Zum Projekt, Sprachbarrieren in Justizvollzugseinrichtungen durch Video-Dolmetscher zu überbrücken, sagten der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann und der Strafvollzugsbeauftragte der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Umgang mit Insassen von Justizvollzuganstalten hat sich in den letzten Jahren erkennbar erschwert. Nicht nur die Flüchtlingskrise hat die Justizvollzugsanstalten erreicht, auch die Zahl verhaltensauffälliger Insassen steigt. Die in den Justizvollzugsanstalten tätigen Menschen dürfen mit den sich daraus ergebenden Problemen nicht alleine gelassen werden.

Mit Blick auf Sprachschwierigkeiten ist die Erprobung eines Video-Dolmetschers ein lohnenswerter Ansatz, auch wenn er sicher nicht in allen Situationen zum Einsatz kommen kann. Denn der Einsatz von Video-Dolmetschern erfordert einen kooperationsbereiten Häftling. Mehr Unterstützung im Umgang mit den kooperationsunwilligen Insassen dürfen die Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten von der Landesregierung erwarten. Hier ist weit mehr Engagement der Landesregierung gefragt.“

In der heutigen parlamentarischen Debatte über die Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen in der Türkei auf die wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen zu Baden-Württemberg sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Geschehnisse in der Türkei infolge des Putsches im Sommer 2016 sind auch eine Belastungsprobe für die bilateralen Beziehungen im Wissenschaftsbereich. Die Entlassung von über 1500 Hochschuldekanen und Reisebeschränkungen für türkische Wissenschaftler kann man nur als Frontalangriff auf die offene, unabhängige Wissenschaft bezeichnen, für die jüngst Tausende beim ‚March for Science‘ in Baden-Württemberg demonstriert haben. Besonders beunruhigend sind die Auswirkungen auf die Türkisch-Deutsche Universität in Istanbul, deren türkischer Rektor das Vorgehen Erdogans verteidigt und den deutschen Partnern Unverständnis für das ‚Trauma‘ des Putsches vorwirft. Der von Erdogan eingeschlagene Weg hin zu einem autoritären Staat schafft bedrückende Assoziationen zu den Anfängen des Nazi-Regimes. Damals fanden circa 1000 verfolgte deutsche Wissenschaftler Zuflucht in der Türkei. Diese Offenheit und Hilfe für türkische Wissenschaftler ist heute nicht nur opportun, sondern eine Bringschuld der Politik im Land. Das Programm der Landesregierung zur Aufnahme von türkischen Wissenschaftlern für ein bis zwei Jahre kann dabei nur ein kleiner Baustein sein. Wir brauchen nach wie vor ein geordnetes Einwanderungsrecht für qualifizierte Arbeitskräfte und eine Durchlässigkeit im Asylverfahren nach Qualifikationskriterien, die in einem Punktesystem festgelegt sind.“

Zur Ablehnung des FDP-Gesetzentwurfs zum Verbot der Gesichtsverschleierung an Schulen und Hochschulen durch Grüne und CDU sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Mit ihrer Ablehnung des FDP-Gesetzentwurfs verpasst die grün-schwarze Koalition die Chance, den für eine freiheitliche Demokratie so wichtigen Wert der offenen Kommunikation in zentralen Lebenssituationen wie der Schule und der Hochschule rechtlich zu fixieren. Unehrlich ist dabei insbesondere das Verhalten der CDU. Während CDU-Innenminister Strobl und der Vorsitzende der CDU-Fraktion Reinhart in den Medien Bundesinnenminister de Maizière für seine Ablehnung der Burka loben, sorgt die CDU dafür, dass in Baden-Württemberg Schüler, Studenten, angestellte Lehrer und Hochschullehrer mit Gesichtsverschleierung am Unterricht und an Lehrveranstaltungen teilnehmen können. Völlig abstrus ist das Verhalten der Koalition, wenn man berücksichtigt, dass sie heute noch über ihren Gesetzentwurf zum Kopftuchverbot bei Gericht abstimmen lässt. Eine nicht zuletzt auch die Würde der Frau in Frage stellende Burka an Schulen und Hochschulen ist für sie in Ordnung, ein Kopftuch vor Gericht dann aber nicht.

