EU-Kommission ermöglichte 100-prozentige Staatsbürgschaften.


Vor dem Hintergrund des Schreibens des Verbands „Die Familienunternehmer“, in dem dieser eine 100%ige Staatsbürgschaft für Kredite an mittelständische Unternehmen fordert, die aufgrund der Corona-Krise unverschuldet in Liquiditätsengpässe gekommen sind, haben sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher für Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert, an die Landesregierung gewandt:

„Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche die Kreditvergabe mit 100-prozentiger Bürgschaft durch den Staat ermöglicht. Wir fordern nun, diese neuen Spielräume schnell zu nutzen und die Kreditgestaltung der KfW durch die zuständigen Bundesministerien zu überarbeiten. Der Verband der Familienunternehmer hat zurecht darauf hingewiesen, dass es hier bisher massive Probleme gibt und zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet sind. In einem Brief an die Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut haben wir das Land aufgefordert, dass es dazu sein volles Stimmengewicht einsetzt und Druck macht. Sollte dies nicht erfolgreich sein, muss das Land mit eigenen Bürgschaften einspringen. Auch dies haben die Familienunternehmen richtigerweise gefordert“, so Rülke.

 

Schweickert dazu: „Neben der besseren Kreditvergabe sind weitere Unterstützungsmaßnahmen für unsere mittelständische Wirtschaft notwendig. Dazu gehört die Ausweitung des Corona-Rettungsschirmes des Landes auf Unternehmen mit einer Größe zwischen 50 und 250 Mitarbeitern. Durch das inzwischen angelaufene Bundesprogramm hat das Land hier finanzielle Möglichkeiten und muss diese schnell für den Mittelstand nutzen. Daneben ist die rechtzeitige Entwicklung einer Exit-Strategie notwendig. Nur so kann es gelingen, Arbeitsplätze zu retten und den Schaden für die Wirtschaft in Baden-Württemberg einigermaßen zu begrenzen.“

Perspektiven für die Jugend erhalten.


Zur Meldung, wonach der Baden-Württembergische Industrie und Handelskammertag die Kündigung von vielen Auszubildenden insbesondere im Gastgewerbe befürchte, da diese erst nach sechs Wochen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hätten und viele Betriebe die vorherige sechswöchige Zahlungen nicht tragen könnten, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es muss eine sofortige Lösung beim Kurzarbeitergeld für Azubis her. Wir können es uns nicht leisten, dass eine ganze Generation von Nachwuchskräften durch die Corona-Krise ihre Lebensperspektive verliert. Schon allein vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels müsste es eigentlich klar sein, dass hier unverzügliches Handeln dringend geboten ist. Insbesondere teile ich die Sorge des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertag um die besonders verheerenden Auswirkungen im Gastgewerbe. Es kann nicht sein, dass Betriebe erst sechs Wochen lang zahlen müssen, bevor Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht. Diese Branche ist für uns als Tourismusland wichtig und jeder kennt die berechtigten Klagen über den Fachkräftemangel.“

Ausbleibende Umsätze werden nicht nachgeholt werden und nur eine Exitstrategie schafft Planungssicherheit.


Eindringliche Schreiben des Handelsverbands und des Hotel- und Gaststättenverbands nahmen der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr zum Anlass für ein Schreiben an die Wirtschaftsministerin und fordern darin:

 

„Der vollständige Umsatzausfall ist die unmittelbare Folge von behördlich angeordneten Schließungen in vielen Bereichen des Einzelhandels und der Hotel- und Gaststättenbranche. Fraglos sind diese Einschränkungen zum Gesundheitsschutz geboten, sie schaffen jedoch ein unmittelbar existenzbedrohendes Szenario in diesen Branchen. Denn die Umsätze werden absehbar nicht nachgeholt werden können, während viele Verbindlichkeiten beim Wareneinsatz oder bei Mieten gleichwohl bestehen. Wir haben diese Situation zum Anlass für ein weiteres Schreiben an die Wirtschaftsministerin genommen und ein Maßnahmenpaket für diese Branchen gefordert, die besonders hart von den behördlichen Schließungen betroffen sind.“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

 

„Wir müssen weiter nachbessern, sowohl bei der Kreditverfügbarkeit, aber auch bei den Soforthilfen. Es bringt nichts, wenn wir durch Stundungen und Kredite die Liquidität in einer Momentaufnahme zwar erhalten, letztlich aber nur den Liquiditätsengpass auf einem späteren Zeitpunkt verschieben, an dem Stundungen fällig werden und der Schuldendienst läuft. Niemand kann heute sicher prognostizieren, wann für die Bürger und Unternehmen eine Rückkehr zur Normalität möglich sein wird. Das schafft Verunsicherung. Deshalb brauchen wir eine Exitstrategie, in welcher Bund und Länder sich abstimmen und aufzeigen, wie ein `Wiederanlaufen´ des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft aussehen kann.“ sagte Gabriele Reich-Gutjahr.

 

Zinslose Kredite beheben den Liquiditätsengpass nicht, sondern verschieben diesen auf einen späteren Zeitpunkt.


Zur heutigen Ankündigung der Wirtschaftsministerin, dass das Hilfsprogramm für mittelgroße Unternehmen in Baden-Württemberg aus zinslosen Krediten besteht sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die mittelständischen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 51 und 250 Mitarbeitern dürfen nicht weiter durch das Hilferaster fallen. Die Bundessoforthilfen blenden diese Unternehmen aus, somit sehe ich das Land in der Pflicht. Zinslose Kredite sind ein richtiger und konsequenter Schritt zur Liquiditätssicherung dieser Unternehmen.

