Neues Gesetz würde Wettbewerb ausschließen und Bauaufträge verteuern – In einer Landtagsdebatte lehnte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke ein von der SPD beantragtes baden-württembergisches Tariftreuegesetz für öffentliche Dienstleistungs- und Bauaufträge ab. Rülke erklärte unter anderem:

„Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2006 grundsätzlich entschieden, dass Tarif-Treueregelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im konkreten Fall ging es um eine Berliner Regelung. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass weder das Grundrecht der Koalitionsfreiheit noch die Berufsfreiheit verletzt wird. Dazu zwei Anmerkungen: Erstens, nur weil eine Regelung nicht gegen die Grund-rechte verstößt, ist das noch lange kein Grund, sie gleich einzuführen. Zweitens, ich halte es nicht für sinnvoll, wenn sich Baden-Württemberg in Zukunft wirtschaftspolitisch an Berlin orientiert. So arm wie Herr Wowereit wollen wir nie werden. Und ob wir sexy sein wollen, ist auch noch nicht ausdiskutiert. Einer der Vorteile des Föderalismus ist, dass man aus den Fehlern, die in anderen Bundesländern gemacht wurden, lernen kann. Das gilt natürlich nur, wenn man den Mut hat, seine Freiheiten auch zu nutzen. Wenn wir über die Landesgrenzen schauen, sehen wir, dass einige Länder in den letzten Jahren Tariftreuegesetze beschlossen haben. Da stellt sich doch die Frage, welche Erfahrungen diese Länder mit solchen Tariftreugesetzen gemacht haben? Schauen wir uns zum Beispiel Sachsen-Anhalt an. Dort hat das Tariftreuegesetz knapp ein Jahr überstanden, bevor man den Fehler einsah und es wieder abgeschafft hat. Das ein Gesetz nach nur einem Jahr wieder aufgehoben wird, muss einem doch zu denken geben. Auch in Nordrhein-Westfalen verhielt es sich ganz ähnlich. Hier galt das Gesetz zwar immerhin vier Jahre lang. Aber als weg war, waren alle froh darüber: Wirtschaft, Kommunen und Arbeitnehmer. Den einzigen Schluss, den man aus einer solchen Entwicklung ziehen kann, ist folgender: Das Tariftreuegesetz hat sich als untaugliches bürokratisches Gebilde erwiesen. Wir müssen froh sein, dass wir in Baden-Württemberg nie ein Tariftreuegesetz gehabt haben. Die SPD hier im Hause sieht es anders und legt uns heute ein Tariftreuegesetz vor, zu einem Zeitpunkt in dem andere Länder froh, sind es wieder abgeschafft zu haben. Man sollte sich nun die Frage stellen, weshalb die anderen Länder dieses Gesetz wieder abgeschafft haben: Die vom Tariftreuegesetz verfolgten Schutzziele für Arbeitskräfte im Baugewerbe werden durch die gesetzlichen Mindestlohnregelungen wesentlich wirkungsvoller erreicht. Unabhängig von der Frage, wie man die Mindestlohnregelungen bewertet, erschließt sich mir nicht, was es bringen soll, parallel dazu nun noch ein Tariftreuegesetz explizit für Bauaufträge zu installieren. Ganz abgesehen davon haben die Tariftreuegesetze in der Praxis weder positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse im Bau-hauptgewerbe gehabt, noch sind Auswirkungen auf die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen festzustellen gewesen. Tariftreuegesetze führen auch zu erheblichen Anwendungsproblemen. Ein Beispiel ist die Auswahl der relevanten Tarifverträge, wenn am Ort der Leistungsausführung mehrere Tarifverträge einschlägig sind. Im Anwendungsbereich des ÖPNV hat das in den genannten Ländern zu vielfältigen Unklarheiten geführt. Das komplexe System des Tarifrechts hat eigene Gesetzlichkeiten und kann dem Vergaberecht nicht übergestülpt werden. Tariftreuegesetze nutzen den Arbeitnehmern nachweislich nicht, lösen dafür aber horrende Bürokratiekosten aus und schaden somit den Kommunen und den betroffenen Unternehmen erheblich. Ein Tariftreuegesetz, das die öffentlichen Arbeitgeber verpflichtet, Aufträge nur noch an solche Unternehmen zu vergeben, die die am Ort der Leistungsausführung gültigen Tarifverträge einhalten, ist nichts anderes als ein staatliches Verbot echten Wettbewerbs zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen und Betrieben. Aufgabe der Politik ist es nach meiner Auffassung, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Dafür müsste man zum Beispiel das Steuersystem verändern, wie es uns ja versprochen wurde. Man müsste dafür sorgen, dass die Lohnnebenkosten wirklich sinken. Und man müsste bessere Arbeitsmarktbedingungen schaffen. Das Tariftreuegesetz leistet dies alles nicht. Es fördert inflationäre Tendenzen, da es Wettbewerb ausschließt. Es verteuert öffentliche Bauaufträge um mindestens fünf Prozent im Durchschnitt. Und es verschenkt Preissenkungs- sowie Innovationsspielräume im öffentlichen Nahverkehr. Ein solches Gesetz würde einen enormen Verwaltungs- und Kontrollaufwand auslö-sen, für den die Städte und Gemeinden nicht gerüstet sind. An die Stelle eines marktwirtschaftlichen Leistungswettbewerbs wird eine wuchernde Kontrollbürokratie treten. Wettbewerber würden zur gegenseitigen Denunziation ermuntert. Paragraph 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der die Anforderungen an Unternehmen im öffentlichen Auftragswesen ausschließlich an Sachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit misst, hat sich grundsätzlich bewährt. Wir plädieren eben nicht dafür, das öffentliche Vergaberecht durch vergabefremde Kriterien für andere Zwecke zu instrumentalisieren. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf der SPD ab.“ Hans Ilg, Pressesprecher

FDP/DVP-Arbeitskreise lassen zu Landesplanungsrecht Verbände zu Wort kommen – „Eine nachhaltige Politik umfasst nicht nur die Ökologie, sondern steht auch für soziale und ökonomische Komponenten“, sagten die FDP-Landtagsabgeordneten Michael Theurer, Dr. Hans-Ulrich Rülke und Beate Fauser nach einer Informationsveranstaltung der Arbeitskreise Wirtschaft und Europa der FDP/DVP-Landtagsfraktion zur geplanten Novellierung des Landesplanungsrechtes.

Im Zentrum der Diskussion stand die Frage, wie das Ziel einer Zurückführung des Flächenverbrauches im Land am besten zu erreichen sei. Im Ziel den Flächenverbrauch zurückzuführen, waren sich alle Beteiligten einig.Der Vorsitzende des Landesnaturschutzverbands, Reiner Ehret, sagte, Baden-Württemberg nehme im Bereich der Flächeneinsparung bereits heute in Europa die Vorreiterrolle ein. Er plädierte für eine weitere Verschärfung. Der Vertreter des Städtetags, Dezernent Gerhard Mauch, forderte eine differenzierte Herangehensweise, auch im Hinblick auf die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen in Baden-Württemberg. Zudem dürfe der Gestaltungsspielraum der Kommunen nicht zu stark durch Landesgesetze eingeschränkt werden. Der Hauptgeschäftsführer des baden-württembergischen Handwerkstags, Dr. Hartmut Richter, bezeichnete die bestehenden Instrumente als ausreichend. Voraussetzung sei, dass sie effektiv umgesetzt werden. Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke, warnte vor einer Überbürokratisierung: „Eine Aufblähung des Planungsrechtes führt zur Intransparenz vor Ort.“ Die Industrie-und Handelskammer hatte sich in einer schriftlichen Stellungnahme geäußert: Sie befürchtet für die „Praxis Schlimmes“, wenn sich ein neues Planungsrecht zu sehr auf den Flächenverbrauch fokussiere. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Europa, Michael Theurer, setzte sich für eine 1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien ein, wie dies im Koalitionsvertrag vorgesehen sei. Beate Fauser, Sprecherin für Mittelstand und Tourismus, sagte, dass auch in Zukunft der Wirtschaft genügend Gewerbeflächen zur Verfügung gestellt werden sollten, ansonsten bestehe die Gefahr, dass noch mehr Unternehmen ihren Standort ins Aus-land verlagerten.Hans Ilg, Pressesprecher

