Zur Anhörung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Landesdatenschutz sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Anhörung bestätigt uns in der Überzeugung, dass der von Grün-Schwarz eingebrachte Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung nicht zustimmungsfähig ist. Mit ihrem Gesetzentwurf misst die Koalition mit zweierlei Maß. Während Unternehmen und Vereinen die ganze Härte der Datenschutzgrundverordnung spüren, können sich Behörden entspannt zurücklehnen. Grüne und CDU machen aus dem Landesdatenschutzbeauftragten, was die Kontrolle der Behörden angeht, einen zahnlosen Tiger. Weder darf er Bußgelder gegen Behörden verhängen, noch kann er Datenschutzverstöße mittels Zwangsmaßnahmen unterbinden.

Darüber hinaus sind zahlreiche Regelungen selbst nach den Aussagen des Sachverständigen der CDU Prof. Heckmann und des Sachverständigen und ehemaligen Grünen-Abgeordneten Dr. Weichert höchst kritikwürdig bis rechtswidrig. So wird es Behörden beispielsweise erlaubt, den ursprünglichen Zweck einer Datensammlung zu ändern, Regelungen zum automatischen Datenabrufverfahren bleiben unkonkret.

Angesichts der vielen Bedenken wäre es sinnvoll, wenn die Koalition den Gesetzentwurf nicht diese Woche durchs Parlament jagen würde, sondern sich etwas Zeit für eine vernünftige Nachbesserung nähme. Wir wollen hoffen, dass Grün- Schwarz nicht wie schon beim Polizeigesetz wider besseres Wissen einen Gesetzentwurf durchs Parlament peitscht, dem die Rechtswidrigkeit anhaftet. Als konstruktive Opposition werden wir uns zumindest mit einem eigenen Änderungsantrag einbringen.“

Zur Meldung, Justizminister Wolf erwägt die Aufstockung der Verwaltungsgerichte, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Überlegungen des Justizministers sind richtig, allerdings auch längst überfällig. Immer wieder stellten wir als FDP fest, dass angesichts der anhaltenden Zunahme der gerichtlichen Asylverfahren das Personal an den Verwaltungsgerichten aufgestockt werden muss. Mit der von der Bundeskanzlerin angeheizten Flüchtlingskrise stiegen diese gerichtlichen Verfahren von 2013 bis 2017 von jährlich 5.121 auf 47.906. Dieser Verfahrensanstieg kann nicht mit der aktuellen Ausstattung der Gerichte bewältigt werden. Vergessen werden darf bei alledem auch nicht, dass zügige Verfahren für schnellere Rechtssicherheit für alle Beteiligten sorgen und bei einer zügigen Rückführung abgelehnter Migranten auch Kosten gespart werde können.“

Zur Berichterstattung über Bestrebungen, Gesichtsverhüllungen in Gerichten zu verbieten, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Neutralität der Gerichte ist ein Wesensmerkmal unseres Rechtsstaats. Vor einem Jahr widmete sich die grün-schwarze Landesregierung dem nur unzureichend. In einem typischen faulen Kretschmann-Kompromiss wurden trotz der vehementen Kritik der Schöffen und ehrenamtlichen Richter diese vom Verbot des Tragens eines Kopftuchs ausgenommen.

Auch in Sachen Gesichtsverhüllung konnte Grün-Schwarz in der Vergangenheit nicht überzeugen. So lehnte die Koalition unsern Antrag aus dem Jahr 2016, sich im Bund für ein Verbot der Gesichtsverschleierung in Gerichtsprozessen einzusetzen, ab. Da nun Justizminister Wolf ein solches Verbot unterstützen will, hoffen wir, dass sich die CDU ausnahmsweise mal gegen die Grünen durchsetzen kann.“

 

Zur Meldung, Justizminister Wolf dränge auf einheitliche Cannabis-Freimengen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Ich unterstütze Justizminister Wolf in seinen Bemühungen um bundeseinheitliche Regeln zu Cannabis-Grenzwerten. Immer wieder haben wir die unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern kritisiert und die Landesregierung zum Handeln aufgefordert. Der Rechtsstaat verliert an Überzeugungskraft, wenn in einem Bundesland ein Verhalten strafrechtlich verfolgt wird, dass in einem anderen Bundesland als noch nicht strafwürdig hingenommen wird.“

Zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2017 und den diesbezüglichen Meldungen sagte der rechtspolitische Sprecher und Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Gestern war der Tag des Grundgesetzes, heute verdeutlicht der Verfassungs-schutzbericht 2017, wie unsere freiheitliche Gesellschaft bedroht ist. So steigt erneut die Zahl der Salafisten im Land, die Bedrohung durch den islamistischen Terror bleibt die größte Herausforderung für die Sicherheitsbehörden. Angesichts dieser Situation kann es nicht überzeugen, dass die grün-schwarze Koalition zwar die Befugnisse und Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz erweiterte, dem Amt dafür aber gleichzeitig nicht mehr Personal zur Verfügung stellte. Denn zusätzliche rechtliche Möglichkeiten allein sorgen weder für mehr Aufklärung noch schaffen sie mehr Sicherheit. Es kommt entscheidend auf das Personal an, dass Salafisten und Kriegsrückkehrer, aber auch nationalistische Türken und Kurden in den Blick nehmen soll.

Den Zuwachs radikaler Kräfte müssen auch die Grünen mit Sozialminister Lucha als Herausforderung verstehen. Denn Integration ist regelmäßig gescheitert, wenn man sich dem Islamismus und Nationalismus hingibt. Diese Menschen werden nicht dafür sorgen, dass unser Grundgesetz auch in den kommenden Jahrzehnten überall in der Gesellschaft Anerkennung und Beachtung findet. Es wird daher Zeit, dass die Grünen ihre ideologischen Scheuklappen ablegen und die freiheitlich demokratische Grundordnung gegen rechtsextreme, linksextreme und religiös-extremistische Kräfte gleichermaßen verteidigen.“

Die Wissenschaftsministerin muss eingestehen, dass rund die Hälfte der eigentlich gebührenpflichtigen Studierenden in Baden-Württemberg von der Abgabe befreit sind. Das einer-seits eine gute Nachricht für die Betroffenen“, merkt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, an, „andererseits wirft es ein düsteres Licht auf Frau Bauers Gebührenprojekt.“

Eine Anfrage der SPD im Landtag hatte ergeben, dass die mit Einführung der Gebührenpflicht von 2.500 Euro pro Semester für Studierende von außerhalb der EU vorgesehenen Ausnahmeregelungen bei gut der Hälfte der betroffenen Studienanfänger greifen. „Eine allgemeine Verpflichtung, von der effektiv 50 Prozent der Zielgruppe ausgenommen werden, erinnert mich in ihrer Gerechtigkeitswirkung sehr an die Wehrpflicht“, befindet Weinmann: „Deren Schicksal sollte die Ministerin zum Vorbild nehmen und die Ausländer-Campusmaut aussetzen.“ Letztlich, so Weinmann, gingen durch Verwaltungsaufwand und Gebührenbefreiung den Hochschulen im Land Zeit und Geld verloren: „Die Studenten werden belastet, die Hochschulen haben keinen Mehrwert.“

„Nach wie vor lehnen die Freien Demokraten in Baden-Württemberg die Belastung Studie-render durch eine vorfällige Gebührenerhebung ab“, betont Nico Weinmann. Gerechter, aber auch nachhaltiger für die baden-württembergischen Hochschulen, sei eine nachträgli-che Abgabe. „Diese kann zudem als Ausdruck der Wertschätzung und Verbundenheit von Akademikern gegenüber ihrer Alma Mater eine neue Dynamik für die vielbeschworene Vernetzung von Hochschule und Gesellschaft bewirken.“

Wichtig ist aber für Weinmann, dass sich das Land nicht auf dem Wege der Gebührenerhebung von eigenen Finanzierungspflichten verabschiedet. „Leider sehen wir derzeit wieder, dass das Wissenschaftsministerium versucht, unter Verweis auf die Studiengebühren Zuweisungen zu streichen, unabhängig von der Frage, ob damit eine auskömmliche Finanzierung überhaupt gegeben ist“, beklagt der Abgeordnete. „Mit der Kombination aus ausreichender Grundfinanzierung und auch finanzieller Hochschulautonomie hat Baden-Württemberg in den vergangenen Jahrzehnten eine herausragende Stellung im wissenschaftlichen Standortwettbewerb erreicht. Diesen dürfen, Studiengebühren hin oder her, nicht fahrlässig verspielen.“

