Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der hochschulpolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger sagten zum zukünftigen Finanzierungspakt mit den Hochschulen:

„Während wir die Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen insgesamt anerkennen und unterstützen, haben die Eckpunkte aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion einen gravierenden Schönheitsfehler. Dass die Qualitätssicherungsmittel zur Kompensation der abgeschafften Studiengebühren der studentischen Mitbestimmung zum größten Teil entzogen werden, zeigt, wie kurz die Halbwertszeit der grün-roten Absichtserklärungen ist. Nachdem Grün-Rot die Studiengebühren abschaffte, über deren Verwendung die Studierenden hatten mitbestimmen können, wurde ihnen Mitbestimmung über die Kompensationsmittel zugesagt. Zukünftig sollen sie nur noch über 20 von insgesamt 170 Millionen Euro mitentscheiden, also gerade einmal über knapp 12 Prozent des ursprünglichen Betrags. Diese Rücknahme der studentischen Mitbestimmung auf Raten lehnen wir entschieden ab.“

 

In einer Aktuellen Debatte zum Thema BAföG sagte der wissenschaftspolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:

„Seitens der FDP-Landtagsfraktion freuen wir uns für die Studierenden, die ab 2016/17 ein höheres Bafög bekommen und finden es richtig, dass die hohen Steuermehreinnahmen auch für die Erhöhung der BAföG-Sätze verwendet werden. Leider steht zu befürchten, dass es der SPD mit der von ihr beantragten Landtagsdebatte über das BAföG ausschließlich um einen Werbeeffekt für sich geht nach dem Motto: Erst mit den Sozialdemokraten an der Regierung kam die soziale Gerechtigkeit. Da könnte man jetzt erbsenzählerisch sein und anführen, dass das BAföG im Jahr 1971 unter der sozialliberalen Koalition im Bund eingeführt wurde. Auch haben die Bundesregierungen jeglicher Couleur das BAföG unterstützt, die Sätze erhöht und die Bezugsmöglichkeiten ausgeweitet. Zuletzt war dies im Jahr 2010 unter der christlich-liberalen Koalition der Fall. Wir Liberalen hätten es gut gefunden, wenn Schwarz-Rot die Sätze schon zum Jahr 2015 und nicht erst zum Jahr 2016/17 angehoben hätte. Für die Zukunft wäre wünschenswert, dass ein Inflationsausgleich ins BAföG aufgenommen wird.

Die christlich-liberale Bundesregierung hat übrigens zusätzlich noch das Deutschlandstipendium eingeführt, so dass zusätzlich zur bedarfsbezogenen Säule der Studienfinanzierung BAföG die leistungsbezogene Säule Stipendium weiter ausgebaut wurde. Wir Liberalen werden mit Interesse verfolgen, was die schwarz-rote Bundesregierung nun mit dem gut angelaufenen Stipendium macht und ob sie auch das Stipendienwesen weiter ausbaut, da wir die leistungsbezogenen Elemente in der Studienförderung für unverzichtbar halten.

Ab 2015 übernimmt der Bund auch den bisherigen Länderanteil von rund einem Drittel am BAföG-Aufkommen. Die FDP-Fraktion hält das für eine gute Regelung im Sinne der Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern. Aktuell von Interesse  wäre deshalb zu wissen, wofür das frei gewordene Geld – in der Presse ist von 120 Millionen Euro die Rede – in Baden-Württemberg ausgegeben werden soll. Zwischenzeitlich ist bekannt geworden, dass sich die grün-rote Landesregierung nach längerem Fingerhakeln darauf geeinigt hat, jeweils die Hälfte in den Schul- und in den Hochschulbereich zu investieren. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, wie viel beispielsweise die einzelne Hochschule erhält oder ob die Hochschularten alle gleich behandelt werden. Bei der Einigung haben Grüne und SPD offenbar weniger auf die dringendsten Bedarfe Rücksicht genommen, sondern sind nach dem Prinzip „Augenhöhe“ verfahren.

Interessant wäre auch zu hören, ob der Bund Auflagen für die Verwendung der frei gewordenen Mittel sowie der sechs Milliarden für Bildung macht oder den Ländern freie Hand lässt – wie wir Liberalen es im Sinne eines echten Wettbewerbsföderalismus für angebracht halten. Wenn schon Entflechtung, dann konsequent, muss aus unserer Sicht das Motto lauten. Und: wie viel Geld hat Baden-Württemberg überhaupt zu erwarten? Man hat den Eindruck, dass Schwarz-Rot im Bund und Grün-Rot im Land einfach nur das Füllhorn öffnen, ohne dass ein Konzept besteht, wofür die knappen und kostbaren Ressourcen ausgegeben werden sollen.

Die FDP-Fraktion hat bereits erklärt, dass wir die Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen insgesamt anerkennen und unterstützen. Wir lehnen aber strikt ab, dass die Qualitätssicherungsmittel zur Kompensation der abgeschafften Studiengebühren der studentischen Mitbestimmung zum größten Teil entzogen werden. Wenn die Studierenden künftig nur noch über 20 von bisher 170 Millionen Euro mitentscheiden dürfen, hat man ihnen nicht mehr als ein kleines Reservat zugewiesen im Umfang von gerade einmal knapp 12 Prozent des ursprünglichen Betrags. Nachdem Grün-Rot die Studiengebühren abschaffte, über deren Verwendung die Studierenden hatten mitbestimmen können, wurde ihnen Mitbestimmung über die Kompensationsmittel zugesagt. Der selbsternannten Regierung der Bürgerbeteiligung sollte es zu denken geben, wenn neben der Landesstudierendenvertretung der Ring Christlich-demokratischer Studierender (RCDS), Campusgrün, die Juso-Hochschulgruppe und die Liberale Hochschulgruppe gemeinsam aufbegehren.“

Zur Auseinandersetzung der baden-württembergischen Hochschulrektoren mit der grün-roten Landesregierung über die künftige Hochschulfinanzierung sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die FDP-Landtagsfraktion fordert Wissenschaftsministerin Bauer und Finanzminister Schmid auf, ihren jetzt schon seit mehreren Monaten andauernden Streit über die künftige Hochschulfinanzierung zu beenden. Wenn die Hochschulen keine verlässliche Planungsgrundlage erhalten, gefährdet dies auf Dauer den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.

Sowohl die Forderung nach Erhöhung der Grundfinanzierung, nach Dynamisierung der den Hochschulen zur Verfügung stehenden Mittel als auch nach Überführung der Programme in die Grundfinanzierung ist nach Auffassung der FDP-Fraktion berechtigt. Die von den Universitäten angemeldete Erhöhung ihrer Grundfinanzierung um 682 Millionen Euro ist ebenso angemessen wie die von den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften angemahnte Überführung der für den Studienplatzausbau der letzten Jahre aufgewandten Mittel in die Grundfinanzierung.“

 

In einer von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte zum Thema „Wann ist Schluss mit dem durchsichtigen Land-Bund-Pingpongspiel bei den Solidarpaktverhandlungen mit den Hochschulen?“ sagte der wissenschaftspolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:

„Baden-Württemberg ist ein High-Tech-Land, ein Land der Auto- und Maschinenbauer, ein Tourismusland, aber Baden-Württemberg ist vor allem auch ein Land der Wissenschaft und Forschung. Exzellente Universitäten, ein flächendeckendes Netz von Hochschulen für angewandte Wissenschaften und ein Land, in dem Theorie und Praxis sich in der hervorragenden Struktur der Dualen Hochschule verbinden.

Die Landesregierungen der letzten 30 Jahre waren sich dessen bewusst und haben viel investiert. Baden-Württemberg war zusammen mit Bayern im Vergleich zu anderen, besonders den rot und rot-grün regierten Ländern, immer an der Spitze. Wir haben den Hochschulstandort Baden-Württemberg massiv ausgebaut und sind den steigenden Zahlen von Studenten damit gerecht geworden.

