Gesund bleiben, auch wirtschaftlich – Liberale Alternativen zur Corona-Politik der Landesregierung

In der Aussprache in der Sondersitzung des Landtags zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu den Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz unterstrich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass es gut sei, diese Debatte zu führen. Es müsse zugleich aber der Anspruch dieses Parlaments sein und bleiben, nicht nur informiert zu werden und zu debattieren, sondern auch zu entscheiden. Grundrechtseinschränkungen seien schließlich Sache des Parlaments und nicht die eines in der Verfassung nicht vorgesehenen Gremiums wie der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich verhalte wie ein orientalischer Basar.

„Die Lage ist nach wie vor ernst“, so Rülke.  Es drohe die Überlastung des Gesundheitswesens. Der sogenannte “Wellenbrecher-Lockdown” erweise sich aber – wie von der FDP vorausgesagt – als Rohrkrepierer, weil die Maßnahmen nicht zielgerichtet seien.

“Sie weichen aber nicht ab von Ihrer Schrotflintenpolitik nach der Methode: Man schießt ins Blaue und hofft damit, irgendwie Infektionsherde zu treffen.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Er führte dazu die Äußerungen des Virologen Jonas Schmidt-Charasit an, nach denen pauschale Maßnahmen zur Kontaktreduktion nicht angemessen seien und es immer zu fragen sei, wie die Hygienekonzepte Betroffener aussähen und ob Infektionsherde nachgewiesen werden könnten. „Das gilt insbesondere für die Lieblingsgegner der Ministerpräsidenten: Gastronomie, Sport und Kultur!“

Unsere Forderungen

Die Leitlinien der Corona-Politik sollen nach dem Willen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin immer mehr im Wege der Ministerpräsidentenkonferenzen bestimmt werden. Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz erfolgte am 28. Oktober. Die nächsten fanden am 16. November und nunmehr am 25. November statt. Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin verfügen zwar über die Richtlinienkompetenz. Die finale Entscheidung über die konkreten Maßnahmen und die langfristige Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie muss aber den Parlamenten obliegen. Dies erfordert eine ergebnisoffene Beratung, die selbstverständlich auch beinhaltet, einzelne Punkte oder gesamte Beschlussvorlagen der Ministerpräsidentenkonferenz durch das Parlament abzulehnen. Dies ist das Grundprinzip demokratischer Gewaltenteilung.

Vor diesem Hintergrund bestehen generelle Zweifel über die Geeignetheit und Erforderlichkeit von weiteren Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.

Effektiver Gesundheitsschutz

Die verschärfte Corona-Lage in Baden-Württemberg erfordert eine effektive und effiziente Virusbekämpfung. Für diese ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz die entscheidende Voraussetzung, denn getroffene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung können nur so wirksam sein, wie sie auch umgesetzt werden. Aktionistische Symbolmaßnahmen haben hierbei geschadet und sollten zukünftig vermieden werden. Das aktuell rasch voranschreitende Infektionsgeschehen macht ein effektives und effizientes Vorgehen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 erforderlich. Die derzeit von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen erscheinen jedoch vielfach mehr öffentlichkeitswirksam als wirksam im Kampf gegen das Virus.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


Maßnahmen für einen effektiven Gesundheitsschutz und echten Schutz von Risikogruppen zu treffen, und hierfür

  • festzustellen, dass jedenfalls die bereits ergriffenen Maßnahmen dazu geeignet sind, einen Rückgang der Zahl der Neuinfektionen herbeizuführen und deshalb weitere einschränkende Maßnahmen derzeit nicht erforderlich sind;

  • die Beurteilung der tatsächlichen epidemiologischen Lage losgelöst vom rein verwaltungsinternen Kriterium einer Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter, die dem Vernehmen nach nur bis zu einer Inzidenz von 50 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner Woche möglich sein soll, weiterzuentwickeln, und hierbei statt der bloßen Anzahl positiver Laborergebnisse ein Ampelsystem zu errichten, das auch die Zahl der Tests insgesamt, den Anteil der positiv Getesteten und die tatsächlich symptomatisch Erkrankten sowie die belegten und noch freien Behandlungskapazitäten der Kliniken berücksichtigt;

  • auf die Überwindung der Altersgrenze bei familienangehörigen Kindern mit 14 Jahren bei der Ermittlung der zulässigen Zahl der Personen hinzuwirken, da Familien unter besonderem Schutz des Artikel 6 des Grundgesetzes stehen und deshalb eigene Kinder immer teilnehmen dürfen sollen;

  • darüber hinaus massiv in die Beschaffung wirklich wirksamer FFP2-Masken für wesentliche Teile der Bevölkerung – vorrangig für vulnerable Gruppen – zu investieren und eine Anwendungskonzeption zu erstellen, die eine deutliche Kommunikation zur Empfehlung der FFP2-Masken anstelle der so genannten Alltagsmasken enthält;

  • sicherzustellen, dass Einrichtungen des Pflege- und Gesundheitswesens sowie weiteren relevanten Einrichtungen wie Frauenhäusern und Obdachlosenunterkünfte eine ausreichende Zahl von SARS-CoV2-Schnelltests zur Verfügung steht;

  • die Nutzung von mobilen Corona-PCR-Schnelltests zu ermöglichen, die eine sinnvolle Ergänzung zur bisher bereits etablierten Antigen-Schnelltests darstellen;

Kinder, Schule, Hochschule und Sport

Flächendeckende Einschränkungen beim Präsenzunterricht lehnt die FDP/DVP Fraktion strikt ab, da davon nicht nur das Recht der Kinder auf Bildung betroffen wäre, sondern auch die Eltern erneut in der Betreuung gebunden würden. Viele Eltern und Familien würden wieder einmal einer Zerreißprobe zwischen Kinderbetreuung und Berufstätigkeit ausgesetzt. Der Wirtschaft würde Arbeitskraft entzogen, und sie würde weiter einem erneuten Lockdown zugetrieben. Wir fordern deshalb erneut die Abgabe einer Bildungs- und Betreuungsgarantie, wie sie der nordrhein-westfälische Familienminister bereits vorgenommen hat. Sie soll sicherstellen, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuung nicht mehr vollzogen wird.

Eine Maskenpflicht für Grundschüler widerspricht allen bislang bekannten Studienergebnissen, wonach es Hinweise darauf gibt, dass Kinder unter 12 Jahren keine Treiber im Infektionsgeschehen sind. Eine Maskenpflicht wäre nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion nur zu rechtfertigen, wenn nachgewiesenermaßen das Gegenteil der Fall wäre.

Wem es ernst ist damit, dass Unterricht auch unter Pandemiebedingungen stattfinden kann, der darf nicht aus Kostengründen notwendige Investitionen unterlassen. Es ist unverständlich, dass das Kultusministerium keinen Sinn in einer flächendeckenden Ausrüstung von Schulen mit Luftfiltern sieht. Nordrhein-Westfalen dagegen stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um bei Bedarf Luftfilter anzuschaffen. Im Rahmen ihrer zur Verfügung gestellten Budgets haben die Schulträger zwar auch in Baden-Württemberg die Möglichkeit erhalten, auch Luftfilter zu finanzieren. Angesichts der Dringlichkeit des Handelns in diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung auf, den Einsatz von Luftfiltern gezielt zu fördern. Zudem sind weitere umfangreiche Schutzmaßnahmen an den Schulen notwendig. FFP2-Schutzmasken müssen für alle Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen sowie als Angebot für die Lehrkräfte an Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird, die Schulleitungen mehr Leitungszeit und Entlastung von Verwaltungsaufgaben erhalten; Letzteres wollen wir im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungssystems auch für die Schulpsychologen erreichen.  Und schließlich fordern wir eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist.

