Im Zusammenhang mit einer auf Antrag der FDP/DVP Landtagsfraktion beantragten aktuellen Debatte mit dem Titel „rote Karte für Grün-Schwarz beim Thema Fahrverbote – nächster Akt im Trauerspiel „Koalition der Konflikte“ sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Bund, Land und Kommune müssen jetzt an einen Tisch und gemeinsam überlegen, wie schnellstmöglich der gesetzliche Jahresmittelwert bei Stickoxiden eingehalten werden kann. Es rächt sich der Fehler, dass gegen das damalige Urteil des Verwaltungsgerichts nur Sprungrevision und nicht Berufung eingelegt wurde. So konnten die Ergebnisse der Diesel-Gipfel wie das Milliardenprogramm zur Luftreinhaltung oder die freiwilligen Diesel-Updates, wie auch die sich schon verbessernde Immissionslage vom Bundesverwaltungsgericht nicht gewürdigt werden. Dieses fordert eine Verhältnismäßigkeitsprüfung und ein stufenweises Vorgehen bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Wer leichtfertig von der blauen Plakette redet, muss wissen, dass alle diejenigen, die diese nicht bekommen, einem ganzjährigen Fahrverbot unterliegen. Die Koalition im Land gibt hier ein Trauerspiel der ganz besonderen Art ab. Die CDU wendet schneller ihre Meinung als man schauen kann und gibt, wie schon in der Frage Berufung oder Sprungrevision gegen das Verwaltungsgerichtsurteil, erneut den Grünen nach. Die CDU macht also bei blauer Plakette und Fahrverboten mit. Bei den Grünen weiß man nicht, woran man ist. Die einen wollen die blaue Plakette am liebsten nur für Euro 6d, der grüne Regierungschef hat sich im SWR geäußert, dass auch Euro-5-Diesel mit Software-Update von Fahrverboten ausgenommen sein sollen. Statt der Verunsicherung der Menschen, die dann im Zweifel erst drei Jahre alte Autos nicht mehr nutzen können, muss es jetzt einen klaren Fahrplan und Anreize geben. Neben der schnellen Umrüstung von Fahrzeugflotten auf moderne Euro-6-Diesel braucht es einen wirklich attraktiven ÖPNV. Die Chancen der Digitalisierung müssen auch für die Verbesserung des Verkehrsflusses genutzt werden. Es ist wahrlich kein Geheimnis, dass Stop-and-Go-Verkehr den Verbrauch nach oben treibt und damit auch ganz automatisch die Emissionen. Es ist auch wenig sachdienlich, die Autoindustrie zum Sündenbock stempeln zu wollen. Wenn neue Grenzwerte gelten, dann ist doch klar, dass ältere Fahrzeuge, die zu weniger strengen Normen zugelassen wurden, die heutigen Anforderungen gar nicht mehr erfüllen können. Wir brauchen dringend und schnell eine Strategie. Will man zweistellige Milliardenbeträge für die Nachrüstung von Euro-5-Diesel ausgeben oder investiert man dieses Geld sofort in Zukunftstechnologien.“

Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte im Landtag Baden-Württemberg mit dem Titel „die gläserne Decke durchbrechen – mehr Frauen in Aufsichtsräte, Parlamente und Verwaltungsspitzen“ sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Der Weltfrauentag am 8. März wirft ein Blitzlicht auf die soziokulturelle und wirtschaftliche Situation von Frauen in unserer Gesellschaft. Ich werbe für moderne und passgenaue Anreiz- und Assistenzprogramme, die Frauen in ihren konkreten Lebenssituationen und Planungen Anreize und Assistenz bieten. Hiervon verspreche ich mir für die konkrete Situation von Frauen im Beruf und in ihrem Lebensumfeld deutlich mehr wie eine Frauenquote für Aufsichtsräte. Schaut man sich die Entwicklung anhand der einschlägigen Berichte an, dann macht diese Mut. Im öffentlichen Dienst sind die Frauen in weiten Bereichen längst die Mehrheit und in Führungspositionen haben sie deutlich aufgeholt. Auch in der Privatwirtschaft geht es voran. Eine zukunftsweisende Personalpolitik kann auf die Potenziale von Frauen nicht verzichten, wenn sie erfolgreich sein will. Die Sensibilisierung setzt richtigerweise schon früher an. Deshalb sind die Kontaktstellen Frau und Beruf und Programme wie „Frauen in MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) so wichtig. Ich erwarte mir von der heutigen Debatte neuen Schwung. Die Grün-Schwarze Landesregierung ist hier in der Pflicht. Außer Ankündigungen im Koalitionsvertrag hat man in der Praxis keine neuen Impulse vernommen. Ich erwarte mir im Übrigen von der Digitalisierung auch im Bereich der Parteiarbeit große Vorteile. Gleichgelagerte Interessen lassen sich besser vernetzen und es ist eine Alternative zur Präsenzkultur. So wird es Frauen leichter gemacht, ihre vielfältigen Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen und sich dennoch politisch engagieren zu können.“