Unzureichend ist der Ansatz der SPD, nachdem verbeamteten Lehrern die Gesichtsverschleierung verboten werden soll, sie angestellten Lehrern aber erlaubt wird.“

Nachdem der von FDP und SPD eingebrachte Änderungsantrag, mit dem die Neutralitätsvorschriften bei Gericht auch auf Schöffen und ehrenamtliche Richter ausgeweitet werden sollten, von Grün-Schwarz abgelehnt wurde, lehnte die FDP-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf der Koalition zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ab. Dazu erklärte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Neutralität der Gerichte ist ein Wesensmerkmal unseres Rechtsstaats. Es ist daher richtig, Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild zu normieren. Diese Vorgaben müssen aber, anders als von Grün-Schwarz vorgeschlagen, auch Schöffen und ehrenamtliche Richter umfassen. Wir haben daher mit der SPD einen Änderungsantrag eingebracht, der dies vorsah. Leider wurde der Änderungsantrag von der Koalition abgelehnt. Wir konnten dann dem unzureichenden, die Einheit der Justiz untergrabenden Gesetzentwurf von Grün-Schwarz nicht zustimmen.

Indem Grün-Schwarz trotz der vehementen Kritik der Schöffen und Richter an der Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter festhielt, zeigt die Koalition eindrücklich, dass bei ihr Fachfragen politischen Befindlichkeiten zu weichen haben. Wie bei dem von Grünen und CDU zuvor abgelehnten Burka-Verbot für Schulen und Hochschulen wird zudem deutlich, dass die CDU ihren Gestaltungswillen in der Koalition aufgegeben hat. Sie denkt offensichtlich, Hauptsache an der Regierung beteiligt sein, die Bürger werden schon übersehen, dass die CDU zwar öffentlich Forderungen stellt, sich dann aber kampflos den Grünen unterwirft.“

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann, und der Sprecher für Handwerk und Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert, würdigten die Arbeit der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit. In einem Antrag (Ds. 16/1787) hatten sich Abgeordnete der Fraktion nach Anzahl und Ausgang der Arbeitsgerichtsverfahren in Baden-Württemberg erkundigt.

Nico Weinmann sagte dazu: „Die Geschwindigkeit der Arbeitsgerichtsverfahren ist trotz der Zahl von fast 40.000 Auseinandersetzungen alleine im Jahr 2016 vergleichsweise hoch. Dahinter steckt ein enormes Engagement der Zuständigen im Gerichtsbereich. Für den Rechtsstaat ist es wichtig, dass Verfahren angegangen und einer Klärung zugeführt werden können.“

Prof. Dr. Erik Schweickert ergänzte: „Trotz dieser sehr respektablen Bilanz bedeutet ein arbeitsgerichtliches Verfahren für alle Beteiligten eine große Unwägbarkeit. Eine kritische Betrachtung der Zahlen zeigt, dass eigentliche Urteile nur zu einem kleinen Anteil gesprochen werden; nach Angaben der Landesregierung war das im Jahr 2016 nur in ca. 5 Prozent der Verfahren der Fall. Der Verweis auf die geringe Urteilsquote sowie die hohe Verfahrenszahl und möglicherweise daraus resultierender längerer Verfahrensdauer dürfen jedoch keinen erhöhten Vergleichsdruck erzeugen, der Arbeitgeber wie Arbeitnehmer davon abhält, den Gerichtsweg zu beschreiten.“

In der heutigen zweiten Beratung des Gesetzesentwurfs der Landesregierung zur Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Schon in der Anhörung fanden die Experten deutliche Worte zu dem Studiengebühren-Vorhaben der Landesregierung. Das Gesetz ist nicht geeignet, um tatsächlich haushaltswirksam ernstzunehmende Mehreinnahmen zu generieren. Vielmehr machen die zahlreichen Ausnahmetatbestände das Gesetz ineffektiv und bürokratisch. Daher ist nicht zu erwarten, dass die Hochschulen ihren Verwaltungsaufwand mit dem marginalen Anteil von einem Fünftel der Gebühr decken können. Die intendierte Verbesserung der Studienbedingungen für internationale Studierende jedenfalls wird absehbar ausbleiben.

Das Gesetz ist aber auch diskriminierend und konterkariert die Bemühungen der Hochschulen um eine Internationalisierung. Die Hochschulen im Land werden einen Reputationsschaden erleiden. Aber auch hinsichtlich der entwicklungspolitischen Ziele bezeichnen die Experten das Gesetz als Rückschlag. Besonders Studierende aus Entwicklungsländern seien nun von der Gebührenlast betroffen. Die Gebühr wird gerade diese Studierenden abschrecken, deren finanzieller Spielraum dann nicht mehr ausreicht, um die hohen Gebühren in Höhe von 1500 Euro zu leisten. Ein Armutszeugnis der Landesregierung, die sich im Koalitionsvertrag zur Wahrnehmung entwicklungspolitischer Verantwortung als wesentliches Element der Politik bekennen will. Wenn die ausländischen Studierenden in andere Bundesländer abwandern, wie zu erwarten steht, werden aber auch die finanziellen Erwartungen der Landesregierung enttäuscht werden. Denn zu recht wird immer wieder die Frage aufgeworfen, warum Studierende aus Entwicklungsländern in einem der wohlhabendsten Industrieländer gezielt zur Finanzierung allgemeiner Haushaltsaufgaben herangezogen werden sollen.