Deshalb Schluss mit Ankündigung von Wohltaten zu Lasten von Ländern und Kommunen – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, begrüßt, dass nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes das Staatsdefizit im vergangenen Jahr auf 1,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gesunken ist. Theurer: „Trotz dieser grundsätzlich erfreulichen Entwicklung kann es keine Entwarnung geben. Denn beim zweiten Maastricht-Kritierum, der Schuldenstandsquote, liegt die Bundesrepublik mit 67 Prozent des BIP immer noch über dem Referenzwert von 60 Prozent.“

Nach den Worten von Theurer ist der Bund weiter der größte Sünder, denn sein Anteil am Staatsdefizit liege weit über dem der Länder und Kommunen. Im Übrigen hätten die Gemeinden und die Sozialversicherung das Defizit infolge von Überschüssen in Höhe von 1,2 beziehungsweise 3,9 Milliarden Euro gedrückt. Deshalb sei der Bund jetzt besonders in der Pflicht, stärkere Haushaltsdisziplin zu wahren. Theurer: „Es muss Schluss sein mit der Ankündigung immer neuer sozialer Wohltaten. Gerade die Vorstöße von Familienministerin Ursula von der Leyen und Kanzleramtsministerin Maria Böhmer zeigten, dass gut gemeinte Vorschläge noch lange nicht Ziel füh-rend sind, solange Länder und Kommunen letztendlich die Zeche bezahlen müssten. Wie Theurer, Mitglied im Finanzausschuss des Landtags, weiter sagte, sei das Absinken des Staatsdefizits in erster Linie dem positiven Konjunkturverlauf und den damit verbundenen Steuermehreinnahmen zu verdanken. Eine umfassende Aufgabenkritik und konsequente Rückführung staatlichen Handelns sei noch nicht erfolgt. Allein die Ausgaben des Bundes für Zinsen und die Zuschüsse zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung machten bei einem Volumen des Bundeshaushalts von 250 Milliarden Euro rund 160 Milliarden Euro aus. Im Zuge der höheren Steuereinnahmen sei der Ausgleich von Bundes- und Länderhaushalten in greifbare Nähe gerückt. Theurer: „Das neue Leitbild der Finanzpolitik müssen jetzt Überschüsse der öffentlichen Haushalte sein, um die mit 1500 Milliarden Euro viel zu hohe Gesamtverschuldung abzubauen. Hans Ilg Pressesprecher

FDP/DVP-Fraktion will Netto-Neuverschuldung Null spätestens ab dem Jahr 2011 – In der Landtagsdebatte zur Verabschiedung des Doppelhaushalts 2007/08 sagte die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heid-rose Berroth:

