Pressemitteilungen

Dienstvereinbarungen und erste Reformen reichen nicht aus – die politische Spitze drückt sich weiter vor Verantwortung


In der Plenardebatte zum Abschluss des Untersuchungsausschusses „IdP & Beförderungspraxis“ äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

 

„Wir werten es nach über drei Jahren des Untersuchungsausschusses als eindeutigen Erfolg, dass inzwischen flächendeckend Dienstvereinbarungen gegen sexuelle Belästigung getroffen wurden. Die Einrichtung einer Vertrauensanwältin sowie die verstärkte Kommunikation mit den Beschäftigten sind in erster Linie ebenfalls Ergebnisse unseres politischen Drucks. Dennoch melden sich Betroffene nach wie vor nur dann, wenn sie keine persönlichen Nachteile befürchten müssen – ein Zustand, der dringend beendet werden muss.

 

Ob die Empfehlungen der Stabsstelle tatsächlich und alle umgesetzt werden, beobachten wir kritisch. Beim Beurteilungs- und Beförderungssystem sind die Zweifel in der Beamtenschaft erheblich – und nachvollziehbar. Denn im Fall des Inspekteurs war das System nicht nur fehleranfällig, sondern wurde gezielt missbraucht. Seine Verwendung stand fest, bevor die entscheidende Beurteilung überhaupt vorlag. Ein derartiger Umgang mit einem zentralen Steuerungsinstrument des öffentlichen Dienstes ist ein struktureller Skandal und verlangt nach einer grundlegenden Neuordnung.

 

Besonders gravierend ist jedoch das Verhalten des Innenministeriums und insbesondere des Ministers im Umgang mit der Wahrheit. Das Durchstechen eines internen Anwaltsschreibens, das bewusste Verschweigen seiner eigenen Rolle gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft und die Irreführung der Öffentlichkeit durch gezielte „Nebelkerzen“ sind nur die Spitze des Eisbergs.

 

Die Behauptung, statt einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsmaßnahme im Innenministerium habe eine freiwillige Aktenübergabe stattgefunden sowie die Darstellung, wonach die gezahlte Geldauflage zur Abwendung eines Strafverfahrens durch den Minister vielmehr eine mildtätige Spende sei, verdichten sich zu einem konsistenten Muster: Die Wahrheit verschleiern, verwischen, Verantwortung vermeiden.

 

Die Staatsanwaltschaft sah sich mehrfach gezwungen, öffentlich klarzustellen, was im Innenministerium und vom Innenminister selbst verzerrt oder verschwiegen wurde. Das ist bundesweit vermutlich einmalig und politisch höchst bedenklich.

 

Solches Verhalten untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln massiv. Besonders verwerflich ist, dass Mitarbeitende des Innenministeriums in diese Vorgänge hineingezogen wurden.

 

Dass der heute abwesende Ministerpräsident seit Jahren eine klare politische Bewertung der Vorgänge und des Agierens des Innenministers vermeidet, ist nicht länger hinnehmbar. Die Realität lässt sich nicht weiter ignorieren: Die Zeit der Ausreden ist vorbei. Wer sich der notwendigen politischen Konsequenz verweigert, trägt aktiv zur Erosion des Vertrauens in die Politik bei und verschärft die Verdrossenheit im Land.“

Fehlerkultur und echter Wille zu Veränderungen? – im Innenministerium Fehlanzeige.


Das Im Anschluss an die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP & Beförderungspraxis“, im Rahmen derer Innenminister Strobl erneut als Zeuge vernommen wurde, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau der FDP/DVP-Fraktion im Untersuchungsausschuss wie folgt:

„Die Vernehmung des Innenministers war geprägt von auffallenden Erinnerungslücken – und zwar ausgerechnet an jenen Stellen, an denen andere Zeugen deutlich abweichende Aussagen getätigt haben. Besonders betroffen waren zwei zentrale Themen: zum einen die Frage, ob in der sogenannten Briefaffäre mit einem Journalisten eine Quellenschutzvereinbarung bestand, zum anderen die mutmaßliche Zielvorgabe des Ministers, A.R. zum Inspekteur der Polizei zu machen, noch bevor dessen Beurteilung vorlag. In beiden Fällen widersprachen die Aussagen hochrangiger Ministeriumsmitarbeiter denen des Ministers ganz erheblich.

Die vom Minister proklamierte Übernahme jeglicher Verantwortung für Vorgänge in seinem Haus erweist sich erneut als inhaltsleeren Floskel. Mit ihm aus den Aussagen anderer Zeugen vorgehaltenen Vorgängen will er sich offensichtlich nicht auseinandersetzen, sondern wiederholt immer wieder, er wisse nicht, ob die Schilderungen stimmten. Genau um diese Klärung und mögliche Konsequenzen geht es aber. Die zahlreichen Gelegenheiten, Missstände aufzugreifen und für Aufklärung zu sorgen, hat der Minister im Verlauf des Untersuchungsausschusses wiederholt mit dem heute gezeigten Desinteresse ungenutzt verstreichen lassen. Von einer gelebten Fehlerkultur oder einem substanziellen Reformwillen ist nichts zu erkennen.

Ein bezeichnendes Beispiel: Minister Strobl konnte heute nicht einmal sagen, ob A.R. den Titel des Inspekteurs der Polizei aktuell noch führt. Die Entziehung dieser Amtsbezeichnung wäre ein dringend erforderliches Zeichen auch in die Polizei hinein.

Der Untersuchungsausschuss hat bereits konkrete Verbesserungen angestoßen – etwa die Einführung mehrerer Dienstvereinbarungen zum Schutz vor sexuellem Fehlverhalten am Arbeitsplatz, die erst nach seiner Einsetzung erarbeitet wurden. Nun gilt es, den Abschlussbericht mit klaren Handlungsempfehlungen fertigzustellen, um weitere strukturelle Veränderungen anzustoßen.“

Der ehemalige Inspekteur hätte zu einigen Komplexen aussagen dürfen – er wollte nicht.