Die FDP-Landtagsfraktion ist weiterhin der Auffassung, dass allein die allgemeinen und nachlaufenden Studiengebühren nach australischem Modell wirkliche soziale Gerechtigkeit schaffen können, da sie erst nach dem Abschluss erhoben und einkommensunabhängig gezahlt werden. Im Sinne eines umgekehrten Generationenvertrages tragen dann Generationen von ehemaligen Studierenden zur Verbesserung der Studienbedingungen bei.

Wenn Ministerin Bauer schon den grünen Nimbus der kostenfreien Hochschulbildung opfert, so hätte sie vielleicht besser über allgemeine, nachlaufende Studiengebühren nachsinnen sollen, statt ein ineffektives und offen diskriminierendes Gesetz zu ersinnen, dem wir Liberale nun die Zustimmung verweigern müssen.“

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der Gesetzentwurf zur Neutralität zeigt beispielhaft, dass die grün-schwarze Landesregierung nicht das Beste für das Land erstrebt, sondern sich ganz auf den eigenen Machterhalt fokussiert. Für Probleme werden nicht die besten Lösungen gesucht, sondern Kompromisse, mit denen beide Koalitionspartner leben können – egal, was die Betroffenen sagen.

Von Grünen und CDU planmäßig ignoriert werden so die Kritik der Schöffen und ehrenamtlichen Richter als auch des Richterbundes an der Ausnahme der Kleidungsvorschriften für ehrenamtliche Richter und Schöffen. Dabei zeigen selbst die Autoren des Gesetzentwurfs im Justizministerium, wie absurd der Kompromiss zwischen Grünen und CDU ist. So wird für den Verzicht auf die Neutralitätsvorschrift für Ehrenamtliche auf die Vielfalt bei den Ehrenamtlichen abgestellt, dann aber sogleich richtig festgestellt, dass Neutralität auch für diese gilt. Wenn aber die Vielfalt keinen Einfluss auf die Neutralität haben darf, muss sich dies auch im äußeren Erscheinungsbild  der Ehrenamtlichen ausdrücken.

Um dem Parlament bei dem zutreffenden Anliegen, Neutralität sichtbar zu halten, einen Ausweg zu bieten, wird die FDP für die morgige Ausschussberatung und die zweite Lesung einen Änderungsantrag einbringen, mit dem die sachwidrige Ausnahmeregelung für Ehrenamtliche aufgehoben wird. Gewahrt wird so auch die Einheit der Justiz. Neutralität gilt für alle; dies können dann auch die Abgeordneten von Grünen und CDU mit ihrer Zustimmung zum Änderungsantrag verdeutlichen.“

Zur Kooperationsvereinbarung des Justizministeriums mit dem Volkshochschulverband über Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge in Baden-Württemberg  sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Das vom Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg angestoßene Projekt verfolgt einen unterstützenswerten Ansatz. Es ist ein Zeichen unserer funktionierenden Bürgergesellschaft, dass sich – trotz ihrer erheblichen beruflichen Arbeitsbelastung  –  innerhalb kurzer Zeit mehr als 300 Juristinnen und Juristen bereit erklärt haben, ehrenamtlich Rechtsstaatsunterricht zu erteilen. Den ehrenamtlich Engagierten und den weiteren Beteiligten wünschen wir gutes Gelingen.“

Zur Feststellung von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, dass die wachsende digitale Vernetzung mit einer zunehmenden Gefahr von Cyber-Angriffen auf die deutsche Wirtschaft einhergehe, sagten der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, und der Sprecher der Fraktion für Digitales, Dr. Timm Kern:

„Die Aussagen des Verfassungsschutzes sind richtig. Sie müssen von der Politik in Bund und Land aber auch von Teilen der Wirtschaft deutlich ernster genommen werden. Angesichts der für unseren Wirtschaftsstandort elementaren Bedeutung der Digitalisierung und des Schutzes von Innovationen spielen Deutschland und Baden-Württemberg mit ihrer wirtschaftlichen Zukunft, wenn Wirtschaft und Infrastruktur nicht konsequent vor Cyber-Angriffen geschützt werden.