„Dieser Haushalt ist der erste Schritt der Umsetzung dessen, was wir in der Koalitionsvereinbarung als vorrangiges Ziel der Landespolitik für diese Legislaturperiode festgelegt haben, nämlich die Netto-Neuverschuldung auf mindestens Null zurückzuführen, und zwar nicht im, sondern spätestens ab dem Haushaltsjahr 2011. Im Haushaltsplan für die Jahre 2005 und 2006 war noch eine Nettokreditaufnahme von jeweils knapp zwei Milliarden Euro vorgesehen. Mit dem jetzt vorgelegten Doppelhaushalt nähern wir uns dem Ziel „Null“ mit großen Schritten. Wir wissen aber auch, das Ziel ist noch nicht erreicht. Wir beschließen zwar eine ganze Reihe strukturell wirksamer Maßnahmen, die auch künftige Haushalte entlasten, trotzdem werden wir ab 2009 und den Folgejahren noch jeweils eine Milliarde Euro einsparen müssen, um punktgenau zu landen. Wir müssen dies tun, weil die Motive der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit es erfordern, mit der Politik der ständig steigenden Verschuldung Schluss zu machen. Der so genannte „Bildungsfonds“ der Grünen ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie man sich leichten Fußes von den eigenen Anträgen zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission Demografischer Wandel verabschiedet. Wie war das noch? Man müsse jährlich ein Prozent der Personalstellen einsparen – Jahr für Jahr 2000 Stellen. Nun beantragen die Grünen stattdessen eine Fülle neuer Stellen. Zusätzliche Schulden bleiben aber zusätzliche Schulden, auch wenn man dafür eine Sonderfinanzierung vorsieht und verspricht, sie bis zum Jahr 2017 wieder zu tilgen. Das mag gut klingen, zumal es ja für einen guten Zweck gedacht ist; aber seriös ist es nicht, sondern damit würde ein unsicherer Wechsel auf die Zukunft gezogen. Ähnlich ist es auch mit Gegenfinanzierungsvorschlägen der SPD. Wir haben mit Blick auf weitere Haushaltsklarheit zum Beispiel damit begonnen, die Mittel für den Landesstraßenbau in den Landeshaushalt zurückzuführen. Wir wollen für die Zukunft mehr Haushaltssicherheit. Unser ausdrücklicher Dank gilt deshalb Finanzminister Stratthaus für seinen Schwenk beim Verschuldungsverbot. Er kam auch für uns überraschend. Nur einen Tag, nachdem es im Finanzausschuss noch eine heiße Debatte um den Rechnungshofvorschlag gegeben hatte, konnten wir der Presse entnehmen, dass unsere Argumente doch Wirkung gezeigt haben. Mit dem Haushaltsstrukturgesetz verankern wir mit Wirkung ab 2011ein Verbot der Neuverschuldung in der Landeshaushaltsordnung. Dazu wird die Verankerung des Verbots der Neuverschuldung in der Verfassung noch in dieser Legislaturperiode kommen. So ist es vereinbart – und so werden wir es umsetzen. Ich wünsche mir allerdings, dass dieser Kurs auch anderswo Nachahmer findet. Die Föderalismusreform II wird dies zeigen müssen. Wir wissen allerdings, dass die Kompromissbildung nicht nur zwischen dem Bund und den Ländern, sondern bei diesem Thema gerade auch zwischen den Ländern noch erheblich schwieriger sein wird als bei der ersten Stufe der Föderalismus-Reform. Das ist auch eine Herausforderung für Ministerpräsident Günther Oettinger und alle, die am Verhandlungstisch sitzen. Wir brauchen Instrumente zur Vorbeugung von Haushaltskrisen und Haushaltsnotlagen. Wir brauchen Kriterien höchstzulässiger Verschuldung, Strategien des Abbaus übermäßiger Verschuldung und ein Instrumentarium, das die Einhaltung dieser Kriterien auch garantiert. Wir brauchen eine stärkere Eigenverantwortung von Bund und Ländern und eine stärker eigenständige, aufgabenadäquate Finanzausstattung. Für bestimmte Steuerarten sollten die Länder selbst die Gesetzgebungskompetenz erhalten. Bei anderen, z.B. bei der Lohn- und Einkommensteuer, ist ein Hebesatzrecht sehr wohl vorstellbar. Auch die Struktur des Länderfinanzausgleichs muss erneut auf den Prüfstand – nicht weil wir uns der Solidarität entziehen wollten, sondern weil er in seiner heutigen Form falsche Anreize setzt, sowohl für die Geber- wie für die Nehmerländer. Wir müssten uns auch nicht über Kindergartengebühren und Regionalisierungsmittel unterhalten, wenn der Länderfinanzausgleich eine solide Struktur hätte. Dieser Haushalt ist ein Sparhaushalt. Wir mussten 1,3 Milliarden Euro für 2007 und 1,6 Milliarden Euro für 2008 einsparen, um den Haushalt schrittweise konsolidieren und die Nettokreditaufnahme entsprechend absenken zu können. Wer behauptet, die Konsolidierung des Haushalts sei uns gewissermaßen in den Schoß gefallen, zeigt damit nur, dass er von den Realitäten der Haushaltspolitik wenig versteht. Wir haben andererseits nicht nur gespart, sondern sehr wohl da erhöht, wo es nötig ist. Ein Beispiel dafür ist das Strukturprogramm im mittleren Dienst für Justiz- und Steuerverwaltung. Auch wenn die Opposition dies offensichtlich nicht bemerkt hat, zugleich setzt dieser Haushalt deutlich Schwerpunkte und bringt strukturelle Veränderung. Diese Schwerpunkte folgen den denselben Kriterien der Generationengerechtigkeit, der Nachhaltigkeit und der Zukunftsorientierung, die auch unseren Kurs strikter Haushaltskonsolidierung leiten. Schwerpunkte gibt es vor allem bei Bildung und Betreuung, Wissenschaft und Forschung und im Umweltsektor. Nachhaltigkeit ist übrigens ein Motiv, das viel zu oft allein im Kontext von Energie- und Umweltpolitik diskutiert wird. Tatsächlich liegt dem Nachhaltig-keitsgedanken ein umfassender Ansatz gesellschaftlicher Entwicklung zugrunde. Richtig verstanden zielt der Begriff auf einen Entwicklungsprozess, der ökonomisch erfolgreich ist und sich zugleich durch ein von ökologischem Bewusstsein und sozialer Verantwortung geleitetes Handeln auszeichnet. Eine einseitige Betonung nur der Ökologie hat mit Nachhaltig-keit nichts zu tun. Zum Energiebereich haben wir Koalitionsfraktionen in den Ausschussberatungen ein ganzes Bündel von Anträgen vorgelegt, das unseren festen Willen unterstreicht, einen deutlichen Schwerpunkt auf das Energiesparen, die Erhöhung der Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien zu legen. Nächster Punkt: Bildung und Wissen werden Motoren nachhaltiger Entwicklung sein. Angesichts der steigenden Nachfrage nach Studienplätzen stellen wir deshalb 16.000 zusätzliche Studienanfängerplätze bereit. Wir fangen in diesem Haushalt damit an. Die Zukunftsoffensive IV, die der Forschungsförderung an unseren Hochschulen dient, läuft weiter. Und zusätzlich beteiligen wir uns an der Finanzierung der von Bund und Ländern vereinbarten Exzellenzinitiative. Mit den Hochschulen wird ein neuer Solidarpakt abgeschlossen, der ihnen bis zum Jahr 2014 Berechenbarkeit und Planungssicherheit in Bezug auf die staatliche Finanzierung verschafft. Und es bleibt dabei: Das Aufkommen aus Studiengebühren, die ab dem Sommersemester 2007 erhoben werden, wird nicht in die allgemeine Finanz-masse des Landes einfließen, sondern in vollem Umfang den Hochschulen selbst zusätzlich zur Verbesserung der Lehre zur Verfügung stehen. Dies alles zeigt: Wir sind uns der Bedeutung von Wissenschaft und Forschung für die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft bewusst; und wir setzen deshalb auch die notwendigen Schwerpunkte im Haushalt. Auch die Themenbereiche Bildung und Betreuung gehören zu einer umfassenden Nach-haltigkeitsstrategie. „Kinderland Baden-Württemberg“ ist kein kurzfristiger, Ansatz, sondern eine umfassende, mittel- und langfristig angelegte Strategie, Kindern und Familien möglichst gute Chancen und Voraussetzungen für die Gestaltung ihrer eigenen Lebensentwürfe zu verschaffen: All das, was wir im Herbst 2005 mit den kommunalen Landesverbänden zum Thema „Bildung und Betreuung im vorschulischen und schulischen Bereich“ vereinbart ha-ben, wird konsequent umgesetzt. Dabei geht es uns nicht nur darum, mehr Geld einzusetzen, sondern darum, wofür man dieses Geld ausgibt und wie man es macht. Kontinuität und Verlässlichkeit sind in diesem Prozess wichtig. Den Versuch, das Rad täglich neu zu erfin-den, überlassen wir gern anderen. Auch beim Ausbau der Kleinkindbetreuung haben wir wesentliche Effekte erreicht. Die Mittel, die das Land für die ergänzende Förderung von Kleinkindbetreuungsangeboten auf-wendet, wachsen von Jahr zu Jahr. Als 2003 das Programm „Kinderfreundliches Baden-Württemberg“ gestartet wurde, wurden Kleinkindgruppen kommunaler und freier Träger mit insgesamt 4 Mio. € gefördert; die entsprechenden Haushaltsansätze der Jahre 2007 und 2008 liegen bei 13,4 Mio. bzw. 16,2 Mio. €. Und der Ausbau der Förderung der Infrastruktur durch Betreuungsangebote von Tageseltern kommt noch hinzu. Die Einführung einer verbindlichen Sprachstandsdiagnose steht auf der Agenda dieses Jahres. Und dasselbe gilt für die in der Koalitionsvereinbarung verabredete Umwidmung eines Teils der seither für das Landeserziehungsgeld aufgewendeten Mittel zugunsten der Kleinkindbetreuung. Hier wie in vielen anderen Bereichen brauchen wir die Zusammenarbeit von Land und Kommunen. Wir sind froh, dass es uns gelungen ist, das in der Landesverfassung bereits enthaltene Konnexitätsprinzip durch eine Änderung der Verfassung und durch eine ergän-zende gesetzliche Regelung zu präzisieren und zu erweitern. Es ist damit gelungen, die Finanzbeziehungen von Land und Kommunen auf eine neue, verbesserte und verlässliche Basis zu stellen. Wir werden diese Vereinbarung jetzt zügig umsetzen. Ich hoffe, dass sich auch die Oppositionsfraktionen einer konstruktiven Mitwirkung bei der notwendigen Änderung der Landesverfassung nicht entziehen. Genauso wichtig ist die Verständigung zwischen dem Land und den Berufsverbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, der zweite Solidarpakt mit den Hochschulen und Berufsakademien des Landes und schließ-lich – nicht zuletzt – der Solidarpakt mit dem Sport. Zum Schluss noch ein Blick nach vor. Was wir hinbekommen müssen, ist das Fortführen der Immobilienkonsolidierung, d.h. Verkauf von Gebäuden, die nicht für Landesaufgaben benötigt werden. Ob das nun von der neu gegründeten GmbH oder der bisherigen Verwal-tung gemacht wird, ist für mich zweitrangig, auffallend ist aber schon, wie Wettbewerb offensichtlich die Aktivitäten belebt. Herr Finanzminister, wir haben den Anstoß gegeben und stehen weiterhin an Ihrer Seite. Polizeidirektionen werden wir aber wohl auch künftig brauchen. Dazu muss ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass „Sale and lease back“ für uns nie ein Thema war. Meine Bitte geht an den Finanzminister um ausdrückliche Bekräftigung seiner Aussage im Finanzausschuss, dass dies auch für ihn und sein Haus gilt – bevor Beschäftigte unnötig verunsichert werden. Andererseits haben andere mit Gebäudemanagement in privater Hand andere schon gute Erfahrungen gemacht. Das könnte auch ein Weg für das Land sein, staatliche Leistungen auf das Notwendige zurückzuführen. Und wir werden uns intensiv mit den Themen Aufgabenkritik und Aufgabenabbau befassen müssen, ebenso mit Controlling und damit auch mit NSI. Es gilt vor allem, dieses ei-gentlich hervorragende Instrument nicht pauschal zu verdammen. In manchen Bereichen funktioniert es bereits sehr gut, wir müssen nachschauen, woran es liegt, dass es an anderen Stellen nicht klappt. Dabei brauchen wir keinen Blick zurück im Zorn, sondern eine konstruktive Entwicklung nach vorn.“ Hans Ilg Pressesprecher

Zu erwartende Pensionslawine fordert konsequentes Gegensteuern – Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, sagte in der Landtagsdebatte über die „Denkschrift des Rechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg“ unter anderem:

