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Nach langem Warten liegen Regierungsbericht und dazugehörige Akten endlich vor.


Nico Weinmann, ordentliches Mitglied im Untersuchungsausschuss und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, blickt nach der heute erfolgten Aktenübergabe und der Vorlage des Regierungsberichts entschlossen in die Zukunft:

 

„Nach langer Zeit des Wartens sind heute der Regierungsbericht und die zahlreichen Akten zum Untersuchungsausschuss vorgelegt worden. Wir werden diese äußerst umfangreichen Unterlagen nun einer genauen und gründlichen Prüfung unterziehen, nicht zuletzt um die am 23.09.2022 stattfindende erste Zeugenvernehmung des Innenministers Strobl angemessen vorbereiten zu können.

 

Wir gehen davon aus, dass unserer Anregung aus der Ausschusssitzung entsprochen wird und die Akten zeitnah auch in digitaler Form vorgelegt werden um eine zeitgemäße effektive und effiziente Bearbeitung zu ermöglichen.

 

Wir hoffen und erwarten zudem, dass nach der avisierten Nachreichung letzter Akten durch das Justizministerium nächste Woche die vorgelegten Akten dann vollständig sind. Dies werden wir gleichfalls sorgfältig prüfen, um die im Raum stehenden Anhaltspunkte der sexuellen Belästigung in Landesbehörden insgesamt und explizit die Vorwürfe gegen den Inspekteur der Polizei, die Weitergabe eines Rechtsanwaltsschreibens durch den Innenminister sowie die Beförderungspraxis innerhalb der Polizei Baden-Württembergs umfassend zu beleuchten und bestmögliche Sachverhaltsaufklärung im Sinne des Untersuchungsauftrags zu leisten.“

Bei der Berücksichtigung von Mitbestimmungsrechten offenbart die gesamte Regierung systematischen Unwillen.


Zu den Äußerungen des Ministerpräsidenten, wonach er sich mit Innenminister Strobl einig sei, dass an der Polizeistudie trotz des Vetos des Hauptpersonalrates dennoch teilgenommen werden solle, konstatiert Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Nachdem Strobl zunächst bei der Weitergabe des Anwaltsschreibens nicht einmal sein eigenes Haus einbezogen, damit einen astreinen Alleingang hingelegt und geltendes Datenschutzrecht verletzt hat, strengte Justizministerin Gentges kürzlich erst ein Eilverfahren an, um die Mitbestimmungsrechte des Präsidialrates bei der Besetzung des Chef-Postens am OLG Stuttgart faktisch auszuhebeln. Grund hierfür war, dass der Präsidialrat einen anderen Kandidaten favorisierte als Gentges.

 

Kretschmann und Strobl wollen sich nun über das Votum des nächsten Gremiums hinwegsetzen – obwohl der Hauptpersonalrat seine Entscheidung, an der Studie nicht teilzunehmen, einstimmig getroffen hat. Polizeipräsidentin Hinz‘ Versuch, diesen Vorstoß der Regierung wieder zu relativieren und eine Teilnahme an der Studie nicht erzwingen zu wollen, vervollständigt das chaotische Bild, das die Beteiligten in diesem Zusammenhang abgeben.

 

Dem geneigten Betrachter drängt sich so langsam der Verdacht auf, dass die Landesregierung eine Beteiligung der dafür vorgesehenen Gremien überhaupt nicht will. Ganz gleich welches Gremium derzeit nicht auf Regierungslinie fährt, es droht einfach übergangen oder verklagt zu werden.

 

Ehrlicher wäre es, wenn die Regierung nicht mehr so tun würde, als würden ihr diese Mitbestimmungsrechte noch etwas bedeuten.“

 

Sascha Binder: „Wir erwarten von der Regierung, eine rasche Vorlage des Regierungsberichts und der angeforderten Akten“

Julia Goll: „Der Weg für eine sachliche und effiziente Aufklärung ist bereitet.“

 

Der von SPD und FDP beantragte Untersuchungsausschuss zum Handeln des Innenministers im Fall des Inspekteurs der Polizei, zur sexuellen Belästigung in Landesbehörden und zur Beförderungspraxis bei der Polizei nimmt seine Arbeit auf. SPD und FDP haben in der heutigen konstituierenden Sitzung vier Beweisanträge eingebracht, in denen sie die Vorlage des Regierungsberichts fordern sowie die Bereitstellung von Akten der Ministerien, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Gerichte sowie der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg.

