Zur Berichterstattung, wonach Justizminister Wolf 50 zusätzliche Stellen für die Justiz zur Bewältigung der gestiegenen Asylklagen verlangt, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Nicht erst seit heute ist bekannt, dass die Zahl der Asylklagen stark zugenommen hat. Dass Justizminister Wolf nun, unmittelbar nach der Verabschiedung des Haushalts, mehr Stellen für die Justiz fordert, offenbart die Planlosigkeit im Justizministerium und Wolfs schwache Position innerhalb der grün-schwarzen Koalition.

Einmal mehr wird deutlich, dass der grün-schwarze Haushalt mit seinen Rekordausgaben die falschen Prioritäten setzt. Baden-Württemberg wird so nicht jeden Tag ein bisschen besser, sondern jeden Tag mit Grün-Schwarz geht Zeit zur Stärkung des Landes verloren.“

Nach der konstituierenden Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Zulagenaffäre an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg, erklärte Nico Weinmann, Obmann im Ausschuss der FDP-Landtagsfraktion:

„In der heutigen konstituierenden Sitzung hat der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorgänge an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg  einige Beweisanträge beschlossen. Dazu zählt, der üblichen Praxis folgend, auch die Einholung eines Regierungsberichtes, in dem die Landesregierung die Vorfälle darstellen soll. Einen solchen Bericht erwarten wir zügig, um mit der inhaltlichen Arbeit im Ausschuss beginnen zu können.

Sofern es tatsächlich zutreffen sollte, dass der Bericht den Ausschussmitgliedern erst in zwölf Wochen zur Verfügung steht, wäre das ein weiteres Beispiel für den mangelnden Aufklärungswillen der Regierungsparteien. Es ist doch lächerlich, wenn auf der einen Seite von CDU und Grünen behauptet wird, das Thema sei bereits – durch zahlreiche Anfragen der FDP-Landtagsfraktion – parlamentarisch aufgearbeitet, es aber auf der anderen Seite nicht möglich sein soll, die Vorfälle schneller als binnen fast eines Vierteljahres in einem Bericht darzustellen.

Die Kurzbezeichnung „Bauer I“ traf, wie zu erwarten war, nicht den Geschmack der Grünen. Der nun verordnete Titel geht aber aus unserer Sicht fehl, da er nicht abbildet, dass es auch um politische Verantwortung geht und man diese Verantwortung möglicherweise gar nicht in Ludwigsburg findet, wie dies nun suggeriert wird. Eine Zulagenaffäre muss man auch Zulagenaffäre nennen, Euphemismen täuschen eine heile Welt vor, die wir uns in Sachen Leistungszulagen wünschen, vermutlich aber nicht finden werden.

Zum Vorhaben von Grün-Schwarz, Studiengebühren für internationale Studenten einzuführen, erklärte Nico Weinmann, Arbeitskreisvorsitzender Hochschule der FDP-Fraktion:

“Ministerin Bauer wird nicht müde zu behaupten, dass die Einführung der Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer unumgänglich sei, um Mehreinnahmen zu erzielen. Von den bisher im Haushalt vorgesehenen 5,4 Millionen Euro bleiben nun nur noch erwartete 3,5 Millionen Euro durch die zahlreichen Ausnahmen. Scheinbar erhielt die grüne Ministerin, selbst aus der eigenen Partei, vehementen Gegenwind. Nun beobachten wir die Rolle rückwärts und die Schaffung von Umgehungsmöglichkeiten. Die BW-Stiftung soll eine Million Euro für Stipendien aufbringen, um den misslungenen Gesetzesentwurf zu retten.

Schließlich müssen wir feststellen, dass immer noch daran festgehalten wird, dass lediglich ein Fünftel der Gebühren an den Hochschulen verbleiben soll. Eine Verbesserung der Qualität der Lehre – das einzige legitime Argument für die Einführung von Studiengebühren – wird jedoch ausbleiben. Die Behauptung, dass ein geringer Verwaltungsaufwand zu erwarten sei, ist pure Augenwischerei. Es ist absehbar, dass mit jedem Ausnahmetatbestand im Gesetz mehr Arbeitskraft in der Verwaltung der Hochschulen gebunden wird. Der kleine Anteil der Gebühr, der an den Hochschulen verbleiben soll, wird von diesem Arbeitspensum wohl gänzlich aufgezehrt werden.“

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, kritisierte den Haushaltsentwurf der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer heftig.