„Die Arbeit des Landesrechnungshofs ist für den Landtag von unschätzbarem Wert. In der Denkschrift 2006 sind eine ganze Reihe wichtiger Hinweise darauf enthalten, wo Ministerien und nach geordnete Behörden im Regierungs- und Verwaltungshandeln nicht wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich genug gehandelt haben und wo zukünftig Mittel in erheblichem Umfang eingespart werden können. Um den Haushalt des Landes Baden-Württemberg zu sanieren, muss laut Rechnungshof auch ein Personalabbau stattfinden. Dies stärkt eine Auffassung, die ich seit vielen Jahren in diesem Hause und auch in der Öffentlichkeit vertrete. Schließlich beträgt der direkte Anteil der Personalkosten über 40% des Gesamtvolumens. Einsparpotenzial sieht der Rechnungshof bei den beiden Landesbibliotheken Karlsruhe und Stuttgart, bei den Universitätskliniken und bei den Musikhochschulen. Bei den Justizvoll-zugsanstalten trägt der Rechnungshof den von der Regierung und den sie tragenden Fraktionen verfolgten Kurs mit, durch den Bau neuer, leistungsfähiger Justizvollzugsanstalten kleine, personalintensive Gefängnisse überflüssig zu machen. Der Rechnungshof hat verschiedene Bereiche unter die Lupe genommen: er sieht etwa Einsparpotenzial in der Verwaltung der Flurneuordnung. Rund ein Drittel aller Stellen könnten hier, so der Rechnungshof, eingespart werden. Die Beratung im Finanzausschuss hat ergeben, dass die von der Koalition angestrebte Zusammenführung der Vermessungs- und der Flurneuordnungsverwaltung sinnvoll ist. Die FDP hat gefordert, dass das Thema angepackt wird, dies geschieht nun auch im Rahmen der anstehenden Evaluation der Verwaltungsreform. Intensiv setzt sich der Rechnungshof in der Denkschrift mit der Schuldenlast des Landes auseinander. Eindrucksvoll werden die Fakten, die in diesem Hause in der Vergangenheit auch von mir immer wieder genannt wurden, zusammengefasst: Der Schuldenstand ist zu hoch, die Zinslast wächst, die implizite Verschuldung durch die Pensionslawine erfordert konsequentes Gegensteuern. Eine Hauptursache für die steigenden Ausgaben vieler Behörden ist in dem zu breit gefassten Investitionsbegriff zu suchen. Dieser ermöglicht es den Behörden, Ausgaben fälschlicherweise als Investition zu bezeichnen. Als die FDP Mitte der 90er Jahre das Ziel der Netto-Neu-Nullverschuldung ausrief, wurde sie dafür von manchen belächelt. Heute ist dieses Ziel hier im Hause Allgemeingut und konsensfähig. Das ist eine gute Grundlage, dass wir uns nun daran machen, das von der FDP seit langem geforderte Verschuldungsverbot in der Verfassung konkret auszuformulieren und im Landtag mit der notwendigen 2/3-Mehrheit zu beschließen. Die konkreten Formulierungsvorschläge des Rechnungshofs sind eine gute Grundlage der Diskussion. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Gerade in Fachkreisen wird darüber diskutiert, wie ein Verschuldungsverbot aus volkswirtschaftlicher Sicht zu formulieren ist. Es muss stringent genug sein, um das exorbitante Ansteigen der Verschuldung, wie wir es seit den 1970er Jahren erleben, endlich zu stoppen, und wir müssen gleichzeitig doch flexibel bleiben, um auf konjunkturelle Notlagen angemessen reagieren zu können. Die Bundesregierung hat den Sachverständigenrat gebeten, Formulierungsvorschläge zu erarbeiten. Ich möchte nicht solange warten und ermutige uns, dass wir uns nun konkret selbst an die Arbeit machen. Die Aufnahme eines Verschuldungsverbots in die Verfassung ist mit Sicherheit ein geeignetes Instrument, um einer finanziell nachhaltigen Politik dauerhaft zum Durchbruch zu verhelfen. Als Leitbild taugt es allein jedoch noch nicht. Solange die öffentlichen Schulden, insbesondere von Bund und Ländern dermaßen erdrückende Ausmaße zu Lasten künftiger Generation aufweisen, müssen das Ziel der Haushaltspolitik sogar Überschüsse sein, um die viel zu hohen Schulden der Vergangenheit abtragen zu können. Dies setzt aber einen Mentalitätswandel nicht nur in der Politik sondern auch in der Gesellschaft, bei den Bürgerinnen und Bürgern, voraus. Wir leben seit Jahren über unsere Verhältnisse, auch wenn wir es nicht wahrhaben wollen, wir geben laufend mehr aus, als wir laufend einnehmen. Noch immer gilt es politisch als chic, Ausgaben und Ausgabensteigerungen zu verkünden, statt mit vorhandenen Ressourcen auszukommen. Noch immer wird der Einfluss von Ressorts und Behörden nach der Zahl der Mitarbeiter und dem verwalteten Etatvolumen und nicht nach der Wirksamkeit der ergriffenen politischen Maßnahmen beurteilt. Wir alle sind aufgerufen, uns einmal selbst kritisch zu prüfen. Oder ist es nicht so, dass zum Beispiel gute Kunst nur etwas ist, das Staatszuschüsse erfordert, weil ja Kultur, die sich selbst finanziert, Kommerz ist? Und ist es wirklich so, dass sich so wichtige Bereiche wie Bildung, Daseinsvorsorge oder Gesundheit der ökonomischen Rationalität tatsächlich ganz entziehen, obwohl doch jedermann weiß, dass die Mittel endlich sind und ein Euro eben nur einmal ausgegeben werden kann?“ Hans Ilg, Pressesprecher

Baden-Württemberg ist mit seiner Entwicklung Spitzenreiter unter Bundesländern – Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte in der Landtagsdebatte über den Etat des Wirtschaftsministeriums: „Zielsetzung war, einerseits einen Beitrag zum zentralen und übergeordneten politi-schen Ziel dieser Legislaturperiode – der Nettonullverschuldung – zu leisten und andererseits weiter sicherzustellen, dass Baden-Württemberg in seiner wirtschaftlichen Entwicklung Spitzenreiter unter den Bundesländern bleibt.