Zur Meldung, wonach die Wissenschaftsministerin und der Sozialminister des Landes in der Digitalisierung und Modellprojekten zur Telemedizin große Chancen für das Gesundheitswesen sähen, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Die Telemedizin bietet zweifelsohne ein deutliches Plus an Service, Sicherheit und Qualität. Es ist sehr erfreulich, dass wir im Land Innovationsvorreiter sind, wenn es um Online-Sprechstunde geht. Das Projekt DocDirekt der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sei hier erwähnt. Insbesondere in der Versorgung von chronisch kranken Menschen muss es jetzt aber darum gehen, aus den vielen Projektphasen heraus in die flächendeckende Umsetzung zu kommen. Hier ist die neue Bundesregierung gefragt, die in den Leistungskatalog der GKV die Ausstattung mit telemedizinischen Geräten und die laufende Betreuung aufnehmen muss.“

Zur Meldung, wonach das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote nach geltender Rechtslage für grundsätzlich zulässig erachtet und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Luftreinhaltepläne forderte, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Blick in die Zukunft gerichtet werden. Bei der erforderlichen Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart und der Ermessensprüfung ist es unerlässlich, dass Bund, Land und Stadt nun an einem Strang und in die gleiche Richtung ziehen. Für mich steht fest: Euro-5-Diesel mit Software-Update, die erst wenige Jahre alt sind müssen von Verboten ausgenommen sein. Im Konsens können die großen technischen Fortschritte intelligent vernetzt werden und so das Schwarze-Peter-Spiel um eine blaue Plakette und als ultima ratio mögliche Fahrverbote beendet werden. Mit den Zusagen aus den Diesel-Gipfeln, wie der Software-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen und der Investitionsmittel für ÖPNV und Elektromobilität wie auch verbesserte Verkehrssteuerung können wirksame Erfolge erzielt werden. Deshalb wäre eine Berufung besser gewesen, in der auch die Sachlage und die Verhältnismäßigkeit erörtert worden wäre. Ein konkreter Fahrplan zur mittelfristigen Zielerreichung ist nötig. Denn bereits jetzt wurde am Neckartor der NOₓ-Stundenrichtwert von 200 Mikrogramm/m³ im Jahr 2017 nur noch drei Stunden lang überschritten. Im Vorjahr lag er noch über zehnmal höher, nämlich bei 35 Stunden. Im Jahr 2010 sogar bei 182 Stunden. Auch die Jahresmittelwerte gehen zurück. Es muss jetzt darum gehen, die modernen sauberen Diesel in die Fläche zu bringen, das heißt, die Fahrzeuge mit hoher Laufleistung auszutauschen. Wenn der Bund hier etwas tun will, soll er Anreize setzen und die Automobilindustrie mit ins Boot nehmen. Es ist allemal klüger, hierfür rasch Geld in die Hand zu nehmen, als sich jahrelang mit rechtlichen und technischen Problemen einer etwaigen Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge zu befassen. Das ist nämlich weitaus komplexer, als der Anschein erweckt wird. Wir brauchen auch keine blaue Plakette. Diese soll nach deren Befürwortern eingeführt werden, wann 80 Prozent der Fahrzeuge die Voraussetzungen erfüllen. Das wird für das Jahr 2020 erwartet. Ich glaube nicht, dass die dann noch im Bestand vorhandenen Fahrzeuge mit ihrer im Zweifel eher geringen Fahrleistung noch einen so wesentlichen Beitrag leisten würden, dass sich die Einführung einer blauen Plakette rechtfertigen lässt. “

Zur Meldung, wonach der ADAC Württemberg aufgrund seiner Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen sei, technische Nachrüstung von Euro-5-Dieselfahrzeugen könnten deren Stickoxid-Ausstoß um 50 Prozent, in manchen Fällen sogar um mehr als 70 Prozent senken, sagte der verkehrspolitische Sprecher der P/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Die Ergebnisse der ADAC Tests zu Hardware-Nachrüstungen zu Diesel-Fahrzeugen können allenfalls als exemplarisch und nicht als abschließend angesehen werden. Das bestätigt mir auch der Verkehrsministers auf meinen entsprechenden Landtagsantrag (Messungen und Testierungen des Landes von baulichen Nachrüstsätzen für Euro-5-Dieselfahrzeuge). Die entsprechenden Anpassungen und Freigaben würden mehrere Jahre dauern und die Kosten wären sehr hoch. Ich warne davor, dass wir den Eindruck vermitteln, die Nachrüstung sei völlig unproblematisch. Jedes einzelne Fahrzeug benötigt eine individuelle Genehmigung. Wir dürfen darüber hinaus nicht aus dem Auge verlieren, dass wir möglichst zügig in moderne Euro 6 Dieseltechnologie investieren müssen.“

Hinweis: Der genannte Antrag ist wie folgt abrufbar https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2798_D.pdf