Bei der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses (UsA IdP & Beförderungspraxis) berief sich der vernommene Zeuge Andreas Renner umfassend auf ein Auskunftsverweigerungsrecht. Dazu äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau der FDP/DVP-Fraktion im Untersuchungsausschuss, wie folgt:

 

„Der Zeuge Renner wollte heute nicht aussagen und zur Aufklärung des Untersuchungsgegenstands beitragen. Seine Aussagegenehmigung hätte den notwendigen Raum dafür gelassen. Sollte es sich im weiteren Verlauf aufdrängen, ihn erneut als Zeugen zu laden, werden wir uns dafür einsetzen.

 

Bemerkenswert war jedoch das Bedürfnis des Zeugen, der Landespolizeipräsidentin in seinem kurzen Statement jegliche kriminalistische Kompetenz abzusprechen. Deren Verhalten, insbesondere im Umgang mit dem ehemaligen Inspekteur, werden wir in der nächsten Sitzung nochmals genau unter die Lupe nehmen.“

Nicht das Beurteilungssystem ist das Problem, sondern sein vielfacher Missbrauch.


Zur Meldung, wonach das Beurteilungssystem der Landespolizei reformiert werden solle, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und Obfrau im Untersuchungsausschuss, Julia Goll:

 

„Es ist an sich begrüßenswert, dass das Beurteilungswesen in der Polizei transparenter gemacht werden soll. Es bleiben aber noch viele Fragezeichen. So ist unklar, weshalb eine Ausdehnung der Notenskala von fünf auf sieben irgendetwas ändern sollte. Schon jetzt wird die Notenskala nämlich kaum ausgeschöpft. Vor allem aber versuchen die Pläne des Ministeriums erneut von der persönlichen Verantwortung von Minister Strobl abzulenken. Nicht das Beurteilungssystem ist das Problem, sondern sein vielfacher Missbrauch, der unter den Augen und im Fall des suspendierten Inspekteurs Andreas R. sogar auf Veranlassung des Ministers stattfand, wie im Untersuchungsausschuss bewiesen wurde.“

 

Der Inspekteur der Polizei und die Polizeipräsidenten sind eben gerade keine „politischen Beamten“, die von den jeweils wechselnden Landesregierungen abhängig wären.


Zur 34. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und Obfrau im Untersuchungsausschuss, Julia Goll:

 

„Bei der vergangenen Zeugenvernehmung war bemerkenswert, dass der Zeuge Trautmann offen und ganz ohne Störgefühl ausgesprochen hat, dass polizeiliche Spitzenämter nach politischem Gutdünken besetzt werden. Das haben wir in den vergangenen zwei Jahren bereits mehrfach herausarbeiten können. Ein Störgefühl wäre aber angebracht, denn die Polizeiführung eignet sich nicht für politische Personalrochaden. Der Inspekteur der Polizei und die Polizeipräsidenten sind eben gerade keine „politischen Beamten“, die von den jeweils wechselnden Landesregierungen abhängig wären.

 

Der Zeuge Polizeipräsident aD. Renter hat von seinem Wertekanon hinsichtlich sexueller Belästigung in der Landespolizei berichtet. Ich glaube ihm. Gerade sein Beispiel zeigt aber, dass es oft an der Umsetzung scheitert. Seine Äußerungen an der HfPol waren unangebracht und haben großen Schaden angerichtet. Bei dem Themenbereich sexuelle Belästigung drückt sich aber auch das Ministerium bis heute.

 

In Sachen Beurteilungswesen hat sich heute erneut gezeigt, dass die Praxis nicht der vom Grundgesetz vorgegebenen Theorie entspricht. Die Akteure müssen anders mit dem Thema umgehen. Man wird hier um allgemeine Anlassbeurteilungen nicht umhinkommen. Wir werden im Übrigen auch beantragen, dass bisher geheimhaltungsbedürftige Aktenstücke pseudonymisiert ausgestuft werden, um die Missstände im Beurteilungswesen weiter zu belegen.“

 

Erst der Untersuchungsausschuss hat dazu geführt, dass sich des Themas ernsthaft angenommen wurde.


Zur 33. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und Obfrau im Untersuchungsausschuss, Julia Goll:

 

„In der gestrigen Sitzung des Untersuchungsausschusses haben wir drei Polizeipräsidenten vernommen, die uns weitere Einblicke in die Themen Beurteilungen und Beförderungen sowie sexuelle Belästigungen in der Polizei gewährt haben. Der Zeuge Martin Schatz hat unumwunden geschildert, wie Beurteilungen im höheren Dienst je nach vorgesehenen Beförderungen ausgekungelt wurden – in seinen Worten ein ‚kreatives‘ Beurteilungswesen. Auch der Zeuge Metzger hat dies bestätigt und ausdrücklich eingestanden, dass dies vom Wortlaut des (Grund-)Gesetzes her umgekehrt sein müsste, nämlich über die Beförderung erst nach der Beurteilung entschieden wird.

