Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzes zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Mit dem Vertrag werden nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts abgearbeitet, sondern auch weitere Verfahrens- und Organisationsfragen bei der Akkreditierung von Studiengängen in die Hoheit der Länder gestellt. Dadurch soll die Machtfülle der Agenturen begrenzt werden. Gleich einer Präambel wird festgehalten, dass die primäre Verantwortung für die Qualitätssicherung bei den Hochschulen selbst liegt. Dies entspricht unserem Verständnis von Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie. Das System der Akkreditierung soll dies laut Staatsvertrag ergänzen, um der staatlichen Verantwortung für die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit eines Hochschulwechsels gerecht zu werden. Allerdings stellt der Akkreditierungsrat als Stiftung mit faktisch bundesweit staatlichen Befugnissen ein befremdliches Konstrukt dar.

Bei den Neuerungen des Gesetzes begrüße ich die Experimentierklausel, die neue Akkreditierungsverfahren neben der Programm- und Systemakkreditierung ermöglicht. Denn einer unserer zentralen Kritikpunkte in der Vergangenheit waren die Kosten, die den Hochschulen durch die Akkreditierung entstehen. Mit neuen Verfahren und der Möglichkeit für den Landesgesetzgeber, einen Kostenrahmen rechtlich vorzugeben, könnten die hochschulischen Haushalte entlastet werden, die für die Akkreditierung von Studiengängen keinen gesonderten finanziellen Ausgleich vom Land erhalten. Wichtig erscheint mir dabei auch, dass die Fristen für die Auffrischung der Akkreditierung nicht zu knapp gestaltet werden, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.“

Nach Ansicht des Sonderermittlers und früheren Bundesrichter Jost gab es im Fall Anis Amri auch Fehler baden-württembergischer Behörden. Das Stuttgarter Innenministerium wies dies zurück. Dazu sagte der rechtspolitische Sprecher und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Der sofortige Widerspruch des Innenministeriums zu den Feststellungen des Sonderermittlers passt zum bisherigen Agieren der Landesregierung. Schon in der Vergangenheit schob sie schnell alle Verantwortung nach Nordrhein-Westfalen und Berlin. In der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen gab sie sich dann aber wortkarg. Wir werden den Bericht des Sonderbeauftragten Jost prüfen und die Position der Landesregierung mit parlamentarischen Mitteln erneut hinterfragen. Wer den Sicherheitsbehörden neue Kompetenzen zur Verfügung stellen will, muss sich auch möglichen Defiziten stellen.“

Zur heutigen Bekanntgabe der zur Antragstellung im Exzellenzcluster aufgeforderten Projekte durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es steht zu hoffen, dass sich der Erfolg baden-württembergischer Hochschulen bei der Exzellenz-Förderung fortsetzt und die Standorte im Land weiterhin überproportional gefördert werden.

Immerhin 18 Projekte im Land finden sich unter den insgesamt 88 bundesweit gelisteten Projekten. Die Ministerin tut gut daran, die nun zur Vorlage einer umfänglichen Antragstellung aufgeforderten Universitäten monetär zu unterstützen. Denn landeseigene Impulse bei der Forschungs- und Innovationspolitik sind bisher selten.

Da ist noch Luft nach oben bei der Landesförderung, wenn man die hiesige Innovationskraft nicht als naturgesetzlich gegeben annimmt. Bei der neuen Gründerförderung an den Hochschulen zeigt sich beispielsweise eine von Sparzwängen überstrahlte Minimallösung, die lediglich Mitnutzungsmöglichkeiten vorhandener Hochschulressourcen vorsieht. Der Charme dieser Idee für die Landesregierung ist zweifellos, dass sie praktisch kostenneutral für den Landeshaushalt darstellbar ist – echte Impulse sehen aber anders aus.“

Zur Meldung, dass die Staatsanwaltschaft erneut an der Hochschule in Ludwigsburg ermittelt, sagte der rechts- und wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Wir begrüßen das entschlossene Vorgehen der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Falle der möglichen Täuschung im Rahmen der Abschlussprüfung für angehende Finanzbeamte.

Eine Hochschule, insbesondere wie diese in Ludwigsburg, an der Nachwuchsbeamte für die Steuerverwaltung ausgebildet werden, darf kein rechtsfreier Raum sein.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zum Thema „Hochschule stark machen – neue Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs und Gründer“ sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Im Hochschulrechtsweiterentwicklungsgesetz finden wir ein buntes Sammelsurium an Änderungen, hinter denen die Wissenschaftsministerin den eigentlichen Aufgabenkern versteckt hat. Denn Anlass der Gesetzesänderung sind die verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur Stärkung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen, die nun zu einer lähmenden Streitkultur zwischen Professoren und Rektorat führen können.

Leider vermag jede einzelne neue Regelung nicht zu überzeugen. Zwar verordnet die Ministerin den Hochschulen wohlklingend eine neue Gründerkultur. Statt eines Leuchtturms für den Innovationsstandort Baden-Württemberg präsentiert sie aber eine von Sparzwängen überstrahlte Minimallösung, die lediglich Mitnutzungsmöglichkeiten vorhandener Hochschulressourcen vorsieht. Der Charme dieser Idee für die Landesregierung ist zweifellos, dass sie praktisch kostenneutral für den Landeshaushalt darstellbar ist. Ein großer Wurf sähe anders aus und hätte etwa das Förderprogramm Junge Innovatoren und Innovationsgutscheine nicht unbeachtet gelassen.

