Pressemitteilung

26.Januar 2021 - Schule

Kern: Freuen uns für die betroffenen Referendarinnen und Referendare

Dr. Timm Kern

Verpflichtung, eines der drei studierten Fächer im Referendariat zu streichen, hätte bedeutet, eine Leistung umsonst erbracht zu haben, und die Einsatzmöglichkeiten begrenzt.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied, dass Referendarinnen und Referendare, die ihr Referendariat am 01.02.2021 beginnen und für die Sekundarstufe 1 nach der alten Prüfungsordnung „PO 11“ studiert haben, ihr Referendariat mit drei Fächern durchführen können. Dazu sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 „Wir freuen uns über die Entscheidung des VGH und danken dem VBE, dass er das Anliegen der betroffenen angehenden Referendarinnen und Referendare so beharrlich verfolgt hat. Die Verpflichtung, eines der drei Fächer im Referendariat zu streichen, hätte nicht nur für die Betroffenen bedeutet, eine Leistung umsonst erbracht zu haben. Vielmehr wären auch ihre späteren Einsatzmöglichkeiten als Lehrkräfte begrenzt worden – zum Nachteil ihrer zukünftigen Schulen. Die Gerichtsentscheidung bestätigt auch die Haltung der Vertreter der Studierenden, Verbände und Institutionen, darunter auch die FDP/DVP Fraktion, die auf die Problematik aufmerksam gemacht und zur Erarbeitung einer Lösung aufgerufen haben.“