Angesichts unserer wirtschaftlichen Spitzenposition kann niemand behaupten, dass die Wirtschaftspolitik in Baden-Württemberg ineffizient sei. Es ist uns bisher gelungen, mit vergleichsweise geringen Ressourcen in unserem Land die geringste Arbeitslosigkeit mit dem höchsten Wirtschaftswachstum zu verbinden. Die Zukunftsfrage lautet: Wie kann Baden-Württemberg auch weiter sicher, umweltfreundlich und preiswert mit Energie versorgt werden? Die unterbrochenen Öllieferungen aus Russland zeigen, dass wir die Energieversorgung in Deutschland zu-nächst weiterhin auf eine breitere Grundlage stellen müssen. Bei einem klugen Energiemix darf zudem auch nicht die weltweit führende deutsche Kerntechnologie abgewickelt werden. Ansonsten wird Deutschland bei der Energieversorgung zunehmend abhängiger und erpressbar. Ein aus der FDP Fraktion angeregter Bio-energiewettbewerb wird vom Wirtschaftsministerium erarbeitet. Ziel ist es, die Energiegewinnung aus allen nachwachsenden Rohstoffen voranzubringen und einen Wettbewerb der Ideen zu entfachen. Ein zweites Schwerpunktthema für uns ist die Ausbildungssituation im Land. Mit 44.253 neu eingetragenen Ausbildungsverhältnissen in einem IHK-Beruf verzeichnet Baden-Württemberg ein Plus von 5,5 Prozent (2005: 41 928). Die Industrie und Handelskammern im Land haben 8.768 neue Ausbildungsplätze eingeworben und 4.028 Unternehmen neu als Ausbilder gewonnen. Mit den Ausbildungsverbünden haben wir die Möglichkeit, Betriebe, die bisher nicht ausgebildet haben, vielleicht auch weil sie nicht die gesamte Palette der Ausbildungsmöglichkeiten hatten, noch zusätzlich zu gewinnen. Das Land Baden-Württemberg hat im letzten Jahr in vollem Umfang die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung gestellt und wird dies auch in diesem Jahr tun, damit es solche Ausbildungsverbünde geben kann. Ich wiederhole: in vollem Umfang! Seit zwei Jahren haben wir einen Ausbildungspakt. Dieser sieht vor, dass bei den Ausbildungsplätzen ein Plus von 3 800 und bei den Praktikumsplätzen ein Plus von 3200 erreicht werden soll. Diese Verpflichtung gilt sowohl für 2004 als auch für 2005 und 2006. Die Wirtschaft und nicht die Politik stellt Ausbildungsplätze zur Verfügung. Die Wirtschaft hat die Zahl der Ausbildungsplätze in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt. Und sie wird diese – das zeigen alle Zahlen jetzt schon – auch in diesem Jahr wiederum verdoppeln. Als zusätzliches Instrument, hat das Wirtschaftsministerium noch einmal 2 Millionen Euro als Sofortmaßnahme zur Verfügung gestellt, um ganz gezielt den mittelständischen Betrieben ein zusätzliches finanzielles Angebot zu machen, jedenfalls dann, wenn sie bereit sind, einen weiteren zusätzlichen Ausbildungsplatz anzubieten. Die Erfolge sprechen für sich. Mit 4,9 % sind wir auch im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit bundesweit spitze. Im Bereich der Wohnraumförderung gehen wir neue Wege. Das Förderprogramm wurde grundsätzlich neu ausgerichtet. So stehen nun Familien mehr im Fokus der Förderung, als dies vorher der Fall war. Mit einem Volumen von fast 50 Millionen Euro werden junge Familien gefördert. Die neue Einkommensgrenze von 4900 Euro im Monat richtet sich gezielt auch an die Mittelschicht. Auf der anderen Seite haben wir uns aber auch aus der Mietwohnraumförderung keineswegs zurückgezogen. Mit der L-Bank wurde ein ungedeckeltes Förderprogramm vereinbart. Das Programm finanziert entsprechend dem Leitbild „Kinderland Baden-Württemberg“ den Neubau von Mietwohnungen für Familien mit Kindern. Eine Bindung an bestimmte Einkommensgrenzen wird es nicht geben. Von zentraler Bedeutung für die landespolitische Gestaltungskraft unserer Wirtschaftspolitik ist das Programm zur Städtesanierung. Mit jährlich knapp 150 Millionen Euro an Haushaltsmitteln werden jährlich Gesamtinvestitionen von über einer Milliarde ausgelöst. Es gibt kein besseres Konjunkturprogramm. Darüber hinaus leistet dieses Programm einen hervorragenden Beitrag zur Rückführung des Flächenverbrauchs. Wer seine Immobilie saniert, der baut sie nicht neu. Die Dienstleistungswirtschaft hat in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich zur wirtschaftlichen Leistung und vor allem zur Beschäftigung in Baden-Württemberg beigetragen. Inzwischen entfallen auf den Dienstleistungssektor 62 Prozent der Wertschöpfung und 64 Prozent der Beschäftigung. Die Dienstleistungswirtschaft des Landes zählt inzwischen 3,4 Millionen Beschäftigte. Im Oktober 2007 startet die Messelandschaft Baden-Württembergs mit der Eröffnung der Neuen Messe auf den Fildern in ein neues Zeitalter. Für 2008 ist im neuen Messegelände bereits heute kaum noch ein Zeitfenster verfügbar. Zwei Drittel der für Stuttgart neuen Veranstaltungen entfallen auf die High-Tech Branche. Bereits heute lässt sich feststellen, die Investition hat sich gelohnt. Baden-Württemberg hat endlich wieder eine Messe mit internationaler Ausstrahlung. Das ist wichtig für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Wenn die Bundesregierung nun noch die Finanzmittel für den Ausbau der europäischen Hochgeschwindigkeitsstrecke Paris-Budapest zur Verfügung stellt, die ja auch an die neue Messe angebunden sein wird, wird Baden-Württemberg einen der attraktivsten Messestandorte Europas sein eigen nennen. Das ganze Land wird davon profitieren. Insgesamt müssen wir zukünftig die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg energisch vorantreiben. Der Tourismus ist und bleibt ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor für unser Land. Baden-Württemberg muss mit Kurorten in Osteuropa konkurrieren. Deshalb bleibt es auch bei der entsprechenden Förderung. Teile der Opposition verstehen ja nicht, dass sich die Kurorte nicht gleichmäßig über das Land verteilen. Das liegt an den regionalen Gegebenheiten. Zwischen den Geschlechtern kann man Quotenregelun-gen vielleicht einführen. Bei Kurorten wird das aber eher schwierig. Auch die Denkmalförderung stellt einen nicht zu unterschätzenden Standort- und Wirtschaftsfaktor für den Tourismus und die Unternehmensansiedlung dar. Daher begrüßt die FDP-Fraktion die Stärkung der Denkmalpflege im Haushaltsplan des Wirtschaftsministeriums. Nachdem in den letzten Jahren die Mittel für den Denkmalschutz kontinuierlich zurückgefahren wurden, wurde der Trend in diesem Doppelhaushalt gestoppt. Im Vergleich zu den letzten beiden Jahren stehen der staatlichen Denkmalpflege in den Jahren 2007 und 2008 rund 1,2 Millionen Euro mehr zur Verfügung. 2007 und 2008 ist daher von einem erhöhten Bewilligungsvolumen von rd. 13 bis 13, 5 Millionen Euro auszugehen.“ Hans Ilg Pressesprecher

Mittelstand soll vom Ausbau der Zukunftstechnologien besonders profitieren – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat in den Beratungen über den Doppelhaushalt 2007/2008 durchgesetzt, dass die Regierungskoalition einen Schwerpunkt im Bereich der erneuerbaren Energien setzt. Dies sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Er nannte die Bereiche Energie und Wohnungsbau, Mittelstandsförderung sowie Wirtschaftspolitik und Außenwirtschaft. Rülke wies darauf hin, dass durch die Bündelung fast aller Kompetenzen im Energiebereich das Wirtschaftsministerium auch zum Energieministerium geworden sei. Im Bereich Energie und Wohnungsbau kann das Wirtschaftsministerium im Jahr 2007 die Weiterentwicklung der Biogasnutzung mit Brennstoffzellen mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 830000 Euro fördern. Nachdem der Landkreis Böblingen auf dem Gelände einer Müllkompostierungsanlage die Umsetzung eines technisch neuen Energiekonzepts mit einer Hochtemperatur-Brennstoffzelle und Biogasnutzung Erfolg versprechend verwirklicht hat, ist es nach den Worten von Rülke notwendig, mehr finanzielle Mittel bereit zu stellen, um dieses Konzept an weiteren Orten des Landes umzusetzen. Beispielsweise in Friedrichshafen, wo in einer neuen Konzeption auch die Öffentlichkeit Einblicke in diese neuen Verfahrenstechniken erhalten soll. Das Wirtschaftsministerium wird in diesem Zusammenhang auch Forschungsprojekte im Bereich der Solarthermie verstärkt fördern. Weiter kann das Wirtschaftsministerium in den Jahren 2007 und 2008 je rund 100 000 Euro für den geplanten Energie-Tag Baden-Württemberg einsetzen. Mit dieser Veranstaltung der Landesregierung sollen die Möglichkeiten der Energieeinsparung noch bekannter gemacht werden. Zielgruppen sind nach den Worten von Rülke die Endverbraucher, Fachplaner und Handwerker. Als Partner des Energie-Tages sollen Kommunen, Verbände, Energieversorger, Hersteller, Planer, Handwerker, re-gionale Energieagenturen, Lokale Agenda-Gruppen, Vereine, Kreditinstitute und Bausparkassen gewonnen werden. Im Bereich Mittelstandsförderung werden 2007 und 2008 zusätzliche 1,3 Millionen Euro für die Weiterentwicklung und den Ausbau der überbetrieblichen beruflichen Bildungsstätten zu Kompetenzzentren eingesetzt. In Zukunft wird in diesen Berufsbildungsstätten der Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Fachverbänden, Kreishandwerkerschaften und der Innungen noch mehr Wert auf die Vermittlung der Anwendung von erneuerbaren Energien und effizienten Technologien gelegt. Rülke: „In Zukunft sollen dieses Berufsbildungseinrichtungen für erweiterte Bildungs- und Dienstleistungsangebote zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen geöffnet werden – diese Mittel werden also zielgenau für die Förderung des Mittelstandes eingesetzt.“ Brennstoffzellen, Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen mit hohem Wirkungsgrad, Blockheizkraftwerke, künstliche Wärmespeicher, Wärmepumpen und die Erschließung geothermischer Quellen und Gebäude mit Mehrfachener-giequellen seien Themen, die das Handwerk schon jetzt beschäftigen und deren Transfer in die Praxis noch bedeutungsvoller werden wird, so Rülke. Im Bereich Wirtschaftspolitik und Außenwirtschaft haben die beiden Regierungsfraktionen rund 700000 Euro zusätzliche Finanzmittel bewilligt. Es geht hier um Initiativen zur Förderung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen einschließlich europäischer Aktivitäten im Bereich der Zukunftstechnologien. So soll beispielsweise die Werbung für Unternehmensansiedlung und – kooperation verstärkt werden. Hans Ilg, Pressesprecher

