FDP bei Windkraft für Entscheidungen vor Ort – Landschaftsschutz beachten – Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Rülke, sagte in einer Landtagsdebatte über das „Energiekonzept 2020“ unter anderem:„Das Wirtschaftsministerium hat im Energiekonzept 2020 seine Vorstellungen zum Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg vorgestellt. Bis 2020 ist demnach eine Verdreifachung der Windenergie in Baden-Württemberg vorgesehen.

Diese Verdreifachung ist mit den von uns erarbeiteten gesetzlichen Grundlagen im Landesplanungsrecht möglich. Einen Paradigmenwechsel hat das Wirtschaftsministerium nicht vollzogen, wie die SPD in ihrem Antrag irrtümlich annimmt. Der Grundsatz eines vernünftigen Ausbaus der Windenergie unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Gegebenheiten bleibt bestehen. Auch stehen wir weiterhin dazu, dass wir den Landschaftsschutz im Auge behalten wollen und daher eine weitestgehende Bündelung der Windkraftanlagen an raumverträglichen Standorten anstreben. In Richtung der Grünen-Fraktion betone ich, dass die FDP auch im Bereich der Windkraft für eine subsidiäre Entscheidungsfindung plädiert. Wir vertrauen darauf, dass die Menschen vor Ort, in diesem Fall in den Regionalverbänden, in der Lage und willens sind, geeignete Vorranggebiete auszuweisen. In verschiedenen Urteilen hat der Verwaltungsgerichtshof diese Überzeugung im übrigen bestätigt. Ich halte nichts davon, immer dann vom Subsidiaritätsprinzip Abstand zu nehmen, wenn die untere Ebene nicht so entscheidet, wie man es sich persönlich wünscht. Die Anzahl der Windkraftanlagen in Baden-Württemberg steigt konstant und beständig. Pro Jahr kommen zwischen 25 und 40 neue Windkraftanlagen dazu. Den Drucksachen ist zu entnehmen, dass in 114 Standorten in Baden-Württemberg 480 Windräder aufgestellt werden können. 165 Standorte sind bisher noch nicht in Anspruch genommen. Wenn die SPD vor diesem Hintergrund und den angekündigten Ausbau-plänen von einer Windkraftblockade spricht, ist das nicht zutreffend. Auch die Aussage der SPD–Fraktion, dass Investoren in Windkraftanlagen das Land inzwischen aufgrund einer falschen Politik meiden würden, entbehrt jeglicher Grundlage. Erstens ist der Zuwachs an Windanlagen in Baden-Württemberg seit Jahren konstant. Zweitens bedeutet die Festlegung von Vorranggebieten für Investoren Planungs- und Rechtssicherheit und trägt zur Beschleunigung der projektbezogenen Zulassungsverfahren bei. Drittens wird es auch den Investoren nicht verborgen geblieben sein, dass an der See eine Windkraftanlage den 4- bis 5fachen Ertrag erzielt wie in Baden-Württemberg. In Nordrhein-Westfalen erzielt eine Windkraftanlage immer noch 50% mehr Ertrag als bei uns. Natürlich sind diese Standorte um vieles interessanter. Je mehr Ertrag übrigens eine Windkraftanlage erzielt, desto schneller refinanziert sie sich. Erst wenn sich eine Altanlage weitestgehend refinanziert hat, lohnt es sich, sie durch eine neue modernere Anlage ersetzen zu lassen. Dieses so-genannten Repowering wird an windstarken Standorten also viel schneller erfolgen können als bei uns. Anlagen der ersten Generation werden bei uns also viel länger in Betrieb bleiben müssen. Im Norden der Republik wird es weit schneller Repowering-Zyklen geben können. Welche Potentiale in welchen Zeiträumen durch ein Repowering baden-württembergischer Windkraftanlagen erzielt werden können, bleibt abzuwarten. 70% aller bestehenden Anlagen liegen in Vorranggebieten, in denen ein Repowering problemlos möglich ist. Ein Repowering von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten ist auch erlaubt, wenn dadurch keine wesentlichen baulichen Änderungen erfolgen. Das Repowering ist in einem solchen Fall vom Bestandsschutz gedeckt. Wenn das Repowering aber mit wesentlichen baulichen Veränderungen ver-bunden ist, ist selbstverständlich eine erneute Einzelfallprüfung und Genehmigung erforderlich. Soweit durch die neue Anlage eine Beeinträchtigung des Landschaftsraums nicht zu befürchten ist, ist eine solche Genehmigung möglich und wird von uns befürwortet, wenn andere öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Nach Vorstellungen der SPD-Fraktion sollen bis 2020 jährlich ca. 170 neue Anlagen in Baden-Württemberg errichtet werden. Vor dem geschilderten Hintergrund erscheint mir dies unrealistisch. Sehr zu begrüßen wäre es daher, wenn Gelder auch aus Baden-Württemberg zum Beispiel an optimalen Standorten z. B. in Off-shore-Windparke fließen würden. Mich stört bei dieser Diskussion die Enge der Debatte. Es liegt offensichtlich ein missglückter Versuch vor, die Energiepolitik des Landes anzuprangern. Weshalb fordert die SPD z. B. das Land auf, landeseigene Flächen vergünstigt an Windkraftbetreiber abzugeben. Weshalb sollen Windkraftbetreiber aus den Reihen der Produ-zenten erneuerbarere Energien besonders begünstigt werden? Das kann ich nicht einsehen. Wenn neben den Energieversorgungsunternehmen und renommierten Wirtschaftsforschungsinstituten inzwischen sogar die Deutsche Energieagentur (dena) vor einer signifikanten Lücke in der deutschen Stromversorgung warnt, sollten wir zumindest nicht alleine auf Windräder im windarmen Baden-Württemberg setzen.“

Vereinigung mit Landesbank Rheinland-Pfalz kann zum Erfolgsmodell werden – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, sagte in der Landtagsdebatte über das „Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der Landesbank Baden-Württemberg und der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz und zur Änderung des Landesbankgesetzes“ unter anderem:„Das seit einigen Jahren bestehende Mutter-Tochter-Modell zwischen der Landes-bank Baden-Württemberg und der Landesbank Rheinland-Pfalz hat sich – so die Aussagen aller Beteiligten – grundsätzlich durchaus bewährt. Gleichwohl sind sich alle Beteiligten darüber einig, dass eine Weiterentwicklung dieses Modells zweckmäßig ist, und dass ihren Interessen durch eine Vereinigung der Landesbank Rhein-land-Pfalz auf die Landesbank Baden-Württemberg am besten entsprochen werden kann. Die LBBW übernimmt im Wege der Funktionsnachfolge den öffentlichen Auftrag der Landesbank Rheinland-Pfalz. Sie wird Gesamtrechtsnachfolger und tritt in alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Rechte und Pflichten der Landesbank Rheinland-Pfalz ein.