In Baden-Württemberg ist das auch für den Schutz vor Cyber-Angriffen zuständige Landesamt für Verfassungsschutz jedoch personell weiter unterbesetzt. Die Kooperation von Wirtschaft und Behörden muss deutlich ausgebaut werden. Einheitliche Standards im Schutz vor Cyber-Angriffen und eine Kultur der Anzeige von Angriffen, zumindest gegenüber den Sicherheitsbehörden, sind notwendig.“

Die gestern bekannt gewordenen Meldung, der Stuttgarter Oberbürgermeister und die Staatssekretärin Olschowski wollten auf den Bau eines Stuttgarter Konzerthauses verzichten, ist für Nico Weinmann, kulturpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, und seine Kollegin, die Stuttgarter Abgeordnete Gabriele Reich-Gutjahr, ein Armutszeugnis und eine vertane Chance.

„Die großartige Chance, Stuttgart einen kulturellen Akzent mit Symbolcharakter zu verleihen, ist vertan. Statt der Landeshauptstadt ein neues Konzerthaus zu schenken, das die bestehende Kulturmeile komplettieren würde, bemühen Oberbürgermeister Kuhn und Staatssekretärin Olschowski fragwürdige Argumente, um diese Innovation zu verhindern. Beide insistieren darauf, ein ,Hybridgebäude’ werde langfristig nicht den Kriterien gerecht, die ein gutes Konzerthaus erfüllen müsse. Tatsächlich hätte jedoch nichts dagegen gesprochen, ein neues, ansprechendes Konzerthaus im Herzen der Stadt langfristig zu etablieren“, betonte Weinmann.

„Stuttgart wird damit einmal mehr um eine Attraktion gebracht, die weit über die Stadtgrenzen hinaus Wirkung gezeigt und Menschen animiert hätte, die Landeshauptstadt zu besuchen. Stattdessen wird nun erneut darauf verwiesen, dass es noch mehrerer Monate bedürfe, eine verbindliche Interimslösung zu finden. Ob die vage skizzierten Alternativen dann den großen Erwartungen gerecht werden, ist mehr als fraglich. Wenn die Planungen nicht bald konkreter werden, befürchte ich Schlimmes“, erklärte Reich-Gutjahr.

Ministerpräsident Kretschmann und Justizminister Wolf stellten in der heutigen Landespressekonferenz einen Gesetzentwurf zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vor, der Berufsrichtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser, weltanschaulicher oder politischer Symbole oder entsprechend geprägter Kleidungsstücke bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben verbietet. Landesrichter- und -staatsanwaltsrat sowie der Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter kritisieren, dass Schöffen und ehrenamtliche Richter von den Regeln ausgenommen werden. Der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann, sehen die Haltung der FDP durch die Kritik der Verbände bestätigt:

„Der Gesetzentwurf ist ein fauler Kompromiss zwischen den Grünen, die auch hauptamtliche Richter mit Kopftuch für unproblematisch halten, wie Ministerpräsident Kretschmann im November 2016 darlegte, und der CDU, die sich wieder einmal nicht durchsetzen kann.“

„Auszubaden haben dies die Angehörigen der Justiz“, so Rülke, „die mit ihrer berechtigten Kritik an der Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter die Selbstbeweihräucherung der Koalition konterkarieren.“

„Peinlich müsste den Grünen sein“, ergänzt Weinmann, „dass ihre bisherige Argumentation zur Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter gerade diese nicht überzeugen kann. Die besondere Wertschätzung der Neutralität, die in der Stellungnahme der Schöffen und ehrenamtlichen Richter zum Ausdruck kommt, zeigt einmal mehr, wie tief verankert sie in unserer rechtsstaatlichen Justiz sind.“

„Wir hoffen“, so Rülke und Weinmann abschließend, „dass die Koalition das Gesetzgebungsverfahren zum Anlass nimmt, die Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter zu streichen. Andernfalls werden wir dies mit einem Änderungsantrag zur Abstimmung bringen.“

Anlässlich des Gedenkens zum 10. Todestag von Michèle K. und dem versuchten Mord an ihrem Kollegen Martin A. sagte der Obmann des NSU-Untersuchungsausschusses, Nico Weinmann:

„Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen und Freunden der Opfer jener entsetzlichen Gewalttaten, die noch immer schmerzlich daran erinnern, zu welchen Gräueltaten rechtextremistische Überzeugungen führen können.

Umso mehr fühlt sich der parlamentarische Untersuchungsausschuss dazu verpflichtet, auch noch zehn Jahre nach dem Mord und dem Mordversuch an den beiden Polizisten akribisch, unermüdlich und konzentriert jeden Stein umzudrehen, um neue Erkenntnisse zu erlangen. Unser zentrales Augenmerk konzentriert sich darauf, herauszufinden, ob die rechte Terrorgruppe Unterstützer in Baden-Württemberg hatte. Diese Fragen sind allerdings zehn Jahr später und nach umfassenden polizeilichen Ermittlungen nur noch sehr schwer zu beantworten.

Oft stoßen wir dabei an unsere Grenzen.

