Pressemitteilung

12.Mai 2020 - Justiz

Weinmann: Pauschale Quarantäne bei Wiedereinreise nach Baden-Württemberg muss unverzüglich enden

FDP: Gestriger Beschluss des OVG Niedersachsen entzieht der identischen Verordnung des Landes die Grundlage.


„Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom gestrigen Tag muss auch für Baden-Württemberg Folgen haben“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann. Die Richter haben am 11. Mai in einem Beschluss § 5 der niedersächsischen Corona-Verordnung einstweilig außer Vollzug gesetzt. Dieses sieht bis auf wenige Ausnahmen die pauschale Quarantäne für alle Einreisenden nach mehrtägigen Auslandsaufenthalten vor. Die Regelung geht auf eine Einigung der Bundesregierung mit den Bundesländern, die für den Erlass der Quarantäne zuständig sind, zurück. In Baden-Württemberg ist die inhaltlich identische Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom Sozialministerium erlassen worden und seit dem 10.04. in Kraft.

„Die Entscheidung eines niedersächsischen Gerichts ist für Baden-Württemberg juristisch zwar nicht bindend. Sie ist aber ein mehr als deutlicher Fingerzeig an die anderen Bundesländer. Baden-Württemberg hat eine nahezu identische Regelung, die nach den Maßstäben der niedersächsischen Richter rechtswidrig wäre. Die Landesregierung muss jetzt handeln und die Verordnung außer Kraft setzen, bevor ein baden-württembergisches Gericht sie kassiert“, fordert Weinmann. Die niedersächsischen Richter monierten unter anderem, dass eine derart weitreichende Quarantäneregelung nicht durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt sei, da dieses nur Quarantäne für einen begrenzten Personenkreis vorsehe, etwa bei bereits Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen.

„Generell bestätigt der Beschluss aus Niedersachsen, wie wichtig es ist, Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte mit Augenmaß vorzunehmen. Alles andere führt zur Unverhältnismäßigkeit einer Vorschrift. Der Gesundheitsschutz steht eben nicht über anderen Grundrechten, sondern gleichrangig neben ihnen. Auch andere Einschränkungen müssen daher fortlaufend überprüft werden, und aufgehoben werden, sobald sie unverhältnismäßig stark in andere Freiheitsrechte eingreifen“, so der Liberale.