Zur Meldung, das  Wissenschaftsministerium habe wenig Chancen, die umstrittenen Zahlungen an mehrere Professoren in der Causa Ludwigsburg zurückzufordern und dass Wissenschaftsministerin Theresia Bauer das zu diesem Ergebnis kommende Gutachten auch weiterhin nicht an den Untersuchungsausschuss zu geben beabsichtige, sagte der Obmann der FDP-Fraktion im Zulagen-Untersuchungsausschuss und wissenschaftspolitische Sprecher, Nico Weinmann:

„Die Weigerung der grünen Wissenschaftsministerin, das Gutachten an den Untersuchungsausschuss weiterzugeben, spricht Bände. Jedes noch so fadenscheinige Argument wird herbeigeholt, um Aufklärung in der Causa Ludwigsburg zu verhindern. So zeigt sich einmal mehr, was das Parlament und die Bevölkerung in der Realität unter stilsicherem Regieren der Grünen zu verstehen haben: Grüne Spitzenpolitiker sind unter allen Umständen zu schützen, selbst wenn dabei die Wahrheit auf der Strecke bleibt.

Wir werden jedoch weiter darauf drängen, dass das Gutachten dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt wird.“

 

 

Zum heutigen Tag des Grundgesetzes sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Erarbeitung des Grundgesetzes ist eine der großen Nachkriegsleistungen. Von Anfang an sollte das Grundgesetz die Leitschnur für das friedliche und freiheitliche Zusammenleben der Menschen in unserm Land sein. Der Text allein konnte und kann dies aber nicht leisten. Es bedarf der Unterstützung durch die Verfassungsorgane und vor allem eines Rückhalts in der Gesellschaft.

Dieser für jede Generation seit 1949 wiederkehrende Auftrag ist heute besonders wichtig. Mit der Zuwanderung kommen auch Menschen zu uns, denen Leitentscheidungen des Grundgesetzes wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen fremd sind. Gleichzeitig ist ein Gedankengut in die Parlamente  eingezogen, das den Spielraum des Grundgesetzes für den Kampf gegen die grundgesetzliche Ordnung einsetzt. Die Politik aber vor allem die Gesellschaft muss sich fragen, wer wird in Zukunft die Leitentscheidungen des Grundgesetzes tragen. Engagieren wir uns ausreichend dafür, dass das Grundgesetz auch in Zukunft von der ganz überwiegenden Mehrheit der Gesellschaft geschätzt und geachtet wird?“

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute entschieden, dass die vom Wissenschaftsministerium unterstützte gemeinhin als „Rauswurf“ bezeichnete Beendigung der Rektorentätigkeit Claudia Stöckles an der Ludwigsburger Verwaltungshochschule rechtswidrig war. Dazu sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist nach dem Auftritt Stöckles im Untersuchungsausschuss eine weitere schallende Ohrfeige für Wissenschaftsministerin Bauer. Sie bestätigt uns in unseren anhaltenden Bedenken gegen das Agieren des Wissenschaftsministeriums. Statt die um Aufarbeitung der Vorkommnisse in Ludwigsburg bemühte Rektorin Stöckle zu unterstützen, half das Wissenschaftsministerium den Kräften, denen jedes Mittel recht war, um die Rektorin los zu werden. Stöckle wurde so zum „Baueropfer“. Die Entscheidung des Gerichts ist somit ein direkt an die Wissenschaftsministerin Bauer und ihre Grünen Unterstützer im Untersuchungsausschuss adressierter Schuss vor den Bug. Es wird Zeit, dass die von dieser Seite kommenden Beschwörungen, das Wissenschaftsministerium habe sich nichts zuschulden kommen lassen, ernsthafter Aufklärungsarbeit weichen.“

Zur Meldung, die Gefängnisse in Baden-Württemberg sind weiter voll, die Häftlingszahl steigt, der Anteil ausländischer Häftlinge stieg auf 48 Prozent sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Seit der Flüchtlingskrise steigt die Zahl der Häftlinge im Land wieder. Diese Erkenntnis konnte man schon die letzten Jahre gewinnen, allein der Landesregierung  gelang es nicht, hierauf ausreichend zu reagieren. Die vor allem von den Grünen verursachten Verzögerungen beim Bau der JVA Rottweil verhindern einen schnellen Ausbau der Häftlingsplätze. Gleichzeitig gelingt es der CDU in Bund und Land nicht ausreichend, straffällig gewordene Ausländer abzuschieben.“

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts“ sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Am 25.05.2018 treten mit der Datenschutzgrundverordnung die wichtigsten Regelungen zum europäischen Datenschutz in Kraft. Seit Mai 2016 ist der Termin bekannt, im Juni 2017 wurde das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend angepasst. Nun endlich gelingt auch der Landesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Datenschutzrechts des Landes. Nicht nur, dass der Entwurf erst nach dem 25.05.2018 in Kraft treten wird. Der Gesetzentwurf, so zeigen nicht zuletzt die Einschätzungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Anwaltsverbands, ist auch noch an vielen Stellen fragwürdig formuliert. Wir halten daher eine Anhörung des Gesetzentwurfs für zwingend und haben diese mit der SPD zusammen beantragt. In der aktuellen Fassung ist der Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig.

