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In einer Landtagsdebatte über den Haushalt des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur  sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Setzt man die Rekord-Steuereinnahmen mit den Schwerpunktsetzungen des Verkehrsministeriums ins Verhältnis, kann man nur einen Schluss ziehen: Baden-Württemberg soll zum Radverkehrsland Nummer eins gemacht werden. Radverkehr ist sinnvoll, keine Frage. Er beantwortet aber nicht die drängenden Mobilitätsfragen der mittelständischen Unternehmen und der Menschen im Land. Wer 27,5 Millionen Euro dem Radverkehr widmet, aber nur 50 Millionen Euro für den Neubau von Landesstraßen vorsieht, der ist eindeutig nicht auf dem Holzweg, sondern auf dem Radweg. Die FDP-Fraktion hat deshalb das Konzept einer 1 Milliarde Euro umfassenden Infrastruktur-Offensive vorgelegt. Damit könnten die Probleme gelöst werden. Grün-Rot setzt stattdessen auf Buchungstricks. Erst werden im Haushaltsentwurf die Ansätze für den Straßenerhalt um 90 Millionen Euro abgesenkt, um dann eine Erhöhung um 80 Millionen Euro zu beschließen. Dafür wollte sich man sich auch noch medial feiern lassen, was einfach peinlich ist. Bemerkenswert ist auch, wie die Millionen an Steuergeldern für neue Gutachten nur so sprudeln und das bei einem ständig wachsenden Ministerium. Wirklich erfreulich ist, dass die Straßenbauverwaltung gestärkt werden soll. Wobei die groß versprochene Untersuchung zur Organisationsstruktur uns bis heute nicht vorliegt. So wenig die Transparenz bei Grün-Rot ausgeprägt ist, so gut funktioniert der Stellenaufbau: Zwei neue Vollzeitstellen im Ministerium für eine Lärmschutzbeauftragte. Wofür diese Aufstockung? Das ist schon ein lauter Schluck aus der Steuer-Pulle. Geschenke auf anderer Leute Kosten zu verteilen, ist aber keine neue Übung: Bestens zu besichtigen bei der novellierten Landesbauordnung. Zum Streicheln der grünen Seele müssen Häuslebauer nun ihre Fassaden begrünen und pro Wohneinheit zwei überdachte Fahrradstellplätze vorsehen. So viel zum Thema, die Grünen seien keine Bevormunder mehr, hätten ein Ohr für die Wirtschaft und seien liberal, wie das in jüngster Zeit von ihnen selbst verkündet wird.“

Im Rahmen der Haushaltsberatungen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, zum Etat des Kultusministeriums:

„Über zwei Jahre sorgte eine Zahl landauf, landab für erhebliche Verunsicherung. Mit der Zahl 11 600 wollte seinerzeit der grüne Ministerpräsident einen Rekord beim Lehrerstellen-Sparen aufstellen. Nun hätte man bei einem Ministerpräsidenten vermuten können, dass diese Zahl  auf einer fundierten Bedarfserhebung beruht. Aber diese Mühe hat sich Herr Kretschmann nicht gemacht. Er nahm einfach die Lehrerstellen, die die CDU/FDP-Vorgängerregierung im Haushalt mit kw-Vermerken (künftig wegfallend) versehen hatte, nämlich 8 055, addierte die 3 500 für die Klassenteilersenkung verwendeten Stellen dazu und rundete auf. Fertig war die magische Zahl 11 600.

Nun ist gegen Sparbemühungen grundsätzlich nichts einzuwenden. Und wenn Schülerzahlen sinken, werden im Umkehrschluss möglicherweise nicht mehr so viele Lehrerstellen benötigt wie zuvor. Aber zugleich hatte sich so etwas wie ein politischer Konsens herausgebildet, dass die frei werdenden Lehrerstellen eine Chance darstellen. Eine Chance, längst fällige Qualitätsverbesserungen im Bildungswesen vorzunehmen. Beispielsweise die Verbesserung der allgemeinen Unterrichtsversorgung, der weitere Ganztagsausbau oder die Einrichtung von Inklusionsangeboten. All dies war aber in der einfachen Kretschmannschen Additionsrechnung nicht enthalten. Es war schon bemerkenswert, wie hartnäckig die grün-rote Regierung die Mahnungen der FDP-Fraktion ignorierte. Geradezu Mantra-artig haben wir an die Qualitätsverbesserungen erinnert, die ja auch Grün-Rot im Koalitionsvertrag versprochen hatte – und übrigens noch viel mehr! Und wir haben versucht klarzumachen, dass die grün-rote Rechnung nicht sti mmen kann. Allenfalls rund die Hälfte der Lehrerstellen hätten vielleicht längerfristig eingespart werden können. Aber um das verlässlich sagen zu können, müsste man erst einmal fundiert den Bedarf erheben.

Nach zwei Jahren unter dem Damoklesschwert der Zahl 11 600 und den ersten schmerzhaften Kürzungen beispielsweise beim Entlastungskontingent setzte die SPD dann die Verbannung der magischen Zahl durch. Der Sieg der SPD war aber so überwältigend, dass es nun überhaupt keine Sparziele mehr gibt. Ein Kurs von einem Extrem ins andere. Auf eine Bedarfserhebung verzichten Sie nach wie vor, und ihr Bedarfsdeckungskonzept heißt jetzt ‚Wir fahren auf Sicht!‘  So findet sich beispielsweise für Inklusion nichts im Haushalt, obwohl der Kultusminister mit dem Inklusionskonzept 2015/16 starten will.

Jetzt wird sich der eine oder andere fragen: Warum kämpft der Kern weiter für ein Bedarfsdeckungskonzept? Der ist doch Bildungspolitiker, und die Bildungspolitiker wollen doch immer so wenig wie möglich sparen – anders als die Finanzpolitiker, denen es beim Sparen nie weit genug gehen kann. Aber genau an dieser Stelle liegt doch das Problem: Dass die einen die Bedarfe des Bildungswesens im Blick haben, und die anderen die Notwendigkeit, das Geld zusammenzuhalten. Das dadurch entstehende ständige Gezerre schafft Unsicherheit und mangelnde Verlässlichkeit bei den am Bildungswesen Beteiligten vor Ort. Aber gerade Verlässlichkeit für Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulträger sollte im Zentrum der Bemühungen von Bildungs- wie von Finanzpolitikern stehen. Deshalb haben wir als FDP-Fraktion in unserem Schulfriedenskonzept einen Vorschlag zur fairen und transparenten Berechnung der Ressourcen-Zuweisungen an die Schulen gemacht. Und deshalb haben wir zur heutigen Sitzung erneut ein Bedarfsdeckungskonzept mit Berücksichtigung von Verbesserungen bei der Unterrichtsversorgung, des Ganztagsausbaus und der Inklusionsangebote beantragt. Das ist der Versuch, die ordnungspolitische Orientierung in zukünftige Kultushaushalte zu bringen, die der grün-roten Bildungspolitik bislang völlig abgeht.

Die fehlende ordnungspolitische Orientierung der Koalition zeigt sich auch beim Umgang mit den Privatschulen. Gerade weil Sie keine Vision für die Schulen in freier Trägerschaft haben, wurden die Privatschulvertreter unter Ihrer Regierung vom Verhandlungstisch an den Katzentisch gesetzt. Zuschusserhöhungen wurden an Bedingungen geknüpft. Damit ist keine Verhandlung auf Augenhöhe mehr möglich. Das ist aus zwei Gründen bitter: Erstens bringt die Versorgungsabgabe für verbeamtete Lehrkräfte im Privatschuldienst zahlreiche freie Schulen mittelfristig in Existenznöte. So profitiert beispielsweise ein kirchliches Gymnasium, an dem typischerweise die meisten Lehrer verbeamtet sind, von der jetzigen Erhöhung auf 78,7 Prozent nur unwesentlich: Den 67 Euro mehr pro Schüler und Jahr steht eine Versorgungsabgabe von zukünftig rund 12 000 Euro pro Lehrer und Jahr gegenüber. Im Einzelplan des Kultusministeriums findet sich übrigens nichts zur Versorgungsabgabe, obwohl das doch zu einer transparenten Einnahmen-/Ausgabenrechnung dazu gehört. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Zweitens konnten die freien Schulen vom Katzentisch aus ihre Anliegen nicht einbringen. Sie fordern zu Recht eine faire Beteiligung an den Aufwendungen des Landes für Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit sowie perspektivisch die Inklusion. Diese Bereiche waren bisher von der Förderung ausgeklammert. Wenn man nun aber alle entstehenden Kosten auf der Landesseite wie auf der Schulseite verrechnen will, kann man diese Bereiche nicht weiter ausklammern. Die Koalition hat jedoch den Antrag der FDP-Fraktion zur fairen Berücksichtigung der freien Schulen abgelehnt. Grüne und SPD verabschieden sich damit vom baden-württembergischen Modell einer freien Schule in sozialer Verantwortung. Denn die freien Schulen haben es jetzt zunehmend schwerer, mit einem moderaten Schulgeld auszukommen. Dabei sagt sogar das Grundgesetz, dass niemand aufgrund der wirtschaftlichen Situation vom Besuch einer Privatschule abgehalten werden darf.

Ebenso macht der Umgang mit den internationalen Schulen den geringen Stellenwert von nicht staatlich-kommunal getragenen Schulen bei Grün-Rot deutlich. Und so wurde auch der Europäischen Schule Karlsruhe im Haushaltsplan ab 2016 der Zuschuss gestrichen. Alle Argumente, dass der Landeszuschuss ein Türöffner für die Schüler aus der Region Karlsruhe an der von der Europäischen Union getragenen Schule ist, halfen wenig. Einen Antrag der FDP-Fraktion im Finanz- und Wirtschaftsausschuss stimmten die Regierungsfraktionen nieder. Erst als eine namentliche Abstimmung im Landtag bevorstand, die die FDP-Fraktion angekündigt hatte, reichten Grüne und SPD kurzfristig einen Antrag zur Rückgängigmachung des Zuschusses ein. Eines steht jedenfalls fest: Die grün-rote Landesregierung hat sich nicht nur als höchst unzuverlässiger Partner einer freien Schule und ihres Trägers gezeigt, sondern auch in der Region Karlsruhe für erhebliche Verunsicherung gesorgt.

Ein wenig Anlass zur Hoffnung hätte ja das Realschulkonzept des Kultusministers geben können – für das übrigens auch nichts in den aktuellen Haushalt eingestellt ist. Allerdings ist fraglich, ob eine echte Stärkung der Realschulen damit beabsichtigt ist oder nicht vielmehr eine Einführung der Gemeinschaftsschule durch die Hintertür. Das ist für uns als FDP-Fraktion die Gretchenfrage. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) spricht schon von einem „Trojaner“. Die gereizte Reaktion des Kultusministers ist wohl als Zeichen dafür zu werten, dass ihn der VBE bei seinem schlechten Gewissen ertappt hat.

Überhaupt ist der Kultusminister überfordert, wenn es um den Umgang mit Kritik geht. Es perlte nicht nur die Problemanzeige der Direktorenvereinigungen zur gestiegenen Sitzenbleiberquote an ihm ab, sondern sein SPD-Vorsitzender setzte noch einen drauf: Er will, dass bei den Schulfriedensgesprächen ein dauerhafter Verzicht auf eine verbindliche Grundschulempfehlung vereinbart wird. Dieser Vorschlag zeigt ein verbissenes Unvermögen, auf auftretende Probleme im Bildungsbereich sachlich angemessen zu reagieren. Welchen Sinn sollte es ergeben, auf zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten zu verzichten, wenn die Tendenz bei der Sitzenbleiberquote klar steigend ist?