Das ist der Kern der staatsvertraglichen Regelungen, deren Ratifizierung wir heute auf den Weg bringen. Der Finanzausschuss hat vom Entwurf des Staatsvertrags bereits im April Kenntnis genommen, ohne Zweifel oder Vorbehalte gegenüber den Inhalten des Staatsvertrags anzumelden. Der Gesetzentwurf zum Staatsvertrag enthält neben der Zustimmung zum Staatsvertrag selbst Vorschriften zur Errichtung eines weiteren Sitzes der LBBW in Mainz, zur Ermöglichung einer späteren Ausgliederung der Landestreuhandstelle und damit der richtigen und wichtigen Trennung von Markt- und Fördertätigkeit, sowie zur Umset-zung der einschlägigen Bestimmungen zur Abschlussprüferrichtlinie im Landesbank-gesetz analog zur bereits beratenen Umsetzung im Sparkassengesetz.Die LBBW wird sich auf der Grundlage dieser Veränderungen noch stärker aufstellen können. In allen Bundesländern, in denen sie als Landesbank tätig ist, gibt es dann einen Auftritt mit eigener Marke – die Baden-Württembergische Bank, die Rheinland-Pfalz Bank und die Sachsen Bank -, mit einer regionalen Identität innerhalb eines größeren Konzerns, rechtlich alle als unselbstständige Anstalten innerhalb der LBBW organisiert, zuständig für das Privat- und Unternehmenskundengeschäft mit einem Schwerpunkt auf dem Mittelstandsgeschäft.Bei jedem Vereinigungsprozess sind immer auch Fragen zu klären, die für den kleineren Partner von besonderer Bedeutung sind. Das betrifft den Standort Mainz – 4. Sitz der Bank -, Ausbau zum Kompetenzzentrum für das Immobiliengeschäft des Konzerns, Regelungen zur Zahl und künftigen Entwicklung der Mitarbeiter; das betrifft die Rechte des Landes Rheinland-Pfalz: Vertretung des Finanzministers des Landes in der Trägerversammlung und im Verwaltungsrat (ohne Stimmrecht), Vertre-tung des Landes Rheinland-Pfalz sowie der rheinland-pfälzischen Kommunen und Sparkassen in den Gremien der Rheinland-Pfalz Bank; und das betrifft die Regelun-gen der Arbeitnehmerrechte: Vermeidung sozialer Härten, konzerneinheitliche Geltung des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg auch für den Standort Mainz, Fortführung des bisherigen Personalrats der Landesbank Rheinland-Pfalz als örtlicher Personalrat innerhalb des LBBW-Konzerns; schließlich die Fortführung von Förderungs- und Sponsoring-Aktivitäten wie an allen Standorten des Konzerns.Das alles ist vernünftig; es unterstreicht die gute Partnerschaft, die zwischen den be-teiligten Ländern und den Sparkassenorganisationen der Länder besteht.Die Eigentümer sind jetzt gut ausgelastet mit Umsetzung der Neuordnung in Rhein-land-Pfalz und Sachsen. Aber selbstverständlich wissen wir, dass weitere Herausforderungen auf uns zukommen. Deshalb werden wir bei der Neuordnung der Lan-desbanklandschaft konstruktiv mitwirken.“

Zusammenarbeit der mittelständischen Unternehmen mit Forschungsinstituten verbessern – Mehr Investitionen im Bereich der Innovationspolitik des Landes Baden-Württemberg hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in einer Aktuellen Debatte des Landtags gefordert.

Die großen Erfolge des Landes im Bereich der Arbeitsmarkt- und Wachstumspolitik sind aus Rülkes Sicht auf die Innovationskraft der baden-württembergischen Wirtschaft zurückzuführen. 4,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts werde aktuell für Forschung und Entwicklung aufgewandt, was ein weltweiter Spitzenwert sei. Rülke: „Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass ein Drittel der Finalteilnehmer des bundesweiten Spitzenclusterwettbewerbs aus Baden-Württemberg kommen und das Land bei allen Innovationsrankings der EU-Staaten an der Spitze liegt.“Das sei jedoch kein Grund zur Selbstzufriedenheit, so Rülke. Die Innovationskraft des Landes müsse auch für die Zukunft erhalten bleiben. Auch gebe es Schwächen bei den kleinen und mittleren Unternehmen. Rülke bezeichnete es als zentrale Zukunftsaufgabe unseres Landes, die Innovationskraft des Mittelstandes zu stärken. Nur so könnten Wachstum und Beschäftigung erhalten bleiben. Zu diesem Zweck sei es notwendig, die Zusammenarbeit des Mittelstandes mit den staatlichen und nichtstaatlichen Forschungsinstituten zu verbessern. Große Hoffnungen setze die FDP/DVP-Fraktion auf den nichtstaatlichen Sektor, nachdem die Universitäten des Landes bereits vier von bundesweit neun Eliteuniversitäten stellten. Namentlich nannte er Steinbeis und Fraunhofer. Hier gebe es aber einen erkennbaren Investitionsbedarf, den die Landespolitik nicht ignorieren dürfe. Rülke forderte, zusätzliche Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen. In einem ersten Schritt hielt der Abgeordnete folgende Investitionen für unumgänglich: Ein Impulsprogramm wirtschaftsnahe Forschung, vergleichbar dem Impulsprogramm Hochschule. Mindestens 82 Millionen Euro für die in der Innovationsallianz BW zusam-mengeschlossenen außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis 2011. Der Anteil daran aus dem Landeshaushalt beträgt 45 Millionen Euro. Das heißt 15 Millionen jeweils in den nächsten drei Jahren.

Erhebliche Deckungslücken zu schließen – Weitere Belastungen durch Tariferhöhungen – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, sagte zur aktuellen Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzung, dass er die Landesregierung im Kurs der strikten Haushaltskonsolidierung voll unterstütze.

Es sei zu bedenken, dass zusätzlich zur Schließung der im Finanzplan enthaltenen Deckungslücke von rund 709 Millionen Euro im Jahr 2009 und 625 Millionen Euro im Jahr 2010 noch erhebliche Finanzmittel für die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst im Jahr 2009 und für den Landesanteil bei der vom Bund geplanten Erhöhung des Wohngeldes aufzubringen sind. „Die Nullverschuldung erfordert weitere Schritte zur Haushaltskonsolidierung und eine konsequente Aufgabenkritik“, sagte Noll.

Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetz historische Reform in eigener Sache – „In jeder Organisation muss man gelegentlich prüfen, ob die über Jahrzehnte hinweg historisch gewachsene Struktur heute noch sinnvoll ist. Wenn nicht, muss man auch einmal grundlegende Anpassungen vornehmen. Wir machen heute einen wichtigen Schritt, um die für unser Parlament geltenden Regeln zukunftsfähig zu novellieren. Insofern stimmt es, wenn die Pforzheimer Zeitung von einer historischen Reform in eigener Sache spricht.“ Dies sagte die stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, in der abschließenden Debatte über das „Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“.

Ein wesentlicher Punkt des neuen Gesetzes ist nach den Worten von Berroth die Umstellung der Altersversorgung für die baden-württembergischen Landtagsabgeordneten. „Bei den Abgeordnetenpensionen sagen wir nicht mehr, das wird in Zukunft bezahlt. Das Geld wird – Generationengerechtigkeit ist wichtig – heute ausbezahlt und jeder entscheidet selbst, wie er damit seine Altersversorgung regelt“, so Berroth. Im Gegenzug erfolge eine Erhöhung der Abgeordneten-Diäten für die aktive Tätigkeit auf einen Betrag, der auch in vergleichbaren Parlamenten ausbezahlt wird. Es gebe letztlich eine neutrale Umstellung auf eine zukunftsfähige Form, die künftige Generationen nicht stärker belastet, so Berroth.Gleichzeitig sei das neue Gesetz ein Bekenntnis zum Vollzeitparlament. Es muss nach Auffassung von Heiderose Berroth aber nach wie vor möglich sein, einen Teil seiner Arbeitszeit als Abgeordneter dafür aufzuwenden, um beispielsweise in seinem Beruf auf dem Laufenden zu bleiben. Berroth: „Die Abgeordnetentätigkeit ist eine auf Zeit vergebene Aufgabe, es kann nicht sein, dass man danach in der Luft hängt. Deswegen muss die Möglichkeit, im Beruf zu bleiben und die Berufstätigkeit aufrecht zu erhalten, gegeben sein.“ Weiter begrüßte die FDP-Landtagsabgeordnete die ab dem Jahr 2016 geltende Inkompatibilität für Beamte. Diese sei von der FDP seit langem gefordert und durch die Verwaltungsstrukturreform notwendiger denn je. Auch die Pauschalen seien auf praktikable und nachvollziehbare Formen umgestellt worden.In einer nächsten Stufe steht nach den Worten von Heiderose Berroth die Wahlkreisreform an. Das Ziel sei, möglichst gleich große Wahlkreise zu bekommen. Weiter werde die Landtagswahl künftig nach Prozenten ausgezählt. Auch werde sich die Geschäftsordnung des Landtags ändern. Was die Zulagen der Fraktionen anbetreffe, so sei klar: „Mit der heute zu beschließenden Reform gelten neue Voraussetzungen. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wird das so regeln, dass es auch künftig verfassungsgerecht ist.“Hans Ilg, Pressesprecher

Mehr Mädchen und junge Frauen von Magersucht betroffen – Hohe Dunkelziffer – Die Zahl der im Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten mit Ess-Störungen steigt. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Beate Fauser hervor (Drucksache 14/2314). Wie das Ministerium für Arbeit und Soziales mitteilte, stieg laut Krankenhausstatistik die Zahl der Fälle von 1146 im Jahr 2000 auf 1503 im Jahr 2006. Dabei handelte es im Jahr 2006 um 1358 weibliche und 145 männliche Patienten. Nach den Worten von Fauser ist es besonders alarmierend, dass von einer hohen Dunkelziffer beim Auftreten von Ess-Störungen auszugehen ist, da viele der Patientinnen und Patienten sich schlank und rank fühlten und somit statistisch nicht erfasst werden.