„Der Einzelplan des Wissenschaftsministeriums ist ein Paradestück unsolider Haushaltspolitik“ stelle Weinmann fest. Er kritisierte das widersprüchliche Vorgehen der Ministerin bei Studiengebühren: „Ministerin Bauer wird nicht müde zu argumentieren, dass sie zur Erfüllung der Sparauflagen in Ihrem Ressort mehr Einnahmen generieren muss. Mit der Einführung von offensichtlich diskriminierenden Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten und für das Zweitstudium opfert Bauer den grünen Nimbus kostenfreier Hochschulbildung. Das ist ein glatter Tabubruch für die grüne Politikerin. Sie erhofft sich daraus knapp sechs Millionen Euro Mehreinnahmen im Jahr 2017. Gleichzeitig preschte aber die Kunst-Staatssekretärin Olschowski hervor mit dem Vorschlag, auf die Eintrittsgelder in den Landesmuseen verzichten zu wollen, was die Mehreinnahmen absehbar komplett aufzehren würde.“ Angesichts der dann erfolgten Ablehnung dieses Vorschlags durch den grün-schwarzen Koalitionsausschuss zeuge diese Episode nach Aussagen Weinmanns von einem paradoxen Verständnis von sparsamer Haushaltspolitik im Hause Bauer.

Weinmann stellte weiter fest: „Die Abschaffung der Studiengebühren durch Grün-Rot im Jahr 2012 bringt die Ministerin nun in finanzielle Bedrängnis, weil schlicht Geld an den Hochschulen fehlt. Dies führt unter anderem zu wunderlichen Umgehungs-Effekten wie dem sogenanntem ‚Franchising‘ von einigen Studiengängen: Universitäten sind nicht mehr in der Lage bestimmte Studiengänge aus den vorhanden Mitteln zu finanzieren und kooperieren deshalb mit privaten Hochschulen. Die Studiengänge werden somit ‚ausgelagert‘. Das ist eine Insolvenzerklärung der Hochschulen im Land.“ Weinmann erläuterte die bestehende Praxis, wonach die Studierenden der privaten Hochschule zwischen 1000 bis 2000 Euro pro Semester an die private Hochschule zahlten, welche wiederum Lizenzgebühren an die öffentliche Hochschule zahlen müssten.

„Die FDP-Fraktion hat mit dem System nachlaufender, sozialverträglicher Studiengebühren ihre Alternative präsentiert. Wir wollen die Studierenden maßvoll an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligen, der angehende Handwerksmeister trägt die Kosten seiner Ausbildung schließlich auch komplett selbst. So könnten wir die Bildungskosten gerechter gestalten“, so Weinmann abschließend.

Zur Landtagsdebatte zum Haushalt des Ministeriums der Justiz und für Europa sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Eine der Kernaufgaben des Landes ist es, den Rechtsstaat, dessen Rückgrat die Justiz ist, durchsetzungsfähig zu halten. Nachdem diese Pflicht von der grün-roten Landesregierung jahrelang vernachlässigt wurde, geht nun auch Grün-Schwarz die bekannten Defizite nur unzureichend an. So fehlen dem Land unter anderem über 200 Richter und Staatsanwälte und ein der erhöhten Gefährdungslage in den Justizgebäuden angepasstes Sicherheitskonzept. Die von der Koalition beschlossenen zusätzlichen 74 Stellen für Richter und Staatsanwälte und 21 Stellen für die Sicherheitsgruppen der Gerichte und Staatsanwaltschaften reichen bei weitem nicht. Hier muss geklotzt werden und nicht gekleckert. Dabei ist zur Erleichterung der Nachwuchsgewinnung und Wertschätzung junger Beamter die Absenkung der Eingangsbesoldung zurückzunehmen.

Grün-Schwarz hat den Haushalt mit ideologischen Projekten auf über 47,8 Milliarden Euro aufgebläht, spricht aber, wenn es um die Justiz geht, von einer schwierigen Haushaltssituation. Wenn man berücksichtigt, dass der schwarz-gelbe Haushalt von 2010 lediglich 35 Milliarden Euro umfasste, muss man sich nicht wundern, dass in der Justiz über die verquere Ausgabenpolitik der Landesregierung frustriert der Kopf geschüttelt wird.“

Die Landtagsfraktionen der SPD und FDP/DVP haben in ihren Sitzungen am Dienstag (07.02.) den Einsetzungsantrag für einen Untersuchungsausschuss zu der unzulässigen Zulagen-Gewährung an der Ludwigsburger Beamtenhochschule beschlossen. Das Gremium mit der Kurzbezeichnung „Bauer I“ soll nach den Worten der beiden Fraktionschefs Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke eine Reihe dubioser Vorgänge durchleuchten, „die sehr wahrscheinlich von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) mit verantwortet und gedeckt wurden.“

Nachdem die Staatsanwaltschaft inzwischen zu der Überzeugung gelangt sei, dass an der Hochschule rechtswidrige Handlungen geschehen sind, und die betroffenen Professoren sich einer Anklage wegen Untreue oder Beihilfe dazu ausgesetzt sähen, „führt an einer auch parlamentarischen Aufklärung der Vorgänge kein Weg mehr vorbei“.

