Zur Meldung, in Heilbronn wurde bei einem Einsatz der GSG 9 ein mutmaßlicher Unterstützer des IS festgenommen, der über Twitter-Accounts, WhatsApp- und Facebook-Profile IS-interne Kommunikation gefördert habe, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Die Festnahme des mutmaßlichen IS-Unterstützers in Heilbronn zeigt einmal mehr, dass Deutschland ein Operationsgebiet des islamistischen Terrors ist. Der konsequente und beherzte Zugriff wird daher von uns ausdrücklich begrüßt. Mittlerweile führt der Generalbundesanwalt strafrechtliche Ermittlungen in Sachen islamistischen Terror in einem Umfang, der mit der personellen Ausstattung des Genrealbundesanwalts längst nicht mehr Schritt hält. Immer wieder muss er Verfahren an Landesbehörden abgeben.

Es reicht daher nicht, dass wir nur die gute Arbeit von Justiz, Polizei und Verfassungsschutz loben. Die Politik muss den Behörden auch die Ressourcen zur Verfügung stellen, die sie für eine erfolgreiche Arbeit benötigen. Der Generalbundesanwalt braucht mehr personelle Unterstützung aus den Ländern. Baden-Württemberg muss die Personalsituation bei der Justiz weiter verbessern. Selbst wenn man die im aktuellen Haushalt geschaffenen neuen Stellen für Richter und Staatsanwälte berücksichtigt, fehlen selbst nach Angaben der Landesregierung immer noch mindestens 129 weitere Stellen. Die Polizei leidet noch mehr unter Personalmangel.

Daneben müssen den Sicherheitsbehörden die rechtlichen Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, die es für die zielgerichtete Überwachung von beispielsweise WhatsApp braucht. Dies sollte allerdings auf verfassungsrechtlich einwandfreie Art geschehen und nicht so, wie es CDU und Grüne in Baden-Württemberg gemacht haben.“

Zur Meldung, Innenminister Strobl wolle konsequent gegen Straftaten im Rahmen des in Baden-Württemberg ausgetragenen Konflikts zwischen Türken und Kurden vorgehen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Das von Innenminister Strobl angekündigte konsequente Auftreten der Polizei im in Deutschland ausgetragenen Konflikt zwischen Türken und Kurden reicht bei weitem nicht aus, um den Frieden in der Gesellschaft sicherzustellen. Man müsste den Fokus auch auf die Hetzer im Hintergrund richten. Die Landesregierung hat aber offensichtlich kein Interesse, gegen die den nationalistischen Kurs Erdogans unterstützenden Organisationen wie die U.E.T.D und DITIB vorzugehen. Lieber kooperiert sie mit der für den Syrienkrieg der Türkei werbenden DITIB und erweist so der Integration einen Bärendienst.“

Zum Vorhaben von Justizminister Wolf, den Kleinkriminalitätserlass für Ladendiebstähle aufzuheben, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Immer wieder hat die FDP-Fraktion von der Landesregierung einen stärkeren Einsatz gegen die alltägliche Kriminalität gefordert. Viel zu lange konnten und mussten Straftäter und die Bevölkerung lernen, dass beispielsweise Ladendiebstähle oft keine ernsthaften Konsequenzen für die Täter haben. Solche Erfahrungen untergraben das Ansehen unseres Rechtsstaats. Es ist daher längst überfällig, den von uns angesichts des geänderten Kriminalitätsaufkommens in der Vergangenheit öfters kritisierten Kleinkriminalitätserlass so zu ändern, dass auch Straftaten mit einem Schaden von unter 25 Euro  verfolgt und angeklagt werden.

Darüber hinaus sind der Justiz und der Polizei die personellen und sachlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, die für eine nachhaltige Verfolgung von Straftaten gebraucht werden. Die Ausermittlung und Ahndung von Straftaten darf nicht an der Arbeitsüberlastung der engagierten Angehörigen von Polizei und Justiz scheitern.“

Anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Die FDP trägt die Aufhebung der Altersgrenze für die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte mit.

Im Unterschied zur staatlichen Rente, die mittlerweile jährliche Zuschüsse aus dem Steueraufkommen in Höhe von fast 100 Milliarden Euro erhält, muss die Altersvorsorge der Rechtsanwälte ohne diese Zuschüsse auskommen. Entsprechend wichtig ist die sichere und gewinnbringende Anlage der Beiträge der Rechtsanwälte.  Die verfehlte Europolitik mit ihren Niedrigzinsen erschwert dies ganz erheblich. Versorgungswerke, Bürger und Stiftungen können kaum noch in sichere Geldanlagen investieren, wenn sie ausreichend Erlöse für ihre Renten oder Stiftungszwecke erwirtschaften wollen. Die Politik aus CDU, SPD und Grünen schaut tatenlos zu. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD wird dem Bürger sogar noch mehr von den mickrigen Sparerfolgen weggenommen, wenn die Abgeltungssteuer wieder abgeschafft wird und so der normale höhere Steuersatz gilt. Mit Blick auf die Zukunftssicherheit unserer Rentensysteme ist eine Abkehr von der aktuellen Politik des billigen Geldes zwingend erforderlich. Von der neuen Großen Koalition ist hier aber wohl nichts Gutes zu erwarten.“

Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Plenum des Landtags erläuterte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, die Gründe für die Ablehnung des Gesetzeswerks durch die Freien Demokraten. Weinmann:

„Dass für die journalistische Arbeit auch weiterhin nicht die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes gelten, sondern nur die Vorgaben zum Datengeheimnis und zur Datensicherheit, ist richtig. Dieses so genannte ‚Medienprivileg‘ sichert  eine ausgewogene Balance zwischen dem Datenschutz einerseits sowie der Presse- und Informationsfreiheit andererseits. Auch dass zukünftig der Vorstandsvorsitzende der Landesanstalt für Kommunikation im Sinne der Selbstregulierung für die Aufsicht über die Datenverarbeitung ‚zu eigenen journalistischen Zwecken‘ zuständig sein soll, unterstützt die FDP-Fraktion. Allerdings weist die vorgesehene Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ins Landesmedienrecht schwerwiegende Mängel auf, wie der Verband Privater Rundfunkanbieter Baden-Württemberg e. V. (VPRA) darlegt. Beispielsweise werde durch die Übernahme des Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde Unklarheit und Rechtsunsicherheit geschaffen, und eine Aushöhlung des so genannten Medienprivilegs sei nicht auszuschließen. Außerdem sei die Verpflichtung zur Speicherung und zur Übermittlung von Gegendarstellungen sowie von Verpflichtungserklärungen und Beschlüssen zur Unterlassung überzogen, da hier ‚quasi ein Gegendarstellungsrecht bezogen auf personenbezogene Daten‘ entstehen könnte, um den Verband zu zitieren. Dagegen sei die Differenzierung von großen und kleinen Unternehmen beim Verwaltungsaufwand nicht aus der Datenschutzgrundverordnung übernommen worden. Dies wäre jedoch entscheidend gewesen, um kleine Medienunternehmen nicht noch zusätzlich unverhältnismäßig zu belasten. Diese Mängel müssen nach Auffassung der FDP-Fraktion im Rahmen der weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs beseitigt werden. Andernfalls können wir Freien Demokraten diesem Teil des Gesetzentwurfs nicht zustimmen.“

Weinmann wiederholte außerdem die Kritik der FDP-Fraktion an der so genannten Betrauungsnorm des 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. „Nach unserer Auffassung ist die Betrauungsnorm einerseits überflüssig, anderseits aber ein mögliches Einfallstor für weitere Wettbewerbsnachteile der privaten Medienunternehmen. Zweifellos sind gemeinsame Anschaffungen von Großgeräten oder der Aufbau gemeinsamer Verwaltungen durch ARD und ZDF sinnvoll und im Sinne des Beitragszahlers wünschenswert. Wettbewerbsrechtlich problematisch könnten aber Kooperationen zu kommerziellen Zwecken wie beispielsweise zum Erwerb und zur Verbreitung von Programmrechten sein. Immerhin finanzieren sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch Pflichtbeiträge. Wenn die Marktmacht der öffentlich-rechtlichen konzentriert wird, könnte sich die Marktposition der privaten Rundfunkanbieter erheblich verschlechtern. Auch schädliche Wechselwirkungen mit anderen geplanten Regelungen zum Beispiel beim Urheberrecht wären nicht auszuschließen. Dabei ist die Betrauungsnorm nach Ansicht des Bundeskartellamts und des Bundeswirtschaftsministeriums gar nicht nötig, denn ARD und ZDF könnten auch im Rahmen des geltenden Wettbewerbsrechts kooperieren. Die FDP-Fraktion tritt für Vielfalt und Wettbewerb auf dem Rundfunk- und Fernsehmarkt ein. Einschränkungen und mögliche Bedrohungen dieses Wettbewerbs treten wir entschieden entgegen. Deshalb können wir den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht mittragen“, so Nico Weinmann.

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„In ihrem verfassungsgerichtlich gebotenen Kern, dem Gebot der Wissenschaftsfreiheit stärker zu entsprechen, enthält die Novelle die richtige Entscheidung zugunsten handlungsfähiger Rektorate. Im Gegenzug wird mit der Schaffung einer Ur-Abwahlmöglichkeit durch die Mehrheit der Professoren, die auch für die Senatszusammensetzung festgeschrieben wird, ein System von „Checks and Balances“ an den Hochschulen etabliert. Diesem Herzstück des Gesetzesentwurfs können wir Liberalen zustimmen, da unter Verzicht auf überbordende Mitbestimmungsregelungen die Möglichkeit zu einem „Misstrauensvotum“ der Professoren entsteht.

Weiteren Teilen des Gesetzes müssen wir unsere Zustimmung aber verwehren. Bereits nach der Expertenanhörung Mitte Januar war klar, dass die Hochschulen praktische Umsetzungsprobleme bei der verpflichtenden Senatszusammensetzung haben werden. Dieser Kritik sind wir mit unserem entsprechenden Änderungsantrag gefolgt, der lediglich einen verpflichtenden Anteil von 33% statt 40% der Stimmen und Sitze im Senat für die nichtprofessoralen Statusgruppen vorsieht. Denn aufgrund des Überhangs an Professoren-Stimmen hätte man die Senate eigentlich weiter aufblähen müssen, um die Stimmen der Studenten, der Doktoranden und der Mitarbeiter des akademischen Mittelbaus nicht zu marginalisieren. Dann wäre der Senat aber ein schwerfälliges Konstrukt geworden. Unser Antrag hätte insbesondere auch den Universitäten im Land die Flexibilität und das Vertrauen für einen weiteren Teil der Senatszusammensetzung gegeben.

Mit dem Eingriff bei der Aufgabenbeschreibung des verfassten Studierendenschaft will die Landesregierung einen „Geburtsfehler“ beheben, den Ministerin Bauer im Jahr 2012 geschaffen hat. Die Diskussion darüber könnte man einen unterhaltsamen Eiertanz oder Wortklauberei nennen, die nun in die Streichung des Satzes: „Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr“ mündet. Der Streit in der Regierung verlief zwischen dem grünen Laissez-faire und der Intention der CDU, „Fahrten von Randalierern zu Demonstrationen wie gegen G20 in Hamburg, bezahlt aus Zwangsgebühren aller Studierenden“, zu verhindern. Dabei müsste es diesen Streit der Koalitionäre bereits bei Regierungsbildung im Jahr 2016 gegeben haben. Als damaliges Ergebnis lesen wir zumindest im grün-schwarzen Koalitionsvertrag, dass „eine lebendige Hochschule eine starke Verfasste Studierendenschaft mit einem klaren hochschulpolitischen Mandat“ braucht – wohlgemerkt: exakt die Formulierung, die wir in unserem Änderungsantrag gewählt haben. Ohne spitzfindig zu sein kann man hier konstatieren: liebe Mitglieder der Landesregierung, den Kurs „Erfüllung der eigenen Koalitionsziele“ werden sie wohl mit null Punkten abschließen und das Studienziel nicht erreichen.