Im Bereich des Sports gilt es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Ziel muss ein differenziertes Konzept sein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – in Berlin beispielsweise ist Sport im Freien in festen Gruppen bis 12 Jahren möglich.

Außerdem fordern wir eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


die Bedürfnisse der Kinder, der Schulen, der Hochschulen und des Breitensports angemessen zu berücksichtigen, und dabei

  • auch weiterhin keine flächendeckenden Einschränkungen beim Präsenzunterricht wie beispielsweise eine Halbierung der Größe von Gruppen in Klassenräumen gegenüber dem Regelbetrieb vorzunehmen, sondern für mögliche Maßnahmen das jeweilige schulspezifische Infektionsgeschehen zu betrachten und außerdem eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abzugeben, die sicherstellt, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertages-betreuung nicht mehr vollzogen wird;

  • von der Einführung einer Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen abzusehen;

  • unverzüglich Mittel für die Installation von Luftfilteranlagen in Klassenzimmern und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bereitzustellen;

  • FFP2-Schutzmasken zeitnah für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen zur Verfügung zu stellen – als Angebot auch für alle Lehrkräfte an Grundschulen;

  • den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften zu ermöglichen, wie es in Bayern praktiziert wird;

  • die Schulleitungen zügig durch die Erhöhung der Leitungszeit und durch Schulverwaltungsassistenten oder Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, die mit Verwaltungsaufgaben betraut werden, zu entlasten;

  • im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungsangebots aus Beratungslehrern, Schulsozialarbeit und Schulpsychologen durch zusätzliche Verwaltungskräfte entlasten;

  • die Digitalisierung der Schulen zu beschleunigen, so dass digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist, insbesondere durch den Ausbau glasfaserbasierter schneller Internetverbindungen für alle Schulen, eine gesetzliche Verankerung der Digitalen Schule und die Sicherstellung der Finanzierung von Hard- und Softwareausstattung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler einschließlich Systemadministration, ein Verfahren zur Zulassung von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen zur Auswahl durch die Schulen, Fortbildungsbudgets für die Schulen im Bereich der digitalen Bildung und eine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte zwecks Bereitstellung eines ausreichenden Fortbildungsangebots sowie die Vereinbarung eines Digitalpakts 2.0 zwischen Bund, Ländern und Kommunen;

  • die Beschränkung von privaten Zusammenkünften auf einen festen weiteren Hausstand abzulehnen, da dies eine realitätsfremde und nicht nachvollziehbare Regelung darstellt, insbesondere im Bereich von Schülerinnen und Schüler, die sich in Schulbussen und in Klassen in beliebiger Zahl näherkommen dürfen, aber am Nachmittag nur noch mit einer Klassenkameradin oder einem Klassenkameraden treffen dürften;

  • für Kinder unter 12 Jahren Abmilderungen von den bereits zuvor geltenden Kontaktverboten zu prüfen;

  • für die Schülerbeförderung wirksame FFP-2-Masken zur Verfügung zu stellen, solange das Einhalten des gebotenen Mindestabstands nicht gewährleistet werden kann;

  • den Präsenzbetrieb (dazu zählen die Präsenzveranstaltungen für Studienanfänger, sonstige didaktisch gebotene Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume oder Sportstätten erfordern, sowie der musikalische Einzelübebetrieb an Musikhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien nach dem Akademiengesetz) an den Hochschulen zu ermöglichen, soweit es epidemiologisch verantwortbar und zwingend erforderlich ist, um einen erfolgreichen und ordnungsgemäßen Studienverlauf im Wintersemester sicherzustellen;

  • darauf hinzuwirken, dass die von Bund und Ländern vorgegebene Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft wird und durch ein differenziertes Konzept ersetzt wird, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – auch für Fitnessstudios als professionell betriebene Sportstätten für Individualsport ist eine solche Überprüfung durchzuführen;

  • zügig eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind;

  • die zugesagte Verlängerung der Hilfen für den Sport zügig in verbindliche Form zu gießen;

  • eine Kampagne zu finanzieren, um für Vereinseintritte zu werben;

Digitalisierung

Digitale Anwendungen in den Gesundheitsämtern und bei den Bürgerinnen und Bürgern können bei der Bekämpfung der Pandemie und der Kontaktnachverfolgung von großer Unterstützung sein. Wichtig dabei ist, dass die digitalen Werkzeuge auch flächendeckend zur Anwendung kommen. Unter anderem kann die Corona-Warn-App hier unterstützend wirken. Hier kann eine sinnvolle Weiterentwicklung die Nutzung der App in der Bevölkerung noch weiter vorantreiben. Wichtig dabei ist, dass die bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin eingehalten werden, damit die Akzeptanz der App bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht schwindet.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


der Covid-19 Pandemie mit den Mitteln der Digitalisierung begegnen und

  • die digitalen Werkzeuge, wie SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System), DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) sowie den CovBot als KI-gestützter Telefonassistenten grundsätzlich in den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg bis zum 31.12.2020 umzusetzen;

  • zusätzlich soll die Landesregierung sich für die Weiterentwicklung der Corona-Warn-App stark machen, insbesondere die App dahingehend zu erweitern, um beim Betreten von Gebäuden, wie Geschäften oder Gastronomie, eine einfache anonymisierte Möglichkeit für die Kontaktnachverfolgung anzubieten („Check-In Funktion“), bei der auf die Einhaltung der bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin geachtet werden soll;

Geschlossene Geschäftsbereiche, Kunst und Kultur

Die Schließungsanordnung für die Gastronomie sowie das Verbot touristischer Reisen stellt im Verhältnis zu den Erkenntnissen über die Orte, an denen sich Menschen mit dem Corona-Virus infizieren, einen unverhältnismäßigen Eingriff dar. Laut einer Statistik des Sozialministeriums sind diese Betriebe gerade einmal zu vier Prozent an den bekannten Infektionen beteiligt, und wie aus der Presseberichterstattung der vergangenen Monate zu entnehmen war, sind Infektionen häufig bei großen privaten Feiern entstanden.

Die Geschäfte des Einzelhandels haben sich nachweislich nicht als Infektionsherde erwiesen. Die derzeit bereits vorhandene Regelung (10 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde) ist daher bereits ausreichend und eine weitere Verschärfung nicht notwendig. Diese würde nur den Geschäften schaden, hätte aber keine Wirkung bei der Bekämpfung der Pandemie.

Die vorgesehene Differenzierung zwischen Geschäften mit weniger und mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist noch dazu nicht nachvollziehbar und schwächt damit die Akzeptanz der Regeln. Es ist nicht verständlich, wieso bei größeren Geschäften ein stärkeres Ansteckungsrisiko vorhanden sein sollte als bei kleineren Geschäften, welches eine solche Verschärfung rechtfertigen würde.