Im Jahre 2007 hat das Land mit den Hochschulen einen weiteren Solidarpakt abgeschlossen, der Ende des Jahres 2014 ausläuft. Solidarpakt I und II haben einen ganz entscheidenden Beitrag zur Spitzenstellung des Hochschulstandorts Baden-Württemberg geleistet. Nur so konnte die dynamische Entwicklung und die Vielfalt der Hochschullandschaft erreicht werden.

Auch nach 2014 muss das Ziel, Spitzenreiter in Deutschland im Hochschulbereich zu bleiben, an oberster Stelle bei der in dieser Woche von Grün-Rot zu verhandelnden Aufstellung des neuen Doppelhaushalts stehen. Wir brauchen Planungssicherheit für unsere Hochschulen bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus. Der Solidarpakt III wird die Rahmenbedingungen maßgeblich bestimmen, innerhalb derer die Hochschulen zukünftig arbeiten. Deshalb fordert die FDP-Fraktion, zügiger als bisher mit den Hochschulen zu verhandeln und die Streitereien zwischen den grün-roten Koalitionspartnern schleunigst beizulegen und für Transparenz und Klarheit zu sorgen. Die Parlamentarier haben als Haushaltsgesetzgeber ein Recht darauf, dass dieses elementare Anliegen für das Land Baden-Württemberg transparent diskutiert und schleunigst ein zukunftsweisendes Ergebnis vorgelegt wird.

Vor neuen Monaten hat die Landesregierung die Gespräche mit den Hochschulen über die weitere Finanzausstattung bis 2020 aufgenommen – bis heute ohne Ergebnis. Der Solidarpakt II läuft Ende des Jahres 2014 aus. Da stellt sich die berechtigte Frage: Wie weit sind Sie eigentlich? Es verwundert nicht, dass die Universitäten und Hochschulen, die Planungssicherheit benötigen, verunsichert sind und auf die Straße gehen. Die Landesregierung muss endlich definieren, wie weiter verfahren werden soll. Das heißt: Nicht schwätzen, sondern Ergebnisse liefern! Wir brauchen deutlich mehr Geld im System. Der Rohstoff Geist ist vorhanden, aber es fehlt eindeutig die notwendige Festlegung im Landeshaushalt. Solange keine Klarheit herrscht, werden Vorhaben auf Eis gelegt und Arbeitsverhältnisse vorsichtshalber nur befristet geschlossen.

Gestern haben mit Recht Studenten in Stuttgart protestiert, denn die grün-rote Landesregierung ist ihren Wahlversprechen und den Vorgaben der Koalitionsvereinbarung bisher sträflich schuldig geblieben. Das unsägliche Pingpong-Spiel der grünen Wissenschaftsministerin gilt es zu beenden. Zuerst wurde der Schwarze Peter Richtung Bund geschoben, indem er aufgefordert wurde, mehr Geld zur Verfügung für die Hochschulen zu geben. Dabei sind die Länder nach dem Grundgesetz für Hochschulen zuständig, und ein klares Bekenntnis zum Föderalismus und zur Verantwortung der Länder hätte langfristig sicherlich mehr bewirkt. Nachdem nun bekannt ist, wie viel Baden-Württemberg vom Bund zu erwarten hat, zanken sich die Grünen und die SPD um die Verteilung auf die Ressorts Kultus und Wissenschaft. Die FDP-Fraktion fordert die grün-rote Landesregierung auf, diese Sandkastenspiele zu und endlich Verantwortung für die Hochschulen wie die Schulen in Baden-Württemberg zu übernehmen.

Sowohl die Forderung nach Erhöhung der Grundfinanzierung, nach Dynamisierung der den Hochschulen zur Verfügung stehenden Mittel als auch nach Überführung der Programme in die Grundfinanzierung sind nach Auffassung der FDP-Fraktion berechtigt. Die Forderung der Universitäten nach einer Erhöhung ihrer Grundfinanzierung um 682 Millionen Euro ist ebenso angemessen wie die Forderung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die befristeten Mittel für den Studienplatzausbau der letzten Jahre dauerhaft in die Grundfinanzierung zu überführen.

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Es hat sich noch nichts Entscheidendes getan, obwohl momentan die Verhandlungen über den Doppelhaushalt 2015/16 laufen. Sechs Milliarden Euro investiert der Bund zusätzlich in Bildung und Betreuung laut Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. Ende Mai haben der Bundesfinanzminister und die Bundesbildungsministerin bekannt gegeben, wohin das Geld fließen soll. Fünf Milliarden Euro sollen in den Bereichen Wissenschaft. Schule und Hochschule investiert werden. Eine Milliarde soll für Kindertagesstätten und Krippen eingesetzt werden. Nach Berechnungen des Finanzministeriums erhält der Südwesten rund 345 Millionen Euro sowie 71 Millionen Euro durch die vollständige Übernahme des BAföG durch den Bund.

Kretschmann und Schmid müssen umgehend für Klarheit sorgen, wofür die Gelder verwendet werden sollen. Das grün-rote Gezerre zwischen Kultusminister und Wissenschaftsministerin muss beendet werden. Wir brauchen einen schnelle Einigung und einen verlässlichen Pakt, der die Mittel für die Hochschulen an die massiv gestiegenen Studentenzahlen anpasst. Nur wenn wir bei den finanziellen Rahmenbedingungen Planungssicherheit schaffen, kann die exzellente Qualität unserer Hochschulen und damit der Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg gesichert werden.

 

Zur Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann und Wissenschaftsministerin Bauer den Hochschulen des Landes finanzielle Unterstützung zusicherten, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Ministerpräsident Kretschmann und Wissenschaftsministerin Bauern sollten jetzt Prioritäten setzten und auf einige der grün-roten Lieblingsprojekte verzichten. So würden Mittel frei, um den Universitäten zu helfen. Es rächt sich jetzt, dass Grün-Rot die Studiengebühren abgeschafft hat und damit fährlässig auf 140 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr verzichtet. Die FDP-Landtagsfraktion schlägt vor, ein Modell nachlaufender und sozialverträglicher Studiengebühren einzuführen, die erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze zurückbezahlt werden müssen. Die Landesregierung muss ihrer Verantwortung für die Hochschulen nachkommen und sollte nicht allzu sehr auf den Bund setzen, dessen Mittel für Hochschulen und Wissenschaft erst in einigen Jahren den Ländern zugute kommen werden.“

 

Zur Forderung der Landesrektorenkonferenz nach einer höheren Grundfinanzierung und einem jährlichen Inflationsausgleich für die Hochschulen im Südwesten sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die grüne Wissenschaftsministerin ist gut beraten, den Hilferuf der Universitäten ernst zu nehmen. Die finanzielle Basis der Hochschulen im Land ist teilweise bedrohlich schmal geworden. Man sollte nichts unversucht lassen, um diese finanzielle Basis zu verbreitern und damit die bisher sehr gute Qualität der Hochschulen zu erhalten. Wer an Forschung und Lehre spart, spielt mit der Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes. Mit Blick auf die ideologiebehafteten Lieblingsprojekte gibt es im grün-roten Haushaltsplan genügend Einsparungspotenzial, um die Finanzierung der Hochschulen zu sichern.

Die FDP-Fraktion appelliert erneut an die Wissenschaftsministerin, sich auch nicht weiter dem Thema Studiengebühren zu verschließen. Wir schlagen ein Modell nachlaufender und sozial verträglicher Studiengebühren vor, die erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze zur Rückzahlung fällig werden und dadurch niemanden von der Aufnahme eines Studiums abhalten.“

In der abschließenden Debatte über den grün-roten Gesetzentwurf zu einem neuen Landeshochschulgesetz sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger:

„Die FDP-Fraktion unterstützt den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in kooperativen Promotionskollegs sowie die Möglichkeit, Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) hierbei aufzunehmen und auf Augenhöhe an Promotionsverfahren zu beteiligen. Neuland wird mit der Weiterentwicklungsklausel des Gesetzentwurfs beschritten. Dabei soll Verbünden von Hochschulen befristet und thematisch begrenzt das Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften übertragen werden können. Es ist uns Liberalen ein wichtiges Anliegen, dass zur Qualitätssicherung der Promotionen der Wissenschaftsrat mit einbezogen wird. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei den anderen Fraktionen dafür bedanken, dass unser Vorschlag einer Einbindung des Wissenschaftsrats in die Neukonzeption des Promotionsrechts in einem gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen aufgegriffen wurde. Auch die zugleich beschlossene Evaluierung der Neuerungen nach fünf Jahren halten wir für zwingend. Wenn sich die Neukonzeption des Promotionsrechts als erfolgreich erwiesen hat, ist auch zu prüfen, ob mit der Dualen Hochschule nicht ähnlich verfahren werden könnte und DHBW-Standorte in die Promotionsverbünde integriert werden könnten.