Da die Hauptrisikogruppe Mädchen und junge Frauen zwischen 15 und 25 Jahren sind, fordert Beate Fauser, dass in den Bildungseinrichtungen des Landes im Zusammenhang mit der Medienerziehung darauf hingewirkt wird, manchen vermeintlichen Vorbildern aus der Welt der Stars und Sternchen mit Skepsis zu begegnen. „Junge Frauen und Mädchen sollten wissen, welches Gesundheit gefährdende Verhalten oft mit dem Schlankheitswahn in der Mode- und Schickeria-Szene verbunden ist“, sagte Beate Fauser. Nach Mitteilung der Landesregierung haben sich die Behandlungsmöglichkeiten für essgestörte Patientinnen und Patienten in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert, wobei die beiden Krankheitsbilder Anorexie (Magersucht) und Bulimie (Ess-Brech-Sucht) sich deutlich unterscheiden. Bei rund 50 Prozent der Anorektiker lasse sich eine Besserung erreichen. Rund zehn Prozent leiden unter chronischen Ess-Störungen. Die Sterblichkeitsrate liegt nach Angaben des Sozialministeriums bei etwa 15 Prozent und ist damit bei jungen Frauen die häufigste Todesursache. Bei weiteren 25 Prozent der Betroffenen ist von lebenslangen punktuellen Rückfällen oder von Symptomverschiebungen auf andere Krankheitsbilder auszugehen. Bei den Bulimiekranken kann in rund 70 Prozent der Fälle von einem Behandlungserfolg ausgegangen werden. Die Sterblichkeitsrate liege hier bei rund fünf Prozent. Nach den Worten der FDP-Landtagsabgeordneten ist der Schlankheitswahn unter jungen Frauen und Mädchen auch deshalb so Besorgnis erregend, weil die Magersucht gefährliche Auswirkungen auf die verschiedenen menschlichen Organsysteme hat. Diese körperlichen Folgen werden vor allem durch das extreme Untergewicht verursacht. So können Herz, Blutbild, Hormonsystem, Knochen und Zähne nachhaltig geschädigt werden. Bei einem Krankheitsbeginn vor der Pubertät könne es auch zu einem Stopp des Größenwachstums kommen.Nach Angaben des Sozialministeriums hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung umfangreiches Informationsmaterial entwickelt (www.buzga-essstoerungen.de) und auch ein bundesweites Beratungstelefon eingerichtet (0221-80 20 31). Darüber hinaus gibt es ein Kinder- und Jugendtelefon (0800 – 111 03 33) und ein Elterntelefon (0800 – 111 05 50). In Baden-Württemberg wird auch von den Landkreisen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Zusammenarbeit mit den ansässigen Sozialen Diensten Hilfe angeboten. Beispielhaft werden die Landkreise Böblingen, Tübingen, Enz und Ludwigsburg genannt. Auch der Mädchengesundheitsladen in Stuttgart biete kontinuierliche Aufklärungsangebote an.Hans Ilg, Pressesprecher

Falsche Politik der großen Koalition führte zur Ausdünnung des ländlichen Raums – In einer von den Grünen beantragten Landtagsdebatte zum Thema „Versorgung des ländlichen Raums mit Postdienstleistungen“ hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die „wettbewerbsfeindliche Politik“ der Bundesregierung kritisiert. „Die so genannte große Koalition hat durch Postmindestlohn und Mehrwertsteuerprivilegierung der Post-AG jeden Wettbewerb auf dem Markt für Postdienstleistungen unterbunden“, sagte Rülke. So könne es sich die Post leisten, „Rosinenpickerei“ zu betreiben, was zu einer Ausdünnung des ländlichen Raumes führe.

So lange innovative Wettbewerber, die beispielsweise bereit seien, Briefe an der Haustür abzuholen, durch staatliche Maßnahmen vom Markt fern gehalten würden, sei eine Verbesserung der Versorgung nur auf elektronischem Wege möglich. Besonders kritikwürdig sei es, so Rülke, dass eine vom Verwaltungsgericht Berlin als rechtswidrig eingestufte Verordnung, die die Koalitionsfreiheit beinträchtigt, trotzdem aufrecht erhalten werde.

Landtag berät Reform der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, sagte in einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg“ unter anderem:

„So einfach das so genannte Konnexitätsprinzip im Grundsatz ist – es ist nichts anderes als das Prinzip „Wer bestellt, hat auch zu zahlen –, so schwierig ist die Materie in den Details. Schon lange drängen die kommunalen Landesverbände auf eine Prä-zisierung und Erweiterung der Regelungen, die Artikel 71 Absatz 3 der Landesverfassung; denn für die Gestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen ist dieses Prinzip der Konnexität von entscheidender Bedeutung.Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat sich hier immer klar positioniert: In unserem Re-gierungsprogramm zur Landtagwahl heißt es: ‚Wir wollen … das in der baden-württembergischen Landesverfassung enthaltene Konnexitätsprinzip (Artikel 71 Abs. 3) nach bayerischem Vorbild verschärfen: Überträgt der Staat den Gemeinden Aufgaben, verpflichtet er sie zur Erfüllung von Aufga-ben im eigenen Wirkungskreis oder stellt er besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben, hat er gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu stellen. Führt die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen.’Bei den Koalitionsverhandlungen war unser Erfolg noch begrenzt; mehr als einen Prüfungsauftrag ließ sich unser an dieser Stelle eher sperrige Koalitionspartner nicht abhandeln. Als im Herbst des Jahres 2006 dass Land mit den kommunalen Landesverbänden in Verhandlungen trat, wurde eine Vereinbarung über die Finanzausstattung der Kommunen in den Jahren 2007 bis 2010 sowie über die Fortentwicklung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen erreicht. Zusammen mit einer Verständigung über einen Solidarbeitrag der Kommunen zur Konsolidierung des Landeshaushalts wurde vereinbart, dass in der Landesverfassung Baden-Württemberg geregelte Konnexitätsprinzip durch eine Änderung der Verfassung und durch eine gesetzliche Regelung zu präzisieren und zu erweitern. Dabei fallen• vom Land veranlasste nachträgliche Änderungen landesrechtlich übertrage-ner Aufgaben,• die Übertragung neuer bisher vom Land noch nicht wahrgenommener Aufgaben,• eigene Anforderungen des Landes an die Erfüllung bestehender Aufgaben,• in den Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips.Die Arbeiten an dem zur Umsetzung dieser Vereinbarung erforderlichen Gesetzentwurf haben lange gedauert; aber sie haben zu einer vollständigen Übereinstimmung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden geführt. Und selbstverständlich musste in diesem Prozess auch geklärt werden, dass die Ergebnisse auch die notwendige verfassungsändernde Mehrheit des Landtags erhalten würden.“

LBBW stehe aufgrund südwestdeutscher Bodenständigkeit besser da als andere – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, hat sich in einer Landtagsdebatte über die Zukunft der Landesbank vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise zum öffentlich-rechtlichen Bankenwesen als eine drei Säulen der Bankenlandschaft in Deutschland bekannt. Theurer: „Angesichts der dramatischen Dimension, die die internationale Finanz- und Bankenkrise mittlerweile angenommen hat, dürfen wir auf keinen Fall die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) infrage stellen. Ich meine, wir können mit Fug und Recht sagen, dass eine gewisse schwäbische Bodenständigkeit, eine süd-westdeutsche Bodenständigkeit Badener, Württemberger, Kurpfälzer, Hohenzoller und Vor-derösterreicher gemeinsam mit dazu beigetragen hat, dass die LBBW besser dasteht als andere Landesbanken.“

Theurer wies auch darauf hin, dass es sich jetzt auszahle, nicht im Stil der Westdeutschen Landesbank Industrie- und Beteiligungspolitik gemacht zu haben. Es sei gut, wenn sich der Staat und öffentlich-rechtliche Banken aus der Industriepolitik heraushalten. Theurer: „Vor diesem Hintergrund war es auch gut, dass die LBBW nicht bei der WestLB zum Zug gekommen ist.“ Klar ist es nach den Worten von Theurer auch, dass Baden-Württemberg nicht die Risiken aller anderen Landesbanken schultern könne. Unverkennbar sei, dass in Zukunft wohl drei bis vier Landesbanken für Deutschland ausreichten. Da die LBBW zu den erfolgreichen Banken gehöre, liege es auf der Hand, dass Baden-Württemberg einen Beitrag zur Neuordnung der Landesbankenlandschaft in der Bundesrepublik leisten könne.Hans Ilg, Pressesprecher

– In einer von der FDP beantragten Debatte zum Thema Postmindestlohn hat der wirtschafts-politische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die derzeitigen Debatten über den Mindestlohn scharf kritisiert. Nach den Worten von Rülke stellen Mindestlöhne die Tarifautonomie in Frage, unterbinden die notwendige Lohnspreizung, treiben Arbeitsplätze ins Ausland, fördern die Schwarzarbeit und vernichten die Beschäftigungschan-cen der Geringqualifizierten.