Schließlich haben wir in der Expertenanhörung von den Vertretern der Landesrektorenkonferenzen praktisch einmütig die Forderung nach der Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschule gehört. Diese gäbe den Universitäten einen erweiterten Gestaltungsspielraum in eigenverantwortlicher Projekthoheit und würde durch höhere Flexibilität die Hochschulautonomie stärken. Jahrelange Experimentierphasen haben gezeigt, dass das „klassische“ Modell der Hochschulliegenschaftsverwaltung Anforderungen der modernen Hochschullandschaft in einem internationalen Wettbewerb nicht mehr standhält. Natürlich sollte man den Hochschulen diese Aufgabe nicht pauschal aufdrängen, sondern im Rahmen eines Optionsmodells freistellen. Es bedarf keiner weiteren zeitraubenden Erhebungen, um die Notwendigkeit dieses Systemwechsels zu erkennen. Hier erwarten wir von der Landesregierung endlich Taten – schlimm genug, dass wir in der Kommentierung des Ministeriums von Frau Bauer zu den Stellungnahmen der Experten stolze 15mal lesen mussten: „Die Vorschläge sind nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens“. Diese Scheuklappen sollten endlich fallen, zumal es beim Thema Bauherreneigenschaft Gelegenheit gegeben hätte, einen Aspekt des Koalitionsvertrags abzuarbeiten. Denn die „Erweiterungsspielräume für die sukzessive Übertragung der Bauherreneigenschaft bei Landesliegenschaften, insbesondere bei den Hochschulen“ müssen heute gangbar gemacht werden und nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag.“

Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Expertenanhörung vor zwei Wochen hat überdeutlich bestätigt, dass die jüngsten Nachbesserungen im Gesetzesentwurf dringend erforderlich waren. Insbesondere das von 10 auf 25% angepasste Eingangsquorum bei der Urabwahl von Rektoren sowie die Festschreibung einer Karenzzeit zwischen zwei Abwahlbegehren begrüßen wir, vermeiden diese doch eine lähmende Streitkultur an den Hochschulen.

Doch bereits bei der Senatszusammensetzung zeigt sich, dass trotz der vorgenommenen Änderungen weiter Korrekturbedarf besteht. Wir müssen die Sorgen der Experten ernst nehmen, die Festschreibung eines verpflichtenden Anteils von 40 Prozent der Sitze und Stimmen für die Akademischen Mitarbeiter, Studierenden, Doktoranden und sonstigen Mitarbeiter schränkt gerade die kleineren Hochschulen über Gebühr ein. Ein Pflichtanteil von 33% für alle Hochschularten würde den individuellen Handlungsspielraum besser berücksichtigen.

Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass die Ministerin ein weiteres Mal den Hochschulen für angewandte Wissenschaften das Vertrauen nicht aussprechen will, mit dem BW CAR eine Plattform entwickelt zu haben, die den Maßgaben der Experimentierklausel zum Promotionsrecht entsprechen. Auch in Zukunft bleibt die Abhängigkeit vom Goodwill der Universitäten.

Darüber hinaus halten wir eine neue Experimentierklausel für sinnvoll, die den Hochschulen optional die Bauherreneigenschaft überträgt. Durch die höhere Flexibilität würde die Hochschulautonomie gestärkt und schwerfällige Bürokratie vermieden. Entsprechende Überlegungen finden sich auch im Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz. Man wird doch erwarten können, dass die Landesregierung zumindest ihre eigenen Zielvereinbarungen mit Leben füllt.

Schließlich spricht Ministerin Bauer von einem „klugen Kompromiss“ beim politischen Mandat der verfassten Studierendenschaft, wenn man auf den entsprechenden Passus im Gesetz zur Klarstellung verzichte. Die Ministerin selbst hatte die Verfasste Studierendenschaft erst im Jahr 2012 in der damaligen grün-roten Landesregierung die rechtliche Struktur gegeben. Jetzt folgt ohne Not die Rolle rückwärts. Statt einer missverständlichen Streichung müsste man aus Sicht der Liberalen lediglich eine sprachliche Schärfung im Sinne der Studierenden im Land vornehmen und das politische Mandat in ein hochschulpolitisches modifizieren.

Zu den angesprochenen Punkten werden wir in den nächsten Tagen Änderungsanträge einreichen.“

Zur heutigen Landtagsdebatte zu den Herausforderungen des Bibliothekswesens im Land sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Mit derzeit über 24 Millionen Besuchern jährlich spielen die Bibliotheken eine zentrale Rolle als Orte der Begegnung, Wissensvermittlung und Information. Durch die zunehmend digitale Veröffentlichung von Inhalten, ein verändertes Nutzerverhalten oder geänderte rechtliche Rahmenbedingungen stellt die Digitalisierung das Bibliothekswesen nun vor große Herausforderungen. Ich vermisse eine landesweite Bibliotheksstrategie. Unter dem Arbeitstitel „digitalen Transformation“ werden zwar die Museen bei den Herausforderungen der Digitalisierung unterstützt, nicht aber die zahlreichen kommunalen Bibliotheken.

Auch die großen Landesbibliotheken stehen vor großen Herausforderungen, wenn es beispielsweise um den „Archivierungsspagat“ zwischen der neuen Speicherung von Netzpublikationen auf der einen, und dem raumgreifenden Pflichtexemplarrecht auf der anderen Seite. Aus Raumnot bestehen aktuell Überlegungen, Zeitungen der Jahrhundertwende aus der Landesbibliothek zu entsorgen. Es ist eben eine Gratwanderung zwischen der Pflicht zum Bewahren des Historischen, ohne Archiv-Romantik aufkommen zu lassen, und der Raumnot, der man mit den digitalen Möglichkeiten begegnen kann.

Aber auch die neuen digitalen Möglichkeiten haben Grenzen. Der Europäische Gerichtshof hat Ende 2016 klassische Bücher und E-Books beim Verleih durch Bibliotheken gleichgestellt. In der Folge steht das sogenannte „E-Lending“, der Verleih von E-Books – allerdings mit einem Problem: im Vergleich zu klassischen Büchern nutzen sich E-Books nicht ab, wenn man sie kopiert. Es bleibt also nicht nur praktisch, sondern auch rechtlich noch viel zu tun“

Zur heutigen Pressemitteilung aus dem Wissenschaftsministerium zum Funktionieren der leistungsbezogenen Besoldung sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, Nico Weinmann:

„Ministerin Bauer gibt das Ergebnis der landesweiten Überprüfung offensichtlich nur vorsichtig preis. Die heutige Mitteilung verengt sie auf Fälle der fehlerhaften Berufungsleistungsbezüge, wie sie auch im Untersuchungsausschuss problematisiert werden. Die Zahl der rechtswidrigen Leistungen ist nun mehr als doppelt so hoch und damit auch der entstandene Schaden für den Landeshaushalt.