Allerdings lösen diese Kredite ein kardinales Problem gerade nicht. Denn in vielen Unternehmen, etwa des Einzelhandels oder im Hotel- und Gaststättenbereich, werden die ausbleibenden Umsätze nicht nachgeholt werden. Auch zinslose Kredite werden den Liquiditätsengpass daher nicht beheben, sondern lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Deshalb erwarte ich, dass der finanzielle Spielraum des Landes nach dem Anlaufen der Bundeshilfen genutzt wird, um den mittelständischen Unternehmen auch mit Soforthilfen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigten im Land arbeitet.“

Bruchfreies Förderregime muss endlich hergestellt werden.


Zur heutigen Ankündigung der Wirtschaftsministerin für ein Hilfsprogramm für mittelgroße Unternehmen in Baden-Württemberg sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wir begrüßen die heutige Ankündigung der Wirtschaftsministerin, dass an der Schließung der Förderlücke bei Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern gearbeitet wird. Das hatten wir am 30. März bereits angemahnt. Leider versäumt die Ministerin, einen Zeitpunkt für die Verfügbarkeit der Hilfe zu nennen, somit fehlt für die betroffenen Unternehmen die notwendige Planungssicherheit.

Die Unternehmensgröße mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 50 und 250 fällt derzeit durch das Hilferaster, denn auch die Bundessoforthilfen blenden diese Unternehmen aus. Nach dem Anlaufen der Bundeshilfen sollte der finanzielle Spielraum des Landes genutzt werden, die landesseitigen Hilfen entsprechend auszuweiten und die mittelständischen Unternehmen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigten im Land arbeitet.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Schreiben an die Wirtschaftsministerin fordert Anpassungen der Regelungen zur Kurzarbeit.


Zur notwendigen Anpassung der Kurzarbeitsregelungen, die auch in einem Schreiben an die Wirtschaftsministerin der Landes übermittelt wurde, sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Nachdem auf Bundesebene wichtige Anpassungen des Kurzarbeitergeldes vorgenommen wurden, haben mittlerweile fast eine halbe Million Betriebe bundesweit Kurzarbeit angemeldet. Dieses in der Krise bewährte und essentiell notwendige Instrument krankt jedoch an einige Stellen und muss zum Wohle der Unternehmen und deren Mitarbeitern weitere Anpassungen erfahren. Es darf nicht sein, dass die notwendige Hilfe durch die Kurzarbeit bei den Unternehmen zu spät ankommt, weil Anträge über einen Monat lang keine Resonanz durch die Arbeitsagentur erfahren haben, oder die Vorgaben der Kurzarbeit nicht die richtige Passung hat. Deshalb haben wir uns erneut mit einem Schreiben an die Wirtschaftsministerin gewandt und sie aufgefordert, mit dem ganzen Stimmgewicht Baden-Württembergs auf die Entscheidungsträger im Bundestag einzuwirken“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

„Ein wesentliches Element der Planungssicherheit für die Unternehmen wäre die Ausdehnung der maximalen Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate. Wie auch aus einem aktuellen Schreiben des Arbeitgeberverbands deutlich wird, hat schon vor einem Jahr eine ganze Reihe an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich des Maschinenbaus, mit Kurzarbeit beginnen müssen. Diese Unternehmen müssten nun, ohne die gebotene Verlängerung des Bezugszeitraumes auf zwei Jahre, die Kurzarbeit beenden und ein massiver Stellenabbau wäre absehbar. Das wäre ein Schlag ins Kontor für diesen Wirtschaftszweig und das Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft insgesamt.“, betont Gabriele Reich-Gutjahr.

„In der aktuellen Lage geht es darum, möglichst viele Arbeitsplätze im Land zu erhalten. Gerade im aktuellen Szenario, in dem viele Arbeitnehmer in der Kurzarbeit mit 60 oder 67 % des Gehaltes wirtschaften müssen, kommt den geringfügigen Beschäftigungen eine Schlüsselrolle beim Zuverdienst zu. Die Einkünfte aus den sogenannten Minijobs tragen oftmals wesentlich zum Haushaltseinkommen bei und sind aus unserer Sicht erhaltenswert. Deshalb sollte man prüfen, ob die sogenannten Minijobs unter den Schutzschirm der Kurzarbeit zu bringen sind, obwohl diese grundsätzlich nicht arbeitslosenversichert sind und ihnen damit eigentlich auch kein Kurzarbeitergeld zusteht. Gleichwohl sollte es diesbezüglich vor dem Hintergrund der Corona-Krise keine Denkverbote geben.“, schließt Dr. Rülke den Appell an die Wirtschaftsministerin, die regulatorischen Missstände zum Wohle der baden-württembergischen Wirtschaft zu beheben.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Ohne Kurzarbeitergeld kommen insbesondere Familien in eine stärkere Schieflage.


Zur Notwendigkeit einer Ausweitung der Kurzarbeiterregelung auf sogenannte Minijobber sagen der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Landesvorsitzende der FDP, Michael Theurer:

„Arbeitnehmer gehen in den seltensten Fällen einem Minijob nach, um Luxusausgaben zu tätigen, sondern um ihr Einkommen aufzubessern und notwendige Ausgaben bezahlen zu können. Sie tragen mit dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis insbesondere bei Familien zum Haushaltseinkommen bei. Und damit wäre der Wegfall eines Minijobs in dieser Krise ein Schlag ins Kontor. Eine Ausweitung der Zahlung des Kurzarbeitergelds auf sogenannte Minijobs ist daher dringend geboten“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Michael Theurer: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass bestehende Minijobs neben einem Kurzarbeitergeld aus einer Hauptbeschäftigung nicht angerechnet werden. Warum man aber bestraft wird, wenn man jetzt bei Kurzarbeit einen neuen Minijob antritt, ist unverständlich. Dann wird das Einkommen aus dem Minijob auf die Berechnung des Kurzarbeitergelds angerechnet, wenn dieser nicht in einem systemrelevanten Bereich verortet ist. Gerade heute sollte man die Menschen nicht davon abhalten, ihre Einkommenssituation zu verbessern, wenn etwa bei Kurzarbeit nur 60% des regulären Einkommens zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung sollte hier nachbessern“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Weitere Anpassungen der Soforthilfen für mittelständische Unternehmen und Ärzte erforderlich.


