Zur Forderung von Justizminister Wolf, das Land Baden-Württemberg solle seine Zusammenarbeit mit dem Islam-Dachverband Ditib beenden, sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Mit seiner Forderung nach einem Abbruch der Zusammenarbeit mit Ditib legt Justizminister Wolf den Finger in die Wunde. Grün-Schwarz findet kein schlüssiges Konzept im Umgang mit dem von der türkischen Religionsbehörde maßgeblich beeinflussten Verein.

Während die Grünen trotz der Spionageaffäre der letzten Monate an Ditib als Partner festhalten, will die CDU die Zusammenarbeit beenden. Man muss wirklich in Zweifel ziehen, dass Ditib der richtige Partner ist, wenn es um die Anstaltsseelsorge, islamischen Religionsunterricht und die Ausbildung von Imamen geht.

Für die wichtige Aufgabe der Integration von Migranten in unsere Gesellschaft dürfen wir nicht mit Organisationen kooperieren, deren Mitglieder vereinzelt unsere freiheitlich demokratische Grundordnung skeptisch betrachten.“

Zur Berichterstattung über die vom Landesverkehrsministerium initiierte Prüfung, Fahrverbote auf Basis einer automatischen Erfassung von PKW-Kennzeichen zu überwachen und zum Hinweis von Justizminister Wolf, die Grünen müssten sich fragen lassen, ob sie nicht mit zweierlei Maß messen, sagten der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann und der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die Grünen zeigen einmal mehr, dass sie zum Datenschutz ein rein taktisches Verhältnis haben. Während sie Innenminister Strobl für seine fehlgehende Aussage zur Komplizenschaft von Datenschutz und Kapitalverbrechen kritisieren, planten sie längst selbst den Angriff auf die Daten unbescholtener Bürger, um letztendlich von den Autofahrern in Stuttgart Bewegungsprofile erstellen zu können. Dass es nun heißt, Verkehrsminister Hermann wolle die automatische Erfassung von PKW-Kennzeichen nicht einsetzen, darf die Bürger nicht beruhigen. Denn bekanntermaßen will Hermann das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge auf Biegen und Brechen durchsetzen und ihm scheint dafür jedes Mittel recht zu sein.“

Zur von Medien veröffentlichten Aussage von Innenminister Strobl, wonach sich der Datenschutz auch nicht ansatzweise zum Komplizen bei Kapitalverbrechen machen dürfe und der Stellungnahme des Grünen-Landeschefs sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, mit Verweis auf seine Parlamentarische Anfrage „Die Komplizenschaft des Datenschutzes bei Kapitalverbrechen nach Innenminister Strobl“:

„Innenminister Strobl schadet der Diskussion um das richtige Verhältnis von Sicherheit und Datenschutz, wenn er den Datenschutz in die Nähe von Kriminellen rückt. Nichts anderes aber hat er getan, indem er vor einer Komplizenschaft von Datenschutz und Kapitalverbrechen spricht. Eine solche Sichtweise auf den Datenschutz wirft die Frage nach der grundsätzlichen Haltung der Landesregierung zu datenschutzrechtlichen Belangen auf. Ich habe daher heute mit einer Parlamentarischen Anfrage eine Stellungnahme der Landesregierung zur Aussage von Innenminister Strobl und den Konsequenzen daraus gefordert.“

Zur Meldung, wonach die Justiz in Baden-Württemberg weiter mit massiver Personalnot zu kämpfen habe, weiter rund 120 Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften fehlten und die Landesregierung bis Ende der Legislaturperiode diese Stellen schaffen wolle, sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Ankündigung der Landesregierung, sich für die Schaffung der schon jetzt dringend benötigten 120 zusätzlichen Stellen für Richter und Staatsanwälte die ganze Legislaturperiode Zeit lassen zu wollen, ist ein Schlag ins Gesicht der Justiz.

Immer wieder müssen Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil die überlastete Justiz Haftsachen nicht schnell genug bearbeiten kann. Manche Staatsanwaltschaft im Land verfügt über weniger als 80 Prozent der erforderlichen Staats- und Amtsanwälte. Die Richter für Asylsachen haben mit den in Folge der ungeordneten Asyl- und Flüchtlingspolitik der letzten Jahre stark angestiegenen Asylverfahren zu kämpfen. All diese Defizite will die Landesregierung jahrelang in Kauf nehmen.

Dabei ist es eine der Kernaufgaben des Landes, den Rechtsstaat, dessen Rückgrat die Justiz bildet, durchsetzungsfähig zu halten. Zudem ist nicht nur die Polizei, sondern auch die Justiz im Kampf gegen den Terrorismus besonders gefordert. Statt aber Justiz und Sicherheitsbehörden mit ausreichend Personal zu stärken, frönt die grün-schwarze Koalition lieber aktionistischer Gesetzgebung und Klientelbefriedigung. Dabei sind es nicht Gesetze, die Straftaten verhindern, aufklären und sanktionieren, sondern Polizisten, Staatsanwälte und Richter.

