Pressemitteilung

28.Februar 2020 - Schule
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Kern: Land muss Schulbausanierung dauerhaft fördern

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion fordert Kurskorrektur bei der Schulbauförderung.


Zur Kritik des Landeselternbeirats am Zustand der Toilettenanlagen an vielen Schulen sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Auch der jüngste Hinweis der Elternvertretung auf den desolaten Zustand der Toilettenanlagen an vielen Schulen in Baden-Württemberg sollte für die Landesregierung Anlass sein, über eine Kurskorrektur bei der Schulbauförderung nachzudenken. Bisher können neben dem Neubau nur der Umbau beziehungsweise die Erweiterung eines Schulgebäudes mit Grundrissänderung bezuschusst werden. Offensichtlich aufgrund der Vorgabe, dass hierbei ‚zwingende schulische Gründe‘ vorliegen müssen, profitieren die Gemeinschaftsschulen stark: In der Schulbauförderung des Jahres 2019 finden sich unter 84 geförderten Schulbauprojekten 36 Gemeinschaftsschulen; ihr Anteil an der Gesamtfördersumme von rund 98 Millionen Euro beläuft sich auf rund 44,8 Millionen Euro. Eine schlichte Sanierung oder Modernisierung kann im Rahmen der Schulbauförderung dagegen nicht berücksichtigt werden. Dabei wäre genau dies bei zahlreichen in die Jahre gekommenen Schulgebäuden notwendig. Erst durch ein Sanierungsprogramm von Bund und Land wurde ab dem Jahr 2018 ein gewisser Ausgleich geschaffen. Größere Sanierungsvorhaben haben hierbei aufgrund der kurzen Fristen aber kaum eine Chance auf Förderung. Immerhin hat die Landesregierung Mittel für Schulbausanierung in den Haushalt 2020/21 eingestellt. Ziel muss es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion aber sein, die Förderung der Schulbausanierung zu verstetigen. Zukünftig müssen sowohl Umbau und Erweiterung als auch Sanierung und Modernisierung bestehender Gebäude gefördert werden können. Es gilt, entsprechende Richtlinien für die Schulbauförderung gemeinsam mit den Kommunen zu entwickeln, die Chance einer sinnvollen Verzahnung von Schulbausanierung und der Digitalisierung der Schulen zu nutzen und schließlich auch die Schulen in freier Trägerschaft bei der Schulbauförderung in gleicher Weise wie die kommunal getragenen Schulen zu berücksichtigen.“