Neben dieser großen Aufgabe haben die NSU-Untersuchungsausschüsse aber auch einen moralischen Wert: Sie sensibilisieren und schaffen ein Bewusstsein für die Dimensionen und Auswirkungen von Rechtsextremismus, Ausländer- und Islamfeindlichkeit.

Anfang der 1990er Jahre wurde das NSU-Trio durch ein solches Klima radikalisiert. Unsere – auch politische – Verantwortung liegt nicht zuletzt darin, solche Vorgänge als Folge jeglicher Form von Extremismus für die Zukunft zu verhindern. Verharmlosungstendenzen gilt es Einhalt zu gebieten.“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, Nico Weinmann, kritisiert den Hochschulgebühren-Kurs der zuständigen Landesministerin Theresia Bauer scharf. Diese hatte angesichts von geplanten Hochschulgebühren für Nicht-EU-Studierende Ausnahmemöglichkeiten für Studierende aus weniger entwickelten Ländern in Aussicht gestellt.

Weinmann sagte dazu: „Die ganze Absurdität der Hochschulgebühren für ausländische Studierende wird jetzt sichtbar. Erst werden Gebühren umständlich für bestimmte Nationalitäten erhoben, jetzt gibt es davon wieder Ausnahmen. Das bedeutet eine weitere Vermehrung des bürokratischen Aufwands, der die ohnehin übersichtliche Mittelzuweisung an die Hochschulen des Landes weiter schmälern wird.“

Der Hochschulexperte bezeichnet die Gebührenordnung als „komplette Fehlkonstruktion“. Bauer betreibe nach Aussagen Weinmanns „kurzsichtige Situationspolitik“. Erst habe sich die Hochschulministerin für die generelle Abschaffung der Gebühren feiern lassen, jetzt sei mit Ausnahmeschaffungen beschäftigt.

„So sieht keine gerechte Gebührengestaltung für Hochschulen aus, die die Finanzierung wirklich verbessert. Nachlaufende und für alle geltende Studiengebühren schaffen Fairness. Ministerin Bauer schafft Verwirrung“, so Weinmann abschließend.

In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FDP-Fraktion zum elektronischen Rechtsverkehr (Landtags-Drucksache 16/1660) stellt die Landesregierung mit Blick auf die von der FDP angeführten praktischen Probleme mit der Versorgung mit „schnellem Internet“ fest, dass nach den Angaben des sog. Breitbandatlas die erforderliche Verfügbarkeit gegeben sei. Die zu übertragenden Datenmengen von Anwälten und Notaren werden von der Landesregierung als regelmäßig gering angesehen. Ob sie den Termin für den pflichtigen elektronischen Rechtsverkehr vom 01.01.2022 auf den 01.01.2021 oder 01.01.2020 vorverlegt, habe sie noch nicht entschieden. Zur Stellungnahme der Landesregierung sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„In ihrer Stellungnahme zeigt die Landesregierung, dass sie wenig auf Rückmeldungen aus der Praxis schaut. Angesichts der Probleme, die nicht nur Rechtsanwälte sondern auch Gewerbetreibende mit dem ‚schnellen Internet‘ haben, obwohl nach den Angaben des Breitbandatlasses eine ausreichende Versorgung gesichert sein soll, ist eine solche Betrachtungsweise gefährlich. Der Hinweis auf die angeblich geringen Datenmengen, die im Rechtsverkehr anfallen sollen, kann beispielsweise mit Blick auf Streitigkeiten im Bau- und Architektenrecht mit ihren voluminösen Bauzeichnungen nicht beruhigen. Die Landesregierung ist daher vor einem allzu leichtfertigen Umgang mit den Problemen des elektronischen Rechtsverkehrs zu warnen.

Link zum Antrag:

 16_1660_Elektronischer_Rechtsverkehr

Zur Meldung, die Staatsanwaltschaft Stuttgart richte eine zentrale Abteilung zur Bekämpfung der Cyberkriminalität ein, sagten der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann und der Sprecher der Fraktion für Digitales, Dr. Timm Kern:

„In Zeiten zunehmender Digitalisierung wird es immer wichtiger, die Infrastruktur, Bürger und Unternehmen wirksam vor Cyberangriffen zu schützen. Denn nicht nur ausländische Staaten spionieren; in der Wirtschaft hoch entwickelter Industrienationen ist das Ausspionieren der Mitbewerber anderer Länder leider längst fester Bestandteil der globalen Konkurrenz.

Als richtiges Signal begrüßen wir daher die Bündelung der Kräfte der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Kampf gegen Cyberangriffe.