Wenn es Justizminister Wolf nicht spätestens mit dem nächsten Doppelhaushalt gelingt, die erforderlichen 120 Stellen zu schaffen, ist er gescheitert. Zumal die Landesregierung gleichzeitig den Haushalt mit ideologischen Projekten aufbläht; er liegt jetzt schon über 10 Milliarden Euro über dem Haushalt von 2010.“

Das baden-württembergische Landeskriminalamt warnt vor einem Wiederaufkeimen der Gewalt zwischen türkischen und kurdischen Rockern. Dazu sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, und der rechtpolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Auseinandersetzungen zwischen Türken und Kurden in Deutschland zeigen, dass Konflikte ausländischen Ursprungs längst bei uns ausgetragen werden. Als Reaktion reicht es nicht aus, dass die Politik fordert, so etwas dürfe es nicht geben. Sie muss vielmehr dafür Sorge tragen, dass Straftaten in diesem Bereich konsequent geahndet werden können. Dazu müssen die Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte beispielsweise für die aufwendigen Ermittlungen im Rockermilieu gut ausgestattet sein. Hier kann und muss die grün-schwarze Landesregierung mehr tun. So müssen die Ausbildungskapazitäten für den Polizeidienst erhöht werden, damit der schon akute Mangel an Polizeibeamten schneller behoben werden kann. Die 120 fehlenden Stellen für Staatsanwälte und Richter sind unverzüglich zu besetzen.

Gleichzeitig muss die Landesregierung Konzepte zur besseren Integration der bei uns lebenden Menschen entwerfen und umsetzen. Wir dürfen es nicht dulden, dass Menschen, die jahrzehntelang bei uns leben oder sogar schon in Deutschland geboren wurden, demokratiefeindlich zu ausländischem Nationalismus und Extremismus  in unserm Land  erzogen werden und unserer Gesellschaft ablehnend oder gar feindlich begegnen.“

Zur Meldung, wonach sich Justizminister Wolf im Bundesrat für die verschärfte Bestrafung des Wohnungseinbruchdiebstahls stark gemacht habe und die Landesregierung mit Personalverstärkungen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Polizei dem Wohnungseinbruchdiebstahl den Kampf ansage, erklärte  der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Strafverschärfung für Wohnungseinbruchsdiebstahl ist zwar nicht falsch. So lange aber über 80 Prozent der Wohnungseinbruchsdiebstähle nicht aufgeklärt werden, gibt es weit wirksamere Maßnahmen gegen diese Kriminalitätsform, die besonders tief in die Privatsphäre der Menschen eingreift. Insbesondere gilt es, die Präsenz der Polizei und die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaften zu stärken. Das dazu erforderliche Personal stellt die Landesregierung aber entgegen den Worten des Justizministers nicht ausreichend zur Verfügung.  Bis 2018 wird die Zahl der Polizeibeamten um 350 Beamte sinken. Trotzdem unternimmt die Landesregierung zu wenig, um die Zahl der Ausbildungsplätze und der Polizeianwärter zu erhöhen. So wird die Polizei in den nächsten Jahren weiter überlastet sein und wird es weiter Meldungen geben, dass entfernte Tatorte gar nicht mehr untersucht werden. Zusätzlich verschleppt Grün-Schwarz die Umsetzung der Empfehlungen der Evaluierung der Polizeireform, obwohl diese Maßnahmen für eine bürgernahe und leistungsstarke Polizei erforderlich sind.“

Zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes durch Innenminister Strobl und die Präsidentin des Landesamtes Bube sagte der Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium und rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Links- wie Rechtsextremisten wollen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen: Dies darf nicht verharmlost werden, unser Rechtsstaat muss sich wehrhaft zeigen. Besonders fordert uns aber die weiter zunehmende Gefahr des Islamismus. Dabei zeigen die Terroranschläge der letzten Jahre, dass den Behörden die islamistischen Täter bereits vor den Terrorakten bekannt waren. Viele waren kriminell und hatten Verbindungen in die islamistische Szene. Auch der Fall Anis Amri zeigt, dass es den Behörden nicht an Wissen mangelte, sondern am Vermögen, die Gefährlichkeit richtig einzuschätzen. Hinzu kam die fehlende politische Unterstützung für ein nachhaltiges Vorgehen gegen Straftaten, die verstärkt von Asylbewerbern und Flüchtlingen begannen werden.

