Pressemitteilungen

Bund der Steuerzahler mahnt preiswertere Lösung und hat Bürgerentscheid gefordert.


Zur heutigen Meldung, dass die Corona-Pandemie noch ohne Folgen für die möglicherweise milliardenschwere Stuttgarter Opernsanierung bleiben soll, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Eine unmittelbare Folge von Corona ist ein angespannter Landeshaushalt, der eine besonders kostensensible Finanzpolitik gebietet. Zudem glaube ich nicht daran, dass wir ohne weitere Baukostensteigerungen bis ins Jahr 2037 kommen werden. Daher müssen die Kosten angesichts der drängenden Herausforderungen in der Pandemie auf den Prüfstand und die Einsparpotentiale auch seitens des Landes diskutiert werden, das die Sanierungskosten schließlich hälftig tragen soll. Denn der Bund der Steuerzahler mahnte bereits eine preiswertere Lösung an und hat auch einen Bürgerentscheid gefordert. Gerade bei möglichen Kosten von einer Milliarde Euro wäre eine Bürgerbeteiligung geboten, wenn die `Politik der Gehörtwerdens´ keine leere Floskel bleiben soll. Denn es ist den Menschen im Land fernab der Landeshauptstadt schwer vermittelbar, warum man in Stuttgart derart beträchtliche Summen in einen einzelnen Kulturbau investieren soll, während etwa die dortigen Infrastrukturprojekte leer ausgehen.“

Selbst Bürgerforum nicht einig, wie der weitere Fahrplan bei der Sanierung aussehen soll.


In der heutigen aktuellen Debatte zum Thema „Unwetterschäden am Stuttgarter Opernhaus: Sanierung jetzt vorantreiben“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Zwei Seelen wohnen, ach, in meiner Brust – die des kulturpolitischen Sprechers, der das prominente Drei-Sparten-Haus sehr schätzt, und des finanzpolitischen Sprechers, dem klar ist: Die Maximallösung bei der Opernsanierung ist mit Blick auf die angespannte Haushaltslage derzeit nicht darstellbar. Erst gestern wurde ein dritter Nachtragshaushalt verabschiedet, der erhebliche Kreditaufnahmen mit sich bringt. Allein der Schuldendienst für die Kredite, die wegen der Corona-Pandemie aufgenommen wurden, belastet den Landeshaushalt künftig mit zusätzlichen 330 Millionen Euro im Jahr. Die Kosten für eine Opernsanierung, wie sie nun in Blick genommen wurde, wären mit mindestens 50 Millionen Euro jährlich zu veranschlagen, wenn man bei einer hälftigen Kostenteilung von Stadt und Land bleibt. Aber die Kalkulation mit Sanierungskosten von einer Milliarde Euro gerät schon wieder in Zweifel, wenn man die immensen Baukostensteigerungen allein in der letzten Zeit berücksichtigt. Deshalb betonte Staatssekretärin Dr. Splett richtigerweise bei der Vorstellung der Ergebnisse des Bürgerforums, dass man noch längst nicht so weit ist, die Kosten verlässlich zu beziffern. Damit setzte sie sich in einen frappierenden Widerspruch zum Appell ihrer grünen Landtagsfraktion, die die Sanierung jetzt um jeden Preis vorantreiben will.

Selbst im Bürgerforum waren sich die Zufallsbürger längst nicht einig, wie der weitere Fahrplan bei der Sanierung aussehen soll. Die Interimsspielstätte an den Wagenhallen stellt etwa die Hälfte der Zufallsbürger in Zweifel und eine Mehrheit will mögliche Einsparpotentiale diskutieren. Und dies obwohl das Bürgerforum nur eine wackelige Alternative zu einem Volksentscheid ist, wenn man die Zusammensetzung des Gremiums betrachtet. Fast die Hälfte der Zufallsbürger wohnt direkt in Stuttgart, ein Viertel kommt aus dem Umland und nur neun Stimmen werden von anderorts im Land gehört. Das ist wenig repräsentativ, wenn die Sanierungskosten doch den Landeshaushalt aller Bürger im Land belasten wird.“

Stephen Brauer

Bei der eiligen Rückgabe von Bibel und Peitsche aus dem Hause Witbooi nach Namibia wurden die politischen Fallstricke deutlich.