Mit Einrichtung einer eigenständigen Tenure-Track-Professur könnte eine bessere Planungssicherheit und Verlässlichkeit im Karriereweg für junge Wissenschaftler geschaffen werden. Dazu dürfte die Ministerin aber nicht bereits mit den neuen Stellen aus dem Bundesprogramm zufrieden sein, sondern müsste eigene Impulse auch finanziell untermauern. Sonst bleibt die anglizistische Anreicherung des Hochschulgesetzes ein nutzloses Blendwerk.

Das neue Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften durch Assoziierung an die Universitäten lässt keinen Zweifel daran, dass die Ministerin in den HAW Hochschulen zweiter Klasse sieht. Sie ignoriert die Weiterentwicklungsklausel des Hochschulgesetzes und betoniert das Königsrecht der Universitäten. Das ist nicht mehr zeitgemäß.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses und insbesondere der Zeugeneinvernahme des früheren Rektors sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der Untersuchungsausschuss ist meinem Impuls aus der vergangenen Woche gefolgt und hat sein Informationsbedürfnis zu den Vorkommnissen an der HTWG in Konstanz am heutigen Tag nochmals deutlich unterstrichen. Mit einem Schreiben an die Ausschussvorsitzende hatte ich insbesondere kritisiert, dass dem Ausschuss die Aktenvorlage mit fadenscheinigen Argumenten verwehrt wurde. Einstimmig folgte der Ausschuss nun dem Vorschlag, die Landesregierung bis in sechs Monaten zur Vorlage der betreffenden Akten aufzufordern. Die Akten der Staatsanwaltschaft sollen zeitnah beim Justizministerium eingefordert werden.

Es freut mich, dass alle Fraktionen in dieser Beweisfrage schließlich an einem Strang ziehen. Denn wir haben den Untersuchungsauftrag des Ausschusses bewusst so gefasst, dass landesweit in Blick genommen werden kann, wie die leistungsorientierte Professorenbesoldung in der Praxis funktioniert.

Leider nährte die heutige Zeugenvernehmung des früheren Rektors Maier der Verwaltungshochschule Ludwigsburg genau die Befürchtungen, dass auch andernorts eine fehlerhafte oder rechtswidrige Besoldung praktiziert wird. Gegen die landesweite Überprüfung hatte sich Ministerin Bauer zunächst klar ausgesprochen, nach einem Runden Tisch mit den Rektoren des Landes jedoch eilig genau diese Kontrolle veranlasst. Es steht zu befürchten, dass auch an anderen Hochschulen beispielsweise unzulässige Analogien gebildet wurden, um Professoren beim Übergang in die W-Besoldung durch Berufungszulagen besonders zu alimentieren. Genau dieses Vorgehen schilderte Maier und berief sich dabei auf eine vermeintlich planwidrige Gesetzeslücke, derer sich der Landtag bei der gesetzlichen Umstellung auf eine leistungsorientierte Besoldung aber sehr wohl bewusst war.“

Zur heutigen Vorstellung des Anhörungsentwurfes für das Landeshochschulgesetz sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Wissenschaftsministerin geht mit ihrem Entwurf weit über den Kern verfassungsgerichtlicher Vorgaben hinaus. Wir sind aber offen für Vorschläge, wie etwa die Schaffung von neuen Spielräumen für Gründer an den Hochschulen, da man sowieso mit der Gesetzesnovelle Hand an das Landeshochschulgesetz legt.

In der anstehenden Anhörungsphase gilt es für uns, die Interessen, die Teilhabe und das Miteinander an den Hochschulen auf eine verfassungskonforme Struktur zu gründen. Letztlich kassierte der Verfassungsgerichtshof mit dem Urteil nicht nur die Neuregelungen durch Wissenschaftsministerin Bauer im Jahr 2014. Mit ihrer Novelle war eine Abkehr der von ihrem Vorgänger Frankenberg initiierten ,unternehmerischen Hochschule‘ verbunden. Die damalige Reform hatte die FDP-Landtagsfraktion mitgetragen, die aus unserer Sicht den Hochschulen so viel Eigenverantwortung und damit Autonomie einräumen sollte wie möglich. Der Kompetenzzuwachs an den Hochschulen ging damals einher mit einer Stärkung des Rektorats. Gerade dieser Veränderung der zentralen Strukturen der Hochschulen hatte der Verfassungsgerichtshof eine Absage erteilt. Um dem Gebot der Wissenschaftsfreiheit gerecht zu werden, seien entweder dem Rektorat Kompetenzen zu entziehen oder besondere Abwahlmöglichkeiten zu schaffen.

