In der Landtagsdebatte über den zweiten Nachtragshaushalt hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke den Verzicht auf jegliche Neuverschuldung gefordert. Finanzminister Nils Schmid habe in der vergangenen Woche im Finanzausschuss einräumen müssen, dass er im Moment gar nicht wisse, wohin mit den ganzen Steuereinnahmen. Trotz eines Nachtragshaushalts mit einem Volumen von 784 Millionen Euro, trotz eines Aufblähens des Haushalts um rund ein Fünftel in nur drei Jahren habe der Finanzminister immer noch eine Milliarde Euro an Überschüssen aus dem Jahr 2012 in der Kasse und erwarte erneut einen dreistelligen Millionenüberschuss für das Jahr 2013. Und das sei nur das, was der Finanzminister habe zugeben müssen. Es sei ungeheuerlich, dass Nils Schmid sich vor diesem Hintergrund immer neue Verschuldungsrechte durch den Landtag erschleiche, so Hans-Ulrich Rülke.

Spätestens mit diesem Nachtragshaushalt müsse nun auch der letzte Beobachter die Märchenwelt des Nils Schmid durchschauen. Der Finanzminister habe eine Fata Morgana aus angeblichen strukturellen Defiziten und Erblasten der Vorgängerregierung aufgebaut. Anschließend habe er so getan, als sei er mit magischen Kräften ausgestattet und habe angekündigt, gleichzeitig die Erblasten der Vergangenheit abzubauen und das Geld mit vollen Händen auszugeben. „Ich kann gleichzeitig sparen und politisch gestalten“, so habe der Finanzminister noch in der vergangenen Woche bei Einbringung des Haushalts in den Landtag geprahlt. Wie Baron Münchhausen wolle er sich am eigenen Zopf aus dem Sumpf ziehen, dies versuche der Finanzminister stets dem Landtag und der Öffentlichkeit vorzugaukeln. Altbekannte Einnahmen würden zu neuen Einsparleistungen umetikettiert. „Nils Münchhausen zieht sich nicht am eigenen Schopf aus dem Sumpf. Aber seine Erzählungen sind von der gleichen Seriosität wie beim berühmten Vorbild“,  so Rülke wörtlich. Die einzige Leistung des Ministers sei das Geldausgeben, und selbst das würden ihm die gewaltigen Steuereinnahmen des Landes ermöglichen. Wehe aber, wenn schlechte Zeiten kämen. Dann würden die Schulden angesichts der grün-roten Ausgabenwut explodieren.

„Sie haben eine Milliarde Euro aus dem Jahr 2012 gebunkert. Sie kriegen nochmals hunderte von Millionen im Jahre 2013 dazu. Und die Nachzahlungen vom Kollegen Schmiedel sind noch gar nicht eingerechnet. Geben Sie schleunigst Ihre Verschuldungsrechte an den Landtag zurück“, forderte Rülke den Finanzminister auf. Wenn die Regierung das nicht tue, dann trete ihr Kalkül offen zu Tage: Man wolle Verschuldungsrechte und Kassenüberschüsse horten, um im Landtagswahlkampf 2016 das Land mit Wahlgeschenken zu überschütten. Für Anfang 2016 planten Kretschmann und Schmid eine Operation Schlaraffenland, um ihre Wiederwahl zu erkaufen.  „Und die nachfolgenden Generationen dürfen es dann bezahlen“, sagte Rülke.

Der Finanzminister habe in der vorangegangenen Landtagsdebatte behauptet, die Opposition mache keine eigenen Sparvorschläge. Obgleich der Minister immer wieder beweise, dass man sogar ohne Einsparungen den Haushalt in der aktuellen Situation  ausgleichen könne, so wolle die FDP-Landtagsfraktion gerne behilflich sein. Alle folgenden Vorschläge könnten gegenwärtig sogar dem Schuldenabbau dienen:

  • Wer habe denn auf jährlich 170 Millionen an Studiengebühren verzichtet, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer habe das Projekt „freiwilliges Lebensarbeitszeitkonto“ mit mindestens 20 Millionen im Jahr gekippt, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer habe das Stellenabbauprogramm in der Landesverwaltung gestoppt, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer habe denn hunderte von Parteigängern bis hin zu den Parkschützern im Verkehrsministerium verbeamtet, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer privilegiere das ideologische Prestigeprojekt Gemeinschaftsschule gegenüber den anderen Schularten mit  zig Millionen, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer habe denn unsinnige Doppelstrukturen von G8 und G9 geschaffen, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer verschwende gewaltige Summen für eine unsinnige und regional unausgewogene      Polizeireform, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer investiere viel Geld in eine angeblich neue Beteiligungskultur, um am Ende den Menschen eine lange Nase zu drehen und zu erklären, Gehört-werden bedeute nicht Erhört-werden, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Und wer zwinge den Menschen vor Ort einen Nationalpark mit hundert neuen Personalstellen auf, den sie nicht wollen, um die Mehrheit vor Ort auch noch als „Restminderheit“ zu verunglimpfen, wie das die Staatsrätin Erler getan habe, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?

Nach den Worten von Rülke beinhalte dieser Nachtragshaushalt zwangsläufige Ausgaben wie bei der Flüchtlingshilfe. Er beinhalte sinnvolle Ausgaben wie bei der Sanierung von Straßen und Brücken. Er beinhalte aber auch unsinnige Ausgaben wie die Polizeireform und den Nationalpark. Vor allem sei er aber ein Beleg dafür, dass diese Landesregierung nicht haushalten könne und die Menschen mit vorgetäuschten Einsparungen für dumm verkaufe. Deshalb lehne die FDP-Landtagsfraktion ihn auch ab.

Zum Überschuss im Landeshaushalt in Milliardenhöhe und zur Diskussion über     Risikopuffer oder Schuldenabbau sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es zeigt sich, dass FDP und CDU immer mit ihrer Einschätzung richtig lagen, dass Baden-Württemberg neue Schulden überhaupt nicht notwendig hat. Das ständige Lamentieren über Erblasten und angebliche strukturelle Haushaltsdefizite demaskiert sich nun selbst als das, was es immer gewesen ist, nämlich reine Volksverdummung. Der Finanzminister soll jetzt schleunigst die Verschuldungsrechte zurückgeben, die er sich beim Landtag erschlichen hat.“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zum grün-roten Koalitionskrach über die geplanten Gebührenerhöhungen an den Hochschulen und zur Androhung des SPD-Landtagsabgeordneten Sascha Binder, Hintertüren der Wissenschaftsministerin zu schließen:

„In diesem Punkt hat die SPD Recht. Sich erst für die Abschaffung der Studiengebühren feiern zu lassen und sie nun an mehreren Stellen durch die Hintertür einzuführen, ist aus Sicht der FDP ein typischer Akt grüner Scheinheiligkeit. Weitaus ehrlicher und den Studienbedingungen an den Hochschulen dienlicher wäre es gewesen, nachlaufende Studiengebühren einzuführen, die erst nach dem Studium ab einer bestimmten Einkommensgrenze fällig werden und deshalb sozialverträglich sind. Der berufliche erfolgreiche Absolvent gibt somit einen solidarischen Beitrag zurück an die Hochschule. Leider haben sich Grüne und SPD diesem Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion bereits zwei Mal verweigert. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie lange die Koalitionspartner ihre verbohrte Haltung bei den Studiengebühren angesichts der chronischen Unterfinanzierung vielerorts im Hochschulbereich noch durchhalten können.“

Zur Vorstellung der Eckpunkte für den Nachtragshaushalt durch Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dieser Nachtragshaushalt hat nichts mit ideenreicher Haushaltspolitik zu tun. Der Landeshaushalt wird nicht wie von der Landesregierung vorgegeben entlastet, sondern zusätzlich belastet. Rot-Grün schafft es nicht, die Mehrausgaben durch Einsparungen abzudecken, sondern das geschieht überwiegend aus den Überschüssen der Vorjahre, also aus nur einmalig zur Verfügung stehenden Mitteln.

Die vermeintlich strukturellen Einsparungen bei Personal und Zinsen erweisen sich bei näherem Hinsehen als Zufallsergebnisse, die in den folgenden Jahren auch ganz anders ausfallen können. Der Zins kann jederzeit wieder steigen. So sehr die Absenkung der Netto-Kreditaufnahme richtig ist, so sehr verfehlt Grün-Rot gleichzeitig seinen Anspruch, eine strukturell wirksame Konsolidierung des Landeshaushalts zu betreiben.

Auch ist von der Konkretisierung der mittelfristig erforderlichen Einsparbeträge der Ressorts offenbar keine Rede mehr. Von den von der Regierung angekündigten Orientierungsplänen für Ressorteinsparungen ist bislang jedenfalls nichts zu sehen.