Zu den Ankündigungen des Verkehrsministers Hermann, dass  bei den massiven Zugausfällen und Verspätungen beim regionalen Schienenverkehr in Baden-Württemberg mit Besserungen zu rechnen sei (Stuttgarter Zeitung vom 10. Februar), sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die kräftige Nachbestellung weiterer Züge war dringend notwendig. Seit Monaten habe ich immer wieder darauf hingewiesen, dass die Zugkapazitäten der Nachfolgeaufträge des Großen Verkehrsvertrages nicht ausreichend sind. Die jetzt erfolgte notwendige Nachbestellung ist nicht zuletzt ein Eingeständnis, dass Theorie und Praxis seiner Angebotskonzeption 2025 für den Schienenpersonennahverkehr weit auseinanderging. Die Bestellungen erfolgten vor der Neuregelung der Regionalisierungsmittel. Die zur Verfügung stehenden Gelder sorgten dafür, dass Minister Hermann erhebliche Abstriche gegenüber den eigenen Versprechungen machen musste. Die jetzt erfolgten Nachbestellungen weiterer Züge bestätigt die deutliche Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit im Verkehrsministerium. Ohne das zusätzliche Geld des Bundes hätten wir eine Bruchlandung der hochgelobten Angebotskonzeption 2025 erlebt.“

 

Zur Meldung des Verkehrsministeriums, wonach es sich beim Thema Lang-LKW eine Freigabe des verlängerten Sattelaufliegers (so genannter Typ 1) vorstellen könne, es bei den anderen Typen jedoch im eng begrenzten Bedarfsfall eine Einzelfallprüfung geben solle, sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Das grüne Verkehrsministerium springt in Sachen Lang-LKW deutlich zu kurz. Es ist erwiesen, dass mit Lang-LKW eine Einsparung von Treibstoff und CO2 einhergeht, weil weniger Fahrten für die gleiche Fracht erforderlich sind. Befürchtete Verlagerungen von der Schiene auf die Straße konnten nicht bestätigt werden. Es wäre sachgerecht, das Autobahnnetz in Gänze freizugeben und die Zu- und Ablaufstrecken unter Freigabevorbehalt zu stellen. Wichtig ist die Botschaft, dass es mit den Lang-LKW nicht um höhere Gewichte sondern um mehr Ladevolumen geht. So können aus 3 Einzelfahrten 2 mit Lang-LKW werden. Hinter die heutige Veranstaltung im Verkehrsministerium mache ich noch einige Fragezeichen. Wird diese Position tatsächlich insgesamt getragen und wie sehen die konkreten Kriterien aus? Ich habe die große Sorge, dass Minister Hermann, der sich über Jahre hinweg massiv gegen den Lang-LKW gestemmt hat, die neue Faktenlage ohne Weiteres hinnimmt.“

Im Rahmen einer Landtagsdebatte zum Bericht des Verkehrsministeriums über die Tätigkeit der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Es ist erfreulich, dass der Wettbewerb auf der Schiene auch durch das Baden-Württemberg Modell Fahrt aufgenommen hat. Auf der anderen Seite dieser Medaille steht, dass Baden-Württemberg hierdurch einen Schattenhaushalt in Milliardenhöhe aufbaut. Jeder weiß, dass Eigentum verpflichtet. Laut des Berichts ist unser Land bereits Eigentümer von 300 Fahrzeugen im Wert von rund 1,5 Milliarden Euro. Weitere kommen hinzu. Denn es ist bisher ein Volumen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro für Bestellungen vorgesehen. Es wurde ein Nebenhaushalt mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen geschaffen, weshalb ich immer dafür plädiert habe, erst einmal mit einigen wenigen Netzen Erfahrungen zu sammeln. Das wäre allemal der bessere Weg für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gewesen. Während die kalkulatorische Abschreibung der Fahrzeuge auf 20 Jahre läuft, haben die Verkehrsverträge unterschiedliche Laufzeiten von zwölf bis 13 Jahren. Was danach geschieht, ist offen. Die Schienenfahrzeuge sind keine standardisierten Produkte wie ein Auto. Es ist daher nicht gesagt, dass diese Maßanfertigungen auch für andere Nutzer interessant sind und sie diese tatsächlich zu auskömmlichen Konditionen für das Land übernehmen werden. Hinzu kommt das Problem mit unterschiedlichen Bahnsteighöhen. Es ist Aufgabe des Landtags, mehr Licht in den Schattenhaushalt zu bringen.“

Zur Meldung des Verkehrsministeriums vom heutigen Tage, wonach die Ausschreibungskonzeption des Landes nicht im Zusammenhang mit Verspätungen, ausgefallenen und zu kurzen Zügen stünde, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Das beste Eingeständnis einer verfehlten Ausschreibungspolitik liefert das Verkehrsministerium selbst. Auf vielfältige Kritik, nicht zuletzt auch durch meine Anträge, hat es Nachbestellungen von Zugkapazitäten vorgenommen und der Bedarf soll analysiert werden. Wie notwendig das ist, zeigen die unhaltbaren Zustände auf der Murrbahn. Optik ersetzt eben nicht Kapazität und Fahrplangestaltung. Die ursprünglich angenommenen Fahrgastkapazitäten hat die FDP immer wieder reklamiert. Es ist auch mehr als erstaunlich, wenn das Land einerseits den Schienenverkehr deutlich ausweiten will und dann bei der Neubestellung den Maßstab anlegt, möglichst keine Kapazitäten abzubauen. Ankündigungen und tatsächliches Geschehen gehen hier leider deutlich auseinander.“