 

Zum Thema sexuelle Belästigung hat sich gezeigt, dass an der Hochschule für Polizei schon 2020 eine wissenschaftliche Arbeit zum Ausmaß des Dunkelfelds von sexuellen Belästigungen in der Landespolizei erstellt wurde. Rund ein Fünftel der dafür befragten Beamtinnen und Beamten hat danach selbst schon einmal sexuelle Belästigungen erlebt. Der damalige Präsident des PP Ludwigsburg, Metzger, nahm sich die Ergebnisse zu Herzen und unternahm konkrete Schritte in seinem Präsidium, um das Thema anzugehen. Nicht dagegen das Landespolizeipräsidium im Innenministerium. Dort interessierte die Arbeit offensichtlich niemanden; im Gegenteil: als anderweitig das Thema Sexismus in der Polizei untersucht werden sollte, intervenierte Strobls Hausspitze und verhinderte die Arbeit. Das alles straft die angeblichen Bemühungen des Ministers um das Thema Lügen. So hat auch offensichtlich erst der Untersuchungsausschuss dazu geführt, dass sich in der Breite des Themas angenommen wird. Dies wird eindrücklich dadurch belegt, dass in 23 von 26 Landesministerien und nachgeordneten Behörden erst in den Jahren 2022 bis 2024 Dienstvereinbarungen gegen sexuelle Belästigungen abgeschlossen wurden, wie die Antwort auf unseren Antrag (Ds. 17/7711) jüngst gezeigt hat.“

Es hat sich gezeigt, dass das Beförderungs- und Beurteilungswesen in der Praxis nicht so funktioniert, wie es das Grundgesetz vorsieht.


Zur 31. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und Obfrau im Untersuchungsausschuss, Julia Goll:

 

„Bei der heutigen Zeugenvernehmung haben wir von zwei (ehemaligen) Polizeipräsidenten einiges zum Beurteilungs- und Stellenbesetzungsverfahren gehört. Es hat sich gezeigt, dass das Beförderungs- und Beurteilungswesen in der Praxis nicht so funktioniert, wie es das Grundgesetz vorsieht: Erst wird beurteilt, und danach anschließend befördert. Zu oft wird diese vorgegebene Reihenfolge aber umgekehrt: Erst wird überlegt, wen man gerne auf welcher Stelle hätte, und dann wird so benotet, dass das gewünschte Ergebnis herauskommt. So haben wir es etwa vom Zeugen Lutz gehört, der in öffentlicher Sitzung zunächst behauptete, so etwas nie gemacht zu haben, und dann – Stunden nichtöffentlicher Beratungen später – zurückrudern und zugeben musste, dass es bei Stellenbesetzungen durchaus auch ‚Abweichungen‘ gab. Die gestrige Sitzung des Untersuchungsausschusses hat damit erneut gezeigt, dass das Beurteilungs- und Stellenbesetzungsverfahren dringend reformiert werden muss.“

 

Die SEK-Affäre hat exemplarisch die Missstände beleuchtet, die Minister Strobl in der Landespolizei zu verantworten hat.


Zur 30. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und Obfrau im Untersuchungsausschuss, Julia Goll:

 

„Bei der Zeugenvernehmung haben wir den Themenkomplex Austausch der SEK-Führung im Jahr 2021 abgeschlossen. Dieser Aspekt unseres Untersuchungsauftrags hat exemplarisch die Missstände beleuchtet, die Minister Strobl in der Landespolizei zu verantworten hat. Nach jetzigem Stand stellt sich uns die ganze Affäre so dar, dass der damalige Inspekteur der Polizei Andreas R. mit der unvermittelten Ablösung der Kommandoführung des SEK einen personalpolitischen Schnellschuss fabriziert hat – triftige Gründe gab es nicht. Die Hintergründe der Auswahl der neuen Kommandoführung, insbesondere der stellvertretenden Kommandoführerin, die mit Andreas R. eng bekannt war, bleiben ebenso weiter nebulös und ihnen haftet ein Geschmäckle an.

 

Mit den Beamtinnen und Beamten des SEK wurde seitens Strobls Polizeiführung menschlich unterirdisch umgegangen – das hat sich anhand mehreren Einzelschicksale gezeigt. Gründe für einschneidende Personalmaßnahmen wurden nicht mitgeteilt, ja teils über die Maßnahmen selbst gar nicht informiert und die Beamten monatelang im Unklaren gelassen. Dies alles auf Weisung, durch die Hand oder unter den Augen von Landespolizeipräsidentin Hinz und Inspekteur der Polizei Andreas R., der von Thomas Strobl installierten Hausspitze. Das haben die Beamtinnen und Beamten der Landespolizei, die täglich im Extremfall ihr Leben für die Sicherheit und das Wohl unseres Landes riskieren, nicht verdient. Die Führung des Innenministeriums, eines der wichtigsten Ministerien überhaupt, gehört dringend ausgetauscht.“

 

Die Ermittlungsbeauftragte sieht kein strukturelles Problem in der Breite der Landespolizei, kritisiert aber den Umgang der Ministerien mit Vorfällen sexueller Belästigung.


Zur 29. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und Obfrau im Untersuchungsausschuss, Julia Goll:

 

„Der Bericht der Ermittlungsbeauftragten über die (bekannten) Fälle sexueller Belästigung in den Landesbehörden, einschließlich der Landespolizei, zeigt erneut in aller Deutlichkeit: Der Skandal rund um den Inspekteur der Polizei, der die Landespolitik seit 2021 in Atem hält, ist ein Skandal der Polizeiführung in den höchsten Ebenen. Während die Ermittlungsbeauftragte kein strukturelles Problem mit Belästigungen in der Breite der Behörden sieht, den Umgang mit den bekannt gewordenen Fällen bei den Polizeidienststellen im Land sogar ausdrücklich lobt, wurden die Verfahren in den Ministerien nicht optimal geführt. Insbesondere ist zu kritisieren, dass beschuldigte und geschädigte Personen nicht stets umgehend dienstlich getrennt wurden.

 

Nach dem Bericht der Ermittlungsbeauftragten sehen wir Bedarf für weitere Nachforschungen und Untersuchungen zu den Auswirkungen von Fällen sexueller Belästigung auf die jeweils betroffenen Personen und auch auf das dienstliche Umfeld. Die „Nachsorge“ solcher Fälle muss ebenfalls in den Blick genommen werden. Wie werden die Fälle mit den Kolleginnen und Kollegen vonseiten der Führung aufgearbeitet, welche weiteren Konsequenzen gegebenenfalls gezogen? Dazu finden wir im Bericht der Ermittlungsbeauftragten nichts und auch der Regierungsbericht lässt vermuten, dass es entsprechende Handlungsempfehlungen überhaupt nicht gibt. Dem werden wir im Untersuchungsausschuss in den kommenden Wochen und Monaten weiter nachgehen.“

Das Innenministerium wollte diesen Schritt trotz unseres Drängens lange nicht gehen.