Das zeigt, es sind nicht in erster Linie die rechtlichen Möglichkeiten, die den Sicherheitsbehörden fehlen. Es ist vielmehr die Analysefähigkeit, die deutlich verbessert werden muss. Dazu bedarf es mehr Personal bei den Sicherheitsbehörden und der Justiz, das die vorhandenen Erkenntnisse gründlicher auswertet und engagiert die rechtlich möglichen Maßnahmen in Angriff nimmt. Darüber hinaus müssen wir uns mehr darum kümmern, was die unter uns lebenden Menschen hier lernen und welche Werte und Normen ihnen vermittelt werden. Es kann nicht geduldet werden, dass Menschen beispielsweise in Moscheen zu Gegnern unserer Demokratie erzogen werden. Staatlich organisierter und kontrollierter Islamunterricht in den Schulen muss endlich flächendeckend eingeführt werden. Parallelgesellschaften müssen u. a. mit fordernden und fördernden Maßnahmen sowie Präventionsprogrammen aufgebrochen werden.“

Zur Veröffentlichung der Kriminalstatistik für die politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2016 durch das baden-württembergische Innenministerium, die einen Anstieg der politisch motivierten Ausländerkriminalität, zu der u. a. auch islamistische Straftaten zählen, um 87,5 Prozent registriert, sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität muss Politik und Gesellschaft Sorge bereiten. Der Anstieg um 88,2 Prozent bei nicht zuzuordnender politisch motivierter Kriminalität, die sich insbesondere im Zerstören von Wahlplakaten niederschlägt, war im Wahljahr 2016 sicher zu erwarten. Ein derart undemokratisches Verhalten ist jedoch nicht zu rechtfertigen. Unsere demokratische und offene Gesellschaft nimmt fundamentalen Schaden, wenn derartige Verhaltensweisen geduldet oder gar gutgeheißen werden. Erfreulich ist da der Rückgang rechtsextremistischer Straftaten, die ebenso konsequent verfolgt werden müssen, wie die um 11,5 Prozent stark angestiegenen linksextremistischen Straftaten. Links- wie Rechtsextremisten wollen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen: das ist keine Marginalie und darf nicht verharmlost werden.

Besonders muss uns die Zunahme der politisch motivierten Ausländerkriminalität fordern.

Wir haben nicht nur ein Problem damit, dass Auslandskonflikte in unser Land getragen werden. Wir müssen uns auch mehr darum kümmern, was die unter uns lebenden Menschen hier lernen und welche Werte und Normen ihnen vermittelt werden. Es kann nicht geduldet werden, dass Menschen in unserem Land zu Gegnern unserer Demokratie erzogen werden. Unsere Demokratie ist nur stark und zukunftsfähig, wenn sie in der Bevölkerung als beste Staatsform anerkannt bleibt. Teilt ein erheblicher Anteil der Bevölkerung diese Einschätzung nicht, sind die Folgen unabsehbar.

Die Politik, die Exekutive und die Gesellschaft müssen u. a. stärker darauf achten, was in Moscheen gepredigt wird. Die Forderung der FDP nach flächendeckend staatlich organisiertem und kontrolliertem Islamunterricht muss endlich umgesetzt werden. Staatliche Stellen müssen sorgsam darauf achten, mit wem sie kooperieren und wen sie einstellen. Wichtige Bereiche wie beispielsweise die Integration dürfen wir nur jenen Menschen anvertrauen, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung verteidigen und durchsetzen wollen.

Als Einwanderungsland müssen wir den Menschen zudem in der emotionalen Beziehung zu unserem Land eine Heimat geben, damit sie den Patriotismus für die ,alte‘ Heimat durch einen Patriotismus für unser Land ersetzen können.“

Zum Besuch von Justizminister Wolf bei der Landesanstalt für  Bewährungs- und Gerichtshilfe und der Würdigung der Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der „Übertragung und Weiterentwicklung der Bewährungs- und Gerichtshilfe“ sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Mit der Bezeichnung der Rückverstaatlichung der Bewährungshilfe als ‚Weiterentwicklung‘  wählt Justizminister Wolf einen Euphemismus besonderer Güte. Fakt ist, dass die Bewährungshilfe in Händen der gemeinnützigen Neustart GmbH zu einer deutlichen Verbesserung führte, die von Grünen und SPD mit der Verstaatlichung leichtsinnig aufs Spiel gesetzt wurde. Ein Justizminister, der als Spitzenkandidat der CDU in seinem Wahlprogramm noch richtig feststellte, dass die von Grün-Rot beschlossene Verstaatlichung der Bewährungshilfe zu Mehrkosten in Millionenhöhe führt und dem ehrenamtlichen Engagement einen Bärendienst erweist, sollte sich zurückhaltender äußern.“

Zur Entscheidung von Bundesministerin Wanka, das neue Internet-Institut in Berlin anzusiedeln, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Entscheidung von Ministerin Wanka zum Nachteil der Technologieregion Karlsruhe und des KIT ist sehr bedauerlich. Ein Zuschlag hätte die herausragende Arbeit vor Ort geadelt. Die Unterstützung ,nach Kräften‘ der Landesregierung erwies sich eher als eine Luftnummer. Vielleicht ist auch der Kompetenzwirrwarr innerhalb der Landesregierung ursächlich für die späte Fürsorge, die der Ministerpräsident der Bewerbung des KIT angedeihen ließ. Der offizielle Digitalisierungsminister Strobl jedenfalls schreibt das Thema Digitalisierung eher klein, wie im Projekt „digital@bw“, das bisher eher „stillstand@bw“ heißen sollte.

