Kern: Eine gut aufgestellte Schulpsychologie ist in Pandemiezeiten wichtiger denn je
FDP-Antrag zur Situation der Schulpsychologie in der Pandemie.
Stiefmütterliche Behandlung der Schulpsychologie durch Grün-Schwarz – unbesetzte Verwaltungsstellen müssen zur Entlastung der Schulpsychologen zügig besetzt werden.
Zur Situation der Schulpsychologie in Zeiten der Pandemie sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:
„Gerade auch in Pandemie-Zeiten ist eine gut aufgestellte Schulpsychologie wichtiger denn je. Ganz offensichtlich aber hat die grün-schwarze Landesregierung die Schulpsychologie viel zu lange stiefmütterlich behandelt. Das ergab ein Antrag aus der FDP/DVP Fraktion an die Landesregierung, Drucksache 16/9620. Demnach ist das Kompetenzzentrum Schulpsychologie in Tübingen regelrecht verwaist. Konkret sind bei der Zentralisierung der Schulverwaltung die zweieinhalb Schulpsychologen-Stellen aus Tübingen der neu gegründeten Behörde ZSL – Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung – übertragen worden. Beim Kompetenzzentrum handelt es sich um die zentrale wissenschaftliche Anlaufstelle für die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Deren Landesverband beklagte zu Recht die weggebrochene Brücke der Schulpsychologie zur Wissenschaft. Die FDP/DVP Fraktion fragte im Bildungsausschuss des Landtags nach und stellte den Antrag zur Situation der Schulpsychologie. Vielleicht konnte unser Nachbohren dazu beitragen, dass die Kultusministerin nun die Wiederbesetzung der zweieinhalb Stellen zusagte.“
Aus der Beantwortung des Antrags ging außerdem hervor, dass von den 23 Verwaltungsstellen bei den Schulpsychologischen Beratungsstellen nur gut 15 besetzt sind. In der gestrigen Sitzung des Bildungsausschusses richtete Timm Kern deshalb nochmals den dringenden Appell an die Landesregierung, die Verwaltungsstellen zügig wiederzubesetzen. Kern: „Damit sich die Schulpsychologen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können, müssen sie von Verwaltungstätigkeiten entlastet werden. Eigentlich wäre eine Verwaltungskraft mit einer vollen Stelle für jede der 28 Beratungsstellen angebracht. Jetzt wenigstens die 23 Stellen zügig zu besetzen, ist das absolute Minimum, das die Landesregierung den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an Unterstützung für ihre wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe nicht nur in Pandemiezeiten schuldig ist.“