Im Übrigen fällt Kretschmann und Schmid seit Wochen nichts Besseres ein, als gebetsmühlenartig Steuererhöhungen durch den Bund herbeizureden. Angesichts dieses hilflosen Agierens ist zu befürchten, dass Grün-Rot als Nächstes die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schuldenbremse für unmöglich erklärt. Die FDP-Landtagsfraktion hat auch immer wieder darauf hingewiesen, dass sie die 27 Millionen teure Polizeireform und den  Nationalpark mit 7,2 Millionen Kosten nicht mitträgt.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisiert scharf,  dass die grün-rote Koalitionsmehrheit im Präsidium des Landtags den Antrag von CDU und FDP niedergestimmt hat, dem Parlament hinreichend Zeit zur Behandlung des Nachtragshaushalts zu geben. Die FDP-Landtagsfraktion bringe kein Verständnis dafür auf, dass sich die Regierungsmehrheit quasi autoritär über den berechtigten Wunsch der parlamentarischen Opposition hinwegsetzt, das grün-rote Finanzgebaren einer nachhaltigen Prüfung zu unterziehen. Rülke: „Jede Form der Beteiligung, die nicht auf einem grün-roten Grundkonsens fußt, ist wohl grundsätzlich unerwünscht.“ Einen umfangreichen Haushaltsnachtrag in einer knappen Woche durchs Parlament jagen zu wollen und dem Parlament nicht einmal wenige Wochen Vorbereitungszeit einzuräumen, zeige auch, dass Finanzminister Schmid und Ministerpräsident Kretschmann offenbar Angst davor haben, ihre brüchigen Argumente einer näheren Untersuchung aussetzen zu müssen. Alle Verfahrenstricks aber könnten nicht darüber hinweg täuschen, dass Baden-Württemberg unter grün-roter Regierung mit die schlechteste Haushaltspolitik von allen Bundesländern betreibt, so Rülke.

Als im höchsten Grade lächerlich bezeichnet der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Hans-Ulrich Rülke die Behauptung von Finanzminister Nils Schmid, angebliche Sparmaßnahmen der grün-roten Landesregierung wirkten sich in Milliardenhöhe aus. “Das einzige was der Finanzminister wirklich beherrscht ist die kreative Buchführung” so Rülke wörtlich. Die Sparmaßnahmen, von denen Schmid fabuliere, gebe es nicht einmal auf dem Papier. Erklärtermaßen rechne Schmid den Griff in den kommunalen Finanzausgleich sowie die Ausschüttung der Landesbank Baden-Württemberg in seine angeblichen Sparmaßnahmen ein. “Damit sind schon einmal fast 500 Millionen reine Trickserei!” so Rülke. Abgesehen davon, dass beide Positionen mit Sparen nichts zu tun hätten, bleibe fest zu halten, dass die alte Landesregierung diese beiden Positionen jährlich in vergleichbarer Höhe in ihren Haushalten geführt hatte. “So etwas als strukturelle Sparmaßnahme eines neuen gegenüber einem früheren Haushalt verkaufen zu wollen ist ein dreistes Stück der Volksverdummung!” stellt der FDP-Fraktionschef fest.

Als einigermaßen lächerlich bezeichnet der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Aussage von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, in der Frage, ob es für ausländische Studenten Studiengebühren geben soll, eine Prüfung abwarten zu wollen.

“Das ist das typische Kopf in den Sand stecken in Ermangelung von Führungskompetenz”, so Rülke wörtlich. “Was soll es denn da zu prüfen geben?” fragt der FDP-Fraktionschef rhetorisch.

Es fehle dem Ministerpräsidenten der Mut und die Durchsetzungskraft, Schnapsideen einfach abzuräumen. Man könne doch nicht einerseits mit großer sozialpolitischer Geste Studiengebühren für wahlberechtigte Inländer abschaffen, um sie dann für nichtwahlberechtigte Ausländer nur deshalb wieder einzuführen, weil von denen bei Wahlen keine Gefahr drohe.

Was von Grün-Rot selbst großartig „als einer der ersten Meilensteine“ der neuen Landesregierung betitelt wurde, hat nicht einmal zwei Jahre gehalten. So kommentiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Pläne der Landesregierung, Studenten aus außereuropäischen Ländern für ihr Studium an baden-württembergischen Hochschulen zur Kasse zu bitten, wie folgt:

„Das kopflose Hin und Her von Grün-Rot überrascht niemanden mehr – aber eine Wiedereinführung von Studiengebühren durch die Hintertür ist der Gipfel der Heuchelei.“

Hatte man bei der Diskussion noch unter großem Wirbel soziale Gründe wie die finanzielle Entlastung von Studierenden sowie deren Familien und mehr Chancengleichheit beim sozialen Aufstieg vorgeschoben, scheinen diese Argumente angesichts leerer Kassen und der gravierenden Neuverschuldung unter Grün-Rot vergessen.

Zur Meldung, wonach Baden-Württemberg im ersten Halbjahr 2013 im Vergleich der Bundesländer das zweithöchste Haushaltsdefizit nach Nordrhein-Westfalen eingefahren hat, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Platz im Länder-Ranking beweist, dass Grüne und Rote nicht mit Geld umgehen können. Das reiche Baden-Württemberg ist mit der Schuldenkönigin Hannelore Kraft gemeinsam auf dem Abstiegsplatz der Haushaltssünder-Bundesliga. Es wird höchste Zeit, dass Grüne und Rote mit der Haushaltskonsolidierung beginnen und nicht noch nach Jahren jegliches eigene Versagen der  alten Landesregierung in die Schuhe schieben wollen.“

In einer von den Liberalen beantragten Aktuellen Debatte mit dem Titel „Rechnungshofdenkschrift 2013 – Warnung vor Nichtstun und Treibenlassen“ hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke der grün-roten Landesregierung völligen Mangel an Sparwillen attestiert. Nicht die Opposition, sondern der Rechnungshof habe der Regierungskoalition vorgeworfen, ihren Finanzplan 2020 zwar termingerecht, aber nicht hinlänglich präzise beim Landtag eingereicht zu haben. Der Finanzminister sage zwar, bis wann und wie viel man einsparen müsse, aber nicht, wie er das machen will. Es fehle die Konkretheit. Der Rechnungshofpräsident Munding fordere: „Die Landesregierung muss sagen, wann und wie konkret gespart werden soll.“ In der Stuttgarter Zeitung habe Schmid vor Monaten erklärt, neben den 11600 Lehrerstellen wolle er weitere 5000 Stellen in der Landesverwaltung abbauen. In Summe also etwa die Hälfte der 30.000 Stellen, die der Rechnungshof fordere. Wo das sein soll, habe der Finanzminister aber nie verraten. Möglicherweise glaube Herr Schmid ja daran, dass sich Beamtenstellen durch Autosuggestion abbauen ließen.

Ein weiteres Beispiel für den Realitätsverlust des Finanzministers sei seine Hoffnung auf jährlich 400 Millionen Euro aus Steuererhöhungen, wenn Peer Steinbrück erst Bundeskanzler sei. Bevor aber Steinbrück Kanzler werde, moderiere Daniela Katzenberger das Kulturmagazin „aspekte“. Nils Schmid sei als Finanzminister so geeignet wie der Hauptmann von Köpenick als Verteidigungsminister.

Nicht besser stehe es um den Ministerpräsidenten. Winfried Kretschmann fordere die Opposition auf, Sparvorschläge zu machen. Als es um den Nationalpark gegangen sei, habe er sich noch darauf berufen, er sei es, der vom Volk legitimiert worden sei, in Baden-Württemberg die Entscheidungen zu treffen. „Herr Ministerpräsident, Sie verstehen Ihren Wählerauftrag wohl so, dass fürs Geldausgeben die Regierung, fürs Sparen aber die Opposition zuständig ist“, sagte Rülke wörtlich.

Im Übrigen mache die Opposition ständig Einsparvorschläge. So wolle die Opposition weder die Abschaffung der Studiengebühren, noch eine Polizeireform, noch einen Nationalpark. An dieser Stelle stelle die Regierung des Gehörtwerdens aber immer ihr Hörgerät ab.

Den Vogel schieße aber SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel mit seinem Ratschlag ab, dort zu sparen, wo es keiner merke, aber ohne zu sagen, wo das denn sei.

„Ein Minister, der Steuererhöhungen einplant, die es nicht gibt. Ein Ministerpräsident, der das Sparen der Opposition überlassen will und ein Fraktionschef, der dort sparen will, wo es keiner merkt! – Ja was seid denn Ihr für eine Regierung?“, fragte Rülke rhetorisch. Offensichtlich wähne sich diese Koalition nicht in Baden-Württemberg, sondern in Mittelerde oder im Taka-Tuka-Land. „Von Ihrer Pippi-Langstrumpf-Mentalität könnte selbst Astrid Lindgren noch etwas lernen“, so Rülke abschließend.

 

 

Zur  Kritik des Landesrechnungshofs an der grün-roten Haushaltspolitik sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt den Landesrechnungshof bei seiner Kritik an der Haushaltspolitik der grün-roten Landesregierung. Mit Prestigeprojekten wie Gemeinschaftsschule, Nationalpark und Polizeireform treibt die Landesregierung die Ausgaben in die Höhe ohne konkret zu benennen, welche Landesaufgaben sie dann demgegenüber künftig für verzichtbar hält und wo entsprechend in größerem Umfang Personalstellen abgebaut werden könnten. Glücksrittern gleich fällt Ministerpräsident Kretschmann und seinem Finanzminister Schmid  stattdessen nichts Besseres ein, als auf Steuermehreinnahmen zu setzen. Dies ist der vergebliche Versuch, ihre Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit kaschieren zu wollen.“

Skeptisch zeigte sich Hans-Ulrich Rülke gegenüber dem Vorschlag einer Enquete-Kommission zur Haushaltskonsolidierung. „Wenn Grün-Rot Kooperation gewollte hätte, hätte es dazu schon überreichlich Gelegenheit gegeben“, unterstrich Rülke unter Hinweis auf mehrere Gesetzgebungsvorschläge der FDP-Landtagsfraktion.  „Wenn sich dazu jetzt aber auf Vorschlag des Rechnungshofs ein Meinungswechsel vollziehen sollte, stehen wir jederzeit für eine konstruktive Zusammenarbeit  bereit.“

Eine Ohrfeige für Grün-Rot ist aus Rülkes Sicht auch die Kritik des Landesrechnungshofs an der mangelhaften energetischen Sanierung der Landesgebäude. Die Hälfte der 194 landeseigenen und angemieteten Gebäude sei laut Rechnungshof noch nicht energetisch saniert. Teilweise würden selbst rechtlich verbindliche Nachrüstpflichten aus der Energieeinsparverordnung nicht erfüllt.