In dem Querschnittsthema Digitalisierung muss sich die interministerielle Zusammenarbeit erst noch entwickeln. Schade aber, dass dadurch Chancen wie die Ansiedlung des Internet-Instituts verpasst werden. In der Antwort auf unsere derzeit laufende Anfrage zu dieser Thematik kann uns der federführende Minister vielleicht erhellen, welche Rolle das KIT zukünftig bei der Digitalisierungsstrategie spielen soll. Grundsätzlich scheint Strobl die Bedeutung der Digitalisierung für den baden-württembergischen Wirtschaftsstandort noch immer  nicht internalisiert zu haben.“

Zur Meldung, die Zahl der Asylklagen sei stark gestiegen und der diesbezüglichen Forderung von Justizminister Wolf nach mehr Richterstellen sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es wäre gut, wenn Justizminister Wolf nicht jeden Monat zusätzliche Richterstellen fordern, sondern endlich mit der Schaffung dieser Stellen beginnen würde. Immerhin ist er Teil der Landesregierung, seine Koalitionsfraktionen haben im Landtag die Mehrheit.

Offensichtlich ist der Justizminister aber wie sein CDU-Kollege Innenminister Strobl in der Koalition zu schwach, um Forderungen durchzusetzen. Auf der Strecke bleibt so die Justiz, die die verfehlte  Politik von Grünen und CDU im Land und in Sachen Asylpolitik auch die Fehler der schwarz-roten Bundespolitik ausbaden darf.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Zulagen Ludwigsburg sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Sitzung war zunächst, wie erwartet, ein Grundlagenkurs in Hochschulrecht, der aus meiner Sicht nicht zwingend erforderlich gewesen wäre, aber gleichwohl in Detailfragen neue Aspekte hervorgebracht hat. Die von Grünen und CDU eingeführten Sachverständigen haben dem Ausschuss einen Überblick gegeben über den Wandel der rechtlichen Rahmenbedingungen an den Hochschulen. Man hätte auch gleich tiefer in medias res gehen und den entscheidenden Bereich juristisch beleuchten können, wo die Hochschulautonomie auf die Aufsichtspflicht des Wissenschaftsministeriums trifft. Denn dort spielt die Musik dieses Untersuchungsausschusses.

Der Vergleich der Zulagenpraxis an den beiden Verwaltungshochschulen des Landes, zu dem der sachverständige Rektor der Kehler Hochschule Prof. Witt Ausführungen machen konnte, wies den Weg in den Kern unseres Aufklärungsinteresses. In Kehl wird die leistungsorientierte Professorenbesoldung im Unterschied zu Ludwigsburg von Anfang an mit Erfolg praktiziert und dies führt zu Ergebnissen im wissenschaftlichen Bereich, die sich sehen lassen können: An der dortigen Verwaltungshochschule beispielsweise publizieren proportional doppelt so viele Professoren wie an der Hochschule in Ludwigsburg.

Der Sachverständige Dr. Dohmen erläuterte die Bedeutung der Hochschulautonomie, sagte aber eindeutig, „falls ein Ministerium Kenntnis von Rechtsverstößen an einer Hochschule hat, dann besteht die Pflicht im Wege der Rechtsaufsicht zu handeln“.

Zur Vorberichterstattung zur morgigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Zulagen Ludwigsburg sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der Regierungsbericht steht im eklatanten Widerspruch zu den uns vorliegenden Akten, insbesondere zu den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft, die nach Aktenlage zu recht zur Anklageerhebung geführt haben.

Der Bericht negiert, wie erwartet, die Verantwortung von Ministerin Bauer und ihrem Ministerium und macht die frühere Rektorin Stöckle zum Bauer(n)-Opfer. Es ist nun die Aufgabe des Untersuchungsausschusses, die Validität des Berichts zu beleuchten.“

Zum Projekt, Sprachbarrieren in Justizvollzugseinrichtungen durch Video-Dolmetscher zu überbrücken, sagten der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann und der Strafvollzugsbeauftragte der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Umgang mit Insassen von Justizvollzuganstalten hat sich in den letzten Jahren erkennbar erschwert. Nicht nur die Flüchtlingskrise hat die Justizvollzugsanstalten erreicht, auch die Zahl verhaltensauffälliger Insassen steigt. Die in den Justizvollzugsanstalten tätigen Menschen dürfen mit den sich daraus ergebenden Problemen nicht alleine gelassen werden.

