Anlässlich des mit Stimmen von Grünen, CDU und SPD verabschiedeten Gesetzes über die Sozialarbeit der Justiz, mit dem die bisher von NEUSTART in freier Trägerschaft organisierte Bewährungshilfe verstaatlicht wird, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Heute ist ein schlechter Tag für das ehrenamtliche Engagement in Baden-Württemberg. Die übergroße Koalition aus Grünen, CDU und SPD hat der Bewährungshilfe in den Händen der gemeinnützigen NEUSTART GmbH den Todesstoß versetzt. Staatsgläubigkeit und ideologische Verbohrtheit siegten über den gesunden Menschenverstand.

Wie die Evaluation des Non-Profit-Unternehmens durch eine unabhängige Expertenkommission im Jahr 2014 nachweislich dokumentierte, war die Bewährungshilfe in den Händen der gemeinnützigen NEUSTART GmbH eine Erfolgsgeschichte sondergleichen. Die fachlich-strukturelle Qualität der Bewährungshilfe konnte deutlich gesteigert worden. Überdies engagieren sich in keinem anderen Bundesland über 600 Bürgerinnen und Bürger auf ehrenamtlicher Basis in der Betreuung Straffälliger.

All diese unstreitigen Tatsachen halfen nicht gegen die geballte Ignoranz von Grünen und SPD und den fehlenden Willen der CDU, etwas zu verhindern, was man in der Opposition und im Wahlprogramm noch als millionenschweren Fehler geißelte.

Ungewiss ist nun, ob die durch NEUSTART geschaffene Qualität und das ehrenamtliche Engagement der Bewährungshilfe erhalten bleibt. Es ist der Bewährungshilfe, den Betroffenen und der Bevölkerung bei aller Ablehnung der Verstaatlichung zu wünschen.“

Zur heute vorgestellten Stipendienvergabe des Baden-Württemberg-Programms sagten der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, und der hochschulpolitische Sprecher, Klaus Hoher:

„Die FDP-Fraktion begrüßt das Engagement der Unternehmen für die Bildungschancen von Flüchtlingen aus Syrien. Die steigenden Bewerberzahlen zeigen das hohe Potential, das die Geflüchteten mitbringen. Der formale Hochschulzugang darf aber nicht durch Probleme bei der Studienfinanzierung konterkariert werden.“

Nico Weinmann betont: „Es war die richtige Entscheidung, den Hochschulzugang vom Aufenthaltsstatus des Geflüchteten zu entkoppeln. So werden die Jahre der Flucht für den qualifizierten Flüchtling keine verloren Jahre in seiner Bildungshistorie. Wir müssen aber darauf achten, dass niemand aufgrund seiner Herkunft oder finanziellen Verhältnisse von einem Studium ausgeschlossen wird.“

Klaus Hoher knüpft daran an: „Gerade mit Blick auf die Pläne der Wissenschaftsministerin, von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten Studiengebühren zu erheben, müssen wir das Stipendienprogramm auch kritisch beleuchten. Nur ein Siebtel der Bewerber erhält eine Studienförderung. An der Studienfinanzierung, etwa durch BAföG, einen Studienkredit oder idealerweise durch ein sozialverträgliches Modell der nachlaufenden Studienfinanzierung, darf das Hochschulstudium eines geeigneten Flüchtlings nicht scheitern. Denn sonst müsste man sich eingestehen, dass es sich beim Baden-Württemberg-Programm nur um Symbolpolitik handelt.“

Anlässlich der ersten Beratung eines Gesetzentwurfs der AfD zum Verbot des Tragens der Burka in der Öffentlichkeit sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Burka und Niqab sind Kleidungsstücke, die gegen sämtliche Konventionen unseres Zusammenlebens verstoßen und der von uns gewünschten erfolgreichen Integration entgegenstehen. Sie enthüllen ein inakzeptables Geschlechterbild und stehen grundsätzlich für eine patriarchalische Gesellschaft der Unterdrückung.