Stoch und Rülke betonten, der Einsetzungsantrag konzentriere sich nicht nur auf die rechts­widrigen Vorgänge an der Hochschule selbst, sondern nehme insbesondere das unzuläng­liche Kommunikations- und Krisenmanagement sowie mögliche Aufklärungsversäumnisse und Pflichtverletzungen bei der Rechtsaufsicht von Wissenschaftsministerin Bauer (Grüne) und dem von ihr geleiteten Ministerium ins Visier.

Einer Untersuchung bedürfe es aber auch deshalb, „damit die Hochschule ihren eigentlichen Aufgaben wieder ungestört nachkommen kann“, erklärten Stoch und Rülke. Die Aufklärungs­arbeit des Untersuchungsausschusses werde zwar möglicherweise „noch das eine oder andere Gewitter auslösen, die aber eine für die Hochschule notwendige reinigende Wirkung zeigen würden“. Am Ende könne die Hochschule dann wieder in ruhiges Fahrwasser eintre­ten und ihrem exzellenten Ruf als „Kaderschmiede“ für den Verwaltungsnachwuchs im Land in vollem Umfang gerecht werden.

Nach Angaben von Stoch und Rülke wird der Einsetzungsantrag von SPD und FDP/DVP für diesen Untersuchungsausschuss bereits in der Plenarsitzung an diesem Mittwoch (08.02.) als erster Tagesordnungspunkt aufgerufen. Die zahlenmäßige Zusammensetzung der Mitglieder des Gremiums soll sich zwischen den Fraktionen folgendermaßen aufteilen:
4 Grüne, 4 CDU, 2 AfD, 2 SPD und 1 FDP.

Die SPD-Fraktion hat als ihre Mitglieder die Abgeordneten Sascha Binder (Obmann) und Gabi Rolland benannt sowie als Stellvertreter die Abgeordneten Rainer Stickelberger und Martin Rivoir. Die Fraktion der FDP/DVP entsendet in das Gremium den Abgeordneten Nico Weinmann (Obmann) und als Stellvertreter den Abgeordneten Dr. Friedrich Bullinger.

Den Einsetzungsantrag finden Sie hier.

Wie heute bekannt wurde, plant die Kulturstaatsekretärin Petra Olschowski, an ihren Plänen festzuhalten, auf Eintrittsgelder für Museen zu verzichten, „was“, so Nico Weinmann, der kulturpolitische Sprecher der FDP-Fraktion,  „die Haushaltsplanungen ihrer Ministerin Theresia Bauer erheblich konterkariert“.

Weinmann erinnert daran, dass „Ministerin Bauer die geplante Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer mit dem Sparzwang in ihrem Hause legitimiert, der, wie die Ministerin nicht müde wird zu betonen, nur erfüllbar wäre, wenn die Einnahmen gesteigert würden.“

Die aus diesen Gebühren erwarteten Mehreinnahmen in Höhe von rund fünf Millionen Euro würden jedoch, so Weinmann, von den ausbleibenden Einnahmen durch Eintrittsgelder gänzlich aufgezehrt.

Weinmann wörtlich: „Damit demonstriert die Ministerin ein Paradebeispiel für unseriöse, rein ideologisch begründete Haushaltsplanung. Auf der einen Seite der grüne Tabubruch mit der Einführung von Gebühren, auf der anderen Seite kostenintensive Symbolpolitik, denn mehr stellt der freie Eintritt in die Landesmuseen nicht dar. Schon heute gibt es die Möglichkeit an einzelnen Wochentagen oder zur Abendzeit die Ausstellungen gratis oder sehr kostengünstig zu besuchen. Eine günstigere Lösung wird auch die Staatssekretärin nicht finden. Oder sie träumt von freigiebigen Stiftungen, die den Umsatzausfall erstatten, wie es bei dem von ihr hervorgehobenen Museum Folkwang in Essen praktiziert wird.“

Zur Meldung, wonach Justizminister Wolf den Entwurf einer Bundesratsinitiative für eine erweiterte DNA-Analyse auf den Weg gebracht habe, das grün-schwarze Kabinett die Initiative aber noch absegnen müsse, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die FDP-Fraktion unterstützt das Ansinnen, die rechtlichen Möglichkeiten der DNA-Analyse so zu erweitern, dass mehr Erkenntnisse über das äußerliche Erscheinungsbild der Person hinter der DNA gewonnen werden können.

