Kern: Ergänzungsschulen für Gesundheits- und Sozialberufe müssen im Privatschulgesetz gestärkt werden
Änderungsantrag der Freien Demokraten mit dem Ziel, eine verlässliche Anspruchsgrundlage für Förderungen dieser Ergänzungsschulen zu schaffen, wurde von Grün-Schwarz abgelehnt.
Zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes und der Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz (Drucksache 17/7464), sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:
„Die meisten vorliegenden Anpassungen des Privatschulgesetzes sind richtig und wichtig. Manche wiederum lassen mich ein wenig stutzig werden. Warum der Begriff der ‚Privatschule‘ gänzlich gestrichen wird und nun ausschließlich von ‚Ersatzschulen‘ die Rede ist, erschließt sich nicht.
Dass zudem die Aufnahme der Schulen für Physiotherapie und Logopädie in § 17 Absatz 1 Privatschulgesetz, welcher die zuschussberechtigten Schularten aufzählt, ‚versehentlich unterblieben‘ ist, darf nicht passieren bzw. hätte eine Korrektur, wenn es schon zu einem Fehler kam, nicht jahrelang auf sich warten lassen dürfen.
Bereits in der ersten Lesung hatte ich die Ungleichbehandlung zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen im Privatschulgesetz kritisch bemerkt. Gerade die Ergänzungsschulen für Gesundheits- und Sozialberufe spielen in Baden-Württemberg eine Schlüsselrolle, denn in diesen Berufen ist der Fachkräftemangel besonders gravierend. Da es für ebendiese Gesundheits- und Sozialberufe keine staatlichen Schulen gibt, kann der Fachkräftemangel im Gesundheits- und Sozialbereich nur durch die Ausbildung an freien Ergänzungsschulen gelöst werden.
Deshalb ist es notwendig, die Ergänzungsschulen für Gesundheits- und Sozialberufe verlässlich und wie vergleichbare Ersatzschulen zu fördern, damit potentielle Auszubildende aufgrund von hohen Schulgeldern nicht abgeschreckt werden. Wir Freie Demokraten forderten deshalb mit unserem Änderungsantrag, dass aus der bislang freiwilligen Förderung der Ergänzungsschulen für Gesundheits- und Sozialberufe nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans eine verlässliche Anspruchsgrundlage für diese Schulen für Mangelberufe in Gesundheits- und Sozialberufen geschaffen wird. Leider hat Grün-Schwarz diese Notwendigkeit nicht erkannt – und unseren Änderungsantrag abgelehnt.“