Wir Liberalen schlagen vor, zunächst der aufnehmenden Schule ein Informationsrecht hinsichtlich der Grundschulempfehlung zu geben und Stützkurse einzurichten. Wenn dann trotz aller Anstrengungen die Sitzenbleiberquote nicht sinkt, darf eine Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht tabu sein. Wenn man auf Sicht fährt und zusätzlich noch ideologische Scheuklappen trägt, wird der Horizont sehr eng. Gerade die anstehenden Schulfriedensgespräche verlangen aber Offenheit, Klarheit und Sachbezogenheit, wenn sie Erfolg haben wollen. Von Seiten der FDP gehen wir offen und ohne Vorbedingungen, aber mit klaren Vorstellungen in die Gespräche. Unsere Vorstellungen haben wir in unserem Schulfriedenskonzept am 1. Oktober 2014 vorgelegt – übrigens bislang als einzige politische Kraft.“

In der Landtagsdebatte über das Sportkapitel des Kultushaushalts sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Dieser Landesregierung fehlt offensichtlich auch das grundsätzliche Verständnis für die Bedeutung des ehrenamtlich organisierten Sports. Die ehrenamtliche Tätigkeit tausender Menschen ist für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft unentbehrlich. Mit hohem persönlichen Einsatz schaffen diese Menschen Möglichkeiten für gemeinsames Erleben, Gestalten und Lernen, stehen sie Hilfsbedürftigen bei. Engagement im Sport dient zusätzlich der Gesundheit und reduziert so die Kosten des Gesundheitswesens. Dieses Engagement muss der Staat fördern, auch finanziell. Schauen Sie sich nun aber einmal die Sportstätten in unserem Land an. Viele drohen zu verkommen. Hier muss mehr getan werden. Angesichts der erheblichen Steuermehreinnahmen der letzten Jahre hätte Grün-Rot auch ohne eine Neuverschuldung an dieser Stelle sinnvoll mehr Geld einsetzen können, statt es für grüne-rote Prestigeobjekte auszugeben. Die 88.000 Euro, mit der Sie beispielsweise eine Radmodenschau mit 600 Gästen finanzierten, hätten schon dem ersten Sportplatz um die Ecke deutlich besser getan.

Auf den ersten Blick könnte man annehmen, dem Schulsport gehe es gut unter Grün-Rot. Beispielsweise hat die Landesregierung mit dem Sport ja eine eigene Rahmenvereinbarung zur Kooperation von Schulen und Sportvereinen geschlossen. Und dass die Schulen die Hälfte der ihnen zugewiesenen Personalressourcen in Geldmittel zum Beispiel für die Anstellung von Übungsleitern aus einem Verein verwenden können, begrüßen wir Liberalen ausdrücklich. Aber bei der Ganztagsschule insgesamt hat die Landesregierung aus unserer Sicht die Weichen falsch gestellt. Das grün-rote Gesetz schreibt allen Ganztagsschulen Rhythmisierung vor. Das heißt, Unterricht und offene Angebote wechseln sich den Tag über ab. Ein Vormittagsangebot ist aber für Ehrenamtliche unter Umständen sehr viel schwieriger zu organisieren als ein Nachmittagsangebot.

Leider verweigert sich die Landesregierung bisher dem Vorschlag der FDP, auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen – mit Unterricht am Vormittag und offenen Angeboten am Nachmittag. Das würde echte Wahlfreiheit für die Eltern bedeuten – auch wenn sie einmal ein außerschulisches Angebot des Sportvereins wahrnehmen wollen und dafür lieber auf die Angebote der Schule verzichten wollen. Zusätzlich die offene Form der Ganztagsschule ins Schulgesetz zu bringen, auch das wollen wir in die morgigen Schulfriedensgespräche einbringen.“

Zur heutigen Debatte im Landtag zum Haushalt des Integrationsministeriums sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, Andreas Glück:

„Der Haushaltsplan des Integrationsministeriums scheint zwar die stetig steigenden Zugangszahlen und die damit erforderliche Finanzierung einer humanen Flüchtlingsaufnahme zu berücksichtigen. Allerdings fehlt der Landesregierung ganz offensichtlich bei der Frage der Kostenerstattung für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen der richtige, weitsichtige Plan. Auch bei den Haushaltsberatungen wurde auf die Expertenrunde verwiesen, die über veralteten Zahlen brütet und keine Handlungsempfehlungen liefert. Und dies, obwohl beispielsweise der Landkreistag bereits zum Flüchtlingsgipfel im Oktober alarmierende Zahlen parat hatte. Vor diesem Befund kann man nur feststellen: Die grün-rote Landesregierung lässt sich das Mäntelchen des Gutmenschentums von unseren Städten und Gemeinden bezahlen.

Unser Entschließungsantrag stellt das System der Einmalpauschalen auf den Prüfstand. Er ist so gestaltet, dass nicht nur für die Zukunft eine Umstrukturierung der Erstattung nach den tatsächlichen Erfordernissen vor Ort vorgesehen würde, sondern auch die Lücken in den kommunalen Haushalt aus dem nun endenden Jahr geschlossen worden wären. Leider blieb ein klares Bekenntnis der Landesregierung aus und unser Antrag ohne Mehrheit.

Vielleicht ist das Beschriebene auch nur ein Zeugnis für die Überforderung des Hauses von Ministerin Öney. Seit der Einrichtung im August 2011 hat die Eigenständigkeit des Ministerium in der Querschnittsaufgabe Integration den Steuerzahler bereits fast neun Millionen Euro gekostet – man muss überlegen, ob diese Summe nicht besser hätte eingesetzt werden können.

Auf dieser Grundlage mussten wir den Haushaltsentwurf heute ablehnen.“

In einer Landtagsdebatte zum Haushalt 2015/16 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Friedrich Bullinger, die „Wettbewerbsfeindlichkeit“ der grün-roten Landesregierung kritisiert: „Unsere ländlichen und landwirtschaftlichen Betriebe stehen im europäischen Wettbewerb und deshalb sollte man in Baden-Württemberg von einer grünen Landlustromantik Abstand nehmen. Wir brauchen weniger Öko-Reglementierung und stattdessen ein investitionsfreundlicheres Unternehmerklima.“ Bullinger warf Minister Alexander Bonde zudem vor, in seinem Ressort zugunsten des Nationalparks einen teuren und unnötigen Aufbau neuer Beamtenstellen zu betreiben.

Ein Antrag der FDP/DVP-Fraktion, die Breitbandförderung in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 jeweils um weitere 25 Millionen Euro aufzustocken, scheiterte an der grün-roten Regierungsmehrheit. Bullinger unterstrich dennoch den Handlungsbedarf:  Für den Eisenbahnbau im 19. Jahrhundert habe man 50 Jahre Zeit gehabt, den Breitbandausbau im Land müsse man aber umgehend umsetzen, wenn der ländliche Raum den Anschluss an den Standortwettbewerb halten solle.

Grün-Rot betreibe eine Agrarpolitik der ökologischen Daumenschrauben und vergälle den Landwirten die Lust am Beruf, sagte Bullinger: „Gewässerrandstreifen, Grünlandumbruchverbot, Jagdgesetz, systematische Umschichtung der Agrarförderprogramme in Richtung Ökolandbau, Unterordnung der Flurneuordnung unter den ökologischen Mehrwert – und mit einer stärkeren Reglementierung von FFH-Gebieten sowie den Gelüsten nach einem Verbandsklagerecht im Tierschutz stehen die nächsten Gewitterwolken grüner Agrarpolitik schon am Himmel.“ Dank erhielt  Minister Bonde vom FDP-Abgeordneten Bullinger für die Zusammenarbeit im Zuge des Kartellverfahrens gegen ForstBW. Die FDP sei bereit, bei der vom Kartellamt erzwungenen Forststrukturreform konstruktiv mitzuwirken. „An der einen oder anderen Stelle sollten wir jedoch sorgsam abwägen, ob nicht mehr Wettbewerb angebracht wäre. Herr Minister, für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass die forsttechnische Betriebsleitung eine hoheitliche Aufgabe bleiben kann und nicht für private Dritte geöffnet werden soll.“

An der grün-roten Ausgestaltung der EU-Strukturförderprogramme übte Bullinger wiederum Kritik: „Besonders beim Programm LEADER zeigt sich die Verschiebung von investiven hin zu konsumtiven Maßnahmen. Das ursprünglich einmal für den ländlichen Mittelstand gedachte EU-Programm wird gegenüber nicht-investiven Kulturausgaben geöffnet.“ Bei der Tourismusförderung solle Grün-Rot die Verengung auf das „Nischenprodukt Nachhaltiger Tourismus“ beenden und endlich für bessere Rahmenbedingungen sorgen, etwa bei Zuschüssen zu Unterbringungskosten für Auszubildende, bei der Verkehrsanbindung von Tourismusorten oder durch eine gezieltere Ausrichtung des Tourismusförderprogramms der landeseigenen L-Bank.

Beim Verbraucherschutz sah Bullinger ein gemischtes Bild. Zwar sei die Fortsetzung des bereits unter Schwarz-Geld gestarteten Stellenaufbaus bei den Lebensmittelkontrolleuren zu begrüßen. Gemessen an den Ankündigungen aus dem grün-roten Koalitionsvertrag werde Bonde beim Verbraucherschutz aber „wortbrüchig“, erklärte Bullinger: „Sie wollten die Förderung der Verbraucherzentrale mindestens an den Bundesdurchschnitt angleichen. Mit der jetzigen Aufstockung erreichen Sie in dieser Legislaturperiode gerade einmal 29,3 Cent pro Einwohner. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 49 Cent pro Einwohner – da haben Sie wohl die Backen zu voll genommen, Herr Minister.“

In der Generaldebatte zum Haushalt des Ministerpräsidenten, in der die Opposition sich traditionell mit der gesamten Politik der Landesregierung auseinandersetzt, hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke ein insgesamt düsteres Bild von der Gesamtleistung der Regierung Kretschmann gezeichnet.

Rülke lobte Kretschmann zunächst für seine Zustimmung zum Asylkompromiss im Bundestag. Es sei gut, dass er der Versuchung widerstanden habe, verbohrte grüne Ideologie über die Interessen des Landes zu stellen.

Auch sei es richtig gewesen, im Karikaturenstreit ein klares Wort an die türkische Regierung zu richten und sich nicht – wie Kultusminister Stoch – feige hinter einer angeblichen Schuld des Verlages zu verschanzen.

Damit sei aber das Positive bereits erschöpft, so Rülke. In der Haushaltspolitik sei die Regierung Kretschmann von Verschwendungssucht getrieben. Zwischen 2010 und 2016 stiegen die Steuereinnahmen von 23 auf 32 Milliarden und damit um neun Milliarden Euro an. Gleichzeitig sei auch das Haushaltsvolumen von 35 auf 44 und damit ebenfalls um neun Milliarden Euro ausgeweitet worden. Mit dieser Haushaltspolitik habe Grün-Rot endgültig die eigene Erblastlüge als solche enttarnt. Die Schulden dieser Landesregierung seien auf die eigene Ausgabenwut und gerade nicht auf die Politik der Vorgängerregierung zurückzuführen.

Seit Wochen sei etwa SPD-Fraktionschef Schmiedel wie das Christkind im Lande unterwegs und verteile, wo er auch hin komme, milde Gaben. So sei er innerhalb von nur einer Woche beispielsweise zwei Mal in Karlsruhe gewesen und jedes Mal mit einem dicken Versprechen im Gepäck. Schmiedels persönliche Metamorphose erinnere an Dickens Weihnachtsmärchen, in dem sich der hartherzige Geizhals     Ebenezer Scrooge zum großzügigen Wohltäter wandelt, nachdem ihm im Traum ein Geist erschienen war.