Mit keinem Wort geht die Ministerin aber auf die weiteren, möglicherweise entscheidenden Erkenntnisse ein. Zum Beispiel wäre interessant zu wissen, an welchen Hochschulen noch im vergangenen Jahr eilig die Richtlinien verändert wurden, nachdem das Ministerium die Vorlage forderte. Denn mehr als ein Drittel aller Hochschulen im Land besserte nach schriftlicher Auskunft des Ministeriums auf unseren Antrag hin nach. Die Besoldung vor diesen Korrekturen ist natürlich fraglich.

Ministerin Bauer kommt nun auch nicht mehr umhin, die Probleme an der HTWG Konstanz einzuräumen. Nun gibt sie bekannt, dass die Hälfte aller Professoren an der Konstanzer Hochschule falsch bezahlt wurde und weitere Missstände vorliegen. Wir wollten und wollen die dortigen Vorfälle im Untersuchungsausschuss prüfen lassen. Frau Bauer zog das Verfahren dann eilige an sich und insistierte, es würde mit einer Überprüfung im Untersuchungsausschuss „die Grenze zur aktuellen Regierungsarbeit und damit zwischen Exekutive und Legislative übertreten”. Hinter diesem Verweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung verbirgt sich ganz offensichtlich eine große Vertuschungsaktion im Hause Bauer. Aus dem eigentlich selbstverständlichen Aufklärungsinteresse wurde nun die Offensive Täuschen und Tarnen unter dem Deckmantel der Gewaltenteilung – ein für mich untragbarer Zustand!“

Anlässlich der aktuellen Debatte zu Unbegleiteten Minderjährigen Ausländern (UMA) als Intensivtäter in Mannheim und andernorts sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Die skandalösen Zustände in Mannheim, bei der eine kleine Gruppe vornehmlich nordafrikanischer Strafunfähiger und Jugendlicher durch eine erschreckend hohe Zahl an Straftaten und eine hohe kriminelle Energie auffallen, sind bedauerlicherweise kein Einzelfall.

Die Akzeptanz der Flüchtlinge in unserer Gesellschaft hängt auch davon ab, dass Überschreitungen unserer Rechtsordnung konsequent aufgeklärt und rechtstaatlich sanktioniert werden. Unsere Bevölkerung ist nicht mehr bereit, vollmundigen Ankündigungen von CDU und Grünen Glauben zu schenken, und dann nahezu täglich das Gegenteil erfahren zu müssen. Sie fühlt sich getäuscht, wenn Innenminister Strobl behauptet, Baden-Württemberg wäre Vorreiter bei der Nachregistrierung und der Altersfeststellung, dann aber herauskommt, dass Minister Lucha gegenüber den Behörden die Anwendung der medizinischen Altersfeststellung offiziell für sinnlos und verzichtbar erklären lässt. Was bringt das strengste Strobl-Polizeigesetz, wenn schon die bisherigen Gesetze nicht oder nur unzureichend Anwendung gefunden haben?

Für die aktuellen Probleme hat Grün-Schwarz keine Lösung, ebenso wenig die AfD. Wir brauchen neben der konsequenten Strafverfolgung eine Beweislastumkehr bei der Altersfeststellung. Ein berechtigtes Interesse, über das eigene Alter nicht aufzuklären, gibt es nicht.

Wer sich vehement nicht an Regeln zu halten meint, wer Warnschüsse ignoriert und die zahlreichen vorhandenen Hilfsangebote in den Wind schlägt, für diese Jugendlichen muss es zum Schutz der Bevölkerung und schließlich auch vor sich als Ultima Ratio die Möglichkeit der geschlossenen Unterbringungen geben. Frühere Einrichtungen dieser Art wie beispielsweise in Schönbühl hatten pädagogische Antworten auf Jugendliche mit aggressiv-dissozialen Symptomen. Hier würden wir uns eine offene und ideologiebefreite Diskussion wünschen, anstelle in Sonntagsreden die Probleme zu beschwichtigen und die Bevölkerung zu beruhigen.“

Zur Diskussion über den Sachverstand von Gerichten in familienrechtlichen Angelegenheiten sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Familiengerichte haben immer wieder schwierige Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl und Elternrecht zu treffen. Sehr oft liegen sie dabei mit ihren Prognosen richtig. Gleichwohl kann es zu tragischen Fehlern kommen, die ungeschönt aufgeklärt und auch mit Blick auf eine Fehlervermeidung in der Zukunft untersucht werden müssen. Eine pauschale Kritik an den Gerichten und Schnellschüsse verbieten sich indes.

Notwendig ist vielmehr eine seriöse Prüfung der Rolle von Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren und die Absicherung familiengerichtlicher Entscheidungen.“

Zur heutigen öffentlichen Expertenanhörung zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Expertenanhörung zeigte deutlich, dass die jüngsten Nachbesserungen im Gesetzesentwurf von den betroffenen Akteuren an den Hochschulen mit Erleichterung aufgenommen wurden. Die Erhöhung des Eingangsquorums auf 25% bei der Urabwahl oder auch die Aufnahme des Kanzlers in den Senat qua Amt wurde eilig kurz vor der heutigen Anhörung in den Gesetzesentwurf hineingeschrieben. Hier hat sich ganz offensichtlich die Erkenntnis durchgesetzt, dass das Fazit der Experten sonst deutlich schlechter ausgefallen wäre. Die Experten betonten aber auch, dass leider wichtige Aspekte bei der aktuellen Novelle nicht berücksichtigt wurden und auch die Stärkung der Gestaltungsspielräume an den Hochschulen ausblieb. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Zusammensetzung des Senats führen in der aktuellen Umsetzung dazu, dass neben der verpflichtenden Stimmmehrheit der Professoren wenig Spielraum bleibt, wem die Hochschulen im Senat eine Stimme verleihen wollen. Die prozentuale Abbildung der weiteren Statusgruppen führt gerade bei kleineren Hochschulen zu Problemen. Hier muss den Hochschulen ein größerer Gestaltungsspielraum über die Grundordnungen eingeräumt werden.