Mit Erleichterung darf ich nun feststellen, dass der Anhörungsentwurf nicht den Weg beschreitet, der die Rektorate ihres Handlungsraums beraubt. Vielmehr soll nun eine Ur-Abwahl durch die Professorenschaft ermöglicht werden. Dabei bleiben noch Fragen offen, wie etwa die Ausgestaltung der Geschäftsführung nach einer erfolgreichen Abwahl, oder der Frage, ob stets das gesamte Kollegialorgan von einer Abwahl betroffen wird.“

Die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2016 zeigt, dass Kriminalität weiterhin vor allem ein männliches Phänomen ist. Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an den Verurteilten liegt bei 39,6 Prozent. Der Anteil verhängter Freiheitsstrafen ist insgesamt gestiegen. Zu den Erkenntnissen aus der Strafverfolgungsstatistik sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Strafverfolgungsstatistik 2016 zeigt, dass der Trend hin zu weniger Kriminalität in Baden-Württemberg spätestens mit der Flüchtlingskrise 2015 sein Ende gefunden hat. Die Politik darf nicht die Augen davor verschließen, dass die Zahl ausländischer männlicher Straftäter gemessen an ihrem Anteil in der Gesamtbevölkerung überproportional hoch ist. Die Regierungen in Land und Bund sind zum Schutz unserer freien Gesellschaft gefordert, mit vielfältigen Maßnahmen gegenzusteuern:

  • Ausländische Straftäter sollten nicht nur in der Theorie sondern auch in der Praxis abhängig von ihren Straftaten verstärkt abgeschoben werden und zur Vermeidung eines Drehtüreffekts nicht sofort wieder Asyl beantragen können.
  • Weitgehend geschlossene Milieus mit szenetypischer Kriminalität müssen stärker in den Fokus von Polizei und Strafverfolgungsbehörden rücken, damit sich faktisch rechtsfreie Räume nicht weiter etablieren können. Hierzu bedarf es mit Blick auf die Stellen bei der Polizei und der Justiz deutlich mehr Engagement der Landesregierung.
  • Die Justizvollzugsanstalten müssen mehr personelle und sachliche Unterstützung im Umgang mit der zunehmenden Zahl problematischer Häftlinge erhalten.

Schlussendlich muss auch durch Präventionsmaßnahmen unter anderem in den Schulen gegen Wertvorstellungen vorgegangen werden, die Straftaten beispielsweise gegen Andersdenkende oder fremdes Eigentum legitimieren.“

Zur Meldung, das Land solle nach Ansicht des CDU-Abgeordneten Bernhard Lasotta angesichts zunehmender Spannungen zwischen Deutschland und der Türkei die Zusammenarbeit mit dem Moscheeverein Ditib einstellen, erklärte Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Lasottas Forderung ist nicht neu; auch Justizminister Wolf hat bereits darauf insistiert, die Zusammenarbeit mit Ditib abzubrechen. Die Regierung ist jedoch einmal mehr uneins und findet kein schlüssiges Konzept, dem von der türkischen Religionsbehörde indoktrinierten Verein Grenzen aufzuweisen. Die Kooperation mit Ditib unterstützt nicht, wie die Grünen noch immer zu glauben scheinen, die Integration von Migranten, sondern konterkariert sie auf ganzer Linie.“

Zur Meldung, dass auch ein neuer Lösungsvorschlag, endlich die Monate währende Suche nach einer Interimsspielstätte für die Stuttgarter Staatsoper zu beenden, von Fritz Kuhn, dem Stuttgarter Oberbürgermeister, und den Vertretern des Landes kategorisch ausgeschlossen werde, ist für Nico Weinmann, kulturpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, bezeichnend für die Latenz der Grünen, sich selbst in der Landeshauptstadt dem urbanen Gedanken zu verschließen:

„Es kann nicht sein, dass das Renommee einer international namhaften Oper dem bizarren Schauspiel der Grünen geopfert wird, die unfähig sind, eine Spielstätte für die Interimszeit ihrer Sanierung zu definieren. Längst hätte die Landesregierung intervenieren können und müssen, da sie die Sanierung maßgeblich mitfinanziert. Reflexhaft jeden konstruktiven Lösungsvorschlag zu verwerfen, ist keine befriedigende Antwort auf bestehende Probleme. Im Gegenteil werden sie dadurch ohne Not potenziert.“

Auch die Stuttgarter Landtagsabgeordnete Gabriele Reich-Gutjahr ist von der wenig konstruktiven Vorgehensweise des Stuttgarter Oberbürgermeisters enttäuscht:

„Grüne Stadtpolitik scheint nur mehr eine Leitmaxime zu kennen: A priori sich jeder Veränderung unserer Landeshauptstadt zu verweigern. Eine Hauptstadt, deren Regierung sich weltläufig gibt und provinziell agiert, wird bald erkennen müssen, dass sie selbst in jenen Bereichen ihren Nimbus verlieren kann, die seit Jahrzehnten – wie die Staatsoper – nur positive Resonanz fanden.

Warum die Grünen nicht begreifen wollen, welche Wirkung davon ausginge, die Oper aus der Stuttgarter Innenstadt zu verbannen, bleibt ihr Geheimnis. OB Kuhn hat jetzt noch eine weitere Chance bekommen, eine innerstädtische Lösung zu finden. Dass er nicht die Kraft besitzt, eine Philharmonie neben der Oper zu realisieren und als Zwischenlösung zu nutzen, ist traurig genug.“

Zur Meldung, das baden-württembergische Justizministerium wolle mit baulichen Veränderungen und mehr Personal der zunehmenden Gewalt an den Gerichten einen Riegel vorschieben, erklärte Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Minister Wolfs Initiative ist zu begrüßen, wenn sie auch etwas spät kommt, da auch ihm bereits seit Langem bekannt ist, dass die Gerichte Baden-Württembergs weit davon entfernt sind, ihren Mitarbeitern ein risikofreies Arbeitsumfeld zu garantieren.