Zur Anpassung der Fördermodalitäten bei den staatlichen Direkthilfen für die Wirtschaft sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Auch die weitere Ausgestaltung der Soforthilfen für die Wirtschaft muss aus unserer Sicht ein dynamischer Prozess sein, damit wir den vielgestaltigen Situationen der Existenzbedrohung unserer Selbstständigen und mittelständischen Unternehmen im Land gerecht werden. Ein richtiger erster Schritt war der Verzicht auf den Rückgriff privater Rücklagen. Allerdings fallen auch bei der aktuellen Ausgestaltung des Antragsverfahrens noch immer Unternehmen durchs Raster, die wir bei der staatlichen Soforthilfe nicht aus dem Blick verlieren dürfen.“, so Dr. Rülke.

„Noch immer besteht eine Förderlücke bei mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Die Bundeshilfen sind limitiert auf kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und werden nun durch das Land ausgebracht. Sollten diese Bundesmittel die Landeshilfen bei Antragsberechtigten ersetzen, wäre es konsequent, landesseitig den finanziellen Spielraum zu nutzen und auch mittelständische Unternehmen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigen im Land arbeitet.“ betont der mittelstandspolitische Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert die Notwendigkeit der Anpassung des Hilfsprogramms. Man nehme die grüne Fraktion insoweit beim Wort, die eine entsprechende Ausweitung der Förderkulisse auf Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern befürworte, nachdem sie den Ausführungen des schwarzen Koalitionspartners zunächst pauschal gegen Soforthilfen für die Wirtschaft waren.

„Daneben müssen wir Einmaleffekte bei der Umsatzermittlung sachgerecht handhaben. Auch die niedergelassene Ärzteschaft als Freie Berufe sollen von den Hilfen profitieren, soweit sie aufgrund der Corona-Pandemie Schwierigkeiten bei der Liquidität hat. Durch die Zahlungsmodalitäten im Gesundheitswesen erhielten aber viele Praxen am 20. März von den Krankenkassen die ausstehenden Zahlungen aus dem Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2019. Durch diesen Einmaleffekt wird der tatsächliche Umsatz im antragsrelevanten Monat März aber derart verfälscht, dass die Ärzte leer ausgehen würden. Deren Umsatzeinbruch wird sich erst zeitversetzt abbilden – das müssen wir bei den Soforthilfen berücksichtigen. Denn zweifellos dürfen wir die Ärzteschaft nicht wegen Formalismen durch das Raster fallen lassen.“, legt Prof. Dr. Schweickert dar.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Konstruktion der Hilfen erscheint aber weiter als zu schwergängig und bürokratisch – Wir prüfen Praxistauglichkeit weiter.


Zur Änderung der Voraussetzungen der Soforthilfe und Ankündigung der Wirtschaftsministerin, es werde weitere Modifizierungen geben, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Es ist gut, dass die Landesregierung nun endlich reagiert hat, wie von uns seit Tagen immer wieder gefordert. Wir werden das Soforthilfeprogramm weiter auf seine Praxistauglichkeit prüfen. Nach wie vor erscheint uns die Konstruktion der Hilfen als zu schwergängig und bürokratisch. Der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg kann es sich nicht leisten, in der Krise umständlich zu handeln.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Landesregierung sollte noch heute Hürden der Corona-Hilfe abbauen und diesbezüglich mit Bayern und Nordrhein-Westfalen gleichziehen.


Zur Meldung, Ministerpräsident Kretschmann sei für bundesweit einheitliche Corona-Hilfen für Selbständige und es müsse noch geklärt werden, inwiefern Privatvermögen der Antragsteller berücksichtigt werden muss, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ministerpräsident Kretschmann kann selbst seinen Teil dazu beitragen, dass die Selbständigen bundesweit einheitlicher behandelt werden. Er müsste nur endlich dafür sorgen, dass in Baden-Württemberg wie schon in Bayern und Nordrhein-Westfalen beispielsweise auf die Heranziehung von Privatvermögen verzichtet wird. Leider kann sich dazu die grün-schwarze Landesregierung seit Tagen nicht durchringen. Noch heute sollten die unnötigen Hindernisse bereinigt werden, damit zum Wochenbeginn gleich auf neuen Grundlagen beantragt und entschieden werden kann.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Empörte Zuschriften von Selbstständigen und Unternehmern geben Anlass für Schreiben an die Wirtschaftsministerin.


Zu den landesseitigen Soforthilfen für die Wirtschaft im Land und insbesondere zu Fragen der Vergabepraxis dieser Hilfen sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr:

 „Teilweise empörte Zuschriften von Selbstständigen und Unternehmern erreichen uns, seitdem die landesseitigen Soforthilfen nun seit Mittwochabend beantragt werden können. Die Zuschüsse sind vom Landtag als schnelle und unbürokratische Soforthilfen für Selbstständige und Unternehmen auf den Weg gebracht worden. Nun zeigt sich aber, dass diese Hilfe vielerorts nicht ankommen. Wir haben diese Irritation zum Anlass für ein Schreiben an die Wirtschaftsministerien genommen, in dem wir drei kardinale Probleme im Antragsverfahren thematisiert haben.“

