Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, Nico Weinmann, kritisiert den Hochschulgebühren-Kurs der zuständigen Landesministerin Theresia Bauer scharf. Diese hatte angesichts von geplanten Hochschulgebühren für Nicht-EU-Studierende Ausnahmemöglichkeiten für Studierende aus weniger entwickelten Ländern in Aussicht gestellt.

Weinmann sagte dazu: „Die ganze Absurdität der Hochschulgebühren für ausländische Studierende wird jetzt sichtbar. Erst werden Gebühren umständlich für bestimmte Nationalitäten erhoben, jetzt gibt es davon wieder Ausnahmen. Das bedeutet eine weitere Vermehrung des bürokratischen Aufwands, der die ohnehin übersichtliche Mittelzuweisung an die Hochschulen des Landes weiter schmälern wird.“

Der Hochschulexperte bezeichnet die Gebührenordnung als „komplette Fehlkonstruktion“. Bauer betreibe nach Aussagen Weinmanns „kurzsichtige Situationspolitik“. Erst habe sich die Hochschulministerin für die generelle Abschaffung der Gebühren feiern lassen, jetzt sei mit Ausnahmeschaffungen beschäftigt.

„So sieht keine gerechte Gebührengestaltung für Hochschulen aus, die die Finanzierung wirklich verbessert. Nachlaufende und für alle geltende Studiengebühren schaffen Fairness. Ministerin Bauer schafft Verwirrung“, so Weinmann abschließend.

In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FDP-Fraktion zum elektronischen Rechtsverkehr (Landtags-Drucksache 16/1660) stellt die Landesregierung mit Blick auf die von der FDP angeführten praktischen Probleme mit der Versorgung mit „schnellem Internet“ fest, dass nach den Angaben des sog. Breitbandatlas die erforderliche Verfügbarkeit gegeben sei. Die zu übertragenden Datenmengen von Anwälten und Notaren werden von der Landesregierung als regelmäßig gering angesehen. Ob sie den Termin für den pflichtigen elektronischen Rechtsverkehr vom 01.01.2022 auf den 01.01.2021 oder 01.01.2020 vorverlegt, habe sie noch nicht entschieden. Zur Stellungnahme der Landesregierung sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„In ihrer Stellungnahme zeigt die Landesregierung, dass sie wenig auf Rückmeldungen aus der Praxis schaut. Angesichts der Probleme, die nicht nur Rechtsanwälte sondern auch Gewerbetreibende mit dem ‚schnellen Internet‘ haben, obwohl nach den Angaben des Breitbandatlasses eine ausreichende Versorgung gesichert sein soll, ist eine solche Betrachtungsweise gefährlich. Der Hinweis auf die angeblich geringen Datenmengen, die im Rechtsverkehr anfallen sollen, kann beispielsweise mit Blick auf Streitigkeiten im Bau- und Architektenrecht mit ihren voluminösen Bauzeichnungen nicht beruhigen. Die Landesregierung ist daher vor einem allzu leichtfertigen Umgang mit den Problemen des elektronischen Rechtsverkehrs zu warnen.

Link zum Antrag:

 16_1660_Elektronischer_Rechtsverkehr

Zur Meldung, die Staatsanwaltschaft Stuttgart richte eine zentrale Abteilung zur Bekämpfung der Cyberkriminalität ein, sagten der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann und der Sprecher der Fraktion für Digitales, Dr. Timm Kern:

„In Zeiten zunehmender Digitalisierung wird es immer wichtiger, die Infrastruktur, Bürger und Unternehmen wirksam vor Cyberangriffen zu schützen. Denn nicht nur ausländische Staaten spionieren; in der Wirtschaft hoch entwickelter Industrienationen ist das Ausspionieren der Mitbewerber anderer Länder leider längst fester Bestandteil der globalen Konkurrenz.

Als richtiges Signal begrüßen wir daher die Bündelung der Kräfte der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Kampf gegen Cyberangriffe.

Unverständlich ist, warum die Landesregierung nicht mehr für den Schutz vor Cyberangriffen tut. Das auch für den Schutz vor Cyberangriffen zuständige Landesamt für Verfassungsschutz ist personell weiter unterbesetzt, nicht zuletzt, weil die Landesregierung die gerade für diesen Bereich von der FDP-Fraktion beantragten zusätzlichen Stellen abgelehnt hat.