Die Ermittlungsbehörden könnten so bei einem überschaubaren Eingriff in die Rechte des Einzelnen wichtige zusätzliche personenbezogene Informationen für die Strafverfolgung erhalten. Zu beachten ist dabei, dass die Erkenntnisse in rechtlich und wissenschaftlich einwandfreien Verfahren gewonnen werden.

Wir hoffen, dass die Koalition dies ausreichend berücksichtigt und die Initiative dann auch die Mehrheit im Kabinett findet und endlich eingebracht wird. Immerhin wurde die Initiative bereits Anfang Dezember 2016 angekündigt.“

Die heutige Meldung, Grün-Schwarz prüfe den freien Eintritt in die Museen des Landes, ist für Nico Weinmann, kulturpolitischer Sprecher der FDP Landtagsfraktion, ein weiteres Indiz für die paradoxen Haushaltsplanungen der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer:

„Der aktuelle Vorstoß verwundert umso mehr, als die Wissenschaftsministerin in den laufenden Haushaltberatungen des Landes darauf insistiert, dass Studiengebühren für Ausländer unumgänglich seien; nur auf diesem Wege ließen sich, so Theresia Bauers Credo, die Sparauflagen im Haushaltsplan Wissenschaft und Forschung erfüllen. Wenn nun im gleichen Haushaltstitel auf andere Einkünfte verzichtet werden soll, ist das ausgesprochen paradox.

Junge Ausländer, die nicht aus EU-Ländern kommen, sehen sich jetzt zwar mit kaum finanzierbaren Studiengebühren von 1500 Euro pro Semester konfrontiert, dürfen jedoch darauf vertrauen, hohe Studienkosten durch freien Eintritt in Museen kompensieren zu können? Die Absurdität dieser Planungen ist evident. Brisanz erhalten Bauers Planungen noch dadurch, dass der ursprünglich von der SPD-Fraktion aufgebrachte Vorstoß laut Medienberichten zwar im Koalitionsausschuss der Landesregierung beraten werden soll, einige CDU-Abgeordnete jedoch in den sozialen Medien bereits gegen ihn opponieren. Von einer stringenten, gemeinsamen Linie scheint Grün-Schwarz auch bei dieser Thematik sehr weit entfernt.“

Die bekannt gewordenen Vorgänge im Hintergrund der Berufung von Eveline Lemke zur Präsidentin der privaten Karlshochschule bestätigen Nico Weinmann, den Vorsitzenden des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, in der Überzeugung, dass in diesem Fall Parteiprotektion alle sonst gültigen Kriterien außer Kraft setzt:

„Ohne die Protektion durch grüne Parteifreunde ist Frau Lemkes Berufung zur Präsidentin der Karlshochschule schwer vorstellbar. Wenn eine grüne Frontfrau die Möglichkeit erhält, ohne Hochschulabschluss oder profunde Erfahrung in diesem Bereich eine solche Spitzenposition in der Wissenschaft zu bekleiden, ist die Vermutung naheliegend, dass hier gemauschelt wurde.

Die Grundordnung der Hochschule fordert explizit eine abgeschlossene Hochschulausbildung und Erfahrungen aus einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege. Eine Rektorin muss auch die Landesmittel, die einer Hochschule zufließen, sachgerecht verwalten können. Frau Lemke aber erfüllt keines dieser Kriterien, wird aber dennoch vom Hochschulrat der Karlshochschule als Glückfall gefeiert.

Eingedenk der Tatsache, dass der grüne Landtagsabgeordnete Alexander Salomon Mitglied dieses Gremiums ist, wird manches erklärbar, was auf den ersten Blick paradox erscheint. Es ist demnach mehr als geboten, dass wir mit einer parlamentarischen Initiative klären, warum zugunsten von Frau Lemke geltende Regelungen außer Kraft gesetzt wurden.“

Anlage: 170120 KlA NW Karlshochschule

Zu den heute in der Stuttgarter Zeitung publizierten Neuigkeiten im Kontext der Ludwigsburger Beamtenhochschule, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der Fraktion, Nico Weinmann:

„Offensichtlich geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass geltendes Recht gebrochen wurde. Das alarmiert uns. Wir werden uns bei der morgigen Fraktionssitzung mit der Angelegenheit befassen. Wir werden zu beraten haben, ob zur Aufarbeitung der Geschehnisse ein Untersuchungsausschuss im Landtag eingerichtet werden soll“, so Rülke.