Unverständlich ist, warum die Landesregierung nicht mehr für den Schutz vor Cyberangriffen tut. Das auch für den Schutz vor Cyberangriffen zuständige Landesamt für Verfassungsschutz ist personell weiter unterbesetzt, nicht zuletzt, weil die Landesregierung die gerade für diesen Bereich von der FDP-Fraktion beantragten zusätzlichen Stellen abgelehnt hat.

Der Polizei fehlen Fachleute. Darüber hinaus muss die Kooperation von Wirtschaft und Behörden von beiden Seiten intensiviert werden. Seit Jahren fordert die FDP dazu beispielsweise die Einführung einer aussagekräftigen Zertifizierung ,Wirtschaftsspionageabwehr‘, die landesweit die Durchsetzung eines fortzuschreibenden Mindeststandards in Sachen Abwehr von Cyberangriffen erleichtern kann.“

Zur Meldung, wonach das Karlsruher Verwaltungsgericht durch die stark angestiegenen Verfahren im Asylbereich besonders belastet sei und der Vizepräsident des Gerichts neun zusätzliche Richterstellen fordere, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Seit Monaten ist bekannt, dass die Zahl der Asylklagen stark zunimmt. Angesichts der Flüchtlingskrise und der Klagemöglichkeiten abgelehnter Asylbewerber und Flüchtlinge war diese Zunahme absehbar. Die Landesregierung hätte frühzeitig mit weiteren Stellenschaffungen auf die Situation reagieren können und müssen. Stattdessen wurden von Grün-Schwarz ganz bewusst lediglich 74 Richter und Staatsanwälte eingestellt, obwohl der Bedarf bei 211 lag.

Es wird nun höchste Zeit, hier nachzubessern. Eine Entlastung der Justiz führt zum schnelleren Abschluss der Verfahren und damit auch zu schnellerer Rechtssicherheit für die Menschen und Behörden. Damit werden zugleich Integration und Rückführung gefördert, die wichtige Grundpfeiler der Flüchtlingskrisenbewältigung sind.“

Zu den publik gewordenen Vorwürfen, Mitarbeiter der JVA Ravensburg hätten rechtsradikale Musik an Strafinsassen verteilt, sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss II, Nico Weinmann:  

Das Verteilen von CDs mit rechtsradikaler Musik durch Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten des Landes ist inakzeptabel, ja, skandalös.

Rechtsextreme Musik ist eine Einstiegsdroge in die Szene. Dieser Gefahr müssen sich alle bewusst sein. Sie ist ein Wolf im Schafspelz. Ein Haftaufenthalt darf auf keine Weise zu einer weiteren Radikalisierung der Insassen führen. Wir fordern die Landesregierung auf, diesen Vorwürfen zügig und konsequent nachzugehen.“

Zur Meldung, die Gefängnisse in Baden-Württemberg platzten aus allen Nähten, sagten der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, und der Strafvollzugsbeauftragte der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Erkenntnis des Justizministers ist nicht neu. Seit Wochen ist bekannt, dass die Zahl der Inhaftierten in den letzten Monaten angestiegen ist. Mit der starken Zunahme des Anteils von Ausländern ist nun die Flüchtlingskrise auch in den Justizvollzugsanstalten angekommen. Der Ausbau der Häftlingsplätze muss zügig vorangetrieben werden, denn ein Rückgang der Häftlingszahlen ist nicht absehbar. Gleichzeitig sollten die Bemühungen zur Abschiebung der straffällig gewordenen Ausländer, deren rechtlich zulässige Abschiebung nicht zu einem Sicherheitsrisiko führt, verstärkt werden.“

Zur Meldung des «Weißen Rings», immer mehr Opfer von Straftaten fühlten sich von Staat und Gesellschaft allein gelassen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Mitglieder des ‚Weißen Rings’ leisten, auf Basis geringer Gelder, wertvolle Arbeit und das gerade dort, wo der Staat im Umgang mit Opfern von Straftaten oft Einfühlsamkeit vermissen lässt. Dieses Engagement aus der Mitte der Gesellschaft hat mehr Unterstützung verdient.“

Der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Festlegung eines Interimsstandorts der Stuttgarter Staatsoper. Aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine kleine Anfrage geht hervor, dass die Kosten für eine Interimsspielstätte paritätisch von Stadt und Land getragen werden.

„Die Zeit drängt, da bereits 2019 mit den Sanierungsarbeiten an der Stuttgarter Staatsoper begonnen werden soll. Eine Einigung bei der Festlegung eines Interimsstandorts ist längst überfällig. Die Antwort des Finanzministeriums erweckt den Eindruck, als hätte das Land als paritätischer Finanzier keinen Einfluss auf das Projekt. Wer sich jedoch finanziell an dem Projekt beteiligt, sollte auch mitreden dürfen. Um Einnahmeausfälle zu vermeiden, sollten sich die Beteiligten auf einen zentralen Interimsstandort verständigen, der sowohl attraktiv als auch gut erreichbar ist. Sonst bleibt das Publikum aus.“ insistiert Weinmann.