Ebenezer Schmiedel sei jahrelang hartherzig und geizig gegenüber den Beamten aufgetreten, so Rülke. Nun da die Landtagswahl nahe, sei ihm wohl der Geist August Bebels im Traum erschienen und habe ihn durch Baden-Württemberg geführt. Überall habe Bebel wohl finanziellen Handlungsbedarf entdeckt und Ebenezer Schmiedel komme dann nach dem Erwachen mit dem Füllhorn vorbei.

„Der Unterschied ist nur der: Ebenezer Scrooge verschenkt sein eigenes Vermögen und Ebenezer Schmiedel das Geld der Steuerzahler!“, so Rülke wörtlich.

Kretschmann persönlich habe in Sachen Schuldenbremse die Öffentlichkeit getäuscht. Zunächst habe er erklärt, die Nullneuverschuldung im Jahre 2016 komme nur in Frage, wenn das Land auch in den Folgejahren auf Schulden verzichten könne. Nun plötzlich habe die Regierung mit ihrer Mittelfristigen Finanzplanung die Katze aus dem Sack gelassen. 2015 gebe es neue Schulden, 2017 gebe es neue Schulden, nur im Jahr 2016 wolle man auf Schulden einmalig verzichten, um dem Wähler eine solide Haushaltspolitik vorzugaukeln.

Kretschmann dulde in seinem Kabinett einen Verkehrsminister, der überall Geld liegen lasse und lieber Radwege baue und Haushaltsmittel für Gutachten verschwende, als Straßen zu bauen. Er dulde einen Landwirtschaftsminister, der gegen den Willen der Bevölkerung einen Nationalpark durchgedrückt habe. Der Gipfel grüner Bevormundungs- und Gängelungspolitik sei aber die Novellierung der Landesbauordnung. „Überdachte Fahrradstellplätze als Zwangsmaßnahme, weil der Bürger nicht mündig genug ist, eigenständig sein Fahrrad trocken zu halten. Zwangsbegrünung und staatlich oktroyierter Efeubewuchs. Herr Ministerpräsident, ist das die neue grüne Freiheitspartei?“, fragte Rülke an die Adresse Kretschmanns.

Hans-Ulrich Rülke riet Kretschmann, gelegentlich einmal wieder Hannah Arendt zu lesen, die er ja als seinen Leitstern bezeichne. Arendt habe 1958 geschrieben: „Wer erwachsene Menschen erziehen will, will sie in Wahrheit bevormunden und daran hindern, politisch zu handeln.“

Das größte Chaos habe Grün-Rot aber in der Bildungspolitik hinterlassen. Auch an dieser Stelle sei Kretschmann gut beraten, sich bei seinem Leitstern Rat zu holen. In ihrem Vortrag „Die Krise in der Erziehung“ schreibe Arendt: „Wenn alle Kinder gleich sein sollen, werden alle Unterschiede verwischt. Dies geschieht auf Kosten der Begabten und auf Kosten der Autorität des Lehrers.“ Daneben klage Arendt über „drei ruinöse Grundüberzeugungen“, die die Erziehung der jungen Menschen in die Krise stürzten. Erstens, wenn die Kinder sich selbst verwalten sollen. Zweitens die Vernachlässigung der Fachausbildung der Lehrkräfte. Und drittens den Versuch, das Lernen durch Tun und das Arbeiten durch Spielen zu ersetzen. Eine solche Schulpolitik belasse die Kinder in einer künstlichen Kinderwelt und bereite sie nicht auf die Erwachsenenwelt vor. „Herr Kretschmann, es würde mich schon interessieren, ob Hannah Arendt ab sofort nicht mehr Ihr Leitstern ist, oder ob Sie nun die 209 Gemeinschaftsschulen im Lande wieder zusperren?“, fragte Rülke an die Adresse des Ministerpräsidenten. Jedenfalls empfehle er ihm über die ruhigen Weihnachtstage einmal wieder die Lektüre der Schriften von Hannah Arendt. „Aber die ganze Hannah Arendt bitte!“

Es sei gut, so Rülke, dass man nun daran gegangen sei, mit der FDP über einen Schulfrieden in Baden-Württemberg zu verhandeln anstatt weitere Gemeinschaftsschulen zu erzwingen.

Es sei auch bedauerlich, dass dem Regierungschef kein Wort der Klärung oder des Bedauerns zum Lügensumpf der grünen Gutachtenaffäre in deren Landtagsfraktion zu entlocken sei. Sogar der Koalitionspartner SPD habe mittlerweile in Gestalt des Ausschuss-Obmanns Sakellariou öffentlich erklärt, dass der Parlamentarische Geschäftsführer Sckerl im Landtag gelogen habe.

Vollkommen versagt habe Grün-Rot auch bei der Energiewende. Der angekündigte Beitrag des Landes seien 1200 Windräder in zehn Jahren gewesen. Das seien nach Adam Riese 120 im Jahr. Erreicht habe man 2011 dreizehn, 2012 neun und im Jahr 2013 zwölf Windräder. Im aktuellen Jahr 2014 stünden ganze zwei neue Windräder zu Buche. Allerdings tröstete Rülke: „Sie haben ja noch drei Wochen Zeit. Vielleicht kommt noch ein drittes hinzu.“ Wenn Kretschmann in diesem Tempo weitermache, dann müsse er im Amt das Alter einer Aldabra-Riesenschildkröte erreichen, um die Energiewende in Baden-Württemberg noch abschließen zu können. Statt auf Windräder solle die Regierung auf die Stärken des Landes setzen: Energieeffizienz, Speicherung und Leitungsausbau.

Insgesamt sei die grün-rote Bilanz verheerend. 2016 sei höchste Zeit für einen Regierungswechsel im Lande, so Hans-Ulrich Rülke.

Zu den zögerlichen Äußerungen von Ministerpräsident Kretschmann über einen Haushalt ohne Neuverschuldung ab dem Jahr 2016 sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist den Steuerzahlern gegenüber unverantwortlich, wie der grüne Ministerpräsident die Entscheidung, im Jahr 2016 im Landeshaushalt ohne neue Schulden auszukommen immer weiter hinauszögert. ‚Der Absicht stehe gar nichts entgegen‘, aber jetzt werde man in den nächsten Tagen zunächst einmal weiter mit dem Koalitionspartner verhandeln, so Kretschmann auf der Regierungspressekonferenz. Es ist beschämend, wenn der Ministerpräsident angesichts der hohen Steuereinnahmen und der haushaltsentlastenden Entscheidung des europäischen Gerichtshofs zur Beamten-Besoldung immer noch über angebliche Erblasten und strukturelle Defizite der schwarz-gelben Vorgängerregierung fabuliert, um sich aus seiner Verantwortung für das Wohl des Landes zu stehlen. Die FDP unterstützt Finanzminister Schmid (SPD), der einen Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion zur Netto-Nullverschuldung ab 2016 umsetzen will.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann auf Finanzminister Schmids Vorstoß zu einem Abbau der Kreditaufnahme bis zum Jahr 2016 mit Skepsis reagiere, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Hinter Ministerpräsident Kretschmanns hinhaltenden Äußerungen steckt die Absicht, seinen Finanzminister zu demontieren. Zunächst hatte Kretschmann den Vorschlag Schmids, ab 2016 keine neuen Schulden aufzunehmen an Bedingungen geknüpft, jetzt spielt der Ministerpräsident weiter auf Zeit und sagt, es sei entscheidend, dass bis zum Jahr 2020 ein strukturell ausgeglichener Haushalt vorliege. Es ist unsäglich, welches dreiste Spielchen hier der Ministerpräsident aufzieht, um den Finanzminister am langen Arm verhungern zu lassen. Der Finanzminister hat übrigens im Finanzausschuss des Landtags eingeräumt, dass er mittlerweile drei Milliarden Euro auf der hohen Kante hat, was den Rechnungshof-Präsidenten dazu veranlasst hat, bereits die aktuelle Neuverschuldung als ‚überflüssig‘ zu bezeichnen.“

Zur Meldung, wonach Finanzminister Schmid ab dem Jahr 2016 ohne neue Schulden auskommen will, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn Finanzminister Schmid ab 2016 keine Schulden mehr machen will, dann folgt er genau dem Gesetzentwurf der FDP, den Grüne und SPD im Landtag abgelehnt haben. Die FDP-Landtagsfraktion sieht sich darin bestätigt, dass das Land schon viel schneller als von Grün-Rot geplant ohne Schulden auskommen kann. Alles Gerede von einer Erblast und einem angeblichem strukturellen Defizit enttarnt sich nun endlich als Nebelkerze. Es ist gut, dass Märchenonkel Schmid davon abrückt. Die FDP sieht sich auch in ihrem Verdacht bestätigt, dass in den letzten drei Jahren Milliarden Euro gebunkert wurden, um im Wahljahr 2016 mit einem ausgeglichenen Haushalt glänzen zu können. Die grün-roten Wahlgeschenke finanzieren die nachfolgenden Generationen mit neuen und unnötigen Schulden bis zum Jahr 2016.“

Scharfe Kritik an der Finanzpolitik der grün-roten Landesregierung übte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in der ersten Debatte über den dritten Nachtragshaushalt zum Staatshaushaltsplan 2014. Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden sei der 3. Nachtrag zum Haushalt 2014 ein „Miniatur-Nachtrag“, der lediglich zwei Titel im Kapitel Straßenbau (1304) betreffe, sich aber nicht mit den Kernaufgaben der Landespolitik, beispielsweise der weiteren Haushaltskonsolidierung und dem von Finanzminister Schmid angekündigten Bildungsnachtrag beschäftige.

Wie der FDP-Fraktionsvorsitzende sagte, gebe es im Straßenbaukapitel des Landhaushalts eine Vorfinanzierungsermächtigung, mit der Maßnahmen im Bundesfernstraßenbau durchgeführt beziehungsweise fortgeführt werden können. Deren Finanzierung durch den Bund sei absehbar. Jedoch werden diese Mittel beispielsweise wegen der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes bis zur Verabschiedung des Haushalts 2014 im Juli noch nicht zur Verfügung stehen können. Der Titel sei seither mit einer Ausgabeermächtigung von bis zu 60 Millionen Euro versehen, die jetzt auf 100 Millionen Euro aufgestockt werden soll.

Zum zweiten, so Rülke, würden im Bereich sogenannter Sachmittelstellen die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen von 116 auf 146 und die Zahl der davon unbefristet zu besetzenden Stellen von 50 auf 80 erhöht. Rülke wörtlich: „Diese reine Notmaßnahme ist nichts anderes als Flickschusterei und löst wie die Erhöhung der Vorfinanzierungsermächtigung keines der grundsätzlichen Probleme des Straßenbaus. Die mehrfach von den Grünen groß angekündigte Organisationsuntersuchung zur Straßenbauverwaltung scheint es bis zum heutigen Tag nicht zu geben. Dies wäre aber dringend notwendig, wenn man den bestehenden Problemen nicht einfach nach der Methode ‚Viel hilft viel‘ zu Leibe rücken will, sondern mit effizienten Strukturen für einen effizienten Mitteleinsatz sorgen will.

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter kritisierte, wurde es vom Finanzminister sträflich versäumt, mit dem aktuellen Nachtrag die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung in den Haushalt und die mittelfristige Finanzplanung einzuarbeiten. Die letzte Steuerschätzung lasse aufgrund der guten konjunkturellen Lage und des anhaltenden Wirtschaftswachstums in Baden-Württemberg im Jahr 2014 etwa 400 Millionen Euro höhere Nettosteuereinnahmen erwarten, als im Haushalt 2014 veranschlagt sind.