Der Polizei fehlen Fachleute. Darüber hinaus muss die Kooperation von Wirtschaft und Behörden von beiden Seiten intensiviert werden. Seit Jahren fordert die FDP dazu beispielsweise die Einführung einer aussagekräftigen Zertifizierung ,Wirtschaftsspionageabwehr‘, die landesweit die Durchsetzung eines fortzuschreibenden Mindeststandards in Sachen Abwehr von Cyberangriffen erleichtern kann.“

Zur Meldung, wonach das Karlsruher Verwaltungsgericht durch die stark angestiegenen Verfahren im Asylbereich besonders belastet sei und der Vizepräsident des Gerichts neun zusätzliche Richterstellen fordere, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Seit Monaten ist bekannt, dass die Zahl der Asylklagen stark zunimmt. Angesichts der Flüchtlingskrise und der Klagemöglichkeiten abgelehnter Asylbewerber und Flüchtlinge war diese Zunahme absehbar. Die Landesregierung hätte frühzeitig mit weiteren Stellenschaffungen auf die Situation reagieren können und müssen. Stattdessen wurden von Grün-Schwarz ganz bewusst lediglich 74 Richter und Staatsanwälte eingestellt, obwohl der Bedarf bei 211 lag.

Es wird nun höchste Zeit, hier nachzubessern. Eine Entlastung der Justiz führt zum schnelleren Abschluss der Verfahren und damit auch zu schnellerer Rechtssicherheit für die Menschen und Behörden. Damit werden zugleich Integration und Rückführung gefördert, die wichtige Grundpfeiler der Flüchtlingskrisenbewältigung sind.“

Zu den publik gewordenen Vorwürfen, Mitarbeiter der JVA Ravensburg hätten rechtsradikale Musik an Strafinsassen verteilt, sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss II, Nico Weinmann:  

Das Verteilen von CDs mit rechtsradikaler Musik durch Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten des Landes ist inakzeptabel, ja, skandalös.

Rechtsextreme Musik ist eine Einstiegsdroge in die Szene. Dieser Gefahr müssen sich alle bewusst sein. Sie ist ein Wolf im Schafspelz. Ein Haftaufenthalt darf auf keine Weise zu einer weiteren Radikalisierung der Insassen führen. Wir fordern die Landesregierung auf, diesen Vorwürfen zügig und konsequent nachzugehen.“

Zur Meldung, die Gefängnisse in Baden-Württemberg platzten aus allen Nähten, sagten der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, und der Strafvollzugsbeauftragte der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Erkenntnis des Justizministers ist nicht neu. Seit Wochen ist bekannt, dass die Zahl der Inhaftierten in den letzten Monaten angestiegen ist. Mit der starken Zunahme des Anteils von Ausländern ist nun die Flüchtlingskrise auch in den Justizvollzugsanstalten angekommen. Der Ausbau der Häftlingsplätze muss zügig vorangetrieben werden, denn ein Rückgang der Häftlingszahlen ist nicht absehbar. Gleichzeitig sollten die Bemühungen zur Abschiebung der straffällig gewordenen Ausländer, deren rechtlich zulässige Abschiebung nicht zu einem Sicherheitsrisiko führt, verstärkt werden.“

Zur Meldung des «Weißen Rings», immer mehr Opfer von Straftaten fühlten sich von Staat und Gesellschaft allein gelassen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Mitglieder des ‚Weißen Rings’ leisten, auf Basis geringer Gelder, wertvolle Arbeit und das gerade dort, wo der Staat im Umgang mit Opfern von Straftaten oft Einfühlsamkeit vermissen lässt. Dieses Engagement aus der Mitte der Gesellschaft hat mehr Unterstützung verdient.“

Der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Festlegung eines Interimsstandorts der Stuttgarter Staatsoper. Aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine kleine Anfrage geht hervor, dass die Kosten für eine Interimsspielstätte paritätisch von Stadt und Land getragen werden.

„Die Zeit drängt, da bereits 2019 mit den Sanierungsarbeiten an der Stuttgarter Staatsoper begonnen werden soll. Eine Einigung bei der Festlegung eines Interimsstandorts ist längst überfällig. Die Antwort des Finanzministeriums erweckt den Eindruck, als hätte das Land als paritätischer Finanzier keinen Einfluss auf das Projekt. Wer sich jedoch finanziell an dem Projekt beteiligt, sollte auch mitreden dürfen. Um Einnahmeausfälle zu vermeiden, sollten sich die Beteiligten auf einen zentralen Interimsstandort verständigen, der sowohl attraktiv als auch gut erreichbar ist. Sonst bleibt das Publikum aus.“ insistiert Weinmann.

Die Stuttgarter FDP Landtagsabgeordnete, Gabriele Reich-Gutjahr, lehnt den Vorschlag des Grünen Oberbürgermeisters Fritz Kuhn ab, der einen Interimsstandort neben dem Mercedes-Benz Museum vorsieht. „Die Erfahrung aus der Sanierungsphase des Schauspielhauses sollte die Beteiligten dazu bewegen, besonders die Faktoren Nachnutzung, Erreichbarkeit und Akzeptanz beim Publikum zu beachten. Ein Interimsstandort auf dem S21-Gelände am Gebhard-Müller-Platz oder zwischen Innenministerium und Planetarium würde sich unter dem Aspekt einer möglichen Nachnutzung durch die Stuttgarter Symphoniker anbieten und gleichzeitig die Kulturmeile fortführen. Stuttgart darf sich diese Chance nicht entgehen lassen, eine Philharmonie in der Kulturmeile zu bekommen.“ Reich-Gutjahr begrüßt die Gründung des Vereins „Aufbruch Stuttgart“. Dieser schaffe ein öffentliches Bewusstsein und eine Sensibilisierung der Kulturstadt Stuttgart.