Zur Pressemitteilung des Innenministeriums, wonach die Bezüge des suspendierten Inspekteurs der Polizei nun endlich gekürzt wurden, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Obfrau im Untersuchungsausschuss „IdP & Beförderungspraxis“ sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die vorläufige Kürzung der Bezüge des Inspekteurs ist ein wichtiges Signal in die Reihen der Landespolizei hinein, aber auch an die Öffentlichkeit. Dieses Zeichen hat es dringend gebraucht, es ist lange überfällig.

 

Ich habe die Kürzung der Bezüge schon seit langer Zeit gefordert. Das Innenministerium hat stets behauptet, das sei rechtlich nicht möglich. Diese fehlerhafte Rechtsauffassung musste Strobl nun öffentlich revidieren. Ich begrüße es, dass er nun offenbar auch den politischen Willen hat, das umzusetzen.“

Offensichtlich haben der Innenminister und die Polizeispitze im Innenministerium keine Ahnung, was in der Polizei passiert.

Heute fand eine Pressekonferenz im Innenministerium statt, in der die Ergebnisse der Stabstelle moderne Führungs- und Wertekultur vorgestellt wurden. Dazu äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Obfrau im Untersuchungsausschuss „IdP & Beförderungspraxis“ sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion:

„Offensichtlich haben der Innenminister und die Polizeispitze im Innenministerium keine Ahnung, was in der Landespolizei passiert. Nach acht Jahren im Amt ist das ein Armutszeugnis, dass er erst der Erkenntnisse des Herrn Krauss und seines Teams bedurfte.

Im letzten Jahr wurde mit der Bestandsaufnahme weitgehend bereits bekannter Probleme unnötig Zeit vertan, anstatt substantielle Verbesserungen für unsere Landespolizei auf den Weg zu bringen.

Wer den Untersuchungsausschuss oder die Presseberichterstattung halbwegs aktiv mitverfolgt, der weiß von den Missständen, auch die Polizeispitze im Innenministerium betreffend, schon lange. Unsere Polizistinnen und Polizisten leiden unter von ganz oben vorgegebenen Beurteilungsergebnissen, zwielichtigen Stellenvergaben, massiver Arbeitsbelastung und einem Klima der Angst bereits seit geraumer Zeit; dabei haben sie das ganz und gar nicht verdient.

Wenn Strobl jetzt ankündigt, die Liste der Handlungsempfehlungen genau nach Vorgabe abzuarbeiten, werden wir ihm dabei genau auf die Finger schauen. Wir fordern bereits zeitnah erste Erfolge.“

 

Man kann sich nicht entscheiden, wer schlechtere Arbeit macht: der Innenminister oder der Sozialminister

Zum in der Plenarsitzung am 12. Juni 2024 behandelten Antrag „Umgang mit sexueller Belästigung in Landesbehörden“ (Drucksache 17/2939) der SPD-Fraktion, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Man sollte meinen, dass nach zwei Jahren der Antrag der SPD-Fraktion heillos veraltet ist. Das ist aber leider nicht so, und das ist dramatisch. Die Landesregierung muss ihren schönen Worten aber endlich mehr Taten folgen lassen. Denn jeder Fall sexueller Belästigung in den Landesbehörden ist einer zu viel und Gift, das in die Breite wirkt. Deshalb ist es wichtig, dass seitens der Führung ein angemessener Umgang damit sichergestellt ist.

 

Hierfür braucht es endlich ein Konzept der Landesregierung. Aber das ist auch nach zwei Jahren nicht in Sicht. Seit vier Jahren hat man sich im Wesentlichen mit einer Evaluation des Chancengleichheitsgesetzes und einer Bestandsaufnahme zur angekündigten Gleichstellungsstrategie begnügt. Man kann sich kaum entscheiden, wer hier schlechtere Arbeit macht: der Innenminister oder der Sozialminister. Gerade letzteren sollten die Grünen hier endlich antreiben, wenn ihnen das Thema wirklich so wichtig ist, wie sie immer sagen.“

Staatssekretär Klenk umging zur Aufklärung gleich mehrere Führungsebenen.

Zur 26. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses hat einen Fokus auf die Vorgänge rund um den Austausch der SEK-Führung im Frühjahr 2021 gelegt. Dabei wurde wieder einmal das ganze Ausmaß der katastrophalen Personalpolitik von Minister Strobl deutlich: Die von ihm eingesetzte Landespolizeipräsidentin Hinz und sein ‚Wunschkandidat‘, der Inspekteur der Polizei Andreas R. haben nach den Ergebnissen zweier vom damaligen Staatssekretär Klenk eingesetzten Sonderermittlern mit undurchsichtigen Begründungen die SEK-Führung ausgetauscht. Dabei wurde sogar vor annäherndem Rufmord gegen das eigene Kommando mit offenbar haltlosen Rechtsextremismus-Vorwürfen nicht zurückgeschreckt, um eine Neubesetzung der Kommandoführung durchzudrücken. Dazu gab es wohl sogenannte ‚Todeslisten‘ mit unliebsamen Beamten, die aus dem SEK gedrängt werden sollten.

Als dieses Vorgehen zu Verwerfungen im SEK führte, entsandte der damalige Staatssekretär Klenk zwei persönliche Vertraute für Ermittlungen zur Sache. Er hat damit – wohl aus nachvollziehbaren Gründen – gleich mehrere Ebenen der Landespolizeiführung umgangen: Sowohl Strobls Polizeipräsidentin als auch sein Inspekteur und das Präsidium sowie die Direktion Einsatz waren in den Augen Klenks nicht vertrauenswürdig genug, sondern er brauchte persönliche Ermittler, die ihm ungefilterte Informationen lieferten. Wir werden dem Komplex weiter nachgehen.“

 

 

Die Landespolizei und ihr Ansehen in der Bevölkerung sind Opfer einer völlig untauglichen politischen Führung.