Besser seien Kombilohnmodelle, die aber auch durch Mitnahmeeffekte ihre Nachteile hätten, so Rülke. Deshalb müsse man sich jede Branche genau ansehen. Klar sei aber, dass der flächendeckende Mindestlohn ein erkennbarer Flop sei. Dass SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz es als „gigantischen Erfolg“ feiere, wenn 1,43 Millionen von 40 Millionen Beschäftigte in Deutschland künftig Mindestlohnbranchen angegliedert würden, zeige wie bescheiden mittlerweile die SPD geworden ist.Besonders verwerflich ist nach Auffassung von Rülke der Postmindestlohn. Dieser habe nur das Quasimonopol der Post AG vor Konkurrenz geschützt. Und dass Verhalten des Min-destlohnanhängers Klaus Zumwinkel zeige, dass nicht jeder Gutmensch, der für Mindestlöhne plädiere, auch ein guter Mensch sei. Zumwinkel sei zwar für Mindestlohn, habe aber keinen Mindestanstand gehabt. Im Grunde gehe es bei der ganzen Debatte lediglich um die Umfragewerte von SPD-Chef Beck. Wenn der schon keine Mindestumfragewerte erreiche, plädiere er eben für Mindestlöhne, in der Hoffnung, darüber sein Ansehen zu steigern. Letztlich gelte aber für die SPD und Kurt Beck dasselbe wie für den flächendeckenden Mindestlohn – jenes indianische Sprichwort, das das laute: „Wenn du ein totes Pferd reitest, steig’ ab.“

FDP/DVP-Fraktion will verlässliche Partnerschaft für Staatsbad-Standorte – Nach einer Mitteilung des stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP-Landtagsfraktion und des Mitglieds im Finanzausschuss, Michael Theurer, hat sich die FDP im Finanzausschuss des Landtags für eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und der Stadt Baden-Baden Jahre ausgesprochen. Theurer: „Das Ziel ist, der Stadt Baden-Baden weitere zehn Jahre Finanzsicherheit zu geben, damit der Kur- und Bäderbetrieb auf dem bisher hohen internationalen Qualitätsniveau fortgeführt werden kann.“ Gleichzeitig begrüßte der FDP-Politiker, dass der Antrag der Grünen, die finanzielle Förderung der Stadt Baden-Baden auf den Prüfstand zu stellen und die Landesbeteiligungen am Staatsbad Wildbad, an der Kurverwaltung Bad Mergentheim und an den Badenweiler Thermen aufzugeben, kommunalisieren oder zu privatisieren, vom Finanzausschuss abgelehnt wurde.

Weiter hat sich der Finanzausschuss mit der Beratenden Äußerung des Rechnungshofs zur Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg vom 6. November 2007 befasst. In einem gemeinsamen Antrag der CDU- und der FDP/DVP-Fraktion wird die Landesregierung ersucht, darzulegen, welche strategischen Ziele sie mit dem Betrieb von Staatsbädern verfolgt, welche gesamtwirtschaftlichen Effekte in den jeweiligen Regionen durch den Betrieb der Staatsbäder erreicht werden, in welchen Bereichen bei den Staatsbädern – auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Veränderungen im Gesundheitswesen – innovative Konzepte entwickelt und umgesetzt worden sind beziehungsweise umgesetzt werden sollen und welche Schritte sie darüber hinaus für erforderlich hält, um einen Strukturwandel im Bereich der Staatsbäder zu fördern. Theurer: „Ich erwarte auch, dass die Landesregierung darauf hinwirkt, dass der Jahresfehlbetrag bei der Staatsbad Wildbad Bäder-und Kulturbetriebsgesellschaft, der Kurverwaltung Bad Mergentheim und der Badenweiler Thermen und Touristik GmbH verringert wird. Bisher stand nach den Worten Theurers die Verringerung des Zuschussbedarfs im Vordergrund. Künftig erwarte die FDP/DVP-Landtagsfraktion von der Landesregierung eine stärkere Ausrichtung auf strategische Zielsetzungen beim Betrieb von Staatsbädern. Theurer sieht diese Ziele in der Entwicklung innovativer Badekonzepte im Hinblick auf den demographischen Wandel sowie der engen Verbindung zwischen der Förderung des Tourismus und Strukturpolitik.

Ausbildungssituation im Südwesten ist so gut wie seit 16 Jahren nicht mehr – Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat sich in einer von der SPD beantragten Landtagsdebatte mit dem Thema „Nutzung der Möglichkeiten aus der Reform des Berufsbildungsgesetzes“ dafür ein-gesetzt, am dualen Ausbildungssystem festzuhalten und „nur in Einzelfällen nach einer vollzeitschulischen Ausbildung den direkten Zugang zu einer Kammerprüfung zu ermöglichen“.

Nach den Worten von Rülke bringt das duale System die Auszubildenden mit den Unternehmen und damit dem Arbeitsmarkt in direkten Kontakt. „Auf diese Weise be-kommen die Jugendlichen die so wichtigen ersten Berufserfahrungen und zusätzliche Qualifikationen, die ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöhen“, so Rülke. Daher bestehe keine Notwendigkeit das duale System aufzuweichen, wie die Landes-SPD dies beabsichtige. Schließlich habe Baden-Württemberg die beste Ausbil-dungssituation seit 16 Jahren. Mit Blick auf die SPD im Bund sagte Rülke, dass diese das baden-württembergische Konzept des so genannten Altbewerberprogramms übernommen habe. „Dieses erfolgreiche Programm gibt es im Südwesten schon seit zwei Jahren. Jetzt wird also auch bei der Bundes-SPD auf die Stärkung des dualen Systems gesetzt und nicht auf vollzeitschulische Ausbildung“, so Rülke.

Theurer: Nachwachsende Rohstoffe für Energieversorgung immer wichtiger – Auf einem Landtags-Kongress der FDP/DVP-Fraktion mit dem Titel „Nahrungsmittel oder Rohstoffreserve? – Weltweite Potenziale der Bioenergie“ hat Wirtschaftsminister Ernst Pfister dazu aufgefordert, die Holzreserven Baden-Württembergs für den Einsatz in Holz-kraftwerken intensiver zu nutzen. Nach den Worten des Ministers gibt es im Land vor allem im Kleinprivatwald noch Holzreserven. Diese Wälder seien in den vergangenen Jahrzehnten aufgrund der niedrigen Ölpreise kaum noch zur Gewinnung von Biomasse eingesetzt wor-den. „Nun kommt es darauf an, das Interesse der Kleinwaldbesitzer wieder zu wecken und für diese Gruppe neue und interessante Bewirtschaftungsformen zu finden – das können beispielsweise Forstbetriebsgemeinschaften sein,“ so der Wirtschaftsminister. Hier seien vor allem die Forstverwaltungen bei den Landkreisen gefordert, Lösungen zu finden.