„Auf großes Unverständnis stößt die Vorgabe, private Rücklagen vor Beantragung der Soforthilfen ausschöpfen zu müssen. Klar ist insoweit, dass Mitnahmeeffekte möglichst ausgeschlossen werden sollten. Gleichwohl findet sich diese Maßgabe in anderen Ländern nicht und sie widerspricht auch der Intention des Landtags, der einer schnelle und unbürokratischen Liquiditätshilfe den Weg geebnet hat.“ schildert Dr. Hans-Ulrich Rülke die Situation und verweist auf die Antragshinweise in Nordrhein-Westfalen, wo private Rücklagen nicht aufgebraucht werden müssten, um den Zuschuss zu beantragen. „Aus meiner Sicht sind Anpassungen des Antragsverfahrens nötig, wenn die Soforthilfen funktionieren sollen.“

„Die Antragsvoraussetzung, dass Selbstständige ein Drittel des Nettoeinkommens erwirtschaften müssen, schließt Selbstständigkeiten im niedrigschwelligen Nebenerwerb grundsätzlich von den Hilfen aus. Diese Regelung wird sich aus unserer Sicht zum Totengräber der Existenzgründer auswachsen und Anstrengungen zur Förderung von Startups aus der Vergangenheit konterkarieren.“ betont Gabriele Reich-Gutjahr und nimmt noch einen weiteren Themenkomplex in Blick, wonach als Voraussetzung für die Antragsberechtigung grob skizziert das Vorliegen einer Umsatzhalbierung oder eine behördliche Schließung mit Liquiditätsengpass erforderlich sei: „Hier gehen allein die Landesregelungen weit auseinander. Mancherorts müssen die einzelnen Aspekte nur alternativ, nicht kumulativ vorliegen. Für uns stellt sich die Frage, ob man nicht darauf verzichten kann, dass ein von behördlicher Schließung Betroffener auch einen Liquiditätsengpass darzulegen hat.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Chance nutzen, um Ausgestaltung zu überdenken, die für kleine Unternehmen das Aus bedeuten könnte.


Zur Meldung, dass die Anwendung der Europäischen Medizinprodukte-Verordnung um ein Jahr verschoben werden soll, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Entscheidung, die Anwendung der Medizinprodukteverordnung aufgrund der aktuellen Corona-Krise auszusetzen, genügt nicht. Die vielen Unternehmen dieser Branche in Baden-Württemberg sind durch die Ausgestaltung der Verordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Deshalb war die europäische Regelung bereits vor der Krise zu recht in der Kritik, da die neuen Zulassungshürden für Medizinprodukte gerade für kleine Unternehmen das Aus bedeuten könnten. Unternehmen, die auf Speziallösungen z.B. chirurgische Scheren spezialisiert sind, müssen nach derzeitigem Stand jede Variante einzeln zulassen. Für ein kleines Unternehmen ist das nicht darstellbar. Für das Gesundheitswesen steigert das Verfahren die Kosten ohne einen Zusatznutzen. Hinzu kommt der Engpass bei den sogenannten „benannten Stellen“. Das hätte eine Situation geschaffen, die vergleichbar wäre mit der Einrichtung einer einzelnen TÜV-Behörde landesweit, zu der jeder Autobesitzer sein Fahrzeug bringen soll. Der Kollaps war vorprogrammiert und hätte viele Unternehmen zusätzlich gezwungen, ihr Sortiment zu verkleinern und hätte Nischenprodukte vom Markt gefegt. Man sollte deshalb nun die Chance nutzen, die Ausgestaltung der Vorgaben nochmals zu überarbeiten und die Sorgen gerade kleiner Unternehmen zu berücksichtigen.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Stundenweise Öffnung der KFZ-Zulassung unter Schutzmaßnahmen ermöglichen.


Zur Pressemitteilung des KFZ-Gewerbes, welches durchgängige, verlässliche  Zulassungsmöglichkeiten für Händler angesichts der geschlossenen Zulassungsstellen fordert, erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Das KFZ-Gewerbe fordert zu Recht von Landkreisen und Kommunen, die Zulassungsstellen geöffnet zu halten und damit die erlaubte Geschäftsmöglichkeit per online-Handel sowie die Abwicklung bereits vor der Corona-Krise geschlossener Verträge zu ermöglichen. Auch die Busunternehmen brauchen offene Zulassungsstellen, um Busse stillzulegen, die aktuell aufgrund der Einschränkungen im Tourismus nicht eingesetzt werden können. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist es auch notwendig, dass Speditionen neue Fahrzeuge anmelden könne, wenn alte Fahrzeuge ihr Betriebsende erreicht haben. Lkw und Nutzfahrzeuge insgesamt stellen derzeit das Rückgrat unserer Versorgung dar. Ich appelliere an die Zuständigen, schnell für eine entsprechende Öffnung zu sorgen, natürlich unter Berücksichtigung aller Schutzmaßnahmen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Staatliche Miet- und Pachtbeihilfen aus den Rettungsfonds angezeigt.


Zu den Beschlüssen des Bundestags im sogenannten COVID-19-Justizpaket, wonach Mietschuldnern, die wegen der Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit eingeräumt wird, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ein Freifahrschein für Mietenverweigerung ist der falsche Weg. Der Beschluss des Bundestags geht fehl, wonach Mietschulden aus den kommenden Monaten keinen Kündigungsgrund darstellen sollen, da er in das Eigentum eingreift. Dies würde sich schnell zum handfesten Problem auswachsen für Menschen, die ihre Altersversorgung auf Vermietung aufbauen. Knapp zwei Drittel der Mietwohnungen werden von Klein- und Kleinstvermietern bereitgestellt, die selbst auf laufende Einnahmen aus der Wohnungsvermietung angewiesen sind. Bleiben die Mietzahlungen für drei Monate oder möglicherweise länger aus, können gerade kleinere Vermieter in Existenznot geraten. Aber auch die Mieter könnten ihrerseits finanziell überfordert werden, wenn die Rückzahlung gestundeten Mietschulden fällig wird. Schließlich sind auch negative Auswirkungen auf die Wohnraumschaffung der Zukunft absehbar. Denn es wird nun ein noch größeres Wagnis Mietwohnraum zu schaffen, wenn man die Vermieterposition noch weiter schwächt.