 

Sascha Binder, Obmann der SPD-Fraktion: „Wir treiben die Aufklärung zügig voran und haben einen Tag nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses mit der Arbeit begonnen. Wir erwarten von der Regierung, eine rasche Vorlage des Regierungsberichts und der angeforderten Akten. Angesichts des von den Regierungsfraktionen gesetzten Enddatums für die Arbeit des Untersuchungsausschusses im September 2023 gehen wir davon aus, dass die Bereitstellung der beschlossenen Unterlagen zeitnah erfolgen wird.“

 

Julia Goll, Obfrau der FDP/DVP-Fraktion: „Die von uns gestern eingebrachten Beweisanträge sind heute einstimmig vom Untersuchungsausschuss beschlossen worden. Wir hoffen, dass wir spätestens in der Sommerpause des Parlaments mit der Sichtung und Lektüre der Unterlagen und des Regierungsberichts beginnen können. Der Untersuchungsauftrag des Parlaments muss jetzt sachlich und effizient angegangen werden, um in diesen umfangreichen Angelegenheiten Licht ins Dunkel zu bringen.“

Tricksen, Täuschen und Tarnen des Innenministeriums müssen ein Ende haben.


Am Anfang des Strobl-Skandals stehe der suspendierte Inspekteur der Polizei, dem sexuelle Belästigung Untergebener vorgeworfen wird, analysiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zu Beginn seiner Rede im Zuge der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Landtag.  Strobl werde auch nicht müde, darauf hinzuweisen, dass es ja eigentlich gar nicht um ihn, sondern um den Inspekteur der Polizei gehe.

„Aber wer hat den Inspekteur der Polizei denn in sein Amt gebracht? Auf welchem Wege kam der Inspekteur der Polizei in dieses Amt und mit welchen Hintergedanken? Schon da wird der IdP-Skandal zum Strobl-Skandal!“, so Rülke. Schon seit Monaten dringe aus dem Landespolizeipräsidium die Kunde von Seilschaften, von manipulierten Beurteilungen, von geschwärzten Akten, von verweigerten Auskünften. Es werde jedem klar, dass der Innenminister jede Menge zu verbergen hat.

Und in seiner solchen Situation erfahre dann eine verblüffte Öffentlichkeit von der schrägen Aktion eines vertraulichen Anwaltsschreibens, das ausgerechnet der Innenminister persönlich durchgestochen haben soll, berichtet Rülke. „Als angeblichen Grund gibt er maximale Transparenz an. Strobl und maximale Transparenz, das ist ungefähr wie Xi Jingping und maximale Meinungsfreiheit“, so der Fraktionsvorsitzende und stellt fest:

„Das tatsächliche Motiv ist klar erkennbar: Maximale Ablenkung und maximale Vertuschung!“

Der Blick solle auf ein angeblich nachrangiges Schriftstück gelenkt werden, um vom Sumpf im eigenen Ministerium abzulenken, so Rülkes Vorwurf. Dazu nehme man eine Straftat nach Paragraf 353b StGB in Kauf: Verrat eines Dienstgeheimnisses. Es sei für Strobl ungemein praktisch, dass er Ermittlungen dazu selbst unterbinden kann. „Ich war es selbst“, ruft der Minister. Damit sei der Täter überführt, könne aber praktischerweise nicht belangt werden, weil er die Ermittlungen auch selbst verhindere. „Und der Ministerpräsident schaut bei so etwas zu“, so Rülke an die Adresse des Regierungschefs, ein Minister begehe eine Straftat, aber unterbinde die Strafverfolgung mit dem Argument: „Ich persönlich sehe keine Straftat, also hat die Judikative auch keine Straftat zu sehen!“ So werde die Gewaltenteilung ausgehebelt. „So etwas gibt es nur in Bananenrepubliken. Und in Baden-Württemberg!“

Pech sei es für Strobls Taktik nur, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht so leicht austricksen lasse. „Es kommen nämlich weitere Straftaten in Betracht“, so Rülke und zählt auf:

 

  • Paragraf 353d StGB: Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – „So weit hat dann die juristische Kompetenz der Strategen im Innenministerium doch nicht gereicht, um beim Paragrafen 353 noch zwei Sätze weiter zu lesen“, so Rülke.