Wie Ernst Pfister weiter sagte, seien neben der klassischen Holznutzung aus den Wäldern in jüngster Zeit die so genannten Kurzumtriebs-Plantagen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Hier werden landwirtschaftliche Flächen mit Weiden, Pappeln oder anderen schnell wachsenden Hölzern bepflanzt. Die energetische Verwertung erfolge im drei- bis fünfjährigen Rhythmus. Pfister: „Nach meiner Einschätzung steckt in diesem Bereich noch erhebliches Entwicklungspotenzial. Besonders Böden mit geringem Ertragspotenzial bieten sich für diese umweltfreundliche Nutzung an.“Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, unter-strich die Wichtigkeit der nachwachsenden Rohstoffe für die Energieversorgung. Allerdings sollte die Nachhaltigkeit im Auge behalten werden müsse. Es sei nicht vertretbar, dass bei der Erzeugung von Bioenergie – beispielsweise durch Brandrodungen in den Tropenwaldgebieten – mehr CO2 freigesetzt werde, als durch den Anbau von Energiepflanzen eingespart werden kann. Wie Theurer weiter sagte, ist für „die FDP/DVP-Landtagsfraktion die Nahrungsmittelproduktion weiterhin vorrangige Aufgabe der Landwirtschaft. Sie wird sich in den Zeiten des Klimawandels dafür einsetzen, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarstandorts Deutschlands gesichert bleibt.“ Theurer forderte, der Partnerschaft zwischen Baden-Württemberg und der ostafrikanischen Republik Burundi neue Impulse zu geben. Anlass sei der Besuch von Bischof Josef Nduhiru-busa im Stuttgarter Landtag. Baden-Württemberg sollte Hilfe dazu leisten, die agrarwissenschaftliche Fakultät der Universität Burundi auszubauen. Dadurch könne der Stellenwert der Landwirtschaft in Entwicklungsländer gestärkt werden. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion begrüßte im Grundsatz die Gesetzgebungsvorschläge der Euro-päischen Kommission zur Reduzierung der CO2-Emissionen innerhalb Europas. Die EU soll gemeinsam mit den Industrieländern die Führung übernehmen beim Übergang zu einer Wirt-schaft, die auf niedrigen Kohlenstoffgehalt und erneuerbaren Energien beruht.Die FDP/DVP-Landtagsfraktion konnte für ihren Kongress folgende Experten als Redner gewinnen: Dr. Ludger Eltrop vom Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energiean-wendung der Universität Stuttgart sprach zum Thema „Konkurrenz um Biomasse – Heraus-forderung für eine nachhaltige Energiewirtschaft“. Über „Bioenergie aus der Sicht eines Energieversorgers“ referierte Dr. Gerold Göttlicher von der EnBW. Das Thema des baden-württembergischen Landesbauern-Präsidenten Joachim Ruckwied war „Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie – Schärferer Wettbewerb oder neue Chancen für die heimische Landwirtschaft?“ Prof. Dr. Joachim Müller, Leiter der Forschungsgemeinschaft Agrartech-nik in den Tropen und Subtropen der Universität Hohenheim, sprach zum Thema „Bioenergie und Ernährungssicherung: Globale Konkurrenz oder lokale Synergie!“. Schließlich referierte Prof. Dr. Klaus Becker, Leiter der Forschungsgemeinschaft Aquakultursysteme und Tier- ernährung in den Tropen und Suptropen, Universität Hohenheim, über „Ökosprit aus der Wüste – das Jatropha-Projekt“. Die Diskussion moderierte Michael Theurer, Sprecher für Entwicklungszusammenarbeit.

Schuldenstopp und Senkung der Zinslasten für liberale Fraktion wichtiges Anliegen – Die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, begrüßte, dass die Abrechnung des vergangenen Haushaltsjahres ein deutliches Signal für die gewachsene Stabilität der Landesfinanzen setze.

„Der Schuldenstopp war und ist mir ein wichtiges Anliegen, desto erfreulicher ist es, dass nun weitere 100 Millionen Euro für die Tilgung der Altschulden eingesetzt werden“, sagte Berroth. Damit betrage die Altschuldentilgung im Jahr 2008 insgesamt 350 Millionen Euro. Der Kurs stimme, es gelte weiter, den Schuldenberg und damit die Zinslasten auf Sicht deutlich und laufend zu verringern, sagte Berroth.

Kostenexplosion bei Karlsruher Wiederaufarbeitungsanlage ist bedauerlich – Für bedauerlich hält der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Kostenexplosion beim Rückbau der Karlsruher Wiederaufarbeitungsanlage.

Anders als die Grünen, denen laut Rülke „jedes Argument recht für ihre Anti-Atom-Ideologie ist“, sieht der FDP-Politiker in den steigenden Kosten keinen Grund für einen möglichst raschen Ausstieg aus der Kernenergie. Rülke weist darauf hin, dass die Rückbaukosten in jedem Fall entstehen. Da sei es wirtschaftlicher, bereits abgeschriebene Anlagen vor deren Rückbau länger laufen zu lassen, um mit der Hälfte von deren Erträgen den Ausbau der erneuerbaren Energien zu finanzieren.

Finanz- und kulturpolitische Sprecherin warnt vor Rechtsstreit mit Haus Baden – Die finanz- und kulturpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, hat sich in einer Landtagsdebatte dafür ausgesprochen, Schloss Salem und andere badische Kunst- und Kulturgüter zu erhalten und für die Öffentlichkeit den Zugang sicherzustellen. Berroth begrüßte, dass die Landesregierung mit einem Gutachten von sechs renommierten Juristen und Historikern den Weg beschritten habe, die Eigentumsfrage bei den umstrittenen badische Kunstgütern zu klären.

Auf dieser Grundlage werde gemeinsam mit der CDU die Landesregierung aufgefordert, weitere Verhandlungen mit dem Haus Baden aufzunehmen. Berroth warnte davor, eine ge-richtliche Auseinandersetzung mit dem Haus Baden anzustreben. Es bestehe nach wie vor die Möglichkeit eines Vergleichs. Auch halte die FDP/DVP-Landtagsfraktion es immer noch für richtig, eine Stiftungslösung zu prüfen, die diese Kulturgüter dauerhaft und nachhaltig sichere, ohne dass dem Land weitere laufende Kosten entstehen.Nach den Worten von Berroth sollte auch die Beteiligung von privaten Mäzenen nicht ausgeschlossen werden. Es gebe jetzt schon eine ganze Reihe potenter Förderer der badischen Kunst- und Kulturgüter. „Wir sollten diesen Leuten die Möglichkeit geben, sich angemessen am Erhalt und öffentlichen Zugang zu beteiligen.“ Berroth: „Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat Respekt vor der Geschichte unseres Landes – wir haben aber auch Respekt vor der Leistung des Hauses Baden, das diese Kulturgüter bis heute für uns erhalten hat.“Hans Ilg, Pressesprecher

Weitere Einsparungen notwendig, um Schuldenstopp dauerhaft zu erreichen – Die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, sagte in einer Landtagsdebatte über den Nachtragshaushalt der Landesregierung unter anderem:„Die Situation, die uns heute einen Nachtragshaushalt zu beraten gibt, lässt fast weihnachtliche Gefühle aufkommen. Aber glücklicherweise sind weder die Landesregierung noch die sie tragenden Fraktionen in Geschenk-Laune verfallen. Wir haben der Versuchung widerstanden und einen Haushalt der Vorsicht und der mittel- und langfristigen Konsolidierung aufgestellt. Dabei wurden bewusst nur wenige Schwerpunkte gesetzt: beispielsweise Impulsprogramm HS-Bau, Neubau und Sanierung und energetische Maßnahmen bei Landesbauten, Sonderprogramm Landesstraßenbau, Modellvorhaben Breitbandverkabelung, Privatschul-Baumittel oder Tourismus-förderung.