Mit dem Entwurf wurde auch an der kooperativen Promotionsmöglichkeit für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften gearbeitet, die Experimentierklausel aber noch immer nicht mit Leben gefüllt. Ministerin Bauer hat erneut die Gelegenheit verpasst, den früheren Fachhochschulen das Vertrauen auszusprechen, wenn es um die Qualität von Forschung und Lehre geht.

Über alle Hochschularten hinweg sind die Themen Neubau und Sanierung von großer Bedeutung, die zwingende Beteiligung etwa des Finanzministeriums aber für Verzögerungen sorgt. Die Experten betonten, dass eine neue Experimentierklausel zur Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschulen sinnvoll wäre. Aus Sicht der FDP-Fraktion könnte man mit einem Optionsmodell für eine Beschleunigung bei Neubau und Sanierung sorgen, wo heute schwerfällige Bürokratie herrscht.

Zum Aspekt der Gründerförderung wurde deutlich, dass die wohlklingenden Verheißungen des Gesetzes auch mit finanziellen Mitteln untermauert werden müssen. Über die Anpassung von tariflichen Bezahlungen muss in Analogie zur steuerlichen Gründerförderung jedenfalls nachgesonnen werden. Mit den entsprechenden Experimentierklauseln im Hochschulrecht könnten wir passgenaue Lösungen vor Ort ermöglichen.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses und insbesondere der Zeugeneinvernahme sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses brachte nicht nur eine fragwürdige Auffassung von Rechtsaufsicht im Ministerium zu tage, sondern auch eine mögliche Beeinflussung des heutigen Zeugen durch Mitarbeiter der Ministerin Bauer. Der heutige Zeuge berichtete zunächst, wie er in die Vorgänge im Wissenschaftsministerium eingebunden war, als klar wurde, dass mehrere Professoren an der Ludwigsburger Verwaltungshochschule rechtswidrige Zulagen erhalten. Er war der Auffassung, dass es zur Rechtsaufsicht des Ministeriums genüge, wenn man die Hochschule zur Schaffung rechtskonformer Zustände auffordere. Damit macht man den Bock zum Gärtner und die Rechtsaufsicht eines Ministeriums zur lächerlichen Makulatur.

Skandalös waren Einblicke in Geschehnisse der jüngeren Vergangenheit. Der Zeuge begann seine Einlassung mit dem Hinweis auf Erinnerungslücken, auch da er bereits seit mehreren Jahren im Ruhestand sei. Er räumte dann aber nach fast drei Stunden Zeugenbefragung ein, dass er wenige Wochen vor seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss durch das Wissenschaftsministerium zu einem Treffen mit einem Referats- und einem Abteilungsleiter des Ministeriums eingeladen worden sei. Pikant dabei ist, dass es sich bei den Gesprächsteilnehmern reihum um bereits benannte Zeugen im Untersuchungsausschuss handelte. Wenn ein pensionierter Beamter sich auf seine Zeugenaussage durch Studium seiner früheren Akten vorbereitet, so ist das sicherlich sinnvoll und korrekt. Skandalös hingegen ist eine derartige Zusammenkunft, auf der die früheren Vorgesetzten den Erinnerungen an die Vergangenheit möglicherweise etwas auf die Sprünge geholfen haben. Man muss kein Vernehmungsprofi sein, um die Authentizität einer solchen Aussage besonders kritisch zu hinterfragen. Über den Aufklärungswillen des Ministeriums legt sich der Schatten der Verdunkelungsgefahr.“

Anlässlich des Jahrestages des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz sagten der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Am heutigen Jahrestag denken wir besonders an die Opfer und Hinterbliebenen des menschenverachtenden Terroranschlags in Berlin. Der mörderische Anschlag sorgte für unfassbar viel Leid, riss Menschen auseinander, machte aus fröhlichen Menschen Trauernde.“

„Im Gedenken“, so Rülke,  „können wir unsere Enttäuschung über den Umgang der Bundesregierung, allen voran der Bundeskanzlerin, mit den Anschlagsopfern und den Hinterbliebenen nicht verhehlen. Auch das Engagement der Bundesregierung zur Aufklärung der Arbeit der Nachrichtendienste und weiteren Behörden, die Anis Amri lange im Blick hatten, ist unbefriedigend und wirft mehr Fragen auf als es Antworten gibt.“

Wenig überzeugend ist nach Ansicht von Weinmann auch das Verhalten der Landesregierung. „Versäumnisse des Landes werden pauschal bestritten, eine Aufarbeitung der Vorgänge in Baden-Württemberg durch einen unabhängigen Sonderermittler wird abgelehnt. Dabei widerspricht die Landesregierung mitunter der Darstellung des Berliner Sonderermittlers Jost. Wie der Innenminister bei alledem zu dem Ergebnis kommt, es bedarf keines Sonderermittlers, ist – an der Sache orientiert – nicht erklärbar.“

„Wir sind es daher den Opfern und Hinterbliebenen schuldig“, so Rülke und Weinmann abschließend, „Aufklärung mittels parlamentarischen Initiativen voranzutreiben. Daher haben wir gestern eine weitere Anfrage zur Arbeit der Nachrichtendienste und zum Umfeld von Anis Amri in den Landtag eingebracht.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP Faktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert Aufklärung im Fall des in den vergangenen Tagen entflohenen Häftlings, der gewalttätig wurde, und eine Entschuldigung bei den betroffenen Frauen. Außerdem wird von Seiten der FDP/DVP Fraktion dazu eine parlamentarische Initiative erfolgen. Rülke wörtlich:

„Immer wieder gelingt es Häftlingen, ihren Bewachern zu entkommen. Jedes Mal fragt man sich und fragt sich die Bevölkerung: wie kann das sein?

Es ist wichtig, dass die genauen Umstände aufgeklärt und Konsequenzen gezogen werden. Wir erwarten eine entsprechende Untersuchung der Landesregierung. Im Umgang mit Häftlingen darf es keinen Schlendrian geben. Ein solcher kann die Gesundheit oder das Leben von Menschen kosten, wie sich auch hier angesichts des Angriffs des entflohenen Häftlings auf zwei Frauen zeigt.  Wir erwarten, dass die Landesregierung bei den Frauen um Entschuldigung bittet, zumal ganz offensichtlich vorschnell eine Harmlosigkeit des entflohenen Häftlings angenommen wurde.“

Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, kündigte an,  im Wege einer parlamentarischen Initiative der FDP/DVP  Fraktion von der Landesregierung eine Antwort darauf zu verlangen, wie es zu dieser Einschätzung kam und ob sie allein der Beruhigung der Bevölkerung dienen sollte.