Mit Blick auf Sprachschwierigkeiten ist die Erprobung eines Video-Dolmetschers ein lohnenswerter Ansatz, auch wenn er sicher nicht in allen Situationen zum Einsatz kommen kann. Denn der Einsatz von Video-Dolmetschern erfordert einen kooperationsbereiten Häftling. Mehr Unterstützung im Umgang mit den kooperationsunwilligen Insassen dürfen die Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten von der Landesregierung erwarten. Hier ist weit mehr Engagement der Landesregierung gefragt.“

In der heutigen parlamentarischen Debatte über die Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen in der Türkei auf die wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen zu Baden-Württemberg sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Geschehnisse in der Türkei infolge des Putsches im Sommer 2016 sind auch eine Belastungsprobe für die bilateralen Beziehungen im Wissenschaftsbereich. Die Entlassung von über 1500 Hochschuldekanen und Reisebeschränkungen für türkische Wissenschaftler kann man nur als Frontalangriff auf die offene, unabhängige Wissenschaft bezeichnen, für die jüngst Tausende beim ‚March for Science‘ in Baden-Württemberg demonstriert haben. Besonders beunruhigend sind die Auswirkungen auf die Türkisch-Deutsche Universität in Istanbul, deren türkischer Rektor das Vorgehen Erdogans verteidigt und den deutschen Partnern Unverständnis für das ‚Trauma‘ des Putsches vorwirft. Der von Erdogan eingeschlagene Weg hin zu einem autoritären Staat schafft bedrückende Assoziationen zu den Anfängen des Nazi-Regimes. Damals fanden circa 1000 verfolgte deutsche Wissenschaftler Zuflucht in der Türkei. Diese Offenheit und Hilfe für türkische Wissenschaftler ist heute nicht nur opportun, sondern eine Bringschuld der Politik im Land. Das Programm der Landesregierung zur Aufnahme von türkischen Wissenschaftlern für ein bis zwei Jahre kann dabei nur ein kleiner Baustein sein. Wir brauchen nach wie vor ein geordnetes Einwanderungsrecht für qualifizierte Arbeitskräfte und eine Durchlässigkeit im Asylverfahren nach Qualifikationskriterien, die in einem Punktesystem festgelegt sind.“

Zur Ablehnung des FDP-Gesetzentwurfs zum Verbot der Gesichtsverschleierung an Schulen und Hochschulen durch Grüne und CDU sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Mit ihrer Ablehnung des FDP-Gesetzentwurfs verpasst die grün-schwarze Koalition die Chance, den für eine freiheitliche Demokratie so wichtigen Wert der offenen Kommunikation in zentralen Lebenssituationen wie der Schule und der Hochschule rechtlich zu fixieren. Unehrlich ist dabei insbesondere das Verhalten der CDU. Während CDU-Innenminister Strobl und der Vorsitzende der CDU-Fraktion Reinhart in den Medien Bundesinnenminister de Maizière für seine Ablehnung der Burka loben, sorgt die CDU dafür, dass in Baden-Württemberg Schüler, Studenten, angestellte Lehrer und Hochschullehrer mit Gesichtsverschleierung am Unterricht und an Lehrveranstaltungen teilnehmen können. Völlig abstrus ist das Verhalten der Koalition, wenn man berücksichtigt, dass sie heute noch über ihren Gesetzentwurf zum Kopftuchverbot bei Gericht abstimmen lässt. Eine nicht zuletzt auch die Würde der Frau in Frage stellende Burka an Schulen und Hochschulen ist für sie in Ordnung, ein Kopftuch vor Gericht dann aber nicht.

Unzureichend ist der Ansatz der SPD, nachdem verbeamteten Lehrern die Gesichtsverschleierung verboten werden soll, sie angestellten Lehrern aber erlaubt wird.“

Nachdem der von FDP und SPD eingebrachte Änderungsantrag, mit dem die Neutralitätsvorschriften bei Gericht auch auf Schöffen und ehrenamtliche Richter ausgeweitet werden sollten, von Grün-Schwarz abgelehnt wurde, lehnte die FDP-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf der Koalition zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ab. Dazu erklärte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Neutralität der Gerichte ist ein Wesensmerkmal unseres Rechtsstaats. Es ist daher richtig, Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild zu normieren. Diese Vorgaben müssen aber, anders als von Grün-Schwarz vorgeschlagen, auch Schöffen und ehrenamtliche Richter umfassen. Wir haben daher mit der SPD einen Änderungsantrag eingebracht, der dies vorsah. Leider wurde der Änderungsantrag von der Koalition abgelehnt. Wir konnten dann dem unzureichenden, die Einheit der Justiz untergrabenden Gesetzentwurf von Grün-Schwarz nicht zustimmen.