Weiter gab es den Einstieg in die Umsetzung unseres Parlamentsbeschlusses von 2005 zum Bruttokostenprinzip bei den Schulen in freier Trägerschaft. Ein Fünftel der auf 80 Prozent noch fehlenden Mittel wird jetzt geleistet, der Rest muss und wird zügig bis 2011 folgen. Der Verbesserung der Situation der Hauptschulen dienen mehr Stellen und ab Februar 2008 auch pädagogische Assistenten. Der restliche Teil der der entsperrten Stellen wird zur Verbesserung der allgemeinen Unterrichtsversorgung eingesetzt. Wir haben außerdem bei den Vertretungsmitteln den bisher vorhandenen oftmals als negativ empfundenen Deckel aufgehoben, damit künftig an unseren Schulen der Einsatz von Vertretungslehrkräften das ganze Jahr hindurch möglich ist. Das ist etwas, was ich schon als Mutter von schulpflichtigen Kindern gefordert habe. Ich bin froh, dass wir jetzt so weit gekommen sind.Wir erbringen eine Kofinanzierung zur Exzellenzinitiative, bei der unsere Universitä-ten erfolgreich waren, und wir haben die BAföG-Erhöhung im Landeshaushalt umgesetzt. Sie sehen; Bildung und Wissenschaft haben im Haushalt unseres Landes eine hohe Priorität, und das ist gerade uns Liberalen sehr wichtig. Nun zu den Veränderungen im Stellenteil: Hierbei handelt es sich zum einen um Anpassungen an die tat-sächliche Situation, um Kettenarbeitsverträge zu vermeiden und um Schaffung weniger Neustellen dort, wo dies unbedingt notwendig ist, etwa für die neue Justizvollzugsanstalt in Offenburg. Eines ist aber klar, Hausaufgaben für 2009 und 2010 stehen noch an. Hierfür sind weitere Einsparungen nötig, um unser Hauptziel, den Schuldenstopp wirklich nachhaltig zu erreichen. Andererseits wird es aber auch weitere Schwerpunktsetzungen brauchen, etwa Beschlüsse zur Verstetigung der Ausbildungssituation bei der Polizei.Aufgrund der verbesserten Finanzsituation in den Kommunen steigt auch die Nachfrage nach Städtebau- und Landessanierungsmitteln stark an. Da dies hoch effektive Programme der Mittelstandsförderung im Land sind, ist auch hier eine Verbesserung des Bewilligungsrahmen anzustreben. Wenn wir solchen Spielraum für aktuelle Notwendigkeiten behalten wollen, müssen wir uns aber auch verstärkt mit dem Thema Aufgabenabbau in der Landesverwaltung beschäftigen. Das ist mein Cato-Satz. Es muss dringend kommen. Wir können nicht jedes Jahr einfach neue Aufgaben dazutun, ohne die alten kritisch zu beäugen. Im Rahmen der Verwaltungsreform und Effizienzrendite mahnen die Kommunen dies ebenfalls für ihren Bereich an – und zwar zu Recht.Die Grünen machen einen „Bauerntrick“, den kein Landwirt so durchgehen ließe, weil er viel zu durchsichtig ist. Die Grünen streichen alle Vorsorge für Baden-Württemberg 21 und die Schnellbahntrasse Wendlingen – Ulm und wollen damit ein reiches Füllhorn ausschütten. Dass damit die Zukunftsinteressen unserer Bevölke-rung massiv betroffen sind, weil wir alle von einen florierenden Wirtschaft im Land abhängig bleiben, interessiert sie dabei wenig. Auch Sie wollen eine Schulspeisung. Nebenbei gesagt, so wie das jetzt hier angegangen wird, erinnert es mich fatal an die Nachkriegszeit. Ich meine, wir müssen uns etwas einfallen lassen, aber wir brauchen eine zeitgemäße und moderne Lösung, und daran werden wir arbeiten.Für uns gilt Solidität, Stabilität und nachhaltige Finanzwirtschaft, die lieber mal etwas Geld zur Seite legt als Rücklage – was ja keineswegs der Haushaltsklarheit widerspricht, sondern ganz offen geschieht. Darüber hinaus wollen wir auch weiterhin aktiv Altschulden zurückzahlen. Das ist die beste Basis für auch in Zukunft tragfähige Politik in Baden-Württemberg.“

Laufzeit der Reaktoren verlängern – Zeit nutzen für Weiterentwicklung erneuerbarer Energien – Mit einem Anteil von rund zehn Prozent an der Stromerzeugung sind die erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg auf dem Vormarsch.“ Dies sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in einer Landtagsdebatte zum Energiebericht der Landesregierung. Damit sei das Land auf gutem Wege, das für 2020 selbst gesetzte Ziel von 20 Prozent zu errei-chen. Allerdings dürfe man sich nichts vormachen. Die Wasserkraft sei mit einem Anteil von knapp 6 Prozent weitgehend in ihrem Potential ausgeschöpft. Es bleibe lediglich noch die Möglichkeit, im Bereich der kleinen Wasserkraftwerke geringfügige Steigerungen zu erreichen.

Die mit innovativer Technologie arbeitenden Photovoltaik- und Geothermieanlagen seien in ihrem Entwicklungsfortschritt schwer planbar. Eine deutliche Steigerung ih-res Anteils von zusammen unter einem halben Prozent kann für die nächsten zehn Jahre nicht sicher vorausgesetzt werden. Die größten Potentiale sieht Rülke im Bereich der Windenergie sowie der Bioenergie. Durch das so genannte Repowering (technologische Erweiterung und Verbesserung bestehender Anlagen) sowie die Ausweisung neuer – in den Regionalplänen vorgesehener – Parks sei eine Vervierfachung der Windenergie auf rund zwei Prozent machbar. Insbesondere die Bioenergie biete in Baden-Württemberg die besten Potentiale. Etwa je zur Hälfte könne man forstwirtschaftliche und landwirtschaftliche Reststoffe nutzen und bis 2020 eine Steigerung um den Faktor acht bis zehn auf bis zu zehn Prozent erreichen. All diese Vorhaben erforderten aber erhebliche Investitionen. Gleichzeitig setze sich die FDP-Fraktion aber dafür ein, die Klimaschutzziele zu er-reichen. „Aufgrund der rot-grünen Ideologie vom Atomausstieg in den nächsten fünfzehn Jahren bewegt sich das Land in die genau falsche Richtung“, sagte Rülke. Der Anteil fossiler Energieträger habe sich von bereits 35 auf aktuell wieder 40 Prozent erhöht. Wenn es beim Atomausstieg im vorgesehenen Zeitraum bliebe, so sei eine Steigerung auf zwischenzeitlich 80 Prozent unausweichlich. Aus Sicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion ist ein Energiemix nach dem Schlüssel 20 Prozent erneuerbare Energien, 30 Prozent fossile Energien und 50 Prozent Kernenergie bis 2020 realistisch und wünschenswert. Rülke sagte, dass er die Kernenergie als Brückentechnologie betrachte. Man müsse die Laufzeit der Reaktoren verlängern, um genug Zeit und genug finanzielle Mittel zu haben, um die erneuerbaren Energien voranzubringen. Die Hälfte der Erträge aus der Laufzeitverlängerung müsse in die Erforschung und Entwicklung der erneuerbaren Energien fließen. So könnte auch der preisgünstige Atomstrom in den nächsten Jahren nicht nur die Grundlast garantieren, sondern auch für bezahlbare Energie für die Wirtschaft und den Verbraucher sorgen.

Bis Ende September wurden 81216 Ausbildungsverträge abgeschlossen – Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat sich erfreut zur Ausbildungssituation im Land geäußert. In einer Landtagsdebatte bekundete Rülke der Landes-SPD sein Beileid zu der Tatsache, dass ihr nun das letzte Dauerthema weggebrochen sei. Zum Stichtag 30.09.2007 seien im Lande 81.216 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen worden. Dies entspreche einem Plus von mehr als 7000 gegenüber dem Vorjahr. Zuletzt sei im Jahr 1991 ein knapp besseres Ergebnis erreicht worden. Rülke: „Somit liegt die Jugendarbeitslosigkeit mit wenig über drei Prozent bei einem Traumwert.“