In der aktuellen Situation wäre die Schaffung eines zeitlich befristeten Sonder-Wohngelds die richtige Lösung, die die Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen berücksichtigt und schützt. Eine schnelle und unbürokratische Bewilligung des Sonder-Wohngelds muss gewährleistet sein. Dann könnten die Mietzahlungen weiter geleistet werden und die Gefahr von Zahlungsrückstanden und dadurch bedingte Kündigungen würde für Mieter in finanziellen Nöten gebannt, während der Vermieter weiterhin mit den Mieteinnahmen wirtschaften kann.

Daneben sollten Vermieter kompromissbereit und rücksichtsvoll überprüfen, ob sie eigeninitiativ krisenbedingte Anpassungen mit ihren Mietern erreichen können. Das Land hat mit der Stundung von Mieten und Pachten für landeseigene Liegenschaften einen Weg vorgezeichnet, dem auch gewerbliche Vermieter folgen könnten, soweit dies im Einzelfall finanziell darstellbar ist. Denn im Handel und dem Hotel- und Gaststättengewerbe belasten, wo wegen der Einschränkungen für diese Branchen aktuell keine Umsätze gemacht werden, ist die Liquidität der Unternehmen akut gefährdet.“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Staatliche Miet- und Pachtbeihilfen aus den Rettungsfonds angezeigt


Zu den Beschlüssen des Bundestags im sogenannten COVID-19-Justizpaket, wonach Mietschuldnern, die wegen der Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit eingeräumt wird, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ein Freifahrschein für Mietenverweigerung ist der falsche Weg. Der Beschluss des Bundestags geht fehl, wonach Mietschulden aus den kommenden Monaten keinen Kündigungsgrund darstellen sollen, da er in das Eigentum eingreift. Dies würde sich schnell zum handfesten Problem auswachsen für Menschen, die ihre Altersversorgung auf Vermietung aufbauen. Knapp zwei Drittel der Mietwohnungen werden von Klein- und Kleinstvermietern bereitgestellt, die selbst auf laufende Einnahmen aus der Wohnungsvermietung angewiesen sind. Bleiben die Mietzahlungen für drei Monate oder möglicherweise länger aus, können gerade kleinere Vermieter in Existenznot geraten. Aber auch die Mieter könnten ihrerseits finanziell überfordert werden, wenn die Rückzahlung gestundeten Mietschulden fällig wird. Schließlich sind auch negative Auswirkungen auf die Wohnraumschaffung der Zukunft absehbar. Denn es wird nun ein noch größeres Wagnis Mietwohnraum zu schaffen, wenn man die Vermieterposition noch weiter schwächt.
In der aktuellen Situation wäre die Schaffung eines zeitlich befristeten Sonder-Wohngelds die richtige Lösung, die die Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen berücksichtigt und schützt. Eine schnelle und unbürokratische Bewilligung des Sonder-Wohngelds muss gewährleistet sein. Dann könnten die Mietzahlungen weiter geleistet werden und die Gefahr von Zahlungsrückstanden und dadurch bedingte Kündigungen würde für Mieter in finanziellen Nöten gebannt, während der Vermieter weiterhin mit den Mieteinnahmen wirtschaften kann.
Daneben sollten Vermieter kompromissbereit und rücksichtsvoll überprüfen, ob sie eigeninitiativ krisenbedingte Anpassungen mit ihren Mietern erreichen können. Das Land hat mit der Stundung von Mieten und Pachten für landeseigene Liegenschaften einen Weg vorgezeichnet, dem auch gewerbliche Vermieter folgen könnten, soweit dies im Einzelfall finanziell darstellbar ist. Denn im Handel und dem Hotel- und Gaststättengewerbe belasten, wo wegen der Einschränkungen für diese Branchen aktuell keine Umsätze gemacht werden, ist die Liquidität der Unternehmen akut gefährdet.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Programm des Bundes muss Hilfen für Vereine vorsehen.


Zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Vereine und das Ehrenamt sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Landesvorsitzende der FDP, Michael Theurer:

„Die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie schränkt das öffentliche Leben weiter ein und zwingt auch Vereine dazu, ihre Veranstaltungen abzusagen und ihr Vereinsleben faktisch einzustellen. Im Land des Ehrenamts ist es aber notwendig, nicht nur die Strukturen des Mittelstands, sondern auch der Vereine im semiprofessionellen Bereich, aber auch im Bereich der Jugendarbeit und des reinen Ehrenamts zu unterstützen. Krisenbedingt entfallen Einnahmen aus der Gastronomie, Verpachtungen und Vermietungen, aus Eintrittsgeldern, aus Übungsleiterentgelten und Umsätze bei Vereinsfesten. Gleichzeitig fallen aber die Kosten weiterhin an. Die Landesregierung hat es leider versäumt, die Vereine in ihre Hilfsprogramme aufzunehmen.“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

 

Michael Theurer ergänzt: „Die besondere Situation der Vereine muss die Bundesregierung in den Blick nehmen. Die Bundesprogramme müssen diesen Mangel beheben. Die Soforthilfen aus Berlin sind ja noch nicht final ausgestaltet. Dies müssen wir nutzen, um unbürokratische Hilfen auch zu den Vereinen zu bringen, wenn das Land diese schon vernachlässigt. Schließlich ist fast jeder Zweite in Baden-Württemberg ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagiert. Wir dürfen diese gesunde Vereinslandschaft im Land nicht aufs Spiel setzen, nur weil man das Ehrenamt in den eilig aufgesetzten Hilfsprogrammen übersieht. Es werden auch die Vereine sein, die bei der Rückkehr zur Normalität eine Schlüsselrolle einnehmen werden.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Erweiterter Empfängerkreis denkbar, etwa für Selbstständige und Startups sowie Kulturschaffende.