Darüber hinaus enthält der grün-rote Gesetzentwurf jedoch zahlreiche Giftzähne, die wir mit unseren Anträgen ziehen wollen. Dazu zählt unter anderem:

–   Grün-Rot will die wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen begrenzen. Die entscheidende ordnungspolitische Begrenzung, der Vorrang privater Leistungserbringung fehlt im Entwurf;

–  Das Ministerium sichert sich einen übermäßigen Einfluss auf die Besetzung der Hochschulräte und macht ihnen allerlei Vorschriften, wie die Hochschulräte zu besetzen seien;

–  Für die Vereinbarung zwischen Professor und Promovend werden genaue Vorschriften gemacht – als könnten die Vertragspartner das nicht besser in eigener Verantwortung ausmachen;

– Das Transparenzregister zur Erfassung aller öffentlich geförderten Forschungsvorhaben sät Misstrauen zwischen Hochschulen und Betrieben und gefährdet massiv ihre erfolgreiche Kooperation. Diese Regelung schadet dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort, denn sie wird dazu führen, dass die Unternehmen nicht mehr bereit sind, im bisherigen Umfang die Forschung durch Drittmittel zu unterstützen;

– Die Option, Wissenschaftler zur unentgeltlichen Veröffentlichung ihrer Werke zu verpflichten, ist ebenso naiv wie schädlich und überdies urheberrechtlich problematisch;

– Den privaten Hochschulen wird das Leben schwer gemacht und ihre berechtigten Anliegen werden zu wenig berücksichtigt;

– Bei der DHBW sind nicht ausreichend Vorkehrungen getroffen, damit die dezentrale Struktur der DHBW erhalten bleibt.

Auch halten wir die teilweise erheblichen Gebühren und Gebührenerhöhungen, die Grün-Rot mit dem Gesetzentwurf einführt, für den falschen Weg. Solche Gebühren sind sozial unverträglich, ehrlicher und sozial gerechter wären nachlaufende Studiengebühren, die nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze zur Rückzahlung fällig sind. Wir beantragen deshalb erneut eine Kommission mit unabhängigen Sachverständigen einzusetzen mit dem Auftrag, ein Modell nachlaufender Studiengebühren zu erarbeiten.

Obwohl einige Artikel und Abschnitte des Gesetzentwurfs unsere Zustimmung erhalten werden, lehnen wir mit Blick auf diese Giftzähne das Gesetzeswerk als Ganzes ab. Es ist zu bürokratisch, schafft zu viele Einmischungsmöglichkeiten des Ministeriums und bevormundet in zum Teil eklatanter Weise die Hochschulgremien und Studierendenvertretungen, deren Eigenverantwortung uns Liberalen ein hohes Gut ist.

Das gesamte Gesetzeswerk lässt gegenüber der alten Fassung Fortschritte zur Freiheit von Forschung und Lehre vermissen. Im Gegenteil: Es markiert einen Rückschritt der Wissenschaftsfreiheit. Die grüne Wissenschaftsministerin schadet damit dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Die Tatsache, dass auch die Sozialdemokraten diesem Meisterstück grünen Gouvernantentums nur unter schwersten Bauchschmerzen zugestimmt haben, spricht Bände. Wenn dieser Gesetzentwurf heute verabschiedet wird, gilt für uns Liberale fortan die Devise: „Zurück zur Freiheit von Forschung und Lehre in Baden-Württemberg!“

 

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zu den Beschlüssen des Wissenschaftsausschusses zum Hochschulgesetzentwurf der Landesregierung:

„Wissenschaft und Wirtschaft sind die Verlierer des grün-roten Hochschulgesetzes. Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hat mit seiner Mehrheit die Wissenschaftsfreiheit erheblich eingeschränkt: Ein verpflichtendes Transparenzregister für alle Forschungsvorhaben, das Misstrauen säen und Kooperationen zwischen Wirtschaft und Hochschule erschweren wird und eine urheberrechtlich bedenkliche Regelung zu einer Veröffentlichungspflicht für Wissenschaftler  – das sind nur zwei  Beispiele aus dem heute im Wissenschaftsausschuss beschlossenen Gesetzentwurf aus dem grünen Wissenschaftsministerium. Unser Versuch, mit Änderungsanträgen dem von grüner Verbotskultur geprägten Gesetzentwurf die schlimmsten Giftzähne zu ziehen, war leider erfolglos – mit einer Ausnahme. Der Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion, beim geplanten Promotionsrecht für Verbünde von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften den Wissenschaftsrat als unabhängiges Sachverständigengremium mit einzubeziehen, wurde in einem gemeinsamen Entschließungsantrag aller vier Landtagsfraktionen aufgegriffen. Damit ist ein hoher Qualitätsstandard gesichert, was für die FDP-Fraktion die wesentliche Voraussetzung für ein Promotionsrecht von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist.“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Friedrich Bullinger, sagte zu den Beschlüssen des Wissenschaftsausschusses zum Hochschulgesetzentwurf der Landesregierung:

„Heute ist insgesamt ein düsterer Tag für die Wissenschaftsfreiheit in Baden-Württemberg. Ein verpflichtendes Transparenzregister für alle Forschungsvorhaben, das Misstrauen säen und Kooperationen zwischen Wirtschaft und Hochschule erschweren wird, eine urheberrechtlich bedenkliche Regelung zu einer Veröffentlichungspflicht für Wissenschaftler, bürokratische und die Eigenständigkeit der Hochschulen einschränkende Vorschriften zur Auswahl der Hochschulräte – das sind nur einzelne Beispiele aus dem heute im Wissenschaftsausschuss beschlossenen Gesetzentwurf aus dem grünen Wissenschaftsministerium. Unser Versuch, mit Änderungsanträgen dem von grüner Verbotskultur geprägten Gesetzentwurf die schlimmsten Giftzähne zu ziehen, war leider erfolglos – mit einer Ausnahme. Der Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion, beim geplanten Promotionsrecht für Verbünde von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften den Wissenschaftsrat als unabhängiges Sachverständigengremium mit einzubeziehen, wurde in einem gemeinsamen Entschließungsantrag aller vier Landtagsfraktionen aufgegriffen. Damit ist ein hoher Qualitätsstandard gesichert, was für die FDP-Fraktion die wesentliche Voraussetzung für ein Promotionsrecht von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist.“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zu den Äußerungen der grünen Wissenschaftsministerin zur Finanzausstattung der Hochschulen:

„Dass Frau Bauer sich um eine bessere Finanzausstattung der Hochschulen bemühen will, ist aller Ehren wert. Wer im Glashaus sitzt, sollte allerdings nicht mit Steinen werfen wie es die grüne Wissenschaftsministerin mit ihren einseitigen Schuldzuweisungen an die Adresse der schwarz-gelben Vorgängerregierung tut. Denn es war die grün-rote Landesregierung, die mit der Abschaffung der Studiengebühren den Hochschulen einen finanziellen Bärendienst erwiesen hat. Die Mittel, die nun jedes Jahr für den Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus Studiengebühren aufgewandt werden müssen, könnte man an anderer Stelle im Hochschulbereich wahrlich gut gebrauchen. Nachdem Grün-Rot seit drei Jahren regiert, die Studiengebühren abgeschafft hat, den Bürgern vor Ort einen teuren Nationalpark aufnötigt und durch die Schaffung zahlreicher Versorgungsposten die Verwaltung aufbläht, ist der immer wiederkehrende Versuch, der Vorgängerregierung den Schwarzen Peter zuzuschieben ebenso verfehlt wie durchschaubar.”