Für die Jahre 2015 bis 2017 könne das Land mit jährlich etwa 300 Millionen Euro Nettosteuermehreinnahmen gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung rechnen. Bei den Kommunen würden sich für die Jahre 2014 und 2015 keine Veränderungen ergeben. Im Jahr 2016 werden die Nettosteuermehreinnahmen für die Kommunen um rund 30 Millionen Euro und im Jahr 2017 um rund 40 Millionen Euro höher geschätzt als bei der November-Steuerschätzung 2013, so Rülke. Nach den Worten Rülkes könnte man kann sich dafür entscheiden, die Nettokreditaufnahme entsprechend abzusenken, oder man könnte sich dafür entscheiden, die Steuerbelastung der Bürger ein Stück weit zu senken. „Das, was Sie machen beziehungsweise nicht machen, Herr Finanzminister, ist unsolide, geben Sie das gehortete Geld den Bürgern zurück. Nichts zu tun, und einfach Ihre Kriegskasse weiter zu füllen, um dann einen Volksbeglückungswahlkampf 2015/16 führen zu können, ist unverantwortlich und hat mit Nachhaltigkeit nicht das Geringste zu tun. Wann endlich sorgt die Landesregierung für Transparenz, für Haushaltsklarheit und für Haushaltswahrheit? Welche Reserven sind vorhanden, wann werden sie ausgewiesen? Und was ist mit dem angekündigten Bildungsnachtrag?“, so Rülke wörtlich.

Rülke: „Da blasen alle in der SPD die Backen dick auf, und haben doch nichts, was sie in einem Haushalt konkret darstellen könnten. Die FDP-Landtagsfraktion mahnt seit langem an, dass die grün-rote Landesregierung endlich einmal sagen soll, wie viele Stellen für Ihre Programme zum Ausbau von Ganztagsschulen und zum Ausbau inklusiver Beschulung benötigt werden. Anträge der liberalen Opposition stets abzulehnen, mag parlamentarische Sitte sein, aber die Bürgerinnen und Bürger im Unklaren zu lassen, was sie von dieser Regierung erwarten dürfen, in welchen Schritten und zu welchem Zeitpunkt, ist ein Unding allerersten Ranges.“

Zur Meldung, wonach Deutschland nach den aktualisierten Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes einen Finanzierungsüberschuss von rund 0,3 Milliarden Euro erwirtschaftet hat, sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Auch nach dieser Statistik ist der baden-württembergische Finanzminister Schmid ein Schuldenmacher. Der Gesamtstaat erwirtschaftet einen Überschuss und das starke Baden-Württemberg ist in den roten Zahlen. Es bleibt dabei, die grün-rote Haushaltspolitik ist eine Schande für Baden-Württemberg.“

Zur Meldung, wonach Baden-Württemberg im Vergleich der Bundesländer im vergangenen Jahr am meisten neue Schulden aufgenommen hat, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass die Landesregierung die haushaltsrechtlichen Kreditermächtigung in voller Höhe von 1,78 Milliarden Euro ausschöpft, obwohl  noch eine milliardenschwere Rücklage vorhanden ist, ist ein  weiterer Beleg dafür, dass die Landesregierung bewusst auf eine wirksame Haushaltskonsolidierung verzichtet, um genügend Mittel für einen Volksbeglückungswahlkampf 2015/16 in der Hinterhand zu haben.

Mit den Prinzipien von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit ist dieses Verhalten ebenso wenig zu vereinbaren wie mit den vermeintlichen grün-roten Leitmotiven nachhaltigen und generationengerechten Wirtschaftens.“

Dass drei grün-rot beziehungsweise rot-grün regierte Länder Spitzenreiter der Neuverschuldung 2013 sind, sei nicht anders zu erwarten gewesen, schloss Rülke, „dass aber – trotz unverändert guter Wirtschaftsdaten – ausgerechnet Baden-Württemberg den Spitzenplatz einnimmt, ist schon eine Schande. Alles Gerede von einer soliden Haushaltsführung erweist sich als verlogen.“

 

In der Landtagsdebatte über den zweiten Nachtragshaushalt hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke den Verzicht auf jegliche Neuverschuldung gefordert. Finanzminister Nils Schmid habe in der vergangenen Woche im Finanzausschuss einräumen müssen, dass er im Moment gar nicht wisse, wohin mit den ganzen Steuereinnahmen. Trotz eines Nachtragshaushalts mit einem Volumen von 784 Millionen Euro, trotz eines Aufblähens des Haushalts um rund ein Fünftel in nur drei Jahren habe der Finanzminister immer noch eine Milliarde Euro an Überschüssen aus dem Jahr 2012 in der Kasse und erwarte erneut einen dreistelligen Millionenüberschuss für das Jahr 2013. Und das sei nur das, was der Finanzminister habe zugeben müssen. Es sei ungeheuerlich, dass Nils Schmid sich vor diesem Hintergrund immer neue Verschuldungsrechte durch den Landtag erschleiche, so Hans-Ulrich Rülke.

Spätestens mit diesem Nachtragshaushalt müsse nun auch der letzte Beobachter die Märchenwelt des Nils Schmid durchschauen. Der Finanzminister habe eine Fata Morgana aus angeblichen strukturellen Defiziten und Erblasten der Vorgängerregierung aufgebaut. Anschließend habe er so getan, als sei er mit magischen Kräften ausgestattet und habe angekündigt, gleichzeitig die Erblasten der Vergangenheit abzubauen und das Geld mit vollen Händen auszugeben. „Ich kann gleichzeitig sparen und politisch gestalten“, so habe der Finanzminister noch in der vergangenen Woche bei Einbringung des Haushalts in den Landtag geprahlt. Wie Baron Münchhausen wolle er sich am eigenen Zopf aus dem Sumpf ziehen, dies versuche der Finanzminister stets dem Landtag und der Öffentlichkeit vorzugaukeln. Altbekannte Einnahmen würden zu neuen Einsparleistungen umetikettiert. „Nils Münchhausen zieht sich nicht am eigenen Schopf aus dem Sumpf. Aber seine Erzählungen sind von der gleichen Seriosität wie beim berühmten Vorbild“,  so Rülke wörtlich. Die einzige Leistung des Ministers sei das Geldausgeben, und selbst das würden ihm die gewaltigen Steuereinnahmen des Landes ermöglichen. Wehe aber, wenn schlechte Zeiten kämen. Dann würden die Schulden angesichts der grün-roten Ausgabenwut explodieren.

„Sie haben eine Milliarde Euro aus dem Jahr 2012 gebunkert. Sie kriegen nochmals hunderte von Millionen im Jahre 2013 dazu. Und die Nachzahlungen vom Kollegen Schmiedel sind noch gar nicht eingerechnet. Geben Sie schleunigst Ihre Verschuldungsrechte an den Landtag zurück“, forderte Rülke den Finanzminister auf. Wenn die Regierung das nicht tue, dann trete ihr Kalkül offen zu Tage: Man wolle Verschuldungsrechte und Kassenüberschüsse horten, um im Landtagswahlkampf 2016 das Land mit Wahlgeschenken zu überschütten. Für Anfang 2016 planten Kretschmann und Schmid eine Operation Schlaraffenland, um ihre Wiederwahl zu erkaufen.  „Und die nachfolgenden Generationen dürfen es dann bezahlen“, sagte Rülke.

Der Finanzminister habe in der vorangegangenen Landtagsdebatte behauptet, die Opposition mache keine eigenen Sparvorschläge. Obgleich der Minister immer wieder beweise, dass man sogar ohne Einsparungen den Haushalt in der aktuellen Situation  ausgleichen könne, so wolle die FDP-Landtagsfraktion gerne behilflich sein. Alle folgenden Vorschläge könnten gegenwärtig sogar dem Schuldenabbau dienen:

  • Wer habe denn auf jährlich 170 Millionen an Studiengebühren verzichtet, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer habe das Projekt „freiwilliges Lebensarbeitszeitkonto“ mit mindestens 20 Millionen im Jahr gekippt, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer habe das Stellenabbauprogramm in der Landesverwaltung gestoppt, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer habe denn hunderte von Parteigängern bis hin zu den Parkschützern im Verkehrsministerium verbeamtet, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer privilegiere das ideologische Prestigeprojekt Gemeinschaftsschule gegenüber den anderen Schularten mit  zig Millionen, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer habe denn unsinnige Doppelstrukturen von G8 und G9 geschaffen, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer verschwende gewaltige Summen für eine unsinnige und regional unausgewogene      Polizeireform, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer investiere viel Geld in eine angeblich neue Beteiligungskultur, um am Ende den Menschen eine lange Nase zu drehen und zu erklären, Gehört-werden bedeute nicht Erhört-werden, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Und wer zwinge den Menschen vor Ort einen Nationalpark mit hundert neuen Personalstellen auf, den sie nicht wollen, um die Mehrheit vor Ort auch noch als „Restminderheit“ zu verunglimpfen, wie das die Staatsrätin Erler getan habe, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?

Nach den Worten von Rülke beinhalte dieser Nachtragshaushalt zwangsläufige Ausgaben wie bei der Flüchtlingshilfe. Er beinhalte sinnvolle Ausgaben wie bei der Sanierung von Straßen und Brücken. Er beinhalte aber auch unsinnige Ausgaben wie die Polizeireform und den Nationalpark. Vor allem sei er aber ein Beleg dafür, dass diese Landesregierung nicht haushalten könne und die Menschen mit vorgetäuschten Einsparungen für dumm verkaufe. Deshalb lehne die FDP-Landtagsfraktion ihn auch ab.

Zum Überschuss im Landeshaushalt in Milliardenhöhe und zur Diskussion über     Risikopuffer oder Schuldenabbau sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es zeigt sich, dass FDP und CDU immer mit ihrer Einschätzung richtig lagen, dass Baden-Württemberg neue Schulden überhaupt nicht notwendig hat. Das ständige Lamentieren über Erblasten und angebliche strukturelle Haushaltsdefizite demaskiert sich nun selbst als das, was es immer gewesen ist, nämlich reine Volksverdummung. Der Finanzminister soll jetzt schleunigst die Verschuldungsrechte zurückgeben, die er sich beim Landtag erschlichen hat.“

Zur Vorstellung der Eckpunkte für den Nachtragshaushalt durch Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dieser Nachtragshaushalt hat nichts mit ideenreicher Haushaltspolitik zu tun. Der Landeshaushalt wird nicht wie von der Landesregierung vorgegeben entlastet, sondern zusätzlich belastet. Rot-Grün schafft es nicht, die Mehrausgaben durch Einsparungen abzudecken, sondern das geschieht überwiegend aus den Überschüssen der Vorjahre, also aus nur einmalig zur Verfügung stehenden Mitteln.

Die vermeintlich strukturellen Einsparungen bei Personal und Zinsen erweisen sich bei näherem Hinsehen als Zufallsergebnisse, die in den folgenden Jahren auch ganz anders ausfallen können. Der Zins kann jederzeit wieder steigen. So sehr die Absenkung der Netto-Kreditaufnahme richtig ist, so sehr verfehlt Grün-Rot gleichzeitig seinen Anspruch, eine strukturell wirksame Konsolidierung des Landeshaushalts zu betreiben.

Auch ist von der Konkretisierung der mittelfristig erforderlichen Einsparbeträge der Ressorts offenbar keine Rede mehr. Von den von der Regierung angekündigten Orientierungsplänen für Ressorteinsparungen ist bislang jedenfalls nichts zu sehen.