Die Hotel- und Gastronomiebranche hat seit März große Anstrengungen unternommen, um sich für eine zweite Welle der Corona-Infektionen zu wappnen und die Infektionsrisiken zu minieren – um werden nun damit konfrontiert, dass sie trotzdem durch die Landesregierung in eine Schließzeit geschickt wurden.

Gerichte haben dies kürzlich im Gegensatz zur letzten Schließungsandrohung für verhältnismäßig angesehen, da eine umfangreiche finanzielle Unterstützung angekündigt wurde. Diese lässt aber nun auf sich warten, immer mehr Details sind nicht zufriedenstellend geklärt und nun wird noch maximal von einer Abschlagszahlung im November gesprochen. Das ist viel zu wenig und dauert viel zu lange. Es müssen hier unkomplizierte und schnelle Regelungen her, wie sie den Betroffenen und den Gerichten versprochen wurden.

Dazu benötigen auch verbundene Betriebe mit geschlossenem Betriebsteil, wie z. B. Landgasthöfe mit Metzgereien oder Bäcker mit angeschlossenem Café, sowie sonstige indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe Unterstützung, wenn deren normaler Umsatz mehr als 50%, aber weniger als 80% mit der geschlossenen Gastronomie oder Hotellerie beträgt. Zu letzteren gehören beispielsweise Brauereien. Gegebenenfalls kann man diese Hilfe auch entsprechend nach Umsatzverlustanteil quotieren.

Die jüngsten Einschränkungen sollen die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren, während die Wirtschaft möglichst von Schließungen freibleibt. Die Einbeziehung der Kultur- und Veranstaltungsbranche in die Schließungsanordnung, die gewissermaßen impliziert, dass dort verzichtbare Kontakte geschaffen werden, verkennt die ökonomische Relevanz der kulturschaffenden Branche, die eben auch wirtschaftlich handelt.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


den pauschal geschlossenen Geschäftsbereichen sowie Kunst und Kultur wieder eine Perspektive zu geben und

  • das ausgesprochene Beherbergungsverbot für touristisch Reisende sowie die Schließungsanordnung für die Gastronomie aufzuheben und eine Investitionsförderung für Luftfilter in gastronomischen Betrieben aufzulegen;

  • die vorgesehene Verschärfung zur Anzahl von Kundinnen und Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche im Einzelhandel nicht umzusetzen, sondern an den bisherigen Regelungen festzuhalten;

  • bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auch Unternehmen mit nur angeschlossenem Hotel- und/oder Gastronomiebetrieb, die mehr als 50%, aber weniger als 80% ihres normalen Umsatzes mit dem geschlossenen Betriebsteil bestreiten, eine – gegebenenfalls auch gestaffelte – Hilfe bekommen, ebenso wie auch nur indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe, und das diese versprochene Hilfe nun endlich unbürokratisch ausgestaltet und schleunigst ausgezahlt wird

  • für die Bereiche Kunst und Kultur, insbesondere den Einrichtungen und Institutionen wie Theatern, Opern, Konzerthäusern sowie Kinos, Ausnahmen von der Schließungsanordnung zu entwickeln, die mittels Infektionsschutzkonzepten die erforderlichen Kontaktreduktionen und zuverlässige Hygienemaßnahmen gewährleisten können;

  • den für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtigen Probenbetrieb durch Amateurgruppen und Hobbyvereine als Veranstaltungen der Breitenkultur unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnamen wieder zuzulassen;

  • den mit Einrichtung des Sonderfonds für die Kulturschaffenden eingeschlagenen Weg fortzusetzen, mit Landesprogrammen projektbezogene Unterstützung bei der Umsetzung von Veranstaltungen zu leisten, die der Unterhaltung dienen;

  • für die als Soloselbstständige tätigen freischaffenden Künstlerinnen und Kultur-schaffenden die landesseitige Unterstützung durch den fiktiven Unternehmer-lohn in Höhe von 1.180 Euro fortzusetzen.

Abgeordnete

Jochen Haußmann

Parlamentarischer Geschäftsführer & Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9320
Themen:Gesundheit

Dr. Timm Kern

Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9350

Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

Stephanie Herborn

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft"
Tel.: +49 711 2063-9034

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht und Verfassung
Tel.: +49 711 2063-9036

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Jana Lux

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft", Soziales und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9035

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Reduzierung ist vernünftig, Komplettverbot unverhältnismäßig.

 

Zu den vorliegenden Plänen der Ministerpräsidentenrunde zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise mit der Absicht, Verkauf, Kauf und Zünden von Feuerwerk zu verbieten um Kapazitäten im Gesundheitssystem freizuhalten, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Ich warne ausdrücklich vor einem übertriebenen Verbot. Man kann das Böllern mit Rücksicht auf die Umwelt reduzieren aber es ist unverhältnismäßig, es unter freiem Himmel, auf Abstand und mit Maske gänzlich zu verbieten. Wir dürfen jetzt nicht weitere Maßnahmen beschließen, die nicht nachvollziehbar sind. Dadurch verlieren wir die Einsicht vieler Menschen gegenüber sinnvollen Regeln.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Dramatische Eingriffe in die Grundrechte bräuchten Beteiligung des Parlaments.

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, verlangt für den Fall, dass es beim heutigen Treffen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin gemäß den Vorschlägen der Bundesregierung zu neuen Corona-Maßnahmen mit weiteren Einschränkungen kommt, am morgigen Dienstag eine Sondersitzung des Landtags. Rülke:

 

„Beschlüsse am heutigen Tage wären aus unserer Sicht weitestgehend sinnlos, denn die Auswirkungen des Teillockdowns seit 2. November können momentan noch gar nicht seriös beurteilt werden. Sollten die Vorschläge der Bundesregierung für eine Verschärfung des Teillockdowns dennoch so beschlossen werden, wie es sich momentan abzeichnet, handelt es sich um dramatische Eingriffe in die Grundrechte. Diese können nur unter Parlamentsbeteiligung in Kraft gesetzt werden. Beispielsweise lehnen wir Einschränkungen des Präsenzunterrichts an den Schulen strikt ab und darüber muss diskutiert werden.

 

Es kann nicht sein, dass so etwas allein von einem in der Verfassung nicht vorgesehenen informellen Club von Ministerpräsidenten an der Ersten Gewalt – dem Parlament –  vorbei umgesetzt wird.“

 

Stringentes Gesamtkonzept statt zusammenhanglosem Aktionismus bei Corona-Verordnungen

Der FDP/DVP Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dem Recht auf Bildung auch in einer Pandemie zur Durchsetzung zu verhelfen. Eine erneute flächendeckende Schließung von Kinderbetreuung und Schulen muss verhindert werden. Wir beantragen deshalb erneut, eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abzugeben, wie dies der nordrhein-westfälische Familienminister Dr. Joachim Stamp bereits vorgenommen hat. Gleichzeitig besteht in Baden-Württemberg ein offensichtliches Missverhältnis zwischen der Anordnung weitreichende Infektionsschutzmaßnahmen einerseits und der mangelnden Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung andererseits. Bereits bei der Wiederöffnung der Schulen nach ihrer pandemiebedingten Schließung im Frühjahr ist auf die drohenden pandemiebedingten Personal- und Raumengpässe an den Schulen immer wieder hingewiesen worden. Die FDP/DVP Fraktion fordert damals wie heute die Kultusministerin auf, die Schulen und Schulträger bei der Suche und Erschließung von zusätzlichen Räumen für den Schulbetrieb zu unterstützen. Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird. Und schließlich brauchen wir umfangreiche Schutzmaßnahmen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler. Hierzu zählen unter anderem Luftfilteranlagen zur Raumdesinfektion, FFP2-Schutzmasken für alle Lehrkräfte und zum nächstmöglichen Zeitpunkt auch für die Schülerinnen und Schüler, mehr Kapazitäten für Schnelltests bei Risikogruppen und eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist.

