Karrais: Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt Forderung nach einem Neustart der Klimaschutzpolitik
Generationengerechter Klimaschutz gelingt nur mit langfristigen und realistischen Zielen und dem Verzicht auf unnötige Markteingriffe.
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung zu kurz greife, erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt unsere langjährige Forderung nach einem Neustart der Klimaschutzpolitik. Nicht nur das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ist weder langfristig gedacht noch generationengerecht. Auch das baden-württembergische grün-schwarze Klimaschutzgesetz ist ein zahnloser Tiger. Dass dessen Ziele aufgrund der Beschlüsse der EU längst überholt waren, bevor das Gesetz überhaupt beschlossen wurde, darauf habe ich hingewiesen. Anstatt symbolpolitischer Gesetzestexte und kleinteiliger Ziele in Landesgesetzen brauchen wir realistische und effiziente Maßnahmen. Sie müssen sich nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen richten und unmittelbar einen Effekt haben. Sonst bleibt auch das von den Grünen angekündigte Klimaschutzsofortprogramm nichts als heiße Luft.
Es gilt, den Emissionshandel als globales Klimaschutzinstrument weiterzuentwickeln. Zu einer schnellen Reduzierung der Treibhausgase leistet der Ersatz von Kohlestrom durch Gas einen enormen Beitrag. Wasserstoff ist eine Schlüsseltechnologie. Wir müssen außerdem die organische Speicherung von CO2 vorantreiben und durch Aufforstung und die Renaturierung von Mooren stärken. Damit diese Maßnahmen greifen, müssen wir nationale und internationale Kooperationspartner gewinnen, denn Klimaschutz muss letztendlich global gedacht werden. Die Stärke Baden-Württembergs liegt in der Entwicklung, Herstellung und dem Export von Technologien. Mit dieser Stärke können wir im Land einen globalen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig die Wirtschaft stärken. Generationengerechter Klimaschutz gelingt nur mit langfristigen und realistischen Zielen und dem Verzicht auf unnötige Markteingriffe“