Neben rechtlich fragwürdigen Regeln empfinden wir es als ärgerlich, dass Behörden vor Bußgeldern wegen Verstößen gegen den Datenschutz geschützt werden. Es kann nicht sein, dass die Politik Bußgelder ermöglicht, die Unternehmen ruinieren können und den moralischen Zeigefinger erhebt, sich selbst aber entspannt zurücklehnt, weil den eigenen Behörden nichts passieren kann.“

Zur Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes für das Land Baden-Württemberg, wonach am 3. Mai 2018 zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Gebührenpflicht internationaler Studierender eingegangen sind, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Verfassungsbeschwerden gegen die vielgescholtene sogenannte „Ausländermaut“ an den Hochschulen im Land bestätigen den Kurs der FDP-Landtagsfraktion, insbesondere soweit es um die diskriminierende Wirkung der Gebühren geht. Allein die Vorgaben der Landesverfassung lassen daran zweifeln, ob die faktische soziale Selektion unter den Studierenden von außerhalb der EU zu halten ist. In mehreren Anträgen haben wir bereits beleuchtet, ob die Ausnahmeregelungen für besonders belastete Studierende funktionieren oder diese tatsächlich durch Stipendien entlastet werden, wie es die Landesregierung bei Einführung des Gesetzes versprochen hat. Denn gerade die Ausnahmemöglichkeiten durch hochschulindividuelle Satzungen wurden von der Wissenschaftsministerin vorgebracht, um soziale Härten abzufedern. Bedauerlicherweise verstärkte jede einzelne Antwort aus dem Wissenschaftsministerium das Bild, dass die Umsetzung landesweit höchst unterschiedlich gelingt und mancherorts die Zahl der nun gebührenpflichtigen ausländischen Studierenden dramatisch einbrach.

Wir bleiben weiterhin der Auffassung, dass nur allgemeine, nachlaufende Studiengebühren geeignet sind, die Studierenden diskriminierungsfrei und moderat an den Kosten ihrer Ausbildung zu beteiligen.“

Zu Presseberichten, wonach die neue Landtagsvizepräsidentin Kurtz ihren Vorsitz des Untersuchungsausschusses abgeben solle, sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen Ludwigsburg, Nico Weinmann:

„Die Grünen haben sich bei der Wahl der Landtagsvizepräsidentin offensichtlich nicht nur für das Scheitern der Reform des Landtagswahlrechts revanchiert, sondern straften die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses auch dafür ab, dass sie den Vorsitz nicht abgeben will. Ich möchte Frau Kurtz darin bestärken, dem grünen Drängen nicht nachzugeben. Die sachliche und fundierte Sitzungsleitung zeichnet sie im zurückliegenden Jahr aus und ihre thematische Befassung mit den Vorgängen an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg bereits in der letzten Wahlperiode schafft ihr einen unersetzbaren Wissensvorsprung. Fraglos ist sie unbequem für eine Ministerin, deren Aufklärungsinteresse an der Tür zu ihrem Ministerium endet.

Das Drängen der grünen Fraktion zeigt nicht nur, dass sie den Untersuchungsausschuss am liebsten sofort beenden würde, sondern auch wie schief der Haussegen derzeit in der Koalition hängt.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte zum Engagement der Landesregierung bei der Ausweitung der DNA-Analyse auf sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es ist richtig, die rechtlichen Möglichkeiten der DNA-Analyse so zu erweitern, dass mehr Erkenntnisse über das äußerliche Erscheinungsbild der Person hinter der DNA gewonnen werden können. Die Ermittlungsbehörden könnten auf diese Weise wichtige zusätzliche personenbezogene Informationen für die Strafverfolgung erhalten. Angesichts der mit Blick auf die biogeografische Herkunft von Wissenschaftlern betonten begrenzten Aussagekraft der DNA-Analyse ist besonders darauf zu achten, dass die Erkenntnisse in rechtlich und wissenschaftlich einwandfreien Verfahren gewonnen und die Ermittlungsbehörden gerade auch über die Aussagekraft der Erkenntnisse gut geschult werden.