Im Bereich des Sports gilt es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Ziel muss ein differenziertes Konzept sein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht.

“Wenn man die Strategie so fortführt, wird nach dem Teil-Lockdown der totale Lockdown kommen.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender FDP/DVP-Fraktion

Die Schließungsanordnung für die Gastronomie sowie das Verbot touristischer Reisen stellt im Verhältnis zu den Erkenntnissen über die Orte, an denen sich Menschen mit dem Corona-Virus infizieren, einen unverhältnismäßigen Eingriff dar. Laut einer Statistik des Sozialministeriums sind diese Betriebe gerade einmal zu vier Prozent an den bekannten Infektionen beteiligt, und wie aus der Presseberichterstattung der vergangenen Monate zu entnehmen war, sind Infektionen häufig bei großen privaten Feiern entstanden.

Die Hotel- und Gastronomiebranche hat seit März große Anstrengungen unternommen, um sich für eine zweite Welle der Corona-Infektionen zu wappnen und die Infektionsrisiken zu minieren – um werden nun damit konfrontiert, dass sie trotzdem durch die Landesregierung in eine vierwöchige Schließzeit geschickt werden.

Die jüngsten Einschränkungen sollen die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren, während die Wirtschaft möglichst von Schließungen freibleibt. Die Einbeziehung der Kultur- und Veranstaltungsbranche in die Schließungsanordnung, die gewissermaßen impliziert, dass dort verzichtbare Kontakte geschaffen werden, verkennt die ökonomische Relevanz der kulturschaffenden Branche, die eben auch wirtschaftlich handelt.

– Unser Entschließungsantrag zur sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1.11.20 –



Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen,

  • für die Beurteilung der Frage, ob eine akute Gesundheitsnotlage droht, ein Ampelsystem zu errichten, das sich nicht allein an positiven Laborergebnissen (Infektionszahlen) orientiert, sondern auch an der Zahl der Tests insgesamt, dem Anteil der positiv Getesteten und den tatsächlich symptomatisch Erkrankten sowie den belegten und noch freien Behandlungskapazitäten der Kliniken;

  • massiv in die Beschaffung wirklich wirksamer FFP2-Masken für wesentliche Teile der Bevölkerung zu investieren und eine Anwendungskonzeption zu erstellen, anstatt sich auf die sogenannte Alltagsmaske zu verlassen, unter anderem auch durch eine deutliche Kommunikation zur Empfehlung der FFP2-Masken anstelle der sogenannten Alltagsmasken;

  • die Teststrategie weiterzuentwickeln und hierbei insbesondere für Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie für Schulen Schnelltests anzubieten;

  • auf eine Weiterentwicklung der Corona-Warn-App als starkes Instrument zur Kontaktnachverfolgung im privaten und öffentlichen Raum hinzuwirken.

    Dazu muss sichergestellt werden, dass die Testlabore mit der App kommunizieren, Ergebnisse von Schnelltests in der App genutzt werden können, Gesundheitsämter die App nutzen und in einer breiten Werbekampagne den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung der App nahegelegt wird. Die Bedeutung der Mitteilungen der App muss zudem besser erklärt werden. Außerdem soll die App so erweitert werden, dass sie beim Betreten von Gebäuden, wie gastronomischen Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen oder Einzelhandelsgeschäften, eine einfache anonymisierte Möglichkeit für die Kontaktnachverfolgung bietet;

  • das Gesundheitssystem auf eine ansteigende Zahl schwerer Krankheitsverläufe mit ausreichendem Pflegepersonal und genügend Intensivbetten vorzubereiten;

  • die Strategie des Containments um die Protektion für vulnerable Gruppen zu erweitern und insgesamt eine Langfrist-Strategie zu erarbeiten.

  • unverzüglich Mittel für die Installation von Luftfilteranlagen in Klassenzimmern und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bereitzustellen;

  • den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften zu ermöglichen, wie es in Bayern praktiziert wird;

  • die Schulen und Schulträger bei der Suche und Erschließung von zusätzlichen Räumen für den Schulbetrieb zu unterstützen;

  • die Digitalisierung der Schulen zu beschleunigen, so dass digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist, insbesondere durch den Ausbau glasfaserbasierter schneller Internetverbindungen für alle Schulen, eine gesetzliche Verankerung der Digitalen Schule und die Sicherstellung der Finanzierung von Hard- und Softwareausstattung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler einschließlich Systemadministration, ein Verfahren zur Zulassung von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen zur Auswahl durch die Schulen, Fortbildungsbudgets für die Schulen im Bereich der digitalen Bildung und eine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte zwecks Bereitstellung eines ausreichenden Fortbildungsangebots sowie die Vereinbarung eines Digitalpakts 2.0 zwischen Bund, Ländern und Kommunen;

  • eine Bildungs- und Betreuungsgarantie öffentlich abzugeben, die sicherstellt, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuung nicht mehr vollzogen wird;

  • darauf hinzuwirken, dass die von Bund und Ländern vorgegebene Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft wird und durch ein differenziertes Konzept ersetzt wird, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht. Auch für Fitnessstudios als professionell betriebene Sportstätten für Individualsport ist eine solche Überprüfung durchzuführen.

  • das ausgesprochene Beherbergungsverbot für touristisch Reisende sowie die Schließungsanordnung für die Gastronomie aufzuheben und eine Investitionsförderung für Luftfilter in gastronomischen Betrieben aufzulegen;

  • bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, das auch indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe eine Unterstützung erfahren können.

  • für die Bereiche Kunst und Kultur, insbesondere für Einrichtungen und Institutionen wie Theater, Opern, Konzerthäuser sowie Kinos, Ausnahmen von der Schließungsanordnung zu entwickeln, die mittels Infektionsschutzkonzepten die erforderlichen Kontaktreduktionen und zuverlässige Hygienemaßnahmen gewährleisten können;

  • den für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtigen Probenbetrieb durch Amateurgruppen und Hobbyvereine als Veranstaltungen der Breitenkultur unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnamen wieder zuzulassen;

  • den mit Einrichtung des Sonderfonds für die Kulturschaffenden eingeschlagenen Weg fortzusetzen, mit Landesprogrammen projektbezogene Unterstützung bei der Umsetzung von Veranstaltungen zu leisten, die der Unterhaltung dienen;

  • für die als Soloselbstständige tätigen freischaffenden Künstlerinnen und Kulturschaffenden die landesseitige Unterstützung durch den fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1.180 Euro fortzusetzen.