Zum Grundsatzbeschluss der Landesregierung im Umgang mit Raubkunst und der geplanten Rückgabe von Benin-Bronzen an Nigeria sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Rückgabe von Raubkunst setzt voraus, dass zunächst die Provenienz geklärt wurde. Der Auftrag an das Lindenmuseum in Stuttgart, konkrete Objekte für die Rückgabe zu identifizieren, kann nur ein erster Schritt sein. Es gilt vor allem, die begleitende Provenienzforschung abzuschließen und die Rückgabe auch rechtssicher zu gestalten, nicht nur hinsichtlich der haushaltsrechtlichen Regelungen. Es gehört eben auch zu der historischen Verantwortung des Landes, nicht eine schnelle, sondern eine fachlich fundierte Restitution zu ermöglichen. Bei der eiligen Rückgabe von Bibel und Peitsche aus dem Hause Witbooi nach Namibia wurden die politischen Fallstricke deutlich, die beim Umgang mit Raubkunst bestehen. Seinerzeit stellte sich die Frage der Rechtsschutzmöglichkeiten möglicherweise berechtigter Empfänger eines Kulturgutes, die gegen eine fehlgehende Restitution juristisch vorgehen wollten. Ministerin Bauer hatte damals darauf verwiesen, dass es der Familie Witbooi wohl aufgrund der Regelungen der Beweislast, einer Vielzahl komplexer Rechtsfragen und einer nicht lückenlos geklärten Provenienz wohl kaum gelingen würde, eine mögliche Eigentümerstellung nachzuweisen. Dies zeigt doch, dass zunächst die Provenienz der Objekte zweifelsfrei geklärt werden muss, bevor man sich erneut mit wackeligen Beinen aufs internationale Parkett wagt.“

Land soll einwandfreie Expertise durch Infrarot-Untersuchung ermöglichen.


Aufgrund der neuesten Erkenntnisse zur möglichen Mitwirkung Albrecht Dürers am Altarbild der Crailsheimer Johanneskirche sieht der Landtagsabgeordnete Stephen Brauer eine große Chance von überregionaler Tragweite und fordert als kulturpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Wir brauchen dringend Klarheit über die Beteiligung Dürers an dem Werk. Bei einwandfreier Expertise wäre es dann geboten, der Allgemeinheit Zugang zum Altar zu gewähren. Die überregionale Zugkraft wäre eine große Chance für Crailsheim, für die Region, fürs Land und den Bund, nicht nur aus touristischer Perspektive. Daher halte ich es für angezeigt, dass Kulturstaatssekretärin Petra Olschowski die landesseitige Unterstützung ermöglicht, dass der Echtheitsnachweis durch eine Infrarot-Untersuchung zweifelsfrei erbracht werden kann. Ein entsprechendes Schreiben habe ich am heutigen Tag auf den Weg gebracht.“

Geplante Ressortverteilung der Landesregierung bei Amateurmusik ist kontraproduktiv

Zu Medienberichten über eine Ergänzung der Zuständigkeit des geplanten Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen um den Bereich der Blasmusik und den berechtigten Widerstand des Landesmusikverbandes dagegen sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Ohne Not sollte man die Zuständigkeit für den Bereich der Amateurmusik unter den Ministerien nicht streuen, nur um ein neues Haus ansprechend zu garnieren. Ein Ministerium für Bau und Blasmusik wäre ein gelungener Aprilscherz. Bisher lag die gesammelte Kompetenz für den wichtigen Arbeitsbereich der Amateurmusik im Musikland Nr. 1 im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Die geplante Ressortverteilung der Landesregierung wäre kontraproduktiv. Außerdem ist die insinuierte Begründung eines Heimatministeriums ja ganz offensichtlich schon wieder Geschichte. Dann sollte es auch dabei bleiben, dass Bau und Blasmusik am besten nur bei einem Richtfest zusammenpassen. Deshalb spüre ich diesem Vorgang auch mit einer Anfrage an die Landesregierung nach.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Verordnung muss bereits jetzt Planungssicherheit für weitere Inzidenzwerte enthalten

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Ankündigung einer überarbeiteten Corona-Verordnung für Donnerstagabend:

„Ich begrüße die geplanten Öffnungsschritte für Hotels und die Gastronomie, die das Sozialministerium jetzt in Aussicht gestellt hat. Endlich wird den Betrieben die längst überfällige und von uns seit Monaten eingeforderte Perspektive geboten. Allerdings ist die wohl nun doch von Minister Lucha vorgesehene Unterscheidung in Außen- und Innengastronomie realitätsfern und in der Praxis nur schwer durchführbar. Der Graubereich – ich denke beispielsweise an herausnehmbare Wände, Balkone oder Gartenpavillons – ist einfach zu groß, als dass sich hier sauber zwischen Innen- und Außenbereichen differenzieren lässt. Ebenso bleibt die Frage ungeklärt, was bei kurzen Schauern passieren soll. Eine Gastroöffnung nach Wetterlage ist nicht zumutbar! Wir brauchen daher eine generelle Öffnungsstrategie und nicht praxisferne Bürokratie!“