„Mit Vorlage der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft, die nach Medieninformationen in einer Anklage münden soll, geht es jetzt um die politische Verantwortlichkeit. Es erhärten sich unsere Befürchtungen, dass an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg durch den früheren Rektor rechtswidrige Zahlungen an Professoren ermöglicht wurden“, kritisierte Weinmann.

„Mit zahlreichen Anträgen und Aktuellen Debatten im Landtag hat sich die FDP-Fraktion in den letzten Jahren um die Aufklärung der Geschehnisse an der Kaderschmiede des baden-württembergischen Beamtentums bemüht. Zuletzt kamen wir nicht umhin, das chaotische Krisenmanagement und mangelnde Rechtsbewusstsein von Ministerin Bauer zu kritisieren, als sich die Gerichte mit der rechtwidrigen Abwahl der damaligen Rektorin beschäftigen mussten. Nun wird immer deutlicher, dass die Rektorin nur das Bauernopfer in einer ganzen Reihe von Rechtsbrüchen war, bei deren Aufarbeitung der Wissenschaftsministerin Totalversagen vorzuwerfen ist“, erklärten Rülke und Weinmann unisono.

Der heute publik gewordene Vorschlag der SPD, einen prinzipiell freien Eintritt in den Museen des Landes zu garantieren, ist für Nico Weinmann, den kulturpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, weder notwendig, noch im Interesse der Museen:

„Mit den Eintrittsgeldern leisten die Besucher einen erträglichen Eigenbeitrag zum Erhalt unserer wertvollen Museumslandschaft. Diese Generosität der Sozialdemokraten entbehrt jeglicher Notwendigkeit. Denn schon heute haben die landeseigenen Museen zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, die es jedem erlauben, sich den Eintritt in ein Museum zu leisten.

Natürlich darf kulturelle Bildung keine Frage des Geldes sein; mit vergünstigten oder kostenfreien Eintritten an einzelnen Wochentagen oder zur Abendzeit stehen die Landesmuseen bereits jedermann offen.“

Zur Meldung, wonach die SPD bei den Plänen der Grünen für den Verfassungsschutz von einer Mogelpackung spricht und das Abschiebegefängnis in Pforzheim für zu klein erachtet, sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Feststellung der SPD, dass das Abschiebegefängnis Pforzheim angesichts der erforderlichen Abschiebungen zu klein ist, ist richtig. Die SPD sollte aber nicht vergessen“, so Weinmann, „dass es ihre Minister waren, die die JVA Pforzheim zum Abschiebegefängnis umgebaut haben. Die FDP hat schon damals darauf hingewiesen, dass Pforzheim nicht nur der falsche Standort, sondern in der geplanten Form auch zu klein dimensioniert ist.“

„Hier und bei der viel zu spät nachgeholten Stärkung des Landesamtes für Verfassungsschutz wird die falsche Politik von Grün-Rot immer deutlicher“, so Goll. Letztendlich bemängelt die SPD eigene Versäumnisse. Hätte Grün-Rot auf die FDP gehört, stünde das Land besser da.“

„Wenn die Grünen nun den Verfassungsschutz personell verbessern, ist dies längst überfällig“, so Weinmann und Goll abschließend. „Dies darf aber nicht auf Kosten der Polizei gehen.“

Zur Meldung, dass Justizminister Wolf 74 neue Stellen schaffen will und sich für attraktivere Einstiegsgehälter für Nachwuchsjuristen ausspricht, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Baden-Württemberg braucht eine starke Justiz. Zur Gewährleistung unseres Rechtsstaats bedarf es nicht nur zusätzliche Investitionen bei der Polizei. Auch die Justiz muss personell verstärkt werden. Zugleich muss die Absenkung der Eingangsbesoldung unverzüglich abgeschafft werden. Sie wirft die baden-württembergische Verwaltung im Wettstreit um den Nachwuchs gegenüber den Bundesbehörden, anderen Bundesländern und der Wirtschaft zurück. Ihre Abschaffung ist längst überfällig. Die CDU muss sich an ihre Wahlversprechen erinnern und die Abschaffung nicht auf die lange Bank schieben. Mit Sonderopfern für die Beamten in Zeiten höchster Steuereinnahmen frustriert man seine Mitarbeiter dort, wo die aktuellen Krisen besonderes Engagement verlangen.“

Zur Meldung, wonach das Landesamt für Verfassungsschutz künftig alle sogenannten Reichsbürger beobachten wird, sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, und der Obmann der Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Es ist richtig, dass das Landesamt für Verfassungsschutz die Beobachtung sogenannter Reichsbürger ausweitet. Die dynamische Entwicklung und die für uns noch teilweise unklaren Strukturen dieser Gruppe machen ein verstärktes Engagement erforderlich.