 

In einer Aktuellen Debatte über das Thema „Fünf Jahre Duale Hochschule Baden-Württemberg – eine Erfolgsgeschichte!“, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Beim ihrem Loblied auf die tatsächliche Erfolgsstory Berufsakademie und fünfjähriges Jubiläum DHBW haben die Grünen offenbar vergessen, die Erfinder und Wegbereiter des Erfolgs einzuladen. Dies sind für Berufsakademien Lothar Späth, der Unternehmer Berthold Leibinger und Johannes Löhn. Und was die geniale Idee einer Aufwertung der Berufsakademien zur Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) mit internationaler Akkreditierung anbetrifft, vergaßen die Koalitionspartner den ehemaligen Wissenschaftsminister der schwarz-gelben Koalition, Prof. Dr. Peter Frankenberg.  Diese Namen sind mit dem Erfolg der DHBW untrennbar verbunden. Kaum ein halbes Jahr nach der erfolgreichen Einführung der DHBW durch Minister Frankenberg verlangten SPD und Grüne im Juli 2009 seine Entlassung.

Prof. Frankenberg hat diese allseits akzeptierte und anerkannte Konstruktion  festgeschrieben aus:

  • einerseits einer akkreditierten Hochschule mit handlungsfähiger Zentrale und international anerkannten Abschlüssen
  • und andererseits den fortbestehenden dezentral organisierten Berufsakademien, die durch ihre enge Kooperation mit den Unternehmen vor Ort erst zu dem Erfolg führten.

Der klägliche Versuch, sich bei dieser Debatte mit fremden Federn zu schmücken und einmal mehr als Trittbrettfahrer den erfolgreichen Standort Baden-Württemberg auf sich zu buchen, gilt es zu widersprechen. Der Erfolg der DHBW ist Ergebnis der massiven, vor allem auch finanziellen Förderung durch die schwarz-gelbe Regierung der 15 Jahre vor dem grün-roten Regierungsantritt. Nicht zuletzt der Ausbau im Rahmen des Hochschulausbauprogramms 2012 führte zu den über 33.000 Studierenden, die heute die Duale Hochschule besuchen. Die Abschaffung der Studiengebühren dagegen sowie jetzt die Ansätze im Rahmen der Novellierung des Landeshochschulgesetzes schaden der Dualen Hochschule mehr, als sie ihr nützen. All dies führt zu einer massiven Verunsicherung in den Standorten.

Der Erfolg war nur möglich, weil engagierte Hochschullehrer und starke Unterstützer aus der Wirtschaft zusammen mit der schwarz-gelben Vorgängerregierung diesen Hochschultyp förderten, ausbauten und unterstützten. Aus den Ingenieurschulen (Mittlere Reife, Lehre, 6 Semester Studium zum Ing.-grad.) wurden Anfang der 70er Jahre 8-semestrige Fachhochschulen mit zwei integrierten Praxissemestern. Und das war zugleich die Geburtsstunde der Berufsakademien, die wie ein Transmissionsriemen Theorie und Praxis verbinden. Die Dualen Hochschulen sind deshalb so begehrt, weil sie nicht Praxis oder Theorie bieten, sondern Praxis und Theorie. Dabei können, wollen und werden die DHBW-Standorte nicht für sich in Anspruch nehmen, in sechs Semestern im gleichen Umfang Grundlagen zu vermitteln wie die Universitäten.

Der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg braucht die Vielfalt und die Selbständigkeit unserer Hochschulen. Er braucht keinesfalls ein Hineinregieren mit grün-roten Ideologien. Wir haben und brauchen zukünftig exzellente Universitäten, exzellente Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, exzellente pädagogische Hochschulen, exzellente Musik- und Kunsthochschulen. Und wir haben und brauchen für den Export- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg auch weiterhin die Förderung und den Ausbau der exzellenten Dualen Hochschulen. Deshalb brauchen wir auch zukünftig für die acht – und demnächst mit Heilbronn neun – dezentralen selbständigen Standorte mit ihren Außenstellen selbstverständlich ein zentrales Dach für die Internationalität, Anerkennung und Akkreditierung. Für die Zukunft der DHBW und ihrer Standorte fordert die FDP-Fraktion:

  1. Weiterhin die Eigenständigkeit der Standorte, also insgesamt eine gesunde Balance zwischen zentralem Dach und dezentraler Eigenständigkeit der Standorte in der Fläche.
  2. Eine bessere Durchlässigkeit  zwischen den Hochschulen und insbesondere eine Gleichbehandlung der Bachelor-Absolventen, wenn sie ein Masterstudium an anderen Hochschulen anstreben.
  3. Eine bessere Berücksichtigung  der Dualen Hochschule  bei der Vergabe der Masterstudienplätze.
  4. Eine bessere finanzielle Ausstattung der Dualen Hochschule. Das Geld wäre vorhanden, würde man unsinnige Prestigeobjekte wie den Nationalpark Nordschwarzwald, das ideologische Vorantreiben der Gemeinschaftsschulen, eine völlig verkorkste und falsche Polizeireform, eine völlig danebenliegende Aufblähung des Regierungsapparates und vieles andere mehr unterlassen.
  5. Eine Klarstellung, wie es nach einem erfolgreichen Masterstudium an der Dualen Hochschule mit dem Promotionsrecht aussieht. Wenn der Zugang zur Promotion den Hochschulen für angewandte Wissenschaften eröffnet werden soll, dann muss dies auch für die DHBW gelten. Als Instanz für die Qualitätssicherung der Promotion in diesem Zusammenhang schlagen wir von der FDP den Wissenschaftsrat vor.

An dieser Stelle möchte ich namens der FDP-Fraktion dem Präsidenten der Dualen Hochschule, Herrn Professor Reinhold Geilsdörfer, für sein unermüdliches Engagement danken. Herzliche Gratulation der DHBW und weiterhin Glück auf!“

 

 

 

In einer Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der grün-roten Landesregierung für ein „Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz“
(Drucksache 15/4684) sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, unter anderem:

„Baden-Württemberg ist ein exzellenter Hochschul- und Forschungsstandort und zeichnet sich durch die Vielfalt seiner Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaft und durch sein erfolgreiches jüngstes Kind, die Duale Hochschule aus. Die Erfolgsstory der Hochschulen lässt sich nachvollziehen mit der Gründung von neuen Hochschulen in den 1970-er Jahren, mit dem Umbau der Ingenieurschulen über Fachhochschulen zu Hochschulen für Angewandte Wissenschaften samt Außenstellen und aus der Entwicklung der Berufsakademien zu den Dualen Hochschulen.

Die Veränderungen der Gesellschaft, die Internationalität der Wissenschaft, der hohe Globalisierungsgrad in der Wirtschaft und nicht zuletzt die demographischen Veränderungen lassen es möglicherweise angezeigt sein, die hochschulrechtlichen Vorschriften fortzuschreiben. Doch die FDP-Landtagsfraktion ist der Auffassung, dass die jetzige Fassung des Gesetzentwurfs dem Wissenschafts- und Hochschulstandort Baden-Württemberg schadet.

1. Wie ein grüner Faden zieht sich der ausgeprägte Hang zur Bevormundung und Besserwisserei durch den Gesetzentwurf. Den Hochschulen wird dabei Selbständigkeit genommen und vorgeschrieben, was angeblich für sie gut ist. Dass beispielsweise das Wissenschaftsministerium künftig darüber wachen will, dass im Hochschulrat der jeweiligen Hochschule „Perspektivenvielfalt“ herrscht, riecht stark nach Einflussnahme. Wir Liberalen sind dagegen der Auffassung, dass die Hochschulen selbst am besten wissen, welche Personen sie in ihren Hochschulrat berufen.
Auch die Registrierung aller Forschungsvorhaben, die zentral erfasst werden sollen, zeigt das Misstrauen gegenüber der Wissenschaft und die Realitätsferne der grünen Wissenschaftsministerin. Gerade die Aussage, es sei ein angemessener Ausgleich zwischen der Freiheit der Wissenschaft, den Interessen der Drittmittelgeber und der Anforderung an die Transparenz geglückt, ist verräterisch. Aus liberaler Sicht dürfte das Gegenteil der Fall sein. Ohne Not wird hier ein bürokratisches Monstrum geschaffen, das die Wissenschaftler in ihrer Forschungsfreiheit einengt und vor grün-rotem Misstrauen strotzt.