Rede von Dr. Hans-Ulrich Rülke im Landtag , 30.10.2020

„Was wir aber vermissen ist eine langfristige Strategie“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke kritisch, diese Regierung hätte die Zeit seit dem Frühjahr offenbar nicht genutzt: „Was machen Sie, wenn diese Maßnahmen bis Ende November nicht fruchten? Sie haben dafür keinerlei Plan!“

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete


Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

Stephanie Herborn

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft"
Tel.: +49 711 2063-9034

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Jana Lux

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft", Soziales und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9035

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Pandemiebekämpfung muss sich an wirklichen Infektionstreibern orientieren und nicht an wehrlosen Prügelknaben.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender FDP/DVP Fraktion, stellte gleich zu Beginn seiner Rede in der Aussprache zu den neuen Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz fest, dass die Lage angesichts der Pandemieentwicklung ernst und es daher richtig sei, zu reagieren. Gleichzeitig forderte er aber, dass es bei den Maßnahmen immer um wirksame Pandemiebekämpfung gehen müsse und nicht um „Aktionismus zur Vortäuschung politischen Handelns“. Nach diesem Maßstab seien die nun vorgeschlagenen Maßnahmen zu beurteilen.

 

Nach wie vor bemängele die FDP/DVP Fraktion eine ungenügende Berücksichtigung der Legislative, merkte Rülke sehr kritisch an. Die Parlamente müssten in derart dramatische Beschlüsse eingebunden werden und zwar nicht nur mit dem Recht auf Information und Diskussion, sondern auch mit dem parlamentarischen Recht zur Abstimmung. „Das fordern wir heute“, so Rülke und verwies auf Thüringen, dessen Ministerpräsident Bodo Ramelow von der Linkspartei als einziger beim Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in einer Protokollerklärung einen Parlamentsvorbehalt angemeldet hat. „Es ist beschämend, dass sich Ministerpräsident Kretschmann diesem nicht angeschlossen hat. Wir wollen über dieses Maßnahmenpaket abstimmen“, forderte Rülke ausdrücklich und kündigte an, bei der Ablehnung dieses Pakets ein Alternativkonzept auf den Tisch zu legen.

 

Rülke schildert vorgesehene Maßnahmen, die die FDP ausdrücklich mittrage:

So schlössen sich die Liberalen dem Aufruf an die Bürger an, Abstand zu halten und auch im Privatbereich Kontakte zu reduzieren. Allerdings lehnten sie ein Eindringen des Staates in die Wohnzimmer eindeutig ab.

Ebenso unterstütze die FDP ausdrücklich, die wirklichen Infektionsherde anzugehen und auch wirksam zu unterbinden. Als Beispiel nannte Rülke islamische Großhochzeiten mit Massen von Gästen.

„Auch wir rufen die Menschen dazu auf, auf Reisen zu verzichten, wenn diese nicht unbedingt notwendig sind, aber wir wollen diese nicht verbieten“, erläutert Rülke die Haltung seiner Fraktion zu dieser Frage.

Diese unterstütze auch ausdrücklich die Forderung nach Hygienekonzepten für Unternehmen und den Ruf nach Homeoffice, so Rülke und drückte seine Freude darüber aus, dass Schulen, Kitas und der Einzelhandel geöffnet bleiben.

Dringend notwendig seien für vom Lockdown betroffene Unternehmen Wirtschaftshilfen, betont Rülke und schlägt als besseren Weg der vorgesehenen Hilfswege vor, das Instrument des Verlustrücktrags auszubauen.

 

„Was wir aber vermissen ist eine langfristige Strategie“, so Rülke kritisch, diese Regierung hätte die Zeit seit dem Frühjahr offenbar nicht genutzt: „Was machen Sie, wenn diese Maßnahmen bis Ende November nicht fruchten? Sie haben dafür keinerlei Plan!”

 

Lieber flüchte sich diese Regierung in aktionistische Einzelmaßnahmen, die sich nicht an wirklichen Infektionstreibern orientierten, sondern an „leichten Zielen für eine Politik mit der Schrotflinte“, so Rülkes Vorwurf. So sei zu beobachten, dass Immer wieder die Gastronomiebranche als Prügelknabe herhalten müsse, „weil das so einfach, ja billig ist“, so Rülkes Kritik. Dabei gehe von der Gastronomie nachweislich nur ein geringes Infektionsgeschehen aus. „Fast alle Betriebe haben ausgefeilte Hygienekonzepte“, stellte er fest und äußerte seine Befürchtung, dass dieser Lockdown nicht nur unnötig, sondern sogar kontraproduktiv sei. Die Menschen würden damit in eine unkontrollierbare Privatheit gedrängt, wo das Virus sich besser verbreite als an öffentlichen Orten mit Hygienekonzept. „Es wird deutlich, dass der Lockdown der Gastronomie nichts als kontraproduktiver Aktionismus ist!“, so Rülkes Fazit.

 

Dasselbe gelte nach seinen Aussagen für das Hotelgewerbe. “Mit dem absurden Beherbergungsverbot nur für Touristen haben Sie schon einmal Schiffbruch erlitten. Jetzt probieren Sie es einfach nochmal nach dem Prinzip: Irgendwann werden es die Richter schon begreifen”, wirft Rülke der Regierung vor und stellt fest, dass auch in diesem Gewerbe kein erhöhtes Infektionsgeschehen nachweisbar sei und es sich auch an dieser Stelle um blanken Aktionismus handle.

„Das nächste leichte Ziel sind dann der Amateursport und das Vereinsleben“, so Rülke an die Adresse der Regierung, und auch hier seien sowohl keine besonderen Infektionsherde nachweisbar als auch vielfach ausgefeilte Hygienekonzepte vorhanden. Purer Aktionismus seien daher diesbezügliche Einschränkungen dieses Bereichs, so Rülke und nennt als weiteres Beispiel, dass es im Kulturbereich ganz ähnlich aussehe. „Die Veranstalter sorgen für große Abstände, Hygienekonzepte gibt es überall. Schon wieder: Reiner Aktionismus!“

 

Rülke stellte als Fazit fest, dass dieses Konzept „zu viele Schwächen und Placebos“ ausweise. Daher lehne die FDP im Landtag dieses in Summe ab. Und kündigt an: „Sollten wir dafür eine Mehrheit bekommen, so legen wir ein Alternativkonzept vor.“

 

Rülke skizziert dieses Alternativkonzept, bei dem das Prinzip heiße: Vom Verbot zum Gebot.

So wolle die FDP-Fraktion ein Ampelsystem einführen, das sich nicht allein an Infektionszahlen orientiere, sondern auch an der Zahl der Tests sowie den Behandlungskapazitäten der Kliniken.

Als wichtige Maßnahme schlage die FDP Fraktion mit ihrem Konzept außerdem vor, massiv in die Beschaffung wirklich wirksamer FFP2-Masken für wesentliche Teile der Bevölkerung zu investieren, anstatt sich auf die sogenannte Alltagsmaske zu verlassen. „Außerdem wollen wir die Finanzierung von Raumluftreinigern für die Klassenzimmer“, so Rülke, „diese Investitionen wären sinnvoller als eine teure temporäre Mehrwertsteueraussetzung.“

 

Es werde in diesem Konzept gefordert, mehr Schnelltests für Risikogruppen vorzunehmen und die Corona-Warn-App weiterzuentwickeln. „Wir müssen unsere Strategie von einer Containment- zu einer Protektionsstrategie für vulnerable Gruppen weiterentwickeln!“, so Rülkes Appell, die Devise müsse lauten: „Gezielter Schutz statt lediglich Eindämmung“.