 

Anhörung der FDP/DVP-Fraktion im Landtag am 02.07.2013 zum

Gesetzentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung – Drucksache 15/3239

Äußerung des Rechnungshofs

 

Der Rechnungshof hat schon vor Jahren – lange bevor es die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz gab – die Einführung eines rechtlichen Instrumentariums gefordert, um den Weg des Landes in eine immer höhere Verschuldung zu beenden. Bereits in unserer Denkschrift von 2006 haben wir empfohlen, eine geeignete Regelung in der Landesverfassung und in der Landeshaushaltsordnung zu verankern. Diese Forderung wird demnächst Ihr 10-jähriges Bestehen feiern, und wir werden dann 2016 feststellen müssen, dass sich die Schulden des Landes in diesen 10 Jahren von seinerzeit 42 Milliarden Euro auf dann voraussichtlich 49 Milliarden Euro erhöht haben.

Inzwischen besteht ja weitergehend politischer Konsens darüber, dass es so nicht weitergehen kann. Die Landesregierung ist auf der Basis eines Gutachtens, das aus meiner Sicht nicht in allen Teilen überzeugend ist, allerdings der Auffassung, aufgrund der bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen erst 2020 zur Nullverschuldung kommen zu sollen; wir als Rechungshof sehen dies anders und fordern in unseren seitherigen Denkschriften immer wieder, das grundsätzliche Verschuldungsverbot so bald wie möglich in der Landesverfassung zu verankern. Insofern liegt der Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion richtig, als er mit der Autorität der Landesverfassung und schon deutlich früher als von der Landesregierung geplant eine weitere Neuverschuldung grundsätzlich verbieten will.

Bevor ich zu einigen Einzelheiten des Entwurfs etwas sage, noch eine grundsätzliche Bemerkung: Das Herbeiführen der nach Auffassung des Rechnungshofs gebotenen Rechtslage – Verschuldungsverbot in der Landesverfassung – ist die eine Seite der Medaille; das andere ist die daraus zwingend folgende konsequente Politik des Sparens. Niemand sollte sich der Illusion hingeben, man hätte schon das Ziel erreicht, wenn das grundsätzliche Verbot der Verschuldung in der Verfassung steht.

Gerade wenn das Ziel des ausgeglichenen Haushalts – so wie wir das wollen und wie die FDP-Fraktion es mit ihrem Gesetzesentwurf will – früher erreicht werden soll, heißt das: Das Land muss sein Personal schnell und deutlich reduzieren; das bedeutet einfach ein paar Leute weniger in den Regierungspräsidien und in den Ministerien; mitnichten, denn wer den Landeshalthalt wirklich sanieren will, kommt nicht darum herum, Lehrerstellen zu streichen – weit über das hinaus, was die Regierung schon geplant hat – und auch andere Schonbereiche wie Polizei und Justiz ins Blickfeld zu nehmen. Auch die eine oder andere Fakultät unserer Universitäten und die eine oder andere Hochschuleinrichtung im Übrigen werden dann auf den Prüfstand müssen. Liebgewonnene Gewohnheiten im Bereich der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung müssen hinterfragt und in vielen Fällen gestrichen werden, ebenso Altes und Neues in den Bereichen von Umwelt- und Naturschutz. Bitte erwecken Sie nie den Eindruck, man könne die Nullverschuldung in der Verfassung vorgeben und keiner merkt was von den Folgen. Wer den strukturell ausgeglichenen Haushalt will, darf keine Schonbereiche definieren, nicht einmal Kunst und Kultur.

Übertreibe ich hier? Wohl kaum; Sie wollen 2013 750 Millionen Euro einsparen und in den Folgejahren 500 Millionen Euro anstelle der von der Regierung geplanten 316 Millionen Euro. Wenn Sie eine Einsparung von 500 Millionen Euro zur Hälfte durch Personalreduktion erbringen wollen, müssen sie 4.000 Stellen sofort und auf Dauer streichen. Eine proportionale Verteilung dieser Stellen unterstellt, würden auf den Bereich des Kultusministeriums 2.000 Stellen entfallen, die zu streichen wären, und zwar über die 17.000 Gesamtstellen hinaus, die schon als künftig wegfallend im Haushaltsplan stehen.

Die Aufgabe, dazu Tacheles zu reden, meine Damen und Herren, ist mit der Vorlage Ihres Gesetzentwurfs noch nicht geleistet, aber das wissen Sie ja.

Nun zu einigen Details des Entwurfs:

Der Gesetzesentwurf ähnelt in weiten Teilen dem Entwurf einer Verordnung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur zulässigen Kreditaufnahme nach § 18 Landeshaushaltsordnung vom 07.06.2013. In wichtigen Punkten ist er jedoch deutlich ambitionierter:

Der Haushaltsausgleich soll bereits ab 2017 statt erst 2020 erfolgen.

  • Jährliche Einsparung 750 Millionen Euro im ersten Jahr (2013) und in den Folgejahren 500 Millionen Euro statt 316 Millionen Euro
  • Daraus ergibt sich eine zulässige Gesamt-Neuverschuldung von 4,1 Milliarden Euro statt 9,2 Milliarden Euro.

Diese schuldenreduzierenden Festlegungen halten wir für richtig und für geboten.

Problembereiche sind insbesondere finanzielle Transaktionen, Nachtragshaushalte und das Kontrollkonto.

  • Die vorgesehene Bereinigung um finanzielle Transaktionen kann zu Schuldenerhöhungen führen, die nicht auf die Obergrenze angerechnet werden. Beispielsweise betrifft dies Investitionen über Sondervermögen. Auch für diese Schulden besteht aber das Risiko, ob die Zinslasten dauerhaft zu tragen sind.
  • In Nachtragshaushalten dürfen zusätzliche Schulden von bis zu 3 Prozent der veranschlagten Netto-Steuereinnahmen genehmigt werden. Zwar wird diese zusätzliche Neuverschuldung bei dem Kontrollkonto berücksichtigt. Besser wäre jedoch, die Ausgaben zu kürzen statt über eine weitere Ausnahmeregelung neue Schulden zu ermöglichen.
  • Ein negativer Saldo aus dem Kontrollkonto soll in einem „angemessenen“ Zeitraum getilgt werden. Hier wäre eine konkrete, kurz bemessene Frist stringenter.

Noch klärungsbedürftig erscheint uns, unter welchen Voraussetzungen die Finanzierung öffentlicher Investitionen durch Private möglich sein sollen – Stichwort ÖPP. Denn durch solche Projekte steigen zwar nicht die öffentlichen Schulden, wohl aber die Verpflichtungen, die als Mietzins oder Leasingraten am Ende ebenso wie Zinsverpflichtungen die öffentlichen Haushalte über Jahre und Jahrzehnte dauerhaft belasten. Hier wird der Maßstab, den auch der Rechnungshof stets eingefordert hat, nämlich der Nachweis der Wirtschaftlichkeit, nicht singulär bleiben können; man wird ihn ergänzen müssen um eine Prüfkomponente, ob die Haushalte der Zukunft die aus solchen Projekten folgenden Belastungen tragen können.

Die möglichen Auswirkungen Ihres Entwurfs auf die Verschuldungssituation möchten wir wie folgt zusammenfassen:

Das Land hatte zum 31.12.2012 45,2 Milliarden Euro Schulden, davon 43,3 Milliarden Euro am Kreditmarkt aufgenommen.

  • Nach dem Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion können 4,1 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen werden.
  • Über die Steuerschwankungskomponente (Konjunkturkomponente) können über mehrere Jahre mehrere Milliarden Euro neue Schulden zusammenkommen.
  •  Durch Ausnahmesituationen, die nicht zu kalkulieren sind, kann sich die Neuverschuldung deutlich erhöhen.
  •  Weitere, nicht in die Berechnung einfließende Schulden/kreditähnliche Verpflichtungen können über Sondervermögen oder durch ÖPP entstehen.

Dies alles zeigt, dass auch auf der Basis Ihres im Grundsatz begrüßenswerten Gesetzentwurfs die Gefahr einer weiter steigenden Verschuldung besteht. Sie wird aber auf jeden Fall im Vergleich zur geltenden Rechtslage deutlich gemindert.

Gestatten Sie mir am Ende noch einen kurzen Ausblick:

Meine Damen und Herren, all die Schuldenbremsen, die derzeit diskutiert oder auch beschlossen werden, haben eine große Schwäche: Sie bewegen sich zwangsläufig im kameralen System, das heißt, sie sind blind für die Auswirkungen auf das Vermögen der Körperschaft. Sie sind quasi die Konsequenz aus der Erkenntnis, dass bei allen öffentlichen Körperschaften die Schulden unablässig steigen, wenn man nicht einen justiziablen, aber leider auch recht primitiven Riegel vorschiebt. So weit, so folgerichtig.