Unzählige Forschungserfolge in Baden-Württemberg sind auf Kooperationen zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft zurückzuführen, gerade weil sich die Politik mit ihrer vermeintlichen Allwissenheit nicht eingemischt hat. Die von Ihnen vorgesehene Vertrauenskommission halte ich eher für eine Misstrauenskommission. Die FDP-Landtagsfraktion lehnt diesen Schlag gegen die Wissenschaftsfreiheit mit aller Entschiedenheit ab.

2. Bei dem bekannten Hang der Grünen zur Bevormundung und Besserwisserei ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass das neue Dogma der „sogenannten  Perspektivenvielfalt im Hochschulrat“ einen weiteren Versuch der Einflussnahme darstellt. Wir Liberalen sind der Auffassung, dass die Hochschulen selbst am besten wissen, welche Personen sie in ihren Hochschulrat berufen.
Eine 40-prozentige Frauenquote im Hochschulrat ist reine grün-rote Symbolpolitik, die lediglich die Gestaltungsfreiheit der Hochschulen einschränkt. Sinnvoller wäre, die Probleme der Vereinbarkeit von Familie und Karriere durch flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten an den Hochschulen sowie den Ausbau der Promotions- und Habilitationsprogramme für Frauen zu fördern. Und wenn Sie schon nicht auf die FDP hören wollen, dann hören Sie wenigstens auf die Gleichstellungsbeauftragten selbst, die zu dem Schluss gekommen sind, dass die „Neugestaltung der Gleichstellungsbestimmungen im LHG-Entwurf nicht zielführend beziehungsweise nicht sachdienlich sind“.

3. Ohne Not bringt die grüne Wissenschaftsministerin das Erfolgsmodell Duale Hochschule Baden-Württemberg mit ihren vielen Standorten in Gefahr. Mit der DHBW als Hochschuldach für die Berufsakademie hat seinerzeit Wissenschaftsminister Frankenberg ein allseits akzeptierte Konstruktion entwickelt, das heißt einerseits akkreditierte Hochschule mit handlungsfähiger Zentrale und international anerkannten Abschlüssen und andererseits den Fortbestand der ehemaligen Berufsakademien, die ihre Stärke aus ihrer Eigenständigkeit und der erfolgreichen Kooperation mit den örtlichen Unternehmen beziehen. Diese sensible Balance von Zentralität und Dezentralität bringt die grüne Wissenschaftsministerin nun aus dem Gleichgewicht, mit dem angeblichen Ziel, die Zentrale zu stärken. Indem sie nun aber Zentrale und DHBW-Standorte gegeneinander aufbringt, wird die Duale Hochschule nicht gestärkt, sondern erheblich geschwächt. Nach den Musikhochschulen droht die DHBW-Reform von Ministerin Bauer zum zweiten hochschulpolitischen Missgriff zu werden.

4. Die Zielsetzung eines verbesserten Zugangs der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Dualen Hochschule zur Promotion ist grundsätzlich aller Ehren wert, aber der Vorschlag hat schwere handwerkliche Mängel und ist kein wirkliches Konzept.
Nach Evaluations- und qualitätsgeleiteten Kriterien sowie befristet und thematisch begrenzt, wird hier etwas herumgedoktert. Das Ziel der Ministerin ist wohl, dies auf dem Verordnungsweg zu regeln. Dieses fundamentale Anliegen des Promotionsrechts wird von der Wissenschaftsministerin im Unklaren gelassen – und wir im Parlament sollen zustimmen, sozusagen die Katze im Sack kaufen. Wie bei Umweltgesetzen versuchen Sie, das Ministerium auf dem Verordnungs- und Richtlinienweg am Parlament vorbei zu ermächtigen.

Wenn aus unserer Sicht eine Institution in Frage kommt zu beurteilen, ob einem HAW-Verbund das Promotionsrecht zuerkannt werden solle, ist dies nicht das Ministerium, sondern der Wissenschaftsrat, der mit Exzellenzfeststellungen Erfahrung hat. Abschließend sollten wir nach der Anhörung vor allem auch die Anliegen des Verbandes der Privaten Hochschulen, die nicht nur Hochschulen, sondern zugleich auch Unternehmen sind, im Gesetzeswerk mehr berücksichtigen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf bedarf gründlicher Überarbeitung, denn er ist freiheits- und vielfaltsfeindlich, sehr wohl aber bevormundungs- und bürokratiefreundlich. Er ist zu theoretisch und von Ideologie geprägt, er ist zu wenig innovativ und geht an der Lebenswirklichkeit vorbei.“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Friedrich Bullinger, sagte zur Ankündigung der Wissenschaftsministerin, für mehr Transparenz in der Drittmittelforschung sorgen zu wollen:

„Die Einführung eines Registers zur Erfassung der Forschungsvorhaben zeigt, wie weit sich die grüne Wissenschaftsministerin von der Realität in der Forschung entfernt hat. Gerade die Aussage, es sei ein angemessener Ausgleich zwischen der Freiheit der Wissenschaft, den Interessen der Drittmittelgeber und der Anforderung an die Transparenz geglückt, ist verräterisch. Aus liberaler Sicht dürfte das Gegenteil der Fall sein. Es wird nicht nur ohne Not ein bürokratisches Monstrum geschaffen, das die Wissenschaftler in ihrer Forschungsfreiheit einschränkt, sondern vor allem Misstrauen an einer sensiblen Schnittstelle gesät: Die Kooperation zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft, aus der gerade in Baden-Württemberg unzählige Forschungserfolge hervorgingen, wird empfindlich getroffen. Die FDP-Landtagsfraktion wird deshalb diese Neuregelung mit aller Entschiedenheit ablehnen.“

 

 

 

In einer Aktuellen Debatte im Landtag zu Erwägungen der EU-Kommission, die gentechnisch veränderte Sorte Mais 1507 für den Anbau zuzulassen, erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, dass Baden-Württemberg faktisch frei von grüner Gentechnik sei und dies auch so bleiben sollte. Jedoch müsse die Forschung an grüner Gentechnik möglich bleiben: „Forschung und Wissenschaft müssen frei von Verboten bleiben. Das sieht meines Wissens auch unsere Wissenschaftsministerin Bauer so. Forschung ja, aber den praktischen Anbau wollen die Verbraucherinnen und die Bauern nicht“, sagte Bullinger. Es gelte daher auch, den Verbraucherschutz zu verbessern. „Es gibt auf dem Markt bedauerlicherweise Zusatzstoffe in der Lebensmittelherstellung, etwa Aminosäuren oder Vitamine, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden und deren Einsatz in der Lebensmittelproduktion auf dem Endprodukt für den Verbraucher nicht ersichtlich ist. Hier braucht es strengere Deklarationspflichten im Sinne der Verbraucher: Überall wo Gentechnik drin ist, muss es auch klar erkennbar drauf stehen.“

Bullinger wies darauf hin, dass der baden-württembergische und deutsche Bauernpräsident Joachim Rukwied bereits auf der Grünen Woche in Berlin erklärt hatte, die Verbraucher in Deutschland wollten keine gentechnisch veränderten Produkte.   Rukwied hatte den Landwirten zudem vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen abgeraten, da die Haftungsrisiken zu groß seien.