In der zweiten Beratung des Einzelplan-Haushalts des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Landtag sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„In dem vorliegenden Haushaltplan des Wissenschaftsministeriums geht es um nicht weniger als die Zukunft der Hochschulfinanzierung. Der vorliegende Entwurf lässt gleichwohl das Vorausschauende oder gar Visionäre vermissen. Durchaus begrüßenswerte Impulse, wie der eilige Ausbau der Studienplätze für das Grundschullehramt oder steigende Investitionen in den Hochschulbau, bleiben vereinzelte Lichtblicke.

Im Dunkel liegt der von Frau Bauer eingeschlagene politische Irrweg, an unseren Hochschulen Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer einzuführen. Mit Verweis auf die Einsparauflagen argumentiert die Ministerin stets, dass eine Einnahmensteigerung unumgänglich sei und sie deshalb nicht umhin käme, die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer einzuführen. Diese Behauptung ist angesichts sprudelnder Steuereinnahmen eher befremdlich, gleichwohl wird die Ministerin nicht müde, allerorten die irrige Mär drohender Etatkürzungen an den Hochschulen zu erzählen. Dies dient ganz offensichtlich dazu, die Motivation zur Umsetzung an Hochschulen zu steigern. Denn diese müssen letztlich die Gebühren einziehen und dabei zahlreiche Ausnahmen beachten. Die Hochschulen haben also den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, gleichzeitig werden deren Internationalisierungsbemühungen jedoch konterkariert. Die FDP bleibt dabei, dass eine zukunftsweisende Hochschulfinanzierung nur gelingen kann, wenn man alle Studierenden an den Kosten maßvoll beteiligt. Unsere Vorstellung von allgemeinen, nachlaufenden Studiengebühren haben wir beantragt, die Regierungsfraktionen folgten diesem Impuls aber nicht und rechnen sich lieber die viel gescholtene Hochschul-Maut schön. Ein genauer Blick auf den Haushalt des Wissenschaftsministeriums offenbart nämlich, dass durch den Ausbau von Stipendien und Studienbeihilfen die Ausgaben signifikant steigen. Die zahlreichen Ausnahmen bei den Ausländerstudiengebühren sollen flankiert werden von einem breit aufgestellten Stipendiensystem. Damit will die Ministerin die diskriminierenden Effekte der Gebühren abmildern. Redlicher weise müsste man diese Ausgaben den Mehreinnahmen aus der Gebühr gegenrechnen

Es wird Zeit, dass die Grünen ihre hochschulpolitischen Scheuklappen ablegen. Denn die diskriminierenden Ausländerstudiengebühren zeigen bereits Wirkung – nur leider eine abschreckende auf über ein Fünftel der Studierenden von außerhalb der EU. Damit legt Frau Bauer Hand an die Zukunftsfähigkeit unseres Wissenschaftsstandortes. Wer die Einführung von Ausländerstudiengebühren als mutigen Schritt bezeichnet, wie etwa der Kollege Schwarz, der verwechselt ganz augenscheinlich Mut mit Tollkühnheit.

Ebenso wagemutig erscheint der Haushaltsplan von Ministerin Bauer, wenn es um die Förderung der Internationalen Bauausstellung (IBA) Heidelberg geht. Vom zuständigen Wirtschaftsministerium wird die IBA in der Landeshauptstadt Stuttgart fortan mit jährlich 250.000 Euro gefördert, was transparent im Einzelplan 7 nachzulesen ist. In der Finanzplanung von Ministerin Bauer, die bekanntermaßen ihren Wahlkreis in Heidelberg hat, versteckt sich hingegen eine Förderung für die dortige IBA im Volumen von über sechs Millionen Euro. Es drängt sich aufgrund der unbestrittenen Unzuständigkeit des Wissenschaftsministeriums die Frage auf, ob sich die Ministerin nach der Bauermaut nun in ihrem Wahlkreis noch ein Denkmal setzen will.“

Anlässlich der Debatte zum Haushalt des Justizministeriums sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Der Grundpfeiler unserer liberalen Gesellschaft ist ein verlässlicher Rechtsstaat. Dieser Rechtstaat steht jedoch unter Druck. Die Silvesternacht in Köln, der Anschlag in Berlin, die Situation in Mannheim aber auch alltägliche Probleme wie das widerrechtliche Parken in zweiter Reihen offenbaren, wie rechtsstaatliche Regeln arrogant verhöhnt, rücksichtslos ausgehebelt oder gleichgültig missachtet werden. Während in politischen Sonntagsreden immer davon gesprochen wird, wie vermeintlich sicher unser Land ist, macht sich in vielen Bereichen Angst und Unsicherheit breit – nicht zu Unrecht, wie sich auch anhand der Kriminal- und Strafverfolgungsstatistik zeigt.

Reflexartig folgt der Ruf der Politik nach schärferen Gesetzen. Gleichzeitig und vielmehr bedarf es aber einer konsequenteren Durchsetzung bestehender Gesetze. Gerade hier zeigen sich jedoch erhebliche Defizite beispielsweise bei der oft mit Verfahrenseinstellungen endenden Strafverfolgung und der Durchsetzung des Asylrechts.

Auch beim Ausbau der Haftplätze sind Fortschritte kaum erkennbar. Auf die zugenommene Heterogenität und Auffälligkeit der Häftlinge hat Grün-Schwarz bisher nicht konzeptionell reagiert. Die Verbesserungsvorschläge auch für das stark belastete Personal in den Justizvollzugsanstalten werden kaum bis gar nicht aufgegriffen. Hier und an anderen Stellen muss die Landesregierung mehr tun. Unser entsprechender Antrag wurde leider von Grün-Schwarz abgelehnt.“