 

  • Rechtsbruch beim Datenschutz –  Dies mahnte der Landesdatenschutzbeauftragte persönlich an. Rülke betont, dass es wirklich bemerkenswert sei, wie sich der Ministerpräsident in einer Pressekonferenz dann 24 Mal in zwanzig Minuten zu diesem Vorwurf damit rausredete, dass ihm ein Schriftstück nicht vorliege. „Immerhin, Herr Ministerpräsident, wissen wir seit dem Katholikentag am vergangenen Wochenende nun, womit Sie sich lieber befassen als mit dem Datenschutz, wenn Sie so im Internet surfen“.

 

  • Strafvereitelung im Amt – Dazu stellt Rülke fest, dass hier ein Minister seine eigene Bestrafung vereitele und damit sowohl das Straf- als auch das Disziplinarverfahren gegen einen mutmaßlich straffälligen Untergebenen sabotiere.

 

Rülkes abschließende Feststellung: „Die Menschen in unserem Land warten gespannt darauf, was noch alles ans Licht kommt in diesem Strobl-Skandal. Nie war ein Untersuchungsausschuss notwendiger als dieser. Gottlob kommt er nun, um diesen Augias-Stall im Innenministerium auszumisten!“

Andreas Stoch: „Verloren gegangenes Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herstellen“.

Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Zurück zum Verfassungsgebot der Gewaltenteilung“.


Die Fraktionen von SPD und FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg haben in ihren Fraktionssitzungen am Nachmittag beschlossen, in der morgigen Landtagssitzung einen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu stellen. Der Untersuchungsausschuss soll das Agieren von Innenminister Thomas Strobl und seines Ministeriums im Fall der Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegenüber dem Polizeiinspekteur des Landes beleuchten. In diesem Zusammenhang sollen auch die Beurteilungs-, Beförderungs- und Stellenbesetzungsverfahren in der baden-württembergischen Polizei bis zur Suspendierung des Polizeiinspekteurs untersucht werden.

Zur Begründung äußert sich der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Andreas Stoch: „Die Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen den ranghöchsten Polizisten im Land und die Rechtsverstöße des Innenministers haben das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert. Es ist ungeheuerlich, dass der Innenminister weiterhin im Amt ist, unterstützt durch den Ministerpräsidenten, der das rechtswidrige Handeln seines Innenministers billigt. Der Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe diese Vorgänge zu untersuchen und die Transparenz herzustellen, die der Innenminister als Begründung für rechtswidriges Handeln heranzieht.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagt: „Seit 1952 ist es ein in unserem Lande einmaliger Vorgang, dass ein Verfassungsminister den Rechtsstaat dadurch aushöhlt, dass er Ermittlungen der Justiz gegen sich selbst blockiert, dass er sich staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auf Grund anderer Vergehen ausgesetzt sieht, dass ihm der Datenschutzbeauftragte weitere Rechtsbrüche vorwirft und er immer noch im Amt bleibt. Da der Ministerpräsident nicht dazu in der Lage ist, die Ordnung im Lande wieder herzustellen, muss nun ein Untersuchungsausschuss diese Aufgabe angehen.“

Sascha Binder, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion: „Es steht der Verdacht auf Machtmissbrauch in mehreren Fällen im Raum. Diesem müssen wir nachgehen. Wir haben einen Innenminister, gegen den ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft behindert. Gegen den höchsten Polizeibeamten wird wegen sexueller Belästigung ermittelt. Der Verdacht liegt nahe, dass dieser Polizeibeamte nie hätte Inspekteur der Polizei werden dürfen. Darüber hinaus wollen wir grundsätzlich den bisherigen Umgang der Landesregierung bei Vorfällen sexueller Belästigung in Landesbehörden hinterfragen.“

Julia Goll, innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion: „Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses erscheint uns unaus-weichlich, um die Missstände in Polizei und Innenministerium, die im Sinne einer Salami-Taktik nur nach und nach ans Licht kommen, in Gänze beleuchten und sodann bewerten zu können. Die im Raum stehenden Vorwürfe gegen den Innenminister und den Inspekteur der Polizei sind gravierend, eine umfassende Aufarbeitung sind wir den Bürgern dieses Landes, Opfern sexueller Belästigungen und den Leidtragenden etwaiger Ränkespiele im Innenministerium schuldig.“