Der FDP-Abgeordnete erklärte zudem, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verzichtbar sei, da die konventionelle Pflanzenzüchtung in Bezug auf Resistenzen bei Krankheitspilzen hervorragende Fortschritte erzielt habe: „Unsere mittelständischen Pflanzenzüchter haben hier in den letzten 30 Jahren hervorragendes geleistet. Erntete man in den fünfziger Jahren 20 bis 30 Doppelzentner Raps pro Hektar, sind es heute durchaus bis 50 und mehr, und zwar ohne Gentechnik. Erntete man damals 30 bis 40 Doppelzentner Weizen sind es heute durchaus 70 bis 100 Doppelzentner je nach Bonität des Bodens und der Sorte – ebenfalls ganz ohne grüne Gentechnik. Erntete man damals 400 bis 500 Doppelzentner Zuckerrüben, sind es heute 800 bis 1.200 Doppelzentner pro Hektar je nach Bonität des Bodens und dies ebenfalls ganz ohne Gentechnik.“

Wichtig sei es aber auch darüber zu diskutieren, „ob und unter welchem Preis wir ein neues Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA wollen.“  Bullinger: „Hier prallen Welten aufeinander. Der Preis, unser Vorsorgeprinzip aufzugeben und an deren Stelle amerikanische Standards, die mit Vorsorge nicht viel am Hut haben, preiszugeben, dieser Preis ist uns zu hoch. Wenn die US-Amerikaner mit Wachstumshormonen in der Rinder- und Schweinezucht, mit chlorgebadeten Hähnchen und Genmais glauben glücklich zu werden, ist dies ihre Sache. Für mich geht Vorsorge vor totalem Kommerz.“ Hier sei die höchste Alarmstufe angesagt, das zu erwartende Freihandelsabkommen kritisch zu hinterfragen, so Bullinger.

 

 

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,    Dr. Friedrich Bullinger, begrüßt den Beschluss des Aufsichtsrats der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), in Heilbronn einen selbstständigen Hochschulstandort einzurichten. Nach den Worten von Bullinger ergibt dies vor dem Hintergrund der geringen Anzahl von Studienplätzen in der prosperierenden Wirtschaftsregion Heilbronn – Franken auch Sinn. „Heilbronn – Franken ist im Blick auf Hochschuleinrichtungen Schlusslicht in Baden-Württemberg. Dies, obwohl in der Region Firmen ansässig sind, die beispielsweise im Bereich des Abfüll- und Verpackungsmaschinenbaus Weltmarktführer sind“, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher.

Bullinger verlangt in einem parlamentarischen Antrag der FDP-Landtagsfraktion auch darüber Auskunft, wie die Landesregierung sicherstellen wolle, dass künftig keine Standortnachteile für die DHBW in Mosbach und den Campus Bad Mergentheim entstehen. In der Antwort des Wissenschaftsministeriums heißt es dazu, dass der Standort Mosbach durch die Verselbständigung der Außenstelle Heilbronn keine Studierenden und keine Ausbildungspartner verliere. „Insofern wird der Standort Mosbach keine Schwächung erfahren. Mit einer genehmigten Kapazität von 4. 050 Studienplätzen (einschließlich Außenstelle Bad Mergentheim) ist die DHBW Mosbach auch weiterhin der drittgrößte DHBW-Standort des Landes“, schreibt die Ministerin Theresia Bauer. Auch zu inhaltlichen Überschneidungen zwischen den Studienangeboten an den Standorten der DHBW in Mosbach mit Campus Bad Mergentheim sowie einer selbstständigen DHBW Heilbronn mit einem möglichen Campus Crailsheim dürfe es nicht kommen, mahnte Bullinger. Die Wissenschaftsministerin schloss dies in ihrer Antwort aus.

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zum grün-roten Koalitionskrach über die geplanten Gebührenerhöhungen an den Hochschulen und zur Androhung des SPD-Landtagsabgeordneten Sascha Binder, Hintertüren der Wissenschaftsministerin zu schließen:

„In diesem Punkt hat die SPD Recht. Sich erst für die Abschaffung der Studiengebühren feiern zu lassen und sie nun an mehreren Stellen durch die Hintertür einzuführen, ist aus Sicht der FDP ein typischer Akt grüner Scheinheiligkeit. Weitaus ehrlicher und den Studienbedingungen an den Hochschulen dienlicher wäre es gewesen, nachlaufende Studiengebühren einzuführen, die erst nach dem Studium ab einer bestimmten Einkommensgrenze fällig werden und deshalb sozialverträglich sind. Der berufliche erfolgreiche Absolvent gibt somit einen solidarischen Beitrag zurück an die Hochschule. Leider haben sich Grüne und SPD diesem Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion bereits zwei Mal verweigert. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie lange die Koalitionspartner ihre verbohrte Haltung bei den Studiengebühren angesichts der chronischen Unterfinanzierung vielerorts im Hochschulbereich noch durchhalten können.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, und der wissenschafts- und landwirtschaftspolitische Sprecher, Dr. Friedrich Bullinger, sagten zu den jüngsten Beratungen eines FDP-Antrags zur Staatsschule für Gartenbau und Landwirtschaft Hohenheim im Bildungsausschuss des Landtags:

„Der Bildungsausschuss hat die Landesregierung beauftragt, bis Ende März 2014 über die laufenden Prüfungen zur Trägerschaft der Schule zu berichten. Angesichts der ergebnislosen Gespräche zwischen dem Land und der Stadt Stuttgart ist das ein kleiner Lichtblick. Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt in diesem Zusammenhang, dass sich die Landesregierung in der Beantwortung unseres Antrags offen für neue Lösungsvorschläge gezeigt hat. Der Vorschlag der Hohenheimer Schule einer Beibehaltung der gemeinsamen Zuständigkeit von Land und Stadt sowie der Zusammenstellung eines Budgets zur eigenständigen Bewirtschaftung durch die Schule wird darin als ‚nach erster Einschätzung grundsätzlich vorstellbar‘ bezeichnet. Auch hat die Landesregierung in der Antwort angegeben zu prüfen, die Zuständigkeit für die Schule wie von ihr selbst gewünscht vom Wissenschaftsministerium ans Ministerium für Ländlichen Raum zu übertragen. Die FDP-Landtagsfraktion hält diese Lösungsvorschläge der Schule für zukunftsweisend. Wir werden uns deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass die Hängepartie bei der Trägerschaft der Staatsschule für Gartenbau und Landwirtschaft in Hohenheim beendet wird.“

Info: Antrag der FDP-Landtagsfraktion zur Zukunft der Staatsschule für Gartenbau und Landwirtschaft sowie der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim (Drucksache 15/3614) abrufbar unter: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/3000/15_3614_D.pdf

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,
Dr. Friedrich Bullinger, sagte zur heute vom Wissenschaftsministerium vorgestellten Novelle des Landeshochschulgesetzes:

„Die FDP-Landtagsfraktion wird die grüne Wissenschaftsministerin beim Wort nehmen und den 265 Seiten starken Entwurf für ein neues Landeshochschulgesetz genau unter die Lupe nehmen. In einem ‚Freiheits-Check‘ werden wir prüfen, inwieweit die einzelnen Regelungen tatsächlich geeignet sind, die Hochschulen in ihrer Freiheit und Eigenverantwortung zu stärken. Bei dem generell stark ausgeprägten Hang der Grünen zur Bevormundung und Besserwisserei ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass den Hochschulen hier und da vorgeschrieben werden soll, was angeblich gut für sie ist. Dass beispielsweise das Wissenschaftsministerium künftig darüber wachen will, dass im Hochschulrat der jeweiligen Hochschule „Perspektivenvielfalt“ herrscht,  riecht stark nach dem Versuch der Einflussnahme. Wir Liberalen sind dagegen der Auffassung, dass die Hochschulen selbst  am besten wissen, welche Personen sie in ihren Hochschulrat berufen, damit dieser seinen vielfältigen Aufgaben mit Sachverstand und im Interesse der jeweiligen Hochschule nachkommen kann.“

 

 

 

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zur Ankündigung der Wissenschaftsministerin, sie wolle sich mit den Gesprächen über die Musikhochschulen Zeit lassen:

„Es wird höchste Zeit, dass Frau Bauer ihre Verzögerungstaktik aufgibt und das Scheitern ihrer Pläne zur Demontage von zwei Musikhochschulen eingesteht. Erst dann wäre der Weg frei für konstruktive und zielführende Gespräche über die Zukunft der Musikhochschulen. Der Rechnungshof hat nicht nur den fünf Musikhochschulen eine effiziente und erfolgreiche Arbeit bescheinigt, vor allem im Hinblick auf die Versorgung der Fläche mit qualifizierten Musikern, sondern auch einen differenzierten Vorschlag zu einer Reduktion von Studienplätzen an allen Standorten gemacht und damit eine gute Grundlage für weitere Gespräche geschaffen. Leider haben sich die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD bislang nicht zu einem Erhalt der fünf Standorte als vollwertige Musikhochschulen mit der gesamten Bandbreite für eine klassische Musikausbildung bekennen wollen. Gerade dies wäre aber aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion eine notwendige Voraussetzung, um zerstörtes Vertrauen wiederherzustellen und in einen sachlichen und zielführenden Dialog einzutreten.”