Darüber hinaus mahnt der Abgeordnete aus dem Enzkreis an, den Gastronomen schon jetzt Planungssicherheit zu ermöglichen und weitere Erleichterungen in Aussicht zu stellen: „Wenn die Pandemie sich weiter so positiv entwickelt, muss schnell der nächste Öffnungsschritt folgen. Die Erfahrungen des vergangenen Sommers zeigen, dass Abstands- und Hygieneregeln vollkommen ausreichend sind. Die Gastronomie hat bereits genug gelitten und braucht verlässliche Rahmenbedingungen.“

Nico Weinmann

Solidarität mit freischaffenden Künstlern reicht nicht über grüne Wählerhochburgen hinaus

Zur Situation der Kommunaltheater und der Verlautbarung des Kunstministeriums, Ausfallhonorare an den Staatstheatern zu zahlen, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Kulturbetriebe darben in der Krise und gerade die freischaffenden Künstler, also Soloselbstständige, befinden sich oft in existenzieller Not. Aus dem Kunstministerium heißt es nun, dass man Ausfallhonorare für Gastkünstler an den Staatstheatern zahlen wolle. Mit solchen Ausfallhonoraren könnte die Not auch an anderen öffentlich geförderten Kulturbetrieben, wie den Kommunaltheatern, abgemildert werden. Dort allerdings verweisen Ministerin Bauer und Staatssekretärin Olschowski auf die Regeln der Fehlbetragsfinanzierung und sammeln die Landesmittel wieder ein. Ausfallhonorare könne man nur anerkennen, wenn sie bereits vor Beginn coronabedingter Einschränkungen in den von Theatern geschlossenen Verträgen vereinbart wurden, nicht aber nachträglich, wie nun in den Staatstheatern geplant. Dem Ministerium sei es haushaltsrechtlich nicht möglich, rechtsgrundlose Ausfallhonorare als zuwendungsfähige Ausgaben anzuerkennen. Das muss für die Kulturbetriebe in kommunaler Trägerschaft doch wie der blanke Hohn erscheinen. Die grüne Doppelspitze im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst übt sich in Selbstglorifizierung und verweist die Kulturbetriebe außerhalb der Metropolen auf die nicht selten klammen Haushalte der Kommunen. Die Solidarität mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern reicht ganz offensichtlich nicht über die grünen Wählerhochburgen hinaus.“

Nico Weinmann

Land, Städte und Kommunen gleichermaßen in der Pflicht, durch gezielte Förderung und verlässliche Unterstützung den Kulturschaffenden über die Durststrecke zu helfen.

Zu Forderungen nach Öffnungsperspektiven aus der Kulturszene, etwa der Forderung des Bühnenvereins, spätestens Ende März öffnen zu dürfen, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Öffnungsperspektiven für die Kulturbetriebe sind aus meiner Sicht überfällig. Es darf hier keine Denkverbote geben, nachdem jüngst mit Studien belegt wurde, dass ein Theaterbesuch mit 30 Prozent Belegung und Maskenpflicht nur halb so riskant ist wie der Einkauf im Supermarkt. Es spricht nichts dagegen nun zu planen, dass beispielsweise bei einer Inzidenz von eine Woche lang stabil unter 35 Neuinfektionen in einem Kreis die Wiedereröffnung der Kulturbetriebe vorgesehen wird – dadurch entsteht Planungssicherheit und die dringend benötigte Perspektive. Schließlich müssen die Kulturbetriebe nun seit fast einem Jahr erhebliche Einschränkungen hinnehmen, obwohl sie längst Hygienekonzepte aufgelegt haben und häufig über technische Einrichtungen verfügen, die den schnellen Austausch der Raumluft ermöglichen. Wir brauchen endlich ein Revitalisierungskonzept für die Kulturbetriebe und Künstler, sonst wird es still in den nächsten Jahren. Ich sehe das Land, die Städte und Kommunen gleichermaßen in der Pflicht, durch gezielte Förderung und verlässliche Unterstützung den Kulturschaffenden über die Durststrecke zu helfen. Der drohende Rotstift oder die Rückforderung von Fördermitteln, wie vom Kunstministerium gegenüber den kommunalen Theatern erwogen, sind das vollkommen falsche Signal in dieser Zeit.“

Zwischenfrage der FDP/DVP enthüllt fehlenden Unternehmerlohn bei Überbrückungshilfe III.

 Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Ankündigung von Ministerpräsident Kretschmann bei der Überbrückungshilfe III keinen Unternehmerlohn zu gewähren:

„Der Unternehmerlohn Baden-Württemberg bei den bisherigen Corona-Unterstützungsprogrammen war ein echtes Erfolgsmodell. Dass die Landesregierung während dieser Pandemie mal was richtig gemacht hat, scheint ihr aber selbst nicht geheuer zu sein. Prompt erklärt der Ministerpräsident heute, keinen landesspezifischen Unternehmerlohn bei der Überbrückungshilfe III mehr zu gewähren. Ich rufe ihn auf, diesen verhängnisvollen Fehler zu korrigieren: Der Unternehmerlohn hat viele Selbstständige gerettet und ist ein essentieller Baustein zur Unterstützung der Wirtschaft! Unsere Selbstständigen brauchen ihn!“

Nico Weinmann ergänzt als kulturpolitischer Sprecher der Fraktion:

„Die staatlichen Hilfen sind auch für die Kulturschaffenden von besonderer Bedeutung, die oftmals gar nicht arbeiten können. Ich halte es für einen Affront, dass die Landesregierung nun die Unterstützung für soloselbstständige Kulturschaffende durch den fiktiven Unternehmerlohn streicht. Die Kulturschaffenden sind besonders hart von der Krise betroffen und häufig seit fast einem Jahr ohne Einkünfte. Grün-Schwarz riskiert nun den kulturellen Exitus, anstatt sich zu Kunst und Kultur im Land zu bekennen.“

Der fiktive Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro war eine landesspezifische Ergänzungsleistung in Baden-Württemberg zur Corona-Soforthilfe im Frühjahr, aber auch bei der Überbrückungshilfe I und II. Sie wurde in Ergänzung zu den Bundesmitteln aus dem Landeshaushalt finanziert. Auf Nachfrage von Professor Schweickert erklärte Ministerpräsident Kretschmann heute, dass für die Überbrückungshilfe III diese Landesergänzung durch seine Regierung nicht vorgesehen sei.

Nico Weinmann

Keine Neubeurteilung der pauschalen Einbeziehung in die Betriebsverbote ist Affront gegenüber den Kulturbetrieben.

Zur Beantwortung des Sozialministeriums auf einen Antrag, der die Öffnungsperspektiven für Kulturbetriebe in Baden-Württemberg erfragte, sagt der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Kulturbetriebe warten darauf, dass ihnen endlich Öffnungsperspektiven aufgezeigt werden. Fast ein Jahr erdulden sie nun massive Einschränkungen durch die pauschale Einordnung in die Betriebsschließungen. Dabei gibt es längst Studien und evaluierte Testbetriebe, wie am Bayerischen Staatstheater, die eine Beteiligung der Kulturstätten am Infektionsgeschehen ausschließen. Zwei Monate hat man beispielsweise in München mit 500 Zuschauern gespielt, ohne dass es auch nur eine einzelne nachgewiesene Infektion gegeben hätte. Diese Erfahrungen müssen nun genutzt werden, um zusammen mit den Kulturbetrieben individuelle Fahrpläne für die Öffnung zu entwickeln. Die Landesregierung aber sieht ‚keine Neubeurteilung der pauschalen Einbeziehung von Kulturbetrieben in die Betriebsverbote der coronabedingten Verordnungen‘ angezeigt. Das ist doch ein Affront gegenüber den Kulturbetrieben im Land, die schon im vergangenen Jahr Hygienekonzepte aufgelegt und alles dafür getan haben, um den Spielbetrieb aufrechterhalten zu können. Es ist längst überfällig, die Öffnungsperspektiven für die Kulturbetriebe zu entwickeln. Kulturministerin Bauer und Sozialminister Lucha sollten nicht drauf warten, dass sich das Infektionsgeschehen praktisch erledigt hat, bis sie endlich mit der Erstellung von Öffnungskonzepten beginnen. Die entsprechenden standort-spezifischen Hygienekonzepte müssen jetzt abgestimmt werden und den Kulturschaffenden muss so Planungssicherheit gegeben werden, unter welchen Rahmenbedingungen die Öffnung mit Hygienefahrplan möglich wird.“

Nico Weinmann

Berufsverbot für die Kulturschaffenden wird ebenso banal begründet wie das Beherbergungsverbot zuvor.