Bei alldem darf nicht vergessen werden, dass vor allem die personellen Ressourcen des Verfassungsschutzes begrenzt sind. Die wichtige Ausweitung der Beobachtungstätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz in Richtung Islamismus und Rechtsextremismus muss mit einer personellen Verstärkung des Landesamtes einhergehen. Wir haben das in den letzten Jahren immer wieder gefordert und werden dies in den aktuellen Haushaltsberatungen erneut tun.“

Obgleich die Grünen keine Notwendigkeit für eine Neuregelung im Umgang mit religiösen Kleidungsstücken vor Gericht sehen, stimmen sie jetzt einem fragwürdigen Kompromiss auf Druck der CDU zu.

„Wer Schöffen, Rechtspfleger und Protokollanten von der Neutralitätspflicht ausnimmt, ignoriert, welche entscheidende Rolle Schöffen – in ihrer Funktion als ehrenamtliche Richter – zukommt“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann.

„Die Überzeugung des Ministerpräsidenten, es handle sich um einen sachgerechten Kompromiss, der dem Koalitionsfrieden dient, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass dabei rechtliche Grundsätze betroffen sind, die zu Befangenheitsanträgen und Klagen führen werden“, betonten Rülke und Weinmann unisono.

„Kretschmanns Glaube, es sei sinnvoll eine Neuerung zu erzwingen, die Rechtsunsicherheit impliziert, ist bezeichnend für den Zustand einer Koalition, die sich mehr mit koalitionsinterner Konfliktbewältigung als mit Sachthemen beschäftigt“, so Rülkes Fazit.

Der heutige Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden der Grünen, den grün-schwarzen Streit um die Verwendung religiös besetzter Kleidungsstücke im Gerichtssaal damit zu lösen, dass Schöffen, Rechtspfleger und Protokollanten von der Neutralitätspflicht ausgenommen werden, ist für den FDP-Fraktionsvorsitzenden, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und den rechtspolitischen Sprecher, Nico Weinmann, weder logisch begründet noch sinnvoll:

„Das prinzipielle Verbot religiöser Kleidungsstücke vor Gericht hat nur dann einen Sinn, wenn es konsequent umgesetzt wird und für alle Personen, die bei Gericht tätig sind, verbindlichen Charakter besitzt.

Der Vorschlag der Grünen, Sonderregelungen zu schaffen, ist bezeichnend für eine Partei, die offenbar glaubt, das Neutralitätsgebot für Richter habe für Schöffen, also ehrenamtliche Richter, keine Bedeutung.

Die Grünen versuchen auf diesem dubiosen Wege, ihren Konflikt mit der CDU aus der Welt zu schaffen, und das ohne Interesse für Sachargumente.“

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion zum Verbot einer Gesichtsverschleierung für Beamte, an Schulen, Hochschulen und bei Demonstrationen sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Gesichtsverschleierung stellt die Würde der Frau in Abrede. Zwar schützt unsere Verfassung grundsätzlich die freie Entscheidung, das Gesicht zu verschleiern. Ein Verbot der Gesichtsverschleierung ist aber zulässig und für uns geboten, wenn staatliche Neutralität, die Identifizierbarkeit von Personen und eine offene Kommunikation zu gewährleisten sind. Für diese Situationen wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ein Verschleierungsverbot einführen. Mit unserem flankierenden Antrag unterstützen wir die Landesregierung in ihrem Engagement, situative Verschleierungsverbote im Bundesrecht zu verankern.

Da ist es verwunderlich, dass die Grünen von einem Verbot der Gesichtsverschleierung nichts wissen wollen. Bezeichnenderweise bringt die CDU klar zum Ausdruck, dass sie unserem Gesetzentwurf gerne zustimmen würde, aber aufgrund der Koalitionsräson nicht darf.“

Zum Verbot der Organisation „Die wahre Religion“ und zur gestrigen Beantwortung einer parlamentarischen Initiative der FDP-Fraktion zu diesem Thema sagten der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Zum Verbot der Organisation ‚Die wahre Religion‘ erklärte Innenminister Strobl heute, die „wahre Religion“ stelle ein Rekrutierungs- und Sammelbecken für jihadistische Islamisten dar. Genau zu diesen Umtrieben hatte die FDP-Fraktion vor Wochen eine parlamentarische Initiative eingebracht, die am gestrigen Tag beantwortet wurde. In seiner Antwort stellte der Innenminister fest, die Landesregierung habe keine Erkenntnisse, dass die Organisation Mittel für den Kampf des sogenannten IS und zu Gunsten anderer islamistischer bzw. salafistischer Organisationen sammelt.