Zu den heute anlaufenden Direkthilfen für Selbstständige und Unternehmen, die sich infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden, sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Ab heute können die Direkthilfen beantragt werden, für die wir im Landtag den Weg frei gemacht haben und Mittel im Umfang von fünf Milliarden bereitstellen. Mit leichter zeitlicher Verzögerung hat nun auch die Bundesregierung derartige Hilfen vorgesehen, die für Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten identische Konditionen vorsieht. Die Wirtschaftsministerin beabsichtigt nun, sobald das Bundesgeld zur Verfügung steht, das Landesprogramm in diesen Bereichen zurückzufahren und die Gelder dann für andere Bereiche zur Verfügung zu stellen. Damit erteilt sie einer Kumulation der Soforthilfen eine Absage, obwohl die Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen´ entsprechend den Eckpunkten „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ des Bundeswirtschaftsministeriums explizit grundsätzlich möglich sein soll.

Es wäre nun töricht, vorschnell die Landeshilfen komplementär auszugestalten. Denn in vielen Fällen werden die Hilfen schon jetzt absehbar nicht ausreichen, um insbesondere bei kleineren Unternehmen, wie im Einzelhandel, die laufenden Personal- und Fixkosten wie Mieten abzudecken. Unmissverständlich hat man in Berlin auch formuliert, dass Überkompensationen zurückzuzahlen sind, sofern es sie denn gibt.

Sollte man in der Landesregierung gleichwohl daran festhalten wollen, keine Kumulation zuzulassen, müssen die bereitgestellten Mittel, für mich selbstverständlich, gleichwohl als Direkthilfen an einen erweiterten Empfängerkreis ausgebracht werden. Sei es durch Verbesserungen für Selbstständige und Startups, deren Umsätze schwerlich wie bei einem etablierten Unternehmen darstellbar sind, oder auch für den Bereich der Kulturschaffenden, die bereits sehr früh durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens empfindliche Umsatzeinbußen erlitten haben. Manche Soloselbstständige und Startups werden durch die aktuelle, landesseitige Maßgabe, zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens des Haushalts zu erwirtschaften, gleich doppelt abgestraft. Wir dürfen Existenzgründer nun nicht politisch erdrosseln, deren Gründung noch nicht derart fortgeschritten ist, und die sich noch auf die finanzielle Unterstützung des Haushaltspartners verlassen haben.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP-Fraktionsvorsitzender begrüßt, dass sein Umsetzungsvorschlag angewandt wird.


Zur Ankündigung der CDU, die Finanzhilfen für Baden-Württembergische Unternehmen könnten ab Mittwoch beantragt werden, erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Hans-Ulrich Rülke:

„Vor allem die Kleinunternehmen und Soloselbständigen im Land stehen vor dem Abgrund. Jeder Tag, an dem noch keine Hilfen beantragt werden können, zählt“. Deshalb werde es Zeit, Mittwoch sei eher zu spät, als zu früh.

„Im Übrigen freue ich mich darüber, dass meine Anregung, die Finanzhilfen über die zuständigen Kammern zur Auszahlung zu bringen, nun offensichtlich vom Wirtschaftsministerium aufgegriffen wird“, so Rülke. Er hoffe auf ein maximal unbürokratisches Antragsverfahren, das eigentlich schneller als bis Mittwoch umgesetzt werden kann.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Antragsverfahren darf nicht erst zum Ende der nächsten Woche anlaufen.


Zu der Ankündigung der Landesregierung, das Antragsverfahren für die am gestrigen Tag beschlossenen Direkthilfen für die Wirtschaft erst zum Ende der nächsten Woche einzuführen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Der Landtag hat schnell gehandelt und rund sechs Milliarden an Direkthilfen für die Wirtschaft rasch zur Verfügung gestellt. Diese müssen nun schnell fließen, weil die Hütte beim Mittelstand brennt. Gerade kleine und mittelgroßen Unternehmen, aber auch Selbstständige bangen wegen der Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise um ihre Liquidität und Existenz. Wenn die Regierung nun sagt, bis Ende nächster Woche sei das Antragsverfahren entwickelt, so dauert das zu lang. Für die Unternehmen zählt nun jeder Tag, deshalb muss es schneller gehen und der jeweils aktuelle Stand der Dinge muss auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums einsehbar sein. Das Antragsformular muss schlank und einfach sein und schnellstmöglich von der Homepage des Wirtschaftsministeriums runtergeladen werden können. Bei der Ausbringung der Direkthilfen können die Kammern eine zentrale Rolle spielen, die aufgrund ihrer Präsenz in der Fläche und der bereits vorhandenen Unternehmensdaten für eine unbürokratische und schnelle Vermittlung der Hilfen sorgen können.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP/DVP Fraktion zur Lockerung der Schuldenbremse im Bedarfsfall bereit.


In der Debatte über finanz- und wirtschaftspolitisch erforderlichen Maßnahmen angesichts der Corona-Krise schilderte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Haltung seiner Fraktion dazu, entscheidende Schritte zu unterstützen.