An Grün-Schwarz ist es nun, den seit über einem Jahr im Bundesrat dümpelnden Gesetzentwurf des Landes endlich zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.“

 

 

 

Zur Berichterstattung, wonach die Gefängnisse in aus allen Nähten platzten, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Vor fast genau 13 Monaten führte die Politik im Land schon einmal die Diskussion über die starke Zunahme der Häftlingszahlen. Passiert ist seitdem deutlich zu wenig. Es wurde eben nicht der Ausbau der Häftlingsplätze zügig vorangetrieben, wie von uns gefordert. Auch stimmte die Koalition trotze der bekannten Probleme im Justizvollzug gegen unsern Antrag bei den letzten Haushaltsberatungen, ein umfassendes Konzept für den Justizvollzug vorzulegen. Schlussendlich kommen die Bemühungen zur Abschiebung der straffällig gewordenen Ausländer, die mittlerweile über 40 Prozent der Gefängnisinsassen ausmachen, nicht so recht voran. Hier muss das Land mit Unterstützung des Bundes deutlich besser werden.“

Zu Berichten über die Sanierungspläne für die Stuttgarter Staatsoper und zur heutigen  außerordentliche Mitgliederversammlung des Vereins Aufbruch Stuttgart, sagten der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, und die Stuttgarter Abgeordnete, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die finanziellen Ungewissheiten rund um die überfällige Opernsanierung lassen mich längst daran zweifeln, ob Stadt und Land dieses Projekt mit der nötigen Akkuratesse angehen. Noch immer gibt es keine belastbaren Zahlen, jüngst musste die CDU-Fraktion den grünen Koalitionspartner aber bremsen, da die Finanzierung ganz offensichtlich zu blauäugig angegangen worden war. Diese Einschätzung nähren auch die Aussagen von Ministerin Bauer und Staatsekretärin Olschowski im Kulturgespräch einer Stuttgarter Zeitung im Oktober 2016, wonach sie Themen ihres Ressorts immer “von innen betrachten“. Das bedeute, dass sie „erst über die bestmögliche Lösung für eine bevorstehende Herausforderung nachdenken“ und sich dann erst in inhaltlicher Konsequenz um die Frage der Finanzierung kümmern. Unter diesem finanziellen Aspekt müssten die Hausspitze des Wissenschaftsministeriums zu den größten Fans des Bauprojekts Stuttgart 21 gehören.“, sagte die FDP-Landtagsabgeordnete aus Stuttgart, Gabriele Reich-Gutjahr.

Der kulturpolitische Sprecher der Fraktion Nico Weinmann ergänzt: „Ich hätte nicht gedacht, dass ich den Grünen Entscheidern Bauer und Kuhn mal den Begriff der Nachhaltigkeit erklären müsste. Die Entscheidung für das Paketpostamt jedenfalls bleibt mir unverständlich. Eine millionenteure Ertüchtigung des Gebäudes, das mit größter Wahrscheinlichkeit später abgerissen wird, halte ich für einen Irrweg. Ich bevorzuge ganz klar ein Gebäude, das nach der Interimsnutzung als Konzerthaus die Kulturmeile ergänzen könnte. Die Furcht vor Großprojekten in der Landeshauptstadt hat die grünen Entscheidungsträger aber in eine Schockstarre geführt.“

Zur Forderung nach Gesetzesverschärfungen im Strafrecht angesichts der Gewalt gegen Krankenhauspersonal sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Forderung kommt immer, wenn die CDU keinen Plan hat, aber die Bevölkerung beruhigen will. Richtig wäre es, dafür zu sorgen, dass die Gewalttaten aufgeklärt und konsequent sanktioniert werden. Leider notwendig und gut ist, dass viele Krankenhäuser bereits ihre Sicherheitsmaßnahmen erhöht haben. Die FDP wird sich des Themas im Landtag annehmen und die Entwicklung der Gewalt in Krankenhäusern und mögliche Konsequenzen daraus bei der Landesregierung abfragen.“

 

 

Zur Feststellung des Vereins der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, wonach die Personalzuwächse bei den Verwaltungsgerichten nicht annähernd mit dem Zuwachs an Asylklagen mithalten können, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Im Jahr 2017 hat sich die Zahl der Asylklagen im Land mehr als verdoppelt. Natürlich kann auch Justizminister Wolf nicht unbegrenzt Verwaltungsrichter einstellen. Mehr Engagement der Landesregierung ist aber von Nöten. Mit 24 Richtern und 31 Servicekräften können die Verwaltungsgerichte die Folgen der Flüchtlingskrise nicht bewältigen. Dabei muss der Generationswechsel in den Gerichten und der Landesverwaltung in die Planungen einbezogen werden.