Einigung mit Kommunen, Verbänden und Gewerkschafen über strukturelle Einsparungen – „Mit dem Entwurf des Staathaushaltsplans für die Jahre 2007 und 2008 stellt die Koalition zwischen CDU und FDP ihren festen Willen unter Beweis, die Nettoneuverschuldung des Landes bis 2011 auf Null zu senken.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, in der Landtagsdebatte über den Entwurf des Doppel-haushalts der kommenden zwei Jahre. Wie ernst die FDP/DVP-Landtagsfraktion dieses Ziel nehme, zeige sich auch in der Jahre langen Forderung der Liberalen, ein Verschuldungs-verbot in die Verfassung aufzunehmen. Noll: „Wir haben vereinbart, dass wir dies zunächst in der Landeshaushaltsordnung und dann noch in dieser Legislaturperiode auch in der Ver-fassung verankern wollen. Unsere Richtschnur ist: Der Marsch in den Schuldenstaat muss gestoppt werden.“

Die Nettokreditaufnahme, in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 noch mit jährlich knapp zwei Milliarden Euro veranschlagt, wird auf eine Milliarde im Jahr 2007 beziehungsweise auf 750 Millionen Euro im Jahr 2008 abgesenkt. Noll: „Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, mussten – trotz günstiger Daten der Steuerschätzungen des Jahres 2066 – Deckungslücken in Höhe von 1,3 Milliarden beziehungsweise 1,6 Milliarden Euro geschlossen werden.“ Die Vereinbarung zwischen dem Ministerpräsidenten, den Koalitionsfraktionen und den Präsidenten der kommunalen Landesverbände vom Oktober hat wesentlich dazu beigetra-gen, dieses Ziel zu erreichen. In dieser Vereinbarung ist festgehalten, dass das in der Landesverfassung bereits enthaltene Konnexitätsprinzip (Wer Gesetze oder Vorschriften erlässt, der bezahlt) durch eine Ände-rung der Verfassung und durch eine ergänzende gesetzliche Regelung präzisiert und erwei-tert wird. Dadurch wird erreicht, dass auch vom Land veranlasste nachträgliche Änderungen landesrechtlich übertragener Aufgaben, die Übertragung neuer vom Land bisher nicht wahr-genommener Aufgaben und eigene Anforderungen des Landes an die Erfüllung bestehender Aufgaben in den Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips fallen und damit bei wesent-lichen Mehrkosten zu einem finanziellen Ausgleich für die Kommunen führen. Noll: „Die Verbesserung der Stellung der Kommunen im Bereich von Konnexität und Konsultation war nicht nur ein zentrales Anliegen der kommunalen Spitzenverbände, sondern immer auch wesentliches Ziel der FDP/DVP-Landtagsfraktion. Es freut mich, dass es gelungen ist, die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen mit dieser Vereinbarung auf eine verbesserte Basis zu stellen.“ Nach den Worten von Noll ist ebenso positiv zu bewerten, dass es gelungen ist, mit den Verbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu einer Verständigung zu kommen, die ebenfalls haushaltswirksam ist, aber gleichfalls weit darüber hinaus reicht. „Es sind eben nicht einmalige Maßnahmen.“ Die Sonderzahlung wird für Versorgungsempfänger ab 1. April 2007 auf jährlich 30 Prozent eines Monatsgehalts und für aktive Beamte ab 1. Januar 2008 auf jährlich 50 Prozent eines Monatsgehalts abgesenkt und künftig in die Grundgehaltstabelle integriert. Dies führt zu Einsparungen in Höhe von 39 Millionen Euro im Jahr 2007 und 123 Millionen Euro im Jahr 2008 und wirkt in den kommenden Jahren fort. Noll: „Es ist also eine strukturelle Einsparung.“ Zugleich wurde vereinbart, dass die Beamten im Jahr 2008 – wie die Tarifbeschäftigten – eine in Stufen umgesetzte Gehaltserhöhung von 2,9 Prozent erhalten. Noll: „Dies führt dazu, dass keiner unserer Beschäftigten real mit einer Einkommenskürzung zu rechnen hat.“ Schließlich hat nach den Worten von Noll die Landesseite erklärt, keine eigenen Eingriffe in die Beihilfe- und Heilfürsorgeregelungen zu planen und die Wochenarbeitszeit und Lehrde-putatsverpflichtungen der Beamtinnen und Beamten nicht zu erhöhen.

Betriebe des Landes haben ihr Ausbildungsangebot deutlich ausgeweitet – Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in der Landtagsdebatte mit dem Thema „Ausbildungs-Perspektiven junger Menschen in Baden-Württemberg verbessern“ die Erfolge des FDP-geführten Wirtschaftsministeriums im Kampf um mehr Ausbildungsplätze betont.

Rülke sagte, dass das Land mit 4,8 Prozent Arbeitslosigkeit bei den unter 25-Jährigen in Deutschland und Europa spitze sei. Sowohl die Landesprogramme – insbesondere der Ausbildungspakt – als auch die Anstrengungen der Wirtschaft des Landes seien erfolgreich. Die Betriebe der Industrie- und Handelskammer und die Betriebe des Handwerks haben nach den Worten von Rülke ihr Ausbildungsangebot im Vergleich zum Vorjahr deutlich ausgeweitet. „Damit sind sich 85 Prozent der Betriebe im Land ihrer Verantwortung für die jungen Menschen bewusst“, so Rülke. Hans Ilg Pressesprecher

Schärfere Verschuldungsregeln für den Staat möglichst schnell formulieren – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, sichert dem Finanzminister Stratthaus bei seiner Forderung nach schärferen Verschuldungsregeln die „uneingeschränkte Unterstützung“ der FDP zu. Ein Verschuldungsverbot in Landesverfassung und Grundgesetz werde von der FDP seit langem gefordert.

Jetzt komme es darauf an, dass möglichst schnell konkrete Formulierungsvorschläge vorgelegt werden. Theurer fordert den Finanzminister auf, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen. Hans Ilg Pressesprecher

Baden-Württemberg soll erstes Land mit Neuverschuldungsverbot in Verfassung werden – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, spricht sich dafür aus, dass Baden-Württemberg als erstes Bundesland ein grundsätzliches Neuverschuldungsverbot in der Landesverfassung verankert.

Wie Theurer auf dem Kommunalkongress 2006 der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Stuttgarter Landtag vor rund 100 Bürgermeistern und Kommunalpolitikern sagte, müsse der Absicht der Regierungskoalition, ab dem Jahr 2011 ohne jährliche Neuverschuldung auszukommen, „ein zusätzlicher Schub gegeben werden, damit dieses Ziel früher erreicht wird“. Trotz der Steuermehreinnahmen und der damit verbundenen Erleichterung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern kann nach den Worten von Theurer keine Entwarnung für die Finanzen des Landes gegeben werden. Je früher die Landesregierung die Netto-Neuverschuldung Null erreiche, desto konsequenter könne auch mit dem Abbau der eigentlichen Verschuldung begonnen werden. „Diese Verschuldung kostet das Land jährlich rund zwei Milliarden Euro an Zins-Zahlungen“, so Michael Theurer. Ein Landeshaushalt ohne neue Schulden liege auch im Interesse der Kommunen, weil nur so weitere Eingriffe in die kommunale Finanzmasse ausgeschlossen werden. Die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, sagte, dass die Regierungskoalition bei der Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Ausgestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen einen wichtigen Erfolg verbuchen konnte. Das in Artikel 71 der Landesverfassung formulierte Konnexitätsprinzip ( „Wer bestellt, der zahlt“) wird durch eine Verfassungsänderung und eine ergänzende gesetzliche Regelung präzisiert und erweitert. Dass die FDP schon in ihrem Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2006 diese Erweiterung des Konnexitätsprinzips gefordert hatte, wurde von den Gästen ausdrücklich gelobt. Berroth: „Diese Forderungen der FDP/DVP-Landtagsfraktion werden nun in vollem Umfang und im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden erfüllt – das erfüllt mich schon ein wenig mit Stolz.“ Berroth sagte weiter: „Das gute Zusammenwirken zwischen Land und Kommunen ist eine wesentliche Voraussetzung für das Erfolgsmodell Baden-Württemberg. Nur gemeinsam können wir den Staat auf gesunde Beine stellen und damit für unsere Bürgerinnen und Bürger das Beste erreichen.“ Die Einführung der kaufmännischen Buchführung in den Kommunen bezeichnete Michael Theurer, der auch Sprecher für Kommunalfinanzen der FDP/DVP-Landtagsfraktion ist, als wichtigen Meilenstein zu mehr Transparenz und zur nachhaltigen Konsolidierung der Gemeindefinanzen. Theurer forderte das Innenministerium auf, den Referentenentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung unverzüglich in den Landtag einzubringen, weil etliche Städte und Gemeinden inzwischen vor der Einführung der kaufmännischen Buchführung (Doppik = Doppelte Buchführung in Konten Soll und Haben) sind. Aus dem Kreis der Bürgermeister kam die Aufforderung, dass auch das Land die Doppik in vollem Umfang einsetzen soll. Prof. Dr. Christian Steger und Eberhard Trumpp, die Hauptgeschäftsführer von Gemeindetag und Landkreistag in Baden-Württemberg, sowie Rolf Pfründer, Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, führten in ihren Referaten aus, dass vor allem die kleineren Städte und Gemeinde in den vergangenen Jahren vergleichsweise hohe Einnahmeausfälle hatten und bei ihren Ausgaben zuweilen bis an die Grenze des Zumutbaren für die Bürger gehen mussten. Steger und Theurer lobten den zwischen kommunalen Spitzenverbänden und CDU/FDP-Regierungskoalition vereinbarten Konsolidierungsbeitrag, da hierdurch zumindest eine gewisse Verlässlichkeit und Planungssicherheit erreicht wird. Auch in der Diskussion, die der kommunalpolitische Sprecher Hagen Kluck leitete, wurde von den Bürgermeistern „trotz der aktuellen verbesserten Finanzsituation vor zu großen Erwartungen seitens der Bürger“ gewarnt. Hans Ilg Pressesprecher