Bereits im November 2016 habe ich mit einer Anfrage für Heilbronn darauf hingewirkt, offenzulegen, welche Sicherheitsstandards an den regionalen Gerichten gewährleistet werden können, die teilweise – wie zum Beispiel Sozial- und Verwaltungsgerichte – nahezu jeden Schutz vermissen lassen.

Wolfs Vorstoß ist demnach sinnvoll und legitim, bleibt jedoch, was die geplante monetäre Ausstattung betrifft, absehbar weit hinter dem zurück, was notwendig wäre, um die Sicherheit an Gerichten entscheidend zu potenzieren.“

Zur Meldung, Justizminister Wolf wolle nach der Bundestagswahl den Kampf für eine erweiterte Nutzung der DNA-Analyse bei Straftaten wieder aufnehmen, erklärte Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Prinzipiell befürwortet die FDP das Ansinnen Wolfs, die rechtlichen Möglichkeiten der DNA-Analyse zu erweitern, sofern daraus mehr Erkenntnisse zum Phänotyp der Person resultieren. So wäre es denn Ermittlungsbehörden möglich, auf Basis eines eher bescheidenen Eingriffs in die Rechte des Einzelnen, relevante Zusatzinformationen für die Strafverfolgung zu gewinnen. Dieses Vorgehen ist allerdings nur unter der Prämisse eines rechtlich und technisch einwandfreien Verfahrens legitimiert. Die Initiative wurde jedoch bereits Ende des letzten Jahres angekündigt, ohne dass es bislang zu Resultaten gekommen wäre, und so bleibt abzuwarten, ob Wolfs Einfluss genügt, sie tatsächlich durchsetzen.“

Zu Justizminister Wolfs Appell, die Aufforderung zum Suizid künftig strafrechtlich zu sanktionieren, erklärte Nico Weinmann, der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Wenn wir Strafgesetzänderungen zum Werkzeug im Wettstreit um mediale Präsenz machen, werden wir unser Land bald nicht wiedererkennen. Justizminister Wolf sollte sich in jener Zurückhaltung üben, die seinem Amt zukommt. Nicht jedes kritikwürdige Verhalten darf strafbar werden. Für Verleitung zum Selbstmord gibt es bereits die mittelbare Täterschaft; wenn man  darüber hinaus die Eigenverantwortung aufgibt, bricht man mit dem ehernen Grundsatz, dass nur zu einer Straftat angestiftet werden kann, und schafft erhebliche Abgrenzungsprobleme.“

Anlässlich der Landespressekonferenz der FDP-Fraktion zur Vorstellung ihrer Positionierung in Fragen der inneren Sicherheit sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Die grün-schwarze Koalition hat sich mit Blick auf die Bedrohung durch den Terrorismus auf zahlreiche Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden geeinigt. Auf einem Bein kann die innere Sicherheit aber nicht stehen. Wo ist das Personal, das die Maßnahmen anwenden soll? Die grün-schwarze Analyse der Bedrohung unserer Gesellschaft greift offensichtlich zu kurz. Diesen Defiziten setzt die FDP eine eigene Positionierung entgegen.“

Grün-schwarzes Versagen bei Polizeireform und Bewertung der Bedrohung des Landes

Nach den Ausführungen von Rülke haben die Grünen wenig Interesse an der Situation der inneren Sicherheit und sparen mit Blick auf ihre Klientel gern bei Polizei und Verfassungsschutz. Die CDU verhalte sich gegenüber den Grünen handzahm und insgesamt widersprüchlich. „Mit Blick auf die Polizei einigt sich die Koalition mit der zeitverzögerten Umsetzung des 13er-Modells auf einen faulen Kompromiss, der die Polizeireform für Polizei und Bürger zu einer unendlichen Geschichte mit offenem Ausgang macht“, so Rülke.

„Obwohl die CDU-Führung im Innenministerium bei der Polizeireform ständig behauptet, es komme vor allem auf ausreichend Personal an, verweigert sie dem Verfassungsschutz genau das erforderliche Personal und setzt nahezu allein auf eine Ausweitung der Befugnisse“, stellt Weinmann fest. Dabei sei doch offensichtlich, dass den Behörden die Täter der islamistischen Terrorakte der letzten Monate bereits vor den Terrorakten bekannt waren. Auch der Fall Anis Amri zeige, dass es den Behörden nicht an Wissen mangelte, sondern am Vermögen, die Gefährlichkeit richtig einzuschätzen. „Hinzu kam die fehlende politische Unterstützung für ein nachhaltiges Vorgehen gegen Straftaten, die verstärkt von Asylbewerbern und Flüchtlingen begangen werden“, so Weinmann. „In dieser Gemengelage konnten sich Anis Amri und können sich weiterhin zahlreiche Gefährder frei bewegen und ihren gegen unsere liberale Gesellschaft gerichteten Aktivitäten nachgehen.“