Im Übrigen fällt Kretschmann und Schmid seit Wochen nichts Besseres ein, als gebetsmühlenartig Steuererhöhungen durch den Bund herbeizureden. Angesichts dieses hilflosen Agierens ist zu befürchten, dass Grün-Rot als Nächstes die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schuldenbremse für unmöglich erklärt. Die FDP-Landtagsfraktion hat auch immer wieder darauf hingewiesen, dass sie die 27 Millionen teure Polizeireform und den  Nationalpark mit 7,2 Millionen Kosten nicht mitträgt.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisiert scharf,  dass die grün-rote Koalitionsmehrheit im Präsidium des Landtags den Antrag von CDU und FDP niedergestimmt hat, dem Parlament hinreichend Zeit zur Behandlung des Nachtragshaushalts zu geben. Die FDP-Landtagsfraktion bringe kein Verständnis dafür auf, dass sich die Regierungsmehrheit quasi autoritär über den berechtigten Wunsch der parlamentarischen Opposition hinwegsetzt, das grün-rote Finanzgebaren einer nachhaltigen Prüfung zu unterziehen. Rülke: „Jede Form der Beteiligung, die nicht auf einem grün-roten Grundkonsens fußt, ist wohl grundsätzlich unerwünscht.“ Einen umfangreichen Haushaltsnachtrag in einer knappen Woche durchs Parlament jagen zu wollen und dem Parlament nicht einmal wenige Wochen Vorbereitungszeit einzuräumen, zeige auch, dass Finanzminister Schmid und Ministerpräsident Kretschmann offenbar Angst davor haben, ihre brüchigen Argumente einer näheren Untersuchung aussetzen zu müssen. Alle Verfahrenstricks aber könnten nicht darüber hinweg täuschen, dass Baden-Württemberg unter grün-roter Regierung mit die schlechteste Haushaltspolitik von allen Bundesländern betreibt, so Rülke.

Als im höchsten Grade lächerlich bezeichnet der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Hans-Ulrich Rülke die Behauptung von Finanzminister Nils Schmid, angebliche Sparmaßnahmen der grün-roten Landesregierung wirkten sich in Milliardenhöhe aus. “Das einzige was der Finanzminister wirklich beherrscht ist die kreative Buchführung” so Rülke wörtlich. Die Sparmaßnahmen, von denen Schmid fabuliere, gebe es nicht einmal auf dem Papier. Erklärtermaßen rechne Schmid den Griff in den kommunalen Finanzausgleich sowie die Ausschüttung der Landesbank Baden-Württemberg in seine angeblichen Sparmaßnahmen ein. “Damit sind schon einmal fast 500 Millionen reine Trickserei!” so Rülke. Abgesehen davon, dass beide Positionen mit Sparen nichts zu tun hätten, bleibe fest zu halten, dass die alte Landesregierung diese beiden Positionen jährlich in vergleichbarer Höhe in ihren Haushalten geführt hatte. “So etwas als strukturelle Sparmaßnahme eines neuen gegenüber einem früheren Haushalt verkaufen zu wollen ist ein dreistes Stück der Volksverdummung!” stellt der FDP-Fraktionschef fest.

Zur Meldung, wonach Baden-Württemberg im ersten Halbjahr 2013 im Vergleich der Bundesländer das zweithöchste Haushaltsdefizit nach Nordrhein-Westfalen eingefahren hat, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Platz im Länder-Ranking beweist, dass Grüne und Rote nicht mit Geld umgehen können. Das reiche Baden-Württemberg ist mit der Schuldenkönigin Hannelore Kraft gemeinsam auf dem Abstiegsplatz der Haushaltssünder-Bundesliga. Es wird höchste Zeit, dass Grüne und Rote mit der Haushaltskonsolidierung beginnen und nicht noch nach Jahren jegliches eigene Versagen der  alten Landesregierung in die Schuhe schieben wollen.“

In einer von den Liberalen beantragten Aktuellen Debatte mit dem Titel „Rechnungshofdenkschrift 2013 – Warnung vor Nichtstun und Treibenlassen“ hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke der grün-roten Landesregierung völligen Mangel an Sparwillen attestiert. Nicht die Opposition, sondern der Rechnungshof habe der Regierungskoalition vorgeworfen, ihren Finanzplan 2020 zwar termingerecht, aber nicht hinlänglich präzise beim Landtag eingereicht zu haben. Der Finanzminister sage zwar, bis wann und wie viel man einsparen müsse, aber nicht, wie er das machen will. Es fehle die Konkretheit. Der Rechnungshofpräsident Munding fordere: „Die Landesregierung muss sagen, wann und wie konkret gespart werden soll.“ In der Stuttgarter Zeitung habe Schmid vor Monaten erklärt, neben den 11600 Lehrerstellen wolle er weitere 5000 Stellen in der Landesverwaltung abbauen. In Summe also etwa die Hälfte der 30.000 Stellen, die der Rechnungshof fordere. Wo das sein soll, habe der Finanzminister aber nie verraten. Möglicherweise glaube Herr Schmid ja daran, dass sich Beamtenstellen durch Autosuggestion abbauen ließen.

Ein weiteres Beispiel für den Realitätsverlust des Finanzministers sei seine Hoffnung auf jährlich 400 Millionen Euro aus Steuererhöhungen, wenn Peer Steinbrück erst Bundeskanzler sei. Bevor aber Steinbrück Kanzler werde, moderiere Daniela Katzenberger das Kulturmagazin „aspekte“. Nils Schmid sei als Finanzminister so geeignet wie der Hauptmann von Köpenick als Verteidigungsminister.

Nicht besser stehe es um den Ministerpräsidenten. Winfried Kretschmann fordere die Opposition auf, Sparvorschläge zu machen. Als es um den Nationalpark gegangen sei, habe er sich noch darauf berufen, er sei es, der vom Volk legitimiert worden sei, in Baden-Württemberg die Entscheidungen zu treffen. „Herr Ministerpräsident, Sie verstehen Ihren Wählerauftrag wohl so, dass fürs Geldausgeben die Regierung, fürs Sparen aber die Opposition zuständig ist“, sagte Rülke wörtlich.

Im Übrigen mache die Opposition ständig Einsparvorschläge. So wolle die Opposition weder die Abschaffung der Studiengebühren, noch eine Polizeireform, noch einen Nationalpark. An dieser Stelle stelle die Regierung des Gehörtwerdens aber immer ihr Hörgerät ab.

Den Vogel schieße aber SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel mit seinem Ratschlag ab, dort zu sparen, wo es keiner merke, aber ohne zu sagen, wo das denn sei.

„Ein Minister, der Steuererhöhungen einplant, die es nicht gibt. Ein Ministerpräsident, der das Sparen der Opposition überlassen will und ein Fraktionschef, der dort sparen will, wo es keiner merkt! – Ja was seid denn Ihr für eine Regierung?“, fragte Rülke rhetorisch. Offensichtlich wähne sich diese Koalition nicht in Baden-Württemberg, sondern in Mittelerde oder im Taka-Tuka-Land. „Von Ihrer Pippi-Langstrumpf-Mentalität könnte selbst Astrid Lindgren noch etwas lernen“, so Rülke abschließend.

 

 

Zur  Kritik des Landesrechnungshofs an der grün-roten Haushaltspolitik sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt den Landesrechnungshof bei seiner Kritik an der Haushaltspolitik der grün-roten Landesregierung. Mit Prestigeprojekten wie Gemeinschaftsschule, Nationalpark und Polizeireform treibt die Landesregierung die Ausgaben in die Höhe ohne konkret zu benennen, welche Landesaufgaben sie dann demgegenüber künftig für verzichtbar hält und wo entsprechend in größerem Umfang Personalstellen abgebaut werden könnten. Glücksrittern gleich fällt Ministerpräsident Kretschmann und seinem Finanzminister Schmid  stattdessen nichts Besseres ein, als auf Steuermehreinnahmen zu setzen. Dies ist der vergebliche Versuch, ihre Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit kaschieren zu wollen.“

Skeptisch zeigte sich Hans-Ulrich Rülke gegenüber dem Vorschlag einer Enquete-Kommission zur Haushaltskonsolidierung. „Wenn Grün-Rot Kooperation gewollte hätte, hätte es dazu schon überreichlich Gelegenheit gegeben“, unterstrich Rülke unter Hinweis auf mehrere Gesetzgebungsvorschläge der FDP-Landtagsfraktion.  „Wenn sich dazu jetzt aber auf Vorschlag des Rechnungshofs ein Meinungswechsel vollziehen sollte, stehen wir jederzeit für eine konstruktive Zusammenarbeit  bereit.“

Eine Ohrfeige für Grün-Rot ist aus Rülkes Sicht auch die Kritik des Landesrechnungshofs an der mangelhaften energetischen Sanierung der Landesgebäude. Die Hälfte der 194 landeseigenen und angemieteten Gebäude sei laut Rechnungshof noch nicht energetisch saniert. Teilweise würden selbst rechtlich verbindliche Nachrüstpflichten aus der Energieeinsparverordnung nicht erfüllt.

 

Anhörung der FDP/DVP-Fraktion im Landtag am 02.07.2013 zum

Gesetzentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung – Drucksache 15/3239

Äußerung des Rechnungshofs

 

Der Rechnungshof hat schon vor Jahren – lange bevor es die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz gab – die Einführung eines rechtlichen Instrumentariums gefordert, um den Weg des Landes in eine immer höhere Verschuldung zu beenden. Bereits in unserer Denkschrift von 2006 haben wir empfohlen, eine geeignete Regelung in der Landesverfassung und in der Landeshaushaltsordnung zu verankern. Diese Forderung wird demnächst Ihr 10-jähriges Bestehen feiern, und wir werden dann 2016 feststellen müssen, dass sich die Schulden des Landes in diesen 10 Jahren von seinerzeit 42 Milliarden Euro auf dann voraussichtlich 49 Milliarden Euro erhöht haben.

Inzwischen besteht ja weitergehend politischer Konsens darüber, dass es so nicht weitergehen kann. Die Landesregierung ist auf der Basis eines Gutachtens, das aus meiner Sicht nicht in allen Teilen überzeugend ist, allerdings der Auffassung, aufgrund der bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen erst 2020 zur Nullverschuldung kommen zu sollen; wir als Rechungshof sehen dies anders und fordern in unseren seitherigen Denkschriften immer wieder, das grundsätzliche Verschuldungsverbot so bald wie möglich in der Landesverfassung zu verankern. Insofern liegt der Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion richtig, als er mit der Autorität der Landesverfassung und schon deutlich früher als von der Landesregierung geplant eine weitere Neuverschuldung grundsätzlich verbieten will.

Bevor ich zu einigen Einzelheiten des Entwurfs etwas sage, noch eine grundsätzliche Bemerkung: Das Herbeiführen der nach Auffassung des Rechnungshofs gebotenen Rechtslage – Verschuldungsverbot in der Landesverfassung – ist die eine Seite der Medaille; das andere ist die daraus zwingend folgende konsequente Politik des Sparens. Niemand sollte sich der Illusion hingeben, man hätte schon das Ziel erreicht, wenn das grundsätzliche Verbot der Verschuldung in der Verfassung steht.