Die FDP/DVP Fraktion trüge eine Lockerung der Schuldenbremse für den Landeshaushalt mit, weil dies zur Krisenbekämpfung erforderlich sei, kündigte Rülke an. „Es muss alles dafür getan werden, dass die Wirtschaft in unserem Land nicht abstürzt“, forderte Rülke und wies darauf hin, dass besonders betroffene Branchen, wie beispielsweise Gastronomie, Schausteller, Messebau, Handel und Soloselbständige jetzt rasche und unbürokratische Hilfe benötigten, um nicht in einen Insolvenzstrudel zu geraten.

„Dazu ist es jetzt das Gebot der Stunde, dass die schnelle finanzielle Hilfe auf langwierige vorgelagerte Prüfverfahren verzichten kann. Nach der Krise kann dann geprüft werden, wo direkte Zuschüsse in Kredite umgewandelt werden können, um mittelfristig Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden“, so Rülke. Die Zuständigkeit für die Anträge sieht er idealerweise beim Wirtschaftsministerium. „Jetzt darf keine Zeit verloren werden“, so Rülke und forderte vom zuständigen Ministerium, parallel ein rasches und einfaches Antragsverfahren zu entwickeln. Dieses solle dann bereits vor Beginn der Antragsfrist an die betroffenen Branchen kommuniziert werden, „sodass Anträge praktisch mit der Landtagsentscheidung gestellt werden können“, schlug Rülke abschließend vor.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Gerade kleinen Betrieben und Selbstständigen drohen nun unmittelbare Liquiditätsengpässe.


Zur Mahnung des baden-württembergischen BWIHK-Präsidenten Wolfgang Grenke vor dem anstehenden Krisengespräch mit der Wirtschaftsministerin zu den Auswirkungen des Corona-Virus und Hilfsmöglichkeiten für baden-württembergische Gewerbetreibende beispielsweise bei Messebauern, Veranstaltern, Reiseanbietern, Hoteliers und Gaststättenbetreibern aber auch bei Teilen des stationären Handels sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Die Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus treffen die hiesigen Unternehmen und Selbstständigen nun unmittelbar. Waren es vor einigen Tagen noch Liefer- und Absatzschwierigkeiten, die den Unternehmen zu schaffen machten, so sind nun Umsatzeinbrüche spürbar. Daher müssen nun alle erdenklichen staatlichen Hilfen aus dem Instrumentenkasten geholt werden, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Insbesondere die kleinen Betriebe und die Selbstständigen sind von den Einschränkungen besonders betroffen und bedürfen staatlicher Hilfe, die unbürokratisch und schnell verfügbar sein muss. An der Schwelle zur Zahlungsunfähigkeit bedarf es unmittelbarer Liquiditätshilfen, Steuergutschriften und auch Barauszahlungen müssen in Betracht gezogen werden.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Folgen einer Rezession bedrohen auch diese unmittelbar.


Zu den angekündigten Hilfsmaßnahmen zur Verhinderung von Insolvenzen in der Wirtschaft angesichts der Corona-Krise sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Zweifelsohne sind die durch die Wirtschaftsministerin angekündigten Hilfsmaßnahmen für Unternehmen im Land sinnvoll, um eine drohende Insolvenzwelle und Arbeitslosigkeit einzudämmen. Wir erwarten jetzt eine schnelle Umsetzung. Wichtig für den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung in Baden-Württemberg sind jedoch genau so die kleinen Unternehmen und die Selbständigen, die durch Auftragsstornierungen oft persönlich in ihrer Existenz bedroht sind. Überlegungen, wie diesen zu helfen sein wird, sind daher derzeit ebenso dringlich und müssen ergänzend zu den Hilfsprogrammen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht werden.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Wirtschaftliche Auswirken des Corona-Virus werden verschärft, weil die Landesregierung ihre wirtschaftspolitischen Hausaufgaben nicht gemacht hat.


In der aktuellen Debatte des Landtags zum Thema „Wirtschaftsstandort stärken – Krisenabwehrkräfte aktivieren“ sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Wirtschaftssituation wird krisenhaft und nun wird deutlich, wie sehr sich die Versäumnisse der Vergangenheit rächen. Die grün-schwarze Landesregierung hat es versäumt, die hiesige Wirtschaft wetterfest zu machen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Verbreitung des Corona-Virus treffen uns auch deshalb so hart, weil sich die Unternehmen im Land bereits durch den tiefgreifenden Strukturwandel in der Automobilindustrie, Verunsicherungen wegen des Brexit und auch wachsenden Handelsschranken und Absatzschwierigkeiten auf internationalen Märkten im Härtetest befinden. Die Zeichen mehren sich leider, dass aus einer wirtschaftlichen Eintrübung nun eine Rezession, also eine ganz handfeste Krise, wird. Die Landesregierung hat ihre wirtschaftspolitischen Hausaufgaben in den letzten zehn Jahren nicht gemacht hat, erschwert die Sache.

Die Experten der Landesbank erwarten für das laufende Jahr beim Wirtschaftswachstum ein Minus von 0,8 Prozent und damit eine Rezession. Die bundespolitischen Maßnahmen allein werden nicht ausreichen, um die exportorientierte und stark vom Automobilbau abhängige Wirtschaft Kurs halten zu lassen. Die Landesregierung aber verliert sich in Kompetenzgerangel, wie zuletzt um eine Weiterbildungsoffensive aus dem Hause Kretschmann, dem die Wirtschaftsministerin die Tauglichkeit absprach.

Die wirtschaftliche Prosperität des Landes ist nicht selbstverständlich, sondern das Ergebnis des Engagements der Unternehmer im Land für Ihre Betriebe und die Beschäftigten. Trotzdem hielt es die Landesregierung nicht für nötig, den Bürokratieabbau kraftvoll zu betreiben, Erleichterungen und Beschleunigungen bei Behördenkontakten zu realisieren oder kontraproduktive Vorgaben wie das Bildungszeitgesetz schlicht abzuschaffen, um die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln zu verbessern und damit die Arbeitsplätze im Land zu sichern.