Die Stuttgarter FDP Landtagsabgeordnete, Gabriele Reich-Gutjahr, lehnt den Vorschlag des Grünen Oberbürgermeisters Fritz Kuhn ab, der einen Interimsstandort neben dem Mercedes-Benz Museum vorsieht. „Die Erfahrung aus der Sanierungsphase des Schauspielhauses sollte die Beteiligten dazu bewegen, besonders die Faktoren Nachnutzung, Erreichbarkeit und Akzeptanz beim Publikum zu beachten. Ein Interimsstandort auf dem S21-Gelände am Gebhard-Müller-Platz oder zwischen Innenministerium und Planetarium würde sich unter dem Aspekt einer möglichen Nachnutzung durch die Stuttgarter Symphoniker anbieten und gleichzeitig die Kulturmeile fortführen. Stuttgart darf sich diese Chance nicht entgehen lassen, eine Philharmonie in der Kulturmeile zu bekommen.“ Reich-Gutjahr begrüßt die Gründung des Vereins „Aufbruch Stuttgart“. Dieser schaffe ein öffentliches Bewusstsein und eine Sensibilisierung der Kulturstadt Stuttgart.

Anlage: Parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Nico Weinmann: Anlage_Interimsstätte_Staatsoper

Die Nach der Expertenanhörung zum Gesetzesentwurf zur Einführung von Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern zieht der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, ein klares Fazit:

„Die Experten fanden heute deutliche Worte zu dem Studiengebühren-Vorhaben der Landesregierung. Der Gesetzesentwurf taugt weder, um tatsächlich haushaltswirksam ernstzunehmende Mehreinnahmen zu generieren, noch ist er sozial oder der Lehrqualität zuträglich. Die zahlreichen Ausnahmetatbestände machen das Gesetz nicht nur ineffektiv, sondern auch sehr bürokratisch. Alle Experten waren sich einig, dass der kleine Anteil an der Gebühr, der an den Hochschulen verbleiben soll, nicht ausreichen wird, um eine Verbesserung der Betreuung von ausländischen Studierenden zu schaffen.“

Als Holzweg bezeichnete der bildungsökonomische Experte die Absicht, allein die Zweit- und internationalen Studierenden zur Kasse zu bitten. Dies sei weder effektiv noch gerecht und lasse eine politische Gesamtkonzeption bei der Landesregierung vermissen. Allein die allgemeinen und nachlaufenden Studiengebühren nach australischem Modell könnten diese Effekte freisetzen, wie es die FDP-Landtagsfraktion bereits seit Jahren betont.  Die Arbeitgeberverbände bedauerten hierzu ausdrücklich, dass weder die aktuelle noch die letzte Landesregierung bereit gewesen sei, sich überhaupt mit der Einführung allgemeiner, nachlaufender Gebühren zu beschäftigen.

Die diskriminierende Gebühr schreckt aber, trotz der zahlreichen Ausnahmen, auch Studierende ab, die beispielsweise aus Entwicklungsländern kommen. Deren finanzieller Spielraum reiche nicht aus, um die Gebühren in Höhe von 1500 Euro zu leisten. Nach Expertenmeinung handele sich es sich um einen entwicklungspolitischen Irrweg. Offensichtlich hielt es Ministerin Bauer aber nicht für nötig, sich die zahlreichen und fundierten Einwände gegen ihr tabubrechendes Gesetz anzuhören und war während der Anhörung nur sporadisch anwesend.

In der heutigen ersten Beratung des Gesetzesentwurfes der Landesregierung zur Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf opfert den grünen Nimbus der kostenfreien Hochschulbildung und gleicht einem Offenbarungseid. Im Jahr 2011 hatte sich Ministerin Bauer für die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren feiern lassen und zwei Beweggründe für diese Abschaffung hervorgehoben. Sie betonte damals die vermeintliche soziale Gerechtigkeit eines gebührenfreien, steuerfinanzierten Studiums und die untrennbar damit zusammenhängende Verbesserung der Studienbedingungen.

Heute muss Frau Ministerin Bauer eingestehen, dass es für eine Sicherstellung und Verbesserung der Qualität der Hochschulen Studiengebühren bedarf. Allerdings bleibt Frau Bauer hier inkonsequent. Auch das Thema soziale Gerechtigkeit rückt mit der Einführung diskriminierender Gebühren für Ausländer in immer weitere Ferne. Das Gesetz dient einzig dem Zweck, den klammen Haushalt von Frau Bauer zu retten, ohne wirklich auf eine Verbesserung für die Qualität der Lehre hoffen zu lassen. Der kleine Anteil, der an den Hochschulen verbleiben soll, wird absehbar komplett vom tatsächlichen Verwaltungsaufwand vor Ort aufgezehrt werden. Die zahlreichen Ausnahmen, die das Gesetz vorsieht, werden nicht nur eine erhebliche Bürokratie aufbauen, sondern dezimieren die erwarteten Einnahmen auch mit jeder Nachbesserung, die Ministerin Bauer in ihrem tabubrechenden Gesetzesentwurf vornimmt.