Zur Meldung, wonach Verkehrsminister Hermann die Rekordausgaben für Investitionen im Straßenbau betonte, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„So erfreulich das gestiegene Investitionsvolumen ist, es darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Verkehrsminister Hermann noch immer nicht seine für den Herbst angekündigte Priorisierung der Vorhaben nach dem Bundesverkehrswegeplan vorgelegt hat. Es ist das Gebot der Stunde, die Planungen entschieden voranzutreiben. Denn nur wenn Baurecht besteht, kann auch das Geld des Bundes verbaut werden. Im Bereich der Landesstraßen bleibt es trotz der Rekordsteuereinnahmen bei dem stark von 734 auf 123 Maßnahmen eingedampften Umfang der Vorhaben. Es gibt also reichlich Wasser, den man in den vermeintlichen Rekord-Wein schütten muss.“

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das Land müsse zur Einhaltung des geschlossenen Vergleichs mit Anwohnern am Neckartor mit punktuellen Fahrverboten bis spätestens Ende April reagieren oder andernfalls 10.000 Euro zahlen, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Umsetzung des Vergleichs mit Anwohnern am Neckartor ist genauso wenig zielführend wie der Vergleich selbst. Es war ein verhängnisvoller Fehler des Verkehrsministers, überhaupt einen Vergleich zu vereinbaren, wohl wissend, dass man diesen Vergleich nicht umsetzen kann. Das Land hat vor dem Hintergrund des Verschlechterungsverbots in der Bundesimmissionsschutzverordnung nicht die Möglichkeiten, punktuelle Fahrverbote in einer Umweltzone zu verhängen. Ohnehin ist die zugesagte Verkehrsreduzierung um 20 Prozent weitestgehend sinnlos. Verkehrsabgase tragen nur zu rund sieben Prozent zum Feinstaubaufkommen bei. Der Rest sind unter anderem Aufwirbelungen, Reifen- und Bremsabrieb sowie anderen, vom Verkehr unabhängige Quellen. Es ist ohnehin nur noch die Messstelle am Neckartor auffällig. Unverständlich ist es, weshalb nicht weitere Maßnahmen zur Feinstaubabsaugung vorgenommen werden. In der Region Stuttgart gibt es Unternehmen, die mit ihrer Kompetenz Abhilfe schaffen können. Im Übrigen fahren Euro 5 Diesel-Fahrzeuge praktisch nahezu partikelfrei. Deshalb hat Minister Hermann in seinem Kampf gegen das Auto die Pferde gewechselt. Jetzt hat er die Stickoxide in den Fokus genommen.“

Im Zusammenhang mit dem heute unterzeichneten Kinderschutzkonzept Baden-Württemberg, das aus vier Bausteinen besteht, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Das vorgelegte Kinderschutzkonzept für Baden-Württemberg begrüße ich. Es ist erfreulich, dass sich alle 46 Jugendämter bereit erklärt haben, dieses anzuwenden und konstruktiv mitzuarbeiten. So können die Standards weiterentwickelt und die Hilfen für die betroffenen Kinder und Familien verbessert werden.

Beim Thema Erkennen von Gefährdungen und Übergriffen fordere ich die Einrichtung von Kinderschutzambulanzen an den Krankenhäusern. Diese interdisziplinären Kompetenzteams ermöglichen, Misshandlungen in all ihren Facetten zu erkennen und dann auch wirkliche Hilfe anbieten zu können. Diese Forderung erhebe nicht nur ich seit Jahren, diese wird von der Ärzteschaft ebenso eingefordert wie sie Ergebnis einer Enquetekommission des Landtags waren. Dem guten ersten Schritt des Kinderschutzkonzeptes müssen nun die Kinderschutzambulanzen folgen. Des Weiteren muss das maßgebende Bundesrecht modernisiert werden, um ein Arbeiten Hand-in-Hand und ohne Brüche zu ermöglichen.“