Die Fehler der Wirtschaftspolitik werden vor allem in den konjunkturell guten Zeiten gemacht. Wenn sich in der wirtschaftlichen Wetterlage der Himmel verdunkelt wie jetzt, dann merkt man dies besonders schmerzlich. Wir haben als FDP/DVP Fraktion in den vergangenen Jahren immer davor gewarnt, dass wir die Wirtschaft nicht mit Lasten und Regelungen beladen dürfen, die sie vor allem im kritischen Moment schwächen werden. Der kritische Moment ist jetzt da. Mit dieser Situation müssen wir alle umgehen und ich sage, dass dies jetzt nicht der Moment für Besserwisserei und Häme ist, sondern dass wir fortfahren werden, konkrete Vorschläge zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts auch in schweren Zeiten zu machen. Hier nenne ich die vorgezogene Abschaffung des verfassungswidrigen Solidaritätsbeitrages, die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, die generelle Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes, das Vorziehen bereits beschlossener Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft und den Verzicht auf CO2-Strafzahlungen für die Automobilwirtschaft, die Senkung der Stromsteuer auf das Mindestmaß von Energiekosten, die zinslose Stundung der fälligen Steuervorauszahlungen für Unternehmen, die Schaffung von Sonderabschreibungsmöglichkeiten und die Überprüfung von Möglichkeiten für Landesbank- und L-Bank-Bürgschaften. Vielleicht trägt die Krise ja dazu bei, dass diese Regierung für die richtigen Maßnahmen und Prioritäten empfänglicher wird. “

Prof. Dr. Erich Schweickert

Lieferengpässe und Absatzschwierigkeiten wegen Corona und der Strukturwandel in der Automobilindustrie machen Unterstützung für Mittelstand und Zulieferer erforderlich.


Zu den Meldungen, dass der Ministerpräsident von der EU fordert, Staatshilfen für die Automobilindustrie zu genehmigen, und die Wirtschaftsministerin die sofortige Soli-Abschaffung wegen des Corona-Virus fordert, sagte der Mittelstandpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„In Zeiten der wirtschaftlichen Eintrübung zeigt sich die Kunst der kraftvollen Mittelstandspolitik. Längst überfällig ist es, gegen die drohende Rezession in Baden-Württemberg Maßnahmen zu ergreifen, die den Unternehmen helfen. Diese sehen sich mit Lieferengpässen und Absatzschwierigkeiten wegen des Corona-Virus konfrontiert, aber auch mit einem tiefgreifenden Strukturwandel, insbesondere in der Automobilindustrie. Gerade der Mittelstand und die zahlreichen Zulieferer ächzen unter der aktuellen Krisenstimmung und wären aus meiner Sicht die richtigen Adressaten für eine Unterstützung von Landesseite.

Die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags wäre darüber hinaus eine schnelle und wirkungsvolle Maßnahme zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen, die sowieso verfassungsrechtlich geboten ist. Aber auch staatliche Beihilfen abseits von wirtschaftsschwachen Regionen wären vorstellbar, soweit der technologische Umbruch gerade die Automobilregion Baden-Württemberg erfasst. Hier vollzieht sich der Umbruch und ist besonders stark zu spüren, etwa durch Anmeldung zur Kurzarbeit oder drohende Entlassungen. Es steht für mich außer Frage, dass wir hier staatlich gegensteuern müssen, nicht nur durch Anpassungen der Regelungen zur Kurzarbeit.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Ausstehender Gesetzesentwurf der Landesregierung wird an Evaluationsergebnissen und nicht zuletzt den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu messen sein.


In er heutigen Debatte zum weiteren Umgang mit dem Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Der Gesetzesentwurf der AfD zur Abschaffung des Bildungszeitgesetzes kommt zur Unzeit. Den pathologischen Zustand dieses Gesetzesentwurfs bildet schon das Ergebnis der Anhörung ab – denn lediglich die kommunalen Landesverbände haben sich zurückgemeldet und verweisen in Ihrer Stellungnahme darauf, dass sie bereits zum Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion im vergangenen Herbst umfassend Position gegen das Bildungszeitgesetz bezogen haben. Damit wird bereits deutlich, dass die inhaltliche Debatte zur Zukunft des Bildungszeitgesetzes im Parlament längst geschehen ist. Die Landesregierung hat mit ihrer Ablehnung unseres Gesetzesentwurfs bereits perpetuiert, dass Sie nicht willens ist, dieses Gesetz abzuschaffen, obwohl die Evaluation desselben genug Anlass dazu geben würde. Zum heutigen Tag könnte man höchstens auf den Wankelmut der CDU beim Thema Bildungszeit setzen, die schon einmal eine 180-Grad-Wendung ihrer Position vollzogen hat. In der Antwort aus dem Wirtschaftsministerium auf meinen jüngsten Antrag zur Zukunft des Bildungszeitgesetzes wurde nochmal deutlich, dass ‚die Landesregierung anstrebt, das Bildungszeitgesetz nicht grundlegend zu ändern. Vielmehr sollen durch Anpassungen die positiven Auswirkungen des Gesetzes weiter verstärkt werden´. Wir werden uns nun auf die Suche nach diesen positiven Auswirkungen machen und den ausstehenden Gesetzesentwurf der Landesregierung nicht nur daran messen, sondern auch an den Evaluationsergebnissen, den Nebenabreden zum Koalitionsvertrag, den zahlreichen Verlautbarungen der Regierungsfraktionen und nicht zuletzt an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich mit Streitigkeiten im Betrieb und vor Gericht auf Grund dieses untauglichen Gesetzes konfrontiert sehen.“