Darüber hinaus sei aus Sicht der FDP-Politiker zu konstatieren, dass in weitgehend geschlossenen Milieus Menschen in unserm Land Werte und Normen vermittelt werden, die auf die Ablehnung unserer liberalen Gesellschaft gerichtet sind. „Unsere Demokratie ist aber nur stark und zukunftsfähig, wenn sie in der Bevölkerung als beste Staatsform anerkannt ist. Teilt ein erheblicher Anteil der Bevölkerung diese Einschätzung nicht, sind die Folgen unabsehbar. Deshalb dürfen wir nicht dulden, dass Menschen zu Gegnern unserer Demokratie erzogen werden.“

Mehr Personal, Analyse und Rechtsdurchsetzung  statt einseitigem Gesetzgebungsaktivismus

„Angesichts dieser Erkenntnisse bedarf es“, so die Überzeugung von Rülke und Weinmann, „also nicht nur weitere Befugnisse der Sicherheitsbehörden. Wir müssen vor allem die Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden deutlich verbessern. Dazu bedarf es mehr Personal bei den Sicherheitsbehörden und der Justiz, das die vorhandenen Erkenntnisse gründlicher auswertet und engagiert die rechtlich möglichen Maßnahmen in Angriff nimmt. Wer wie Grün-Schwarz 250 zusätzliche Stellen in der Umweltverwaltung schaffen will, darf nicht sagen, zusätzliche Stellen für die Sicherheit der Bürger können wir nicht finanzieren.

Alle staatlichen Stellen müssen genau darauf achten, mit wem sie kooperieren und wen sie einstellen. Zu prüfen ist, inwieweit hier die Behörden besser mit Polizei und Verfassungs-schutz zusammenarbeiten können. Wichtige Bereiche wie beispielsweise die Integration dürfen wir nur den Menschen überlassen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung verteidigen und durchsetzen wollen, nicht Radikalen.

Parallelgesellschaften müssen mit fordernden und fördernden Maßnahmen sowie Präventionsprogrammen aufgebrochen werden. Hier hilft u. a. die flächendeckende Einführung eines staatlich organisierten und kontrollierten Islamunterrichts an den Schulen.

Als Einwanderungsland müssen wir den Menschen auch in der emotionalen Beziehung zu unserm Land eine Heimat geben können, damit sie den Patriotismus für die ‚alte‘

Heimat durch einen positiven Patriotismus für unser Land ersetzen können. Als Liberale wollen wir dabei an die freiheitlich demokratische Grundordnung und ihre Geschichte anknüpfen.“

Sinnvolles und Absurdes im grün-schwarzen Sicherheitspaket

Rülke betont darüber hinaus, dass die FDP als konstruktive Opposition das Sicherheitspaket der grün-schwarzen Koalition nicht pauschal ablehnt. „Sinnvolle Maßnahmen unterstützen wir. Letztendlich wird es aber immer auf die konkrete Umsetzung der Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren ankommen.“ Mit Blick auf die präventive Fußfessel für Gefährder und die sogenannte intelligente Videoüberwachung sei man angesichts des Anhörungsentwurfs zur Umsetzung des grün-schwarzen Sicherheitspakets optimistisch.

„Die Umsetzung der Telekommunikationsüberwachung über internetbasierte Anwendungen (Quellen-TKÜ), die wir als grundsätzlich erforderlich ansehen“, ergänzt Weinmann, „wirft aber noch zahlreiche Fragen auf, die von Grün-Schwarz beantwortet werden müssen: Woher will die Landesregierung etwaige Trojaner beziehen? Wie wird sie die Erstellung und Fähigkeiten dieser Trojaner sowie deren Nicht-Weitergabe an Unbefugte überwachen?“

„Absurd ist es“, so Rülke, „mit dem Sicherheitspaket auch die Möglichkeit eines Alkoholkonsumverbots auf öffentlichen Plätzen zu beschließen. Solche Verbote beschränken die Freiheit der ganz überwiegend unbescholtenen Bürger unverhältnismäßig, zumal schon jetzt mit dem Mittel des Platzverweises einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begegnet werden kann. Wenn die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf dazu feststellt, dass eine höhere Polizeipräsenz nicht in gleicher Weise geeignet sei, da sie erfahrungsgemäß eher eskalierend wirke, stellt sich doch die Frage, wie denn das Alkoholkonsumverbot ohne eine solche Präsenz durchgesetzt werden soll und welches Bild die Landesregierung von Polizeiarbeit hat, offenbar das der erlebnisorientierten grünen Klientel.“

Grün-Schwarz übersieht Gefahr durch Einzeltäter und radikalisierte Kinder

In Zeiten individueller Radikalisierung beispielsweise über das Internet müssen nach Überzeugung der beiden Politiker auch Einzelpersonen stärker in den Fokus rücken. Radikalisierung finde auch allein vor dem Computer statt. Der Verfassungsschutz dürfe sich nicht mehr nur auf die Beobachtung von Personenzusammenschlüssen konzentrieren.