Angesicht dieser Antwort auf unsere Anfrage und der heutigen Aussage zum Verbot muss Innenminister Strobl die Frage beantworten, ob das Innenministerium und die Sicherheitsbehörden über die Umtriebe der Organisation „Die wahre Religion“ erst heute vom Bundesinnenminister umfassend informiert wurden oder ob die Anfrage der FDP-Fraktion wahrheitswidrig beantwortet wurde. Im ersten Fall muss die Informationsbeschaffung und bundesweite Kooperation unserer Sicherheitsbehörden hinterfragt werden. Sollte der Innenminister hingegen das Parlament falsch unterrichtet haben, bedarf es einer entsprechenden Aufklärung. Zumal es genug Möglichkeiten gegeben hätte, die Antragsteller vertraulich oder zeitverzögert zu informieren.“

Zum Urteil der Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg, das Teile des Landeshochschulgesetzes für verfassungswidrig erklärt, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Mit der wohlfeilen Versprechung, mit dem dritten Hochschulrechtsänderungsgesetz im Jahre 2014 die Wissenschaftsfreiheit zu stärken, hat die grüne Wissenschaftsministerin nun eine Bruchlandung hingelegt. Sie selbst sprach seinerzeit davon, nun starke Leitungsstrukturen etablieren zu wollen, die in ihren unterschiedlichen Rollen besser gegeneinander abgrenzbar sind. Schon in der Gesetzesgenese haben wir vor dem Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit gewarnt und den Entwurf im Parlament abgelehnt. Seit dem Beschluss des Gesetzentwurfs durch die damalige grün-rote Mehrheit galt für uns Liberale die Devise: Zurück zur Freiheit von Forschung und Lehre in Baden-Württemberg.

Das aktuelle Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs bestätigt unsere Befürchtungen, dass die grün-roten „Verbesserungen“ in zum Teil eklatanter Weise die Hochschulgremien bevormundet und von Schlüsselentscheidungen abschneidet, deren Eigenverantwortung und Mitwirkungsrecht uns Liberalen ein hohes Gut ist.“

In der Aktuellen Debatte im Landtag zur Gründerkultur an den Hochschulen in Baden-Württemberg sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt den neuen Gründergeist der Grünen, den der Ministerpräsident von seiner Reise in das Silikon Valley mitbrachte. Für die Grünen ist dieses Umdenken ein mentaler Quantensprung, die Führungsrolle Baden-Württembergs bei der Erforschung und Entwicklung von neuen Produkten nicht als Naturgesetz zu begreifen. Die besondere Innovationskraft des Landes beruht eben ganz wesentlich auf Existenzgründern, die mit Ihrer Idee den Schritt in das Unternehmertum wagen.

Die FDP-Fraktion hat bereits zu Beginn der letzten Legislaturperiode im Jahr 2012 die gezielte Unterstützung und Förderung gerade junger Innovatoren, die studentische Ausgründungen planen, und Verbesserungen beim Talentmanagement in der Existenzgründungsförderung angemahnt. Da müssen die Grünen aber an ihrer eigenen Innovationskraft arbeiten, wenn zwischen Idee und Umsetzung bald fünf Jahre vergehen.“

Anlässlich der zweiten Beratung eines Gesetzentwurfs der AfD zum Verbot des Tragens der Burka in der Öffentlichkeit sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Burka und Niqab sind Kleidungsstücke, die gegen sämtliche Konventionen unseres Zusammenlebens verstoßen und der von uns gewünschten erfolgreichen Integration entgegenstehen. Sie enthüllen ein inakzeptables Geschlechterbild und stehen grundsätzlich für eine patriarchalische Gesellschaft der Unterdrückung.

Trotzdem ist der von der AfD nun noch mit einem  Änderungsantrag geänderte Gesetzentwurf der AfD abzulehnen, da er in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise einerseits ein allgemeines Burkaverbot vorschreibt, andererseits aber viel zu unkonkret Ausnahmen zulässt.