Daneben bleibt aber betriebs- und volkswirtschaftlich auch richtig, dass die Verschuldung – oder vornehmer formuliert – die Aufnahme von Fremdmitteln zur Finanzierung wirtschaftlicher Investitionen sehr wohl richtig und vernünftig sein kann, jedenfalls dann, wenn sie entsprechend der Lebens- oder Nutzungsdauer getilgt werden. Kann es denn dauerhaft richtig sein, dass das Land – oder andere öffentliche Körperschaften, die sich ein Schuldenverbot auferlegen, solche richtigen und vernünftigen – zeitlich befristet fremdfinanzierten – Investitionsentscheidungen nie mehr treffen dürfen?

Ich persönlich meine: Nein, das kann nicht das letzte Wort sein. Noch immer besteht ja die Hoffnung, dass die öffentlichen Körperschaften – idealerweise mindestens europaweit – zu einem einheitlichen Rechnungswesen finden, das eine Vermögensrechnung einschließt und in dem sie alle gezwungen sind, Jahr für Jahr eine Vermögensbilanz nach einheitlichen Kriterien vorzulegen. Wenn das gelingt, wird nach meiner Überzeugung nicht mehr in den Verfassungen stehen: Schulden machen verboten, sondern stattdessen: Kapitalverzehr verboten!

Aufatmen ist dann aber keineswegs angesagt: Denn Kapitalverzehr vermeiden ist nicht leichter, sondern noch schwerer als nur das Vermeiden von Schulden; am Beispiel des Landes: Selbst wenn das Land keine neuen Schulden macht, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sein Kapital abnimmt, denn die betriebswirtschaftlichen Abschreibungen werden bei Weitem nicht erwirtschaftet. Und selbst notwendige Investitionen werden – noch verstärkt durch die Schuldenbremse – vielfach unterlassen.

Dieser Ausblick soll aber meine zentralen Aussagen nicht verwässern oder relativieren: Ihr Gesetzentwurf entspricht im Kern Forderungen des Rechnungshofs, er ist finanz- und haushaltspolitisch geboten. Was Sie noch leisten müssen: Den Menschen im Land und auch den Mitarbeitern des Landes klar machen, dass die Umsetzung Ihres Entwurfs ihnen erhebliche Einschnitte und spürbare Verschlechterungen abverlangt.

Sehr verehrte Damen, sehr  geehrte Herren,

 

fast exakt sechs Jahre (21.06.2007) ist es her, dass die FDP/DVP Fraktion des baden-württembergischen Landtags eine Anhörung zum Thema „Schuldengrenze in der Verfassung“ veranstaltet hat. Seitdem hat sich viel getan. Auf Bundesebene wurde die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert.

Nach Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 GG sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Artikel 109 Abs. 3 Satz 2 und 3 GG erlaubt Bund und Ländern Ausnahmen von dieser Regelung für konjunkturelle Auf- und Abschwünge sowie für Naturkatastrophen und Notsituationen. Nach Artikel 143 d Abs. 1 Satz 2 und 3 GG dürfen die Länder im Zeitraum bis zum 31.12.2019 von den Vorgaben des Artikels 109 Abs. 3 abweichen. Demnach gilt die Schuldengrenze für die Bundesländer ab dem Jahr 2020.

Einige Länder haben in ihren Landesverfassungen bereits nachgezogen und eine Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Das Land Baden-Württemberg gehört nicht dazu, was der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sehr bedauert. Darüber hinaus haben einige Bundesländer eine Schuldenbremse in die Landeshaushaltsordnung aufgenommen. Leider hat die aktuelle Landesregierung das in der Landeshaushaltsordnung festgeschriebene Verschuldungsverbot aufgehoben. Das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 beinhaltet eine entsprechende Änderung der Landeshaushaltsordnung. Die einzige Hürde, die bislang einem erneuten Marsch in den Schuldenstaat entgegenstand, ist damit gefallen.

Somit gehört das Land Baden-Württemberg zur unrühmlichen Gruppe derjenigen Bundesländer, die eine Schuldenbremse bisher weder in die Landesverfassung noch in die Landeshaushaltsordnung aufgenommen haben.

Dabei war die Zeit noch nie so günstig, die Konsolidierung des Landeshaushaltes voranzutreiben.  Baden-Württemberg eilt von einem Steuerrekord zum nächsten. Deshalb wäre es nur angemessen, wie in den beiden vergangenen Jahren die Nullverschuldung aufrechtzuerhalten.

Das geschieht jedoch nicht. Eines der wirtschafts- und steuerstärksten Bundesländer marschiert weiter in den Schuldenstaat. 3,3 Mrd. Euro Neuschulden enthält der neue Doppelhaushalt für 2013/2014. Der Schuldenstand beläuft sich je nach Abgrenzung des Schuldenbegriffs auf rund 45 Milliarden Euro. Das ist unverantwortlich gegenüber den nachfolgenden Generationen. Dies gilt umso mehr, wenn man sich die Haushaltsbelastung durch die Zinsbelastung vergegenwärtigt. Derzeit werden rund 2 Milliarden Euro pro Jahr benötigt, um den Zinsverpflichtungen nachzukommen und dies bei einem sehr niedrigen Zinsniveau.

Der Bund der Steuerzahler begrüßt es deshalb außerordentlich, dass die FDP/DVP Fraktion einen erneuten Gesetzesentwurf einbringt, um die Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung zu verankern. Die Zielsetzung ist klar: Die Nullverschuldung muss schnellstens erreicht und neue Grenzen der Verschuldung unverrückbar in der Verfassung festgeschrieben werden. Den nachfolgenden Generationen nur Schuldenberge, Pensionslawinen und eine ungünstige Demografie zu überlassen, entspricht nicht dem Generationenvertrag und dem, was man seinen Kindern und Enkeln hinterlassen will. Soweit die finanzpolitische Beurteilung.

Kommen wir nun zum Gesetzesantrag der FDP/DVP: In der Anhörung des Jahres 2007 hatten wir uns auf ein Gutachten unseres Finanzwissenschaftlichen Instituts – damals noch das Karl-Bräuer-Institut – berufen und gefordert, die bestehende Kreditgrenze im Grundgesetz und in den Landesverfassungen auf mittlere Sicht durch ein grundsätzliches Verbot der Kreditaufnahme zu ersetzen, das nur in wenigen außerordentlichen Fällen durchbrochen werden darf.

Dieses grundsätzliche Kreditaufnahmeverbot beruht auf der Erfahrung, dass die Übertragung des privatwirtschaftlichen Investitionskalküls auf die öffentlichen Investitionen weitgehend verfehlt ist. Zumeist ist nämlich weder die Selbstfinanzierung öffentlicher Investitionen noch die Generationengerechtigkeit ihrer Kreditfinanzierung gewährleistet. Hinzu kommt, dass auch dann Generationengerechtigkeit hergestellt wird, wenn jede Generation ihre Investitionen im vollen Umfang selbst finanziert.

Vom grundsätzlichen Kreditaufnahmeverbot lässt unser Vorschlag nur zwei Ausnahmefälle zu:

Der Ausnahmefall Nr. 1 ist ein Kreditbedarf infolge von Naturkatastrophen, Seuchen und Krieg. Das Land muss im Katastrophenfall (man denke an den Sturm Lothar) schnell und im benötigten Umfang Mittel aufnehmen können, um die erforderlichen Hilfsmaßnahmen zu finanzieren. Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass im Falle von außergewöhnlichen Notsituationen eine weitgehende Ausnahmeregelung von der Schuldengrenze gilt.

Der Ausnahmefall Nr. 2 ist eine Kreditfinanzierung, die einem eng begrenzten Ausgleich von konjunkturbedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben dient. Dadurch soll einer prozyklischen Haushaltspolitik entgegengewirkt und den automatischen Stabilisatoren in begrenztem Maße Raum gegeben werden. Andererseits sollten konjunkturbedingte Mehreinnahmen zur Schuldentilgung verwendet oder in Konjunkturausgleichsrücklagen eingebracht werden.

Während die konjunkturbedingte Verschuldung begrenzt wird durch das konjunkturbedingte Defizit, ist es im Falle von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen praktisch unmöglich, den unbedingt erforderlichen Kreditbedarf zu ermitteln und beitragsmäßig zu begrenzen. Umso bedeutender ist die Vorgabe des Grundgesetzes, dass eine „entsprechende Tilgungsregelung“ vorzusehen ist, wenn die Ausnahmeregelung in Anspruch genommen wird.

Das grundsätzliche Kreditaufnahmeverbot bei zwei Ausnahmefällen ist in Ihrem Gesetzentwurf enthalten. Deshalb begrüßt der Bund der Steuerzahler den Gesetzentwurf incl. Ihrer Festlegung, die Nettoneuverschuldung deutlich früher zu erreichen, als von der Landesregierung vorgesehen. Nach den bisherigen Plänen und der Neuregelung des Landeshaushaltsgesetzes ist vorgesehen, dass zum Ausgleich des Haushaltes bis einschließlich des Haushaltsjahres 2019 Kredite aufgenommen werden dürfen. Diese Zielsetzung ist nur wenig ambitioniert, denn ab 2020 gilt die Schuldengrenze des Grundgesetzes. Das Erreichen der Schuldenbegrenzung vor dem genannten Zeitraum wird vom Bund der Steuerzahler in jeder Form unterstützt. Es ist auch vorteilhaft, weil Zinszahlungen eingespart werden, die zusätzlich anfallen, wenn das Ziel erst 2020 erreicht wird.