Zur heutigen 25. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die heutige Vernehmung der Zeugen Ralf Kusterer und Steffen Mayer hat den Eindruck einer völlig mangelhaften Führung des Innenministeriums durch Thomas Strobl bestätigt. Ralf Kusterer, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg und Vorsitzender des Hauptpersonalrats im Innenministerium, bestätigte den Eindruck, dass die Beurteilung von Polizeibeamten oft der Beförderung folgt – und nicht umgekehrt, wie es das Gesetz will. Die Selbstverständlichkeit, mit der dies berichtet wurde, spricht Bände über das Vertrauen der Polizistinnen und Polizisten in die Polizeiführung. Wäre im Innenministerium die Dienstvereinbarung zu Alkoholkonsum, die bei den Polizeibeamten in der Fläche strikt umgesetzt wird, genauso beachtet worden, wäre es nie zu den Vorgängen um Andreas R. gekommen. Er kritisierte schließlich auch das sogenannte Coaching von Aufstiegskandidat(inn)en durch Mitglieder der Benotungskommission. Allesamt Risikofaktoren, die gänzlich in der Verantwortung des Ministers und seiner Hausspitze lagen.

Kusterer ließ auch kein gutes Haar an dem Umgang der Landespolizeiführung mit der Affäre um Andreas R. So wurde die Personalvertretung der Landespolizei vor Strobls Fünf-Punkte-Plan im Juli letzten Jahres nicht gehört – obwohl hier durchaus wertvolle Anregungen, etwa zur Vertrauensanwältin, vorhanden gewesen wären. Aber Strobl überging die Polizistinnen und Polizisten im Land geflissentlich – was die Betroffenen nicht überrascht – denn Strobl ist auch laut Kusterer nur selten Gast im Hauptpersonalrat.

Diese Schlaglichter zeigen in aller Deutlichkeit: Die sogenannte ‚Polizeiaffäre‘ ist in Wirklichkeit eine Ministeraffäre. Die Landespolizei und ihr Ansehen in der Bevölkerung sind Opfer einer völlig untauglichen politischen Führung. Es ist vor diesem Hintergrund infam, wenn Strobl immer wieder versucht, Kritik an den von ihm verursachten Missständen als Angriff auf die Landespolizei als Ganzes umzudeuten.“

 

Zeugenaussagen lassen aufhorchen.

Zur 23. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die Zeugen haben zu verschiedenen Aspekten des Untersuchungsausschusses ausgesagt.

Der Zeuge Waffenschmidt hat etwa bestätigt, dass Andreas R. schon als Vizepräsident des LKA des Öfteren Umtrunke im Dienstzimmer veranstaltet hat. Aufhorchen ließ seine Aussage, er sei vor seiner Vernehmung durch einen Vorgesetzten zu seinem Wissen befragt worden. Wir werden dem nachgehen.

Bei Andreas Schütze, Amtschef im Innenministerium bei der Besetzung des Inspekteurs 2020, fällt auf, dass er trotz seiner Unterschrift unter der Ernennungsempfehlung keine inhaltliche Verantwortung für die Wahl Andreas R.s übernehmen wollte. Auf fachlicher Ebene haben bisher alle Zeugen die Verantwortung auf andere geschoben. Klar ist nach den bisherigen Befragungen nur, dass Herr Lorek Andreas R. Landespolizeipräsidentin Hinz und Minister Strobl als besonders befähigt vorgeschlagen hat, und die so verursachte ‚Wunschvorstellung‘ des Ministers willfährig umgesetzt wurde.

Beim ehemaligen Landeskriminaldirektor Ziwey ist bemerkenswert, dass offensichtlich die Zuständigkeiten in der Landespolizeiführung schon länger unklar sind: Es existieren nach seiner Schilderung schon länger Doppelstrukturen und es ist unklar, ob sie künftig aufgelöst werden. Insbesondere bleiben die Zuständigkeit der neu geschaffenen und nach wie vor unbesetzten Stabsstelle und die Aufgabenverteilung im Landespolizeipräsidium diffus. Auch der Schnellschuss des Ministers im vergangenen Jahr, als Strobl erklärte, das Amt des Inspekteurs der Polizei abzuschaffen, hat bislang nichts bewirkt. Hier wird womöglich auch wieder zurückgerudert, indem das Amt lediglich in ‚Landespolizeivizepräsident‘ umbenannt wird. Dazu habe ich bereits eine Anfrage eingereicht.“

Das mindeste wäre, dass Strobl endlich den Mut fasst, das Gehalt des Inspekteurs bis auf Weiteres zur Hälfte einzubehalten.

Nach einem aktuellen Medienbericht blockiert das Innenministerium wohl für den beurlaubten Chef der Landespolizei eine Stelle – derzeit womöglich in Pforzheim. Diese schon länger zu beobachtende Methode stößt bei der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll, auf massives Unverständnis:

„Augenscheinlich wiederholt sich nun in Pforzheim, was letzten Sommer beim Vizepräsidentenposten in Karlsruhe gespielt wurde: Der suspendierte Inspekteur Andreas R. wird mitsamt vollem B2-Gehalt, aber ohne Arbeitspensum auf den (wenigen) freien Spitzenposten der Landespolizeiführung hin- und hergeschoben. Strobls Posse um den Inspekteur ist ein unwürdiges Spiel, vor allem, wenn die tatsächlich diensttuenden Spitzenbeamtinnen und -beamten deswegen nicht das Gehalt bekommen, das ihnen zusteht. Das mindeste wäre, dass Strobl endlich den Mut fasst, das Gehalt des Inspekteurs bis auf Weiteres zur Hälfte einzubehalten. Das fordern wir schon lange.“

Neue Erkenntnisse auf verschiedenen Feldern des Untersuchungsausschusses.