Indem Grün-Schwarz trotz der vehementen Kritik der Schöffen und Richter an der Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter festhielt, zeigt die Koalition eindrücklich, dass bei ihr Fachfragen politischen Befindlichkeiten zu weichen haben. Wie bei dem von Grünen und CDU zuvor abgelehnten Burka-Verbot für Schulen und Hochschulen wird zudem deutlich, dass die CDU ihren Gestaltungswillen in der Koalition aufgegeben hat. Sie denkt offensichtlich, Hauptsache an der Regierung beteiligt sein, die Bürger werden schon übersehen, dass die CDU zwar öffentlich Forderungen stellt, sich dann aber kampflos den Grünen unterwirft.“

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann, und der Sprecher für Handwerk und Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert, würdigten die Arbeit der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit. In einem Antrag (Ds. 16/1787) hatten sich Abgeordnete der Fraktion nach Anzahl und Ausgang der Arbeitsgerichtsverfahren in Baden-Württemberg erkundigt.

Nico Weinmann sagte dazu: „Die Geschwindigkeit der Arbeitsgerichtsverfahren ist trotz der Zahl von fast 40.000 Auseinandersetzungen alleine im Jahr 2016 vergleichsweise hoch. Dahinter steckt ein enormes Engagement der Zuständigen im Gerichtsbereich. Für den Rechtsstaat ist es wichtig, dass Verfahren angegangen und einer Klärung zugeführt werden können.“

Prof. Dr. Erik Schweickert ergänzte: „Trotz dieser sehr respektablen Bilanz bedeutet ein arbeitsgerichtliches Verfahren für alle Beteiligten eine große Unwägbarkeit. Eine kritische Betrachtung der Zahlen zeigt, dass eigentliche Urteile nur zu einem kleinen Anteil gesprochen werden; nach Angaben der Landesregierung war das im Jahr 2016 nur in ca. 5 Prozent der Verfahren der Fall. Der Verweis auf die geringe Urteilsquote sowie die hohe Verfahrenszahl und möglicherweise daraus resultierender längerer Verfahrensdauer dürfen jedoch keinen erhöhten Vergleichsdruck erzeugen, der Arbeitgeber wie Arbeitnehmer davon abhält, den Gerichtsweg zu beschreiten.“

In der heutigen zweiten Beratung des Gesetzesentwurfs der Landesregierung zur Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Schon in der Anhörung fanden die Experten deutliche Worte zu dem Studiengebühren-Vorhaben der Landesregierung. Das Gesetz ist nicht geeignet, um tatsächlich haushaltswirksam ernstzunehmende Mehreinnahmen zu generieren. Vielmehr machen die zahlreichen Ausnahmetatbestände das Gesetz ineffektiv und bürokratisch. Daher ist nicht zu erwarten, dass die Hochschulen ihren Verwaltungsaufwand mit dem marginalen Anteil von einem Fünftel der Gebühr decken können. Die intendierte Verbesserung der Studienbedingungen für internationale Studierende jedenfalls wird absehbar ausbleiben.

Das Gesetz ist aber auch diskriminierend und konterkariert die Bemühungen der Hochschulen um eine Internationalisierung. Die Hochschulen im Land werden einen Reputationsschaden erleiden. Aber auch hinsichtlich der entwicklungspolitischen Ziele bezeichnen die Experten das Gesetz als Rückschlag. Besonders Studierende aus Entwicklungsländern seien nun von der Gebührenlast betroffen. Die Gebühr wird gerade diese Studierenden abschrecken, deren finanzieller Spielraum dann nicht mehr ausreicht, um die hohen Gebühren in Höhe von 1500 Euro zu leisten. Ein Armutszeugnis der Landesregierung, die sich im Koalitionsvertrag zur Wahrnehmung entwicklungspolitischer Verantwortung als wesentliches Element der Politik bekennen will. Wenn die ausländischen Studierenden in andere Bundesländer abwandern, wie zu erwarten steht, werden aber auch die finanziellen Erwartungen der Landesregierung enttäuscht werden. Denn zu recht wird immer wieder die Frage aufgeworfen, warum Studierende aus Entwicklungsländern in einem der wohlhabendsten Industrieländer gezielt zur Finanzierung allgemeiner Haushaltsaufgaben herangezogen werden sollen.

Die FDP-Landtagsfraktion ist weiterhin der Auffassung, dass allein die allgemeinen und nachlaufenden Studiengebühren nach australischem Modell wirkliche soziale Gerechtigkeit schaffen können, da sie erst nach dem Abschluss erhoben und einkommensunabhängig gezahlt werden. Im Sinne eines umgekehrten Generationenvertrages tragen dann Generationen von ehemaligen Studierenden zur Verbesserung der Studienbedingungen bei.