 

“In Summe, Herr Ministerpräsident, sehen wir in Ihrem heutigen Konzept sinnvolle Einzelmaßnahmen, aber eben auch viele aktionistische Scheinmaßnahmen. Vor allem fehlt eine Gesamtstrategie. Deshalb lehnen wir insgesamt ihr Paket ab. Wir möchten darüber heute abstimmen. Erhält es eine Mehrheit, so akzeptieren wir dies als gute Demokraten. Wenn nicht, dann legen wir unsere Alternative auf den Tisch, so Rülke abschließend.

 

16-9158 Entschließungsantrag der FDP zum Aussetzen der Beschlüsse

16-9160 Entschließungsnatrag zur Corona Pandemie der FDP

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Maßnahmen mit schwerwiegenden Folgen nicht nur durch Verordnungen einleiten.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, fordert bei der nächsten Sitzung des Landtags am kommenden Mittwoch eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu den heute gefassten Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz mit neuen Einschränkungen im Zeichen der Corona-Krise.

„Ich verlange außerdem, den Landtag über die Maßnahmen abstimmen zu lassen“, so Rülke weiter, „es kann nicht sein, dass solche massiven Schritte mit zu erwartenden schwerwiegenden Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft auf dem Verordnungswege und durch Kabinettsbeschlüsse der Regierung alleine eingeleitet werden.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Weitere Faktoren in die Gesamtbewertung einbeziehen.

Zu der heutigen Aussage des stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Anzeichen für einen zweiten Lockdown verdichten sich immer mehr. Das hätte fatale Folgen für unsere Wirtschaft. Die FDP/DVP Fraktion hat immer davor gewarnt, dass die ausschließliche Fixierung auf die Zahl der positiv Getesteten unweigerlich in den nächsten Lockdown führen wird. Zur Beurteilung der konkreten Gefährdungslage muss der Blick über reine Laborzahlen hinaus deutlich geweitet werden. Das betonen auch Wissenschaftler. Die weiteren Fragen sind doch, wie viele erkranken in Relation zu den Getesteten wirklich? Wie ist die Auslastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen? Erst dann ergibt sich ein wirklich valides Bild. Und selbstverständlich muss anhand der lokalen Geschehnisse entschieden werden. Wichtig dabei ist, dass gemäß Pandemieplan der Schutz vulnerabler Gruppen stärker in den Blick genommen wird.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt:

„Ein Lockdown mit der Schließung von Schulen, Kitas, Gastronomie, Einzelhandel, den Grenzen und vielen mehr, wie ihn nun Herr Strobl ins Spiel bringt, wäre nicht verhältnismäßig. Ein kurzer Blick auf zahlreiche Entscheidungen von Gerichten im gesamten Land, aber auch Aussagen namhafter Rechtswissenschaftler, darunter ehemalige Bundesverfassungsrichter, machen klar: ein zweiter Lockdown ist wahrscheinlich verfassungswidrig und er wird vor den Gerichten kaum Bestand haben. Leider erleben wir zunehmend, wie die Regierungen sehenden Auges rechtswidrige Maßnahmen erlassen, und Niederlagen vor Gericht billigend in Kauf nehmen. Herr Strobl und seine Mitstreiter gefährden damit die Akzeptanz der Bevölkerung für die wirklich notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.“

 

Gabriele Reich-Gutjahr

FDP fordert sortenreinere Kunststoffe und verstärkte Forschung bei chemischem Recycling.


In einer Landtagsdebatte über Plastikabfälle hat die Sprecherin der FDP/DVP Fraktion für Kreislaufwirtschaft und Umwelt, Gabriele Reich-Gutjahr, für eine differenzierte Herangehensweise an das globale Problem plädiert:

„Verbote oder auch die Einführung einer Plastiksteuer halte ich für die falschen Ansätze. Vielmehr müssen wir die Lücken in den stofflichen Kreisläufen schließen und hochwertige Kunststoff-Rezyklate durch echte Wiederverwertung möglichst lange in den Wertstoffketten halten. Dazu brauchen wir auch sortenreinere Kunststoffe und mehr Forschung zu und Anwendung von chemischem Recycling von Plastikabfällen, die nicht mechanisch wiederverwertet werden können“, forderte Reich-Gutjahr.

Die Umweltpolitikerin warnte davor, Kunststoffe grundsätzlich zu verteufeln. Beim Infektionsschutz in der Medizin, in der Alltagshygiene oder auch bei der Haltbarmachung von Lebensmitteln seien Kunststoffe ein Segen für die Menschheit. Problematisch sei indessen die Entwicklung des Verpackungsmüllaufkommens. Während das Aufkommen der meisten Wertstoffe in Deutschland seit 2009 rückläufig gewesen sei, habe der Verpackungsmüll unentwegt zugenommen. „Der Konsumtrend zum Online-Versandhandel, zu Fast-Food-Mahlzeiten außer Haus und zum Mitnehm-Kaffee hat eben Folgen für die Umwelt. Wir brauchen deshalb mehr Verbraucherbildung, auch in den Schulen“, sagte Reich-Gutjahr.

Vom Bund und der Europäischen Union forderte die FDP-Politikerin einen verlässlichen und nachvollziehbaren Rechtsrahmen, um Innovationen und Investitionen der Unternehmen in der Kreislaufwirtschaft anzureizen. „Wir brauchen endlich eine Gleichstellung von Verpackungen und stoffgleichen Nicht-Verpackungen. Warum der eine Kleiderbügel in den gelben Sack gehört, und der andere in den Restmüll, kann niemand nachvollziehen“, sagte Reich-Gutjahr. Es brauche zudem auf europäischer Ebene mehr Standardisierung bei der Zusammensetzung von Kunststoffen und ein klares Signal für langfristig steigende Recycling-Quoten.

Zukunft denken mit Wasserstoff und Digitalisierung

Geschichtsträchtig und innovativ – so präsentierte sich Heilbronn den Abgeordneten der FDP/DVP Fraktion im Zuge ihres Besuchs in der ehemaligen Reichsstadt und Heimatstadt unseres Abgeordneten Nico Weinmann. In Gesprächen mit Unternehmen, (Hoch)Schulen, sozialen Einrichtungen und Bürgern lernten unsere Abgeordnete verschiedene Projekte in der Stadt kennen.

Dabei wurde deutlich: Heilbronn lebt Innovationen!

Eine Vision für ein einfacheres Leben

Die Stadt Heilbronn zukunftsfähig machen – das hat sich die Stadtverwaltung der Stadt am Neckar zum Ziel gesetzt und hierfür verschiedene Handlungsfelder identifiziert. Eines davon ist die Digitalisierung: Wie kann die Digitalisierung das Leben der Heilbronnerinnen und Heilbronner vereinfachen? Die Stabstelle Stadtentwicklung und Zukunftsfragen hat sich dieser Frage angenommen und konkrete Projekte im Rahmen der Strategie Digitale Stadt Heilbronn 2030 entwickelt. Keine mühselige Parkplatzsuche und dadurch weniger CO2-Ausstoß in der Stadt – in Heilbronn soll das schon bald möglich sein. Kostenloses WLAN in der Stadt und eine genaue Standortbestimmung des öffentlichen Nahverkehrs bereitgestellt über Straßenlaternen – in Heilbronn wird auch das möglich. Oder Servicedienstleistungen der öffentlichen Verwaltung außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes erledigen – auch das wird Realität in Heilbronn.