Anlage: Parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Nico Weinmann: Anlage_Interimsstätte_Staatsoper

Die Nach der Expertenanhörung zum Gesetzesentwurf zur Einführung von Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern zieht der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, ein klares Fazit:

„Die Experten fanden heute deutliche Worte zu dem Studiengebühren-Vorhaben der Landesregierung. Der Gesetzesentwurf taugt weder, um tatsächlich haushaltswirksam ernstzunehmende Mehreinnahmen zu generieren, noch ist er sozial oder der Lehrqualität zuträglich. Die zahlreichen Ausnahmetatbestände machen das Gesetz nicht nur ineffektiv, sondern auch sehr bürokratisch. Alle Experten waren sich einig, dass der kleine Anteil an der Gebühr, der an den Hochschulen verbleiben soll, nicht ausreichen wird, um eine Verbesserung der Betreuung von ausländischen Studierenden zu schaffen.“

Als Holzweg bezeichnete der bildungsökonomische Experte die Absicht, allein die Zweit- und internationalen Studierenden zur Kasse zu bitten. Dies sei weder effektiv noch gerecht und lasse eine politische Gesamtkonzeption bei der Landesregierung vermissen. Allein die allgemeinen und nachlaufenden Studiengebühren nach australischem Modell könnten diese Effekte freisetzen, wie es die FDP-Landtagsfraktion bereits seit Jahren betont.  Die Arbeitgeberverbände bedauerten hierzu ausdrücklich, dass weder die aktuelle noch die letzte Landesregierung bereit gewesen sei, sich überhaupt mit der Einführung allgemeiner, nachlaufender Gebühren zu beschäftigen.

Die diskriminierende Gebühr schreckt aber, trotz der zahlreichen Ausnahmen, auch Studierende ab, die beispielsweise aus Entwicklungsländern kommen. Deren finanzieller Spielraum reiche nicht aus, um die Gebühren in Höhe von 1500 Euro zu leisten. Nach Expertenmeinung handele sich es sich um einen entwicklungspolitischen Irrweg. Offensichtlich hielt es Ministerin Bauer aber nicht für nötig, sich die zahlreichen und fundierten Einwände gegen ihr tabubrechendes Gesetz anzuhören und war während der Anhörung nur sporadisch anwesend.

In der heutigen ersten Beratung des Gesetzesentwurfes der Landesregierung zur Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf opfert den grünen Nimbus der kostenfreien Hochschulbildung und gleicht einem Offenbarungseid. Im Jahr 2011 hatte sich Ministerin Bauer für die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren feiern lassen und zwei Beweggründe für diese Abschaffung hervorgehoben. Sie betonte damals die vermeintliche soziale Gerechtigkeit eines gebührenfreien, steuerfinanzierten Studiums und die untrennbar damit zusammenhängende Verbesserung der Studienbedingungen.

Heute muss Frau Ministerin Bauer eingestehen, dass es für eine Sicherstellung und Verbesserung der Qualität der Hochschulen Studiengebühren bedarf. Allerdings bleibt Frau Bauer hier inkonsequent. Auch das Thema soziale Gerechtigkeit rückt mit der Einführung diskriminierender Gebühren für Ausländer in immer weitere Ferne. Das Gesetz dient einzig dem Zweck, den klammen Haushalt von Frau Bauer zu retten, ohne wirklich auf eine Verbesserung für die Qualität der Lehre hoffen zu lassen. Der kleine Anteil, der an den Hochschulen verbleiben soll, wird absehbar komplett vom tatsächlichen Verwaltungsaufwand vor Ort aufgezehrt werden. Die zahlreichen Ausnahmen, die das Gesetz vorsieht, werden nicht nur eine erhebliche Bürokratie aufbauen, sondern dezimieren die erwarteten Einnahmen auch mit jeder Nachbesserung, die Ministerin Bauer in ihrem tabubrechenden Gesetzesentwurf vornimmt.