Angesichts der Verantwortung der Bundesregierung für die Flüchtlingskrise und die unzureichende Behandlung der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration sollte Justizminister Wolf und seine CDU stärker im Bund vorstellig werden. Es kann nicht sein, dass die Politik der Bundesregierung unser Asylsystem vor die Wand fährt, die Folgen aber die Länder zu tragen haben. Wenn es nach politischen Verantwortlichkeiten gehen würde, müsste der Bund die zusätzlichen Richter bezahlen.“

Zur heutigen Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, wonach Fälle fehlerhafter Professorenbesoldung zügig bearbeitet werden sollen, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft und Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen Ludwigsburg, Nico Weinmann:

„Erst verweigert das Ministerium die Auskunft, an welchen Hochschulen Fehler bei der leistungsbezogenen Besoldung von Professoren geschehen sind. Nun wird durch die Pressemitteilung bekannt, wo die Probleme liegen. Gleichzeitig aber wird klar, dass bisher eine konkrete rechtliche Überprüfung der Einzelfälle durch das Ministerium noch nicht erfolgt ist. Mit der ministeriellen Anordnung an die betroffenen Hochschulen, rechtskonforme Zustände herzustellen, hat Frau Bauer bekanntermaßen an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg bereits eine Bauchlandung hingelegt. Um die dortigen Fälle fehlerhafter Besoldung müssen sich nun nicht nur die Gerichte, sondern auch ein Untersuchungsausschuss kümmern. In der Pressemitteilung wird explizit darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen eines Anfangsverdachts die Staatsanwaltschaft hinzugezogen werden muss. Genau dieser Anfangsverdacht lag in Ludwigsburg bereits 2012 vor, dennoch hat man damals von ministerieller Seite lieber großzügig weiße Salbe aufgetragen.“

 

In der heutigen aktuellen Debatte des Landtags zum Thema „Die Rolle von Kunst und Kultur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„An der Frage, was die Welt im Innersten zusammenhält, ist zwar schon Goethes Faust gescheitert, ich zweifele aber nicht an der zentralen Rolle von Kunst und Kultur für ein gelungenes Miteinander. Wir Liberalen setzen auf die Vermittlungskraft von Kultur und bekräftigen die Resolution des Deutschen Kulturrates, die der Kultur neben der sozialen Integration und der Integration in die Arbeitswelt einen ganz wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt zuerkennt. Die Benennung dieses Thema als aktuelle Debatte irritiert jedoch und scheint das Zeugnis grüner Ideenlosigkeit. Wenn man sich aber anschaut, welche Themen die Grünen benennen könnten, ohne derzeit auf ministerielles Versagen zu stoßen, erklärt sich diese Ideenlosigkeit schnell. Unter diesen Vorzeichen bekommt die Kunst- und Kulturpolitik des Landes plötzlich eine ganz dringliche Aktualität.

Wobei tatsächlich einige kulturpolitische Baustellen im Land derzeit genauer zu beleuchten sind. Staatssekretärin Olschowski doktert weiter an einem Konzept für die Landesmuseen, das derzeit auf den Schultern geschätzter Mäzene ruht. Die Drohgebärde von Ministerin Bauer, den Rotstift im Haushalt anzusetzen, wenn nicht die Hochschulen bereitwillig Ausländerstudiengebühren erheben, ist mir aber noch sehr präsent. Bei der Sanierung der Staatsoper in Stuttgart musste jüngst die CDU-Fraktion bremsen, da die Finanzierung offenbar zu blauäugig angegangen worden war. Und schließlich sorgen erst zwei Diebstähle dafür, dass ein Sicherheitskonzept für die Landesmuseen neu aufgelegt wird. Wenn also das Kulturressort dasjenige sein soll, an die Opposition am wenigsten zu kritisieren hat, steht es erwiesenermaßen schlecht um die grünen Ministerien.“

Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zum Rundfunk-Staatsvertrag kritisierte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, die Weigerung der Landesregierung, bei der Übernahme der Datenschutz-Grundverordnung in das Medien- und Presserecht Vorschläge zur Verhinderung unnötiger Bürokratie und möglicher Eingriffe in die Pressefreiheit aufzugreifen. Weinmann:

„Es bedarf eigentlich keiner gesonderten Erwähnung, dass wir Freie Demokraten uns ausdrücklich zu den Grundsätzen des Datenschutzes und der Datensicherheit bekennen. Gleichzeitig gilt es, zwischen dem Interesse des Datenschutzes und anderer Interessen wie im vorliegenden Fall der Pressefreiheit abzuwägen und eine tragfähige Balance zu finden. Wir müssen möglichst klare und handhabbare Regeln finden, damit unsere Unternehmen auch in der Lage sind, die Datenschutz-Vorgaben einzuhalten und nicht im Bürokratie-Wust ersticken. Die FDP/DVP-Fraktion hat auf der Basis kritischer Hinweise von den privaten Rundfunkanbietern und Medienunternehmen beziehungsweise ihre Verbände Änderungsanträge zum Gesetzentwurf formuliert. Leider konnten sich die Regierungsfraktionen nicht dazu durchringen, den Anträgen zuzustimmen. Grün-Schwarz lässt die privaten Medienunternehmen im Regen stehen.“

Die FDP/DVP-Fraktion hatte beantragt:

  1. eine Klarstellung, dass für die Aufsicht bei der Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken der Vorstandsvorsitzende der Landesanstalt für Kommunikation zuständig ist;
  2. die Streichung der geplanten Verpflichtung der Medienunternehmen zur Speicherung und – auf Anfrage – zur Herausgabe von Verpflichtungserklärungen, Gegendarstellungen, Beschlüsse zur Unterlassung etc.;
  3. den Berichtigungsanspruch für unrichtige personenbezogene Daten nicht auch noch auf ein Recht auf „Hinzufügung einer eigenen Darstellung von angemessenem Umfang“ auszuweiten;
  4. eine Klarstellung, dass die Pflicht der Rundfunkanbieter zum Führen eines Verzeichnisses über die Datenverarbeitung zu nicht journalistischen Zwecken nicht für Einrichtungen gilt, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen.

Dass die FDP/DVP-Fraktion den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ablehnte, hängt laut Weinmann außerdem mit der so genannten Betrauungsnorm für Kooperationen zusammen, die in den Rundfunk-Staatsvertrag aufgenommen werden soll. Weinmann hierzu:

„Wenn ARD und ZDF gemeinsam Großgeräte anschaffen oder ihre Verwaltungen zusammenführen, bedeutet das einen effizienten Mitteleinsatz, was wir seitens der FDP/DVP-Fraktion selbstverständlich mittragen. Was wir aber ablehnen, sind Kooperationen beispielsweise zum Erwerb und zur Verbreitung von Programmrechten. Die Betrauungsnorm ist für die Kooperationen nach Ansicht des Bundeskartellamts und des Bundeswirtschaftsministeriums auch gar nicht nötig.  Die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren sich aus Pflichtbeiträgen. Und so kann es nicht angehen, dass ARD und ZDF mit diesem Privileg ausgestattet privaten Betreibern Konkurrenz machen.“

 

Zur heutigen Landtagsdebatte zum Antrag der AfD-Fraktion „Genderforschung an Baden-Württembergischen Hochschulen offenlegen“ sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die AfD scheint mit ihrer inhaltlich verkürzten und pauschalen Kritik an der Gender-Forschung nicht allein. Im Manifest der Werteunion, wie es am vergangenen Samstag in Schwetzingen verabschiedet wurde, wird die „staatliche Förderung der ideologisch motivierten sogenannten Genderforschung“ ebenfalls abgelehnt. Spätestens seit der millionenteuren Umetikettierung des Studentenwerks in ein Studierendenwerk weiß man um die Früchte, die diese Forschung auch bringen kann.

