Pressemitteilung

01.Juni 2022 - Untersuchungsausschuss
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Rülke: Strobls Nebelkerzen erzwingen einen Untersuchungsausschuss

Tricksen, Täuschen und Tarnen des Innenministeriums müssen ein Ende haben.


Am Anfang des Strobl-Skandals stehe der suspendierte Inspekteur der Polizei, dem sexuelle Belästigung Untergebener vorgeworfen wird, analysiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zu Beginn seiner Rede im Zuge der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Landtag.  Strobl werde auch nicht müde, darauf hinzuweisen, dass es ja eigentlich gar nicht um ihn, sondern um den Inspekteur der Polizei gehe.

„Aber wer hat den Inspekteur der Polizei denn in sein Amt gebracht? Auf welchem Wege kam der Inspekteur der Polizei in dieses Amt und mit welchen Hintergedanken? Schon da wird der IdP-Skandal zum Strobl-Skandal!“, so Rülke. Schon seit Monaten dringe aus dem Landespolizeipräsidium die Kunde von Seilschaften, von manipulierten Beurteilungen, von geschwärzten Akten, von verweigerten Auskünften. Es werde jedem klar, dass der Innenminister jede Menge zu verbergen hat.

Und in seiner solchen Situation erfahre dann eine verblüffte Öffentlichkeit von der schrägen Aktion eines vertraulichen Anwaltsschreibens, das ausgerechnet der Innenminister persönlich durchgestochen haben soll, berichtet Rülke. „Als angeblichen Grund gibt er maximale Transparenz an. Strobl und maximale Transparenz, das ist ungefähr wie Xi Jingping und maximale Meinungsfreiheit“, so der Fraktionsvorsitzende und stellt fest:

„Das tatsächliche Motiv ist klar erkennbar: Maximale Ablenkung und maximale Vertuschung!“

Der Blick solle auf ein angeblich nachrangiges Schriftstück gelenkt werden, um vom Sumpf im eigenen Ministerium abzulenken, so Rülkes Vorwurf. Dazu nehme man eine Straftat nach Paragraf 353b StGB in Kauf: Verrat eines Dienstgeheimnisses. Es sei für Strobl ungemein praktisch, dass er Ermittlungen dazu selbst unterbinden kann. „Ich war es selbst“, ruft der Minister. Damit sei der Täter überführt, könne aber praktischerweise nicht belangt werden, weil er die Ermittlungen auch selbst verhindere. „Und der Ministerpräsident schaut bei so etwas zu“, so Rülke an die Adresse des Regierungschefs, ein Minister begehe eine Straftat, aber unterbinde die Strafverfolgung mit dem Argument: „Ich persönlich sehe keine Straftat, also hat die Judikative auch keine Straftat zu sehen!“ So werde die Gewaltenteilung ausgehebelt. „So etwas gibt es nur in Bananenrepubliken. Und in Baden-Württemberg!“

Pech sei es für Strobls Taktik nur, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht so leicht austricksen lasse. „Es kommen nämlich weitere Straftaten in Betracht“, so Rülke und zählt auf:

 

  • Paragraf 353d StGB: Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – „So weit hat dann die juristische Kompetenz der Strategen im Innenministerium doch nicht gereicht, um beim Paragrafen 353 noch zwei Sätze weiter zu lesen“, so Rülke.

 

  • Rechtsbruch beim Datenschutz –  Dies mahnte der Landesdatenschutzbeauftragte persönlich an. Rülke betont, dass es wirklich bemerkenswert sei, wie sich der Ministerpräsident in einer Pressekonferenz dann 24 Mal in zwanzig Minuten zu diesem Vorwurf damit rausredete, dass ihm ein Schriftstück nicht vorliege. „Immerhin, Herr Ministerpräsident, wissen wir seit dem Katholikentag am vergangenen Wochenende nun, womit Sie sich lieber befassen als mit dem Datenschutz, wenn Sie so im Internet surfen“.

 

  • Strafvereitelung im Amt – Dazu stellt Rülke fest, dass hier ein Minister seine eigene Bestrafung vereitele und damit sowohl das Straf- als auch das Disziplinarverfahren gegen einen mutmaßlich straffälligen Untergebenen sabotiere.

 

Rülkes abschließende Feststellung: „Die Menschen in unserem Land warten gespannt darauf, was noch alles ans Licht kommt in diesem Strobl-Skandal. Nie war ein Untersuchungsausschuss notwendiger als dieser. Gottlob kommt er nun, um diesen Augias-Stall im Innenministerium auszumisten!“