– Die Eingliederung gering qualifizierter Arbeitskräfte in den baden-württembergischen Arbeitsmarkt ist die zentrale Aufgabe der Zukunft. Dieses Ziel formulierte der wirt-schaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in einer Landtagsdebatte mit dem Thema „Job-Motor Baden-Württemberg“ als zentrale Aufgabe für die Wirtschaftspolitik des Landes.

Rülke hob hervor, dass die Arbeitslosenquote des Landes in Höhe von 5,6 Prozent vergleichsweise ein hervorragender Wert sei. Mit 2700 zusätzlichen Arbeitskräften im industriellen Bereich konnte im Südwesten im September eine Trendumkehr erreicht werden. Wie der wirtschaftspolitische Sprecher weiter sagte, muss nach Auffassung von Ökonomen eine Arbeitslosenquote von vier bis fünf Prozent in einer globalisierten Wirtschaft und einem Arbeitsmarkt mit Widerständen oder Hindernissen (Friktionen), beispielsweise dem ständig sich vollziehenden Arbeitsplatzwechsel und den damit verbundenen Umzügen, bereits als Vollbeschäftigung gelten. Nach den Worten von Rülke sind drei wesentliche wirtschaftspolitische Aufgaben zu lösen: Zunächst müsse es darum gehen, die innovative mittelständisch geprägte Wirtschaft des Landes dabei zu unterstützen, weiterhin Spitze zu bleiben. Zum Zweiten müsse der Arbeitsmarkt weiter dereguliert werden. Immerhin habe eine Umfrage der Industrie- und Handelskammer Stuttgart ergeben, dass der Kündigungsschutz für die Unternehmen der Region ein zentrales Hindernis für die Einstellung gering qualifizierter Arbeitskräfte sei. Und schließlich sei es ganz wichtig, den gering Qualifizierten Arbeitsmarktchancen im Dienstleistungsbereich in der Folge hoch qualifizierter industrieller Tätigkeiten zu öffnen. Hans Ilg Pressesprecher

Liberale begrüßen künftiges Verschuldungsverbot in der Landesverfassung – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, sagte, mit dem Entwurf für den Haushaltsplan 2007/08 seien wesentliche Zielpunkte der Liberalen erreicht worden.

Das gelte besonders für die beispielhafte Einigung mit dem Beamtenbund Baden-Württemberg und dem Deutschen Gewerkschaftsbund über strukturelle Veränderungen bei Besoldung und Versorgungsleistungen. Dadurch werde der Landeshaushalt dauerhaft um rund 125 Millionen Euro entlastet. Zukunftsweisend ist nach den Worten von Noll auch die gütliche Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden über die künftige Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen. Es sei gelungen, das so genannte Konnexitätsprinzip (Wer bestellt, der bezahlt) zugunsten der Kommunen des Landes zu präzisieren. Im Gegenzug erklärten sich die kommunalen Landesverbände bereit, Kürzungen in Höhe von 395 Millionen Euro hinzunehmen. Noll begrüßte es, dass die geschätzten Netto-Steuermehreinahmen zur weiteren Absenkung der Neuverschuldung und für zu erwartende Ausfälle durch die Unternehmenssteuerreform verwendet werden. Erfreulich sei auch aus Sicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion, dass mit dem Koalitionspartner darüber Eini-gung erzielt werden konnte, künftig ein Verschuldungsverbot in der Landesverfassung festzuschreiben. Hans Ilg Pressesprecher

FDP/DVP-Landtagsfraktion schlägt Drei-Stufen-Modell vor: Auch Vorsorge treffen – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, sagte, dass die zu erwartenden höheren Steuereinnahmen für Baden-Württemberg keinesfalls dazu benutzt werden dürften, den eingeschlagenen Sparkurs zu lockern.

Gerade in Zeiten, in denen die Steuern wieder mehr sprudeln, sei es wichtig, zu strukturellen und nachhaltigen Einsparungen zu kommen. Noll: Hier gilt das alte Motto: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not.“ Der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende sprach sich für ein Drei-Stufen-Modell aus, wie mit den Steuermehreinahmen umzugehen sei: • keine zusätzlichen Ausgabenprogramme tätigen; • mit den Mehreinnahmen Vorsorge treffen, beispielsweise für die Unternehmenssteuerreform; • mit noch vorhandenen Mitteln weitere Absenkung der Verschuldung einleiten. Hans Ilg, Pressesprecher

Zielrichtung muss sein: Niedrige Steuern für baden-württembergische Wirtschaft – Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die geplante Unternehmenssteuerreform der Bundesregierung in einer Land-tagsdebatte als „zu wenig mittelstandsfreundlich“ kritisiert. Wie Rülke sagte, diene diese Debatte auch „zur Klärung der Meinungsbildung innerhalb der großen Volkspartei CDU – denn es gibt innerhalb der Union Leute, die sagen, niedrige Steuern seien eine Lebenslüge.“

Nach den Worten des wirtschaftspolitischen Sprechers muss die Zielrichtung der Reform eindeutig sein: Niedrige Steuern im Interesse der baden-württembergischen mittel-ständisch geprägten Wirtschaft. Rülke begrüßte es, dass „mittel- und langfristig der Weg eingeschlagen wird, die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Unternehmensteuer weiterzuentwickeln. Das ist eine seit vielen Jahren bestehende Forderung der FDP/DVP-Landtagsfraktion.“ Zu kritisieren sei allerdings, dass „die Gewerbesteuerreform – eine im internationalen Bereich einmalige Zusatzbelastung – nicht kurzfristig angegangen wird“. Die Politik in Baden-Württemberg müsse sich die Frage stellen, was vor allem dem Mittelstand diene, der vielfach nicht von der Körperschaftssteuer, sondern von der Einkommensteuer betroffen sei. Diese liege in der Spitze immer noch bei 42 Prozent. Weiter kritisierte Rülke, dass bei der geplanten Unternehmenssteuerreform eine Steuervereinfachung nicht zu entdecken sei. Auch sei es nicht hilfreich, dass in diesem Zusam-menhang über eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage diskutiert werde. Denn für den Mittelstand komme dies einer Steuererhöhung gleich. Auch halte die FDP nichts davon, die Erbschaftssteuer an den Erhalt von Arbeitskräften zu koppeln. Hans Ilg Pressesprecher

‘- Der Vorsitzende der Landtagsfraktion der FDP/DVP, Dr. Ulrich Noll, hat heute die Vorlage von „Leitlinien zur Gestaltung des Dienstrechts in Baden-Württemberg“ durch den Hauptvorstand des Beamtenbunds Baden-Württemberg ausdrücklich begrüßt. „Auch wenn nicht in allen Punkten Übereinstimmung bestehen kann, sind die „Leitlinien“ des BBW doch eine gute Grundlage für die anstehenden Gespräche zur Dienstrechtsreform, die zum 1.1.2008 in Kraft treten soll“, betonte Noll. „Allen politisch Verantwortlichen ist bewusst, dass wir in Zukunft mit deutlich weniger Personal im öffentlichen Dienst werden auskommen müssen. Gerade die FDP hat deshalb immer wieder darauf gedrängt, mit einer fundierten Aufgabenkritik diejenigen Bereiche zu identifizieren, die weitgehend oder in Teilen in private Verantwortung übergeben werden können.“, unterstrich Noll. Als Beispiele hierfür nannte er u.a. die Vermessungsverwaltung, die staatliche Hochbauverwaltung, die Bewährungshilfe, Teilbereiche des Strafvollzugs und die Notariate.