Wirkliche soziale Gerechtigkeit schaffen aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nur nachlaufende Studiengebühren. Wir wollen alle Studierenden maßvoll an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligen; der angehende Handwerksmeister trägt die Kosten seiner Ausbildung schließlich auch komplett selbst. Vielleicht sollte Ministerin Bauer in dieser zentralen Frage der Hochschulpolitik nicht im grünen Stammbuch lesen, sondern mal einen Bildungsökonomen fragen.“

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Notariatsreform in Baden-Württemberg nicht gegen das Grundgesetz verstößt, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Notariatsreform wurde unter der politischen Verantwortung eines liberalen Justizministers langfristig geplant und dann auch von den Nachfolgern im Amt weiter umgesetzt. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehen wir unseren Ansatz, notwendige Reformen sorgfältig zu planen und umzusetzen, bestätigt. Diese Entscheidung sollte so auch als Hinweis an die aktuelle Landesregierung verstanden werden, die mit der überdimensionierten und fehlerhaft umgesetzten Polizeireform immer wieder Niederlagen vor Gericht einfährt.“

Die Antwort der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer auf eine kleine Anfrage des Vorsitzenden des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, bestätigt dessen Annahme, dass es bei der Berufung zur Präsidentin der früheren grünen Ministerin zur Rektorin der Karlshochschule zahlreiche Ungereimtheiten gab:

„Ministerin Bauer verschließt beide Augen, wenn es um die Personalie der ehemaligen grünen Ministerin Eveline Lemke geht. Ihre Antwort lässt keinen Zweifel darüber, in welche Verlegenheit sich die Ministerin laviert hat. Frau Bauer hat große Not, nicht einzugestehen, dass es bei der Ernennung zur Rektorin der grünen Frontfrau ohne Hochschulabschluss oder profunde Erfahrung in diesem Aufgabenbereich nicht mit rechten Dingen zugegangen sein kann.

Das Verhalten der Ministerin ist leicht zu durchschauen. Indem sie notgedrungen versucht, sich hinter der Autonomie privater Hochschulen zu verstecken, weist sie jegliche Verantwortung von sich. Dabei lässt Ministerin Bauer jedoch außer Acht, dass die Karlshochschule beträchtliche Fördermittel aus dem Landeshaushalt erhält. Eben diese Mittel muss eine Rektorin sachgerecht verwalten können. Deshalb muss ein Rektor einer öffentlichen Hochschule entweder Professor sein oder über einen Hochschulabschluss und einschlägige Berufserfahrung verfügen.

Die Ministerin windet sich einzuräumen, dass die Grundordnung der Karlshochschule eben diese Formalkriterien auch vorsieht. Stattdessen verliert sie sich in der Darstellung der allgemeinen Rechtslage ohne konkreten Bezug auf die Karlshochschule und ignoriert dabei wissentlich, dass die Voraussetzungen für die Ernennung von Lemke nicht gegeben waren.

Die außerordentlich knappen und ausweichenden Antworten der Ministerin bestärken den Eindruck, dass ein grünes Parteibuch neuerdings als Qualifikation für Führungspositionen ausreicht. Mittlerweile wird wohl länderübergreifend gemauschelt, um grüne Parteigänger mit öffentlichen Ämtern zu versorgen.“

 

Anlage: Antwort der Wissenschaftsministerin auf die kleine Anfrage des Abg. Nico Weinmann, FDP-Fraktion: 170217 Antwort MWK 1370 Lemke Karlshochschule

Der Obmann der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann erklärte zu den Vernehmungen der ehemaligen Szeneangehörigen Ivonne Katrin K. und Evelyn K.:

„Die Vernehmungen haben ein weiteres Mal gezeigt, welche enorme Bedeutung der rechtsextremen Musik als identitätsstiftendes Element zukommt. Das Hören rechtsextremer Musik und der gemeinsame Besuch von Konzerten dienen häufig als Einstieg in die rechte Szene. Wir fordern von der Landesregierung, Maßnahmen zu finden, welche geeignet sind, die rechtsextreme Musikszene und deren Auswirkungen einzudämmen und so junge Menschen vor der frühen Berührung mit rechtem Extremismus zu bewahren.“

Zur Berichterstattung, wonach Justizminister Wolf 50 zusätzliche Stellen für die Justiz zur Bewältigung der gestiegenen Asylklagen verlangt, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Nicht erst seit heute ist bekannt, dass die Zahl der Asylklagen stark zugenommen hat. Dass Justizminister Wolf nun, unmittelbar nach der Verabschiedung des Haushalts, mehr Stellen für die Justiz fordert, offenbart die Planlosigkeit im Justizministerium und Wolfs schwache Position innerhalb der grün-schwarzen Koalition.

Einmal mehr wird deutlich, dass der grün-schwarze Haushalt mit seinen Rekordausgaben die falschen Prioritäten setzt. Baden-Württemberg wird so nicht jeden Tag ein bisschen besser, sondern jeden Tag mit Grün-Schwarz geht Zeit zur Stärkung des Landes verloren.“

Nach der konstituierenden Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Zulagenaffäre an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg, erklärte Nico Weinmann, Obmann im Ausschuss der FDP-Landtagsfraktion:

„In der heutigen konstituierenden Sitzung hat der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorgänge an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg  einige Beweisanträge beschlossen. Dazu zählt, der üblichen Praxis folgend, auch die Einholung eines Regierungsberichtes, in dem die Landesregierung die Vorfälle darstellen soll. Einen solchen Bericht erwarten wir zügig, um mit der inhaltlichen Arbeit im Ausschuss beginnen zu können.