Die Pressemitteilung der Wissenschaftsministerin, in der die neuen Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie begründet werden, kommentiert der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Nico Weinmann, wie folgt:

„Die Ministerin macht Symbolpolitik wider dem tatsächlichen Infektionsgeschehen und dabei in der Begründung den gleichen Fehler wie der Ministerpräsident wenige Wochen zuvor. Sie argumentiert, dass Kulturveranstaltungen bis 30. November nicht mehr stattfinden dürfen – ‚nicht, weil hier eine besondere Infektionsgefahr bestünde, sondern weil wir insgesamt Kontakte reduzieren müssen‘ – wie es in Bauers Mitteilung heißt. Genau diese naive Begründung hatte Ministerpräsident Kretschmann auch schon für das Beherbergungsverbot aufgebracht und damit vor dem Verfassungsgerichtshof in Mannheim Schiffbruch erlitten. Aus meiner Sicht wird das erneute Berufsverbot für die Kulturschaffenden vor Gericht keinen Bestand haben, solange man trotz der immensen Anstrengungen der Branche an der pauschalen Schließung festhält. Die Kultureinrichtungen sind nachweislich nicht Treiber des Infektionsgeschehens, werden aber gleichwohl von der Landesregierung in die Pflicht genommen. Der VGH hatte zu Recht betont, dass man die Freiheitsrechte der Verfassung nicht durch derart banale Abwägungen einschränken kann. Es ist ein Schlag ins Gesicht für die Betroffenen, die in den letzten Monaten angepasste Spielplänen und zuverlässige Hygienemaßnahmen entwickelt haben und nun vor dem Scherbenhaufen ihrer Existenz stehen.“

Jochen Haußmann

Dass Blasmusik und Gesang eine Chance an den Schulen erhalten, begrüßt die FDP/DVP Fraktion ausdrücklich.


Zur Mitteilung, dass Gesang und Blasmusik unter bestimmten Bedingungen an den Schulen wieder erlaubt werden soll, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

 „Wir begrüßen ausdrücklich, dass Blasmusik und Gesang an den Schulen nun doch eine Chance erhalten. Die FDP/DVP Fraktion hatte dies gefordert und auch eine Aktuelle Debatte im Landtag dazu beantragt. Allerdings schließt auch die neue Corona-Verordnung Schule die Bildung von jahrgangsübergreifenden Arbeitsgemeinschaften aus. Chöre, Orchester, BigBand und weitere Instrumentalmusik-AGs, AGs zu den unterschiedlichsten Sportarten, Theater-AGs, Technik-AGs, oder AGs zu Querschnittsaufgaben wie Schulsanitätsdienst – viele dieser AGs dürften nun ernsthaft in Frage gestellt sein, zumal da im Fall von Personalmangel ein Vorrang für den Pflichtunterricht gilt. Im Interesse der Vielfalt des schulischen Angebots fordern wir die Kultusministerin auf, die diesbezügliche Bestimmung nochmals zu überdenken und auch anhand der Regelungen und Erfahrungen in anderen Bundesländern zu prüfen, ob die Bildung jahrgangsübergreifender AGs unter Einhaltung der Gesundheitsschutz-Bestimmungen nicht doch noch möglich gemacht werden kann.“

Nico Weinmann

Verwaltungsrat entschied sich für steinigen Weg, den die Mitarbeiter gezwungenermaßen mitgehen müssen.


Zur Meldung, dass der Verwaltungsrat am Karlsruher Theater-Intendanten festhält, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der Verwaltungsrat unter Vorsitz der Wissenschaftsministerin hat sich für einen steinigen Weg entschieden, den die Mitarbeiter gezwungenermaßen mitgehen müssen. Für mich bleibt fraglich, ob der schwelende Konflikt so beigelegt werden kann, den noch am heutigen Tag hunderte Mitarbeiter des Staatstheaters in einer Demonstration angeprangert haben. Die Einrichtung einer Vertrauensinstanz, der sich die Mitarbeiter anvertrauen können, ohne Furcht vor beruflichen Konsequenzen, war eigentlich überfällig. Bereits vor Jahren hat eine Umfrage unter den Beschäftigten deutlich herausgestellt, dass das Arbeitsklima im Badischen Staatstheater krankt. Mit einer Parlamentarischen Initiative, die wir am gestrigen Tag eingebracht haben, wollen meine Fraktion und ich die vielzähligen und teilweise sehr schwerwiegenden Vorwürfe aufarbeiten. Denn ohne eine umfassende und von allen Beteiligten getragene Aufklärung der Vorfälle wird der Frieden im Haus wohl nicht zurückkehren.“

Nico Weinmann

Kultureinrichtungen gehören zu besonders Leidtragenden des Shutdown.


