Birnstock: Guter Wille allein macht noch keinen guten Ganztag
Neues Leitbild ist hübsche Prosa – zentrale Punkte für eine erfolgreiche Umsetzung des Ganztagsanspruchs bleiben jedoch ein Jahr vor Inkrafttreten ungeklärt.
Die Pressemitteilung des Kultusministeriums, welche das neue Leitbild für den Ganztag in Baden-Württemberg vorstellt, kommentiert der Sprecher für frühkindliche Bildung und Ganztagsbetreuung der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:
„Rund ein Jahr vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich hat Kultusministerin Schopper nun endlich das neue Leitbild für den Ganztag in Baden-Württemberg vorgestellt. Doch wer sich nun klare und verbindliche Aussagen bezüglich der Qualität der Angebote, der Qualifikation und Gewinnung der notwendigen Fachkräfte, der konkreten Ausgestaltung des Einbezugs außerschulischer Akteure oder der Umsetzung der Ferienbetreuung erhofft hat, wurde bitter enttäuscht. Viel hübsche Prosa, viel Konjunktiv und viele Willensbekundungen – doch guter Wille allein macht noch keinen guten Ganztag. Wenn Deckblatt und Linkliste länger sind als die Aufführung der Gelingensfaktoren, dann spricht das Bände.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umfasst mehr als bloße Beaufsichtigung der Kinder nach dem Unterricht. Das grün-geführte Kultusministerium spricht im neuen Leitbild Ganztag gar von der Gestaltung einer `umfassenden und integrativen ganztägigen Bildung und Betreuung´, welche das Potenzial jedes Kindes erkenne und individuell fördere. An diesen Aussagen wird sich Kultusministerin Schopper messen lassen müssen, denn zentrale Punkte für eine erfolgreiche Umsetzung des Ganztagsanspruchs bleiben noch immer ungeklärt oder werden einfach auf die Kommunen abgewälzt.
Ich fordere die grün-geführte Landesregierung und Kultusministerin Schopper dringend auf, sich endlich mit konkreten Planungen und verlässlichen Vorgaben statt mit wohlmeinenden Worten zu beschäftigen. Die Kommunen dürfen bei der Umsetzung des Ganztags nicht länger im Stich gelassen werden. Es braucht die Einrichtung von Koordinierungsstellen zwischen Schulen, Trägern, Eltern und außerschulischen Partnern sowie klare gesetzliche Regelungen bezüglich Qualifikation des Personals und Qualität der Angebote.“