Der 12-jährige, der in Ludwighafen eine Nagelbombe deponierte, und IS-Comics für Kinder zeige zudem beispielhaft, dass Extremisten und Terroristen auch Kinder in den Fokus nehmen. Auf diese Entwicklung müsse man reagieren. Bislang darf der Verfassungsschutz Daten erst für Personen ab dem Alter von 14 Jahren gesammelt in Dateien speichern. Diese Altersgrenze sollte gesenkt werden. Dies sei man nicht zuletzt mit Blick auf das Kindeswohl auch den von Radikalisierung und Abgleiten in den Terrorismus bedrohten Kindern schuldig.

Unser Impulspapier finden Sie hier: Positionspapier Extremismus und Terrorismus

Über die gerade erfolgte Ankündigung der Wissenschaftsministerin, eine landesweite Prüfung der Vergaberichtlinien zur leistungsorientierten Besoldung von Professoren durchzuführen, sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP Fraktion, Nico Weinmann:

„Wir freuen uns, dass die Ministerin nach ihrem Gespräch mit den Hochschulrektoren unserer Forderung nach einer landesweiten Überprüfung der Zulagenpraxis nachgekommen ist. Diese Forderung hat sie auf unsere Nachfrage hin vor 10 Tagen komplett abgelehnt. Es ist für sie zu hoffen, dass sie nicht von einer bösen Ahnung getrieben ist.“

Zur Vorlage des ersten Jahresberichts des Kompetenzzentrums zur Koordinierung

des Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus in Baden-Württemberg (KPEBW), sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Die Aufgabe des KPEBW ist in Zeiten islamistischen Terrors besonders wichtig. Wenn die Landesregierung auf die FDP gehört hätte, könnte das KPEBW bereits auf eine jahrelange Erfahrung zurückblicken. Nun gilt es, den Wirkungskreis des Kompetenzzentrums zu erweitern. Denn angesichts seines umfassenden Auftrags reicht das bisherige Engagement längst noch nicht aus. Wir hoffen dabei, dass die wenig hilfreichen Vorkommnisse um einen Angehörigen des KPEBW nicht die Arbeit des Zentrums behindern.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Zulagen Ludwigsburg sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der heutige, einstimmige Beschluss des Untersuchungsausschusses, auch die Zulagenaffäre an der HTGW in Konstanz mit zu überprüfen, zeigt, wie wichtig eine parlamentarische Kontrolle der Regierung durch einen Untersuchungsausschuss sein kann. Alle Fraktionen waren sich bei der Unterstützung unseres Antrages einig, auch die Unregelmäßigkeiten an der Konstanzer Hochschule mit zu überprüfen.

Sollte sich erweisen, dass an der Hochschule in Konstanz ein ähnliches Muster der rechtswidrigen Gehaltsaufbesserung von Rektorat und Professoren wie an der Beamtenhochschule in Ludwigsburg vorliegt, so würde dies einen erheblichen, weiteren Schatten auf das Wissenschaftsministerium unter Leitung der Ministerin Bauer werfen.

Es ist höchste Zeit, dass die Ministerin die Zulagenpraxis an allen Hochschulen in Baden-Württemberg überprüft. Zu hoffen bleibt, dass keine weitere Selbstbedienung an Steuergeldern durch Professoren zu Tage tritt.“

In der heutigen aktuellen Debatte im Landtag zum Thema Weltkulturerbe: 40 000 Jahre Eiszeitkunst sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Mit der Aufnahme der sechs Höhlen im Ach- und Lonetal in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes findet ein langer Weg seinen krönenden Abschluss.

Bereits bei den letzten Haushaltsberatungen im Landtag haben wir dafür gestimmt, der Region ein höheres Budget für die touristische Erschließung zur Verfügung zu stellen. Nun ist klar, dass die Anerkennung als Weltkulturerbe die Verpflichtung für das Land Baden-Württemberg mit sich bringt, dieses Erbe der Menschheit bestmöglich zu erhalten. Die FDP-Fraktion wird die weitere Entwicklung dieses besonderen Ortes und nun ältesten der sechs Welterbestätten im Land gerne unterstützen.

Die anstehenden Schulferien möchte ich nutzen, um mit meiner Familie die einzigartige Höhlenlandschaft zu besuchen und würde mich freuen, wenn ich dort auch viele andere Baden-Württemberger treffen werde, die sich auf die Pfade unseres kulturellen Ursprungs begeben.“

Zur heutigen Äußerung von Wissenschaftsministerin Bauer in der Regierungsbefragung, auch weiterhin nur anlassbezogene Überprüfungen der Zulagenpraxis bei Professoren vornehmen zu wollen, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutigen Ausführungen von Ministerin Bauer sind durchaus bemerkenswert. Wie sie bereits in der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses Zulagen Ludwigsburg aussagte, hat das Wissenschaftsministerium die Vorfälle an der Verwaltungshochschule nicht zum Anlass genommen, die Zulagenpraxis an anderen Hochschulen landesweit kritisch zu beleuchten. Nun insistiert Bauer aber auch nach den vermutlich rechtswidrigen Zulagenvergaben in Konstanz, dass sie nur dann eine Überprüfung einleiten wolle, wenn konkrete Hinweise vorlägen. Grundsätzliche, systematische oder präventive Untersuchungen der Zulagenpraxis kommen für sie weiterhin nicht in Frage. Es grenzt aber an fragwürdige Naivität, auch nach dem zweiten greifbaren Vorfall die Zulagenpraxis nicht landesweit genauer unter die Lupe zu nehmen.