Im Rahmen der Beratung des Staatshaushaltsplans des Verkehrsministeriums im Landtag von Baden-Württemberg sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Dem Verkehrshaushalt mangelt es an Transparenz. Nicht nur, weil aus der allgemeinen Finanzverwaltung rund 289 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Auch gestaltet sich die Verwendung der Regionalisierungsmittel des Bundes im Land als black box. Hier wäre mehr Transparenz notwendig. Ein erhebliches Risiko liegt in der 2015 gegründeten Landesanstalt für Schienenfahrzeuge das Land mit Milliardenbeträgen ins Risiko geht. Alle neuen Verfahren führen dazu, dass das Land die Fahrzeuge beschafft. Bereits nach sieben Vergaben ist nun das Land Eigentümer von 278 Triebwagen mit einem Volumen in Milliardenhöhe. Unsere bohrenden Nachfragen haben gezeigt, dass die bestellten Fahrzeuge die Ziele der Fahrgaststeigerungen nicht erfüllen. Die insgesamt über 16 Mio. Euro, die für das Bewerben der Mobilitätsmarke bwegt verwendet werden, wären besser für konkrete Maßnahmen der Verkehrsverbesserung in der Region Stuttgart verwendet worden. In der grün-schwarzen Landesregierung entwickelt sich die Verkehrspolitik leider als zentrales Streitthema. Sei es beim Umgang mit dem Fahrverbotsurteil und der Frage Berufung oder Sprungrevision, sei es beim Thema Tempolimit auf der A81, bei den Maßnahmen, die aus dem eine Milliarde Euro umfassenden Fonds des Bundes zur Luftreinhaltung gefördert werden sollen oder die Vorlage der Priorisierung der Vorhaben nach dem Bundesverkehrswegeplan 2030 – überall hakt, knirscht und knallt es. Ich werbe für eine faktenbasierte, technologieoffene und innovative Verkehrspolitik, die der Mobilität der Zukunft den Weg ebnet und ohne Verbote auskommt. Vor allem brauchen wir einen konstruktiven Dialog mit unserer Automobilwirtschaft, die von der Landesregierung immer wieder propagiert wird, aber leider im täglichen Handeln des Verkehrsministers ad absurdum geführt wird“

Zur heutigen Berichterstattung über die in Ulm eingerichtete Hotline für Kinderschutz, an die sich Rat suchende behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zähnärzte bei einschlägigen Verdachtsfällen der Kindswohlgefährdung wenden können sagte der gesundheitspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Ich schätze die wertvolle Arbeit der Hotline für Kinderschutz und bin stolz, dass diese bundesweite Medizinische Kinderschutzhotline in Baden-Württemberg eingerichtet ist. Dieses gute und sinnvolle Angebot sollte nun dringend durch Kinderschutzambulanzen an den Krankenhäusern ergänzt werden. Diese interdisziplinären Kompetenzteams ermöglichen, Misshandlungen in all ihren Facetten zu erkennen und dann auch wirkliche Hilfe anbieten zu können. Diese Forderung erhebe nicht nur ich seit Jahren, diese wird von der Ärzteschaft ebenso eingefordert wie sie Ergebnis einer Enquetekommission des Landtags waren.“

Zum Bericht in der Stuttgarter Zeitung, wonach das Verkehrsministerium einen Fonds zur Luftreinhaltung in Höhe von 367 Millionen Euro und hiervon 46 Millionen Euro für die nächsten beiden Jahren vorgeschlagen haben, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ich begrüße Anstrengungen, die zur Verbesserung der Immissionslage führen. Wenn Minister Hermann meint, mit seinem vorgeschlagenen Fonds könne er Fahrverbote in Stuttgart vermeiden, liegt er falsch. Denn hierfür hätte Berufung statt Sprungrevision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zu den Fahrverboten eingelegt werden müssen. Nur dann hätten diese neuen Tatsachen berücksichtigt werden können. Aber auch aus anderer Sicht ist der Landes-Fonds nicht nur unwirksam sondern auch gefährlich. Dieser könnte zur Millionen-Falle für das Land werden. Schließlich denkt der Bund in exakt die gleiche Richtung und will hierfür eine Milliarde Euro bereitstellen. Wenn jetzt das Land vorprescht und aus eigenen Mitteln genau die gleichen Maßnahmen wie Elektro-Busse und –Taxis, die auch der Bund fördern möchte, finanziert, dann ist das nach Haushaltsrecht ein so genanntes förderschädliches Verhalten und das Land bleibt auf den Kosten sitzen. Freuen dürfen sich dann andere Länder, die mehr Geduld an den Tag legen, weil sie dann die Mittel erhalten können, die Baden-Württemberg nicht mehr abrufen darf. Offenbar ist der Druck zum Geldausgeben im Land momentan so groß, dass man vor nichts mehr zurückschreckt. Auch nicht vor der Gefahr, 46 Millionen Euro zu verbrennen. Ich rate dringend zu Geduld. Es dürfte sich zeitnah kristallisieren, wie der Bundes-Fonds von einer Milliarde Euro zu verwenden sein wird. Dann kann immer noch über eine Beteiligung des Landes gesprochen werden.“