Nach Rülkes Auffassung ist der Wirtschaft aber auch der Landesregierung, die zur Stärkung der Ausbildung jährlich rund 15 Millionen Euro ausgibt, hierfür zu gratulieren. Wenig hilfreich sei das “gebetsmühlenhafte Lamentieren der SPD-Opposition” zu diesem Thema. Es treffe zwar zu, dass die Leistungsschwächsten nach dem Scheitern ihrer Ausbildung wieder unversorgt dastünden. Dieses Problem könne aber weder die Wirtschaft noch die Wirtschaftspolitik lösen. „Naive Vorschläge“ der SPD wie eine Ausbildungsplatzgarantie seien in diesem Zusammenhang wenig hilfreich. Es nütze nichts, Garantien für einen Ausbildungsplatz zu geben, wenn Jugendlichen die Ausbildungsreife fehle. Notwendig seien vielmehr bildungs-, integrations- und familienpolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. Bereits im Alter von drei Jahren werden in Baden-Württemberg daher künftig Sprachstandsdiagnosen durchgeführt. „Denn das Beherrschen der deutschen Sprache ist die beste Ausbildungsplatzgarantie“, so Rülke. Zudem versuche das Wirtschaftsministerium durch innovative Programme wie das Förderprogramm für Altbewerber neue Akzente zu setzen. Im letzten Jahr hat Baden-Württemberg ca. fünf Millionen Euro dafür aufgewandt, leistungsschwache Jugendliche mit einem Ausbildungsplatz zu versorgen – dies mit durchschlagendem Erfolg. „Es ist erfreulich, dass nun endlich auch das Bundesarbeitsministerium dies erkennt und unser Programm übernehmen will. Auf die konkrete Ausgestaltung nach den vagen Ankündigungen darf man gespannt sein.“ Rülke: „Wenn die Opposition schon heute fordert, auf den doppelten Schulabgängerjahrgang 2012 hinzuweisen, ist sie einmal mehr auf dem Holzweg. Einerseits will die Landesregierung möglichst viele Abiturienten an den Hochschulen haben. Hierfür werden auch Vorbereitungen getroffen. Was die anderen Abiturienten brauchen, ist aber nicht sozialdemokratischer Dirigismus für die Wirtschaft, sondern eine liberale Wirtschaftspolitik, die den Unternehmen Luft lässt, um zu investieren und somit Arbeit für junge Menschen zu Verfügung zu stellen.“

Mindestlöhne generell ein Irrweg – Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich gefährdet – „Mit Verwunderung mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung den Post -Mindestlohn im Bundesrat nicht ablehnen will.“ Dies sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in einer von der SPD beantragten Landtagsdebatte mit dem Titel „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufnahme von Briefdienstleistungen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz im Bundesrat unterstützen“. Wie die FDP-DVP-Landtagsfraktion hatte sich auch der Ministerpräsident in der Vergangenheit gegen einen Mindestlohn ausgesprochen. Die FDP-Fraktion hätte sich eine Ablehnung des Postmindestlohns durch das Land Baden-Württemberg im Bundesrat gewünscht, so Rülke. Da der CDU-Teil der Landesregierung nun aber dem Postmindestlohn zustimmen wolle, sei nur eine Enthaltung des Landes möglich.

„Mindestlöhne sind generell ein Irrweg“, so Rülke. Über Jahrzehnte hätten Tarifparteien erfolgreich Löhne ausgehandelt. Wenn nun die Bundesregierung beginne, die Tarifautonomie auszuhöhlen, um marktferne Mindestlöhne festzulegen, vernichte dies Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich. Zudem werde die gewünschte Marktöffnung auf direktem Wege wieder kaputt gemacht. Das Monopol der Bundespost werde durch Mindestlöhne zementiert, zumal diese den Wettbewerbsvorteil der Mehrwertsteuerbefreiung behielte. Der einzige Gewinner des Postmindestlohns sei Postchef Zumwinkel: Den Beschluss der Bundesregierung, das Postmonopol gesetzlich weiter abzusichern, habe er direkt in den eigenen Geldbeutel hinein versilbert.

Wohnraumförderungsgesetz schafft flexiblen Rahmen zur Förderung von Familien – Als erfreulichen Abschied von der „Vertreibungssteuer Fehlbelegungsabgabe“ hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Verabschiedung des Landes-Wohnraumförderungsgesetzes bezeichnet. In der Landtagsdebatte wies Rülke die Kritik der Opposition an diesem Gesetz zurück. Dem Fehlbestand von 58000 Wohneinheiten im Land sei weder durch ein Gesetz noch durch ein Wohnraumförderungsprogramm des Landes allein zu begegnen.

Das vermieterfeindliche Bundesrecht sieht Rülke eher als Grund für den Fehlbestand. Bei einem im vergangenen Jahr um durchschnittlich 1,48 Prozent gestiegenen Mietpreis sei das Vermieten in Baden-Württemberg zu unattraktiv, zumal der Verbraucherpreis gleichzeitig um 1,83 Prozent gestiegen ist, sagte Rülke. Im Übrigen gebe es ein Mietwohnraumförderprogramm der L-Bank, das im Umfang von 65 Millionen Euro zur Verfügung steht und gut angenommen werde.

Kreditkrise in USA könnte auch Baden-Württemberg erreicht haben – Zur Meldung, dass auch die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) rund 800 Mil-lionen Euro Verlust aus der US-Immobilienkrise zu verkraften habe, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion und das Mitglied im Finanzausschuss des Landtags, Michael Theurer:

„Offensichtlich haben auch die deutschen Banken das mit Immobiliengeschäften verbundene Risiko bislang völlig unterschätzt. Insider sprechen von rund 400 Milliarden US-Dollar „fauler Kredite“ aus dem US-Immobiliengeschäft. Dabei stehe in der deutschen Diskussion der heimische Immobilienmarkt noch überhaupt nicht im Focus. Es sei nicht auszuschließen, dass durch strukturelle Leerstände auch in Deutschland Risiken für die Kreditinstitute entstehen. Theurer fordert, dass die Bankenaufsicht von den Kreditinstituten den Aufbau wirksamer Risiko-Management-Systeme für die Immobilien-Wirtschaft verlange.“

Fachleute haben rechtliche Bedenken – Als zeitlich befristetes Provisorium sehen – Die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, sagte in einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland“: „Die Fraktion der FDP/DVP wird dem Glücksspielstaatsvertrag zustimmen. Aber ich will auch an dieser Stelle kein Hehl daraus machen, dass wir unverändert Zweifel daran haben, dass dieser Staatsvertrag die vorgesehene Laufzeit von vier Jahren überhaupt erreichen wird. Wir müssen damit rechnen, dass es zu einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Euro-päischen Gerichtshof kommt. Und es kann durchaus sein, dass andere Klagen – Klagen aus den Reihen derer, die von den Regelungen des Staatsvertrags negativ betroffen sind -, den Europäischen Gerichtshof schon früher erreichen.

Ich mache mir die Rechtsauffassungen, mit denen wir von interessierter Seite zeitweilig ge-radezu überschwemmt worden sind, ausdrücklich nicht zu Eigen. Aber es sollte uns doch zum Nachdenken Anlass geben, wenn auch eine zweifelsfrei unabhängige Einrichtung wie der wissenschaftliche Dienst des Landtags von Schleswig-Holstein in seinem Gutachten zu dem Ergebnis gelangt, dass erhebliche Bedenken in Bezug auf die Vereinbarkeit des Glück-spielstaatsvertrags mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, aber auch mit dem Willkürverbot innerhalb des Gemeinschaftsrechts bestehen.Diese Bedenken leiten sich insbesondere aus der Tatsache ab, dass mit dem Staatsvertrag eben gerade keine Struktur einer einheitlichen Regulierung des Glückspiels geschaffen wird, sondern dass – vor allem aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeitsregelungen zwischen Bund und Ländern – die ja auch durchaus suchtrelevanten Bereiche der Glückspielautoma-ten mit Gewinnmöglichkeiten und der Pferdewetten ausgespart bleiben. Und hieraus folgt – so das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes -, dass „die Außerachtlassung zentraler Gebiete des Glückspielwesens die Eignung der dann lediglich sektoral ansetzenden Regelungen des Glückspielstaatsvertrags in Frage stellt. Das Ziel einer effektiven Suchtbekämpfung dürfte bei einer gesetzgeberischen Untätigkeit, die wesentliche Referenzbereiche ausklammert, ersichtlich kaum zu erreichen sein.“Wir bewegen uns mit dem Glückspielstaatsvertrag also auf schwankendem Boden. Auch wir wollen aber nicht, dass – wenn die Länder es nicht schaffen würden, das Recht der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten bis zum 31.12.2007 neu zu regeln – dann ein Zustand eintreten würde, der keinerlei politisch gestalteten Ordnungsrahmen aufweist. Wir verstehen diesen Staatsvertrag deshalb als zeitlich befristetes Provisorium, das uns – wegen der rechtlichen Unsicherheit und wegen der zeitlichen Befristung – Anlass geben muss, uns sehr rasch und sehr viel intensiver, als es bisher der Fall war, mit alternativen Lösungen auseinanderzusetzen. Es ist gut möglich, dass wir einen alternativen Ordnungsrahmen viel schneller brauchen, als all denen bewusst ist, die den Glückspielstaatsvertrag heute noch als ordnungspolitisches Non-plus-ultra ansehen.“

