beschäftigen oder externe Beratung einzukaufen.
  • Wir wollen faire Wettbewerbsbedingungen für den gesamten Handel. Stationärer Handel und Online-Versandhandel müssen die gleichen Rahmenbedingungen erhalten und auf Augenhöhe agieren können.
  • Eine begrenzte Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen kann eine wichtige Rolle für den stationären Einzelhandel haben. Wir treten daher für deren rechtssichere Durchführung von diesen ein. Dazu muss auch darüber nachgedacht werden, den Anlassbezug für verkaufsoffene Sonntage aufzuheben.

Aktuelles


Positionspapiere


Anforderungen an ein Fördersystem für die Wirtschaft

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Abgeordnete


Mitarbeiter

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Tourismus

Die Tourismusbranche ist Leitökonomie in Baden-Württemberg. In ihr arbeiten mehr Menschen als im Automobilbau und für Lebensqualität und Freizeitwert hat sie eine besondere Bedeutung. Für diese besondere Rolle muss ein viel stärkeres Bewusstsein geschaffen werden und wir müssen diesen hauptsächlich mittelständisch geprägten Wirtschaftszweig stärken, um attraktive Städte und Gemeinden zu bewahren.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Entlastung der Hotel- und Gaststättenbetriebe von unnötiger Bürokratie und Schaffung von größerer Flexibilität
  • Kontinuierliche Investitionen in die Tourismusinfrastruktur
  • Vernetzteres Marketing für die einzelnen Regionen
  • Erschließung weiterer Marken für den BW-Tourismus und Berücksichtigung aller Tourismusbereiche und -themen durch das Land

Positionspapiere


Anforderungen an ein Fördersystem für die Wirtschaft

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Abgeordnete


Mitarbeiter

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
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Prof. Dr. Erich Schweickert

Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Neufassung des Kur- und Erholungsortegesetzes erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Dieser Gesetzentwurf passt die Vergabe der Prädikate Kur- oder Erholungsort an die heutige Situation im Tourismus an. Präzisere Kriterien und regelmäßige Überprüfungen, ob das Prädikat überhaupt noch verdient ist, sind sinnvolle Ergänzungen.
Doch sollte dann die Gemeinde auch damit werben können! Leider fehlt hier die Änderung der Vorschriften, die es den Gemeinden dann auch erlauben, auf Ihren Orteingangsschildern mit ‚staatlich anerkannter Kurort‘ oder ‚Erholungsort‘ auch zu werben. Orteingangsschilder werden nun mal wahrgenommen, insbesondere von durchfahrenden Touristen. Hier werden wir uns nochmal für eine entsprechende Initiative einsetzen.“

Zur heutigen Expertenanhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung im Landtag sagte die Sprecherin für Wohnungsbau der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die geplante Änderung der Landesbauordnung wird nicht ausreichen, um den Wohnungsbedarf im Land zu stillen. Darin stimmen die Experten mit der Einschätzung der FDP-Fraktion klar überein. Nur durch Innenverdichtung und ohne die Ausweisung neuer Baugebiete stehen schlicht nicht genug Flächen zur Verfügung, um den Wohnungsbedarf zu decken.

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung muss nachgebessert werden. Kostentreiber wie begrünte Dächer und Fahrradstellplätze werden nicht umfassend genug abgeräumt. Vermeintliche Verfahrensvereinfachungen führen absehbar zur mehr Rechtsunsicherheit für den Bauherrn, der sich nach Bauende möglicherweise mit nachträglichen Einwendungen der Behörden konfrontiert sieht. Man sollte den Bauherren die Wahlmöglichkeit belassen, in jedem Bauvorhaben den zwar längeren und teureren, aber verlässlichen Weg zu gehen, eine valide Baugenehmigung zu erhalten. Die unbestimmte Regelung hinsichtlich des Bedarfs an Fahrradabstellplätzen schiebt den schwarzen Peter in die Kommunen vor Ort, die über die Pflicht zum Bau der teuren Stellplätze befinden soll. Dabei kann man erwarten, dass es zu keinen nennenswerten Einsparungen kommen wird.
Auch hinsichtlich der Baugenehmigungsverfahren bleiben Zweifel, ob die gewünschten Beschleunigungseffekte tatsächlich zu realisieren sind. “