Bei Ausnahmeregelungen besteht immer die Gefahr des Missbrauchs. Im Ausnahmefall der Kreditfinanzierung von konjunkturbedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben sind daher verschärfte Darlegungs- und Begründungspflichten vorzusehen. Dass hier ein relevantes Problem vorliegt, zeigt der Blick in die Vergangenheit. Auf Bundesebene wurde in den Jahren 2002, 2003 und 2004 eine übermäßige Kreditfinanzierung mit der Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts begründet. Weder Bundesbank noch Sachverständigenrat wurden im Vorfeld befragt, ob diese Auffassung geteilt wird. Ähnliches hat sich auch in Ländern vollzogen. Es wäre daher angebracht, wenn sich Baden-Württemberg in einer Ausführungsbestimmung dazu verpflichtet, die Einschätzung einer externen Institution hinsichtlich der konjunkturellen Entwicklung zu übernehmen.

Auch muss daran gedacht werden, eine prozentuale Obergrenze mit Verfassungsrang einzuziehen, um zu verhindern, dass dieser Ausnahmefall über die Maßen in Anspruch genommen und das grundsätzliche Verbot der Kreditfinanzierung von dieser Seite her umgangen und wirkungslos gemacht wird. Die Obergrenze für die Kreditfinanzierung konjunkturbedingter Mindereinnahmen und Mehrausgaben sind nach unserer Auffassung für den Bund und die Länder auf insgesamt 3 Prozent des BIP festzusetzen.

Zudem ist die Tilgungsverpflichtung zur Voraussetzung für jede Kreditaufnahme, also für beide Ausnahmefälle, zu machen. Zugleich mit der Ermächtigung zur Kreditaufnahme ist ein verbindlicher Tilgungsplan zu verabschieden, in dem sich das Land verpflichtet, entsprechende Haushaltsüberschüsse zeitnah zu erwirtschaften.

Beachtet werden muss auch, dass ein Missbrauch der katastrophenbedingten Verschuldung nicht ausgeschlossen ist. Der Bund der Steuerzahler schlägt daher vor, dass in der Landesverfassung festgeschrieben wird, dass die katastrophenbedingte Kreditaufnahme im Parlament einer Zweidrittelmehrheit bedarf.

Diese Forderung erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass die eigentlich restriktiven Regelungen des § 18 der Landeshaushaltsordnung in Baden-Württemberg durch einfache Mehrheit im Parlament ausgehebelt werden konnte.

Für eine enge Begrenzung der Kreditaufnahme ist eine zeitnahe Überwachung der öffentlichen Haushalte und der Kreditfinanzierung erforderlich. Die Überwachung lässt sich durch die Einsetzung eines unabhängigen Finanzstabilitätsrates (jetzige Zusammensetzung: Bundesfinanzminister, Finanzminister der Länder und der Bundeswirtschaftsminister) verbessern. Dieser Rat sollte im viertel- bzw. halbjährlichen Abstand für den Bund und die Länder die Haushaltsentwicklung, vor allem auch im Hinblick auf die Einhaltung der Kreditgrenze, analysieren sowie bei Fehlentwicklungen Warnung aussprechen und Korrekturen vorschlagen.

Zusätzlich ist die verfassungsrechtliche Prüfung der Kreditfinanzierung ein wichtiger Ansatzpunkt für die Schuldengrenze. Die höchstrichterliche Kontrolle ist künftig zu intensivieren und zu stärken. Hierzu könnte der Landesrechnungshof einen entscheidenden Beitrag leisten. Seit Jahren dokumentiert und kritisiert der Rechnungshof die übermäßige Verschuldung. In der Denkschrift 2012 hat der Rechnungshof gefordert, das Verschuldungsverbot in der Landesverfassung zu verankern.

Deshalb schlagen wir vor, dem Rechnungshof ein spezifiziertes Antragsrecht einzuräumen, mit dem ein Normenkontrollverfahren zur Kreditfinanzierung beim Verfassungsgericht in Gang gebracht werden kann. Zudem ist dafür Sorge zu tragen, dass eine verfassungswidrige Kreditaufnahme für den Haushaltsgesetzgeber auch konkrete Sanktionsfolgen hat. Wir schlagen vor, dass in dem Fall, dass der Staatsgerichtshof eine unzulässige Kreditaufnahme feststellt, die rückgängig gemacht werden muss. Dazu muss die Kreditobergrenze des laufenden Haushalts um den Betrag der unzulässigen Kreditaufnahme reduziert werden.

Erlauben Sie mir auf zwei weitere Punkte hinzuweisen:

Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass das Land Baden-Württemberg daran denken könnte, dem Verbot der strukturellen Verschuldung dadurch auszuweichen, dass die entsprechenden Kredite nicht mehr selbst aufgenommen werden, sondern von Sondervermögen und sog. Extrahaushalten. Daher schlägt der Bund der Steuerzahler vor, dass Baden-Württemberg die Finanzierung von Sondervermögen an das Verbot der strukturellen Neuverschuldung anpasst. Kreditermächtigungen, die in der Vergangenheit Sondervermögen erteilt wurden, sollten spätestens zum 31.12.2019, bei zeitigerem Einhalten der Schuldenbremse zum 31.12.2015, zurückgenommen werden und statt dessen eine Finanzierung dieser Sondervermögen aus dem Landeshaushalt erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, sollten zumindest keine neuen mit Kreditermächtigungen ausgestatteten Sondervermögen und Extrahaushalte beschlossen werden.

In diesem Zusammenhang problematisch erscheint auch, dass die Kommunen nicht direkt in die Schuldenbremse einbezogen werden. Gleichwohl stehen die Länder in der Verantwortung für etwaige Defizite der Kommunen. Es muss verhindert werden, dass sich Baden-Württemberg über die Gemeinden – also indirekt weiterhin – strukturell verschulden könnte, indem z. B. die Beteiligung der Gemeinden am Aufkommen von Landessteuern verringert wird oder Zuweisungen gekürzt werden, so dass diese Gemeinden praktisch gezwungen werden, Mindereinnahmen mit Krediten auszugleichen.

Lassen Sie mich abschließend unsere Hauptforderungen nochmals zusammenfassen:

1. Die bestehende Kreditgrenze in der Landesverfassung ist durch ein grundsätzliches Kreditaufnahmeverbot zu ersetzen.

2. Von diesem verfassungsrechtlichen Gebot soll es lediglich zwei Ausnahmen geben: Zum einen ein Kreditbedarf infolge von Katastrophen, Seuchen und Krieg, zum anderen eine Kreditfinanzierung zum Ausgleich von konjunkturbedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben.

3. Für die Kreditfinanzierung konjunkturbedingter Mindereinnahmen und Mehrausgaben wird eine verfassungsrechtliche Obergrenze für die Gebietskörperschaften von insgesamt 3 Prozent des BIP festgesetzt.

4. Für den Ausnahmefall der Kreditfinanzierung in Folge von Katastrophen sollte die Verfassung die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit des Parlaments und die gleichzeitige Verabschiedung eines verbindlichen zeitnahen Tilgungsplans vorsehen.

5. Zur Verbesserung der öffentlichen Haushalte und der Kreditaufnahme dürfte die Einsetzung eines unabhängigen Finanzstabilitätsrates maßgeblich beitragen.

6. Um die verfassungsrechtliche Überprüfung der Kreditaufnahme zu verstärken wird empfohlen, dem Rechnungshof ein Antragsrecht einzuräumen, ein Normenkontrollverfahren zur Kreditfinanzierung beim Verfassungsgericht in Gang zu bringen.

7. Für den Fall einer verfassungswidrigen Kreditaufnahme ist eine Regelung zu installieren, die den Haushaltsgesetzgeber zwingt, die unzulässige Kreditaufnahme rückgängig zu machen.

8. Eine Auslagerung der Neuverschuldung in Sondervermögen und in die Kommunen sollte verhindert werden.

Soweit unsere Vorschläge, die weitgehend im Gesetzesvorschlag enthalten sind. Deshalb unser besonderer Dank an die Fraktion, die diesen Gesetzesvorschlag eingebracht hat.

Vielen Dank.

„Ziel des liberalen Gesetzentwurfs ist die verfassungsrechtliche Absicherung einer dauerhaften Begrenzung der Verschuldung des Landes. Damit soll eine solide Grundlage für eine tragfähige, generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik geschaffen werden.“ Dies sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke bei der ersten Beratung des Landtags über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion. Nach dem Vorschlag der FDP werden dazu die Bestimmungen des Artikels 109 Absatz 3 Grundgesetz einschließlich der dort vorgesehenen Ausnahmeregelungen in Landesrecht umgesetzt. Rülke: „Allerdings verzichtet unser Gesetzentwurf darauf, so exzessiv von den Übergangsfristen gemäß Artikel 143d Grundgesetz Gebrauch zu machen, wie es die Landesregierung bislang beabsichtigt – nämlich sich bis zum Jahr 2020 Zeit zu lassen.“ Stattdessen versuche der Gesetzentwurf mit dem Vorschlag, die Aufnahme zusätzlicher Kredite längstens bis zum Jahr 2016 zu erlauben, „einen Kompromiss zwischen den bislang stark unterschiedlichen Auffassungen von Regierungs- und Oppositionsfraktionen zu finden“, so Rülke.