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Friedrich Bullinger, sagte in einer Landtagsdebatte über die Zukunft der Universitätsmedizin:

„Nachdem die Grünen Landtagswahlkampf mit dem Versprechen gemacht haben, als erste Amtshandlung werde das Universitätsmedizingesetz der damaligen christlich-liberalen Landesregierung wieder gekippt, setzte die Wissenschaftsministerin dies nach dem Regierungswechsel in die Tat um. Und sie kündigte an, sie werde im Dialog mit den Betroffenen eine Reform der Universitätsmedizin erarbeiten.

Da ein Konsens mit allen Betroffenen kaum zu erzielen sein dürfte, stellt sich die Frage, ob die grün-rote Koalition nicht vielmehr beabsichtigt eine Reform gar nicht oder symbolisch zustande kommen zu lassen. Ich habe Zweifel, dass die Wissenschaftsministerin den Mut hat, dieses heiße Eisen wirklich anzufassen. So lässt sie in der Antwort zu der Großen Anfrage der CDU nicht nur kein eigenes Zukunftskonzept für die Unikliniken durchblicken, sondern es scheint ihr gar nicht Unrecht zu sein, wenn sich die Reform auf den St. Nimmerleinstag verschiebt.

Ich nenne in diesem Zusammenhang nur das Problem für die Verantwortlichkeit in einem so komplexen Zusammenspiel der Gremien. Wer übernimmt beispielsweise die Verantwortung für hohe finanzielle Belastungen, die sich aus riskanten Geschäften oder Verträgen ergeben können? Hier muss nach Auffassung von uns Liberalen der alte unternehmerische Grundsatz gelten: Risiko und Verantwortung in einer Hand!

In der FDP-Landtagsfraktion haben wir sehr intensiv darüber diskutiert, inwiefern das damalige Universitätsmedizingesetz dazu geeignet war, diesem unternehmerischen Grundsatz zu genügen. Wir sind damals zu dem Schluss gelangt, dass mit dem Gesetz das Prinzip Verantwortung überwiegend gestärkt worden wäre. Allerdings hätten wir uns seinerzeit als Alternative zur Gewährträgerversammlung die Stärkung der Aufsichtsmöglichkeiten des Landes in den örtlichen Aufsichtsräten vorstellen können. Aber das Gesetz einfach zu kippen, um dann halbherzig einen Dialog anzukündigen und nach der Halbzeit der Legislaturperiode immer noch keine Novellierungsabsicht erkennen zu lassen, riecht stark nach Rosstäuscherei.“

Bullinger forderte die Wissenschaftsministerin auf, sich umgehend zu erklären, ob sie einen Gesetzentwurf zur Reform der Universitätsmedizin vorlegen wolle oder nicht. Und wenn ja, bis wann sie den Entwurf vorzulegen plane und welche Eckpunkte er enthalten solle. Bullinger weiter: „Unabhängig davon, wie eine etwaige Neuordnung der Unikliniklandschaft von Grün-Rot aussieht, werden wir Liberalen dafür streiten, dass die Beleihungsregel im Sinne der Zukunftsfähigkeit unserer Unikliniken in jedem Fall bewahrt wird. Auf diese Weise können die Unikliniken Private mit hoheitlichen Aufgaben beleihen und damit zweckmäßige Teilprivatisierungen vornehmen.“

 

In einer Landtagsdebatte über das Keltenmuseum auf der Heuneburg forderte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, Land, Landkreis und Gemeinde auf, zum Erhalt des Keltenmuseums auf der Heuneburg an einem Strang zu ziehen. Nach den Worten von Bullinger handelt es sich bei der Heuneburg  um einen der besterforschten archäologischen Funde der Hallstatt-Zeit. Das Grundstück befinde sich in Landeseigentum. Die Anlage bestehe einerseits aus dem Heuneburg Museum mit 300 Dauerleihgaben des Landesmuseums Württemberg, andererseits aus einem Freilichtmuseum, das die Gemeinde Herbertingen eingerichtet hat. Bis zu 30000 Besucher kommen jährlich, um dieses Kulturdenkmal zu besichtigen. Die grün-rote Landesregierung  beabsichtige nicht, den Betrieb für das Freilichtmuseum zu übernehmen.

Bullinger: „Um es deutlich zu sagen, in Verantwortung stehen das Land, die Kommune und aufgrund der touristischen Bedeutung auch der Landkreis. So verstehe ich regionale Wirtschaftsförderung.  Zum Glück ist mittlerweile eine provisorische Lösung gefunden worden, die das Regierungspräsidium Stuttgart beziehungsweise das Denkmalamt in Esslingen mit seinen weithin geschätzten Experten und die Gesellschaft für Archäologie erarbeitet haben. Diese provisorische Lösung ist auf drei Jahre angelegt und erfolgt nach dem Grundsatz  ‚besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach‘“.

Wie Bullinger weiter sagte, sei die Heuneburg ein wunderbares Beispiel eines kulturhistorischen Leuchtturms, der weit ins Land hinausstrahlt. Das Land brauche nicht nur Landeseinrichtungen in den Großstädten wie in der Landeshauptstadt Stuttgart oder im badischen Karlsruhe, sondern auch Leuchttürme in der Fläche. Städte und ländliche Gemeinden seien aufeinander angewiesen und könnten nur im Zusammenspiel das vielfältige Kulturangebot des Landes garantieren. Ziel müsse sein, diesen Leuchtturm unter den Kulturdenkmälern zur Stärkung des ländlichen Raums und zur Bereicherung des regionalen Tourismus zu fördern.

Die Forderungen der FDP-Landtagsfraktion sind:

  1. Das Land muss sich seiner Verantwortung für hochwertige Kulturgüter bewusst werden.
  2. Das Land muss das ehrenamtliche Engagement auf allen Ebenen weiter unterstützen.
  3. Auch die Gemeinde  und der Landkreis sollten sich darüber im Klaren sein,   dass das Juwel Heuneburg zur  Stärkung des regionalen Tourismus  beiträgt und deshalb bei der Unterstützung des Projekts verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssen.