Wenn Ministerin Bauer schon den grünen Nimbus der kostenfreien Hochschulbildung opfert, so hätte sie vielleicht besser über allgemeine, nachlaufende Studiengebühren nachsinnen sollen, statt ein ineffektives und offen diskriminierendes Gesetz zu ersinnen, dem wir Liberale nun die Zustimmung verweigern müssen.“

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der Gesetzentwurf zur Neutralität zeigt beispielhaft, dass die grün-schwarze Landesregierung nicht das Beste für das Land erstrebt, sondern sich ganz auf den eigenen Machterhalt fokussiert. Für Probleme werden nicht die besten Lösungen gesucht, sondern Kompromisse, mit denen beide Koalitionspartner leben können – egal, was die Betroffenen sagen.

Von Grünen und CDU planmäßig ignoriert werden so die Kritik der Schöffen und ehrenamtlichen Richter als auch des Richterbundes an der Ausnahme der Kleidungsvorschriften für ehrenamtliche Richter und Schöffen. Dabei zeigen selbst die Autoren des Gesetzentwurfs im Justizministerium, wie absurd der Kompromiss zwischen Grünen und CDU ist. So wird für den Verzicht auf die Neutralitätsvorschrift für Ehrenamtliche auf die Vielfalt bei den Ehrenamtlichen abgestellt, dann aber sogleich richtig festgestellt, dass Neutralität auch für diese gilt. Wenn aber die Vielfalt keinen Einfluss auf die Neutralität haben darf, muss sich dies auch im äußeren Erscheinungsbild  der Ehrenamtlichen ausdrücken.

Um dem Parlament bei dem zutreffenden Anliegen, Neutralität sichtbar zu halten, einen Ausweg zu bieten, wird die FDP für die morgige Ausschussberatung und die zweite Lesung einen Änderungsantrag einbringen, mit dem die sachwidrige Ausnahmeregelung für Ehrenamtliche aufgehoben wird. Gewahrt wird so auch die Einheit der Justiz. Neutralität gilt für alle; dies können dann auch die Abgeordneten von Grünen und CDU mit ihrer Zustimmung zum Änderungsantrag verdeutlichen.“

Zur Kooperationsvereinbarung des Justizministeriums mit dem Volkshochschulverband über Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge in Baden-Württemberg  sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Das vom Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg angestoßene Projekt verfolgt einen unterstützenswerten Ansatz. Es ist ein Zeichen unserer funktionierenden Bürgergesellschaft, dass sich – trotz ihrer erheblichen beruflichen Arbeitsbelastung  –  innerhalb kurzer Zeit mehr als 300 Juristinnen und Juristen bereit erklärt haben, ehrenamtlich Rechtsstaatsunterricht zu erteilen. Den ehrenamtlich Engagierten und den weiteren Beteiligten wünschen wir gutes Gelingen.“

Zur Feststellung von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, dass die wachsende digitale Vernetzung mit einer zunehmenden Gefahr von Cyber-Angriffen auf die deutsche Wirtschaft einhergehe, sagten der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, und der Sprecher der Fraktion für Digitales, Dr. Timm Kern:

„Die Aussagen des Verfassungsschutzes sind richtig. Sie müssen von der Politik in Bund und Land aber auch von Teilen der Wirtschaft deutlich ernster genommen werden. Angesichts der für unseren Wirtschaftsstandort elementaren Bedeutung der Digitalisierung und des Schutzes von Innovationen spielen Deutschland und Baden-Württemberg mit ihrer wirtschaftlichen Zukunft, wenn Wirtschaft und Infrastruktur nicht konsequent vor Cyber-Angriffen geschützt werden.

In Baden-Württemberg ist das auch für den Schutz vor Cyber-Angriffen zuständige Landesamt für Verfassungsschutz jedoch personell weiter unterbesetzt. Die Kooperation von Wirtschaft und Behörden muss deutlich ausgebaut werden. Einheitliche Standards im Schutz vor Cyber-Angriffen und eine Kultur der Anzeige von Angriffen, zumindest gegenüber den Sicherheitsbehörden, sind notwendig.“

Die gestern bekannt gewordenen Meldung, der Stuttgarter Oberbürgermeister und die Staatssekretärin Olschowski wollten auf den Bau eines Stuttgarter Konzerthauses verzichten, ist für Nico Weinmann, kulturpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, und seine Kollegin, die Stuttgarter Abgeordnete Gabriele Reich-Gutjahr, ein Armutszeugnis und eine vertane Chance.