Nach den Worten von Rülke nimmt der liberale Gesetzentwurf  mit dem Jahr 2016 Rücksicht darauf, dass durch die von Grün-Rot betriebene Aufblähung der Haushalte  2011 (4.Nachtrag), 2012 und 2013 mit Steigerungsraten von 5,2%, 5,7% und 4,8% fast unumstößliche Fakten geschaffen worden sind. „Vielleicht gelingt es uns mit diesem Kompromissangebot die Landesregierung endlich zur fiskalischen Vernunft zu bringen“, so Rülke. Der erste Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion vom Herbst 2011 sah bereits ein Inkrafttreten der Schuldenbremse zum 1. 1. 2012 vor.

Rülke: „Ich kann Ihnen allerdings auch heute nicht ersparen, auf Folgendes hinzuweisen:

  • Wer auf 170 Millionen Euro an Studiengebühren verzichtet hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer das Projekt „freiwilliges Lebensarbeitszeitkonto“ mit jährlich um 20 Millionen Euro ansteigenden, in der Endstufe mit 160 Millionen Euro taxierten Einsparungen gestoppt hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer das 1480er Stellenabbauprogramm um vier Jahre verlängert und entsprechende Einsparungen damit hinausgeschoben hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer in den Ministerien, den neugeschaffenen für Verkehr und für Integration in besonderem Maße, in einen regelrechten Stellenrausch verfallen ist und 200 zusätzliche Stellen allein in den Ministerien geschaffen hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer das Prestigeprojekt Gemeinschaftsschule gegenüber anderen Schulen chronisch bevorzugt, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer unsinnige Doppelstrukturen von G8 und G9 schafft und gleichzeitig andere Wege zur Hochschulreife behindert, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer Millionen und Abermillionen für eine unsinnige und regional unausgewogene Polizeireform verschwenden wird, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer unter dem Signum einer ‚neuen Beteiligungskultur‘ viel Geld ausgibt, aber keine vernünftigen Beteiligungsstrukturen und keine Umsetzung der Ergebnisse von Beteiligungsprozessen hinbekommt, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb.“

„Ich habe das alles – und ich könnte noch fortfahren – auch deswegen noch einmal genannt, um deutlich zu machen: Die sogenannte Erblast, von der Vertreter der grün-roten Koalition fortwährend sprechen, wenn von Haushaltskonsolidierung die Rede ist, ist inzwischen die Erblast Ihrer eigenen Beschlüsse und Maßnahmen aus den letzten zwei Jahren. Hätten Sie es nur geschafft, den Haushalt in den letzten Jahren weniger stark anwachsen zu lassen – ich nenne nochmals die Zahlen: 2011 5,2% – 2012 5,7% – 2013 4,8% -, dann könnten wir jetzt ganz anders über einen Ausstieg aus der Neuverschuldung sprechen. Dennoch aber: es bleiben – einen entsprechenden politischen Ehrgeiz unterstellt – genügend Spielräume, das Ziel der Nettoneuverschuldung Null mindestens mit Ende des Haushaltsjahres 2016 zu erreichen“, so Rülke abschließend.

 

Die FDP-Landtagsfraktion steht den Plänen der grün-roten Landesregierung zur Sanierung des Haushalts äußert kritisch gegenüber. So äußerte sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke wie folgt:

„Es ist absolut unseriös, über 5 000 abzubauende Stellen zu reden, solange die entsprechenden Bereiche, in denen diese gestrichen werden sollen, nicht genannt werden. Darüber hinaus ist anscheinend nicht einmal klar,  welche Aufgaben der bisherigen Stelleninhaber nicht mehr, in anderer Form bzw. von Dritten wahrgenommen werden sollen.

Nach allem, was die grün-rote Landesregierung bisher geleistet hat, ist nicht zu sehen, dass eine derartige Aufgabe von der Regierung auch nur in Ansätzen bewältigt werden kann.“

So fehle auch ein Jahr nach der Ankündigung des Abbaus von 11.600 Stellen im Lehrerbereich jegliche Konzeption, wie dies mit den Zukunftsvorhaben im Bereich Bildung – dem Ausbau von Ganztagesangeboten, mehr Inklusion, einer verbesserten Unterrichtsversorgung und einer stärkeren individuellen Förderung – vereinbart werden könne. Finanzpolitisch motivierte Stellenstreichungen und bildungspolitisch motivierte Mehranforderungen stünden hier beziehungslos nebeneinander.

In den Ministerien hingegen sei Grün-Rot bislang nur durch gewaltige Stellenvermehrungen aufgefallen – deren inhaltliche Begründung sowohl im Verkehrs- als auch im Integrationsministerium bis zum heutigen Tage rätselhaft geblieben ist. Dasselbe gelte für die Anforderungen von mehr als 80 zusätzlichen Stellen für das von der Bevölkerung nachdrücklich abgelehnte Projekt „Nationalpark“.

Es sei daher umso dringlicher, den Bürgern reinen Wein einzuschenken, als das Grün-Rot bislang den Eindruck erwecke, in zentralen Bereichen der Landesverwaltung eher mehr als weniger Stellen bereithalten zu wollen, so in der inneren Sicherheit und der Steuerverwaltung.

Bildung und Wissenschaft, Innere Sicherheit und Steuerverwaltung stellen zusammen über 80 Prozent der im Landeshaushalt vorhandenen Stellen.

„Es ist absurd, aus dem restlichen Bereich die genannten 5 000 Stellen erwirtschaften zu wollen. Es ist also mit Spannung zu erwarten, welche Wahlversprechungen als nächstes einkassiert werden, sofern der Stellenabbau tatsächlich kommt.“

Zur Kritik von Europaminister Friedrich am Krisenmanagement der Bundesregierung in der  Eurozone sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Es ist schon dreist, die grün-roten Schuldenmacher aus Baden-Württemberg maßen sich an, Ihre eigene falsche Politik weiterzuempfehlen. Europa ist in die Krise geraten, weil unsolide Politiker die Staaten in Schuldenkrisen gestürzt haben. Mit dieser Politik muss Schluss sein. Es ist schon schlimm genug, dass wir in Baden-Württemberg griechische Verhältnisse haben. Dass Herr Friedrich eine solche verheerende Politik weiter empfiehlt, das schlägt dem Fass den Boden aus.”

Zum steuerpolitischen Dialog zwischen der Südwest-Wirtschaft und Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid (SPD) sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die Spitzenvertreter der Südwest-Wirtschaft weisen die Steuererhöhungspläne von SPD und Grünen zu Recht zurück. Diese Vorhaben zielen direkt auf die mittelständische Wirtschaft mit ihren zahlreichen Familienunternehmen, die das Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft darstellen. Wenn Minister Schmid den Wirtschaftsverbänden gegenüber wörtlich ‚klarstellt, dass eine Besteuerung von Vermögen nur dann eingeführt werde dürfe, wenn eine wirksame Sicherung von Betriebsvermögen gewährleistet ist‘, so ist ihm das nicht zu glauben. Denn Minister Schmid konnte sich bei der SPD-Spitze schon einmal nicht durchsetzen, als er vor dem Bundesparteitag vor gravierenden Eingriffen in die Betriebsvermögen gewarnt hatte. Die wachsweichen Formulierungen des SPD-Wahlprogramms lassen alle denkbaren ‚Angriffe auf die Unternehmen und damit Arbeitsplätze zu.“

Zur Einreichung der Klage von Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung zum Handeln auf. Sie muss sich an der Klage Bayern und Hessens gegen den Länderfinanzausgleich beteiligen. Wenn Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid das Landesinteresse wichtiger ist als Parteiinteressen, dürfen sie keinen Moment mehr zögern. Ministerpräsident Kretschmann hat im Landtag gesagt, dass die Nehmerländer aus den Verhandlungen aussteigen, wenn eine Klage eingereicht wird. Nun ist die Klage eingereicht. Also macht es auch keinen Sinn mehr, auf Verhandlungen zu hoffen.“

In einer von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Landtagsdebatte zum Thema Länderfinanzausgleich hat der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke der grün-roten Landesregierung Untätigkeit vorgeworfen.