Erbschafts- und Schenkungssteuer soll in Länderkompetenz gehen – In einer Landtagsdebatte über die das Thema „Erbschafts- und Schenkungssteuer in Länderkompetenz überführen – Benachteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg durch Neuregelung im Bund verhindern“ sagte die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth (es gilt das gesprochene Wort):

„Eine Medienmeldung heute Morgen beurteile ich anders: Wir wollen gerade nicht, dass es durch die Erbschaftssteuer Mehreinnahmen gibt. Uns geht es um eine vernünftige Regelung, die das überleben von Familienbetrieben und den Erhalt von mittelständischem Vermögen in Baden-Württemberg ermöglicht.Die Situation ist bei uns im Land einfach anders! Wir haben weit mehr kleine und mittlere, aber auch große Familienbetriebe im Ländle als anderswo. Diese sichern Solidität und Konstanz unserer Wirtschaft und Gesellschaft.Zum Problem der Weiterführung: Wir brauchen eine flexible Formulierung! Es darf nicht sein, dass einem Betrieb, der etwa durch die Markt- oder auch nur Branchen-entwicklung ein schwieriges Fahrwasser gerät und zu Anpassung gezwungen ist um zu Überleben, dann durch eine Erbschaftssteuer-Nachzahlung der Garaus gemacht wird! Dann sind die Arbeitsplätze nämlich wirklich weg oder zu einer ungeliebten Heuschrecke verlagert.In keiner Weise bedacht ist bisher auch das Problem der weichenden Erben. Und gerade in Unternehmer-Familien gibt es in der Regel mehr als ein Kind.Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts weist im übrigen ausdrücklich darauf hin, dass es ihm nur um die einheitliche Bewertung von Vermögensgegenständen geht, dass aber eine politisch gewollte Differenzierung z.B. bei Freibeträgen oder Steuersätzen sehr wohl erfolgen kann.Noch einmal: Wenn es nur um höhere Einnahmen ginge, wäre das das geringere Problem. Das Land könnte diese z.B. den Kommunen zur Verfügung stellen, damit sie die Grundsteuer senken. Aber der Länderfinanzausgleich macht aus der geplan-ten Lösung eine doppelte Ungerechtigkeit: Zum einen müssten unsere Bürgerinnen und Bürger weit mehr an den Staat bezahlen – im übrigen auch auf Vermögenswerte, von denen man nicht herunter beißen kann wie z.B. die selbst bewohnte Wohnung. Und dann würde ein großer Teil dieser Einnahmen auch noch auf andere Länder umverteilt, deren Einwohner sowieso zu den Begünstigten des Gesetzes zählen.Man kann es kaum glauben, aber nach einer Schätzung des Bundesministeriums der Finanzen vom Oktober diesen Jahres blieben von 1 Million Euro Mehreinnahmen bei der ErbSt gerade mal 372 000 hier bei uns, aber 628 T€ würden „ausgeglichen“. Deshalb: Wenn die Erbschaftssteuer schon nicht abgeschafft werden soll – was uns am liebsten wäre – kann nur eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder eine adaequate und gerechte Lösung bringen.Wir fordern Ministerpräsident Günter Oettinger, aber auch Sie, Herr Kretschmann auf, im Interesse der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger in der Föderalismuskommission II den FDP-Vertreter Ernst Burgbacher zu unterstützen: Die Erbschaftssteuer gehört in Länderhand!“

Es führt kein Weg am Ausstieg aus Atomkonsens vorbei – Chance für Windenergie – Das Ziel der Landesregierung, im Jahre 2020 ein Fünftel des baden-württembergischen Strombedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, als „ambitioniert“ bezeichnet. „Insbesondere, wenn wir die Klimaschutzziele ernst nehmen und nicht mehr als 30 Prozent der Stromerzeugung durch fossile Stoffe decken wollen, führt kein Weg am Ausstieg aus dem Atomkonsens vorbei“, sagte Rülke auf einer Landespressekonferenz im Landtag. Die Hälfte der baden-württembergischen Stromerzeugung müsse bis 2020 durch die Kernkraft gedeckt werden, um zu einem vernünftigen Energiemix nach dem Schlüssel 50-30-20 zu gelangen, so Rülke.

Das 20-Prozent-Ziel – zu dem sich die FDP/DVP-Landtagsfraktion bekenne – erfordere auch erhebliche Investitionen in die Erforschung der erneuerbaren Energien sowie die Innovationsförderung in diesem Bereich. Rülke sieht bislang eine Finanzierungslücke von bis zu 1,5 Milliarden Euro, die die FDP durch die Hälfte der Erlöse aus einer Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke decken will.Die südlichen Bundesländer tun sich nach Auffassung des wirtschaftspolitischen Sprechers strukturell schwerer mit den erneuerbaren Energien. Diese Länder müssten mit höheren Investitionen in die Netze rechnen. Sowohl der im Wattenmeer als auch der aus Importkohle erzeugte Strom lege lange Wege mit bis zu 20 Prozent Effizienzverlusten zurück, sagte Rülke. Im Übrigen gebe es zumindest kurz- bis mittelfristig Grenzen der erneuerbaren Energien im Lande. Abgesehen von der so genannten Kleinen Wasserkraft sei der Bereich der Wasserkraft weitestgehend ausgeschöpft. Geothermie und Photovoltaik seien vielversprechende Zukunftstechnologien, die aber für die nächsten zehn bis zwölf Jahre keine verlässlichen Prognosen zuließen. Aus diesen Gründen seien ne-ben der Kraft-Wärme-Kopplung Windenergie und Bioenergie die zentralen Wachstumsbereiche.Bei der Windenergie hält Rülke eine Steigerung von derzeit rund 0,5 auf 1,5 bis zwei Prozent an der Bruttostromerzeugung für erreichbar. Dazu müsse aber in die Technologie des so genannten Repowering investiert werden: Aufgrund der rasanten Entwicklung der Technologie in den letzten Jahren sei es häufig wirtschaftlich vertretbar, auch schon vor Ablauf der technischen Lebensdauer eine oder mehrere alte, kleine Anlagen durch neue, größere Anlagen zu ersetzen. Die durch die Regionalplanung derzeit vorgesehenen 114 Vorranggebiete mit bis zu 479 Anlagen erscheinen der FDP/DVP-Landtagsfraktion als ausreichend.Zentraler Wachstumsbereich muss nach den Worten Rülkes die Bioenergie sein. Mit Hilfe der Biomasse sei es möglich den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Deckung des Wärmebedarfs auf mindestens 16 Prozent zu steigern. Der Bund begnügt sich bei seinen Meseberger Zielen mit lediglich 14 Prozent. Bei der Stromerzeugung sei eine Steigerung des Bioenergiebereichs um den Faktor acht bis zehn (ausgehend von derzeit etwa 1 Prozent) möglich. Hier könne man den Waldreichtum des Landes nutzen und bis zur Hälfte des Bedarfs aus Reststoffen der Landwirtschaft wie Stroh und Heu decken.Die Erlöse aus der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke sind nach Ansicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion auch dringend notwendig, um zu verhindern, dass die Investitionen in die erneuerbaren Energien zu einem galoppierenden Anstieg der Strompreise führen. Daneben sei es aber ebenfalls nötig, den Druck auf die Energieriesen zu verstärken. Nicht beim Gas, aber beim Strom sei eine allmähliche Preisangleichung auf dem europäischen Markt feststellbar. Das deute darauf hin, dass die kartellrechtlichen Maßnahmen zu greifen beginnen.Möglichst zum 1. Januar 2008 sollen nach Ansicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion weitere Maßnahmen wie die Umkehr der Beweislast in Kraft treten. Die Enteignung der Netze sowie die Zerschlagung der Energieriesen werden von der FDP skeptisch beurteilt. Denn, es stelle sich die Frage, so Rülke, wer dann die Investitionen in die Netze tätige. Außerdem sei mit langwierigen eigentumsrechtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen. „Als Ultima Ratio will ich aber auch diese Maßnahmen nicht dauerhaft ausschließen.“