„Die großartige Chance, Stuttgart einen kulturellen Akzent mit Symbolcharakter zu verleihen, ist vertan. Statt der Landeshauptstadt ein neues Konzerthaus zu schenken, das die bestehende Kulturmeile komplettieren würde, bemühen Oberbürgermeister Kuhn und Staatssekretärin Olschowski fragwürdige Argumente, um diese Innovation zu verhindern. Beide insistieren darauf, ein ,Hybridgebäude’ werde langfristig nicht den Kriterien gerecht, die ein gutes Konzerthaus erfüllen müsse. Tatsächlich hätte jedoch nichts dagegen gesprochen, ein neues, ansprechendes Konzerthaus im Herzen der Stadt langfristig zu etablieren“, betonte Weinmann.

„Stuttgart wird damit einmal mehr um eine Attraktion gebracht, die weit über die Stadtgrenzen hinaus Wirkung gezeigt und Menschen animiert hätte, die Landeshauptstadt zu besuchen. Stattdessen wird nun erneut darauf verwiesen, dass es noch mehrerer Monate bedürfe, eine verbindliche Interimslösung zu finden. Ob die vage skizzierten Alternativen dann den großen Erwartungen gerecht werden, ist mehr als fraglich. Wenn die Planungen nicht bald konkreter werden, befürchte ich Schlimmes“, erklärte Reich-Gutjahr.

Ministerpräsident Kretschmann und Justizminister Wolf stellten in der heutigen Landespressekonferenz einen Gesetzentwurf zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vor, der Berufsrichtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser, weltanschaulicher oder politischer Symbole oder entsprechend geprägter Kleidungsstücke bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben verbietet. Landesrichter- und -staatsanwaltsrat sowie der Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter kritisieren, dass Schöffen und ehrenamtliche Richter von den Regeln ausgenommen werden. Der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann, sehen die Haltung der FDP durch die Kritik der Verbände bestätigt:

„Der Gesetzentwurf ist ein fauler Kompromiss zwischen den Grünen, die auch hauptamtliche Richter mit Kopftuch für unproblematisch halten, wie Ministerpräsident Kretschmann im November 2016 darlegte, und der CDU, die sich wieder einmal nicht durchsetzen kann.“

„Auszubaden haben dies die Angehörigen der Justiz“, so Rülke, „die mit ihrer berechtigten Kritik an der Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter die Selbstbeweihräucherung der Koalition konterkarieren.“

„Peinlich müsste den Grünen sein“, ergänzt Weinmann, „dass ihre bisherige Argumentation zur Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter gerade diese nicht überzeugen kann. Die besondere Wertschätzung der Neutralität, die in der Stellungnahme der Schöffen und ehrenamtlichen Richter zum Ausdruck kommt, zeigt einmal mehr, wie tief verankert sie in unserer rechtsstaatlichen Justiz sind.“

„Wir hoffen“, so Rülke und Weinmann abschließend, „dass die Koalition das Gesetzgebungsverfahren zum Anlass nimmt, die Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter zu streichen. Andernfalls werden wir dies mit einem Änderungsantrag zur Abstimmung bringen.“

Anlässlich des Gedenkens zum 10. Todestag von Michèle K. und dem versuchten Mord an ihrem Kollegen Martin A. sagte der Obmann des NSU-Untersuchungsausschusses, Nico Weinmann:

„Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen und Freunden der Opfer jener entsetzlichen Gewalttaten, die noch immer schmerzlich daran erinnern, zu welchen Gräueltaten rechtextremistische Überzeugungen führen können.

Umso mehr fühlt sich der parlamentarische Untersuchungsausschuss dazu verpflichtet, auch noch zehn Jahre nach dem Mord und dem Mordversuch an den beiden Polizisten akribisch, unermüdlich und konzentriert jeden Stein umzudrehen, um neue Erkenntnisse zu erlangen. Unser zentrales Augenmerk konzentriert sich darauf, herauszufinden, ob die rechte Terrorgruppe Unterstützer in Baden-Württemberg hatte. Diese Fragen sind allerdings zehn Jahr später und nach umfassenden polizeilichen Ermittlungen nur noch sehr schwer zu beantworten.

Oft stoßen wir dabei an unsere Grenzen.

Neben dieser großen Aufgabe haben die NSU-Untersuchungsausschüsse aber auch einen moralischen Wert: Sie sensibilisieren und schaffen ein Bewusstsein für die Dimensionen und Auswirkungen von Rechtsextremismus, Ausländer- und Islamfeindlichkeit.

Anfang der 1990er Jahre wurde das NSU-Trio durch ein solches Klima radikalisiert. Unsere – auch politische – Verantwortung liegt nicht zuletzt darin, solche Vorgänge als Folge jeglicher Form von Extremismus für die Zukunft zu verhindern. Verharmlosungstendenzen gilt es Einhalt zu gebieten.“