Zu der Meldung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg, wonach Unternehmen aus Baden‑Württemberg ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Ausland ausweiten und der Anteil der internen FuE-Aufwendungen ausländischer Unternehmen an den internen Gesamtaufwendungen der Unternehmen in Baden‑Württemberg zwischen 2005 und 2015 von 20 % auf 14 % abnahm, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Hinter diesen abstrakten Zahlen steckt eine mittel- und langfristig besorgniserregende Entwicklung. Offenbar nimmt die Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg ab. Bei der Landesregierung sollten die Alarmglocken schrillen, denn es ist bekannt, dass der Forschung und Entwicklung die Arbeitsplätze folgen werden. Die Landesregierung muss sich dringend um eine Verbesserung des unternehmerischen Forschungsklimas bemühen. Dazu zählen die Gewährleistung wirklich flächendeckender digitaler Möglichkeiten und auch die Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten für Forschungsaufwendungen bei Unternehmen.“

Nico Weinmann, forschungspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, ergänzt: „Unternehmerische Investitionen in die Forschung kommen oft als Drittmitteleinnahmen an den Hochschulen im Land an. Die Verlagerung der unternehmerischen Investitionen ins Ausland nach Einführung der Transparenzklausel im Jahr 2014 nährt unsere Befürchtung, dass die Bedürfnisse der Unternehmen beim Schutz unternehmensbezogener Daten nicht erfüllt werden. Mit Spannung erwarten wir die Beantwortung unserer parlamentarischen Initiative zur Entwicklung der Drittmittel, die eine zentrale Rolle in den Haushalten der Hochschulen im Land spielen.“

Zur Verteidigung der Rückgänge bei Einschreibzahlen internationaler Studierender nach Einführung von Gebühren durch die grüne Hochschulministerin Theresia Bauer sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Es ist und bleibt absonderlich, dass ausgerechnet Baden-Württemberg unter einer grün geführten Landesregierung mit einer grünen Hochschulministerin Studiengebühren für internationale Studierende als erstes Bundesland eingeführt hat. Dass Ministerin Bauer den darauf erfolgten Rückgang von durchschnittlich 21,6% bei den Einschreibungen dieser Studierenden  als ‚moderat‘ bezeichnet, zeigt deutlich, dass ihr die Wirkungen dieser Gebühren auf die Internationalisierungsbemühungen der Hochschulen im Land weitgehend gleichgültig sind. Die Begründung für die Gebühren, um Einsparung im Hochschulbereich verhindern zu können, war schon bei der Einführung ein Armutszeugnis. Die Entschuldigung, dass dies auch in vielen anderen Staaten erfolge, bewegt sich auf dem Niveau der Einführung der Autobahnmaut durch CSU-Minister auf Bundesebene. Den jetzt als moderat bezeichneten Rückgang hatte die Ministerin wohl anders eingepreist. Davon zeugt zumindest der geschönte Haushaltsansatz, der von deutlich höheren Einnahmen ausgeht.  Unbestritten ist, dass die Hochschulen aufgrund der komplizierten Ausnahmeregelungen bereits jetzt einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand schultern müssen.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses und insbesondere der Zeugeneinvernahme eines Professors der Verwaltungshochschule sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Uns liegt sehr daran, die Auswirkungen der Arbeit des Untersuchungsausschusses auf den Betrieb der Verwaltungshochschule möglichst gering zu halten. Die Ausführungen des Professors, der auch heute noch in Ludwigsburg unterrichtet, liefern uns nun aber besorgniserregende Innenansichten einer „Beamtenschule“, deren Hochschulcharakter er in Abrede stellte. Fragwürdige Prüfungspraktiken und Automatismen bei der Notenvergabe wären in der Tat brisant, gehen aber über den Untersuchungsauftrag des Ausschusses klar hinaus. Es liegt uns Liberalen indes fern, die Vorwürfe als Kleinigkeiten abzutun. Wir werden diese vielmehr ernst nehmen und mit entsprechenden Anträgen im Wissenschaftsausschuss hinterfragen.“

In einer Landtagsdebatte über die Neufassung des Rundfunk-Staatsvertrags kritisierte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, eine geplante Regelung, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusätzliche Vorteile im Wettbewerb mit den privaten Anbietern verschaffen könnte. Wörtlich sagte Weinmann: „Die so genannte Betrauungsnorm soll klarstellen, dass Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten möglich sind. Wenn ARD und ZDF ein gemeinsames Gerät anschaffen oder eine gemeinsame Verwaltung aufbauen, ist das zweifellos sinnvoll und im Interesse der Beitragszahler wünschenswert. Wenn die Öffentlich-Rechtlichen aber zu kommerziellen Zwecken kooperieren, beispielsweise beim Erwerb und der Verbreitung von Programmrechten, könnte sich die Position der privaten Medienunternehmen  am Markt erheblich verschlechtern. Die Vertreter des privaten Rundfunks weisen hierbei in nachvollziehbarer Weise auf mögliche, für sie schädliche Wechselwirkungen mit anderen geplanten Regelungen beispielsweise zum Urheberrecht bei Online-Übertragungen hin. Dagegen haben die öffentlich-rechtlichen Sender durch ihre Finanzierung aus Rundfunkbeiträgen enorme Wettbewerbsvorteile. Und durch ihren Auftrag sind sie nach Ansicht des Bundeskartellamts und des Bundeswirtschaftsministeriums von den grundsätzlichen EU-Wettbewerbsvorschriften ohnehin ausgenommen. Deshalb sei die Betrauungsnorm im Rundfunk-Staatsvertrag zum Zweck von Kooperationen nicht erforderlich. Einerseits überflüssig, anderseits aber ein mögliches Einfallstor für weitere Wettbewerbsnachteile der privaten Medienunternehmen – einer solchen Regelung kann die FDP-Fraktion unmöglich zustimmen. Im Interesse einer pluralistischen Medienlandschaft lehnen wir die Betrauungsnorm deshalb ab.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zum Thema „Kunst ist eine Tochter der Freiheit – eine Debatte aus Anlass des Falls Serebrennikov in der Oper Stuttgart“ sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Debatte findet an einem historischen Datum statt – 79 Jahre nach dem Scheitelpunkt der Novemberpogrome, aber auch zum 28sten Jahrestag des Mauerfalls. Mit den Repressionen gegen den Regisseur Serebrennikov gibt die russische Obrigkeit die Kunstfreiheit ein weiteres Mal preis. Zwar erkennt auch die dortige Verfassung jedem die Freiheit literarischer, künstlerischer und anderer Arten schöpferischer Tätigkeit zu. Dieses Verfassungsrecht wird aber mit jedem weiteren Vorfall wie der Gruppe Pussy Riot oder dem Künstler Pawlenski zur inhaltsleeren Floskel. Wir müssen beobachten, wie Regimekritiker einer ganz besonderen Zensur unterworfen werden – nämlich der gesellschaftlichen Ächtung und Exklusion durch den Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder, dem öffentliche Ächtung folgt. Es werden nicht die Werke offensiv moniert, sondern der kritische Geist dahinter mundtot gemacht.