Im Jahr 2012 habe der Länderfinanzausgleich den baden-württembergischen Steuerzahler 2,7 Milliarden Euro gekostet, während das Land im aktuellen Doppelhaushalt 3,3 Milliarden neue Schulden aufnehme. Eine solche Entwicklung sei dem Steuerzahler nicht zu vermitteln. Erstmals würden nur noch drei Bundesländer – neben Baden-Württemberg noch Bayern und Hessen – für 13 andere bezahlen. Ein derart perverses System bedürfe dringend einer Radikalreform. 2010 habe sich Nordrhein-Westfalen als Geberland verabschiedet und 2012 nun auch Hamburg. Offensichtlich wirke sich die Wahl linker Regierungen nicht gerade förderlich auf die Entwicklung der Bundesländer aus. Insofern bleibe zu hoffen, dass Grün-Rot unser Land nicht auch noch zum Nehmerland herunterwirtschafte, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.
Es sei höchste Zeit, etwas zu unternehmen. Rülke: „Die Landesregierung schaut dabei zu, dass ein Kurt Beck das Geld des baden-württembergischen Steuerzahlers am Nürburgring verbrennt und ein Klaus Wowereit am Berliner Flughafen“. 2011 sei jeder Berliner, sogar Wowereit, mit 875 Euro subventioniert worden. 2012 seien es schon 945 Euro. Man frage sich, wohin dies noch führe. Das Handelsblatt habe am 17. Januar festgestellt, dass die Kluft zwischen armen und reichen Bundesländern immer größer werde. Offensichtlich bewirke dieses System keine Angleichung der Lebensverhältnisse, sondern eine Verschärfung der Unterschiede, weil es keine Anreize setze.
Wer sich nicht damit abfinden wolle, der müsse entweder klagen oder verhandeln. Um nicht klagen zu müssen, habe sich die Landesregierung eines ihrer zahlreichen Gefälligkeitsgutachten besorgt, das vor einem Eigentor warne. Das Argument hierfür sei die Gefahr, dass die Finanzkraft der Kommunen stärker einbezogen würde. Das Eigentor-Argument erledige sich aber mit der Klageeinreichung durch Bayern und Hessen. Deren Klage könne man nämlich nicht verhindern. Insofern sei es besser, Solidarität zu üben, als dem Verfassungsgericht zu signalisieren, man sei mit dem bestehenden System zufrieden.
Wenn man aber schon nicht klage, so müsse man zumindest verhandeln. Aber auch hier passiere nichts. Ministerpräsident Kretschmann habe im Landtag sowohl Verhandlungen als auch Berichte über deren Fortgang versprochen. Passiert sei überhaupt nichts. „Herr Kretschmann, zur Jahreswende hat Ihre Frau der Bild-Zeitung berichtet, Sie seien ein Sonntagsfahrer, der das Gaspedal nicht findet. Wahrscheinlich hat sie den Länderfinanzausgleich gemeint!“, so Rülke wörtlich.
Es liege ein Vorschlag der drei FDP-Landtagsfraktionen aus Baden-Württemberg, Bayern und Hessen auf dem Tisch, den der Jurist Prof. Hanno Kube und der Wirtschaftsweise Prof. Lars Feld ausgearbeitet haben. Es gehe darum, den Ländern durch ein Zuschlagsrecht bei der Einkommenssteuer mehr Autonomie zu geben und damit auch Anreize zu setzen, als Bundesland künftig besser zu werden. Ähnliches sei von Finanzminister Schmid auch schon zu hören gewesen.
Wo aber bleibe ein konkreter Vorschlag?
Warum werde nicht schon längst verhandelt?
Und wie wolle man denn Verhandlungsdruck aufbauen, wenn man die Klageoption ausschließe?
All diese Fragen seien unbeantwortet. Die Landesregierung versage auf diesem für die Landesinteressen so wichtigen Feld vollständig, so Hans-Ulrich Rülke.

Zu: „Seehofer fordert Baden-Württemberg zur Finanzausgleichsklage auf“: Der Ministerpräsident soll seinen Winterschlaf beenden und endlich zum Wohle des Landes aktiv werden

Zur Forderung des bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer, dass Baden-Württemberg sich der Klage Bayerns und Hessens gegen den Länderfinanzausgleichs anschließen solle, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Die FDP-Landtagsfraktion appelliert an die baden-württembergische Landesregierung, den Forderungen von Horst Seehofer nachzukommen. Wir brauchen für alle Bundesländer ein stärkeres Anreizsystem, das Sparen belohnt und neue Schulden ahndet. Außerdem gilt es, den bestehenden Länderfinanzausgleich zu vereinfachen und die derzeitigen Fehlanreize zu beseitigen. Angesichts der aktuellen Zahlen zum Länderfinanzausgleich muss Ministerpräsident Kretschmann seinen Winterschlaf beenden und endlich zum Wohle des Landes aktiv handeln.“

Schuldenpolitik der Landesregierung sprengt alle Dimensionen – Meilenweit, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke in der Debatte zur Dritten Lesung des Staatshaushaltsplans 2013/2014, verfehle die grün-rote Landesregierung die selbstgesteckten Ziele. Nachdem die Herren Kretschmann und Schmid in der Opposition auch zu Zeiten deutlich geringerer Steuereinnahmen stets ausgeglichene Haushalte gepredigt, die Einhaltung der Landeshaushaltsordnung gefordert und von der Schuldenbremse geschwärmt hätten, so sei dies nun in der Regierung alles reine Makulatur. Die derzeitige Landesregierung habe jährlich drei Milliarden Euro mehr an Steuereinnahmen zur Verfügung als die schwarz-gelbe Vorgängerregierung, aber sie gebe fünfeinhalb Milliarden mehr aus. Vorbei die Versprechungen von Haushaltskonsolidierung und Einhaltung der Schuldenbremse. Die Landeshaushaltsordnung der Vorgängerregierung müsse sogar verändert werden, weil sie dem hemmungslosen Schuldenkurs von Grün-Rot entgegenstehe.

Die Regierung Kretschmann-Schmid habe dem Bürger ein Tischlein-deck-dich nach dem Märchen der Brüder Grimm in Aussicht gestellt. In der Realität angekommen stellten die Menschen nun fest, dass sie sich tatsächlich in diesem Märchen befänden. Statt Tischlein-deck-dich rufen Kretschmann und Schmid aber jetzt plötzlich Knüppel aus dem Sack, und der Bürger kriegt die Prügel!, so Rülke. Jährlich steigere Grün-Rot die Ausgaben um rund 5%, was etwa zwei Milliarden Euro entspreche. Durchgängig durch die Ressorts gebe es Ausgabensteigerungen im Millionenbereich. Es sei das gute Recht einer Regierung, andere Prioritäten zu setzen als die Vorgängerregierung. Dann müsse man aber an anderer Stelle sparen. Grün-Rot gebe aber an allen Stellen mehr Geld aus. Es sei auch unseriös, dass Grüne und Rote einerseits alle Vorschläge der Opposition zu Einsparungen ablehnten und andererseits immer behaupten würden, es gebe gar keine solchen Vorschläge. Die FDP-Fraktion habe beispielsweise vorgeschlagen, auf die unsinnige Polizeireform zu verzichten, ebenso auf ein Mietwohnraumförderprogramm, das kein Mensch nachfrage. Die FDP hätte auch nicht auf die Studiengebühren verzichtet und das Steuerabkommen mit der Schweiz unterstützt. Man hätte auch nicht unsinnige Doppelstrukturen von G8 und G9 im Gymnasialbereich geschaffen so wenig wie man gewaltige Summen ausgegeben hätte, um die Eltern und Kinder in Gemeinschaftsschulen zu locken. Ganz sicher hätte man auch nicht hunderte von Parteigängern in den Ministerien versorgt. Es sei schlicht unwahr zu behaupten, die Opposition mache keine Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung.Dagegen sei die mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung höchst unseriös. Man gehe bereits jetzt von einem rot-grünen Wahlsieg bei der Bundestagswahl aus, den keine einzige aktuelle Umfrage hergebe. Die geplanten Steuererhöhungen (Spitzensteuersatz, Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer) seien ein Horrorprogramm für den Mittelstand und ein Vernichtungsplan für Arbeitsplätze in Baden-Württemberg.Daneben rede Grün-Rot zwar ständig von strukturellem Sparen, handle aber gegenteilig. Es gebe da Mogelpackungen wie jährlich 120 Millionen Euro Gewinnausschüttung der LBBW. Dies dem Bürger als strukturelle Einsparung zu verkaufen sei Volksverdummung. Wirklich strukturell eingespart würden 2013 lediglich 81,5 Millionen und im Jahr 2014 141,6 Millionen Euro. Dagegen setze Grün-Rot aber strukturelle Mehrausgaben von 186,4 Millionen im Jahre 2013 und 202,9 Millionen in 2014. In Wahrheit treibe der grün-rote Haushalt also in eine immer größere strukturelle Schieflage. Die angeblichen Einsparungen seien eine reine Schimäre.Im Ergebnis sei dieser Haushalt ein erschreckendes Dokument von Politikversagen und ein Zeugnis gebrochener Wahlversprechen, sagte Hans-Ulrich Rülke.

Plädoyer für Bildungsföderalismus und nachlaufende Studiengebühren – In der Landtagsdebatte über den Wissenschaftshaushalt 2013/14 sagte der wissen-schaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern: Bei näherer Betrachtung der grün-roten Weichenstellungen für die Finanzierung des Wissenschaftsbereichs wird deutlich, dass dieser Haushalt auf Sand gebaut ist. Es ist höchst fraglich, ob sich der Kurs der verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen, wie ihn die CDU/FDP-Landesregierung mit dem Solidarpakt für die Wissenschaft eingeschlagen hat, auch mittel- oder gar längerfristig durchhalten lässt. Denn die zur Verfügung gestellten Mittel müssen auch im Jahr 2020 noch ausreichen, so dass unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen im internationalen Wettbewerb um die beste Forschung und Lehre weiterhin mithalten können.