Sofern es tatsächlich zutreffen sollte, dass der Bericht den Ausschussmitgliedern erst in zwölf Wochen zur Verfügung steht, wäre das ein weiteres Beispiel für den mangelnden Aufklärungswillen der Regierungsparteien. Es ist doch lächerlich, wenn auf der einen Seite von CDU und Grünen behauptet wird, das Thema sei bereits – durch zahlreiche Anfragen der FDP-Landtagsfraktion – parlamentarisch aufgearbeitet, es aber auf der anderen Seite nicht möglich sein soll, die Vorfälle schneller als binnen fast eines Vierteljahres in einem Bericht darzustellen.

Die Kurzbezeichnung „Bauer I“ traf, wie zu erwarten war, nicht den Geschmack der Grünen. Der nun verordnete Titel geht aber aus unserer Sicht fehl, da er nicht abbildet, dass es auch um politische Verantwortung geht und man diese Verantwortung möglicherweise gar nicht in Ludwigsburg findet, wie dies nun suggeriert wird. Eine Zulagenaffäre muss man auch Zulagenaffäre nennen, Euphemismen täuschen eine heile Welt vor, die wir uns in Sachen Leistungszulagen wünschen, vermutlich aber nicht finden werden.

Zum Vorhaben von Grün-Schwarz, Studiengebühren für internationale Studenten einzuführen, erklärte Nico Weinmann, Arbeitskreisvorsitzender Hochschule der FDP-Fraktion:

“Ministerin Bauer wird nicht müde zu behaupten, dass die Einführung der Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer unumgänglich sei, um Mehreinnahmen zu erzielen. Von den bisher im Haushalt vorgesehenen 5,4 Millionen Euro bleiben nun nur noch erwartete 3,5 Millionen Euro durch die zahlreichen Ausnahmen. Scheinbar erhielt die grüne Ministerin, selbst aus der eigenen Partei, vehementen Gegenwind. Nun beobachten wir die Rolle rückwärts und die Schaffung von Umgehungsmöglichkeiten. Die BW-Stiftung soll eine Million Euro für Stipendien aufbringen, um den misslungenen Gesetzesentwurf zu retten.

Schließlich müssen wir feststellen, dass immer noch daran festgehalten wird, dass lediglich ein Fünftel der Gebühren an den Hochschulen verbleiben soll. Eine Verbesserung der Qualität der Lehre – das einzige legitime Argument für die Einführung von Studiengebühren – wird jedoch ausbleiben. Die Behauptung, dass ein geringer Verwaltungsaufwand zu erwarten sei, ist pure Augenwischerei. Es ist absehbar, dass mit jedem Ausnahmetatbestand im Gesetz mehr Arbeitskraft in der Verwaltung der Hochschulen gebunden wird. Der kleine Anteil der Gebühr, der an den Hochschulen verbleiben soll, wird von diesem Arbeitspensum wohl gänzlich aufgezehrt werden.“

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, kritisierte den Haushaltsentwurf der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer heftig.

„Der Einzelplan des Wissenschaftsministeriums ist ein Paradestück unsolider Haushaltspolitik“ stelle Weinmann fest. Er kritisierte das widersprüchliche Vorgehen der Ministerin bei Studiengebühren: „Ministerin Bauer wird nicht müde zu argumentieren, dass sie zur Erfüllung der Sparauflagen in Ihrem Ressort mehr Einnahmen generieren muss. Mit der Einführung von offensichtlich diskriminierenden Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten und für das Zweitstudium opfert Bauer den grünen Nimbus kostenfreier Hochschulbildung. Das ist ein glatter Tabubruch für die grüne Politikerin. Sie erhofft sich daraus knapp sechs Millionen Euro Mehreinnahmen im Jahr 2017. Gleichzeitig preschte aber die Kunst-Staatssekretärin Olschowski hervor mit dem Vorschlag, auf die Eintrittsgelder in den Landesmuseen verzichten zu wollen, was die Mehreinnahmen absehbar komplett aufzehren würde.“ Angesichts der dann erfolgten Ablehnung dieses Vorschlags durch den grün-schwarzen Koalitionsausschuss zeuge diese Episode nach Aussagen Weinmanns von einem paradoxen Verständnis von sparsamer Haushaltspolitik im Hause Bauer.