Zur 22. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die heutige Vernehmung von drei Zeugen im Untersuchungsausschuss hat zu verschiedenen Aspekten der sogenannten Polizeiaffäre neue Erkenntnisse gebracht. Der ehemalige Polizeipräsident Reutlingens, Pick, hat bestätigt, dass bei der Besetzung des Vizepräsidentenpostens am LKA 2019 mit Andreas R. fachliche Einwände des damaligen Präsidenten Michelfelder ignoriert wurden. Für die Hausspitze des Innenministeriums war damals, trotz akuter Terrorgefahr, die Eignung von Bewerbern für den sensiblen Posten offenkundig zweitrangig.

Außerdem haben wir durch Vernehmung eines Ministerialbeamten das Disziplinarverfahren des Innenministeriums gegen Andreas R. beleuchtet. Erstaunlich ist, dass die Hausspitze des IM wohl einerseits davon ausging, der Vorwurf gegen Andreas R. sei so sehr erhärtet, dass man etwa das Privathandy von Andreas R. nicht beschlagnahmen müsste – andererseits aber nicht erhärtet genug, um anzunehmen, dass Andreas R. nicht mehr auf den Dienstposten zurückkehrt. Denn dann hätte man ihm das Gehalt bis zur Hälfte kürzen können und müssen. Wieso letzteres nicht spätestens erfolgt ist, als Strobl im Juli letzten Jahres im Landtag vollmundig verkündete, er könne sich eine Rückkehr des Inspekteurs nicht vorstellen, steht in den Sternen. Unverständlich ist auch, dass das vorgeworfene Verhalten nicht als schweres Dienstvergehen eingeordnet wurde. Das Disziplinarverfahren wird im Haus Strobl nicht mit der nötigen Vehemenz betrieben.

Der Zeuge Jörg Krauss konnte nicht gänzlich erklären, was genau es mit seinem in der Presse kolportierten Angebot an Hinz, für Andreas R. eine weitere Verwendung zu finden, auf sich hatte. Bemerkenswert ist, dass Krauss´ neue ‚Stabsstelle Werte‘ neben der wohl weiter existierenden ‚Koordinierungsstelle Werte‘ besteht, die seinerzeit ausgerechnet Andreas R. geleitet hatte. Krauss hat außerdem kritisiert, dass Beurteilungen zu häufig mit Blick auf die zu besetzende Stelle vergeben werden und nicht nach Leistung. Meinen Vorwurf des Missbrauchs des Beurteilungswesens sehe ich bestätigt.

Zuletzt müssen wir aber auch feststellen, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses durch das Verhalten der Landesregierung in die Länge gezogen wird. Es gehört beinahe zum Alltag, dass wir Nachfragen zu Beweisanträgen und Nachlieferung fehlender Akten fordern müssen. Auskünfte und Antworten werden so kurz vor oder sogar erst am Tag der Sitzungen an den Ausschuss übersandt, dass sie erst bei der darauffolgenden Sitzung behandelt werden können. Die Frage, wie sich die Landesregierung im Kontext der Vorwürfe, er ehemalige LKA-Chef Michelfelder sei diskreditiert wurde, verhalten hat, ist seit Sommer letzten Jahres noch immer nicht endgültig geklärt. Diese externe Verzögerung muss aufhören!“

 

Glücklicherweise besteht unsere Landespolizei nicht nur aus der Hausspitze des Innenministeriums.

Zur 21. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ am Freitag, 15. Dezember, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die heutigen Zeugenbefragungen im Untersuchungsausschuss hatten einen Vorfall im Frühjahr 2020 während des ersten Corona-Lockdowns zum Gegenstand, bei dem eine Polizistin nachts in sichtlich angetrunkenem Zustand vor dem LKA von einer Polizeistreife aufgegriffen wurde. Wie sich herausstellte, war sie zuvor beim damaligen Vizepräsidenten des LKA, Andreas R., in dessen Büro bei einer ‚geselligen Runde‘. Bemerkenswert, wie sich gewisse Kreise der Polizeiführung in Zeiten von social distancing völlig selbstverständlich über bestehende Pandemierichtlinien hinweggesetzt haben.

Die Aussagen zu diesem Abend gehen auseinander. Die aufgegriffene Polizistin und die Streife stellten einzelne Details unterschiedlich dar. Wir werden noch einen weiteren Zeugen zu der Sache vernehmen. Uns interessiert vor allem, was aus der Meldung dieses Vorfalls ‚nach oben‘ wurde – wurde an irgendeiner Stelle über die wohl coronawidrige nächtliche Feier gesprochen? Wurde Andreas R. damit konfrontiert? Wurden Konsequenzen gezogen? Und wenn nein – auf wessen Entscheidung hin? Auch weiter nachforschen werden wir zu der Frage, welche Themen bei den ‚geselligen Runden‘ des Andreas R. im LKA besprochen wurden. Ging es hier auch um Beförderungen und Postenverteilungen in der Landespolizei?

Positiv zu vermerken ist, dass die Streifenbeamten, die wir vernommen haben, anders als manche Zeugen aus der Landespolizeiführung sich sehr konkret an wichtige Vorgänge aus der jüngeren Vergangenheit erinnern können – und dem Untersuchungsausschuss auch auf klare Fragen klar antworten können. Das sollte zu denken geben. Es zeigt uns auch erneut, dass die oft vergeblich versuchte Strategie Strobls, die gesamte Polizei für das Versagen seiner Führungsmannschaft in Haftung zu nehmen und unsere Kritik im Untersuchungsausschuss an der Führung als Kritik an der gesamten Polizei umzudeuten, nicht aufgeht. Glücklicherweise besteht unsere Landespolizei nicht nur aus der Hausspitze des Innenministeriums!“

Die Zeugen zeigten sich in der heutigen Sitzung wenig kooperativ.