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes auf 3,5% erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Leider wird die CDU ihren Ankündigungen auf ihrem Parteitag heute hier keine Taten folgen lassen. Angesichts der finanziellen Spielräume, die ab 2020 trotz Schuldenbremse bestehen, wäre eine solche Grunderwerbsteuersenkung zu finanzieren. Die FDP/DVP-Fraktion hat dies in den Beratungen zum letzten Nachtragshaushalt auch nachgewiesen. Doch die CDU zeigt wieder einmal, dass sie Steuersenkungen wie im Bund so auch im Land nur vor Wahlen im Mund führt, nach Wahlen aber nie liefert.

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist dramatisch, wie alle auch immer betonen. Die Grunderwerbsteuer kann nicht aus den Finanzierungskrediten bezahlt werden und muss daher vorher angespart werden. Sie ist also eine echte Kaufbremse für junge Familien. Daher ist hier eine Entlastung dringend geboten. Vor allem, weil die Landesregierung an anderen Punkten bei der Bekämpfung der hohen Wohnungsbaukosten, zum Beispiel bei der Novelle der Landesbauordnung, absehbar versagt.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zur Entwicklung der Grundsteuerreform erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Der Ministerpräsident hat sich in den letzten Monaten immer für die Länderöffnungsklauseln bei Steuern ausgesprochen, nur die Zeitfrage problematisiert. Nun steht die Länderöffnungsklausel vor der Tür, und er wird plötzlich wortkarg.
Man kann die Landesregierung nur dringend auffordern, im Bundesrat der Öffnungsklausel zuzustimmen und diese im Land dann auch zu ziehen. Denn das bürokratische und große Steuersprünge produzierende Modell des Bundesfinanzministers darf in Baden-Württemberg nicht kommen. Die Auswirkungen insbesondere für langjährige Hauseigentümer können existenzbedrohend sein. Grüne und CDU müssen sich auf ein deutlich einfacheres Modell für das Land Baden-Württemberg verständigen.

Leider hat die Finanzministerin sich in der Debatte nicht zur Frage geäußert, ob die Landesregierung eine Nutzung der Öffnungsklausel in Betracht zieht.

Die FDP/DVP Fraktion spricht sich klar für ein flächenbezogenes Modell aus, welches deutlich weniger Bürokratie benötigt und auch nicht ständig eine gesonderte Steuererklärung der Grundstückseigentümer erfordert.“

Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Landesbauordnung im Landtag sagte die Sprecherin für Wohnungsbau der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:
„Aus der vollmundigen Ankündigung der Wirtschaftsministerin, einen Gesetzesentwurf schon Anfang 2018 vorzulegen, wurde die bezeichnende Hängepartie einer zerstrittenen Regierung. Die grün-schwarze Koalition verlor sich in ideologischen Grabenkämpfen, obwohl die Wohnraumallianz bereits 2016 insbesondere Vorschläge zum Kehraus unsinniger Kostentreiber in der LBO gemacht hatte. Zwischenzeitlich musste gar das Staatsministerium moderierend eingreifen, nachdem sich Umwelt- und Wirtschaftsressort im Streit um Fahrradabstellplätze und Dachbegrünungen blockierten.
Dabei ist nicht erst seit dem Prognos-Gutachten klar, dass die Novelle der LBO überfällig ist unter der Prämisse, das Bauen zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu vergünstigen. Denn bereits 2016 klaffte eine Lücke von 88 000 Wohnungen aus der Zeit von Grün-Rot. Bis 2025 wurde von Prognos ein Wohnraumbedarf von rund 520 000 Wohnungen ermittelt. In den Jahren 2016 bis 2018 wurden aber jeweils nur knapp 35 000 Neubauwohnungen bezugsfertig, die Lücke ist auf 140 000 gewachsen. Dass dies zu Preissteigerung und sozialen Spannungen am Wohnungsmarkt führt, ist die zwingende Konsequenz.
Anstatt aber zügig eine Gesetzesnovelle auf den Weg zu bringen, die den Wohnungsbau wirklich stimulieren kann, wurde eifrig über Enteignung und weitere marktlenkende politische Eingriffe sinniert. Diese Maßnahmen schaffen aber nicht eine neue Wohnung. Die Ausweisung von Bauland ist unabdingbar. Die Regierung muss endlich klar bekennen, dass der Flächenbedarf mit der grünen Idee der Netto-Null längst unvereinbar ist. Innenentwicklung ist wichtig, genügt aber nicht. Es braucht einen klares Bekenntnis des
Ministerpräsidenten.
Der hohe Wohnraumbedarf muss endlich auch als eine wunderbare Chance gesehen werden für neue Konzepte wie modulares Bauen, für smarte Technologien, für energieeffiziente Häuser. Es ist höchste Zeit, diese Chancen zu nutzen und zügig Wohnraum zu schaffen.
Wir werden den Gesetzesentwurf daran messen, ob er die drängenden Probleme lösen kann und Chancen Raum gibt. Denn am Ende geht es hier auch um die Attraktivität des Landes für Fachkräfte, die wir in allen Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens dringend brauchen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zum Ministerinnenstreit in der Koalition in Baden-Württemberg aufgrund des Vorhabens der Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, berufliche Abschlüsse umzubenennen („Bachelor Professional“ und „Master Professional“ zusätzlich zum Meistertitel) sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es gibt im Handwerk wirklich wichtigere Herausforderungen als diesen Umbenennungsunsinn. Die Bezeichnung ‚Meister‘ ist in Deutschland ein bekanntes und bewährtes Qualitätsmerkmal mit langer Tradition. Diesen jetzt mit künstlichen Anglizismen oder Pseudo-Akademisierungsbegriffen verschlimmbessern zu wollen, mit denen keiner was anfangen kann, entwertet den Meistertitel und damit das Handwerk in Deutschland.“

In der heutigen Landtagsdebatte zur Evaluation des Bildungszeitgesetzes sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert: 

„Die Evaluation der Bildungszeit zeigt die Defizite klar auf: zwei Dritteln der Anspruchsberechtigten ist das Bildungszeitgesetz unbekannt und lediglich 1,1 Prozent haben das Bildungszeitgesetz 2017 in Anspruch genommen.

Das Ziel des Gesetzes, nämlich auch die älteren Arbeitnehmer fit für die Digitalisierung zu machen, wurde nicht erreicht. Die Unschärfen des Gesetzes führten sowohl in den Unternehmen als auch vor Gericht zu Streit. Die bürokratische Belastung ist immens. Und schließlich regt der Kanon der Handlungsempfehlungen der Evaluationsagentur derart viele und umfassende Nachbesserungen an, dass man dem Gesetz wohl einen wirtschaftlichen Totalschaden attestieren muss, wie man es bei einem Auto nennen würde. Reparieren lohnt nicht, zumal die vielen Angebotsträger vermutlich kein Verständnis mehr für das politische Hin- und Her haben dürften. Dieser Eiertanz zwischen grünem Wirtschafts-Paternalismus und mangelnder Durchsetzungskraft der CDU ist Gift für die Unternehmen im Land.

Wir hatten zu Beginn der Legislaturperiode eine Nachbesserung am Gesetz angestoßen, die die Landesregierung nicht mitgegangen ist. Nun sind wieder Jahre ins Land gegangen, in denen Ungewissheit und gesetzliche Unzulänglichkeiten dominierten. Deshalb steht für uns nun fest: das Bildungszeitgesetz gehört abgeschafft.“