Man wird aber bei der aktuellen Diskussion den Eindruck nicht los, dass Kritiker und Verfechter der Genderforschung einen albernen Kampf um alles oder nichts führen, in dem die ausschließlich biologische Position ihr Gegenstück in philosophisch anmutenden Neologismen sucht, mit denen sich die Zahl der sozialen Geschlechter stetig mehrt. Beide Extrempositionen sind für sich genommen absurd, sie markieren nur den Rand, an dem die Befassung mit dem Thema sinnlos wird und das Parlament nicht über Gebühr beschäftigen sollte.“

Zur heutigen Aktenübergabe durch das MWK sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen Ludwigsburg, Nico Weinmann:

„Ich muss mittlerweile davon ausgehen, dass die Ministerin aktiv Vertuschung betreibt und aus schlechtem Gewissen die Arbeit des Untersuchungsausschusses vorsätzlich hintertreibt“, so der Fraktionsvorsitzende Rülke.

Der Obmann im Untersuchungsausschuss Weinmann ergänzt: „Die heutige Aktenlieferung ist symptomatisch für das Verhalten des Ministeriums gegenüber dem Untersuchungsausschuss. Die nachlässige Erfüllung der im Untersuchungsausschussgesetz festgelegten Pflichten und die mangelnde Ernsthaftigkeit begleiten uns bereits während der über einjährigen Arbeit. Diesmal ist es nicht der Schutzschild der exekutiven Eigenverantwortung, der bewirkt, dass dem Ausschuss Informationen vorenthalten werden. Diesmal ist es ein gleichgültiges ministeriales Schulterzucken mit dem Hinweis, man habe gesucht und nicht gefunden. Hempels Sofa scheint dagegen ein Hort der Ordnung!“

Zur heute publik gewordenen Absolventenbefragung durch die Deutsche Steuergewerkschaft, wonach an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen nahezu jeder Absolvent während seines Studiums Unregelmäßigkeiten bei mindestens einer Prüfung erlebt hat, sagt der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“, Nico Weinmann:

„Die Steuerfakultät der Verwaltungshochschule wird zunehmend zum Sorgenkind. Die zuständigen Ministerinnen für Wissenschaft und Finanzen sind nun dringend aufgerufen, den schweren Vorwürfen der Studierenden und Absolventen nachzugehen. Mit zahllosen Anträgen und einem Besuch vor Ort haben wir uns bereits ein Bild zu machen versucht. Mit fast jeder neuen Woche tut sich nun ein neuer Abgrund auf. Der Hochschule hätte ich es gerne gegönnt, abseits der Fragen rund um die Alimentation von Lehrkräften zur Ruhe zu kommen. Das Fazit der Steuergewerkschaft aus deren letztjähriger Umfrage, wonach der Verwaltungshochschule praktische Funktionsunfähigkeit attestiert wird, zeigt aber, dass wir noch weit entfernt sind von dem gewünschten Zustand vor Ort, der einer Kaderschmiede für die Landesbeamten in Baden-Württemberg gerecht würde.“

Zur Forderung der BW IHK, das Zentrum für Künstliche Intelligenz in Baden-Württemberg anzusiedeln, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Baden-Württemberg ist geprägt von Tüftlern und Käpsele und daher prädestiniert für das Zentrum für künstliche Intelligenz. Hier wäre das Zentrum eingebunden in eine Struktur kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie große Betriebe zum Beispiel im Automobilbereich. Das ist ein klarer Wettbewerbsvorteil. Wenn Digitalminister Strobl seine Digitalisierungsstrategie digital@bw wirklich ernst nimmt, dann muss er alles daran setzen, dieses Vordenker-Zentrum nach Baden-Württemberg zu holen. Die Ansiedelung des Zentrums für Künstliche Intelligenz in Baden-Württemberg ist ein eindeutiges Leuchtturmprojekt, welches auch über die Landesgrenzen strahlen wird. Den europäischen Gedanken, in der Zusammenarbeit mit Frankreich, unterstütze ich besonders. Im Voranschreiten der Digitalisierung werden Grenzen immer weniger bedeutend werden. In einem grenzübergreifenden Projekt wie diesem, kann das schon heute Beispielcharakter haben.

Der forschungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, ergänzt:
„Gerade für den Forschungsstandort wäre die Ansiedlung eines  bundesweit einzigartigen Zentrums für Künstliche Intelligenz ein großer Gewinn. Sehr präsent ist mir noch das Trauerspiel um das Deutsche Internet-Institut, das am KIT hätte angesiedelt werden sollen, was aber wegen offensichtlicher Gleichgültigkeit der Landesregierung schließlich nicht gelang. Diesmal dürfen wir hoffentlich darauf vertrauen, dass sich der Ministerpräsident rechtzeitig und mit einem klaren Bekenntnis hinter das Ansinnen stellt, das neue Zentrum ins Ländle zu holen.“