Das sind nur drei Beispiele, die zeigen, was durch die Digitalisierung möglich sein wird, wie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt davon profitieren können. Mehr Zeit für Freunde und Familie, weniger CO2-Ausstoß und eine bessere und sichere Verkehrssteuerung verdeutlichen den unmittelbaren Mehrwert der Digitalisierung für die Menschen. Die konkreten Projekte und Initiativen zeigen, dass die digitale Stadt tatsächlich schon bald Realität werden kann. Dafür aber müssen die politischen Rahmenbedingungen stimmen. Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, d.h. dem Einführen von über 500 Online-Dienstleistungen, fehlen noch immer funktionsfähige Prozessstrukturen, mit denen die Städte arbeiten können. Auch benötigen die Kommunen klare Vorgaben seitens des Landes und des Bundes für die konkrete Umsetzung. Welche technischen und organisatorischen Standards gibt es? Hier benötigen die Akteure vor Ort Klarheit. Nur dann kann die Vision Heilbronn 2030 wahrwerden und das Leben hunderttausender Heilbronnerinnen und Heilbronner vereinfachen. Unser Sprecher für die Digitalisierung Daniel Karrais, unser kommunalpolitischer Sprecher Prof. Dr. Ullrich Goll sowie unser bildungspolitischer Sprecher Dr. Timm Kern waren jedenfalls begeistert ob so viel digitalem Innovationsgeist.

Ein Blick in die Energiezukunft

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Lampoldshausen steht mit seiner über 60-jährigen Geschichte für Pioniergeist im Bereich der Raumfahrtforschung. Antriebe für Raketen und Raumfahrtsysteme werden in Lampoldshausen getestet und weiterentwickelt – mit immenser strategischer Bedeutung für Europa. Ohne Trägerraketen wie die Ariane 5, die Satelliten in die richtige Umlaufbahn bringen, wäre die globale Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen wie wir es heute kennen, nicht möglich.

Als größter Wasserstoffnutzer Europas forscht das DLR gemeinsam mit der ZEAG Energie AG im Rahmen des Projekts H2Orizon auch an neuen technologischen und konzeptionellen Lösungen um Wasserstoff regenerativ zu erzeugen, zu speichern und für verschiedene Einsatzbereiche vorzuhalten. Im Rahmen des Projekts wird grüner Wasserstoff auf Basis von Windenergie erzeugt, auch eine Erzeugung aus Solarenergie wäre grundsätzlich denkbar.

Als Paradebeispiel für die Sektorenkopplung von Raumfahrt, Energie und Verkehr wird der erzeugte Wasserstoff in Lampoldshausen zur Wärme-und Stromversorgung und als Raketentreibstoff in Prüfständen eingesetzt, sowie für die Brennstoffzellenmobilität bereitgestellt.  Hier zeigt sich das immense Potenzial von Wasserstoff. In Kooperation mit der Wirtschaft und ansässigen Autobauern kann in Heilbronn eine Wasserstoffregion aufgebaut werden, die Teil einer umweltfreundlichen Energiezukunft werden kann.

Denn: Wasserstoff ermöglicht, erneuerbare Energie effizient zu speichern und umweltfreundlich anzuwenden. Auf Basis von Wasserstoff kann somit eine emissionsfreie Mobilität ermöglicht werden. Dafür muss die Politik jedoch die richtigen Rahmenbedingungen setzen und die einseitige Fokussierung auf die Batteriemobilität endlich aufgeben.

Für uns als FDP/DVP Fraktion darf die Mobilität der Zukunft nicht ohne Wasserstoff gedacht werden.

Zukunft tanken mit Wasserstoff!

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Reinhold Maier – Der erste Ministerpräsident Baden-Württembergs

Anlässlich des 130. Geburtstags von Dr. Reinhold Maier veranstaltete die FDP/DVP-Fraktion eine große Feierstunde/Festveranstaltung im Landtag.

In Erinnerung an den bedeutenden liberalen Politiker und ersten Ministerpräsidenten Baden-Württembergs teilten Prof. Dr. Jürgen Morlok, Friedrich Haag, Hagen Kluck und Dr. Ulrich Gauss ihre persönlichen Erlebnisse und Eindrücke mit den zahlreichen Gästen.

Für alle die nicht dabei sein konnten, ermöglichen wir hiermit einen Einblick in das Leben Reinhold Maiers – des berühmten Remstalliberalen.

  • Ein Remstalliberaler wird geboren

    Als Reinhold Otto Maier am 16. Oktober 1889 in Schorndorf geboren wurden, ahnte man noch nicht, dass er einer der bekanntesten liberalen Politiker und Mitbegründer des Landes Baden-Württembergs werden sollte. Nach seinem Abitur am Dillmann-Gymnasium in Stuttgart studierte Reinhold Maier Rechtswissenschaften an der Universität Grenoble und an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Später ließ er sich als Rechtsanwalt in Stuttgart nieder. Ein erster Meilenstein seiner politischen Laufbahn setze die Ernennung zum Wirtschaftsminister in Württemberg im Jahre 1930. Nach dem Ende dieser Tätigkeit 1933 schwor sich Maier während der Hitlerzeit, nie wieder in die Politik zurückzukehren.

  • Als Regimegegner im Dritten Reich

    In der Zeit von 1933 bis 1945 erlebte Reinhold Maier viele persönliche Einschränkungen und Verluste, wie etwa die Zwangsscheidung von seiner jüdischen Frau. Schließlich musste sie mit den beiden Kindern nach England fliehen. Dies war der Grund, warum Maier der einzige von 16 Bewohnern des Hauses Dillmannstraße 16 in Stuttgart war, dem während des Krieges der Luftschutzwart des Falkertbergstollens eine Einlasskarte verweigerte. „Der soll zu seiner Frau nach England“, hieß es. Auch ein Berufsverbot als Rechtsanwalt sowie gesellschaftliche Ausgrenzung und nicht zuletzt die Zerstörung seiner eigenen Behausung musste Maier erfahren.

    Am 28. März 1945 erreichte den einstigen württembergischen Wirtschaftsminister eine Vorladung ins Eduard-Pfeiffer-Haus. Das ehemalige Gebäude des Arbeiterbildungsvereins in der Heusteigstraße war zuvor von der Gestapo beschlagnahmt worden. Als entschiedener Regimegegner wusste Maier, dass er nun Schlimmstes zu befürchten hatte. Der Liberale verließ daraufhin Stuttgart und zog sich bis Kriegsende auf die Ostalb zurück.

    Als Regimegegner im Dritten Reich

  • Als Demokrat in der Nachkriegszeit

    Christoph Daniel Maier erinnert sich: „Mein Großvater hegte nie Groll gegen die Menschen, für ihn begann der Einsatz für den neu aufzubauenden Rechtsstaat vom ersten Tag nach dem Krieg“.

    Zur Hilfe gekommen seien ihm sein großer Wille und die Bereitschaft, auch gegen Widerstände Dinge durchzusetzen.