Gerade wenn das Ziel des ausgeglichenen Haushalts – so wie wir das wollen und wie die FDP-Fraktion es mit ihrem Gesetzesentwurf will – früher erreicht werden soll, heißt das: Das Land muss sein Personal schnell und deutlich reduzieren; das bedeutet einfach ein paar Leute weniger in den Regierungspräsidien und in den Ministerien; mitnichten, denn wer den Landeshalthalt wirklich sanieren will, kommt nicht darum herum, Lehrerstellen zu streichen – weit über das hinaus, was die Regierung schon geplant hat – und auch andere Schonbereiche wie Polizei und Justiz ins Blickfeld zu nehmen. Auch die eine oder andere Fakultät unserer Universitäten und die eine oder andere Hochschuleinrichtung im Übrigen werden dann auf den Prüfstand müssen. Liebgewonnene Gewohnheiten im Bereich der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung müssen hinterfragt und in vielen Fällen gestrichen werden, ebenso Altes und Neues in den Bereichen von Umwelt- und Naturschutz. Bitte erwecken Sie nie den Eindruck, man könne die Nullverschuldung in der Verfassung vorgeben und keiner merkt was von den Folgen. Wer den strukturell ausgeglichenen Haushalt will, darf keine Schonbereiche definieren, nicht einmal Kunst und Kultur.

Übertreibe ich hier? Wohl kaum; Sie wollen 2013 750 Millionen Euro einsparen und in den Folgejahren 500 Millionen Euro anstelle der von der Regierung geplanten 316 Millionen Euro. Wenn Sie eine Einsparung von 500 Millionen Euro zur Hälfte durch Personalreduktion erbringen wollen, müssen sie 4.000 Stellen sofort und auf Dauer streichen. Eine proportionale Verteilung dieser Stellen unterstellt, würden auf den Bereich des Kultusministeriums 2.000 Stellen entfallen, die zu streichen wären, und zwar über die 17.000 Gesamtstellen hinaus, die schon als künftig wegfallend im Haushaltsplan stehen.

Die Aufgabe, dazu Tacheles zu reden, meine Damen und Herren, ist mit der Vorlage Ihres Gesetzentwurfs noch nicht geleistet, aber das wissen Sie ja.

Nun zu einigen Details des Entwurfs:

Der Gesetzesentwurf ähnelt in weiten Teilen dem Entwurf einer Verordnung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur zulässigen Kreditaufnahme nach § 18 Landeshaushaltsordnung vom 07.06.2013. In wichtigen Punkten ist er jedoch deutlich ambitionierter:

Der Haushaltsausgleich soll bereits ab 2017 statt erst 2020 erfolgen.

  • Jährliche Einsparung 750 Millionen Euro im ersten Jahr (2013) und in den Folgejahren 500 Millionen Euro statt 316 Millionen Euro
  • Daraus ergibt sich eine zulässige Gesamt-Neuverschuldung von 4,1 Milliarden Euro statt 9,2 Milliarden Euro.

Diese schuldenreduzierenden Festlegungen halten wir für richtig und für geboten.

Problembereiche sind insbesondere finanzielle Transaktionen, Nachtragshaushalte und das Kontrollkonto.

  • Die vorgesehene Bereinigung um finanzielle Transaktionen kann zu Schuldenerhöhungen führen, die nicht auf die Obergrenze angerechnet werden. Beispielsweise betrifft dies Investitionen über Sondervermögen. Auch für diese Schulden besteht aber das Risiko, ob die Zinslasten dauerhaft zu tragen sind.
  • In Nachtragshaushalten dürfen zusätzliche Schulden von bis zu 3 Prozent der veranschlagten Netto-Steuereinnahmen genehmigt werden. Zwar wird diese zusätzliche Neuverschuldung bei dem Kontrollkonto berücksichtigt. Besser wäre jedoch, die Ausgaben zu kürzen statt über eine weitere Ausnahmeregelung neue Schulden zu ermöglichen.
  • Ein negativer Saldo aus dem Kontrollkonto soll in einem „angemessenen“ Zeitraum getilgt werden. Hier wäre eine konkrete, kurz bemessene Frist stringenter.

Noch klärungsbedürftig erscheint uns, unter welchen Voraussetzungen die Finanzierung öffentlicher Investitionen durch Private möglich sein sollen – Stichwort ÖPP. Denn durch solche Projekte steigen zwar nicht die öffentlichen Schulden, wohl aber die Verpflichtungen, die als Mietzins oder Leasingraten am Ende ebenso wie Zinsverpflichtungen die öffentlichen Haushalte über Jahre und Jahrzehnte dauerhaft belasten. Hier wird der Maßstab, den auch der Rechnungshof stets eingefordert hat, nämlich der Nachweis der Wirtschaftlichkeit, nicht singulär bleiben können; man wird ihn ergänzen müssen um eine Prüfkomponente, ob die Haushalte der Zukunft die aus solchen Projekten folgenden Belastungen tragen können.

Die möglichen Auswirkungen Ihres Entwurfs auf die Verschuldungssituation möchten wir wie folgt zusammenfassen:

Das Land hatte zum 31.12.2012 45,2 Milliarden Euro Schulden, davon 43,3 Milliarden Euro am Kreditmarkt aufgenommen.

  • Nach dem Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion können 4,1 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen werden.
  • Über die Steuerschwankungskomponente (Konjunkturkomponente) können über mehrere Jahre mehrere Milliarden Euro neue Schulden zusammenkommen.
  •  Durch Ausnahmesituationen, die nicht zu kalkulieren sind, kann sich die Neuverschuldung deutlich erhöhen.
  •  Weitere, nicht in die Berechnung einfließende Schulden/kreditähnliche Verpflichtungen können über Sondervermögen oder durch ÖPP entstehen.

Dies alles zeigt, dass auch auf der Basis Ihres im Grundsatz begrüßenswerten Gesetzentwurfs die Gefahr einer weiter steigenden Verschuldung besteht. Sie wird aber auf jeden Fall im Vergleich zur geltenden Rechtslage deutlich gemindert.

Gestatten Sie mir am Ende noch einen kurzen Ausblick:

Meine Damen und Herren, all die Schuldenbremsen, die derzeit diskutiert oder auch beschlossen werden, haben eine große Schwäche: Sie bewegen sich zwangsläufig im kameralen System, das heißt, sie sind blind für die Auswirkungen auf das Vermögen der Körperschaft. Sie sind quasi die Konsequenz aus der Erkenntnis, dass bei allen öffentlichen Körperschaften die Schulden unablässig steigen, wenn man nicht einen justiziablen, aber leider auch recht primitiven Riegel vorschiebt. So weit, so folgerichtig.

Daneben bleibt aber betriebs- und volkswirtschaftlich auch richtig, dass die Verschuldung – oder vornehmer formuliert – die Aufnahme von Fremdmitteln zur Finanzierung wirtschaftlicher Investitionen sehr wohl richtig und vernünftig sein kann, jedenfalls dann, wenn sie entsprechend der Lebens- oder Nutzungsdauer getilgt werden. Kann es denn dauerhaft richtig sein, dass das Land – oder andere öffentliche Körperschaften, die sich ein Schuldenverbot auferlegen, solche richtigen und vernünftigen – zeitlich befristet fremdfinanzierten – Investitionsentscheidungen nie mehr treffen dürfen?

Ich persönlich meine: Nein, das kann nicht das letzte Wort sein. Noch immer besteht ja die Hoffnung, dass die öffentlichen Körperschaften – idealerweise mindestens europaweit – zu einem einheitlichen Rechnungswesen finden, das eine Vermögensrechnung einschließt und in dem sie alle gezwungen sind, Jahr für Jahr eine Vermögensbilanz nach einheitlichen Kriterien vorzulegen. Wenn das gelingt, wird nach meiner Überzeugung nicht mehr in den Verfassungen stehen: Schulden machen verboten, sondern stattdessen: Kapitalverzehr verboten!

Aufatmen ist dann aber keineswegs angesagt: Denn Kapitalverzehr vermeiden ist nicht leichter, sondern noch schwerer als nur das Vermeiden von Schulden; am Beispiel des Landes: Selbst wenn das Land keine neuen Schulden macht, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sein Kapital abnimmt, denn die betriebswirtschaftlichen Abschreibungen werden bei Weitem nicht erwirtschaftet. Und selbst notwendige Investitionen werden – noch verstärkt durch die Schuldenbremse – vielfach unterlassen.

Dieser Ausblick soll aber meine zentralen Aussagen nicht verwässern oder relativieren: Ihr Gesetzentwurf entspricht im Kern Forderungen des Rechnungshofs, er ist finanz- und haushaltspolitisch geboten. Was Sie noch leisten müssen: Den Menschen im Land und auch den Mitarbeitern des Landes klar machen, dass die Umsetzung Ihres Entwurfs ihnen erhebliche Einschnitte und spürbare Verschlechterungen abverlangt.

Sehr verehrte Damen, sehr  geehrte Herren,

 

fast exakt sechs Jahre (21.06.2007) ist es her, dass die FDP/DVP Fraktion des baden-württembergischen Landtags eine Anhörung zum Thema „Schuldengrenze in der Verfassung“ veranstaltet hat. Seitdem hat sich viel getan. Auf Bundesebene wurde die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert.

Nach Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 GG sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Artikel 109 Abs. 3 Satz 2 und 3 GG erlaubt Bund und Ländern Ausnahmen von dieser Regelung für konjunkturelle Auf- und Abschwünge sowie für Naturkatastrophen und Notsituationen. Nach Artikel 143 d Abs. 1 Satz 2 und 3 GG dürfen die Länder im Zeitraum bis zum 31.12.2019 von den Vorgaben des Artikels 109 Abs. 3 abweichen. Demnach gilt die Schuldengrenze für die Bundesländer ab dem Jahr 2020.

Einige Länder haben in ihren Landesverfassungen bereits nachgezogen und eine Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Das Land Baden-Württemberg gehört nicht dazu, was der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sehr bedauert. Darüber hinaus haben einige Bundesländer eine Schuldenbremse in die Landeshaushaltsordnung aufgenommen. Leider hat die aktuelle Landesregierung das in der Landeshaushaltsordnung festgeschriebene Verschuldungsverbot aufgehoben. Das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 beinhaltet eine entsprechende Änderung der Landeshaushaltsordnung. Die einzige Hürde, die bislang einem erneuten Marsch in den Schuldenstaat entgegenstand, ist damit gefallen.

Somit gehört das Land Baden-Württemberg zur unrühmlichen Gruppe derjenigen Bundesländer, die eine Schuldenbremse bisher weder in die Landesverfassung noch in die Landeshaushaltsordnung aufgenommen haben.

Dabei war die Zeit noch nie so günstig, die Konsolidierung des Landeshaushaltes voranzutreiben.  Baden-Württemberg eilt von einem Steuerrekord zum nächsten. Deshalb wäre es nur angemessen, wie in den beiden vergangenen Jahren die Nullverschuldung aufrechtzuerhalten.

Das geschieht jedoch nicht. Eines der wirtschafts- und steuerstärksten Bundesländer marschiert weiter in den Schuldenstaat. 3,3 Mrd. Euro Neuschulden enthält der neue Doppelhaushalt für 2013/2014. Der Schuldenstand beläuft sich je nach Abgrenzung des Schuldenbegriffs auf rund 45 Milliarden Euro. Das ist unverantwortlich gegenüber den nachfolgenden Generationen. Dies gilt umso mehr, wenn man sich die Haushaltsbelastung durch die Zinsbelastung vergegenwärtigt. Derzeit werden rund 2 Milliarden Euro pro Jahr benötigt, um den Zinsverpflichtungen nachzukommen und dies bei einem sehr niedrigen Zinsniveau.

Der Bund der Steuerzahler begrüßt es deshalb außerordentlich, dass die FDP/DVP Fraktion einen erneuten Gesetzesentwurf einbringt, um die Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung zu verankern. Die Zielsetzung ist klar: Die Nullverschuldung muss schnellstens erreicht und neue Grenzen der Verschuldung unverrückbar in der Verfassung festgeschrieben werden. Den nachfolgenden Generationen nur Schuldenberge, Pensionslawinen und eine ungünstige Demografie zu überlassen, entspricht nicht dem Generationenvertrag und dem, was man seinen Kindern und Enkeln hinterlassen will. Soweit die finanzpolitische Beurteilung.

