Archiv für das Monat: April, 2024

Baden-Württemberg braucht ein digitales Update –
wie wir Verwaltung und Staat fit für die 2030er Jahre machen

Die Lebenswirklichkeit der Menschen in unserem Land ist digital. Während Online-Banking, Reisebuchungen über das Internet und Online-Shopping für viele Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich sind, ist der Gang zum Amt durch Papier ausdrucken und Warteschlangen geprägt.
Wir Freie Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg wollen Baden-Württembergs Digitalpolitik neu ausrichten. Denn bisher sind die Bemühungen bei weitem nicht ausreichend, um die Herausforderungen von heute und schon gar nicht der kommenden Jahre zu bewältigen. Das kann sich unser Land nicht mehr leisten.

Wir wollen, dass die Verwaltung als Schnittstelle zwischen Staat und Bürger so zeitgemäß ist wie der Alltag. Darum setzen uns für einen digitalen Modernisierungsprozess in der Verwaltung ein.

Die Digitalisierung der Verwaltung ist für uns eine zwingende Notwendigkeit.

Schon heute ist der Fach- und Arbeitskräftemangel auch im Öffentlichen Dienst deutlich spürbar. Durch weitere Pensionierungs- und Ruhestandswellen geht in den nächsten fünf bis zehn Jahren rapide Arbeitskraft und Know-How verloren. Gleichzeitig kommen viel weniger junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach. Immer neue Aufgaben sowie ein bereits vorhandener Fachkräftemangel führen schon heute dazu, dass Stellen nicht besetzt werden können und Bearbeitungszeiten lange dauern. Diese Realität müssen wir schon heute bei politischen Entscheidungen berücksichtigen.

Verwaltungskollaps durch Digitalisierung verhindern

Mehr Aufgaben bei erwartbar weniger werdendem Personal und ohne Aussicht auf automatisierungsfähige Digitalisierung der Prozesse führen unweigerlich in den Verwaltungskollaps. Ein solches drohendes Staatsversagen zu verhindern, muss oberste Priorität im politischen Handeln haben. Funktioniert die Verwaltung nicht, bremst das nicht nur das Vorankommen von Wirtschaft und Gesellschaft aus, sondern es leidet das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates und damit in unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Digitalisierung ist der Schlüssel, um dieses Szenario zu verhindern.

Wir wollen unsere Verwaltung daher zukunftsfähig machen!

Eine zukunftsfähige Verwaltung bedeutet eine vollständig digitalisierte Verwaltung, in der einfache Prozesse automatisiert und papierlos durchgeführt sowie schwierige Prozesse mit KI unterstützt werden und durch eine einheitliche Vernetzung der Behörden Aufgaben gebündelt werden können. Dies spart nicht nur Zeit, es ist auch ein Lösungsansatz für das Problem des Fachkräftemangels. In einer zukunftsfähigen Verwaltung werden E-Government-Angebote nicht nur nutzerfreundlich gestaltet, sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen und den Unternehmen auch einen echten Mehrwert und sparen Zeit und Geld. Damit die zukunftsfähige Verwaltung gelingt und die lückenlose Digitalisierung der Verwaltung sicher und datenschutzkonform erfolgen kann, muss das Thema Cybersicherheit als Teil der Grundversorgung verstanden und die Landes-IT entsprechend weiterentwickelt und ausgestattet werden.

Die Realisierung einer zukunftsfähigen Verwaltung steht für uns auf folgenden Säulen:

  • Den zu erwartenden Wegfall von mindestens 20 Prozent der Personalstellen in der öffentlichen Verwaltung durch eine vollständige Digitalisierung und Automatisierung zu kompensieren

  • Die Einführung des „80-80-Ziels“: Mit 80 % des Personals in 80% der Zeit die gleichen Aufgaben erledigen

  • Eine neue Verwaltungsreform für Baden-Württemberg

  • Der konsequente Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung

  • Die einheitliche Vernetzung der Behörden sowie die Definition verbindlicher Standards

  • Die nutzerfreundliche Umsetzung von E-Government-Angeboten

  • Die Umsetzung des Once-Only-Prinzips und Weiterentwicklung von Service BW

  • Eine effiziente Verwaltung mit konsequenter Aufgabenkritik, papierlosen Prozessen sowie einem Rechtsanspruch auf digitale Bearbeitung

  • Die Neuaufstellung der Landes-IT und die Weiterentwicklung der BITBW

  • Dem Verständnis von Cybersicherheit als Teil der Grundversorgung

Anträge

Weitere ausführliche Informationen zum Thema
“Digitales Update für Baden-Württemberg” können Sie unserem Positionspapier entnehmen.