Die FDP hat hingegen einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der dort eine Vollverschleierung untersagt, wo staatliche Neutralität, die Identifizierbarkeit von Personen und eine offene Kommunikation zu gewährleisten sind. Wir gehen davon aus, dass unser Gesetzentwurf im Landtag breite Zustimmung finden wird, da sowohl die Landesregierung als auch die SPD auf Bundesebene eine Vollverschleierung in diesen Bereichen ablehnt.“

Anlässlich der Debatte zur Einsetzung einer Enquetekommission zum Islamismus sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der Antrag der AfD war für uns abzulehnen, da wir andernfalls die taktisch motivierte zeitweilige Aufspaltung der AfD in zwei Fraktionen belohnt hätten. Ein solches für ein Parlament unwürdiges Gebaren darf aber nicht von Erfolg gekrönt sein.

Belehrungen in Sachen Islamismus brauchen wir von der AfD nicht. Schon seit Jahren fordern wir ein verstärktes Engagement der Sicherheitsbehörden in diesem Bereich und eine Verbesserung der Prävention. Während Grüne, SPD und CDU in Untätigkeit verharrten, war die FDP beispielsweise mit den im Impulspapier ‚Sicherheit in Freiheit‘ im Jahr 2015 zusammengefassten Vorschlägen Vorreiter. Erfreulicherweise haben mittlerweile auch die Landesregierung und die SPD unsere Vorschläge teilweise aufgegriffen. Zur Umsetzung der weiterhin erforderlichen Verbesserungen bedarf es weniger einer Enquetekommission als das besondere Engagement der Landesregierung.“

Zur Meldung, wonach für Ministerpräsident Kretschmann eine Richterin mit Kopftuch für Kretschmann vorstellbar sei, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Ministerpräsident Kretschmann macht es sich wieder einmal zu leicht. Kaum eine Tätigkeit wird so eng mit dem Staat in Verbindung gebracht wie das Handeln von Richtern und Staatsanwälten. Sie wirken nicht als private Individuen, sondern als funktionale Glieder unserer Rechtsordnung. Die Pflicht des Staates zur religiösen Neutralität ist bei ihrem Handeln daher von besonderer Bedeutung. Deshalb muss schon der Anschein einer Identifizierung des Staates mit einer Religionsgemeinschaft vermieden werden. Das Tragen von religiösen Zeichen wie dem Kopftuch ist daher gerade nicht vorstellbar.“

Anlässlich der Vorstellung eines Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion zum Verbot einer Gesichtsverschleierung für Beamte, an Schulen, Hochschulen und bei Demonstrationen sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Gesichtsverschleierung widerspricht elementar dem Prinzip der offenen Kommunikation. In der Form von Burka und Niqab repräsentiert sie zudem ein inakzeptables Geschlechterbild. Grundsätzlich schützt jedoch unsere Verfassung die freie Entscheidung, das Gesicht zu verschleiern. Als Liberale respektieren wir dies.“

„Ein Verbot der Gesichtsverschleierung ist aber sehr wohl dann zulässig und für die FDP-Fraktion auch geboten“, so Rülke, „wenn staatliche Neutralität, die Identifizierbarkeit von Personen und eine offene Kommunikation zu gewährleisten sind.“ Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion sehe daher ein Verschleierungsverbot für Beamte vor. „Auch an Schulen, Hochschulen und bei Demonstrationen scheint uns ein Verschleierungsverbot unerlässlich“, betonte Rülke.

„Mit einem flankierenden Entschließungsantrag fordern wir zudem die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für ein Verbot der Gesichtsverschleierung an Gerichten und im Straßenverkehr einzusetzen“, ergänzte Weinmann. Die Landesregierung solle darüber hinaus mit den Tarifpartnern eine Übereinkunft zum Verbot der Verschleierung für Angestellte des öffentlichen Dienstes finden.

„Wir gehen davon aus“, so Rülke und Weinmann abschließend, „dass Gesetzentwurf und Antrag im Landtag breite Zustimmung finden werden. Die Unterstützung sollte Innenminister Strobl leicht fallen, da unser Gesetzentwurf ganz nah bei der auch von ihm initiierten Beschlusslage der CDU-Innenminister ist. Zudem stellte Sozialminister Lucha in der Debatte am 13.10.2016 für die Landesregierung fest, dass sie anlassbezogene Initiativen zum Verbot der Gesichtsverschleierung unterstützen werde.“

Den Gesetzentwurf und den Antrag finden Sie unter:

http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/gesetzentwurf-offene-kommunikation-und-identifizierbarkeit-gewaehrleisten.pdf

http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/antrag-offene-kommunikation-und-identifizierbarkeit-gewaehrleisten.pdf