Auf den Wissenschaftsbereich kommen zusätzliche Aufgaben zu. Insbesondere gilt es, im Interesse der künftigen Studierenden und im Interesse der Fachkräftesicherung, den Stand des aktuellen Hochschulausbaus zu halten. Das Masterausbauprogramm, die logische Folge des Ausbaus der Studienanfängerplätze der vergangenen Jahre, ist jedoch vollständig abhängig vom Abbau der Anfängerplätze. Für jeden zusätzlichen Masterstudienplatz muss demnach erst ein Bachelorstudienplatz abgebaut sein. Das ist alles andere als ein bedarfsgerechter Masterausbau. Und es ist etwas ganz anderes, als Grüne und SPD im Wahlkampf versprochen haben. Völlig unklar bleibt daher, wo der Ministerpräsident noch vor 2020 den Rotstift im Wissenschaftsbereich ansetzen will, wie er angekündigt hat. Man sollte ihm klarmachen, dass er das besser bleiben lässt.Aber statt nach wirksamen Lösungsansätzen zu suchen, macht es sich die grüne Wis-senschaftsministerin sehr einfach und ruft nach dem Bund. Dabei weiß Frau Bauer genau, dass der Bund für die Hochschulfinanzierung nicht zuständig ist. Und obwohl der Bund über 12 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode für Bildung zusätzlich aufwendet und vieles freiwillig mitfinanziert wie die Exzellenzinitiative, hält auch er auch keinen Dukatenesel zur wundersamen Geldvermehrung in einem Berliner Keller versteckt. Denn genauso wie bei den Ländern greift beim Bund im Jahr 2020 die Schuldenbremse. Da wäre es aus Sicht der FDP klüger, die baden-württembergische Landesregierung nähme eine konsequente Haltung für den Wettbewerbsföderalismus im Bildungsbereich ein und würde sich eindeutig zur seiner Verantwortung für die Hochschulen bekennen. Denn nur wer für einen Bereich verantwortlich ist, kann auch mit Recht einfordern, dass er für die Erfüllung seiner Aufgaben die nötige Finanzausstattung braucht. Zu kritisieren ist aus Sicht der FDP vor allem, dass sich Grün-Rot bislang jeglicher Prüfung von Alternativen zu einer Totalabschaffung von Studiengebühren verweigert hat. Und dabei sind nachlaufende Studiengebühren, die erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze zur Rückzahlung fällig werden, durchaus eine Möglichkeit, Sozialverträglichkeit mit einer angemessenen finanziellen Beteiligung der Studierenden an ihrem Hochschulstudium zu verbinden. Nach außen die Monstranz der Studiengebührenfreiheit herumzutragen und gleichzeitig den Verwaltungskostenbeitrag schleichend zu er-höhen, ist dagegen scheinheilig. Die FDP schlägt mit dem vorliegenden Entschließungsantrag erneut vor, mit Experten ein Konzept nachlaufender Studiengebühren für Baden-Württemberg zu erarbeiten. Es wurde übrigens keineswegs eine Vollkompensation der Studiengebühren vorgenommen. Grün-Rot hat bei der Pro-Kopf-Kompensation nämlich nicht 500 Euro angesetzt, sondern 280 Euro. Dieser Durchschnittswert kam vor allem durch die Befreiungen aufgrund der Geschwisterregelung zustande. Eine Geschwisterbefreiung wäre aber bei nachlaufenden Studiengebühren obsolet, so dass den Hochschulen mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten. Und die Koalitionäre können es drehen und wenden, wie sie wollen: Die rund 170 Millionen Euro Kompensationsmittel würden an anderer Stelle im Hochschulbereich dringend gebraucht.

FDP will einseitige Kürzungen zu Lasten der kleinen Theater rückgängig machen – Der Sprecher für Wissenschaft, Forschung und Kunst der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, warf dem grünen Kunst-Staatssekretär in der Landtagsdebatte über den Kunstetat vor, es mangele ihm an einem ordnungspolitischen Kompass. Vordergründig werde das Schauspiel inszeniert, dass die Kunst unter Grün-Rot endlich wieder einen Stellenwert habe. Festgemacht wird dies beispielsweise daran, dass die von allen Fraktionen angestrebte 2:1-Förderung für Kulturinitiativen und Soziokulturelle Zentren jetzt endlich umgesetzt wurde. Aber schaut man hinter die Vorhang, ist hier schon wieder ein Deckel eingefügt, das heißt, eine Obergrenze für die maximale Förderung. Das trifft dann diejenigen, die erfolgreich Mittel beziehungsweise kommunale Zuschüsse einwerben.

Timm Kern warf der grün-roten Landesregierung zudem vor, für die 2:1-Förderung zwei Millionen aus dem fünf Millionen umfassenden Innovations-fonds Kunst hinter dem Rücken des Parlaments abgezogen zu haben. Kern wörtlich: Die Mittel waren ja eigentlich für innovative Projekte und nicht für eine Grundförderung gedacht, die eben aus einem anderen Topf hätte kommen müssen. Da wir so etwas ahnten, beantragten wir in den vergangenen Haushaltsberatungen eine konkrete Ausgestaltung des Innovationsfonds. Ein Teil der Mittel hätte demnach für Kooperationsprojekte von Schulen und Kunstschaffenden, ein weiterer Teil für einen Wettbewerb mit Jury für innovative Kulturprojekte und schließlich ein Teil für eine Koordinierungsstelle zur Provenienz-Forschung ausgegeben werden sollen. Ziel war ein transparentes Verfahren und ein fairer Zugang zu den bereitgestellten Mitteln. Der Antrag der FDP-Fraktion wurde als Oppositionsantrag natürlich abgelehnt.Immerhin, wenn auch sehr spät, habe das Ministerium dann doch noch ein Jury einberufen, für die Kooperationsprojekte Schule-Kulturschaffende wurden dann im Haushalt 2013/14 Mittel an anderer Stelle veranschlagt. Es verstärke sich aber die Befürchtung, dass der Kulturhaushalt zunehmend zu einer intransparenten Schatulle wird, aus der der grüne Staatssekretär nach eigenem Gutdünken Wohltaten verteilt. Bestätigt werde dies durch eine massive Kürzungsrunde im jetzt vorliegenden Kulturhaushalt 2013/14, die nahezu ausschließlich zu Lasten der kleineren und freien Theater geht. Da Grün-Rot einen Antrag der FDP/DVP-Fraktion auf Rücknahme dieser einseitigen Kürzungen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss abgelehnt hat, haben wir Liberalen für die besonders betroffene Gruppe der kleineren Bühnen den Antrag noch einmal gestellt. Mit der Politik des eigenen Gutdünkens und ohne ordnungspolitischen Kompass demotivieren Sie die Kulturschaffenden. Dabei stellen sich gerade in Zeiten knapper werdender öffentlicher Mittel im Kulturbereich Fragen der Transparenz und der Fairness umso drängender.

Neue Landesregierung schaltet Etats der Ministerien verstärkt auf Expansion – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die Landesregierung bei der Haushaltsdebatte über den Etat des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft erneut scharf kritisiert. Ihr Marsch in den Schuldenstaat mit der aktuellen Aufnahme von 3,3 Milliarden Euro neuer Schulden für die Jahre 2013/14 lässt sich anhand der Zuwachsraten der Haushalte seit der Regierungsübernahme durch Grün-Rot anschaulich dokumentieren, sagte Rülke. So weise der noch von der schwarz-gelben Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Staatshaushaltsplan des Jahres 2010 ein Volumen von 34.93 Milliarden Euro auf. Mit dem von der neuen Landesregierung erstmals verantworteten vierten Nachtragsplan für den Haushalt 2011 erfolgte dann ein Anstieg auf 36,76 Milliarden, mit dem grün-roten Haushaltsplan 2012 ein Anstieg auf 38.85 Milliarden und dem aktuellen Staatshaushaltsplan 2013 eine weitere Steigerung auf 40,7 Milliarden Euro. Rülke: Ich stelle fest, unter Grün-Rot sind die Haushalte viel stärker auf Expansion geschaltet, als dies vorher der Fall war.

Aus dem Vergleich zwischen dem grün-roten Haushalt 2012 und dem schwarz-gelben Ur-Etat des Jahres 2011 ergibt sich weiter, dass die den einzelnen Ministerien aus dem allgemeinen Steueraufkommen zur Verfügung gestellten Beträge (Zuschussbedarf des Ressorts) in diesem Jahr um mehr als 1,5 Milliarden Euro angewachsen sind (2012: 20,63 Mia, 2011: 19,06 Mia). Im Jahr 2013 fällt der Zuwachs zwar geringer aus, er liege aber wiederum deutlich über den Steuermehreinnahmen, die netto mit rund 600 Millionen Euro veranschlagt sind. Mit Ausnahme der Etats des Finanzministeriums und des Landtags, für die aber Sonderbedingungen gelten, wurden alle Etats der anderen Ministerien aufgebläht, und zwar insgesamt um 721 Millionen Euro mehr. Rülke: Ihre grün-roten Träumereien sind alle nur durch Schulden finanziert, dies gilt auch für die im Vergleich zu 2012 zusätzlich veranschlagten 152 Millionen Euro für Gehaltserhöhungen beim Personal. Natürlich ist es Ihr gutes Recht Schwerpunkte zu setzen, aber Sie haben es sträflich versäumt, an anderer Stelle einzusparen. Dies ist unverantwortlich, mit dieser grün-roten Unart treiben Sie das Land in den finanziellen Ruin.