Diese Amtspraxis steht in klarem Widerspruch zu ihrer Verantwortung als Ministerin, die auf die korrekte Umsetzung leistungsorientierter Professorenbesoldung zu achten hat. Denn es geht wohlgemerkt um den Umgang mit Steuergeldern. In Konstanz sollen die Vorfälle bis in das Jahr 2015 zurückgehen – erneut gingen also Jahre ins Land, in denen mutmaßlich rechtwidrige Zulagen aus Steuergeldern gewährt wurden. Zudem dürfte abermals eine verwaltungsrechtliche Rückabwicklung rechtswidriger Zulagen aus Gründen des Vertrauensschutzes unmöglich sein.

Irritierend sind auch die Parallelen der Vorfälle in Ludwigsburg und Konstanz. An beiden Hochschulen fällt eine neue Rektorin bei den Professoren in Ungnade, weil sie frühere Zulagengewährung kritisch beleuchtet. Umso mehr überrascht nun die Eile, mit der das Ministerium von Frau Bauer den Fall jetzt an sich gerissen hat, während die Ministerin sich in der Causa Ludwigsburg gebetsmühlenartig hinter der Hochschulautonomie versteckt, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.“

Zur gestrigen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW II“, sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss II, Nico Weinmann:

Wieder einmal haben die Polizeibeamten betont, wie wichtig eine ausreichende Vernetzung der Polizeiarbeit auch über Landesgrenzen hinaus ist. Dazu zählen auch ein verbesserter Datenaustausch zwischen den Dienststellen und die Vereinheitlichung der IT-Struktur. Da ist noch viel Luft nach oben. Dies ist eine deutliche Hausaufgabe für und Mahnung an den Innen- und Digitalminister Strobl.“

Zur Meldung, ein mutmaßlicher Islamist habe den minderjährigen Bombenbauer von Ludwigshafen im Auftrag eines Träges der Jugendhilfe betreut, sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Vorkommnisse um die Betreuung des minderjährigen Bombenbauers von Ludwigshafen verlangen eine sorgfältige Aufklärung. Seit Monaten warnt die FDP-Fraktion vor einer zu leichtfertigen Kooperation insbesondere im Bereich von Integration und Prävention. Behörden und freie Träger dürfen diese Aufgabe nur jenen Menschen anvertrauen, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung verteidigen und durchsetzen wollen. Schon die Berichte über die Nähe der ehemaligen  Integrationsbeauftragten des Landkreises Böblingen zu den sogenannten „Osmanen Germania“ sollten eigentlich zu mehr Achtsamkeit führen. Wir erwarten von der Landesregierung und Innenminister Strobl, dass sie gegenüber den Behörden, Gemeinden und freien Trägern entsprechend informativ tätig wird.“

Die Kunststiftung hat als Förderer von Kunst und Kultur sowie mit ihrer Pflege der südwestdeutschen Landschaftsmalerei einen Ruf erarbeitet, der weit über die Kreisgrenzen hinausgeht. Am vergangenen Dienstag konnte der Stiftungsvorsitzende Professor Friedemann Maurer in den Räumlichkeiten der Stiftung in Hausen ob Verena eine prominente Delegation der FDP empfangen, darunter den kunstpolitischen Sprecher der liberalen Landtagsfraktion, Nico Weinmann, die ehemaligen Regierungsmitglieder und regionalen Abgeordneten Ernst Burgbacher und Ernst Pfister, den Chef der FDP im Kreis, Hans-Peter Bensch und den FDP-Bundestags-Kandidaten Marcel Aulila. Seit jeher pflegt die Kunststiftung einen engen Dialog mit lokalen Unternehmern und der Politik.

Nicht nur die Freude an Kunst und Kultur hatte die Liberalen zur Stiftung geführt, sondern auch konkrete politische Fragen. Der Stiftungsvorsitzende Friedemann Maurer formulierte konkrete Anliegen an die Landespolitik, darunter die erhöhten bürokratischen Umstände bei Leihgaben aus Landesbeständen. So sei es für Kunststiftungen gerade in den ländlicheren Bereichen alleine aus Versicherungsgründen zunehmend schwierig, Ausstellung durch landeseigene Kunstwerke zu ergänzen. Kulturelle Ereignisse außerhalb der großen Zentren des Landes seien dadurch erschwert, so Maurer. Bei der FDP-Delegation stieß er dabei auf offene Ohren. „Wenn Kunst und Kultur auf Stuttgart konzentriert werden, wird das Land insgesamt ärmer“, so der Abgeordnete Nico Weinmann, der diese Problematik aus seinem Wahlkreis Heilbronn kennt. Gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der FDP-Truppe sagte er zu, für bürokratische Erleichterungen zu werben. „Die Kunststiftung Hohenkarpfen ist mit ihrer Erfolgsgeschichte ein hervorragendes Beispiel, dass Kunst und Kultur in alle Regionen unseres Landes gehört. Das Engagement Professor Maurers und seiner vielen Unterstützerinnen und Unterstützern ist nicht hoch genug zu schätzen“, so Weinmann zum Abschluss.