Kommen wir nun zum Gesetzesantrag der FDP/DVP: In der Anhörung des Jahres 2007 hatten wir uns auf ein Gutachten unseres Finanzwissenschaftlichen Instituts – damals noch das Karl-Bräuer-Institut – berufen und gefordert, die bestehende Kreditgrenze im Grundgesetz und in den Landesverfassungen auf mittlere Sicht durch ein grundsätzliches Verbot der Kreditaufnahme zu ersetzen, das nur in wenigen außerordentlichen Fällen durchbrochen werden darf.

Dieses grundsätzliche Kreditaufnahmeverbot beruht auf der Erfahrung, dass die Übertragung des privatwirtschaftlichen Investitionskalküls auf die öffentlichen Investitionen weitgehend verfehlt ist. Zumeist ist nämlich weder die Selbstfinanzierung öffentlicher Investitionen noch die Generationengerechtigkeit ihrer Kreditfinanzierung gewährleistet. Hinzu kommt, dass auch dann Generationengerechtigkeit hergestellt wird, wenn jede Generation ihre Investitionen im vollen Umfang selbst finanziert.

Vom grundsätzlichen Kreditaufnahmeverbot lässt unser Vorschlag nur zwei Ausnahmefälle zu:

Der Ausnahmefall Nr. 1 ist ein Kreditbedarf infolge von Naturkatastrophen, Seuchen und Krieg. Das Land muss im Katastrophenfall (man denke an den Sturm Lothar) schnell und im benötigten Umfang Mittel aufnehmen können, um die erforderlichen Hilfsmaßnahmen zu finanzieren. Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass im Falle von außergewöhnlichen Notsituationen eine weitgehende Ausnahmeregelung von der Schuldengrenze gilt.

Der Ausnahmefall Nr. 2 ist eine Kreditfinanzierung, die einem eng begrenzten Ausgleich von konjunkturbedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben dient. Dadurch soll einer prozyklischen Haushaltspolitik entgegengewirkt und den automatischen Stabilisatoren in begrenztem Maße Raum gegeben werden. Andererseits sollten konjunkturbedingte Mehreinnahmen zur Schuldentilgung verwendet oder in Konjunkturausgleichsrücklagen eingebracht werden.

Während die konjunkturbedingte Verschuldung begrenzt wird durch das konjunkturbedingte Defizit, ist es im Falle von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen praktisch unmöglich, den unbedingt erforderlichen Kreditbedarf zu ermitteln und beitragsmäßig zu begrenzen. Umso bedeutender ist die Vorgabe des Grundgesetzes, dass eine „entsprechende Tilgungsregelung“ vorzusehen ist, wenn die Ausnahmeregelung in Anspruch genommen wird.

Das grundsätzliche Kreditaufnahmeverbot bei zwei Ausnahmefällen ist in Ihrem Gesetzentwurf enthalten. Deshalb begrüßt der Bund der Steuerzahler den Gesetzentwurf incl. Ihrer Festlegung, die Nettoneuverschuldung deutlich früher zu erreichen, als von der Landesregierung vorgesehen. Nach den bisherigen Plänen und der Neuregelung des Landeshaushaltsgesetzes ist vorgesehen, dass zum Ausgleich des Haushaltes bis einschließlich des Haushaltsjahres 2019 Kredite aufgenommen werden dürfen. Diese Zielsetzung ist nur wenig ambitioniert, denn ab 2020 gilt die Schuldengrenze des Grundgesetzes. Das Erreichen der Schuldenbegrenzung vor dem genannten Zeitraum wird vom Bund der Steuerzahler in jeder Form unterstützt. Es ist auch vorteilhaft, weil Zinszahlungen eingespart werden, die zusätzlich anfallen, wenn das Ziel erst 2020 erreicht wird.

Bei Ausnahmeregelungen besteht immer die Gefahr des Missbrauchs. Im Ausnahmefall der Kreditfinanzierung von konjunkturbedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben sind daher verschärfte Darlegungs- und Begründungspflichten vorzusehen. Dass hier ein relevantes Problem vorliegt, zeigt der Blick in die Vergangenheit. Auf Bundesebene wurde in den Jahren 2002, 2003 und 2004 eine übermäßige Kreditfinanzierung mit der Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts begründet. Weder Bundesbank noch Sachverständigenrat wurden im Vorfeld befragt, ob diese Auffassung geteilt wird. Ähnliches hat sich auch in Ländern vollzogen. Es wäre daher angebracht, wenn sich Baden-Württemberg in einer Ausführungsbestimmung dazu verpflichtet, die Einschätzung einer externen Institution hinsichtlich der konjunkturellen Entwicklung zu übernehmen.

Auch muss daran gedacht werden, eine prozentuale Obergrenze mit Verfassungsrang einzuziehen, um zu verhindern, dass dieser Ausnahmefall über die Maßen in Anspruch genommen und das grundsätzliche Verbot der Kreditfinanzierung von dieser Seite her umgangen und wirkungslos gemacht wird. Die Obergrenze für die Kreditfinanzierung konjunkturbedingter Mindereinnahmen und Mehrausgaben sind nach unserer Auffassung für den Bund und die Länder auf insgesamt 3 Prozent des BIP festzusetzen.

Zudem ist die Tilgungsverpflichtung zur Voraussetzung für jede Kreditaufnahme, also für beide Ausnahmefälle, zu machen. Zugleich mit der Ermächtigung zur Kreditaufnahme ist ein verbindlicher Tilgungsplan zu verabschieden, in dem sich das Land verpflichtet, entsprechende Haushaltsüberschüsse zeitnah zu erwirtschaften.

Beachtet werden muss auch, dass ein Missbrauch der katastrophenbedingten Verschuldung nicht ausgeschlossen ist. Der Bund der Steuerzahler schlägt daher vor, dass in der Landesverfassung festgeschrieben wird, dass die katastrophenbedingte Kreditaufnahme im Parlament einer Zweidrittelmehrheit bedarf.

Diese Forderung erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass die eigentlich restriktiven Regelungen des § 18 der Landeshaushaltsordnung in Baden-Württemberg durch einfache Mehrheit im Parlament ausgehebelt werden konnte.

Für eine enge Begrenzung der Kreditaufnahme ist eine zeitnahe Überwachung der öffentlichen Haushalte und der Kreditfinanzierung erforderlich. Die Überwachung lässt sich durch die Einsetzung eines unabhängigen Finanzstabilitätsrates (jetzige Zusammensetzung: Bundesfinanzminister, Finanzminister der Länder und der Bundeswirtschaftsminister) verbessern. Dieser Rat sollte im viertel- bzw. halbjährlichen Abstand für den Bund und die Länder die Haushaltsentwicklung, vor allem auch im Hinblick auf die Einhaltung der Kreditgrenze, analysieren sowie bei Fehlentwicklungen Warnung aussprechen und Korrekturen vorschlagen.

Zusätzlich ist die verfassungsrechtliche Prüfung der Kreditfinanzierung ein wichtiger Ansatzpunkt für die Schuldengrenze. Die höchstrichterliche Kontrolle ist künftig zu intensivieren und zu stärken. Hierzu könnte der Landesrechnungshof einen entscheidenden Beitrag leisten. Seit Jahren dokumentiert und kritisiert der Rechnungshof die übermäßige Verschuldung. In der Denkschrift 2012 hat der Rechnungshof gefordert, das Verschuldungsverbot in der Landesverfassung zu verankern.

Deshalb schlagen wir vor, dem Rechnungshof ein spezifiziertes Antragsrecht einzuräumen, mit dem ein Normenkontrollverfahren zur Kreditfinanzierung beim Verfassungsgericht in Gang gebracht werden kann. Zudem ist dafür Sorge zu tragen, dass eine verfassungswidrige Kreditaufnahme für den Haushaltsgesetzgeber auch konkrete Sanktionsfolgen hat. Wir schlagen vor, dass in dem Fall, dass der Staatsgerichtshof eine unzulässige Kreditaufnahme feststellt, die rückgängig gemacht werden muss. Dazu muss die Kreditobergrenze des laufenden Haushalts um den Betrag der unzulässigen Kreditaufnahme reduziert werden.

Erlauben Sie mir auf zwei weitere Punkte hinzuweisen:

Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass das Land Baden-Württemberg daran denken könnte, dem Verbot der strukturellen Verschuldung dadurch auszuweichen, dass die entsprechenden Kredite nicht mehr selbst aufgenommen werden, sondern von Sondervermögen und sog. Extrahaushalten. Daher schlägt der Bund der Steuerzahler vor, dass Baden-Württemberg die Finanzierung von Sondervermögen an das Verbot der strukturellen Neuverschuldung anpasst. Kreditermächtigungen, die in der Vergangenheit Sondervermögen erteilt wurden, sollten spätestens zum 31.12.2019, bei zeitigerem Einhalten der Schuldenbremse zum 31.12.2015, zurückgenommen werden und statt dessen eine Finanzierung dieser Sondervermögen aus dem Landeshaushalt erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, sollten zumindest keine neuen mit Kreditermächtigungen ausgestatteten Sondervermögen und Extrahaushalte beschlossen werden.

In diesem Zusammenhang problematisch erscheint auch, dass die Kommunen nicht direkt in die Schuldenbremse einbezogen werden. Gleichwohl stehen die Länder in der Verantwortung für etwaige Defizite der Kommunen. Es muss verhindert werden, dass sich Baden-Württemberg über die Gemeinden – also indirekt weiterhin – strukturell verschulden könnte, indem z. B. die Beteiligung der Gemeinden am Aufkommen von Landessteuern verringert wird oder Zuweisungen gekürzt werden, so dass diese Gemeinden praktisch gezwungen werden, Mindereinnahmen mit Krediten auszugleichen.

Lassen Sie mich abschließend unsere Hauptforderungen nochmals zusammenfassen:

1. Die bestehende Kreditgrenze in der Landesverfassung ist durch ein grundsätzliches Kreditaufnahmeverbot zu ersetzen.

2. Von diesem verfassungsrechtlichen Gebot soll es lediglich zwei Ausnahmen geben: Zum einen ein Kreditbedarf infolge von Katastrophen, Seuchen und Krieg, zum anderen eine Kreditfinanzierung zum Ausgleich von konjunkturbedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben.

3. Für die Kreditfinanzierung konjunkturbedingter Mindereinnahmen und Mehrausgaben wird eine verfassungsrechtliche Obergrenze für die Gebietskörperschaften von insgesamt 3 Prozent des BIP festgesetzt.

4. Für den Ausnahmefall der Kreditfinanzierung in Folge von Katastrophen sollte die Verfassung die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit des Parlaments und die gleichzeitige Verabschiedung eines verbindlichen zeitnahen Tilgungsplans vorsehen.

5. Zur Verbesserung der öffentlichen Haushalte und der Kreditaufnahme dürfte die Einsetzung eines unabhängigen Finanzstabilitätsrates maßgeblich beitragen.

6. Um die verfassungsrechtliche Überprüfung der Kreditaufnahme zu verstärken wird empfohlen, dem Rechnungshof ein Antragsrecht einzuräumen, ein Normenkontrollverfahren zur Kreditfinanzierung beim Verfassungsgericht in Gang zu bringen.

7. Für den Fall einer verfassungswidrigen Kreditaufnahme ist eine Regelung zu installieren, die den Haushaltsgesetzgeber zwingt, die unzulässige Kreditaufnahme rückgängig zu machen.