Abgeordnete


Mitarbeiter

Isabell Hegyi

Parlamentarische Beraterin für Ländlichen Raum, Ernährung, Verbraucherschutz und Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9136

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

im Grundschulbereich –

Für vielfältige und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich eingeführt, welcher zunächst für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 gilt und aufwachsend bis zum Schuljahr 2029/2030 alle Klassenstufen der Grundschule umfasst. Dieser Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche vor (inklusive Unterrichtszeit) und gilt mit Ausnahme von maximal vier Wochen Schließzeit auch in den gesamten Schulferien. Zudem sieht der Rechtsanspruch ein verpflichtendes Angebot eines Mittagessens vor.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bis 2026 bzw. 2030 bedeutet sowohl für das Land Baden-Württemberg als auch für die Kommunen und Schulen sowie für die außerschulischen Akteure eine gewaltige Herausforderung. Die mit dem Rechtsanspruch verbundene Ausweitung von Ganztagsbetreuungs- und Ferienplätzen erfordert zugleich den quantitativen Ausbau vielseitiger und qualitätsvoller Betreuungsangebote, die Gewinnung und Qualifizierung entsprechenden Personals, den räumlichen Aus- und Umbau von Schulen, die Sicherstellung rechtlicher Rahmenbedingungen, ein entsprechendes pädagogisches Leitbild sowie insbesondere eine angemessene und verlässliche Finanzierung.

Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Schuljahr 2026/2027 lässt nicht mehr viel Zeit. Doch in Baden-Württemberg laufen die Vorbereitungen zur Umsetzung erst jetzt an – und das auch nur äußerst langsam! Hierzulande boten Stand 2021/2022 lediglich 29 % aller Grundschulen ein Ganztagsangebot an. Werden noch die Betreuungsangebote der kommunalen Träger sowie der Kinder- und Jugendhilfe hinzugezählt, nutzt etwa jedes zweite Grundschulkind eines der vorhandenen Angebote – allerdings decken diese oft nicht die im GaFöG formulierte anspruchserfüllende Zeitspanne von acht Stunden pro Werktag ab. Damit kann weder der aktuelle Bedarf gedeckt noch der Rechtsanspruch ab 2026 erfüllt werden.

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat daher das Thema selbst in die Hand genommen und am 02. März 2024 im Landtag von Baden-Württemberg einen Ganztagsgipfel abgehalten und verschiedenste Akteure aus den Bereichen Bildung, Schule, Erziehung, Kommunales, Soziales sowie der verschiedenen Vereine zusammengebracht. Gemeinsam mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben wir uns in spannenden Diskussionen und informativen Vorträgen den noch zu klärenden Fragen und Problemen gewidmet und in Workshops konkrete Lösungen und Vorschläge für einen gelingenden Ganztag erarbeitet. Die so gewonnenen Erkenntnisse und Impulse sind in das vorliegende Positionspapier eingeflossen.

Voraussetzungen für einen gelingenden Ganztag

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass es 2026 nicht nur einen spärlichen Rechtsanspruch, sondern eine vielfältige und qualitätsvolle Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich gibt. Um diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen, braucht es aus unserer Sicht folgende Voraussetzungen:

  • Ein gelingender Ganztag braucht eine fundierte Vorbereitung

  • Ein sicherer Ganztag braucht rechtliche Rahmenbedingungen

  • Ein erfolgreicher Ganztag braucht individuelle Lösungen

  • Ein qualitätsvoller Ganztag braucht qualifiziertes Personal

  • Ein vielseitiger Ganztag braucht die Einbindung & Partizipation aller Akteure

  • Ein gut organisierter Ganztag braucht Koordination und Entlastung

  • Ein verlässlicher Ganztag braucht eine angemessene Finanzierung

Anträge

Weitere ausführliche Informationen zum Thema
“Ganztag” können Sie unserem Positionspapier entnehmen.



Abgeordnete


Mitarbeiter

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für Bildung, Jugend und Sport
Tel.: +49 711 2063-9045