Unsere die Freiheit des Einzelnen betonende Verfassung gibt dem Staat aber keinen Erziehungsauftrag für seine Bürger. Sie legitimiert ihn nicht, ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum auch gegen den Willen der betroffenen Frauen durchzusetzen. Wir lehnen deshalb das Verbot der Burka im öffentlichen Raum ab.

Ein Burkaverbot ist aber sehr wohl dann geboten, rechtlich zulässig und unerlässlich, wenn eine Identifizierung erforderlich ist. Auch dort, wo eine offene Kommunikation erforderlich ist, sollte es gelten. Wir werden daher einen eigenen Gesetzesentwurf einbringen, der sich dem Thema angemessen, sachlich und frei von Populismus widmet.“

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzes über die Sozialarbeit der Justiz, mit dem die bisher von NEUSTART in freier Trägerschaft organisierte Bewährungshilfe verstaatlicht wird, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Bewährungshilfe in den Händen der gemeinnützigen NEUSTART GmbH ist eine Erfolgsgeschichte sondergleichen. Wie die Evaluation des Non-Profit-Unternehmens durch eine unabhängige Expertenkommission im Jahr 2014 nachweislich dokumentierte, ist die fachlich-strukturelle Qualität der Bewährungshilfe deutlich gesteigert worden. Überdies engagieren sich in keinem anderen Bundesland über 600 Bürgerinnen und Bürger auf ehrenamtlicher Basis in der Betreuung Straffälliger.“

Das von den Liberalen in  der vorletzten Legislaturperiode eingeführte Bewährungshilfesystem, betonte Weinmann, sei mittlerweile tief in unserer Bürgergesellschaft verankert. Noch nie zuvor habe es eine ähnlich tiefgreifende Strukturreform der Bewährungshilfe gegeben, die ähnlich gute Resultate bilanzieren dürfe.

„Dieses Erfolgsmodell wird nun ohne Notwendigkeit verstaatlicht. Anfangs, weil es Grünen und SPD nicht ins ideologische Konzept passte, jetzt, weil sich die CDU nicht gegen die Grünen durchsetzen konnte“, kritisierte Weinmann.

Noch im Wahlprogramm habe die CDU die Verstaatlichung gegeißelt, erklärte Weinmann. Nun verrate sie die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter von NEUSTART und mache sie sich zum Erfüllungsgehilfen linker Ignoranz-Politik. „Ungewiss ist dabei, ob die durch NEUSTART geschaffene Qualität der Bewährungshilfe und das ehrenamtliche Engagement langfristig erhalten bleiben“, so Weinmann abschließend.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Nico Weinmann, und der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Klaus Hoher, kritisierten den Vorschlag der Wissenschaftsministerin, ausländische Studenten, aber auch Studenten, die ein Zweitstudium aufnehmen, mit Studiengebühren zu belasten.

Weinmann wörtlich: „Der jetzt unternommene Vorstoß ist ein Paradebeispiel für das opportunistische Regieren der grünen Wissenschaftsministerin. Frau Bauer selbst hat sich als Wissenschaftsministerin der vormaligen grün-roten Regierungskoalition für die Abschaffung der Studiengebühren im Jahr 2012 feiern lassen. Den Vorschlag der FDP-Fraktion, ein sozialverträgliches Modell für Studenten zu erarbeiten, lehnte Grün-Rot damals ab. Vier Jahre später findet nun die Einführung von Studiengebühren über die Hintertreppe statt. Ausländische Studenten werden mit Gebühren belegt oder Studenten dafür bestraft, ein Zweitstudium aufzunehmen. Sollte ein Master-Studium als Zweitstudium gelten, würde die Umstellung auf Bachelor und Master ad absurdum geführt.“

Hoher betonte: „Wir Freien Demokraten treten dafür ein, dass niemand aufgrund seiner Herkunft oder finanziellen Verhältnisse von einem Studium ausgeschlossen wird. Gleichzeitig halten wir jedoch eine Eigenbeteiligung der ehemaligen Studenten an den Kosten ihres Studiums für eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Viele verdanken es ihrem Studium, dass sie später über gute Einkommen verfügen. Deshalb schlagen wir vor, von Australien zu lernen. Dort wird die Eigenbeteiligung eines ehemaligen Studenten erst fällig, wenn sein Einkommen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.“

In einem persönlichen Brief an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Wolfgang Drexler, spricht sich der Obman der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, noch einmal entschieden für die Schaffung von Transparenz in den Ausschusssitzungen aus.