Zur 20. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die Vernehmung des Polizeipräsidenten Freiburgs, Franz Semling, haben wir heute abgebrochen, weil wir seine auffällig selektiven Erinnerungslücken zu Vorgängen rund um die Ernennung des Polizeiinspekteurs im Jahr 2020 für unglaubwürdig halten, was dem Zeugen mitgeteilt wurde. Die Vernehmung wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Wir prüfen in der Zwischenzeit, welche Sanktionen wir ergreifen können – von einer Vereidigung des Zeugen über ein Zwangsgeld bis zur Beugehaft werden alle Instrumente erwogen. Klar ist: Der Untersuchungsausschuss lässt sich nicht an der Nase herumführen.

Staatssekretär Lorek hat in vielerlei Hinsicht den Aussagen des ehemaligen LKA-Präsidenten Michelfelder widersprochen. So hat er beispielsweise einen Anruf bestritten, in dem Lorek Michelfelder wegen eines kritischen Zeitungsartikels mit Konsequenzen gedroht haben soll. Hier steht demnach Aussage gegen Aussage. Wir versuchen, diese Umstände weiter zu erhellen. Fragwürdig erscheint außerdem die Taktik Loreks, Aussagen unter anderem über Michelfelder mit Berichten Dritter zu untermauern, er sich aber zugleich hinsichtlich dieser Berichte auf sein Schweigerecht als Abgeordneter beruft. Insgesamt zeigen sich die Zeugen wenig kooperativ.

Bestätigt hat Lorek indes, dass er Landespolizeipräsidentin Hinz und Minister Strobl Andreas R. als geeigneten IdP empfohlen hat. Das Rätsel, woher die ‚Wunschvorstellung‘ des Ministers Strobl kam, die dann vom Haus mit allen Mitteln durchgesetzt wurde, ist damit gelöst. Lorek war die treibende Kraft.“

Der Untersuchungsausschuss wirft neue Fragen auf.

Nach der 17. Sitzung des Untersuchungsausschusses IdP und Beförderungspraxis sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Diese Sitzung des Untersuchungsausschusses hat wieder einmal Zweifel an den Machenschaften des Innenministeriums aufgeworfen. Der Zeuge Klenk hat als ehemaliger Staatssekretär bestätigt, vom Abgeordneten Gehring auf angebliche nicht zurückgegebene Gegenstände des LKA-Präsidenten Michelfelder angesprochen worden zu sein. Klenk hat dies als durchaus ernstzunehmenden Vorwurf betrachtet und tiefere Nachforschungen angestellt. Wie sich herausstellte, war an den Vorwürfen aber nichts dran – es wurden Fake News verbreitet.

Gehring behauptet zwar, er habe Michelfelder mit der Information nicht diskreditieren wollen. Seltsam ist aber, dass das Innenministerium jetzt aufgrund der Gerüchte weiter Nachforschungen über Michelfelder anstellt und mit diesen fake news Zweifel an dessen Integrität aufrechterhält. Geschah dies womöglich nur, um dem Zeugen Gehring aus der Patsche zu helfen? Auch will Gehring seine Quellen nicht nennen. All dies wirft weiter Fragen auf, insbesondere, ob der Abgeordnete Gehring Mitglied des Untersuchungsausschusses bleiben kann. Dies mag zwar rechtlich unklar sein, aber der Glaubwürdigkeit des Ausschusses ist mit dem Verbleib des Abgeordneten Gehring ein Bärendienst erwiesen. Es geht hier um politische Hygiene.

Die Aussagen der Zeugin Denner bestätigen weiter, dass das Beurteilungssystem wiederholt nicht rechtmäßig angewendet wurde. Auch bemerkenswert ist, dass die Zeugin Denner, Präsidentin des Polizeipräsidiums Karlsruhe, bestätigt hat, dass die nach Presseberichten im dortigen Präsidium fehlende B2-Besoldungsstelle tatsächlich durch Andreas R. blockiert ist. Das zeigt Strobls Nachlässigkeit im Disziplinarverfahren gegen Andreas R. wieder einmal in deutlichem Licht.“

 

Strobl gibt erstmals Lücken in der Sexismus-Prävention zu.

Zur dpa-Meldung „Nach Polizei-Affäre: Innenministerium beruft Vertrauensanwältin“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die Ankündigung des Innenministeriums lässt insoweit aufhorchen, als dass Strobl erstmalig bisherige ‚Lücken‘ in der Prävention von sexueller Belästigung selbst zugibt. Umso mehr wundert es, dass erst jetzt den Worten Taten folgen. Wir haben seit Jahr und Tag die Bestellung der Vertrauensanwältin gefordert. Es ist skandalös, dass das so lange gedauert hat.“

Ministerium muss nach Medienschelte öffentlich zurückrudern.


Zur Pressemitteilung des Innenministeriums „In eigener Sache“ vom heutigen Tag, in der sich das Ministerium öffentlich bei der Presse und einem Journalisten entschuldigen muss, äußert sich Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Strobls Versuch, ihm unliebsame Berichterstattung zu verhindern und Vertreter der Presse einzuschüchtern, ist gründlich misslungen.

Mit der heutigen Pressemitteilung musste sich der Minister öffentlich bei den Stuttgarter Nachrichten, der Stuttgarter Zeitung und dem Journalisten Franz Feyder entschuldigen. Sein Angriff auf die Pressefreiheit ist krachend gescheitert.“

 

Julia Goll, innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

 

„Die Entschuldigung nach diesem unsäglichen Vorgehen gegen Journalisten und Presse war dringend geboten und überfällig. Nur so konnte man im Innenministerium weitere rechtliche Schritte vermeiden. Es ist nicht das erste Mal, dass unüberlegtes Handeln Strobl und sein Haus in rechtliche Schwierigkeiten bringt.