Im Rahmen einer aktuellen Debatte auf Antrag der SPD Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel: „Droht der Pflegenotstand in baden-württembergischen Kliniken? Was kann die Politik tun?“  sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Hinsichtlich der Pflege liegen spätestens seit der Enquete-Kommission alle Erkenntnisse auf dem Tisch. Ein Impulsprogramm Pflege ist jetzt das Gebot der Stunde. Ein solches muss an den Ursachen ansetzen und nicht an den Symptomen herumdoktern. Deshalb helfen gesetzliche Mindest-Pflege-Schlüssel nichts. Die Kliniken wissen selbst am besten, welches Personal sie brauchen. Hierfür fehlt es am nötigen Geld, nicht am Willen. Deshalb ist es ein verhängnisvoller Fehler, wenn die Landesregierung die Investitionsförderung drastisch reduziert. Das Argument, man müsse sparen, hat einen mehr als schalen Beigeschmack, wenn man sieht, wie in anderen Bereichen diese Landesregierung das Geld mit beiden Händen ausgibt. Das ist im Bereich der Umweltverwaltung mit 225 neuen Stellen und den gestern bekannt gewordenen zweistelligen Millionensummen für entsprechende Programme eindrucksvoll zu besichtigen. Die Absenkung bei den Krankenhausinvestitionen führt dazu, dass laufende Betriebsgelder, mit denen das Personal zu zahlen wäre, für Investitionen umgeleitet werden muss. Ebenso ist es ein unhaltbarer Zustand, wie Baden-Württemberg beim Landesbasisfallwert und den Ausschüttungen aus dem Morbi-RSA (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) abschneidet. Es kann nicht sein, dass wir hier ein weit überdurchschnittliches Lohn- und Kostenniveau haben, Milliarden von Euro an Solidarität mit anderen Bundesländern leisten und dann unter dem Strich schlechter dastehen. Diese Probleme müssen nun kraftvoll angegangen werden. Im Verbund mit einer Imagekampagne für die Pflegeberufe wären dies die richtigen Bausteine. Gesetzliche Mindestschlüssel sind hingegen Augenwischerei, die zu erheblicher Bürokratie führt, die bekanntlich viel Geld kostet.“

Im Zuge der zweiten Beratung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz am 25. Oktober 2017 im Landtag von Baden-Württemberg sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Der Beratungsverlauf hat gezeigt, dass es der Landesregierung mit dem Gesetzentwurf um tatsächliche Verbesserungen geht und sie offen gegenüber den berechtigten Belangen der betroffenen Personen sowie den Stadt- und Landkreise ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den angemessenen Ausgleich der Mehrausgaben. Hier stehen mindestens drei Millionen Euro Steuergelder im Raum. Nach Inkrafttreten zum 1. November muss es spätestens in einem Jahr eine Evaluation dahingehend geben, wie sich die Instrumente in der Praxis bewährt haben. Mir ist die Frist zur Überprüfung aus dem Prostitutionsschutzgesetz des Bundes mit Beginn im Jahr 2022 und Vorlage im Bundestag spätestens im Jahr 2025 deutlich zu spät. Menschenhandel und ausbeuterisches Vorgehen sind für mich nicht hinnehmbar. Es muss schneller überprüft werden, ob die Gesetze wirksam helfen.“

Im Zuge der öffentlichen Beratung des Verkehrsausschusses zum Thema „Weiteres Vorgehen der Landesregierung im Hinblick auf Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der A 81 zwischen den Autobahndreiecken Hegau und Bad Dürrheim“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Wenn es den Regierungsfraktionen mit der wirksamen Bekämpfung der kriminellen Raser Ernst wäre, hätte Sie unserem Antrag zustimmen müssen. Wir haben ein Projekt zur verstärkten Verkehrsüberwachung sowie einen Bericht über die Ergebnisse zur Abstimmung gestellt. Es ist erstaunlich, dass sich auch die CDU hierzu nicht bereitgefunden hat. Illegale Autorennen sind nicht hinzunehmen. Diese finden aber nicht nur auf Autobahnen statt, sondern auch dort, wo es bereits Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt. Ein Schild hilft nichts. Vielmehr muss das deutlich geschärfte Schwert des Strafrechts zum Einsatz gebracht werden. Offenbar geht es aber nach dem Scheitern des Modellversuchs zu Tempo 120 im Jahr 2016 jetzt Grün-Schwarz nur darum, auf einem anderen Pferd ins Ziel Tempolimit zu reiten. Wer glaubt, dass ein 130 Schild gegen Raser hilft, der glaubt wohl auch, dass ein Schild ‚Diebstahl verboten‘ Ladendiebe ausbremst.“

Die Anträge:

Zur Meldung, wonach Verkehrsminister Hermann heute in Stuttgart die neuen Züge für den regionalen Schienenverkehr vorstelle und deren Vorzüge lobe, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„So schön modern und fortschrittlich die neuen Züge sind – am schönen Lack kleben doch Wermutstropfen. Denn auf einigen Strecken – zum Beispiel der Remsbahn – drohen durch den zukünftigen Verzicht auf die bisherigen Doppelstockwagen insbesondere in Stoßzeiten Kapazitätsengpässe. Das ist die Folge dessen, dass Minister Hermann bewusst nur Bieter ohne Doppelstock-Wagen zulassen wollte. Ob es also wirklich für die Fahrgäste ein großer Fortschritt ist, wenn sie in Zukunft auf manchen Strecken eng gedrängt stehen müssen, erscheint mehr als fraglich. Ich habe die Thematik bereits mehrfach aufgegriffen. Eine befriedigende Lösung ist Verkehrsminister Hermann den Nutzern des Schienenpersonennahverkehrs noch schuldig.“