In der letzten Ausschusssitzung wurde ein Mitarbeiter des BND zum Themenkomplex „Mögliche Anwesenheit von Geheimdiensten auf der Heilbronner Theresienwiese“ nicht-öffentlich vernommen. Diesen Ausschluss der Öffentlichkeit in der Beweisaufnahme kritisiert Weinmann scharf: „Für mich zählt der Grundsatz der Öffentlichkeit bzw. die Schaffung von Transparenz zu den zentralen Aufgaben eines Untersuchungsausschusses. Der Wunsch des BND, in nichtöffentlicher Sitzung seine Mitarbeiter durch den Ausschuss vernehmen zu lassen, ist aus meiner Sicht grundsätzlich unbegründet. Dies betrifft sowohl die bisherige Vernehmung des Mitarbeiters H. H. als auch zukünftige Vernehmungen weiterer Mitarbeiter des BND.“

Weinmann fordert explizit, die Vernehmungen von BND-Mitarbeitern zum dargestellten Themenkomplex grundsätzlich öffentlich durchzuführen und nur in Ausnahmen teilweise nichtöffentlich zu verhandeln.

Zur Meldung, wonach der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Andreas Schwarz, derzeit Gespräche mit Kandidaten für die Stelle des Landesdatenschutzbeauftragten führe, wobei man auf Qualität setze und sich die nötige Zeit nehme, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Wenn für die Grünen bei der Neubesetzung der Stelle des Datenschutzbeauftragten wirklich Qualität im Vordergrund stehen würde, hätte die Landesregierung die Stelle längst regulär ausgeschrieben. Offenbar aber hat Grün-Schwarz in den geheimen Nebenabreden vereinbart, dass die Grünen den Posten frei vergeben können. Da würde ein transparentes Ausschreibungsverfahren mit ‚echten‘ Konkurrenten nur stören. Nachdem schon die grün-rote Landesregierung auf eine Ausschreibung verzichtete, perfektioniert nun Grün-Schwarz mit dem Verschachern von Posten die Mauschelei.“

Die heute publik gewordenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, darauf zu verzichten, Anbieter eines freien WiFi-Zugangs für Urheberrechtsverletzungen fremder Nutzer zu sanktionieren, findet bei der FDP-Landtagsfraktion große Zustimmung.

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher, und Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, begrüßten die Entscheidung explizit: „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs garantiert eine ausgewogene Berücksichtigung von Urheber- und Verbraucherinteressen. Indem die Notwendigkeit zur Passwortsicherung erst bei erfolgtem Missbrauch und nicht a priori Voraussetzung für ein offenes W-Lan wird, ist die bislang restriktive Verfahrenspraxis Makulatur. Da es Cafés, Restaurants. Kleinunternehmern, Städten und Gemeinden künftig freisteht, ihren Kunden einen freien W-Lan-Zugang einzuräumen, schaffen wir die Grundlage für eine in jeder Beziehung prosperierende Wirtschafts- und Tourismusregion.“

Zur geplanten Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts in Heilbronn sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Die Errichtung eines Hauses des Jugendrechts in Heilbronn ist sehr erfreulich und findet naturgemäß die volle Unterstützung der FDP-Landtagsfraktion. Nachdem 1999 von der damaligen christlich-liberalen Koalition das bundesweit erste Haus des Jugendrechts in Stuttgart-Bad Cannstatt gegründet wurde, zeigte sich schnell, wie sinnvoll der Ansatz des vernetzten Vorgehens verschiedener Behörden ist.