 

Dieser Vorgang verdeutlicht zudem erneut, dass es unter Strobl keine Fehlerkultur gibt.“

 

Minister Strobl kommt mit seinem Umbau des Landespolizeipräsidiums offenkundig vom Regen in die Traufe.


Zum Bericht „Brisanter Besuch eines Amtschefs“ in den Stuttgarter Nachrichten vom 25. Juli 2023 sagt die Obfrau im Untersuchungsausschuss sowie stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Julia Goll:

„Erst letzte Woche hat Minister Strobl großspurig einen Umbau des Landespolizeipräsidiums angekündigt, wobei Jörg Krauss eine Schlüsselrolle spielen soll. Laut Bericht der Stuttgarter Nachrichten soll dieser sich kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den suspendierten Inspekteur Andreas R. bei Landespolizeipräsidentin Hinz für Andreas R. eingesetzt werden. Sollte dies zutreffen, muss die Entscheidung für Jörg Krauss umgehend zurückgenommen werden, um weiteren Schaden von der Landespolizei abzuwenden. Wer sich mit undurchsichtigem Hinterzimmergeflüster in laufende Verfahren einzumischen versucht hat, kann keinen glaubhaften Wertewandel verkörpern. Wir fordern vom Innenministerium schnelle und vorbehaltlose Aufklärung und behalten uns vor, Jörg Krauss auch im Untersuchungsausschuss als Zeuge zu laden.“

Der Minister sollte aus seiner strafrechtlichen Vergangenheit wissen, dass übereilte Informationsweitergabe an Medien und Presse keine gute Idee ist.


Zur Meldung, wonach der Örtliche Personalrat im Innenministerium gegen die Reformen des Innenministers Strobl Sturm läuft, sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Dass Strobl mit seinen in der letzten Woche vorgestellten Pseudomaßnahmen der Bevölkerung und der Polizei den großen Durchbruch in der Inspekteursaffäre verkaufen will, und legitime Kritik an seiner Führungsleistung als Kritik an den Polizistinnen und Polizisten im Land absichtlich missversteht und umdeutet, ist eigentlich beschämend genug. Dazu kommt aber, dass dieser Schnellschuss offenkundig nicht nur an den Polizeigewerkschaften, sondern auch an den eigenen Mitarbeitern im Ministerium vorbei großspurig an die Öffentlichkeit gebracht wurde. Strobl brüskiert seine eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unglaublicher Art und Weise. Der Minister sollte doch eigentlich aus seiner strafrechtlichen Vergangenheit wissen, dass übereilte Informationsweitergabe an Medien und Presse keine gute Idee ist.“

Das Problem sind nicht bestehende Amtsstrukturen oder gesetzliche Vorgaben – das Problem ist das Personal.

In der von der FDP/DVP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte „Schluss mit Sicherheitsrisiken in der Polizeiführung und Arbeitsverweigerung im Ministerium!“ sagte die Obfrau im Untersuchungsausschuss und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Nach einem Jahr Untersuchungsausschuss ist die Zwischenbilanz für Minister Strobl verheerend. Wie wir in den letzten Sitzungen von verschiedenen Zeugen erfahren haben, erfolgte die Besetzung höchster Posten in der Landespolizeiführung systematisch an der gesetzlichen Vorgabe der Bestenauslese vorbei nach dem persönlichen Gusto eines Ministers, der für fachliche Argumente aus der Polizei kein Gehör hatte. Dabei handelt es sich um tragende Funktionen für die innere Sicherheit des Landes. Die Besetzungspraxis unter Strobl, das hat der Untersuchungsausschuss gezeigt, war ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung, wie es der ehemalige LKA-Chef ausdrücklich genannt hat.

Strobl weigert sich aber beharrlich, diese Missstände anzugehen. Die gestern großspurig angekündigten Maßnahmen haben nicht mal Placebo-Wirkung, sie lösen das Problem nicht. Das Amt des IdP abzuschaffen wirft die Frage auf, warum es ein offenkundig verzichtbares Amt überhaupt so lange gegeben hat – und noch 2020 ließ der Minister verlautbaren, er wolle ein so wichtiges Amt keine Sekunde im Vakuum lassen. Aus der „Koordinierungsstelle Werte“, die 2019 von Andreas R. mit denselben schönen Phrasen, wie wir sie gestern gehört haben, propagiert wurde – der Ausgang ist bekannt –, soll jetzt eine „Stabsstelle Werte- und Führungskultur“ werden. Das Beurteilungswesen soll auf eine gänzlich neue rechtliche Grundlage gestellt werden – das nützt aber nichts, denn wenn man wie in Strobls Haus ein Postengeschacher mit Druck und Drohung am Gesetz vorbei betreibt, ändert ein neues Gesetz nichts. Strobls Maßnahmen sind insgesamt kein Befreiungsschlag, sondern ein Schaumschlag.

Das Problem sind nicht bestehende Amtsstrukturen oder gesetzliche Vorgaben – das Problem ist das Personal. Und die größte offene Wunde, den suspendierten, aber seit Jahr und Tag voll besoldeten IdP, will Minister Strobl nicht disziplinarisch belangen und versteckt sich hinter dem Strafverfahren. Es wäre – vor allem nach Strobls eigener Erkenntnis von dessen Unhaltbarkeit – längst überfällig, Andreas R. die Bezüge zu kürzen und aus dem Dienst zu entfernen. Ein Disziplinarverfahren kann und muss wiederaufgenommen werden. Das ist rechtlich möglich und auch dringend geboten, wenn es wie hier um das Ansehen und die Funktionsfähigkeit der Polizei und damit die innere Sicherheit des Landes geht. Dazu ist Herr Strobl aber nicht fähig noch willens, wie seine bisherige Vogel-Strauß-Taktik zeigt. Strobl muss selbst Platz machen für einen glaubwürdigen Neuanfang. Die Polizei hat endlich Besseres verdient.“