Zur Meldung, wonach Verkehrsminister Hermann ambitionierte kontinuierliche absinkende Grenzwerte gefordert habe, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Im Kampf gegen das Auto nutzt Minister Hermann offenbar jedes Mittel und setzt auf jede Karte. Seine Forderung nach ambitionierten – also drastischen – Verschärfung der Abgasgrenzwerte ist blanker Unfug. Die ab dem Jahr 2021 geltenden 95 Gramm CO₂ pro Kilometer bedeuten einen Verbrauch von 3,6 Liter Diesel bzw. 4,1 Liter Benzin pro 100 km. Das zu erreichen ist schon Anstrengung genug. In Anbetracht dessen, dass die deutsche Automobilindustrie auch bei größeren familientauglichen Autos erfolgreich ist, geht hier der Schuss deutlich nach hinten los. Offenbar ist es ihm gleichgültig, dass unser Land seinen Wohlstand im Wesentlichen der starken Automobilindustrie und ihrer Zulieferer verdankt. Über eine solche Politik können sich unsere Wettbewerber, die auf kleine Autos spezialisiert sind, nur erfreut die Hände reiben. Wenn Hermann etwas für den Klimaschutz erreichen will, muss er seinen Feldzug gegen die verbrauchsgünstigen Diesel sofort beenden und zum Beispiel die riesigen Einsparpotenziale im Bereich des Heizens der Häuser ins Auge nehmen. Hier braucht es mehr Anreize. Aber es ist eben viel einfacher, die grüne Tradition des Autos als Feindbild zu pflegen.“

Im Zuge der ersten Beratung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz am 12. Oktober 2017 im Landtag von Baden-Württemberg sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Der eingebrachte Gesetzentwurf des Landes muss zu tatsächlichen Verbesserungen für die Betroffenen führen. Menschenhandel und ausbeuterische Arbeitsbedingungen sind für uns nicht hinnehmbar. Es kommt also auf eine gute Anwendung des Bundesgesetzes an. Die Kreise müssen bei dieser neuen Aufgabe die Kosten angemessen erstattet bekommen. Hier liegt noch viel im Argen. Warum setzt das Land nur die Kosten für Aufwendungen des mittleren Dienstes, also mit Berufsausbildung, an, wenn andererseits im Bereich der Integration keine Qualifikation hoch genug sein kann und ein Universitätsabschluss für Integrationsmanager gefordert wird? Wie sieht es mit den Dolmetscherkosten aus und kann jemand, der auf Dolmetscher angewiesen ist, wirklich selbstbestimmt arbeiten und seine Rechte einfordern? Hier bräuchte es andere Regelungen und deshalb muss auch der Bund sein Gesetz in einigen Jahren kritisch hinterfragen, ob es die Ziele erreicht hat. Alibi-Beratungen nützten niemanden und kommen mehr als Placebo daher, als dass sie für die Verbesserung der Situation der Betroffenen – zumeist Frauen – taugen. Auch das Hoppla-Hopp-Inkrafttreten schon zum 1. November halten wir für verfehlt, gilt es doch, Kompetenzstrukturen erst noch aufzubauen. Auch brauchen wir eine gute Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verwaltungsbehörden, um Wissens- und Kompetenzbrüche zu vermeiden. Der Gesetzentwurf ist in meinen Augen ein Auftakt, dem noch ein Klärungsprozess folgen muss.“

Im Zuge der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Finanzausgleichsgesetzes am 11. Oktober 2017 im Landtag von Baden-Württemberg sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Die Erhöhung der Ausgleichsmittel in Stufen auf 250 Mio. Euro jährlich ist positiv. In hohem Maße unbefriedigend ist es jedoch, dass die wesentliche Frage der verbindlichen Aufteilung der Mittel auf die Kreise ab dem Jahr 2021 noch offen ist. Hier sind nur vage Eckpunkte formuliert. Die Regierung will sich offenbar über die laufende Legislaturperiode retten. Der Landtag sollte es nicht durchgehen lassen, dass so entscheidende Dinge dann in einer Verordnung geregelt werden. Auch vor dem Hintergrund eines geltenden Mittelstandsförderungsgesetzes und der vorgesehenen Übertragung der Geldflüsse weg von den Unternehmen und hin zu den Kreisen ist der Entschließungsantrag ein schwacher Trost und eher symbolischer Natur. Die Kommunalisierung der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr droht zur Existenzfrage unserer bestehenden vorbildlichen landesweiten mittelständischen Unternehmensstruktur im Busgewerbe zu werden. Wegen dieser grundsätzlichen Bedenken können wir beiden Vorhaben nicht zustimmen.“