Weinmann stellte weiter fest: „Die Abschaffung der Studiengebühren durch Grün-Rot im Jahr 2012 bringt die Ministerin nun in finanzielle Bedrängnis, weil schlicht Geld an den Hochschulen fehlt. Dies führt unter anderem zu wunderlichen Umgehungs-Effekten wie dem sogenanntem ‚Franchising‘ von einigen Studiengängen: Universitäten sind nicht mehr in der Lage bestimmte Studiengänge aus den vorhanden Mitteln zu finanzieren und kooperieren deshalb mit privaten Hochschulen. Die Studiengänge werden somit ‚ausgelagert‘. Das ist eine Insolvenzerklärung der Hochschulen im Land.“ Weinmann erläuterte die bestehende Praxis, wonach die Studierenden der privaten Hochschule zwischen 1000 bis 2000 Euro pro Semester an die private Hochschule zahlten, welche wiederum Lizenzgebühren an die öffentliche Hochschule zahlen müssten.

„Die FDP-Fraktion hat mit dem System nachlaufender, sozialverträglicher Studiengebühren ihre Alternative präsentiert. Wir wollen die Studierenden maßvoll an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligen, der angehende Handwerksmeister trägt die Kosten seiner Ausbildung schließlich auch komplett selbst. So könnten wir die Bildungskosten gerechter gestalten“, so Weinmann abschließend.

Zur Landtagsdebatte zum Haushalt des Ministeriums der Justiz und für Europa sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Eine der Kernaufgaben des Landes ist es, den Rechtsstaat, dessen Rückgrat die Justiz ist, durchsetzungsfähig zu halten. Nachdem diese Pflicht von der grün-roten Landesregierung jahrelang vernachlässigt wurde, geht nun auch Grün-Schwarz die bekannten Defizite nur unzureichend an. So fehlen dem Land unter anderem über 200 Richter und Staatsanwälte und ein der erhöhten Gefährdungslage in den Justizgebäuden angepasstes Sicherheitskonzept. Die von der Koalition beschlossenen zusätzlichen 74 Stellen für Richter und Staatsanwälte und 21 Stellen für die Sicherheitsgruppen der Gerichte und Staatsanwaltschaften reichen bei weitem nicht. Hier muss geklotzt werden und nicht gekleckert. Dabei ist zur Erleichterung der Nachwuchsgewinnung und Wertschätzung junger Beamter die Absenkung der Eingangsbesoldung zurückzunehmen.

Grün-Schwarz hat den Haushalt mit ideologischen Projekten auf über 47,8 Milliarden Euro aufgebläht, spricht aber, wenn es um die Justiz geht, von einer schwierigen Haushaltssituation. Wenn man berücksichtigt, dass der schwarz-gelbe Haushalt von 2010 lediglich 35 Milliarden Euro umfasste, muss man sich nicht wundern, dass in der Justiz über die verquere Ausgabenpolitik der Landesregierung frustriert der Kopf geschüttelt wird.“

Die Landtagsfraktionen der SPD und FDP/DVP haben in ihren Sitzungen am Dienstag (07.02.) den Einsetzungsantrag für einen Untersuchungsausschuss zu der unzulässigen Zulagen-Gewährung an der Ludwigsburger Beamtenhochschule beschlossen. Das Gremium mit der Kurzbezeichnung „Bauer I“ soll nach den Worten der beiden Fraktionschefs Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke eine Reihe dubioser Vorgänge durchleuchten, „die sehr wahrscheinlich von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) mit verantwortet und gedeckt wurden.“

Nachdem die Staatsanwaltschaft inzwischen zu der Überzeugung gelangt sei, dass an der Hochschule rechtswidrige Handlungen geschehen sind, und die betroffenen Professoren sich einer Anklage wegen Untreue oder Beihilfe dazu ausgesetzt sähen, „führt an einer auch parlamentarischen Aufklärung der Vorgänge kein Weg mehr vorbei“.

Stoch und Rülke betonten, der Einsetzungsantrag konzentriere sich nicht nur auf die rechts­widrigen Vorgänge an der Hochschule selbst, sondern nehme insbesondere das unzuläng­liche Kommunikations- und Krisenmanagement sowie mögliche Aufklärungsversäumnisse und Pflichtverletzungen bei der Rechtsaufsicht von Wissenschaftsministerin Bauer (Grüne) und dem von ihr geleiteten Ministerium ins Visier.

Einer Untersuchung bedürfe es aber auch deshalb, „damit die Hochschule ihren eigentlichen Aufgaben wieder ungestört nachkommen kann“, erklärten Stoch und Rülke. Die Aufklärungs­arbeit des Untersuchungsausschusses werde zwar möglicherweise „noch das eine oder andere Gewitter auslösen, die aber eine für die Hochschule notwendige reinigende Wirkung zeigen würden“. Am Ende könne die Hochschule dann wieder in ruhiges Fahrwasser eintre­ten und ihrem exzellenten Ruf als „Kaderschmiede“ für den Verwaltungsnachwuchs im Land in vollem Umfang gerecht werden.