Zugleich müsse der Politik aber stets bewusst sein, dass sie auf einen hoch motivierten, leistungsfähigen öffentlichen Dienst angewiesen sei. Ohne eine angemessene, stärker leistungsorientierte Bezahlung, die auch für die Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte unerlässlich ist, werde die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nicht erhalten werden können.

„Jedem ist klar, dass aufgrund der demografischen Entwicklung eine schrittweise Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters unerlässlich ist. Für das Pensionseintrittsalter gilt dasselbe. Wenn das aber so ist, dann spricht alles dafür, entsprechende Regelungen für den Bereich der gesetzlich Rentenversicherten und den Beamtenbereich auch zeitgleich in Kraft zu setzen und die Beamten keiner erneuten Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes auszusetzen.“, erklärte Noll. Dies gelte umso mehr, als die Festsetzung von Renten- und Pensionseintrittsalter ausschließlich in der Zuständigkeit der gesetzgebenden Organe des Bundes bzw. der Länder liege, während bei der Wochenarbeitszeit für Angestellte und Arbeiter anders als für den Beamtenbereich tarifvertragliche Regelungen gelten, so dass es hier zu unterschiedlichen Regelungen (41-Stunden-Woche für Beamte, 39,5-Stunden-Woche für Tarifbeschäftigte) gekommen sei.

Für das Land als Arbeitgeber sei eine faire Behandlung aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von elementarer Bedeutung. Dazu gehöre, dass Änderungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen würden. Dazu müsse aber auch gehören, dass Beamte nicht willkürlich ungleich behandelt würden. Bei aller Unterschiedlichkeit der Systeme der Altersversorgung sei deshalb anzustreben, dass unerlässliche Veränderungen stets in einem inhaltlichen und zeitlichen Gleichklang umgesetzt würden.

„Wir sollten deshalb in Baden-Württemberg keine Entscheidungen zum künftigen Pensionseintrittsalter treffen, bevor die entsprechenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Anhebung des Renteneintrittsalters vorliegen, die ja auch die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes betreffen. Nur auf diesem Weg kommen wir zu einer Lösung, die verlässlich ist und breite Akzeptanz finden kann.“, betonte Noll abschließend.

Pressestelle i. V. Dietmar Schöning

Wirtschaftspolitischer Sprecher befürchtet erhebliche Nachteile für Baden-Württemberg – „Die Gesundheitspolitik der schwarz-roten Bundesregierung ist ein fauler Kompromiss und entbehrt jeglicher Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Besonders die Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs sind alarmierend.“ Dies sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, anlässlich eines Gesprächs mit Geschäftsführern der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK). Nach den Worten von Rülke sind die gravierenden Nachteile dieses Reformpakets für das Land und seine Wirtschaft offensichtlich noch nicht im öffentlichen Bewusstsein angekommen.

Wie Rülke sagte, sehe die geplante Einführung eines Gesundheitsfonds einen Finanzkraftausgleich zwischen den Ländern vor, um bis Ende 2008 bundesweit die Entschuldung aller gesetzlichen Kassen zu erreichen. Da das Lohnniveau in Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich sei, müssten die Baden-Württemberger die Entschuldung der Kassen in weniger finanzstarken Bundesländern finanzieren. Dadurch würden jährlich allein im Bereich der Allgemeinen Ortskrankenkassen rund 25 Millionen Euro aus Baden-Württemberg abfließen. Da nach den Worten des wirtschaftspolitischen Sprechers ebenfalls vorgesehen ist, bei dem ärztlichen Vergütungssystem eine bundeseinheitliche Bewertungsgrundlage zu bilden, werde sich dies unmittelbar auf die Arzthonorare in Baden-Württemberg auswirken. Da diese etwa zehn Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegen, würden sie unweigerlich reduziert werden. Nach Berechnungen der AOK Baden-Württemberg würde es sich pro Jahr um einen Einschnitt von rund 240 Millionen Euro handeln. Dies stelle einen er-heblichen Kapitalabfluss aus Baden-Württemberg dar. Hans-Ulrich Rülke fürchtet auch negative Auswirkungen auf die Arbeitsplätze im baden-württembergischen Krankenkassenwesen. Die Gesundheitsreform sehe vor, regional zentralisierte Einzugsstellen zu errichten. Für viele Krankenkassenfilialen könnte dies den Verlust der örtlichen Einzugsstellen bedeuten. Allein in Baden-Württemberg seien dadurch rund 1000 Arbeitsplätze gefährdet. Im Bereich der Krankenhäuser gehen die baden-württembergischen Allgemeinen Ortskrankenkassen in ihrem Bereich von einem jährlichen Verlust von etwa 100 Millionen Euro voraus, was ebenfalls zu Lasten des Landes und seiner Bürger gehe. Kein Verständnis hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion dafür, dass Ministerpräsident Oettinger sich bisher öffentlich immer unkritisch zur geplanten Gesundheitsreform geäußert habe. „Der Ministerpräsident ist in der Pflicht, die Interessen des Landes zu vertreten und sich nicht Frau Merkel als treuen Parteisoldaten zu empfehlen“, so Rülke wörtlich. Hans Ilg Pressesprecher

Auch im staatlichen Kunstbereich noch Effizienzsteigerungen möglich – Die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, sieht in den Beiträgen des Rechnungshofes wichtige Ansatzpunkte für die Arbeit der Strukturkommission für Aufgabenkritik und Haushalt, die die Regierungskoalition zu Beginn der Legislaturperiode vereinbart hat. Berroth: „Damit zeigt uns der Rechnungshof maßgebliche Schritte auf dem Weg zum Abbau der Neuverschuldung.“

Wie Berroth weiter sagte, mache der Rechnungshof deutlich, dass selbst bei einer so großartigen Institution wie der Staatsgalerie weitere Verbesserungen möglich seien. „Gerade wer in Zeiten knappen Geldes im staatlichen Kunstbereich Raum für Kreativität und Innovation erhalten will, muss besonders auf Effektivität achten“, so Berroth, die auch kulturpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion ist. Hans Ilg Pressesprecher

Wirtschaftspolitischer Sprecher: Wirtschaft nicht vors Schienbein treten – In einer Aktuellen Debatte des Landtags über die „Verschärfte Situation auf dem Lehrstellenmarkt in Baden-Württemberg“ hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, darauf hingewiesen, dass Baden-Württemberg mit 5,6 Prozent noch immer die geringste Jugendarbeitslosigkeit unter den deutschen Ländern habe. Durchschnittlich betrage die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland 10,5 Prozent.

Der wirtschaftspolitische Sprecher kritisierte Gewerkschaftsangaben, wonach bis zum 31. Mai dieses Jahres 23000 Lehrverträge weniger abgeschlossen worden seien als es offene Stellen gebe. Diese Zahl sei so nicht zu akzeptieren, weil erst im September eine seriöse Betrachtung der Lehrstellen-Situation möglich sei. Um möglichst vielen jungen Bewerbern einen Ausbildungsvertrag zu ermöglichen, habe das Wirtschaftsministerium am 1. Juni ein Sonderprogramm für zusätzliche Ausbildungsplätze aufgelegt. Rülke: „Im Jahr 2005 gab es Ende September lediglich noch 3333 jugendliche Bewerber ohne Ausbildungsvertrag.“ Die vom Wirtschaftsministerium aufgelegten Programme seien auf jeden Fall erfolgreicher als „der Wirtschaft beispielsweise durch die Forderung nach einer Ausbildungsplatzabgabe vors Schienbein zu treten, wie das SPD und Gewerkschaften praktizieren“, so Rülke. Hans Ilg, Pressesprecher