Polizei, Justiz und Jugendhilfe können in einem Haus des Jugendrechts besser an einem Strang ziehen und so wirksam auf das Fehlverhalten junger Menschen reagieren. So suchen im Haus des Jugendrechts alle Beteiligten gemeinsam nach der jeweils passenden erzieherischen Hilfe oder Maßnahme. Zudem erfolgt die Reaktion auf Straftaten oft schneller. Dauert es zu lange, bis Jugendhilfe, Polizei und Justiz reagieren, geht für die Jugendlichen und ihr Umfeld oft der Zusammenhang zwischen Tat und Sanktion verloren. Der erzieherische Impuls der Sanktion verliert sich. So halten wir das Haus des Jugendrechts insgesamt für ein Musterbeispiel erfolgreicher behördenübergreifender Zusammenarbeit.“

„Das Mindestlohngesetz erschwert jungen Menschen, praktische Berufserfahrung zu sammeln“, stellt der Landtagsabgeordnete Nico Weinmann mit Blick auf eine Antwort des Wissenschaftsministeriums fest.

Weinmann hatte sich danach erkundigt, welche Auswirkungen der Mindestlohn auf das Angebot von Praktikumsplätzen für Studierende zeigt. Dabei wurde bekannt, dass das Angebot an Praktikumsplätzen seit Einführung des Mindestlohns zurückgegangen ist; zudem beschweren sich Hochschulen über den hohen bürokratischen Aufwand, den ein Praktikum allen Beteiligten bereitet. „Wenngleich viele Fragen noch offen blieben, müssen uns die bereits gewonnenen Erkenntnisse ein deutliches Warnsignal sein. Es wird schwieriger für Studenten, eine Stelle zu finden. Doch ohne Verankerung in der beruflichen Realität werden sie im internationalen Wettbewerb wie auch im Vergleich mit anderen Ausbildungswegen, beispielsweise dem dualen Studium, an Boden verlieren.“

Nach Auskünften, die das Ministerium auf Weinmanns Anfrage hin von Hochschulen erhalten hat, sind auch Abschlussarbeiten im Rahmen eines Praktikums schwerer umsetzbar. „Dass der Mindestlohn die Axt an die Bildung legt, ist ein fataler Beweis dafür, mit welch heißer Nadel die Große Koalition in Berlin ihr Wunschprojekt gestrickt hat. Da ist auch Frau Ministerin Bauer gefordert, auf Abhilfe zu dringen.“

Zu den Äußerungen von Justizminister Guido Wolf zum Burka-Verbot sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Richtigerweise spricht der Justizminister von einem Signal, das von der Burka-Debatte ausgeht, denn es handelt sich hierbei um reine Symbolpolitik. Als ehemaliger Richter weiß Justizminister Wolf um die fehlende Verfassungsmäßigkeit eines Komplettverbots und ist daher nach dem Ende des Wahlkampfs im Land von seiner Maximalforderung abgerückt. Doch einige seiner Parteifreunde haben in den vergangenen Wochen ihrerseits in den populistischen Wahlkampfmodus geschaltet und nehmen dabei auch eine Verletzung der Grundrechte unserer Bürger in Kauf.

Was bei der emotionalen Diskussion nicht zur Sprache kommt, ist das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frauen. Nicht jede Niqab-Trägerin wird von ihrer Familie zur Verschleierung gezwungen. Wenn sich jemand frei für das Tragen eines bestimmten Kleidungsstücks in der Öffentlichkeit entscheidet, auch wenn es uns nicht gefallen mag, muss unsere Gesellschaft die Stärke haben, das zu akzeptieren.“

Zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses des Landtags, der sich mit dem Themenfeld NSU beschäftigt, betonte der FDP-Obmann Nico Weinmann, dass Gründlichkeit und Transparenz auch weiterhin die wichtigsten Handlungsmaximen der Ausschussarbeit sein müssten. Dies sagte er im besonderen Hinblick darauf, dass die Arbeit des Ausschusses in der vergangenen Legislaturperiode noch nicht abgeschlossen werden konnte.