Nach Angaben von Stoch und Rülke wird der Einsetzungsantrag von SPD und FDP/DVP für diesen Untersuchungsausschuss bereits in der Plenarsitzung an diesem Mittwoch (08.02.) als erster Tagesordnungspunkt aufgerufen. Die zahlenmäßige Zusammensetzung der Mitglieder des Gremiums soll sich zwischen den Fraktionen folgendermaßen aufteilen:
4 Grüne, 4 CDU, 2 AfD, 2 SPD und 1 FDP.

Die SPD-Fraktion hat als ihre Mitglieder die Abgeordneten Sascha Binder (Obmann) und Gabi Rolland benannt sowie als Stellvertreter die Abgeordneten Rainer Stickelberger und Martin Rivoir. Die Fraktion der FDP/DVP entsendet in das Gremium den Abgeordneten Nico Weinmann (Obmann) und als Stellvertreter den Abgeordneten Dr. Friedrich Bullinger.

Den Einsetzungsantrag finden Sie hier.

Wie heute bekannt wurde, plant die Kulturstaatsekretärin Petra Olschowski, an ihren Plänen festzuhalten, auf Eintrittsgelder für Museen zu verzichten, „was“, so Nico Weinmann, der kulturpolitische Sprecher der FDP-Fraktion,  „die Haushaltsplanungen ihrer Ministerin Theresia Bauer erheblich konterkariert“.

Weinmann erinnert daran, dass „Ministerin Bauer die geplante Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer mit dem Sparzwang in ihrem Hause legitimiert, der, wie die Ministerin nicht müde wird zu betonen, nur erfüllbar wäre, wenn die Einnahmen gesteigert würden.“

Die aus diesen Gebühren erwarteten Mehreinnahmen in Höhe von rund fünf Millionen Euro würden jedoch, so Weinmann, von den ausbleibenden Einnahmen durch Eintrittsgelder gänzlich aufgezehrt.

Weinmann wörtlich: „Damit demonstriert die Ministerin ein Paradebeispiel für unseriöse, rein ideologisch begründete Haushaltsplanung. Auf der einen Seite der grüne Tabubruch mit der Einführung von Gebühren, auf der anderen Seite kostenintensive Symbolpolitik, denn mehr stellt der freie Eintritt in die Landesmuseen nicht dar. Schon heute gibt es die Möglichkeit an einzelnen Wochentagen oder zur Abendzeit die Ausstellungen gratis oder sehr kostengünstig zu besuchen. Eine günstigere Lösung wird auch die Staatssekretärin nicht finden. Oder sie träumt von freigiebigen Stiftungen, die den Umsatzausfall erstatten, wie es bei dem von ihr hervorgehobenen Museum Folkwang in Essen praktiziert wird.“

Zur Meldung, wonach Justizminister Wolf den Entwurf einer Bundesratsinitiative für eine erweiterte DNA-Analyse auf den Weg gebracht habe, das grün-schwarze Kabinett die Initiative aber noch absegnen müsse, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die FDP-Fraktion unterstützt das Ansinnen, die rechtlichen Möglichkeiten der DNA-Analyse so zu erweitern, dass mehr Erkenntnisse über das äußerliche Erscheinungsbild der Person hinter der DNA gewonnen werden können.

Die Ermittlungsbehörden könnten so bei einem überschaubaren Eingriff in die Rechte des Einzelnen wichtige zusätzliche personenbezogene Informationen für die Strafverfolgung erhalten. Zu beachten ist dabei, dass die Erkenntnisse in rechtlich und wissenschaftlich einwandfreien Verfahren gewonnen werden.

Wir hoffen, dass die Koalition dies ausreichend berücksichtigt und die Initiative dann auch die Mehrheit im Kabinett findet und endlich eingebracht wird. Immerhin wurde die Initiative bereits Anfang Dezember 2016 angekündigt.“

Die heutige Meldung, Grün-Schwarz prüfe den freien Eintritt in die Museen des Landes, ist für Nico Weinmann, kulturpolitischer Sprecher der FDP Landtagsfraktion, ein weiteres Indiz für die paradoxen Haushaltsplanungen der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer:

„Der aktuelle Vorstoß verwundert umso mehr, als die Wissenschaftsministerin in den laufenden Haushaltberatungen des Landes darauf insistiert, dass Studiengebühren für Ausländer unumgänglich seien; nur auf diesem Wege ließen sich, so Theresia Bauers Credo, die Sparauflagen im Haushaltsplan Wissenschaft und Forschung erfüllen. Wenn nun im gleichen Haushaltstitel auf andere Einkünfte verzichtet werden soll, ist das ausgesprochen paradox.