Wirkliche soziale Gerechtigkeit schaffen aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nur nachlaufende Studiengebühren. Wir wollen alle Studierenden maßvoll an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligen; der angehende Handwerksmeister trägt die Kosten seiner Ausbildung schließlich auch komplett selbst. Vielleicht sollte Ministerin Bauer in dieser zentralen Frage der Hochschulpolitik nicht im grünen Stammbuch lesen, sondern mal einen Bildungsökonomen fragen.“

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Notariatsreform in Baden-Württemberg nicht gegen das Grundgesetz verstößt, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Notariatsreform wurde unter der politischen Verantwortung eines liberalen Justizministers langfristig geplant und dann auch von den Nachfolgern im Amt weiter umgesetzt. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehen wir unseren Ansatz, notwendige Reformen sorgfältig zu planen und umzusetzen, bestätigt. Diese Entscheidung sollte so auch als Hinweis an die aktuelle Landesregierung verstanden werden, die mit der überdimensionierten und fehlerhaft umgesetzten Polizeireform immer wieder Niederlagen vor Gericht einfährt.“

Die Antwort der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer auf eine kleine Anfrage des Vorsitzenden des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, bestätigt dessen Annahme, dass es bei der Berufung zur Präsidentin der früheren grünen Ministerin zur Rektorin der Karlshochschule zahlreiche Ungereimtheiten gab:

„Ministerin Bauer verschließt beide Augen, wenn es um die Personalie der ehemaligen grünen Ministerin Eveline Lemke geht. Ihre Antwort lässt keinen Zweifel darüber, in welche Verlegenheit sich die Ministerin laviert hat. Frau Bauer hat große Not, nicht einzugestehen, dass es bei der Ernennung zur Rektorin der grünen Frontfrau ohne Hochschulabschluss oder profunde Erfahrung in diesem Aufgabenbereich nicht mit rechten Dingen zugegangen sein kann.

Das Verhalten der Ministerin ist leicht zu durchschauen. Indem sie notgedrungen versucht, sich hinter der Autonomie privater Hochschulen zu verstecken, weist sie jegliche Verantwortung von sich. Dabei lässt Ministerin Bauer jedoch außer Acht, dass die Karlshochschule beträchtliche Fördermittel aus dem Landeshaushalt erhält. Eben diese Mittel muss eine Rektorin sachgerecht verwalten können. Deshalb muss ein Rektor einer öffentlichen Hochschule entweder Professor sein oder über einen Hochschulabschluss und einschlägige Berufserfahrung verfügen.

Die Ministerin windet sich einzuräumen, dass die Grundordnung der Karlshochschule eben diese Formalkriterien auch vorsieht. Stattdessen verliert sie sich in der Darstellung der allgemeinen Rechtslage ohne konkreten Bezug auf die Karlshochschule und ignoriert dabei wissentlich, dass die Voraussetzungen für die Ernennung von Lemke nicht gegeben waren.

Die außerordentlich knappen und ausweichenden Antworten der Ministerin bestärken den Eindruck, dass ein grünes Parteibuch neuerdings als Qualifikation für Führungspositionen ausreicht. Mittlerweile wird wohl länderübergreifend gemauschelt, um grüne Parteigänger mit öffentlichen Ämtern zu versorgen.“

 

Anlage: Antwort der Wissenschaftsministerin auf die kleine Anfrage des Abg. Nico Weinmann, FDP-Fraktion: 170217 Antwort MWK 1370 Lemke Karlshochschule

Der Obmann der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann erklärte zu den Vernehmungen der ehemaligen Szeneangehörigen Ivonne Katrin K. und Evelyn K.:

„Die Vernehmungen haben ein weiteres Mal gezeigt, welche enorme Bedeutung der rechtsextremen Musik als identitätsstiftendes Element zukommt. Das Hören rechtsextremer Musik und der gemeinsame Besuch von Konzerten dienen häufig als Einstieg in die rechte Szene. Wir fordern von der Landesregierung, Maßnahmen zu finden, welche geeignet sind, die rechtsextreme Musikszene und deren Auswirkungen einzudämmen und so junge Menschen vor der frühen Berührung mit rechtem Extremismus zu bewahren.“