„Die menschenverachtenden und erbarmungslosen taten, die dem NSU und seinem Umfeld zugeschrieben werden müssen, verlangen eine gründliche Aufarbeitung“, so Weinmann und weiter: „die menschlichen Schicksale der Opfer verpflichten uns, sehr genau hinzuschauen.“

Er verwies darauf, dass es dem vormaligen Untersuchungsausschuss beispielsweise nicht gelungen sei, den Gründer des Schwäbisch Haller „Ku Klux Klans“ (KKK) zu vernehmen. Es sei außerdem notwendig, die Umtriebe von rechtsextremen Musikbands und deren Vertriebsstrukturen zu beleuchten. „Hier geht es um die Rekrutierungsfrage von Anhängern der rechtsextremen Szene. Das bedeutet, dass wir nicht nur Vorgänge der Vergangenheit, sondern auch heutige und zukünftige Entwicklungen im Blick haben müssen.“ so Weinmann.

„Es gilt, damals und auch heute, gemeinsam unsere demokratische und rechtsstaatliche Kultur mit aller Entschlossenheit gegen Extremismus und Fremdenhass zu verteidigen. Legen wir los!“, so Weinmann abschließend.

Anlässlich des Beschlusses über den Zuschnitt der Ministerien der grün-schwarzen Landesregierung mit den Stimmen von Grünen und CDU sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Erwartungsgemäß hat die grün-schwarze Koalition den Umstrukturierungen der Ministerien zugestimmt. Trotz der Kritik vom Richterbund, der Tourismusbranche und auch der FDP wird das Justizministerium zukünftig auch für den Tourismus zuständig sein. Diese Maßnahme zeigt deutlich, dass es den Angehörigen der grün-schwarzen Koalition nicht um Inhalte, sondern um persönliche Befindlichkeiten geht.

Für den Tourismus wäre der Wirtschaftsminister die bessere Adresse. Wir werden darauf achten, dass unter dem warmen Scheinwerferlicht des Tourismus die Justiz nicht unter die Räder kommt. Wenig zielführend ist zudem die Zuordnung der Digitalisierung zum Innenministerium. Digitalisierung ist zwar ein Querschnittsthema, im Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg sollte es jedoch auch im Wirtschaftsministerium ressortieren. Dass die Digitalisierung im Innenbereich fachfremd ist, zeigt sich auch daran, dass hierfür jetzt neue Strukturen im Innenministerium aufgebaut werden.“

Zum interfraktionellen Einsetzungsbeschluss des kommenden Untersuchungsausschusses NSU sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es ist unsere Verpflichtung den Opfern und ihren Angehörigen, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, verloren gegangenes Vertrauen in unsere Sicherheitsorgane wieder herzustellen. Dies benötigt die umfassende und weitergehende Aufarbeitung der Mordserie des NSU und weiteren rechtsextremistischen Taten. Unser Ziel muss es sein in die Zukunft zu denken und solche Fälle zu vermeiden.

Die umfangreiche Arbeit der Kolleginnen und Kollegen des Untersuchungs-ausschusses der vergangenen Legislaturperiode ermöglicht es uns an diese Ergebnisse anzuknüpfen. Wir werden die noch offenen Komplexe, wie die Frage, ob ausländische Geheimdienste auf der Theresienwiese in Heilbronn gewesen sind und was sie dort wollten und die Fragen an den Gründer des Ku-Klux-Klans in Schwäbisch Hall, Achim S., mit der gebotenen Gründlichkeit bearbeiten. Diese Gründlichkeit ist eine Lehre, die wir aus dem Fall des verstorbenen Florian H. ziehen. Weiterhin interessieren wir uns für rechtsextreme Musikbands und deren Vertriebsstrukturen. Die rechtsextreme Szene ist gerade in diesem Bereich stark. vernetzt und reisefreudig. Diese Reisefreude hört allerdings nicht an den Grenzen Baden-Württembergs auf. Daher ist es auch ein Anliegen, die Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsausschuss des Bundestages und den Ausschüssen einiger anderer Bundesländer zu fördern und zu intensivieren.