    Nur wenige Tage nachdem sich Maier an der Gründung der Demokratischen Volkspartei (DVP) im September 1945 beteiligt hatte, wurde er als Ministerpräsident von Württemberg-Baden vereidigt. Aus der DVP wurde später in Baden-Württemberg die FDP/DVP. Diesen Namen trägt die Landtagsfraktion bis heute.

    Nach den schlimmen Zeiten von Nazidiktatur und Kriegszerstörung setzten die Amerikaner den unbelasteten Anwalt noch 1945 als Regierungschef in ihrer Besatzungszone ein. Durch die ersten freien Wahlen Ende 1946 hatte ihn der erste Württembergisch-Badische Landtag im Amt bestätigt. Dieses Amt übte Reinhold Maier bis zur Auflösung des Landes 1952 aus.

    Der Vorsitzende der Reinhold-Maier-Stiftung und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jochen Haußmann würdigt die Leistung Reinhold Maiers, bereits unmittelbar nach Kriegsende die Verantwortung im damaligen Württemberg-Baden als Ministerpräsident übernommen zu haben. „Organisatorisches Geschick, persönliche Integrität und eine enge Verbundenheit mit den Anliegen des Mittelstands und der Gewerbetreibenden machten Maier zur richtigen Person, nach Krieg und Diktatur die Grundlage für einen liberalen, stabilen Staat mit rechtstaatlichen Grundlagen zu schaffen“, so Haußmann.

    Am 25. April 1952 wurde Maier von der Verfassunggebenden Landesversammlung zum Ministerpräsidenten des neu gebildeten Bundeslandes Baden-Württemberg gewählt. An der Gründung des Landes war er maßgeblich beteiligt. „Wir können zu Recht sagen, dass es ohne ihn Baden-Württemberg als wohlhabendes und starkes gemeinsames Land der Bundesrepublik heute nicht gäbe“, erinnert der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke.

    Überraschend bildete Maier nach seiner Wahl eine Koalition aus FDP/DVP, SPD und BHE und schickte die CDU damit als stärkste Partei in die Opposition. Sein modernes Verständnis von Koalitionen lautete: „Prinzipiell ist eine Koalition nie prinzipiell“.

  • Schwäbische Sparsamkeit - wie Reinhold Maier die halben Butterbretzel erfand

    Über seine Zeit als Ministerpräsident heißt es, dass Reinhold Maier „mit schwäbischer Schlicht- und Verschlagenheit“ in der Villa Reitzenstein, dem Sitz der Landesregierung, residierte. „Kein Polizist, kein Uniformierter“ bewachte „den reizvollsten der zehn deutschen Ländersitze“.

    Schon in seiner Zeit als Wirtschaftsminister von Württemberg zahlte Maier seine Mittagessen bei Besuchen in der Industrie grundsätzlich selbst. In seinen Memoiren stellte er mit Genugtuung fest, dass die Schwaben-Administration dem Reichspropagandaminister Joseph Goebbels ebenfalls 1,30 Mark fürs Abendessen abverlangt habe, als dieser zu einem Staatsbesuch nach 1933 in die Stuttgarter Villa Reitzenstein als den damaligen Sitz des NS-Reichsstatthalters kam.

    In der Repräsentation der Landesregierung war Maier daher eines besonders wichtig: die Sparsamkeit. Er selbst war stets davon überzeugt, auch bei der Bewirtung von festlichen Anlässen Maß zu halten. Der Legende nach war er der Erfinder der „halben Brezeln“, die als Bewirtung bei Anlässen ausreichen sollten. Gesichert ist, dass der „Sparkurs“ der Landesregierung 1967 vorsah, dass das Protokoll der Stuttgarter Villa Reitzenstein überwiegend nur noch zu Stehempfängen einladen sollte. Dort wurden dann heimischer Wein und butterbestrichene halbe Brezeln gereicht.

    Schwäbische Sparsamkeit - wie Reinhold Maier die halben Butterbretzel erfand

  • Zwischen Landtag und Bundestag – Die letzten Jahre

    Als die CDU bei der Bundestagswahl vom 6. September 1953 in Baden-Württemberg die absolute Mehrheit erzielte, trat Maier vom Amt des Ministerpräsidenten zurück. Daraufhin ging er nach Bonn, um sein Bundestagsmandat wahrzunehmen, das er mit einer Pause von knapp eineinhalb Jahren, innehatte, bis er es 1959 endgültig niederlegte.

    Nachdem er zweimal in Folge zum Bundesvorsitzenden der FDP gewählt wurde, wurde er 1960 zum Ehrenvorsitzenden der FDP ernannt.

    Es erfolgte die erneute Direktwahl Maiers bei den Landtagswahlen, die Veröffentlichung seiner Memoiren und die Verleihung von verschiedenen Auszeichnungen wie die Ehrenbürgerwürde.

    Maiers letzten öffentlichen Auftritte fanden zwischen 1969 und 1970 statt, bevor er am 19. August 1971 in Stuttgart im Alter von 81 Jahren verstarb und in seiner Heimatstadt auf dem Alten Friedhof von Schorndorf beigesetzt wurde.

Die Bedeutung von Reinhold Maier

Den Grund für den liberalen Kurs Baden-Württembergs erkannte Reinhold Maier bereits 1954. Die Menschen hier würden enger beieinander leben und näher zusammenarbeiten. „Man kennt sich gegenseitig. Die Standesunterschiede sind geringer. Unternehmer und Arbeiter, aber auch die Bauern erkennen sich gegenseitig in ihrer Notwendigkeit und Bedeutung an. Aus diesem Grund leben wir auch politisch in einem gesünderen Klima“, so Maier. Baden-Württemberg gilt heute als „liberales Stammland“. Reinhold Maier liefert hier eine wichtige Begründung.

Sein unbedingtes Bekenntnis zur ganzen Freiheit, die nicht nur Teilfreiheiten kenne, prägten den Kurs der liberalen Partei durch die Jahrzehnte. Prof. Dr. Jürgen Morlok erinnert besonders daran, dass Maier stets den Einsatz für die „scheinbar kleinen Probleme der Leute“ ernst genommen habe und die Lösung dieser Anliegen als Maßstab für die Politik verfolgte. Maier verstand Politik und Staatsaufbau als „Graswurzeldemokratie“, die sich aus der Kommunalpolitik vor Ort entwickeln müsse statt aus übergeordneten theoretischen Programmen.

Über seine prägende Rolle für die liberale Politik im Land Baden-Württemberg, sowie im Landesparlament meint FDP/DVP-Faktionsvorsitzender Rülke: „Viele Grundsätze Reinhold Maiers sind für die Arbeit der liberalen Landtagsfraktion heute noch und wieder aktuell, so Maiers pragmatische Haltung zu politischen Koalitionen, bei denen schließlich pragmatische Lösungen immer wichtiger als starre Prinzipien sein sollten“.
Gleichzeitig weist er auf die Verdienste des ersten Ministerpräsidenten als Südwestliberaler hin, die bis heute nachwirken: Die FDP-Fraktion in Baden-Württemberg sei die einzige in der ganzen Republik, die immer im Parlament vertreten sei und nicht zuletzt die einzige, aus deren Reihen mit Reinhold Maier bis heute ein Regierungschef stamme.

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