Junge Ausländer, die nicht aus EU-Ländern kommen, sehen sich jetzt zwar mit kaum finanzierbaren Studiengebühren von 1500 Euro pro Semester konfrontiert, dürfen jedoch darauf vertrauen, hohe Studienkosten durch freien Eintritt in Museen kompensieren zu können? Die Absurdität dieser Planungen ist evident. Brisanz erhalten Bauers Planungen noch dadurch, dass der ursprünglich von der SPD-Fraktion aufgebrachte Vorstoß laut Medienberichten zwar im Koalitionsausschuss der Landesregierung beraten werden soll, einige CDU-Abgeordnete jedoch in den sozialen Medien bereits gegen ihn opponieren. Von einer stringenten, gemeinsamen Linie scheint Grün-Schwarz auch bei dieser Thematik sehr weit entfernt.“

Die bekannt gewordenen Vorgänge im Hintergrund der Berufung von Eveline Lemke zur Präsidentin der privaten Karlshochschule bestätigen Nico Weinmann, den Vorsitzenden des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, in der Überzeugung, dass in diesem Fall Parteiprotektion alle sonst gültigen Kriterien außer Kraft setzt:

„Ohne die Protektion durch grüne Parteifreunde ist Frau Lemkes Berufung zur Präsidentin der Karlshochschule schwer vorstellbar. Wenn eine grüne Frontfrau die Möglichkeit erhält, ohne Hochschulabschluss oder profunde Erfahrung in diesem Bereich eine solche Spitzenposition in der Wissenschaft zu bekleiden, ist die Vermutung naheliegend, dass hier gemauschelt wurde.

Die Grundordnung der Hochschule fordert explizit eine abgeschlossene Hochschulausbildung und Erfahrungen aus einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege. Eine Rektorin muss auch die Landesmittel, die einer Hochschule zufließen, sachgerecht verwalten können. Frau Lemke aber erfüllt keines dieser Kriterien, wird aber dennoch vom Hochschulrat der Karlshochschule als Glückfall gefeiert.

Eingedenk der Tatsache, dass der grüne Landtagsabgeordnete Alexander Salomon Mitglied dieses Gremiums ist, wird manches erklärbar, was auf den ersten Blick paradox erscheint. Es ist demnach mehr als geboten, dass wir mit einer parlamentarischen Initiative klären, warum zugunsten von Frau Lemke geltende Regelungen außer Kraft gesetzt wurden.“

Anlage: 170120 KlA NW Karlshochschule

Zu den heute in der Stuttgarter Zeitung publizierten Neuigkeiten im Kontext der Ludwigsburger Beamtenhochschule, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der Fraktion, Nico Weinmann:

„Offensichtlich geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass geltendes Recht gebrochen wurde. Das alarmiert uns. Wir werden uns bei der morgigen Fraktionssitzung mit der Angelegenheit befassen. Wir werden zu beraten haben, ob zur Aufarbeitung der Geschehnisse ein Untersuchungsausschuss im Landtag eingerichtet werden soll“, so Rülke.

„Mit Vorlage der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft, die nach Medieninformationen in einer Anklage münden soll, geht es jetzt um die politische Verantwortlichkeit. Es erhärten sich unsere Befürchtungen, dass an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg durch den früheren Rektor rechtswidrige Zahlungen an Professoren ermöglicht wurden“, kritisierte Weinmann.

„Mit zahlreichen Anträgen und Aktuellen Debatten im Landtag hat sich die FDP-Fraktion in den letzten Jahren um die Aufklärung der Geschehnisse an der Kaderschmiede des baden-württembergischen Beamtentums bemüht. Zuletzt kamen wir nicht umhin, das chaotische Krisenmanagement und mangelnde Rechtsbewusstsein von Ministerin Bauer zu kritisieren, als sich die Gerichte mit der rechtwidrigen Abwahl der damaligen Rektorin beschäftigen mussten. Nun wird immer deutlicher, dass die Rektorin nur das Bauernopfer in einer ganzen Reihe von Rechtsbrüchen war, bei deren Aufarbeitung der Wissenschaftsministerin Totalversagen vorzuwerfen ist“, erklärten Rülke und Weinmann unisono.

Der heute publik gewordene Vorschlag der SPD, einen prinzipiell freien Eintritt in den Museen des Landes zu garantieren, ist für Nico Weinmann, den kulturpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, weder notwendig, noch im Interesse der Museen:

„Mit den Eintrittsgeldern leisten die Besucher einen erträglichen Eigenbeitrag zum Erhalt unserer wertvollen Museumslandschaft. Diese Generosität der Sozialdemokraten entbehrt jeglicher Notwendigkeit. Denn schon heute haben die landeseigenen Museen zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, die es jedem erlauben, sich den Eintritt in ein Museum zu leisten.

Natürlich darf kulturelle Bildung keine Frage des Geldes sein; mit vergünstigten oder kostenfreien Eintritten an einzelnen Wochentagen oder zur Abendzeit stehen die Landesmuseen bereits jedermann offen.“