8. Eine Auslagerung der Neuverschuldung in Sondervermögen und in die Kommunen sollte verhindert werden.

Soweit unsere Vorschläge, die weitgehend im Gesetzesvorschlag enthalten sind. Deshalb unser besonderer Dank an die Fraktion, die diesen Gesetzesvorschlag eingebracht hat.

Vielen Dank.

Die FDP-Landtagsfraktion steht den Plänen der grün-roten Landesregierung zur Sanierung des Haushalts äußert kritisch gegenüber. So äußerte sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke wie folgt:

„Es ist absolut unseriös, über 5 000 abzubauende Stellen zu reden, solange die entsprechenden Bereiche, in denen diese gestrichen werden sollen, nicht genannt werden. Darüber hinaus ist anscheinend nicht einmal klar,  welche Aufgaben der bisherigen Stelleninhaber nicht mehr, in anderer Form bzw. von Dritten wahrgenommen werden sollen.

Nach allem, was die grün-rote Landesregierung bisher geleistet hat, ist nicht zu sehen, dass eine derartige Aufgabe von der Regierung auch nur in Ansätzen bewältigt werden kann.“

So fehle auch ein Jahr nach der Ankündigung des Abbaus von 11.600 Stellen im Lehrerbereich jegliche Konzeption, wie dies mit den Zukunftsvorhaben im Bereich Bildung – dem Ausbau von Ganztagesangeboten, mehr Inklusion, einer verbesserten Unterrichtsversorgung und einer stärkeren individuellen Förderung – vereinbart werden könne. Finanzpolitisch motivierte Stellenstreichungen und bildungspolitisch motivierte Mehranforderungen stünden hier beziehungslos nebeneinander.

In den Ministerien hingegen sei Grün-Rot bislang nur durch gewaltige Stellenvermehrungen aufgefallen – deren inhaltliche Begründung sowohl im Verkehrs- als auch im Integrationsministerium bis zum heutigen Tage rätselhaft geblieben ist. Dasselbe gelte für die Anforderungen von mehr als 80 zusätzlichen Stellen für das von der Bevölkerung nachdrücklich abgelehnte Projekt „Nationalpark“.

Es sei daher umso dringlicher, den Bürgern reinen Wein einzuschenken, als das Grün-Rot bislang den Eindruck erwecke, in zentralen Bereichen der Landesverwaltung eher mehr als weniger Stellen bereithalten zu wollen, so in der inneren Sicherheit und der Steuerverwaltung.

Bildung und Wissenschaft, Innere Sicherheit und Steuerverwaltung stellen zusammen über 80 Prozent der im Landeshaushalt vorhandenen Stellen.

„Es ist absurd, aus dem restlichen Bereich die genannten 5 000 Stellen erwirtschaften zu wollen. Es ist also mit Spannung zu erwarten, welche Wahlversprechungen als nächstes einkassiert werden, sofern der Stellenabbau tatsächlich kommt.“

Schuldenpolitik der Landesregierung sprengt alle Dimensionen – Meilenweit, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke in der Debatte zur Dritten Lesung des Staatshaushaltsplans 2013/2014, verfehle die grün-rote Landesregierung die selbstgesteckten Ziele. Nachdem die Herren Kretschmann und Schmid in der Opposition auch zu Zeiten deutlich geringerer Steuereinnahmen stets ausgeglichene Haushalte gepredigt, die Einhaltung der Landeshaushaltsordnung gefordert und von der Schuldenbremse geschwärmt hätten, so sei dies nun in der Regierung alles reine Makulatur. Die derzeitige Landesregierung habe jährlich drei Milliarden Euro mehr an Steuereinnahmen zur Verfügung als die schwarz-gelbe Vorgängerregierung, aber sie gebe fünfeinhalb Milliarden mehr aus. Vorbei die Versprechungen von Haushaltskonsolidierung und Einhaltung der Schuldenbremse. Die Landeshaushaltsordnung der Vorgängerregierung müsse sogar verändert werden, weil sie dem hemmungslosen Schuldenkurs von Grün-Rot entgegenstehe.

Die Regierung Kretschmann-Schmid habe dem Bürger ein Tischlein-deck-dich nach dem Märchen der Brüder Grimm in Aussicht gestellt. In der Realität angekommen stellten die Menschen nun fest, dass sie sich tatsächlich in diesem Märchen befänden. Statt Tischlein-deck-dich rufen Kretschmann und Schmid aber jetzt plötzlich Knüppel aus dem Sack, und der Bürger kriegt die Prügel!, so Rülke. Jährlich steigere Grün-Rot die Ausgaben um rund 5%, was etwa zwei Milliarden Euro entspreche. Durchgängig durch die Ressorts gebe es Ausgabensteigerungen im Millionenbereich. Es sei das gute Recht einer Regierung, andere Prioritäten zu setzen als die Vorgängerregierung. Dann müsse man aber an anderer Stelle sparen. Grün-Rot gebe aber an allen Stellen mehr Geld aus. Es sei auch unseriös, dass Grüne und Rote einerseits alle Vorschläge der Opposition zu Einsparungen ablehnten und andererseits immer behaupten würden, es gebe gar keine solchen Vorschläge. Die FDP-Fraktion habe beispielsweise vorgeschlagen, auf die unsinnige Polizeireform zu verzichten, ebenso auf ein Mietwohnraumförderprogramm, das kein Mensch nachfrage. Die FDP hätte auch nicht auf die Studiengebühren verzichtet und das Steuerabkommen mit der Schweiz unterstützt. Man hätte auch nicht unsinnige Doppelstrukturen von G8 und G9 im Gymnasialbereich geschaffen so wenig wie man gewaltige Summen ausgegeben hätte, um die Eltern und Kinder in Gemeinschaftsschulen zu locken. Ganz sicher hätte man auch nicht hunderte von Parteigängern in den Ministerien versorgt. Es sei schlicht unwahr zu behaupten, die Opposition mache keine Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung.Dagegen sei die mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung höchst unseriös. Man gehe bereits jetzt von einem rot-grünen Wahlsieg bei der Bundestagswahl aus, den keine einzige aktuelle Umfrage hergebe. Die geplanten Steuererhöhungen (Spitzensteuersatz, Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer) seien ein Horrorprogramm für den Mittelstand und ein Vernichtungsplan für Arbeitsplätze in Baden-Württemberg.Daneben rede Grün-Rot zwar ständig von strukturellem Sparen, handle aber gegenteilig. Es gebe da Mogelpackungen wie jährlich 120 Millionen Euro Gewinnausschüttung der LBBW. Dies dem Bürger als strukturelle Einsparung zu verkaufen sei Volksverdummung. Wirklich strukturell eingespart würden 2013 lediglich 81,5 Millionen und im Jahr 2014 141,6 Millionen Euro. Dagegen setze Grün-Rot aber strukturelle Mehrausgaben von 186,4 Millionen im Jahre 2013 und 202,9 Millionen in 2014. In Wahrheit treibe der grün-rote Haushalt also in eine immer größere strukturelle Schieflage. Die angeblichen Einsparungen seien eine reine Schimäre.Im Ergebnis sei dieser Haushalt ein erschreckendes Dokument von Politikversagen und ein Zeugnis gebrochener Wahlversprechen, sagte Hans-Ulrich Rülke.

Plädoyer für Bildungsföderalismus und nachlaufende Studiengebühren – In der Landtagsdebatte über den Wissenschaftshaushalt 2013/14 sagte der wissen-schaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern: Bei näherer Betrachtung der grün-roten Weichenstellungen für die Finanzierung des Wissenschaftsbereichs wird deutlich, dass dieser Haushalt auf Sand gebaut ist. Es ist höchst fraglich, ob sich der Kurs der verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen, wie ihn die CDU/FDP-Landesregierung mit dem Solidarpakt für die Wissenschaft eingeschlagen hat, auch mittel- oder gar längerfristig durchhalten lässt. Denn die zur Verfügung gestellten Mittel müssen auch im Jahr 2020 noch ausreichen, so dass unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen im internationalen Wettbewerb um die beste Forschung und Lehre weiterhin mithalten können.

Auf den Wissenschaftsbereich kommen zusätzliche Aufgaben zu. Insbesondere gilt es, im Interesse der künftigen Studierenden und im Interesse der Fachkräftesicherung, den Stand des aktuellen Hochschulausbaus zu halten. Das Masterausbauprogramm, die logische Folge des Ausbaus der Studienanfängerplätze der vergangenen Jahre, ist jedoch vollständig abhängig vom Abbau der Anfängerplätze. Für jeden zusätzlichen Masterstudienplatz muss demnach erst ein Bachelorstudienplatz abgebaut sein. Das ist alles andere als ein bedarfsgerechter Masterausbau. Und es ist etwas ganz anderes, als Grüne und SPD im Wahlkampf versprochen haben. Völlig unklar bleibt daher, wo der Ministerpräsident noch vor 2020 den Rotstift im Wissenschaftsbereich ansetzen will, wie er angekündigt hat. Man sollte ihm klarmachen, dass er das besser bleiben lässt.Aber statt nach wirksamen Lösungsansätzen zu suchen, macht es sich die grüne Wis-senschaftsministerin sehr einfach und ruft nach dem Bund. Dabei weiß Frau Bauer genau, dass der Bund für die Hochschulfinanzierung nicht zuständig ist. Und obwohl der Bund über 12 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode für Bildung zusätzlich aufwendet und vieles freiwillig mitfinanziert wie die Exzellenzinitiative, hält auch er auch keinen Dukatenesel zur wundersamen Geldvermehrung in einem Berliner Keller versteckt. Denn genauso wie bei den Ländern greift beim Bund im Jahr 2020 die Schuldenbremse. Da wäre es aus Sicht der FDP klüger, die baden-württembergische Landesregierung nähme eine konsequente Haltung für den Wettbewerbsföderalismus im Bildungsbereich ein und würde sich eindeutig zur seiner Verantwortung für die Hochschulen bekennen. Denn nur wer für einen Bereich verantwortlich ist, kann auch mit Recht einfordern, dass er für die Erfüllung seiner Aufgaben die nötige Finanzausstattung braucht. Zu kritisieren ist aus Sicht der FDP vor allem, dass sich Grün-Rot bislang jeglicher Prüfung von Alternativen zu einer Totalabschaffung von Studiengebühren verweigert hat. Und dabei sind nachlaufende Studiengebühren, die erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze zur Rückzahlung fällig werden, durchaus eine Möglichkeit, Sozialverträglichkeit mit einer angemessenen finanziellen Beteiligung der Studierenden an ihrem Hochschulstudium zu verbinden. Nach außen die Monstranz der Studiengebührenfreiheit herumzutragen und gleichzeitig den Verwaltungskostenbeitrag schleichend zu er-höhen, ist dagegen scheinheilig. Die FDP schlägt mit dem vorliegenden Entschließungsantrag erneut vor, mit Experten ein Konzept nachlaufender Studiengebühren für Baden-Württemberg zu erarbeiten. Es wurde übrigens keineswegs eine Vollkompensation der Studiengebühren vorgenommen. Grün-Rot hat bei der Pro-Kopf-Kompensation nämlich nicht 500 Euro angesetzt, sondern 280 Euro. Dieser Durchschnittswert kam vor allem durch die Befreiungen aufgrund der Geschwisterregelung zustande. Eine Geschwisterbefreiung wäre aber bei nachlaufenden Studiengebühren obsolet, so dass den Hochschulen mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten. Und die Koalitionäre können es drehen und wenden, wie sie wollen: Die rund 170 Millionen Euro Kompensationsmittel würden an anderer Stelle im Hochschulbereich dringend gebraucht.