Wichtig ist, sich nochmal in Erinnerung zu rufen, dass es bei einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in erster Linie um die Frage geht, ob bei den polizeilichen Ermittlungen und allen weiteren daran beteiligten Organen Fehler gemacht wurden. Diese Erkenntnisse wollen wir nutzen, um eine Evaluation zu ermöglichen und daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen.“

 

 

 

Zu Äußerung von Justizminister Guido Wolf, dass es Richter mit Kopftuch in Baden-Württemberg nicht geben werde, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

Zur Meldung, wonach Justizminister Wolf keine Richter mit Kopftuch möchte, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Kaum eine Tätigkeit wird so eng mit dem Staat in Verbindung gebracht wie das Handeln von Richtern und Staatsanwälten. Sie wirken nicht als private Individuen, sondern als funktionale Glieder unserer Rechtsordnung. Die Pflicht des Staates zur religiösen Neutralität ist bei ihrem Handeln daher von besonderer Bedeutung. Deshalb muss schon der Anschein einer Identifizierung des Staates mit einer Religionsgemeinschaft vermieden werden. Das Tragen von religiösen Zeichen wie dem Kopftuch ist zu untersagen.“

 

Zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes durch Innenminister Strobl und die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz, Beate Bube, sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, und der Obmann der Fraktion im parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz ist für unsere Sicherheit unabdingbar. Angesichts der seit Jahren zunehmenden Bedrohung ist eine nachhaltige Stärkung des Landesamtes längst überfällig. Unter Grün-Rot war dies aus ideologischen Gründen jedoch nicht möglich. Wir hoffen, dass die neue Landesregierung hier umsteuert. Die Einrichtung eines “Kompetenzzentrums zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen Extremismus” forderte die FDP-Landtagsfraktion bereits im Frühjahr 2015. Dass diese Forderung nun umgesetzt wurde, ist ein erster richtiger Schritt, weitere müssen jedoch folgen. Der Verweis auf den Koalitionsvertrag reicht nicht.

Um die Regierung zu zwingen, den vagen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zeitnah Substanz zu geben, hat die FDP-Fraktion diese Woche mit einer Großen Anfrage die zukünftige Ausrichtung des Landesamtes für Verfassungsschutz thematisiert. Wir hoffen, dass die Regierung dies zum Anlass nimmt, die vorhandenen Defizite schneller abzubauen. Denn seit Jahren ist klar, dass das Landesamt für Verfassungsschutz für seine Arbeit mehr Personal und sächliche Mittel braucht. So fehlen beispielsweise Fachleute zur Auswertung gewonnener Informationen und Dolmetscher. Mit unseren Vorschlägen aus dem Frühjahr 2015 bieten wir der Koalition Unterstützung an.”

Zur Meldung, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Untreue Durchsuchungen an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg durchführte, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es ist gleichermaßen bedauerlich und besorgniserregend, dass die Verwaltungshochschule Ludwigsburg nun innerhalb weniger Monate erneut negative Schlagzeilen macht. Zuletzt mussten wir das chaotische Krisenmanagement und das mangelnde Rechtsbewusstsein von Ministerin Bauer im letzten Jahr kritisieren, als sich die Gerichte mit der rechtwidrigen Abwahl der damaligen Rektorin beschäftigen mussten.

Sollte sich der Verdacht erhärten, dass der ehemalige Rektor vor seiner Pensionierung im Jahr 2014 zweifelhafte Beförderungen von Professoren vorgenommen hat, wird die Kaderschmiede des baden-württembergischen Beamtentums schweren Schaden nehmen. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer steht nun in der Pflicht, die Aufklärung der Vorwürfe zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass die Verwaltungshochschule endlich zur Ruhe kommt“, so Weinmann.“