Diese Beobachtungen erinnern uns daran, wie wertvoll die Kunstfreiheit als essentielles Kommunikationsgrundrecht in unserer Verfassung, aber auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist. Sie ermahnen uns aber auch, die grundrechtsverachtende Praxis, die auch in China nicht nur den Künstler Ai Weiwei traf, scharf zu kritisieren. Denn die Freiheit der Kunst ist wie die Meinungsfreiheit eine Grundvoraussetzung des staatlichen Miteinanders. Eine starke Demokratie lebt auch von der kritischen Auseinandersetzung und die Zensur darf nie wieder ein Mittel zum Machterhalt sein.“

Anlässlich der aktuellen Debatte zu der von Justizminister Wolf und der CDU-Landtagsfraktion geforderten Studie zu Paralleljustizstrukturen in Baden-Württemberg sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Das Vorhaben taugt nicht zur Skandalisierung. Uns sollte der Rechtsstaat mit seiner unabhängigen Justiz und dem staatlichen Gewaltmonopol so wichtig sein, dass wir ihn durch eine Paralleljustiz nicht in Frage gestellt sehen wollen. Eine die staatliche Justiz faktisch ersetzende Milieu-Gerichtsbarkeit darf nicht geduldet werden. Sie wirkt sich fatal auf die Integration der bei uns lebenden Migranten aus und festigt im Bereich der Organisierten Kriminalität die Geschlossenheit des kriminellen Milieus.

Es ist daher sinnvoll, wie in Berlin und Nordrhein-Westfalen die Bedeutung einer möglicherweise existierenden Paralleljustiz zu untersuchen, zumal es derzeit aus Baden-Württemberg kaum Erkenntnisse hierzu gibt. Wichtig ist zudem, dass Politik und Exekutive dann aber auch etwaige Probleme zielgerichtet angehen. Neben sanktionierenden Maßnahmen sollte es beispielsweise hilfreich sein, die vielfältigen Angebote der deutschen Justiz, wie der Rechtsberatungs- und Prozesskostenhilfe, bei Migranten bekannter zu machen. “

Zur öffentlichen Anhörung der Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Umsetzung des Strobl-Sicherheitspakets sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Anhörung zeigte die auch von uns erkannten Defizite der Gesetzentwürfe der Landesregierung klar auf.“

Nach Goll müsse unter anderem dem Ziel, gegen Terrorismus und die Organisierte Kriminalität vorgehen zu wollen, mehr Rechnung getragen werden. „Die Befugnisse gehen zu weit, wenn schon jede einfache Körperverletzung ohne terroristischen Hintergrund, wie beispielsweise eine Ohrfeige, den Einsatz schwerster nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt.“

„Das gleiche“, ergänzte Weinmann, „gilt für die Weitergabe von Erkenntnissen aus dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Anders als es der Gesetzentwurf regelt, sollten die Erkenntnisse gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn sie auch vom Empfänger mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln hätten erhoben werden dürfen. Zudem sollte die bei Gefahr in Verzug notwendige nachträgliche Prüfung der Anordnung des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel durch den Richter strenger geregelt werden.“

Goll betont darüber hinaus, dass sämtliche neue Möglichkeiten evaluiert werden sollten.

„Wir wünschen uns“, so Goll und Weinmann abschließend, „dass auch die anderen Fraktionen diese und weitere Bedenken ernst nehmen, sodass wir interfraktionell Änderungsanträge ausarbeiten können, die die Gesetzentwürfe an den kritischen Stellen auf verfassungsrechtlich sichere Beine stellen.“

Nach den Erkenntnissen des Berliner Sonderbeauftragten und früheren Bundesrichter Jost gab es im Fall Anis Amri auch Fehler baden-württembergischer Behörden. Das Stuttgarter Innenministerium wies dies unverzüglich zurück. In dieser Situation beschloss die FDP Landtagsfraktion in Baden-Württemberg heute, mit einer parlamentarischen Initiative die Landesregierung aufzufordern, die Verhaltensweisen baden-württembergischer Behörden im Fall Anis Amri durch einen unabhängigen Sonderbeauftragten untersuchen zu lassen. Der Vorsitzende der Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann, bezeichnen diese Forderung als Konsequenz aus dem Verhalten der Landesregierung.

„Schon Anfang des Jahres“, so erinnerte Rülke, „hatte die FDP den Fall Anis Amri im Landtag thematisiert. Leider gab sich die Landesregierung wenig auskunftsfreudig. Insbesondere Innenminister Strobl war nach unserer Wahrnehmung nicht in der Lage oder bereit, auf die konkreten Fragen vor allem im Innenausschuss fundiert zu antworten. Nach der aktuellen Positionierung des Innenministeriums haben wir wenig Hoffnung, dass die Landesregierung sich der Sache in der gebotenen Ernsthaftigkeit annimmt.“

Weinmann ergänzt: „Angesichts dieser Situation erscheint uns die Berufung eines Sonderbeauftragten, der mittels Akteneinsicht und Personenbefragungen das Verhalten und den jeweiligen Wissensstand baden-württembergischer Behörden aufarbeitet, geboten. Denn die Vorwürfe des Berliner Sonderbeauftragten Jost aus seinem Abschlussbericht wiegen schwer. Beispielsweise sei die Vernehmung Amris durch die Landespolizei in Friedrichshafen unzureichend gewesen, das Landeskriminalamt habe seine Erkenntnisse nicht an die Justiz weitergegeben und die sichergestellten Handys seien nicht ausgewertet worden. Diese Fehler seien passiert, obwohl Behörden die Gefährlichkeit Amris bekannt war und er dem islamistischen Spektrum zugeordnet wurde. Die wiederholte Forderung, den Sicherheitsbehörden weitergehende Kompetenzen zukommen zu lassen, bedingt zwingend, Versäumnisse zu benennen und abzustellen. Dies zu ignorieren wäre ein Schlag ins Gesicht der Opfer des Terrors.“