In der heutigen aktuellen Debatte im Landtag zum Thema „Kunst trotz Abstand – Öffnungsperspektiven und Unterstützung für das kulturelle Leben“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Kulturbetriebe gehören zu den ersten Leidtragenden des Shutdown und können bis heute praktisch keine Umsätze durch Eintrittsgelder erwirtschaften. Die Perspektive zur Wiedereröffnung bleibt für viele weiterhin unklar, solange die 100-Personen-Grenze vielerorts nicht praktikabel ist und die konkreten Voraussetzungen des Infektionsschutzes weiterhin unklar sind. Deshalb kommt maßgeschneiderten Liquiditätshilfen für die Branchen nun eine Schlüsselrolle zu, die neben die Soforthilfen treten, die für den Kulturbereich oft keine Passung finden.

Neben den finanziellen Hilfen ist der Dialog und intensive Austausch mit den Betroffenen nun besonders wichtig. Denn die Kultur befand sich bereits vor Corona in einer Phase der Neudefinition und viele Einrichtungen mussten sich neu erfinden. Kinos merken die Konkurrenz durch Streamingdienste, Bibliotheken werden mit verändertem Nutzerverhalten konfrontiert und digitale Rundgänge durch Museen werden häufiger – all das war schon vor der Krise thematisch gesetzt. Nun kommen die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie hinzu. Vereine müssen beispielsweise auf umsatzbringende Feste verzichten, die musikalischen, sportlichen oder schauspielerischen Übungen und Proben werden erst langsam wieder möglich und viele Bühnen müssen schlimmstenfalls ihre Wirtschaftlichkeitserwägungen vor die kulturelle Schaffenskraft stellen, weil sie nur mit einem Bruchteil der Zuschauer spielen dürfen. Es geht dabei um nichts weniger als den Kitt, der unsere Gesellschaft im Innersten zusammenhält – die Kultur – auf die wir in der Zeit nach Corona nicht verzichten wollen. Ministerin Bauer und Staatssekretärin Olschowski sind nun gefordert, den noch viele Antworten schuldig bleibenden Masterplan Kultur auch soweit mit Leben zu füllen, dass er diesen Namen verdient.“

In der Aktuellen Debatte zur Kunst- und Kulturpolitik im Landtag von Baden-Württemberg würdigt der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, die Bedeutung der Kultur für Gesellschaft und Staat. Gleichzeitig übt er deutliche Kritik an der Kunst- und Kulturpolitik der grün-schwarzen Landesregierung:

„Kunst und Kultur sind eine Bereicherung für das öffentliche Leben und verhelfen oftmals das auszudrücken, was Sprache nicht zu vermitteln vermag. Kunst und Kultur waren und sind schon immer ein Spiegelbild der Gesellschaft und der jeweiligen Epoche. Kunst darf ausdrücklich kein Beruhigungsmittel sein. Die Kunstfreiheit für uns daher ein hohes Gut“, stellt Weinmann fest.
Umso bedauerlicher sei es, so Weinmann, dass in der Kunst- und Kulturpolitik der Landesregierung keine klare Linie erkennbar sei. Als markantes Beispiel nennt er das „Trauerspiel um die Sanierung der Stuttgarter Oper“. Er erinnert an die mangelnde solide Finanzplanung für die Sanierungsmaßnahmen, die bereits im Frühjahr 2018 gebremst werden musste. Weinmann kritisiert scharf: „Leider wurde weder die Zeit davor noch danach sinnvoll genutzt, auch um mögliche Alternativen fundiert zu bewerten, denn auch in der gestrigen Verwaltungsratssitzung wurden zwar planerische Fortschritte vorgelegt, von einem Durchbruch kann wohl niemand ernsthaft reden.“ Die Einbindung der Öffentlichkeit und der Beteiligten bleibe mangelhaft. Die jetzt angestrebte Lösung mit Interimsbauten sei nicht nachhaltig und verursache unkalkulierbare Risiken.
Als weiteren Beleg für einen fehlenden Kurs nennt Weinmann die Restitution von Kulturgütern aus der Kolonialzeit: „Hier preschte die Ministerin Bauer seinerzeit vor, ohne eine gemeinsame Haltung von Bund, Land und Kommunen abzuwarten.“
„In Anbetracht dieses inkonsistenten Handelns der Landesregierung müssen wir dankbar dafür sein, dass wir hervorragend funktionierende Kultureinrichtungen haben, dass wir in vielfältiger Form auf wertvolles bürgerschaftliches und ehrenamtliches kulturelles Engagement zurückgreifen können und dass wir uns in beachtlichen Umfang an gelebtem Mäzenatentum erfreuen dürfen“, so Weinmann abschließend.