Zur Meldung, wonach die Studie im Auftrag der Landesregierung und der Daimler AG zu den Wirkungen der so genannten Lang-LKW nun vorliege und bezogen auf einen Vergleich mit normalen LKW zu 11 Prozent Einsparungen bei CO₂-Emissionen führten, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Ich begrüße die Ergebnisse der Studie. Einmal mehr wird klar ausgewiesen, dass die Nutzung von Lang-LKW bei gleichem zulässigem Gesamtgewicht umweltpolitisch und ökonomisch vorteilhaft ist. Deshalb müssen der Lang-LKW und der lange Sattelauflieger nun endlich für den Regelbetrieb freigegeben werden. Das umständliche Genehmigungsverfahren der Strecken ist zu überwinden. Die Vorteile sind zwischenzeitlich bewiesen. Ich fordere Minister Hermann auf, endlich seinen Widerstand aufzugeben. Eigentlich müsste er vor dem Hintergrund des Nutzens für den Klimaschutz ein Vorreiter für Lang-LKW sein. Ich erwarte seinen Beitrag, um die unnötige Hürden in Gestalt der Strecken- und Sondererlaubnisse abzuschaffen.“

Zur Meldung, die grün-schwarze Regierungskoalition entscheide an diesem Freitag über den Umgang mit dem Stuttgarter Luftreinhaltungsurteil, erklärte Jochen Haußmann, verkehrspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Sollte sich die CDU auf eine Sprungrevision mit den Grünen verständigen, würde sie sich im Land zum Steigbügelhalter für die blaue Plakette machen, da wesentliche Entwicklungen, wie beispielsweise die Diesel-Gipfel, bei einer erneuten Bewertung keine Berücksichtigung fänden.“

Nach turbulenten Beratungen im Bildungsausschuss über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes kritisierten der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, und das Mitglied im Sozialausschuss des Landtags, Jochen Haußmann, die grün-schwarze Regierungskoalition für deren Uneinsichtigkeit.

Kern:  „Die grün-schwarze Koalition ist sich ihrer Sache offenbar selbst alles andere als sicher. Nachdem die Regierungsfraktionen erklärt hatten, dem Antrag von SPD und FDP auf Anhörung der Privatschulverbände und des Physiotherapie-Verbands nicht zuzustimmen, wurde in der Abstimmung eine Mehrheit für den Antrag festgestellt. Die Verbandsvertreter wurden angehört. Grüne und CDU setzten dann jedoch ihre Scheuklappen auf und ignorierten die aus Sicht der FDP-Fraktion sehr berechtigten Einwände gegen Teile des Gesetzentwurfs. Den Antrag der FDP-Fraktion auf wissenschaftliche Begleitung der Bürokratie verursachenden Regelung zum Ausgleichsanspruch von freien Schulen, die auf Schulgeld verzichten, lehnte die Regierungsmehrheit ebenso ab wie einen Antrag von SPD und FDP auf Einrichtung einer Sachverständigenkommission zur Berechnung eines fair und realistisch berechneten Zuschusses für die Physiotherapie-Schulen. In der Debatte schoben sich Grüne und CDU aber nur gegenseitig die Schuld für das Versäumnis zu. Die CDU verwies auf die Zuständigkeit des grün geführten Sozialministeriums. Die Grünen, die im Wahlkampf für eine kostenlose Physiotherapeuten-Ausbildung eintreten, äußerten sich nur schmallippig.

In der gemeinsamen Ablehnung des Antrags fanden die Koalitionspartner dann aber wieder zueinander. Heute haben die Koalitionäre wahrlich kein Glanzstück höherer Regierungskunst abgelegt.“

Haußmann: „Die Schulen für Physiotherapie, die sich fast ausschließlich in freier Trägerschaft befinden, werden bei der Bezuschussung in der Schularten-Gruppe  ,übrige Berufskollegs‘ geführt und erhalten den einheitlichen Durchschnittssatz dieser Schularten-Gruppe als Zuschuss. Wie der Deutsche Verband für Physiotherapie ausführt, entspricht der Zuschusssatz damit nicht der tatsächlichen Kostenstruktur an den Physiotherapie-Schulen, da diese insbesondere für den praktischen Unterricht eine viel umfangreichere Ausstattung und mehr Lehrpersonal als Berufskollegs benötigten. Da nun der Gesetzentwurf der Landesregierung das zulässige Schulgeld auf eine maximale Höhe von durchschnittlich 160 Euro pro Schüler und Monat begrenzt, werden die Physiotherapieschulen in eine existenzgefährdende Lage manövriert. Die Verweigerungshaltung der Landesregierung gegenüber einem Zuschuss für die Physiotherapie-Schulen, der ihrer tatsächlichen Kostenstruktur entspricht, macht uns Freie Demokraten angesichts der Tatsache, dass Physiotherapeuten dringend gesuchte Fachkräfte sind, schlicht sprachlos.“