 

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Präsident des Deutschen Harmonika-Verbands, Jochen Haußmann, sagte in einer Landtagsdebatte über die Situation der Laienmusik in Baden-Württemberg:

„Mit rund 221 000 Aktiven in instrumentalen Vereinigungen, davon 93 000 unter 18 Jahren, sowie mit rund 145 000 Aktiven in vokalen Vereinigungen ist Baden-Württemberg das Musikland Nummer eins in Deutschland. Die historisch gewachsene Vereinskultur im musikalischen Bereich ist eine Erfolgsstory, die auch durch unsere Tüftler und Denker entstanden ist. Friedrich Silcher beispielsweise, ist einer der Protagonisten der Chormusik des 19. Jahrhunderts in Baden-Württemberg. Man denke nur an die bundes- und weltweit einzigartige Orchesterstruktur, an der die Firma Hohner zweifellos einen großen Anteil hat. Baden-Württemberg hat fünf Musikhochschulen und nahezu 40 Gymnasien mit Musikprofil, über 20 Prozent der kommunalen Musikschulen in Deutschland haben hier ihren Sitz und 38 Prozent der Bundespreisträger kommen aus Baden-Württemberg.“

In diesem Zusammenhang kritisierte Haußmann die Pläne der grünen Wissenschaftsministerin, die klassische Musikausbildung an den Musikhochschulen Mannheim und Trossingen zu streichen. „Nach einer Umfrage der Bundesvereinigung der deutschen Orchesterverbände (BDO) haben 47 Prozent der antwortenden Vereine  Studentinnen und Studenten beziehungsweise Absolventinnen und Absolventen  der Musikhochschule Trossingen als musikalische Ausbilder. Die Laienmusikvereine profitieren somit in qualitativer Hinsicht erheblich von der Existenz der Musikhochschulen. Da ist es kein Wunder, dass die Laienmusik die Schließungspläne der Landesregierung als Angriff auf ihre ehrenamtliche Organisationsstruktur sieht.“

Haußmann sprach ferner die Förderpraxis der grün-roten Landesregierung an. „Grün-Rot brüstet sich mit zusätzlichen 228 000 Euro für die Laienmusik. Dabei stammen diese aus dem Innovationsfonds Kunst und sind für Kooperationsprojekte mit Schulen bestimmt. Die laufende Förderung an die Laienmusik-Verbände wurde sogar leicht abgesenkt. Und die Ankündigung, die Förderkriterien zu verändern, hat in den Verbänden Sorge ausgelöst. Die FDP-Landtagsfraktion fordert, dass die neuen Förderkriterien in enger Abstimmung mit den Laienmusik-Verbänden erarbeitet werden müssen.“  Weiter forderte Haußmann für die Liberalen: „Die finanziellen Rahmenbedingungen der Vereine müssen auch in Zukunft gesichert sein.“ Und der Staat könne den Vereinen helfen, wenn er bürokratische Hürden abbaue und damit das ehrenamtliche Engagement anerkenne.

Nach den Worten von Haußmann hat der Frankfurter Professor Bastian in einer Langzeitstudie mit 1 500 Kindern wissenschaftlich nachgewiesen, dass musizierende Kinder deutlich bessere schulische Leistungen hervorbringen und ihre soziale Intelligenz steigern können. Förderung der Laienmusik sei deshalb die beste Sozialpolitik.

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Tuttlinger FDP-Abgeordnete Leo Grimm sagten in einer von der FDP-Landtagsfraktion  beantragten Aktuellen Debatte zum Thema „Frau Bauers Missgriff und Herrn Kretschmanns Rückpfiff – wie geht es weiter mit den Musikhochschulen?“:

„Es wird jetzt höchste Zeit, die Reform der Musikhochschullandschaft anzugehen und gemeinsam mit allen fünf Musikhochschulen, ihren Studierenden, den Musikvereinen, Musikschulen und betroffenen Institutionen ein tragfähiges Konzept zu entwickeln. Von den betroffenen Musikhochschulen ist schon zu hören, dass Anträge auf Fördermittel oder Berufungen auf Eis gelegt werden, weil durch die missglückte Debatte keine Planungssicherheit mehr besteht. Diesen Zustand gilt es im Interesse der Betroffenen zügig zu beenden.

Die FDP hält eine Zusage für unbedingt erforderlich, dass alle fünf Standorte vollwertige Musikhochschulen mit dem Angebot einer klassischen Musikausbildung bleiben. Nicht nur der Rechnungshof hat der dezentralen Musikhochschulstruktur wegen ihrer effizienten Arbeit und der Versorgung der zahlreichen Musikvereine und –institutionen mit kompetenten Musikerinnen und Musikern ein gutes Zeugnis ausgestellt. Für die anstehenden Gespräche bedarf es auch einer Basis des Vertrauens, das in der Debatte der vergangenen Monate verloren ging.

Die  FDP-Landtagsfraktion schlägt ausgehend vom Vorstoß des Rechnungshofs vor, das für alle fünf Hochschulen ermittelte Einsparpotenzial nochmals eingehend auf seine Realisierbarkeit zu prüfen und den Musikhochschulen Globalbudgets zuzuweisen, die sich an der jeweiligen Zahl der Studierenden bemessen und über die die Hochschule eigenständig verfügen kann. Wenn somit konsequent das Prinzip „Geld folgt Student“ angewandt würde, wären die Musikhochschulen Pioniere einer Hochschulfinanzierung, die für alle Hochschulen ein Zukunftsmodell sein könnte.

In Verbindung mit allgemeinen Studiengebühren, nachlaufend und sozialverträglich gestaltet in den grundständigen Studiengängen, und der konsequenten Erhebung von Studiengebühren in den weiterbildenden Studiengängen, wäre eine stabile Finanzierungsgrundlage geschaffen.

Dies würde wie auch immer geartete und rechtlich wie politisch höchst problematische Quoten für ausländische Studierende überflüssig machen. Es würde gleiches Recht für alle Bewerber gelten, was für die Internationalität unserer Musikhochschulen wie für die Gewinnung talentierter Musikerinnen und Musiker gleichermaßen wichtig ist.“

 

 

 

 

 

 

Zur  Diskussion über die Zukunft der fünf Musikhochschulen im Wissenschaftsausschuss sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Friedrich Bullinger:

„Das Verhalten der Regierungsfraktionen von Grünen und  SPD in der heutigen Sitzung des Wissenschaftsausschusses lässt für die Musikhochschulen des Landes nichts Gutes erwarten. Zwar stimmten die Koalitionspartner für eine gemeinsame Anhörung mit Vertretern der Musikhochschulen und mit Experten, so wie es auch die Fraktionen von CDU und SPD beantragt hatten. Allerdings konnten Grüne und SPD sich nicht dazu durchringen, dem Antrag der FDP auf Beibehaltung eines breiten Fächerkanons für eine klassische Musikausbildung an allen fünf Standorten zuzustimmen. Damit wurde die Chance vertan, bei allen Beteiligten eine Vertrauensbasis für die bevorstehenden Gespräche zu schaffen. Die besänftigenden Ankündigungen von Wissenschaftsministerin Bauer werden dadurch zur Makulatur. Der Rechnungshof hat gerade auch den kleineren Standorten erfolgreiches und effektives Arbeiten bescheinigt. Gerade die dezentrale Struktur der baden-württembergischen Musikhochschulen bewirkt eine Versorgung der Musiklandschaft auf hohem Niveau.

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Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, und der Abgeordnete des Wahlkreises Tuttlingen, Leo Grimm, sagten anlässlich eines Gesprächs mit Vertretern der Staatlichen Hochschule für Musik in Trossingen:

„Die Debatte über die Zukunft der Musikhochschulen muss umgehend öffentlich geführt werden. Die Verzögerungstaktik des Ministerpräsidenten mit seiner Ankündigung einer Überprüfung bedeutet für die Betroffenen eine unerträgliche Hängepartie. Wir werden deshalb beantragen, dass in der kommenden Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Landtags bei den Beratungen über die Zukunft der Musikhochschulen im Zusammenhang mit dem Bericht des Rechnungshofs die Öffentlichkeit hergestellt wird.“

Bullinger und Grimm bezeichneten die Trossinger Musikhochschule als Glücksfall für das Musikland Baden-Württemberg. „Für die Versorgung der zahlreichen Chöre, Orchester und Musikschulen mit kompetenten Musikern ist gerade die Musikhochschule Trossingen eine Institution von unschätzbarem Wert.“ Deshalb werde sich die FDP/DVP-Fraktion mit Nachdruck für den Erhalt dieses Erfolgsmodells einsetzen. „Wenn es die Musikhochschule Trossingen nicht schon gäbe, müsste man diese Strukturmaßnahme für die Musik in der Fläche erfinden!“, so Bullinger und Grimm.