Zur heutigen Zurückweisung des Antrags der Nama Traditional Leaders Assiciation (NTLA) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Restitution von Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann: 

„Das Gericht hat den Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen, weil er den `gestellten Begründungsanforderungen´ nicht entspräche. Es wird argumentiert, dass weder dargelegt noch ersichtlich sei, in welchen sich aus der Landesverfassung ergebenden Rechten die Antragstellerin durch die bevorstehende Rückgabe von Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi an die namibische Regierung verletzt sei oder auf welche einfachrechtlichen Rechte das Begehren gestützt werden könnte. Hieran zeigt sich die besondere Problematik bei der Restitution von geraubten Kulturgütern aus der NS- und Kolonialzeit. Denn eine Rückgabe sollte an denjenigen geschehen, der aufgrund der Provenienz berechtigt ist. Dabei fehlen jedoch die Rechtsschutzmöglichkeiten, wenn diese wie im vorliegenden Fall im Streit steht. Das Rechtsschutzersuchen der NTLA zeigt deutlich, dass die Rückgabe der beiden Kulturgüter an den namibischen Staat vor Ort kulturelle Streitigkeiten der Vergangenheit neu entfachen wird. Es trifft deshalb nicht zu und darf vor allem von Wissenschaftsministerin Bauer nicht hingenommen werden, dass der Streit innerhalb Namibias zu klären sein dürfte. Im Umgang mit den Kulturgütern bedarf es vielmehr einer besonderen Sensibilität gegenüber den Interessengruppen, die die Ministerin vermissen lässt. Auch wenn das Gericht keine inhaltlichen Erwägungen dahingehend getroffen hat, wer der berechtigte Empfänger der Gegenstände sein könnte, ist die Aussetzung der Restitution angezeigt, bis diese Frage auch mit der NTLA geklärt ist. Wenn die Delegation um Ministerin Bauer in der kommenden Woche auf der Reise nach Namibia vollendete Tatsachen schafft, wird sie ihrer historischen Verantwortung nicht gerecht.“

Zu den aktuellen Fragen rund um die Rechtmäßigkeit der Rückgabe von Bibel und Peitsche in Namibia auf der anstehenden Reise von Staatssekretärin Olschowski im Zeitraum vom 25. Februar bis 3. März 2019 sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Nico Weinmann:

„Ministerin Bauer täte gut daran, die von uns aufgeworfenen Fragen rechtzeitig vor dem Antritt der Reise zu beantworten und damit die nicht offensichtlich unbegründeten Einwände gegen die Restitution auszuräumen. Auch die gestrige Verlautbarung des Ministeriums kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch offene Fragen hinsichtlich des rechtmäßigen Empfängers der Kulturgüter gibt, die von außerordentlicher Bedeutung gerade für das Volk der Nama sind. Für diese stellt eine Rückgabe in die Obhut des Staates Namibia einen Affront dar, der außenpolitische Bedeutung hat. Für den Verband der Familienoberhäupter der Nama, der den namibischen Staat als Gegenspieler in dieser Frage ansieht, dürften die stammesseitig wichtigen Artefakte nicht in die staatliche Obhut gelangen. Besonders aufgrund der Signalwirkung, die von der anstehenden Restitution auch für den zukünftigen Umgang mit dem kolonialen Erbe ausgeht, darf sich die hiesige Ministerin nicht auf die Position zurückziehen, dass die Frage, wo Bibel und Peitsche verbleiben, aber letztlich in Namibia geklärt werden muss. Die Rückgabe an den Berechtigten muss vielmehr im Vorfeld geklärt sein, lange bevor durch eine Rückgabe vollendete Tatsachen geschaffen werden. Wir erwarten deshalb, dass Ministerin Bauer unsere Parlamentarische Initiative noch vor der Abreise der Delegation nach Namibia beantwortet.“

Kleine Anfrage Restitution

In einer Landtagsdebatte zur Kunst- und Kulturpolitik kritisierte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, die Neigung des Kunst-Staatssekretärs, die Kunstförderung des Landes als Verdienst der Grünen zu inszenieren. Wörtlich sagte Bullinger:

„Der Anteil der Grünen am Zustandekommen des Innovationsfonds Kunst, für den sich die Grünen feiern, ist nicht größer, sondern ebenso groß wie der aller anderen Landtagsfraktionen. Der Innovationsfonds Kunst begreift sich als Instrument zur Umsetzung des Kommissionsberichts, der Ende der letzten Legislaturperiode vorgelegt und von allen vier Landtagsfraktionen unterstützt wurde. Die Einsetzung des Innovationsfonds fiel dann in die grün-rote Zeit. Der grüne Staatssekretär entnahm dem ursprünglich mit fünf Millionen Euro ausgestatteten Innovationsfonds zwei Millionen, um damit die 2:1-Förderung der soziokulturellen Zentren zu finanzieren – ein Ziel, das alle Landtagsfraktionen einte. So konnte der Staatssekretär sich mit demselben Geld zwei Mal feiern lassen. Uns Freien Demokraten missfällt der Umgang der Landesregierung mit dem Innovationsfonds. Wir wollen ihn deshalb evaluieren lassen, damit die Jury ihre Arbeit zukünftig unabhängig und allein zum Wohle der Kunst ausüben kann.“

Bullinger erinnerte daran, dass es im Kunst- und Kulturbereich zahlreiche Baustellen gibt, bei denen das Handeln der Landesregierung gefordert sei: „Nach Auffassung der FDP-Fraktion müssen unter anderem folgende Vorhaben dringend in Angriff genommen werden:

  • Die notwendige Sanierung der Badischen und der Württembergischen Staatstheater, die zwei echte finanzielle Kraftakte erfordert;
  • Die Sicherung des vielfältigen Kulturangebots in der Fläche unseres Landes. Wir Freien Demokraten sehen in der Kultur einen wichtigen Standortfaktor. Ein Pakt für die Bühne könnte vor allem den kleinen, freien und kommunalen Theatern Planungssicherheit geben. Gerade sie drohen bei der Kulturförderung gegenüber den großen staatseigenen Institutionen häufig durch den Rost zu rutschen. Eine Kürzungsrunde der grün-roten Landesregierung im Doppelhaushalt 2013/14 ging voll zu Lasten der kleineren Theater – den FDP-Antrag auf Rückgängigmachen der Kürzungen hat Grün-Rot schnöde abgelehnt;
  • Der Neubau der Akademien der Blasmusik und ein Bildungsauftrag zur Qualifizierung von Personen, die in unserem Musikland die Kooperation von Musikvereinen und Schulen tragen. Statt den großen Mehrbedarf an Musikmentoren zu erkennen, legt die Wissenschaftsministerin in einer Antwort auf eine Anfrage von mir den Verbänden nun nahe, zukünftig auf eine Musikakademie zu verzichten. Offenbar hat sie aus ihrem gottlob missglückten Versuch, zwei Musikhochschulen einzustampfen, nichts gelernt.
  • Die Unterstützung privater Kunstmäzene und Kunsthändler, denen mit dem geplanten neuen Kulturgutschutzgesetz des Bundes beim Export von Kunst viel zusätzliche Bürokratie, Wertverlust ihrer Kunstgegenstände und Wettbewerbsnachteile auf dem europäischen und internationalen Kunstmarkt drohen. Eine Anfrage der FDP-Fraktion ergab, dass die Ministerin zwar Verständnis für die Kritik der Betroffenen zeigt, aber sich nicht zu einem beherzten Auftreten im Bundesrat durchringen will.“

Er befürchte jedoch, so Bullinger, dass der grünen Ministerin und ihrem Staatssekretär für diese kunst- und kulturpolitischen Baustellen weitgehend das Verständnis oder der Gestaltungswille oder gar beides fehlt. Damit sie sich beim fleißigen Wahlgeschenke-Verteilen in der kommenden Zeit nicht erkälten mögen, überreichte Bullinger den beiden Regierungsmitgliedern grüne Weihnachtsmann-Mützen. Namens der FDP-Landtagsfraktion dankte Bullinger den zahlreichenden Kunstschaffenden ebenso wie den ehrenamtlich Engagierten in den Vereinen und den privaten Kunstförderern. „Es wird häufig übersehen, dass eine gute Wirtschaftsleistung Voraussetzung für die staatliche Kunstförderung ist. Mäzene wie Siegfried Weishaupt aus Ulm oder Reinhold Würth aus Künzelsau investieren darüber hinaus ihr privates Vermögen in Kultur und machen Kunst für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich zugänglich. Aber auch die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die die Vereine und Museen vor Ort unterstützen, verdienen unsere Anerkennung. Kunst, Kultur und Musik muss man sich leisten können – und man muss es sich leisten, wenn man so wirtschaftsstark ist wie wir in Baden-Württemberg“, so Bullinger.