Auf dem Bild vrnl: Ernst Burgbacher, BM Jochen Arno, Marcel Aulila, Nico Weinmann MdL, Prof. Friedemann Maurer, Hans-Peter Bensch, Ernst Pfister

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Zulagen Ludwigsburg, in der Wissenschaftsministerin Bauer als Zeugin vernommen wurde, sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„In der Einvernahme der Wissenschaftsministerin blieb diese erwartungsgemäß auf der Linie des Regierungsberichtes, der jegliches pflichtwidriges Verhalten von Bauer verneint. Gebetsmühlenartig betonte Bauer, dass die frühere Rektorin Stöckle die Verantwortung für die Führungskrise zu tragen habe. Es sei beachtlich, wie Stöckle es geschafft habe, die gesamte Hochschule gegen sich aufzubringen. Diese Einlassung zeugt aber von einem Amtsverständnis der Ministerin, das ich so nicht nachvollziehen kann. Sie unterwirft jegliche Aufsichts- und Fürsorgepflichten des Ministeramts der Hochschulautonomie.

Gerade die Fürsorgeplicht gegenüber der Rektorin aber hätte Bauer mit Leben füllen sollen. Die frühere Rektorin hatte sich bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt an die Ministerin gewandt, als klar wurde, dass Unstimmigkeiten bei der Besoldung einiger Professoren der Hochschule vorliegen. Stöckle hatte sich die Rückendeckung aus dem Ministerium für diese schwierige Aufgabe erhofft, die Bauer ihr, mit Verweis auf die damit einhergehende Verschärfung der Unstimmigkeiten vor Ort, verwehrt hatte. Gerade zu diesem frühen Zeitpunkt im ersten Jahr nach dem Amtsantritt Stöckles klafften auch erhebliche Lücken in der chronologischen Darstellung der Geschehnisse. Das Ministerium beschäftigte sich in dieser Phase mit allgemeingültigen Zuständigkeitserwägungen, anstatt der Aufklärung vor Ort die gebotene Aufmerksamkeit zu schenken. Zu diesem Zeitpunkt hätte ich mir eine gewissenhafte Amtsausübung von Frau Bauer gewünscht, die heute selbst einräumen musste, dass die Verwaltungshochschule bei den Besoldungsfragen an die Grenze der Hochschulautonomie gestoßen ist. Ein Gutachten des Wissenschaftsministeriums zu den in Frage stehenden Leistungszulagen für Professoren entstand erst im Jahr 2015, wohlgemerkt zwei Jahre nach den Anzeichen für eine Rechtswidrigkeit derselben.

Bereits 2013 informierte die damalige Rektorin Ministerin Bauer und setzte das Ministerium zunächst detailreich über ihr Vorgehen in Kenntnis. Spätestens als diese Informationsflüsse versiegten, wie Bauer heute darstellte, hätte man von Seiten des Ministeriums gewarnt sein müssen.“

Anlässlich der Veröffentlichung eines Ratgebers zum Beschäftigtendatenschutz durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württembergs sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Mit der Verabschiedung des Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes im Mai 2017 im Bundestag hat es die schwarz-rote Koalition versäumt, den Beschäftigtendatenschutz in einem eigenständigen Gesetz strukturiert und anwenderfreundlich zu regeln.

Umso erfreulicher ist das Engagement des Landesdatenschutzbeauftragten. Sein heute veröffentlichter Ratgeber überzeugt dabei durch die gelungene Verknüpfung von Fällen aus der Praxis, Rechtsvorschriften und weiterführenden Hilfestellungen.“

Anlässlich der Debatte zum 32. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg dankte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, dem ausgeschiedenen Datenschutzbeauftragten, Jörg Klingbeil, für seinen Einsatz für den Datenschutz. Mit Blick auf den Tätigkeitsbericht stellte er fest:

„Der Bericht zeigt an zahlreichen, aus nahezu allen Lebensbereichen stammenden Beispielen auf, dass oftmals ein laxer Umgang mit fremden, aber auch eigenen Daten herrscht. Gerade die digitale Durchdringung unserer Lebenswirklichkeit führt zu unglaublichen Datenansammlungen. Vielfach trägt der Gesetzgeber dazu bei, dass immer mehr Daten erhoben werden, von der Dokumentation von Arbeitszeiten bis hin zur kommunalen Übernachtungssteuer.

Die so gewonnenen Daten rufen zwangsläufig Interessierte auf den Plan, diese berechtigt oder illegal auch anderweitig als für den originären Zweck zu verwenden.

Wir sind gut beraten, bei all den Vorzügen und Chancen, die die Digitalisierung mit sich bringen kann, einer grenzenlosen und unverhältnismäßigen Datensammelwut zu begegnen, allein, um auch einen möglichen Missbrauch dieser Daten von vornherein zu begegnen.

Wir Freien Demokraten wollen, dass in Deutschland jeder die Chancen der Digitalisierung nutzen, gleichzeitig aber sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung behalten kann. Ein vernünftig praktizierter Datenschutz bleibt dabei, gestern wie heute, eine kulturelle Herausforderung.“